EU

  • : Vorratsdatenspeicherung: Bundeskriminalamt will hunderttausende Inhaber verwurmter Rechner identifizieren
    Ablauf der Entstehung und Verwendung von Botnetzen. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>.
    Vorratsdatenspeicherung: Bundeskriminalamt will hunderttausende Inhaber verwurmter Rechner identifizieren

    Das Bundeskriminalamt hat versucht, mehr als 200.000 Menschen zu identifizieren, deren Rechner Teil eines Botznetzes waren. Das wurde uns vom BKA bestätigt und steht als „Beweis“ für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung in einem Papier der EU-Kommission. Seit letztem Jahr ist diese Vorgehensweise ein abgestimmtes Verfahren zwischen Bund und Ländern.

    Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde politisch mit „schwerstem internationalen Terrorismus“ begründet, schon im Text steht nur noch die Bekämpfung von Straftaten. Jetzt haben wir noch einen Anwendungsfall entdeckt. In einem Bericht der Europäischen Kommission heißt es:

    Die Deutsche Polizei erhielt Informationen aus Luxemburg nach der Analyse eines beschlagnahmten Command and Control Servers eines Botnets, die digitale Identitäten von ahnungslosen Nutzern enthielten. 218.703 deutsche IP-Adressen, die auf diesen Server zugegriffen hatten, wurden an die Polizei übermittelt, um die Besitzer der Computer zu informieren/warnen, aber die meisten der anschließend von den Polizeibehörden übermittelten Auskunftsersuchen liefen ins Leere, weil die Vorratsdaten nicht gespeichert wurden.

    Nachdem wir uns die Augen gerieben hatten, ob das wirklich stimmt, haben wir vor drei Wochen beim BKA nachgefragt. Heute ist endlich die Antwort eingetroffen, in der es heißt:

    4. September 2013 33
  • : Der aktuelle Stand der Netzneutralität auf Bundes- und EU-Ebene
    Der aktuelle Stand der Netzneutralität auf Bundes- und EU-Ebene

    Auf dem 16. netzpolitischen Abend des Digitale Gesellschaft e.V. hab ich gestern einen rund 20 Minuten langen Kurz-Vortrag über die aktuellen Entwicklungen der Netzneutralitätsdebatte auf Bundes- und EU-Ebene gehalten. Mit dabei ist ein Ratespiel, aus welchen Parteiwahlprogrammen welche Formulierungen zur Netzneutralität kommen und was sie bedeuten könnten.

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    NPA016.2A: Netzneutralitätsverordnung from c‑base on Vimeo.

    4. September 2013 5
  • : Mazedonien: Widerstand gegen geplantes Mediengesetz formiert sich
    Mazedonien: Widerstand gegen geplantes Mediengesetz formiert sich

    Seit Anfang des Jahres existiert ein Entwurf zu einem neuen Mediengesetz in Mazedonien, welches die Kontrolle des Staates über die mazedonischen Medien ausweiten würde. Beobachter und Experten sehen durch den Gesetzesentwurf die freie Meinungsäußerung in Gefahr und befürchten eine Zensur der Medien. Nun formiert sich mit „The Front for Freedom of Expression“, einem Zusammenschluss von neun Bürgervereinigungen, erster Widerstand, der die Rücknahme des Gesetzesentwurfes fordert.

    Bereits Anfang Juni berichteten edri und andere Organisationen über das Vorhaben der mazedonischen Regierung, ein neues Mediengesetz zu verabschieden. Der in der englischen Übersetzung „Law on Media and Audiovisual Media Services“ genannte Gesetzesentwurf, der am 8. April von Ivo Ivanovski, dem mazedonischen Minister für Informationsgesellschaft und Administration, vorgestellt wurde, stieß international jedoch auf heftige Kritik.

    So beklagt edri, dass der Gesetzesentwurf die Ausweitung der staatlichen Kontrolle über die Medien enorm ausweiten würde. Zur Zeit würden nur Rundfunkmedien staatlich kontrolliert, mit dem Argument, dass die Funkfrequenzen über welche die Medien gesendet werden, öffentliche Ressourcen seien. Das neue Gesetz würde nun allerdings auch Online- und Printmedien der Kontrolle des Staates unterwerfen. Wie edri anmerkt, ginge diese Kontrolle weit über die „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ der EU hinaus.

    3. September 2013
  • : EU rückt von Plänen für günstigeres Roaming ab – und Netzneutralität?
    EU rückt von Plänen für günstigeres Roaming ab – und Netzneutralität?

    Im Juli haben wir einen Verordnungs-Vorschlag von EU-Kommissarin Neelie Kroes zur Netzneutralität und Reform des Roaming-Systems geleakt (“Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL laying down measures to complete the European single market for electronic communications and to achieve a Connected Continent”). Es kursiert offensichtlich eine neue Version davon, zumindest berichtet das die Futurezone mit Verweis auf die Nachrichtenagentur Reuters:

    EU rückt von Plänen für günstigeres Roaming ab
    Entsprechende Vorhaben werden in einem aktuellen Reform-Entwurf nicht mehr erwähnt. Berichten zufolge haben Mobilfunker gegenüber der zuständigen EU-Kommissarin Bedenken geäußert.

    Da es in demselben Verordnungsentwurf auch um Netzneutralität geht und die erste Version wie eine Beerdigung dieser las würden wir ja gerne bei der kommenden Berichterstattung für den neuen Entwurf lesen:

    EU rückt von Plänen für Abschaffung der Netzneutralität ab
    Entsprechende Vorhaben werden in einem aktuellen Reform-Entwurf nicht mehr erwähnt. Berichten zufolge haben Bürgerrechtler gegenüber der zuständigen EU-Kommissarin Bedenken geäußert.

    Aber das ist sicher nur Wunschdenken.

    Der Entwurf soll am 10.9. offiziell präsentiert werden. Wir hätten ihn gerne schon früher.

    Die vorherigen traurigen Kapitel zu diesem Verordnungsentwurf:

    Neelie Kroes will keine Netzneutralität sichern, sondern bereitet deren Beerdigung vor.
    EU-Kommission rudert zurück und verspricht weiter Netzneutralität

    29. August 2013 4
  • : Tempora: Was sagt die Bundesregierung zum britischen Abhörprogramm?
    Tempora: Was sagt die Bundesregierung zum britischen Abhörprogramm?

    945957_10151630230904775_2118599015_nNachdem die Süddeutsche Zeitung und der NDR nach Einblick in Snowden-Dokumente ein Update bezüglich der Überwachungsmaßnahmen des britischen Geheimdienstes GHCQ publizierten, bin ich ja auf die nächsten Äußerungen unserer Bundesregierung gespannt.

    Wird Ronald Pofalla uns wieder erklären, dass es nichts zu sehen gibt, nichts bewiesen sei und er das schriftlich bestätigt bekommen hätte? Was macht eigentlich die EU-Kommission – wird es jetzt Schritte bezüglich eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien geben, die offensichtlich weite Teile unserer EU-Internetinfrastruktur anzapfen, speichern und wahrscheinlich auch an die USA weiterleiten?

    Und überhaupt, was sagt denn Angela Merkel dazu?

    Wir fragen uns immer noch, was schlimmer ist: Eine Bundesregierung und ihre Nachrichtendienste, die nichts mitbekommen haben (und wo wir die Nachrichtendienste dann ruhig wegen Unfähigkeit schließen könnten) oder eine Bundesregierung, die uns wissentlich nicht die Wahrheit sagt und unsere Freiheit verschenkt?

    29. August 2013 21
  • : Neues von der NSA: Apalachee, Magothy und Rampart‑T … yay!
    Neues von der NSA: Apalachee, Magothy und Rampart‑T … yay!

    Wie Spiegel Online am Sonntag und in der heutigen Printausgabe berichteten, wurde der bisherige Verdacht, die USA würden UN und EU Behörden überwachen und ausspähen, nun durch geheime Dokumente erneuert. Die EU-Botschaft in New York hört bei der NSA auf den Codenamen „Apalachee“, die Washingtoner EU-Botschaft wurde „Magothy“ getauft. Beide Gebäude wurden durch die NSA verwanzt, in New York konnte man außerdem die Festplatteninhalte kopieren. Außerdem hat man über das Bürogebäude in Washington Zugang zum geschützten Netzwerk (VPN), über das alle europäischen Botschaften miteinander verbunden sind. Unklar ist zur Zeit nur, wie weit man dadurch nach Brüssel vordringen kann.

    26. August 2013 21
  • : Freedom not Fear, 27. – 30.9. in Brüssel (inkl. Werbematerial)
    Freedom not Fear, 27. – 30.9. in Brüssel (inkl. Werbematerial)

    Vom 27. bis 30. September findet dieses Jahr wieder die „Freedom not Fear“ in Brüssel statt, wo sich Datenschutzaktivisten aus ganz Europa treffen.

    Am Freitagabend startet die Veranstaltung mit einer Keynote von Datenschutzaktivist Caspar Bowden, der kürzlich eine lesenswerte Europarlaments-Studie zur US-Cloud-Überwachung veröffentlichte. Sein Vortrag wird die Frage behandeln, was wir seit den Snowden-Leaks gelernt haben und was dies für den Datenschutz in Europa bedeutet.

    Am Samstagnachmittag kann man sich körperlich betätigen und an einem Feldtrip teilnehmen, um die natürlichen Lebensräume der NSA in Brüssel zu erforschen (dies ist *keine* Demo!). Am Samstag und Sonntag findet zudem ein Barcamp statt, mit verschiedenen Workshops und Talks zu netzpolitischen Themen. Für Montag sind Treffen mit EU-Abgeordneten und Kommissionsbeamten geplant. Der Fahrplan wird hier regelmäßig aktualisiert.

    Das Ganze findet im mundo‑b, Rue d’Edimbourgh 26, 1050 Brüssel statt. Die Teilnahme ist wie immer frei. Jedoch kann man dem Projekt bei betterplace etwas Geld spenden, damit wird zum Beispiel die Miete im mundo‑b bezahlt. Wer kommen will, kann sich auch drüben bei der digitalcourage ein Ticket klicken.

    Hier das versprochene Werbematerial:

    26. August 2013
  • : Nicht viel Hoffnung für europäische Untersuchungen des NSA-Skandals
    Nicht viel Hoffnung für europäische Untersuchungen des NSA-Skandals

    Anfang der Woche verbloggten wir hier Briefe der EU-Kommission an US-Justizminister Holder, in denen Fragen zu Prism und den Aktivitäten der NSA gestellt wurden. Auch die Einrichtung einer transatlantischen Expertengruppe zur Aufklärung des Skandals sollte in Angriff genommen werden.

    EU-Justizkommissarin Viviane Reding bat die USA am 10. Juni um Antworten. Als wir Antrag auf Zugang zu diesen Dokumenten stellten, konnte uns noch nicht mitgeteilt werden, ob auch die Antwortschreiben der USA übermittelt werden dürfen. Nun haben die USA zwei Dokumente frei gegeben. Erst am 1. und am 3. Juli antwortete Eric Holder (pdf pdf). Er behandelt mit keinem einzigen Wort Reding’s Fragenkatalog und scheint die Expertengruppe so ineffektiv wie möglich machen zu wollen.

    Es wurde bereits mehrfach bezweifelt, ob diese transatlantische Expertengruppe wirklich sinnvoll zur Aufklärung der Aktivitäten der Geheimdienste beitragen kann. Die European Voice berichtet beispielsweise, dass sich das Format und die Zusammensetzung mittlerweile geändert haben. Es sollte, wie auch Holder’s Brief zu entnehmen, zunächst eine „High Level Group“ geben. Nun ist sie nur noch eine „ad-hoc Arbeitsgruppe“, wie der Bericht der litauischen Ratspräsidentschaft zeigt. Vom ersten Treffen der EU-US Arbeitsgruppe, das am 8. Juli stattfand, ist nicht viel bekannt. Aus der Aussage der Ratspräsidentschaft kann man auch mit guten Willen keine brauchbaren Informationen herausfiltern. Das zweite Treffen ist für Mitte September in Washington, DC angesetzt.

    Ob man sich viel von der Expertengruppe erhoffen darf, bleibt also fraglich – von den USA ist gewiss nicht viel Kooperation zu erwarten. Dies scheint auch die Meinung der Artikel-29-Datenschutzgrupppe zu sein, denn sie hat entschieden, nun eine unabhängige Untersuchung einzuleiten. In einem Brief (pdf), der am 19. August veröffentlicht wurde, erklärt die Datenschutzgruppe, dass viel mehr Fragen gestellt werden müssen – unter anderem welche Daten (Metadaten oder auch Inhalte) unter dem PATRIOT Act, FISA Amendment Act und dem Executive Order 12333 von den USA gesammelt werden und wie das FISA-Geheimgericht genau funktioniert.

    23. August 2013 10
  • : EU-Datenschutz: Justizministerin verspricht Unterstützung, Digitale Gesellschaft fordert die konkret ein
    Statistik guter und schlechter Änderungsanträge der Liberalen im EU-Parlament.
    EU-Datenschutz: Justizministerin verspricht Unterstützung, Digitale Gesellschaft fordert die konkret ein

    Die Liberale Fraktion im Europäischen Parlament muss die Interessen der Nutzer/innen in der Datenschutz-Novelle endlich ernst nehmen. Das fordert der Verein Digitale Gesellschaft in einem offenen Brief an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Diese hatte nach einer Petition ihre Unterstützung zugesagt – aber ihre Abgeordneten machen teilweise das Gegenteil.

    Anfang Juni haben fünf Organisationen zusammen mit Campact eine Petition zur Stärkung des europäischen Datenschutzes gestartet. Bis heute haben mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet. Daraufhin hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Bündnispartnern geantwortet und bekundet, dass sie sich „auch ganz persönlich“ für „hohe Standards“ einsetzt. Leider scheinen das nicht alle EU-Abgeordneten ihrer Partei so zu sehen, wie unter anderem LobbyPlag zeigt.

    Der Digitale Gesellschaft e. V. hat sich diese Diskrepanz zum Anlass genommen, der Ministerin in einem offenem Brief zu antworten. Darin heißt es:

    Wir stimmen Ihnen zu: Für einen funktionierenden Markt ist es heute – mehr als jemals zuvor – unabdinglich, dass NutzerInnen den Unternehmen beim Datenschutz vertrauen. Sie müssen wieder wissen welche Daten wann, wo, von wem und zu welchem Zweck gespeichert werden. Die Datenschutzgrundverordnung bietet die Chance dazu.

    Leider weisen viele Änderungsanträge der FDP im Europäischen Parlament jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Sie scheinen den Aussagen Ihres Schreibens gar zu widersprechen. In der Summe würden die Änderungsanträge Ihrer Partei zu weniger Datenschutz führen. Vor allem in Anbetracht der Enthüllungen rund um die grundrechtsverletzenden Aktivitäten der Geheimdienste, die dabei Unterstützung von den großen IT-Unternehmen erfahren, bitten wir Sie und Ihre Partei, die im Folgenden aufgeführten Änderungsanträge zurückzuziehen.

    Die detaillierte Kritik an sechs ausgewählten Änderungsanträgen gibt’s im Brief nachzulesen.

    Wir lassen uns doch nicht verarschen.

    23. August 2013
  • : Die EU will „reisende Gewalttäter“ bei Großveranstaltungen mit einer polizeilichen EU-Datei überwachen
    Die EU will „reisende Gewalttäter“ bei Großveranstaltungen mit einer polizeilichen EU-Datei überwachen

    Seit Jahren forciert die EU die Harmonisierung der polizeilichen Zusammenarbeit bei internationalen Großveranstaltungen (Fussballspiele oder Gipfelproteste), um diese sicherer zu machen. Eine entsprechende Initiative startete das Bundesinnenministerium nach dem G8-Gipfel 2007. Dafür sollen vor allem „reisende Gewalttäter“, die bei derartigen Events nicht gern gesehen sind, besser überwacht werden. Hierfür braucht es nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands, verbesserte Kapazitäten und mehr Zusammenarbeit.

    Deutschland hatte sich dabei für Ein- bzw. Ausreisesperren stark gemacht und wollte hierfür das Schengener Informationssystem SIS II nutzen. Auf deutsche Veranlassung wurde das das Thema sogar im Stockholmer Programm erwähnt (Punkt 4.3.1.). Allerdings konnte sich die Bundesregierung mit diesen Bestrebungen bisher nicht durchsetzen.

    Nun könnten die Wünsche Realität werden. Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie (.pdf) schlägt eine Lösung ganz im Sinne der BRD vor: Es soll eine EU-weite „Troublemaker“-Datei aufgebaut werden. Allerdings gibt es dabei noch eine Haken: Die Verhältnismäßigkeit. Denn einige Mitgliedstaaten haben gar kein Problem mit vermeintlichen „gewaltbereiten Störern“. Häufig ist auch der rechtliche Rahmen, in dem so eine Datei angelegt werden kann, nicht gegeben. Wenn überhaupt Strukturen errichtet werden sollten, könnten hierfür vorhandene Einrichtungen genutzt werden.

    Warum die EU jetzt neue Kapazitäten aufbauen soll, bleibt mehr als fraglich. Besonders pikant ist erneut die Rolle Deutschlands. Da die Begeisterung der anderen Mitgliedstaaten für das Projekt also überschaubar bleibt, findet es die deutsche Delegation erforderlich, „nochmals initiativ zu werden“, wie es aus informierten Kreisen heißt.

    20. August 2013 6
  • : Mit „Al Capone“ gegen das Verbrechen – Italien jagt Steuerbetrug mit Data Mining-Software
    Bild: Wikipedia
    Bild: Wikipedia
    Mit „Al Capone“ gegen das Verbrechen – Italien jagt Steuerbetrug mit Data Mining-Software

    511px-Al_Kapone5.000 Fälle von Steuerhinterziehung will die italienische Finanzpolizei Guardia di Finanza seit Januar aufgedeckt haben. Dies meldet heute die Tagesschau aus dem ARD-Hörfunkstudio in Rom. 1.800 Personen wurden demnach wegen Betrugs angezeigt. Was der Artikel nicht erwähnt: Geholfen hat eine Software zur Automatisierung von Finanzermittlungen, die Italien im Januar unter dem Namen „Redditometro“ eingeführt hatte. Ermittler wollen damit auffällige Finanztransaktionen aufspüren.

    Das italienische Data-Mining-Programm gleicht in der Steuererklärung angegebene Einkommen und Ausgaben ab. Die Haushalte werden hierfür in 11 Kategorien eingeteilt, darunter Paare, Singles oder Familien mit Kindern. Auf Basis früherer Angaben anderer Steuerpflichtiger werden Ausgaben nach Auffälligkeiten analysiert, etwa für Essen, Kleidung oder Freizeit. Weichen die angegebenen Daten stark von den Statistiken ab, wird weiter ermittelt.

    Laut dem Leiter der italienischen Finanzbehörden wird ein Programm aus den USA genutzt. Datenschützer und Bürgerrechtsgruppen waren bei der Einführung alarmiert, auch in Parteien regte sich Kritik. Sogar der amtierende Premierminister Mario Monti kritisierte das „Redditometro“ als „tickende Zeitbome“, die von der früheren Regierung unter Silvio Berlusconi hinterlassen wurde.

    Finanzermittlungen wie mit „Redditometro“ werden als „Al-Capone-Methode“ bezeichnet. Angespielt wird auf den US-amerikanischen Mafia-Paten, gegen den mehrfach wegen Mord, Geldwäsche, Bestechung und weiteren Delikten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität ermittelt wurde. Al-Capone konnte sich der Justiz aber immer wieder entziehen, weshalb er schließlich wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden konnte: Seine Einnahmen und Ausgaben wiesen starke Differenzen auf.

    20. August 2013 1
  • : Mehr Transparenz für die transatlantische Expertengruppe zum Überwachungsskandal?
    Mehr Transparenz für die transatlantische Expertengruppe zum Überwachungsskandal?

    Im Juni verkündete die EU-Kommission, dass die EU und die USA eine transatlantische Expertengruppe einrichten werden, um den NSA-Überwachungsskandal aufzuklären. Dies wurde am 14. Juni in Dublin in einem Treffen mit US-Justizminister Eric Holder beschlossen. Wie wir bereits berichteten, wurde über die Zusammensetzung der Gruppe nichts bekannt.

    Das wollten wir genauer wissen und haben bei der EU-Kommission direkt nachgefragt. Über das Portal AskTheEU.org stellten wir einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten, um weitere Informationen über die gemeinsame Expertengruppe und deren Mitglieder zu erhalten. Die EU-Kommission scheint sich jedoch mit unserem Antrag schwer zu tun und stellt uns zunächst nur einen Teil der angefragten Dokumente zur Verfügung, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.

    19. August 2013 3
  • : EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche: Verbot für anonyme Bezahldienste befürchtet
    EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche: Verbot für anonyme Bezahldienste befürchtet

    Bereits am 5. Februar diesen Jahres legte die EU-Kommission einen Entwurf, zur Stärkung der bestehenden EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers, vor. Wie nun eine genauere Analyse des Entwurfs ergeben hat, scheinen die Konsquenzen aus dem Entwurf größer zu sein als bisher angenommen. Die geplante Richtlinie könne dazu führen, dass in der gesamten EU keine Prepaid-Angebote im E‑Commerce mehr eingesetzt werden könnten, wie Hugo Godschalk, Geschäftsführer des Prepaid Forums Deutschland, gegenüber heise angab. Auch die 100-Euro-Grenze für anonymes E‑Geld, welche eine Identifizierungsplicht für Käufer ab einem Betrag von 100 Euro vorsieht, scheint von dem Vorstoß der EU-Kommision betroffen.

    Die EU-Kommission will mit der Richtlinie die Bekämpfung von Geldwäsche verbessern, indem das Einbringen von „gewaschenem“ Geld aus Drogengeschäften oder dem illegalen Verkauf von Waffen, in den Wirtschaftskreislauf erschwert wird. Laut heise ist die EU-Kommission mit ihrem Entwurf „aber übers Ziel hinausgeschossen“:

    Prepaid-Zahlungsdienstleister und Juristen sind nach Analyse des Entwurfs der Überzeugung, das mit dem Vorhaben eine Identifizierungspflicht für Käufer von Online-Zahlungskarten verknüpft ist. Damit werde das „Grundrecht“ ausgehebelt, im elektronischen Handel – wie auch in der physischen Welt mit Bargeld – unerkannt bis zu gewissen Betragsgrenzen zahlen zu können.

    15. August 2013 7
  • : Europäische Union erneuert Schäuble’s Überwachungsmatrix – Kommt das „Rom Programm“?
    Aufruf zur Demonstration gegen das "Stockholm Programm" (Stockholm, 2009)
    Aufruf zur Demonstration gegen das "Stockholm Programm" (Stockholm, 2009)
    Europäische Union erneuert Schäuble’s Überwachungsmatrix – Kommt das „Rom Programm“?

    256227Die Regierungen Litauens, Griechenlands und Italiens beraten über eine Neuauflage des „Stockholmer Programms“. Der Fünfjahresplan für Justiz und Inneres hatte vor seiner Verabschiedung Bürgerrechtsgruppen und DatenschützerInnen in Atem gehalten: Denn es ging um nicht weniger, als Weichenstellungen auch für den polizeilichen Umgang mit personenbezogenen Daten festzulegen.

    Deutschlands damaliger Innenminister Wolfgang Schäuble wollte den Masterplan in seinem Sinne beeinflussen und richtete hierfür eine sogenannte „Zukunftsgruppe“ ein. Es handelte sich dabei um eine Art Stammtisch, denn die Gruppe wurde nicht parlamentarisch kontrolliert. Postuliert wurde damals ein „Digitaler Tsunami“, allerdings war damit das Gegenteil einer Katastrophe gemeint: Polizeien und Geheimdienste freuten sich auf stetig wachsende Datenhalden.

    Angesichts ausufernder Funkzellenauswertung, der steigenden Versendung „Stiller SMS“, Rasterfahndungen bei Banken und Kreditinstituten, Passagierdatensammlungen und der Nutzung von polizeilicher Analysesoftware und „Data Mining“ sei noch einmal an Konzeptpapier der „Zukunftsgruppe“ erinnert (2007):

    Eine offensichtliche Umsetzung ist die Möglichkeit, den Standort von jedem aktiven Handy zu verfolgen (und zu wissen, wo sie zuletzt aus- und eingeschaltet waren). Dies ist nur der Anfang. In den nächsten Jahren werden Milliarden von Elementen der physischen Welt miteinander verbunden, darunter Technologien wie Radio Frequency Identification (RFID), drahtloses Breitband (WiFi, WiMAX), satellitengestützte und kleinere drahtlose Systeme (Bluetooth, Wireless USB, ZigBee). Dies bedeutet, dass mehr und mehr Objekte in Echtzeit verfolgt werden können und ihre Bewegung und Aktivität auch nachträglich analysiert werden kann.

    5. August 2013 9
  • : Irland: Datenschutzbehörde sieht keine Probleme bei Datenweitergabe an die USA
    Quelle: http://www.europe-v-facebook.org/DE/de.html
    Irland: Datenschutzbehörde sieht keine Probleme bei Datenweitergabe an die USA

    Das Safe-Harbor-Abkommen sieht vor, dass amerikanische Unternehmen Daten von europäischen Bürgern nur dann auf amerikanischen Server speichern dürfen, wenn dort „angemessene“ Datenschutzbestimmungen gelten. Unternehmen, für die diese Regelung gelten, sind unter anderem Facebook, Apple und Google. Nach den Enthüllungen um die Abhörpraktiken amerikanischer Geheimdienst sind nun aber leise Zweifel angebracht, ob diese Bedingung tatsächlich erfüllt ist. Europe-v-facebook.org hat aus diesem Grund bereits vor einem Monat zwei Anzeigen gegen irische Tochterunternehmen von Facebook und Google bei der irischen Datenschutzbehörde eingebracht. Diese hat nun aber entschieden, dass die Datentransfers vollkommen legal seien und sieht von weiteren Ermittlungen ab.

    Die irischen Tochterunternehmen von Facebook und Google sind für die Daten von europäischen Bürgern verantwortlich und senden diese zur Weiterverarbeitung an die Server der Mutterkonzerne in die USA. Dort haben dann verschiedenste Geheimdienste, darunter die NSA, Zugriff auf diese Daten. Es kann also eigentlich nicht davon die Rege sein, dass ein „angemessenes“ Datenschutzniveau besteht, wie es Artikel 25 der Richtlinie 95/46/EG verlangt.

    Die irische Datenschutzbehörde hat europe-v-facebook.com nun aber in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie PRISM im Einklang mit dem Safe-Harbor-Abkommen sehe. Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass die EU-Kommission bei der Erstellung des Safe-Harbor-Abkommens, „vorausgesehen hat und auf die Frage eingegangen ist, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden“, wie unwatched.org berichtet.

    25. Juli 2013 5
  • : Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA: Ökonomischer Nutzen zweifelhaft
    Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA: Ökonomischer Nutzen zweifelhaft

    IMK-logoDem Titel dieses Blogs entsprechend ging es in der bisherigen Berichterstattung über das geplante Freihandelsabkommen  TAFTA/TTIP zwischen den USA und der EU vor allem um netzpolitisch problematische Aspekte wie Datenschutz, Immaterialgüterrecht und allgemein Transparenz im Verhandlungsprozess. Wenig hinterfragt wurden jedoch die behaupteten ökonomischen Vorteile des Freihandelsabkommens. Diese Aufgabe haben jetzt die beiden Wirtschaftswissenschaftler Jan Behringer und Nikolaus Kowall am gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) übernommen.

    In einem Report über den „Außenhandel der USA“ (PDF) kommen sie zu dem Schluss, dass

    von einem Freihandelsabkommen mit der EU keine kurzfristigen konjunkturellen Impulse für die USA zu erwarten [sind].

    Zur Veranschaulichung relativieren Behringer und Kowall die versprochenen jeweils 400.000 neuen Arbeitsplätze für die EU und die USA:

    Selbst wenn man unterstellt, dass in den USA ebenfalls 400.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden, entspräche dies bei aktuell 143 Millionen Erwerbstätigen lediglich einem Beschäftigungseffekt von weniger als 0,3 %. Geht man davon aus, dass die Beschäftigungseffekte im Verlauf der nächsten 10 bis 20 Jahren wirksam werden, ist dieser Effekt marginal.

    Generell halten sie die Bedeutung von Freihandelsabkommen für überschätzt:

    25. Juli 2013 3
  • : USA und EU führen mehrtägige Gespräche zu PRISM, Geheimdienstaktivitäten der Mitgliedstaaten und abgehörte EU-Institutionen
    USA und EU führen mehrtägige Gespräche zu PRISM, Geheimdienstaktivitäten der Mitgliedstaaten und abgehörte EU-Institutionen

    Seit vorgestern finden auf mehreren Ebenen Gespräche zwischen der Europäischen Union und den USA statt. Hintergrund sind die Berichte über die weltweite Ausspähung digitaler Kommunikation durch den US-Militärgeheimdienst NSA, aber auch Meldungen dass die EU selbst zu den ausgeforschten Einrichtungen gehört. Der Rat der Europäischen Union hat nach eigener Auskunft erst am 6. Juni von den US-Überwachungsprogrammen erfahren.

    Anfang Juli hatte der US-Justizminister Eric Holder vorgeschlagen, hierzu eine sogenannte „EU/US High level expert group“ einzurichten. Mehrere EU-Mitgliedstaaten drängen auf die eilige Erörterung der Angelegenheit, um die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) nicht zu gefährden.

    Holder versucht, die Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen und fordert einen „two-track approach“ bzw. „symmetrischen Dialog“: Die Beteiligten sollen sich nicht nur über Sammlung und Austausch geheimdienstlicher Informationen seitens der USA (vor allem „PRISM“) unterhalten, sondern auch ähnliche Aktivitäten europäischer Dienste offenlegen. Hiergegen hatte sich außer Schweden insbesondere Großbritannien gewehrt, wohl um den britischen Geheimdienst GCHQ nicht wegen seiner gleichlautenden Programme zu kompromettieren.

    Da die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) zu geheimdienstlichen Maßnahmen über keine Kompetenzen verfügen, sollen sie von den Gesprächen ausgeschlossen werden. Hiergegen hatten sich Kommissionsangehörige vehement gewehrt und erklärt, die Informationsbeschaffung der NSA beträffen nicht nur einzelne Einrichtungen, sondern richteten sich gegen die gesamte EU.

    24. Juli 2013 6
  • : USA: Abstimmung im Parlament über Einschränkung der Macht der Geheimdienste
    USA: Abstimmung im Parlament über Einschränkung der Macht der Geheimdienste

    Auch wenn sich die Empörung über die Spionagetätigkeiten der amerikanischen Geheimdienste innerhalb der USA in Grenzen hält, scheint sich nun erster Widerstand in politischen Kreis zu bilden. So wird heute über eine Gesetzesänderung abgestimmt, der die Totalüberwachung der Geheimdienste einschränken würde und nur noch die gezielte Überwachung von Verdächtigen erlauben würde. Ebenso findet eine Abstimmung über das sogenannte „Defense Appropriations Bill“, quasi den Haushaltsplan der Geheimdienste, statt.

    Der von Justin Amash, John Conyers, Jr., Thomas Massie, Mick Mulvaney, und Jared Polis eingebrachte Änderungsantrag, untersagt den Geheimdiensten die grenzenlose Sammlung und Speicherung von Daten und limitiert die Datensammlung auf Personen, die bereits Teil einer Untersuchung sind. Der Gesetzestext im Wortlaut:

    This Order limits the collection of any tangible things (including telephone numbers dialed, telephone numbers of incoming calls, and the duration of calls) that may be authorized to be collected pursuant to this Order to those tangible things that pertain to a person who is the subject of an investigation described in section 501 of the Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978 (50 U.S.C. 1861).

    Spiegel Online fast den eingebrachten Verfassungszusatz wie folgt zusammen:

    „Es untersagt der NSA und anderen Diensten, Abschnitt 215 des Patriot Act zu nutzen, um Daten, auch Telefondaten, zu sammeln, die Personen zugeordnet sind, die nicht von einer Untersuchung nach Abschnitt 215 betroffen sind“

    24. Juli 2013 1
  • : Brief an Merkel und EU-Kommission: Datenschutzkonferenz fordert Aussetzung des Safe-Harbor-Abkommens
    Brief an Merkel und EU-Kommission: Datenschutzkonferenz fordert Aussetzung des Safe-Harbor-Abkommens

    Die EU-Kommission soll das Safe-Harbor-Abkommen zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA suspendieren. Das fordert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten als Konsequenz der „umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen ausländischer Geheimdienste“. Bis die Bundesregierung nachweist, dass die Überwachung effektiv begrenzt wird, wollen sie keine neuen Datenübermittlungen erlauben.

    Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben einen Brief an Kanzlerin Merkel geschickt und mit einer Pressemitteilung begleitet: Geheimdienste gefährden massiv den Datenverkehr zwischen Deutschland und außereuropäischen Staaten.

    Die Europäische Kommission hat in mehreren Entscheidungen Grundsätze des „sicheren Hafens“ („Safe Harbor“) zum Datentransfer in die USA (2000) und Standardvertragsklauseln zum Datentransfer auch in andere Drittstaaten (2004 und 2010) festgelegt. Die Beachtung dieser Vorgaben soll gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in die USA oder andere Drittstaaten übermittelt werden, dort einem angemessenen Datenschutzniveau unterliegen. Allerdings hat die Kommission stets betont, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die Datenübermittlung dorthin aussetzen können, wenn eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass die Safe-Harbor-Grundsätze oder Standardvertragsklauseln verletzt sind.

    Dieser Fall ist jetzt eingetreten. Die Grundsätze in den Kommissionsentscheidungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt, weil die NSA und andere ausländische Geheimdienste nach den gegenwärtigen Erkenntnissen umfassend und anlasslos ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung auf personenbezogene Daten zugreifen, die von Unternehmen in Deutschland an Stellen in den USA übermittelt werden.Zwar enthält die Safe-Harbor-Vereinbarung eine Regelung, die die Geltung der Grundsätze des „sicheren Hafens“ begrenzt, sofern es die nationale Sicherheit erfordert oder Gesetze solche Ermächtigungen vorsehen. Im Hinblick auf das Ziel eines wirksamen Schutzes der Privatsphäre soll jedoch von diesen Eingriffsbefugnissen nur im Rahmen des tatsächlich Erforderlichen und nicht exzessiv Gebrauch gemacht werden. Ein umfassender und anlassloser Zugriff auf personenbezogene Daten kann daher durch Erwägungen zur nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft nicht gerechtfertigt werden. Auch bei Datenübermittlungen in die USA aufgrund der Standardverträge muss der Datenimporteur zusichern, dass seines Wissens in seinem Land keine Rechtsvorschriften bestehen, die die Garantien aus den Klauseln in gravierender Weise beeinträchtigen. Eine solche Generalermächtigung scheint in den USA zu bestehen; denn nur so lässt sich erklären, dass der US-amerikanische Geheimdienst auf personenbezogene Daten, die aufgrund der Standardverträge übermittelt werden, mit hoher Wahrscheinlichkeit routinemäßig zugreift.

    Deshalb fordert die Konferenz die Bundesregierung auf, plausibel darzulegen, dass der unbeschränkte Zugriff ausländischer Nachrichtendienste auf die personenbezogenen Daten der Menschen in Deutschland effektiv im Sinne der genannten Grundsätze begrenzt wird. Bevor dies nicht sichergestellt ist, werden die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz keine neuen Genehmigungen für die Datenübermittlung in Drittstaaten (z. B. auch zur Nutzung bestimmter Cloud-Dienste) erteilen und prüfen, ob solche Datenübermittlungen auf der Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens und der Standardvertragsklauseln auszusetzen sind.

    Schließlich fordert die Konferenz die Europäische Kommission auf, ihre Entscheidungen zu Safe Harbor und zu den Standardverträgen vor dem Hintergrund der exzessiven Überwachungstätigkeit ausländischer Geheimdienste bis auf Weiteres zu suspendieren.

    24. Juli 2013 2
  • : Transatlantische Arbeitsgruppe zu PRISM und Co.: EU einigt sich auf Zusammensetzung
    Transatlantische Arbeitsgruppe zu PRISM und Co.: EU einigt sich auf Zusammensetzung

    Im Juni verkündete die EU-Kommission eine “transatlantische Arbeitsgruppe aus Sicherheitsexperten” zur Aufklärung der europäischen Implikationen des PRISM-Skandals einzuberufen. Anfang Juli wurde dann klar, dass diese Gruppe einen Maulkorb kriegt. Die Gruppe würde sich “in erster Linie mit Angelegenheiten des Datenschutzes befassen”, da Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und Geheimdienstarbeit nicht in der Zuständigkeit der EU lägen. Die litauische EU-Ratspräsidentschaft verkündete gestern, dass man sich auf EU-Seite über die Zusammensetzung des zahnlosen Gremiums geeinigt habe.

    Teilnehmen werden: Vertreter*innen der Ratspräsidentschaft, der Europäischen Kommission, der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove, der Europäische Auswärtige Dienst, ein (!) Mitglied der Artikel 29 Datenschutzgruppe und bis zu 10 Expert*innen der Mitgliedsstaaten.

    19. Juli 2013