Polizeilicher GewahrsamKlimaaktivisten ohne Gerichtsverfahren in Haft

Klimaaktivisten sollen in Bayern durch Präventivgewahrsam an ihren Blockaden gehindert werden. Das Polizeiaufgabengesetz, das eine solche Präventivhaft erlaubt, gehört reformiert. Denn niemand sollte wochen- oder gar monatelang ohne ein Gerichtsverfahren in Haft verschwinden, egal wie störend politische Aktionen auch sein mögen. Ein Kommentar.

Autos, wohin das Auge blickt. (Wie sich eine Künstliche Intelligenz die Klimakatastrophe vorstellt.) – Diffusion Bee

Mehrere Menschen sollen in Bayern ohne Prozess für dreißig Tage einsitzen. Das teilte die Münchner Polizei am vergangenen Freitag mit: Zwölf Klimaaktivisten würden nach zwei Festklebeaktionen „vorbeugend“ eingesperrt, mindestens drei bleiben bis zum 2. Dezember in Haft. Die bayerische Polizei darf, ohne dass ein konkreter Tatverdacht vorliegt, zur Gefahrenabwehr eine Anordnung zu einem solchen Präventivgewahrsam erteilen.

Gesetzesgrundlage dafür ist das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG). Die Novelle des Gesetzes im Jahr 2018 war hoch umstritten und von großen Demonstrationen begleitet.

grossdemo muenchen mai 2018
Demonstranten soweit das Auge reicht: Mehr als 40.000 Menschen protestierten 2018 in München gegen das Polizeigesetz. - Alle Rechte vorbehalten Bündnis NoPag

Das härteste Polizeigesetz seit 1945 wurde dennoch rasch und geräuschlos im Mai 2018 durch den CSU-dominierten Landtag geschleust – nur fünf Tage nach einer Großdemonstration in München mit mehreren zehntausend Menschen. Heribert Prantl nannte den Polizeigewahrsam in der Süddeutschen Zeitung eine „Unendlichkeitshaft“, da das Gesetz anfangs vorsah, den Gewahrsam auf unbefristete Zeit verlängern zu können. Im geltenden Gesetz ist die Dauer dieser Vorbeugehaft auf zwei Monate begrenzt.

Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag fordert unterdessen schon härtere Sanktionen gegen die Aktivisten: Haft- statt Geldstrafe soll es hageln, schon „wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt“. Eine solche Haft wäre jedoch im Rahmen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens zu verhängen – und gerade nicht wie bei der bayerischen Präventivhaft auf Zuruf der Polizei.

Ohne einen Anwalt

Personen in Bayern können nach Paragraph 17 PAG sogar in Präventivgewahrsam genommen werden, ohne dass ein Anwalt beigestellt wird. Damit ist ein Betroffener schlechter gestellt als jeder Verdächtige einer Straftat, dem selbstverständlich ein Rechtsbeistand zusteht.

Der bayerische CSU-Innenminister Joachim Hermann hatte zwar angekündigt, man plane dazu eine Korrektur im Gesetz. Konkret sagt er im Interview mit dem Merkur im Jahr 2019: „Wo immer eine längerfristige Gewahrsamnahme erfolgt, muss unmissverständlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.“ Doch selbst mit dieser rechtlichen Verbesserung: Am möglichen mehrwöchigen Vorbeugegewahrsam an sich würde sich dadurch nichts ändern.

Update: Seit einer Änderung des Paragraphen 97 PAG aus dem Jahr 2021 muss Betroffenen dann ein Anwalt gestellt werden, wenn der Gewahrsam über Mitternacht des Folgetages hinaus andauert.

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Das PAG erlaubte schon seit 2017, dass sogenannte „Gefährder“ mehr als zwei Wochen ohne Gerichtsverfahren eingesperrt werden dürfen. Diese Präventivhaft wurde im ersten Jahr nach Inkrafttreten in elf Fällen länger als zwei Wochen angewendet, wie eine Prüfkommission berichtete. Zwischen zwei Wochen und zwei Monaten habe die Zeit der Ingewahrsamnahme dabei betragen.

Als „Gefährder“ wurden zumeist Asylbewerber stigmatisiert und weggesperrt. Sie haben bekanntlich keine Lobby, wenn sie wochen- oder gar monatelang ohne ein Gerichtsverfahren in Haft verschwinden. Entsprechend gering fiel daher auch die mediale Aufregung aus.

Die Ohnmacht der bayerischen Polizei

Ganz anders ist dies nun in dem aktuellen Fall der inhaftierten Klimaaktivisten, der heiß diskutiert wird. Da die „Klimakleber“ wegen eines tödlichen Unfalls in Berlin gerade ohnehin die Gemüter bewegen, wird nun ausnahmsweise bundesweit über die fragwürdige polizeiliche Präventivhaft berichtet.

Eigentlich zeigt sich durch den Präventivgewahrsam nur die Ohnmacht der Polizei, die in Bayern mit 40.000 Polizeibeschäftigten zwar einen riesigen Apparat hat, aber mit Klimaaktivisten und ihren Blockaden nicht umzugehen weiß. Die Regeln macht sich die Polizei aber nicht selbst. Die eklatante Ignoranz gegenüber rechtsstaatlichen Standards muss dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben werden. Denn diese Standards sollten eigentlich selbstverständlich sein.

Ein gefährliches politisches Klima

Ja, die „Klimakleber“ stören, viele Menschen sind verärgert, wenn sie in als sinnlos empfundenen Staus stehen müssen. Aber deswegen dürfen nicht Maßnahmen gutgeheißen werden, die wir in anderen Ländern zu Recht als willkürlich brandmarken würden.

Ohne Protest und Druck für politische Anliegen kann es keine Veränderung geben. Ob man dieses Anliegen teilt oder nicht: Wie Protestierende behandelt werden, daran muss sich ein Rechtsstaat messen lassen. Vielleicht ist dieses politische Klima, das sich derzeit ausbreitet, mindestens ebenso gefährlich wie die Klimakatastrophe, vor der die Aktivisten warnen.

46 Ergänzungen

  1. Der Artikel unterschlägt leider, dass er für diese 30 Tage Gewahrsam einer richterlichen Entscheidung bedarf und die Polizei darüber nicht alleine entscheiden kann.

      1. Das allerdings nach Par 20 PAG innerhalb eines Tages nach Ergreifen, sonst Freilassung.

        Was relativ egal ist, da wenig ueberraschend eine Stoerung des absoluten Primats des Autofahrens auch fuer die Justiz in Bayern praktisch Links-Terrorismus und damit unakzeptabel ist.

        Works as designed. Von China lernen, heisst Siegen lernen.

    1. Der sogenannte Richtervorbehalt ist ohnehin eine Farce, da eine Ablehnung begründet werden muss, Zustimmung jedoch nicht. So ist es schlicht bequemer, alles durchzuwinken, was vorgelegt wird. Egal wie abstrus das im Einzelfall ist. Es müsste genau umgekehrt sein, um die Rechte der von Grundrechtseingriffen Betroffenen zu wahren.

      1. Die richterliche Entscheidung wird immer dokumentiert und begründet. Aus eigener Erfahrung lehnt die Judikative sehr wohl und sehr oft das gefahrenabwehrende Gewahrsam ab. Insofern ist der Bequemlichkeitsvorwurf einfach mal frech behauptet.

        Der Richtervorbehalt ist und war bei polizeilichen Maßnahmen keine Farce. Es ist ein Rechtsauslegungskorrektiv, welches unerkannt eine ausufernde Rechtsmittelanwendung (hier Gefahrengewahrsam) einhegt. Auch wenn die Begründung der Wiederholung von Straftaten (Nötigung ist hier einschlägig) ind damit Gefahrenprognose (sie werden es wieder tun und keiner kann es richtig verhindern außer mit Haft) nicht genehm ist. Es sind ja die „Guten“.

        1. Ich bin hier nicht beteiligt (nicht verwechseln).

          Bei „Gefahren“ ist es vielleicht auch leichter einzuschätzen, bzw. besteht konkret jahrzehntelange Expertise in der Breite. Die Aversion gegen den Richtervorbehalt kommt hier sicherlich auch von Leuchtturmfällen aus Domänen, in denen nicht so viel Expertise auf Polizei- und Richterseite zu bestehen scheint, oder aber aus wunderlichen Gründen, und das ist statistisch belegt, soweit ich es auf halbem Ohr mitbekommen habe, kaum mal ein solcher mal abgelehnt wird.

          Darüber hinaus gibt es sicherlich Erfahrungen einzelner Menschen, was den Zusammentreffbereich mit der Polizei bei Demonstrationen betrifft – hier muss man aufpassen, weil es ein statistischer Unterbereich ist, bei dem schnell mal Regimebildende Bestandteile zu Tage kämen, wäre man z.B. auf dem rechten Auge immer irgendwie blind (ACHTUNG: der Teil ist reine historische Fiktion).

          „sie werden es wieder tun und keiner kann es richtig verhindern außer mit Haft“
          Klingt ja total plausibel, hat aber auch Zeitfaktoren, zudem wurde man ihrer zeitnah habhaft. Ich sehe das nicht als offensichtlich klar (, wohl auf Basis weitestgehend keiner Informationen).

          (Als Regimebildender Bestandteil könnte jetzt der zeitgeplagte Bürger die Klimaaktivisten in Zukunft auch so eindeutig überfahren, dass die freie Fahrt wieder sehr schnell hergestellt werden kann, zudem aufgrund der Anwesenheit der Polizei eine Gassenbildung und eine priorisierende Filterung des Verkehrs möglich wird. Überfährt man „Klimaaktivisten“ sogar proaktiv, kommt es nicht erst zum Ankleben.)

          1. „zudem wurde man ihrer zeitnah habhaft“

            -> Dazu der Häufigkeitsfaktor, für die gesellschaftsrelevante Seite, weil es nicht „dauernd überall“ passiert.

            Da muss man nämlich sonst auch andere Sachen anfangen mit Haft zu belegen… zur Illustration ein paar falsch gewählte Beispiele:
            – Motor an der Kreuzung abwürgen. (Übung macht den Meister!)
            – Unfälle verursachen, wegen derer dann ein Krankenwagen nicht zu einem wirklich bedürftigen Verletzten durchkommt.
            – Benzin alle. (Tanken kann jede Eidechse!)
            – Motorschaden. (Wartung zumeißt verschlampt.)

            Im Interview hieß es zudem, man habe beim Kleben eine Rettungsgasse gelassen. Wenn also „irgendein Stau“ dazu führt, ist vielleicht eher das Rettungskonzept in Frage zu stellen. Das ist wie eine Großdemo über die Autobahn anzumelden, aber kein Rettungskonzept zu haben – das ist bzgl. die Berliner Planungsseite, nicht des Protestes. Hier natürlich auch nur ein Schnellschuss.

            Wohin köchelt sich das nun? Kann man irgendwen einbuchten, weil irgendwas sein könnte, und Richter das vielleicht auch meint? Bei Freiheitsrechten muss man schon überlegen, ob man die wirklich in der Gegend herumschubsen will.

        2. Hier wird dem Vorposter vorgeworfen er würde „einfach mal frech behaupten“ und zeitgleich wird „aus eigener Erfahrung“ argumentiert, das ist schon ein wenig lustig.

    1. War ein Interview mit „Lisa Pöttinger“ – soweit ich verstehe – „Letzte Generation“ in M. Demo wohl Sonntag, 14:00, Platz wird noch angekündigt (ich nehme an auf Twitter, wenn’s das dann noch gibt).

      Kann man nachhören BR2 Zündfunk, Montag 19:05

  2. Hatte eine Verfassungsbeschwerde in Bayern nicht entschieden, daß der Gesetzgeber die Vorbeugehaft des PAG bis mitte 2023 ändern muß? Demnach wäre die derzeitige Vorgehensweise de jure zumindest strittig, oder gar unhaltbar?

  3. Muss kein Grund für den Freiheitsentzug bestehen, z.B. ausstehende und technisch schwierige Identifikation o.ä.?
    Ich stelle mir vor, wie Gusto oder „wir wollten vorher noch kurz die Festplatte entschlüsseln“ nicht vor einem Verfassungsgericht standhalten sollten. Ansonsten hätten wir einen weiteren Zähler bei „Repression, Machtübernahme, Regime“. Aus sowas wird sowas ja geschnitzt. Da gibt es keine Geheimnisse a la „Wir sind doch die Guten!“, oder „Die CDU hat noch einen auf der Hinterhand, gläubet ihrer!“. Natürlich glaube ich nicht an den nächsten Tag, aber daraus wird nun mal sowas geschnitzt, nichts anderes. Macht es nicht mit. Bekämpft es rechtzeitig. Sonst ist wieder Torschlusspanik für die einen, und Bunga Bunga für die anderen, während eine Zukunft nicht mehr in Sicht ist. Streng genommen gibt es das nur ein mal in der Richtung, und das ist jetzt, allerdings sollte man nicht glauben, dass an Menschenfleisch gewöhnte Fleischfresser irgendwie spontan wieder umkehren, irgendwann später einfach so das Steuerruder herumreißen und sich wieder benehmen. Eigentlich eine grundlegende zivilisatorische Heuristik, mit etwas Grundierung aus dem Predatorenbereich.

  4. …aber die richterliche muss unverzüglich nach der polizeilichen Entscheidung eingeholt werden. Nicht erst nach 30 Tagen.

    Nach dem 2021 ebenfalls geänderten Art. 97 IV PAG wird außerdem ein Anwalt bestellt, wenn der Gewahrsam über den Tag nach der Ergreifung hinaus andauern soll.

    Hier geht es außerdem um die „unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat“ nach Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 PAG. Ähnliche Regelungen kennt das Polizeirecht fast (?) aller Bundesländer.

    Die Probleme liegen eher in der zeitlichen Länge von 2 Monaten, die nach dem PAG möglich und im bundesweiten Vergleich extrem lang sind. Die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ist außerdem eher zweifelhaft. Die zuständigen Richter waren hier anscheinend auch unterschiedlicher Meinung. Man wird auch darüber streiten können, ob es in der Sache wirklich noch um Gefahrenabwehr geht, oder ob die Aktion nicht einen eher strafrechtlichen Anstrich hat bzw. ob hier einige eingesperrt werden, um andere abzuschrecken.

    1. >>> Hier geht es außerdem um die „unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat“ nach Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 PAG. Ähnliche Regelungen kennt das Polizeirecht fast (?) aller Bundesländer.

      Nja, wobei wir „ähnlich und ähnlich“ schon aus der Serie „dumm und gefährlich“ kennen. Gummi ist in Bayern offenbar wichtig, für die einen an den Wänden, für die anderen in Paragraphen. Ein Cowboy soll führen, oder wenigstens ein Rancher, Wind, Solar, Trassen, Gas… sind wir nicht schon längst über „three strikes“ hinaus? Wann greift die Bundeswehr ein?

  5. Die richterliche Anerkennung der Maßnahme fußt dann auf Art. 17 PAG und würde bei dem Paragraphen in Form einer Dehnungsübung wohl nur in den seltensten Fällen verweigert werden können. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-17

    Das sind Gesetze die der Willkür Tür und Tor öffnen und einem totalitären, autoritärem Staat den Teppich ausrollen.

    Im Relation zur wahrscheinlichen Zerstörung unser aller Existenzgrundlage, der Notwendigkeit einer extremen Korrektur der Gestaltung unserer Lebensweise, der gleichsam traurigen Unwirksamkeit der Handlungen der Vertreter der Weltgemeinschaften, sehe ich die Aktionen der Aktivist*innen kaum weniger als mindestens notwendig an. Ohne Disruption scheint es nur ein „weiter so in den Abgrund“ zu geben.
    Das bischen Verkehr stören, das bischen die Normalität brechen, was ist das im Vergleich zu den Katastrophen, die uns mindestens ein Jahrhundert, wenn nicht länger beschäftigen und leiden lassen werden?
    Jemanden dafür zu bestrafen, dass sie, die nicht gerade fröhliche, Aufgabe übernimmt zu versuchen das schlimmste zu verhindern – zu versuchen Menschen aus dem „weiter so, weiter so“ zu holen? Was ist daran nicht erbärmlich?

    1. >> Das sind Gesetze die der Willkür Tür und Tor öffnen und einem totalitären, autoritärem Staat den Teppich ausrollen. <<

      Durch die seit Kriegsende ungebrochene CSU-Herrschaft in Bayern ist jene Willkür, die andernorts gefürchtet wird, längst in Gesetze geflossen, um das Brauchtum fortzusetzen. Der autoritäre Staat ist längst etabliert und hat alle Tore zum Zweck des Machterhalts geschlossen.

      Doch niemand klebt sich an die Staatskanzlei und schreit: "Nach euch kommt niemand mehr!"

  6. A-und-O
    „Ohne Protest und Druck für politische Anliegen kann es keine Veränderung geg(b)en“; das sehe ich auch als wichtige Erkenntnis.
    Allerdings greift der Bezug zur Gesetzeskonformität polizeilichen Handelns etwas ins Leere, weil einerseits Rolle und Entwicklung der Polizei zu einer immer eigenmächtiger agierenden staatlichen Instanz primär als Repressionsorgan gegen ökononomisch und staatspolitisch unerwünschte Aktionen, Demonstrationen, Besetzungen …ohnehin fungiert, also dazu da ist.
    Aktivisten*innen aus z.B. ‚Ende Gelände‘, ‚Last Generation‘ und anderen aktiven Gruppen, sind unzählige Übergriffe und Repressionen des Staates und seiner ausführenden Organe, vielfach erlebt, bewusst (ob gesetzes-konform oder gesetzes-ignorant). Der Kampf für Klimagerechtigkeit bzw. das Leben (in vielen Nicht-G20-Ländern heisst dies Überleben) wird dann in der Öffentlichkeit als Rechtsverstoß z.B. Schäden an Rodungsfahrzeugen, Tagebau-/BergbauMaschinen, Strommasten… oder einer Stau-Verursachung an der ‚Heiligen Kuh Auto‘ festgemacht und verurteilt; menschengefährdende Kriminalität einer nicht unerheblichen Zahl polizeilicher Einsatzkräfte (Duldung von Rodungen ohne erforderlichen Sicherheitsabstand von Menschen, Anpinkeln von Mensch im Lock-On, Aktivisten*innen von Bäumen Herunterziehen ohne Sicherung, Wasserwerfer, Taser, Pfefferspray…), also im Artikel nicht ganz deckungsgleich, aber moderat als „die eklatante Ignoranz gegenüber rechtsstaatlichen Standards“ beschrieben, ist wichtig zu benennen und der Öffentlichkeit transparent zu machen. Für die Einordnung oder Erkenntnis muss aber auch festgehalten werden, dass der in der Nachfolge der 68er-Generation bekannt gewordene Ausspruch ‚Legal-Illegal-Scheissegal‘ längst bzw. viele Jahrzehnte ein grundlegendes Motto etlicher Konzerne und vieler Staatsregierungen war und ist (…dann machen wir mal einen neuen Gesetzentwurf, wenn’s überhaupt sein muss…).-

  7. Tja, wenn man sich das anguckt, und mit welcher Vehemenz die „buergerliche“ Presse Gewaltphantasien gegen „Klimaterroristen“ anheizt, wird einem klar, dass weder FDGO noch Rechtsstaat in der Klimakrise lange bestehen werden.

    Was wohl Ziel grosser Teile der Politik ist, gilt ja schliesslich das Primat der Wirtschaft.

    1. Die Videos von mit Gewalt gegen friedliche Blockierer vorgehenden Autofahrern führen es wörtlich vor Augen: die „Konservativen“ ziehen sich ihre Schlagertrupps heran und die „Liberalen“ sind zufrieden, solange sie Gewinn machen. Wie in den 20ern des letzten Jahrhunderts.

      Der Großteil der Medien sieht Bild-Mitarbeiter weiterhin als Journalisten und Kollegen. Bisschen pearl clutching, aber eigentlich ganz froh über die Aufreger für einfache Schlagzeilen, muss man nur aufspringen und schliesslich werden da ja auch die eigenen Privilegien verteidigt.

      Die „bürgerlichen“ werden uns weder vor Klimakrise noch Faschismus retten, sie treiben im Gegenteil beides voran. Da findet täglich Radikalisierung ganz konkret statt, mit ganz realen Konsequenzen, unter dem Deckmantel vermeintlicher Fortführung von „Normalität“.

  8. Das Verfassungsgericht hatte 2021 festgestellt, dass der Klimaplan der Bundesregierung unzureichend ist, die im Pariser Protokoll eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. Die Klimaaktivisten begeben sich also damit auf die Seite eines „bayrischen zivilen Ungehorsams IM SINNE der Verfassung. Ich glaube wir brauchen hier dringendste Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts, denn hier wird gleich zweimal Verfassungsrecht gebrochen. Das nennt man auch Polizeiwillkür, da hier im PAG die „richterliche Überprüfung“ der „Vorbeugehaft“ nicht mehr greift.

  9. Die Leute werden von der Straße weg für 30-60 Tage eingesperrt. Man führe sich die Nebenwirkungen auf deren Leben vor Augen. Das Ziel ist Strafe und Abschreckung.

    Wie in jedem anderen autoritären Staat auch. Wobei das Vorbild der deutschen Konservativen unverhohlen das Chile Pinochets ist, die Colonia Dignidad fand man ja auch ganz toll, gerade in Bayern.

    1. Das Vorbild der deutschen „Liberalen“ übrigens auch: alles privatisieren, maximaler Profit und Privilegienschutz für Reiche.

      Die SPD kann man mit ein paar Posten kaufen, bis man sie nicht mehr braucht und die „Sozis“ auch einsperrt. Die Grünen auch, aber die braucht man nicht einsperren, die sind diesbezüglich ungefährlich.

    2. Pinochet war ein brutaler Diktator der tausende Menschen hat umbringen lassen.
      Möchten Sie die Bayerische Landesregierung wirklich auf diese Stufe stellen?
      Eine Nummer kleiner gehts bei Ihnen wohl nicht. Wir Bayern haben Strauß überlebt –
      wir werden auch Söder überleben – keine Angst.

      1. Ich glaube, wenn man mal richtig suchen würde, könnte man die Bayrische Landesregierung noch auf eine ganz andere Stufe stellen.

  10. Ich hab mir mal den juristischen Background angeschaut.

    TL;DR: es gibt im PAG jetzt einen richterlichen Vorbehalt und auch Pflichtverteidigung. Letztere aber erst *nachdem* die richterliche Entscheidung zum Langstreckengewahrsam gefallen ist.

    Nach dem alten PAG von 2018 gab es tatsächlich weder Pflichtverteidigung noch Richter.innenvorbehalt für Polizeigewahrsam in Bayern. Das wurde in einer Novelle 2021 geändert. Seitdem müssen Richter.innen nach einem Tag den Gewahrsam bestätigen oder (mit Begründung) beenden. Die Polizei entscheidet aber anfänglich allein und ohne Richter.innen-Entscheid, ob ein Wesen überhaupt in Gewahrsam kommt.

    In München sind offenbar drei von 15 Gefangenen nach Richter.innen-Entscheid und nach einem Tag freigelassen worden. Zwölf aber nicht. Auch dies wohl nach Richter.innenentscheid. So ein Richter.innenentscheid ist kein Gerichtsverfahren, aber schon ein „Vorbehalt“ (mit allen oben schon angesprochenen Mängeln). Mehr gibt es bei Untersuchungshaft im Strafverfahren auch nicht.

    Eine Pflichtverteidigung war für Gewahrsamsopfer in Bayern vor 2021 tatsächlich nicht im PAG vorgesehen. Stattdessen gab es nur einen Bezug aufs „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen“ (FamFG). Und das sah höchstens die Berufung von „Prozesspfleger.innen“ vor. Keine Anwält.innen. In Niedersachsen ist das übrigens bis heute so (kene Pflichtverteidigung im Polizeigewahrsam).

    Seit der Novelle von 2021 ist eine Pflichtverteidigung nach dem neuen Art. 97 Abs. 4 zwar zwingend. ABER diese Pflichtverteidigung wird erst „zur richterlichen Entscheidung […] für die Dauer des Vollzugs“ eingesetzt. Das bedeutet, dass die Pflichtverteidigung nur noch NACH der Richter.innen-Entscheidung Händchen halten kann und somit ziemlich ins Leere läuft. Ein Antrag der Grünen im Bayerischen Landtag, der das ändern wollte, wurde 2021 von CSU und „Freien Wählern“ abgelehnt (Landtags Drucksache 18/16314). Stattdessen wurde die Wahlfreiheit einer (für Gefangene kostenpflichtigen; die Landeskasse legt die Kosten nur aus) Pflichtverteidigung aus dem ersten Entwurf gestrichen.

    So oder so ist der lange Freiheitsentzug ohne juristische Anklage ein Skandal und eines Rechtsstaates unwürdig. Die Pflichtverteidigungsregelung ist pure Makulatur.

    1. die richterliche anhörung zur haft legt nur fest: das wiederholungsgefahr, flucht und/oder verdunklungsgefahr besteht. wenn einer der drei gründe vorliegt, muss es mit untersuchungshaft enden.

      ein richter wird nicht dagegen verstossen, was in der prozessordung vorgeschrieben ist.

  11. Natürlich ist es wieder der Einparteienstaat Bayern, der mit solchen unrechtsstaatlichen Gesetzen auffällt.
    Und da es Klimaaktivist:innen trifft, jubelt die Meute.

    Vielleicht sollte Faeser bei ihrer gewünschten Vorratsdatenspeicherung mal so argumentieren, dass man mit dieser besser „Klimaterroristen“ überführen könne, statt mit der ewig gleichen Masche „Kinderschutz“. Dann schwindet der Widerstand gegen das Gesetz rasch.

    1. „Und da es Klimaaktivist:innen trifft, jubelt die Meute.“

      „Spielräume“ nutzen, um vielen zu gefallen… ein strukturelles Defizit für eine Demokratie!

  12. In dem Artikel wird meiner Meinung nach ein wichtiger Fakt nicht berichtet:

    Es wurden nur die „Aktivisten“ in Haft genommen, gegen die vorher ein Platzverweis ausgesprochen wurde. Erst als sie gegen den ausgesprochenen Platzverweis verstoßen haben und sich wieder an die gleiche Kreuzung geklebt haben, wurden sie verhaftet.

    Wenn man sich auf einer Straße festklebt, und/oder die Straße blockiert, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit, ein Verstoß gegen einen Platzverweis ist aber eine Straftat.
    Bei einer Straftat waren schon vor dem Polizeiaufgabengesetz „Flucht oder Wiederholungsgefahr“ ein Haftgrund.

  13. Ach, JETZT faellt auf dass das Polizeigesetzte ala 3rd Reich sind?!? Jetzt wo linke Akademikerkinder „unbegruendet“ festgesetzt werden?!?! Bei der Festsetzung von „Terrorsisten“ war das jahrelang kein problem in den Medien….

    1. Möglicherweise fällt das JETZT erst auf, weil die anderen unangekündigten Straßenblockaden, ebenfalls mit Nötigung (Stau, gesperrte Durchfahrten) und Wiederholungsgefahr (jeden Montag), nicht von der Polizei geahndet wurden. Da wurden die rechten Nicht-Akademiker einfach nur begleitet.
      …. die gingen ja nur spazieren….

  14. Als bayrische Bauern 2018 Berliner Straßen mit ihren Traktoren verstopft haben, wurden sie auch nicht in Gewahrsam genommen! Hier wird mit zweierlei Maß gemessen! Das Bundesverfassungsgericht sollte das bayrische Polizeiaufgabengesetz ersatzlos streichen! Diese Gesetzgebung steht nicht in der Gewalt eines Bundeslandes – schon gar nicht Bayerns!

    1. Ja,ja, nein, nein.

      Nach GG ist Polizei explizit Landessache und muss daher in einem Landesgesetz geregelt werden.

      Aufzulösen wäre dagegen die „Bundespolizei“ als vermeintliche solche.

  15. Danke für den starken artikel. Im verlinkten Freitag Artikel zu dem Fahrradunfall wird eindeutig klargestellt dass die Aktivistinnen keinen Einfluss auf den Vorgang des Unfalls hatten. Wenn ihr diesen unsachlichen und inkorrekten zusammenhang hier wieder aufgreift, wäre es super das zu vermerken. Danke & liebe grüsse!

  16. Wir schreiben das Jahr 2029. Die AFD hat die Mehrheit in Bayern. Seit 6 Wochen sitzen 50 CSU Terroraktivisten in Präventivhaft.

    Jedes Schwert hat 2 Schneiden. Das begreift komischerweise nicht mal ein Land, dass genau wegen der Schwäche der Weimarer Verfassung und der schwachen Demokratie schon einmal ordentlich auf die Schnautze gefallen ist.

    Es scheint als wird Geschichte mit Märchen gleichgesetzt. Ich kann mich angesichts solcher Entgleisungen nicht mehr vernünftig und unpolemisch äüßern.

    Ich bitte um Entschuldigung

    Rosebud

  17. Bundesverfassungsgericht: (friedliche) Sitzblockade ist verfassungskonforme Versammlung

    Es wurde zwar medial schonmal erwähnt aber es schadet ja nicht, das hier noch einmal zu erwähnen: nach gängiger (und gefestigter) Rechtssprechung ist eine friedliche Sitzblockade eine verfassungskonforme Versammlung und somit NICHT ILLEGAL ODER ORDNUNGSWIDRIG!

    Sobald eine Ordnungs- bzw. Polizeibehörde diese Versammlung/Blockade aus was für Gründen auch immer auflöst und die Blockierer selber keinen Widerstand gegen die Auflösung leisten, ist diese unangemeldete Versammlung rechtmäßig! Ein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr ist, wenn man die Teilnehmer des Straßenverkehrs in Gefahr bringt! Ein stehendes Auto ist keine Gefahr! Es ist typisch Deutsch und auch deshalb hier im Lande nachzuvollziehen, dass über die Gründe, warum eine Versammlung aufgelöst werden muss, nur die Ordnungs- bzw. Polizeibehörden entscheiden dürfen aber nicht der Autofahrer so und so, oder ein Stück Papier. Die Gesetzesdurchsetzung (Exekutive) ist ein spezieller Teil des Staates. Kein Bürger muss und darf selber Gesetze durchsetzen – der Unterschied zu „halten“ sollte verstanden werden (bis auf wenige Ausnahmen, z. B. bei „unterlassener Hilfeleistung“). Das Festkleben gilt als passiver Widerstand und ist somit friedlich. Das wäre genauso, wenn man zentnerschwere Kleidung anziehen würde und dadurch nicht einfach weggetragen oder weggehen könnte.

    Was manche Kommentatoren aber zurecht kritisieren ist die vorkommende enge Verbindung zwischen Exekutive und Judikative. Und wenn der MP (Söder) der Meinung ist, die Blockierer gehören eingesperrt, dann gibt es immer auch ein Gericht irgendwo im Bayernland, dass das hörig umsetzt. Parteiische Staatsgewalten sind jetzt keine Neuheiten in Deutschland.

  18. Mit-Forist „Anonymous“ kann ich bei seiner historisch vorgehenden Kritik des bayrischen
    erweiterten „Polizeiaufgabengetzes“ in vielem zustimmen. Egal welche „Vorbehalte“ gegen Gesetzesmißbrauch in die in den Zeiten der GROKO fast bundesweit oft zugunsten der Polizeibefügnisse erheblich erweiterten (und für ihre „Kundschaft“ -vor allem die Linke) „Polizei-Aufgabengesetze“ hineingeschrieben wurden:
    Im Ernstfall bildet die Polizei Kessel für die meist linken DemonstrantInnen ,die später vielleicht von einem Gericht als „unverhältnismäßig“ oder gar „Gesetzeswidrig“ beurteilt werden. Und zivilcouragierte Richter gibt-s ja leider nit zuviel. Sodaß das hier auch schon
    angesprochene richterliche „Durchwinken“ von polizeilichen Maßnahmen- wie vorbeugende Haft (bis zu mehreren Wochen!) – nicht nur gegen Klimaaktivisten, sondern erst recht gegen Demonstranten gegen das Polizeistaat-verdächtige bayrische PAG an ehestenzu erwarten sein dürfte. Ein spät(er) herbei gezogener, evtl. rechtsbewußter liberaler Richter kann dann auch unrechtsmäßig verhängte Demonstranten-Inhaftierungen nachträglich nicht mehr ungeschehen machen!
    Ich meine, man muß wie Anonymous diese Gesetze allesamt historisch sehen und auch
    mit Blick auf die BRD-gesellschaftlichen-ökonomisch-politischen Ü b e r m a c h t verhältnisse bzw. das Weiterwuchern der kapitalistischen K r i s e (spätestens seit der westglobalen Lehmann-Brother-Malaise 2oo7 ff.?).!!

    Nur Klima-Aktivisten mores lehren? Ist dies allein mit diesem „Polizeiermächtigungsgesetz“ (als frecher, aber ernster scharf linker Neoliberalismuskapitalismuskritiker wage ich -s diesen nicht nur an Pinochet-Diktatur anspielenden Polemik-Begriff hier mal einzubringen) beabsichtigt?
    Diese bundesweiten „PAG“ sind für mich allesamt N o t s t a nd s g e s e t z e :

    Das zu begründen ,sollte man bis zum ehemaligen (Wohnungsbau-) Minister L ü c k e zurückgehen:
    Der hat bei der -auch mit Unterstützung der „Spezialdemokraten“ – verabschiedeten „Notstandsgesetze“ gesagt, sie seien nötig,
    „wenn es mit der Wirtschaft irgendwann nicht mehr so richtig gut laufe“,
    um die dann ausbrechenden sozialen Unruhen in Griff zu bekommen..!

    Die politisch erstmal unqualifizierbaren Klima-Aktivisten-Proteste bieten da für den
    bürgerlichen ,besonders den bayrischen Staatsapparat, beste Gelegenheit zur Übung.
    (AufBundesebene hat in den letzten Tagen ein BRD-Oberpolizist namens S i e b e r angeregt das Aufstelllen „großer“ polizeilicher „Beweissicherungs-“ und „Festnahme-Einheiten“ -ist noch etwas umstritten, aber ….) .

    Toll, daß auf „Netzpolitik.Org“ dieser Diskurs hier läuft , und hoffentlich gerade im Bayern
    der csU-Voll-Horste Söder – Seehofer vernommen wird – Anfang eines wenigstens liberalen Protests und notfalls auch Widerstand gegen das skandalöse bayrische PAG auf den Straßen, wie ihn die mutigen, opferbereiten Klimaaktivisten für uns alle schon im Falle der profitorientierten Klimazerstörungs-Ökonomie und Politik zu leisten wagen!

  19. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-innensenatorin-iris-spranger-fordert-laengere-gewahrsamsmoeglichkeiten-fuer-klimaaktivisten-a-78b7aebd-7fe0-4f26-bfc1-da0ed38514c3

    Sie habe ja „verfassungsrechtliche Bedenken“ bei 30 Tagen wie in Bayern, wolle aber „irgendwie länger Gewahrsam für Klimaaktivisten“. Da fragt sich der Demokrat doch gleich, warum 2 Tage verfassungsrechtlich weniger bedenklich sein sollen als 30. Oder andersherum: ob ein Polizist vielleicht dann in Zukunft bei Demonstrationen pauschal 1-3 mal fest zuschlagen darf, weil 30 mal ja schon verfassungsrechtlich bedenklich wären?

    Argumentieren könnte man, wenn etwas wichtiges festgestellt werden MUSS. „Könnte“ oder „wöllete“ darf hier nicht zählen. Vielleicht ist das auch wieder so eine vom Rande kurz noch lobbyistisch eingeseifte Eingabe aus der Verwaltung, weil man mit so vielen Fällen zusätzlich nicht schnell genug klarkommt, so dass es doch opportun wäre, einfach Leute länger festzuhalten. Wirklich eingängig ist das nicht.

    Machen wir da „three strikes“ oder weiter wie in den 1920ern?

  20. – Drohen/könnten Straftaten begehen (schwere) vs. Gewahrsam bereits härter als Strafen bei Nötigung.
    – Allgemeine de-facto Separatismusphantasien für Bayern.

    „Geschick“ ja, aber wohin damit?

    1. Fast so, als hätte gar kein Grund dafür bestanden, Präventivhaft anzusetzen. Oder ist das doch letzlich mehr so Untersuchungshaft für Parksünder u.ä.?

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