EU

  • : 49. Netzpolitischer Abend am 07. Juni in Berlin
    Jeden ersten Dienstag im Monat: Der Netzpolitische Abend der DigiGes in Berlin
    49. Netzpolitischer Abend am 07. Juni in Berlin

    Wie immer am ersten Dienstag im Monat findet am 07. Juni der mittlerweile 49. Netzpolitische Abend des Vereins Digitale Gesellschaft in der c‑base Berlin statt.

    Das Programm besteht dieses Mal aus drei Vorträgen:

    • Maria Xynou (Tacitcal Tech) & Naomi Colvin (Courage Foundation): Surveillance Without Borders – the Snowden Archives, Data Visualizations and a Call to Action
    • Alexander Sander (DigiGes): EU-Überwachungsfantasien – Die Terrorismus-Richtlinie der EU
    • Volker Tripp (DigiGes): Abschaffung der WLAN-Störerhaftung – Endlich offene Netzzugänge?

    Die c‑base befindet sich in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Der Einlass ist ab 19:15 Uhr, los gehts um 20:15 Uhr. Für alle, die nicht vor Ort dabei sein können, gibt es einen Live-Stream auf c‑base.org. Der Eintritt ist frei.

    Die Aufzeichnungen der Mai-Ausgabe sind bereits online verfügbar.

    30. Mai 2016
  • : Privacy Shield: Sichere rechtliche Grundlage für transatlantischen Datenverkehr ist nicht in Sicht
    Die EU-Komission steht unter Druck, das Privacy-Shield Abkommen anzupassen.
    Privacy Shield: Sichere rechtliche Grundlage für transatlantischen Datenverkehr ist nicht in Sicht

    Nach den europäischen Datenschutzbeauftragten forderte heute das Europäische Parlament entscheidende Nachbesserungen am EU-US-Datenschutzschild. Die irische Datenschutzbehörde will zudem die aktuelle rechtliche Übermittlungsgrundlage von Facebook und Co. vom EuGH prüfen lassen.

    26. Mai 2016 1
  • : Bericht zum digitalen Fortschritt der EU: Deutschland schwächelt weiterhin bei E‑Government und Glasfaser
    Quelle: EU-Kommission
    Bericht zum digitalen Fortschritt der EU: Deutschland schwächelt weiterhin bei E‑Government und Glasfaser

    Ende April forderte Sigmar Gabriel, Deutschland solle bis 2025 die beste digitale Infrastruktur der Welt aufbauen. Der aktuelle EU-Report zum Status der digitalen Entwicklung in Europa lässt die Erfolgsaussichten seiner Pläne höchst zweifelhaft erscheinen.

    26. Mai 2016 3
  • : Nächstes Jahr werdet ihr euch über die Terrorismus-Richtlinie der EU beschweren
    Bild: <a href="https://twitter.com/ep_justice">@ep_justice</a>
    Nächstes Jahr werdet ihr euch über die Terrorismus-Richtlinie der EU beschweren

    Die geplante Terrorismus-Richtlinie der EU könnte einen nachhaltigen Effekt auf das offene Internet haben. Der Beitrag zeigt auf, warum es wichtig ist sich schon heute über die Richtlinie zu informieren und den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen. Und damit Netzsperren und noch mehr Überwachung zu verhindern.

    23. Mai 2016 20
  • : #rpTEN: „Ist die Netzneutralität in Europa noch zu retten?“ – In drei Wochen beginnt der finale Kampf um die Netzneutralität
    Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/brokencities/5865671302/">BrokenCities</a> [CC BY-SA 2.0]
    #rpTEN: „Ist die Netzneutralität in Europa noch zu retten?“ – In drei Wochen beginnt der finale Kampf um die Netzneutralität

    Der Schutz der Netzneutralität in der EU ist alles andere als gesichert. In einem Vortrag berichtete Barbara van Schewick über die gesetzlichen Lücken und wie diese geschlossen werden können. Auch du kannst dich beteiligen!

    18. Mai 2016
  • : EU-Kommissar Oettinger auf der re:publica: „Ich erwarte schon ein bisschen, dass Sie mir auch zutrauen, mein Amt auszuüben“
    Günter Oettinger auf der Hannovermesse Quelle: <a href="http://ec.europa.eu/avservices/photo/photoDetails.cfm?sitelang=en&ref=P-027979/00-14#0">European Commission, Audiovisual Services</a>
    EU-Kommissar Oettinger auf der re:publica: „Ich erwarte schon ein bisschen, dass Sie mir auch zutrauen, mein Amt auszuüben“

    Auf der vergangenen re:publica sprach auch unser Digitalkommissar Günther Oettinger. Günther Oettinger hatte von sich aus Interesse gezeigt, auf der re:publica zu sprechen. Wir hatten ihm angeboten, mit uns auf der Bühne zu diskutieren – und haben daraufhin nichts mehr von seinem Büro gehört. Das Gespräch mit ihm fand dann auf der Media Convention statt, die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und dem Medienboard Berlin-Brandenburg im Rahmen der re:publica organisiert wurde.

    Nachdem ich bereits einige Artikel darüber gelesen und mir diverse Diskussionsteilnehmer davon erzählt hatten, hab ich mir die halbe Stunde Gespräch gestern Abend nochmal angeschaut. Ich kann nicht genau sagen, ob ich das allen anderen auch empfehlen möchte. Es ist natürlich auf die eine Art interessant: Oettinger beherrscht wie kaum ein anderer Buzzword-Bingo. Er schafft es, möglichst viele Fachbegriffe in eine Reihenfolge zu packen, so dass es für Nicht-Experten irgendwie nach Kompetenz klingt. Aber er beantwortet kaum eine Frage, obwohl das mit dieser Kommunikations-Strategie immer so klingt. Zumindest für Nicht-Experten.

    Thomas Knüwer fasste das in seinem Blog Indiskretion Ehrensache passend zusammen:

    Günther Oettinger ließ sich im Rahmen der Media Convention 30 Minuten zum Thema Netzneutralität interviewen. Dabei bewarb er sich auf den Stoiber-Transrapid-Gedächtnispreis. Im Sekundentakt warf er mit Buzzwords um sich, ein Zusammenhang war meist nicht erkennbar. “Sie müssen mir schon zutrauen, dass ich meinen Job mache”, murrte er – und erntete lautes Gelächter.

    Spezifische Fachfragen wurden mit einem Schwall an Buzzword-Bingo (nicht)beantwortet. Es war auch unklar, ob er überhaupt in der Lage war, irgendwelche Fachfragen zu beantworten, weil er es kaum versuchte und schon mit einfachen Sachen überfordert war.

    Am Anfang ging es noch um die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die für Whisteblower und Journalisten gefährlich sein könnte. Anstatt auf die spezifischen Gefahren durch einzelne Abschnitte der Richtlinie einzugehen – immerhin wurde die Richtlinie ja nicht als Ganzes verurteilt – gab es als Antwort von Oettinger nur das große Ganze: Die Gefahr vor den Chinesen und dass der Bäckermeister nicht seine Einkaufspolitik transparent machen sollte.

    Bezeichnend für seine eventuelle Überforderung war, dass er die mehrfach von der TSM-Directive (Telecom Single Market-Richtlinie) sprach. Die TSM ist aber eine Verordnung und der Unterschied im EU-Gesetzgebungsprozess zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung ist fundamental. Wir bringen das unseren Praktikanten in der ersten Woche bei, ein erfahrener EU-Kommissar sollte das nach diversen Jahren Amtszeit im Blut haben. Das war nicht der einzige inhaltliche Fehler zum Thema Netzneutralität. Zwischendurch erklärte er dem Publikum, dass es bis vor kurzem „nirgendwo in der Europa“ Netzneutralitätsregeln gegeben habe. Und jetzt alles toll sei. Offensichtlich wusste er nicht, dass mit der TSM-Verordnung die nationalen Gesetze in den Niederlanden und Slowenien aufgehoben wurden, die weitergehend und mit weniger Schlupflöchern versehen waren.

    Als er zu den Plänen der Deutschen Telekom gefragt wurde, die einen Tag nach Verabschiedung der TSM-Verordnung in ihrem Blog erklärte, dass sie gerne zukünftig Start-Ups gegen eine Umsatzbeteiligung auf die neu zu entstehenden Überholspuren (Spezialdienste) lassen möchte, erklärte er nur, dass sei ja auf Basis der alten Regeln passiert. Was technisch stimmt, weil die neuen Regeln noch nicht in Kraft waren, aber warum sollte die Deutsche Telekom so blöd sein, in ihrer Ankündigung die gerade abgestimmten Regeln nicht zu berücksichtigen?

    Letztendlich sei das mit der Netzneutralität aber auch nicht so wichtig, denn demnächst gibt es die fünfte Generation des Mobilfunks 5G! Und Glasfaser! Nachgefragt, wann das denn soweit sei, erklärte Oettinger: „2020 ist in fünf Jahren, gnädige Frau“. Immerhin investiere die EU-Kommission Millionen (!) in die Förderung von 5G. Und damit gäbe es dann die Frage nach Diskriminierung nicht mehr. Was aber zu beweisen wäre! Konkret nach Details gefragt, was denn der Unterschied zwischen kommerziell verbotenem, aber unter Umständen nicht-kommerziell erlaubtem Verkehrsmanagement sei (es ging immer noch um Netzneutralität), gab es einen Exkurs zum Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, autonomen Autos und dass die Straßenverkehrsordnung geändert werden müsste.

    Die moderierende Journalistin gab dann auch immer nach einigen Fragen auf und wechselte zum nächsten Thema in der Hoffnung, irgendwann auch mal eine konkrete Antwort auf ihre konkreten Fragen zu erhalten. Die einzige klare Sache kam zum Schluss, als Oettinger erklärte, dass er im September oder Oktober den Entwurf der EU-Urheberrechtsreform vorlegen würde. Die Ausführungen davor lassen aber schon erahnen, in welche Richtung diese geht: In der langen Auflistung, mit wem er sich in der Thematik alles getroffen habe, fehlten natürlich die Nutzer. Die in dieser Frage aber nicht vergessen werden sollten, wenn man das Versprechen einlösen will, „einen Kompromiss zwischen den Interessen aus Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen“.

    Hier der gesamte Talk zum Nachschauen auf YouTube:

    10. Mai 2016 27
  • : TTIP: Intransparenz, Protest und Winkekatzen
    Foto: CC-BY-SA <a href="https://www.flickr.com/photos/luebeck/1617258779/sizes/o/">jphintze</a>
    TTIP: Intransparenz, Protest und Winkekatzen

    Der konsolidierte Verhandlungstext des Freihandelsabkommen TTIP ist auf ttip-leaks.org veröffentlicht worden – gegen den Willen der Verhandlungspartner. Erstmals eröffnet sich nun die Chance, das 800 Millionen Menschen betreffende Abkommen durchzulesen und zu bewerten.

    Das umstrittene „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) tauchte erstmals im Februar 2013 in der Öffentlichkeit auf. Es weckte sofort im netzpolitischen Bereich ähnliche Befürchtungen wie das im Jahr 2012 von einer europaübergreifenden Protestbewegung erfolgreich gekippte Abkommen ACTA.

    Fast vierzig internationale Nichtregierungsorganisationen aus dem digitalen Bereich forderten in einer gemeinsamen Erklärung, alle Bestimmungen bezüglich Patenten, Urheberrechten, Marken, geografischen Angaben oder anderen Formen des sogenannten „geistigen Eigentums“ aus dem Freihandelsabkommen auszuklammern.

    Breite Kritik von mehr als 500 Nichtregierungsorganisationen

    Doch die Digital-Rights-Bewegung war nicht die einzige, die den intransparenten TTIP-Prozess kritisch betrachtete. Im Gegenteil: Es entwickelte sich auf sehr breiter Basis – von Gewerkschaften bis zu Umweltverbänden – Widerstand gegen das transatlantische Projekt.

    Die Breite der Kritik ist nachzulesen bei „Stopp TTIP“, einem Bündnis von mehr als 500 Nichtregierungsorganisationen aus ganz Europa:

    • Investoren werden Staaten verklagen können.
    • Unternehmen werden eingeladen, an neuen Gesetzen mitzuschreiben.
    • Großunternehmen haben übermäßigen Einfluss auf die Geheimverhandlungen zu CETA und TTIP. Bei 92 % aller Treffen, die die EU-Kommission mit Interessenvertretern im Vorfeld der TTIP-Verhandlungen durchführte, wurden lediglich Firmenvertreter gehört.
    • Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt.
    • Die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes könnten abgeschwächt werden.
    • Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze sind in Gefahr.
    • Europäische Länder kämen unter Druck, Hochrisiko-Technologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen.
    • CETA und TTIP werden bestehende Ungleichheiten weiter vergrößern.
    • Liberalisierung und Privatisierung werden zu Einbahnstraßen.

    Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze?

    Die Befürworter des Abkommens führen immer wieder an, dass TTIP Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze bringe. Doch Studien stellten fest, dass die Effekte nur minimal oder nicht positiv seien. Das bestätigte jetzt auch eine Studie, die die britische Regierung bis vor Kurzem unter Verschluss hielt. Das Gutachten der renommierten London School of Economics sieht für Großbritannien keine Vorteile, sondern nur Risiken.

    Verhandlungen

    Seit Juli 2013 wurde das Freihandelsabkommen in 13 Runden verhandelt. Bis Ende des Jahres soll das Abkommen fertig sein – wenn nicht noch etwas dazwischenkommt. Zuletzt drängten Angela Merkel und Barack Obama in Hannover zur Eile, während draußen Zehntausende gegen das Abkommen demonstrierten. Kritiker vermuten, dass eine Verzögerung und die Veröffentlichung des Vertragstextes das Abkommen kippen könnten.

    Demonstrationen und Proteste

    Das Handelsabkommen hat nicht nur mehr als drei Millionen Protest-Unterschriften hervorgerufen, sondern auch große Demonstrationen mit bis zu 250.000 Teilnehmenden. Zuletzt demonstrierten zwischen 35.000–90.000 Menschen in Hannover gegen das Abkommen. Zentrum der Proteste ist Deutschland, wo die Ablehnung aller beteiligten Länder am Höchsten ist. Aber auch in Österreich, Luxemburg und Frankreich hat TTIP keinen guten Stand.

    Intransparenz

    Die Intransparenz der Verhandlung des Abkommens war von Anfang an ein großer Kritikpunkt. Die EU justierte nach und veröffentlichte scheibchenweise EU-Positionen zu einigen wenig umstrittenen TTIP-Verhandlungsmaterien. Die „konsolidierten Verhandlungstexte“, die den Stand der Verhandlungen wiedergeben, blieben weiter unter Verschluss, und US-Positionen werden gar nicht erst veröffentlicht. Abgeordnete können in einem besonders gesicherten Leseraum Einsicht in den Verhandlungsstand nehmen. Die bisher bekannten Dokumente haben die Kollegen bei correctiv.org gesammelt.

    Werbestrategie der Befürworter

    Der Bundesverband der Industrie (BDI) hat extra eine Werbeagentur angeheuert, die neoliberale Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ließ zur Großdemo der Gegner ein Boot mit Winkekatze durch die Hauptstadt fahren. Wirtschaftsminister Gabriel schaltete am Demo-Tag großflächige Anzeigen in Zeitungen und beschwört mit Sonderseiten die Vorteile des Freihandelsabkommens.

    Netzpolitische Punkte in TTIP

    Der jetzt veröffentlichte Text enthält einige Punkte mit netzpolitischem Bezug. Eine allererste Analyse des Leaks gibt einen Überblick über strittige Punkte. Andere netzpolitisch relevante Punkte verstecken sich wohl auch in TiSA, dem Trade in Services Agreement. Dieses wird seit 2012 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und soll Dienstleistungen wie Verkehr, Finanzen, Bildung oder Gesundheit liberalisieren. Wikileaks hat immer wieder Dokumente des TiSA-Abkommens veröffentlicht.

    Wie geht es weiter?

    Nach Veröffentlichung des TTIP-Textes besteht jetzt erstmals die Chance für alle Seiten, das Abkommen und seine Folgen richtig einzuschätzen. Noch ist nicht absehbar, wie sich mit der unfreiwilligen herbeigeführten Transparenz das Blatt wendet. Es kann sein, dass dies der Anfang vom Ende von TTIP ist.

    2. Mai 2016 33
  • : Kurzanalyse: Internet, Datenschutz und TTIP
    Pressekonferenz zu den #TTIPLeaks auf der re:publica. Foto: Greenpeace
    Kurzanalyse: Internet, Datenschutz und TTIP

    Die Texte des Freihandelsabkommen TTIP sind auf dem Verhandlungsstand von April diesen Jahres geleaked und downloadbar. Wir haben gemeinsam mit EDRi die Stellen gesichtet, in denen es um das Internet geht. Hier ist eine allererste Kurzanalyse, unter anderem aus dem konsolidierten Text zur elektronischen Kommunikation:

    Article X.5: Regulatory flexibility
    Dieser Artikel enthält ähnliche Vorschläge, wie sie die USA im TiSA-Abkommen gemacht haben. Er gibt den nationalen Telekommunikationsregulierungsbehörden sehr viel mehr Macht als die EU ihnen bisher zuschreibt.

    Article X.6: Review of legislation
    Problem an diesem Artikel dürfte der Absatz „to repeal or modify any such regulation“ sein, der bedeutet dass die Regulierungsbehörden die Macht bekommen um Regulierungen aufzuheben oder zu ändern – und das ohne jegliche demokratische Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit.

    Article X.7 (1): Technological Neutrality
    Der Text „No Party may prevent a supplied of telecommunications services from choosing the technologies it desires to use to supply its services subject to requirements necessary to satisfy legitimate public policy interests, provided that any measure restricting such choice is not prepared, adopted, or applied in a manner that creates unnecessary obstacles to trade“ ist der gleiche wie der US-Vorschlag in TiSA. Was aber könnten „unnötige Handelshindernisse“ sein? Könnte der EU-Datenschutz auf einmal als „unnötiges Handelshindernis“ interpretiert werden? Eines ist klar: unnötiges Handelshindernis ist eine viel zu breit interpretierbare Definition.

    Article X.10: Access and Use
    Hier bieten die Paragrafen 3 und 4 keinen Datenschutz, wie er in der Datenschutz-Grundverordnung oder der E‑Privacy Directive festgeschrieben ist.

    Article X.10(3):
    Der Artikel sagt, dass ein EU-Land sicherstellen muss, dass eine US-Firma öffentliche Telekommunikationsdienstleistungen nutzen darf „for the movement of information“ und für „information contained in databases or otherwise stored in machine-readable form“. Was ist aber, wenn die Firma europäische Datenschutzrichtlinien nicht respektiert? Paragraf 4 sagt sehr klar, welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen – Datenschutz und Privatsphäre gehören nicht dazu.

    Article 48:
    In Artikel 48 geht es um die Vertraulichkeit von Information. Es heißt: „Each Party shall ensure the confidentiality of electronic communications and related traffic data by means of a public electronic communication network and publicly available electronic communications services without restricting trade in services.“ Die Einschränkung am Ende kann heißen, dass Vertraulichkeit von Information zum Handelshindernis erklärt werden kann.

    Wir sichten die TTIP-Dokumente nach weiteren Feldern wie „geistiges Eigentum“ und liefern dann später nochmal umfassender nach. Unter der Überschrift „TTIP: Intransparenz, Protest und Winkekatzen“ haben wir zudem einen Überblick über die anderen Politikfelder sowie die Geschichte des Abkommens aufbereitet.

    2. Mai 2016 33
  • : EU-Kommission will Zensur und Überwachung auf Online-Plattformen privatisieren
    Facebook darf in Belgien wieder Informationen über alle Besucher der Webseite sammeln. Foto: CC-BY-NC-ND <a href="https://www.flickr.com/photos/tsevis/6127346353/sizes/l">tsevis</a>
    EU-Kommission will Zensur und Überwachung auf Online-Plattformen privatisieren

    Die EU-Kommission will Zensur und Überwachung von Nutzerinhalten auf Online-Plattformen in die Hände von Unternehmen wie Facebook und Google legen.

    27. April 2016 26
  • : Gabriel: Deutschland soll „die beste digitale Infrastruktur der Welt“ erhalten – Wettbewerbsverzerrung befürchtet
    Wahrheit, Lüge, irgendwas dazwischen? Man weiß es nicht. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Moko1998">Moritz Kosinsky</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">BY-SA 3.0</a>.
    Gabriel: Deutschland soll „die beste digitale Infrastruktur der Welt“ erhalten – Wettbewerbsverzerrung befürchtet

    Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel fordert einen raschen Ausbau des Glasfaser-Netzes in Deutschland. Im Handelsblatt sagte er am Montag: „Unser Ziel muss es sein, spätestens 2025 mit Gigabitnetzen die beste digitale Infrastruktur der Welt zu haben“, wie heise.de berichtet. Für dieses Vorhaben will Gabriel finanzielle Mittel aus dem 300 Milliarden Euro umfassenden Europäischen Fonds für strategische Investitionen („Juncker-Fond“) beziehen.

    Dieses Ziel scheint angesichts der Zahlen des europäischen Industrieverbandes FTTH Council sehr ambitioniert. In der Bundesrepublik, der stärksten Volkswirtschaft in Europa, verfügen gerade einmal ein Prozent aller Haushalte über einen Gigabit-Glasfaseranschluss.

    Kritiker befürchten „Re-Monopolisierung“ bei Umsetzung der umstrittenen Vectoring-Pläne

    Vor Kurzem hatte die Bundesnetzagentur beschlossen, schnellere Internetverbindungen durch sogenanntes Vectoring im bestehenden Netz von Kupferleitungen zu realisieren. Dabei kann aus technischen Gründen allerdings immer nur ein Anbieter pro Nahbereich Vectoring betreiben. Kritiker dieses Vorhabens fürchten, dass die etablierte Telekom dabei eine Art Monopolstellung einnehmen könnte. Die Konkurrenten sprachen sich deswegen gegen die Pläne aus und drohten mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Die Gegner der Vectoring-Pläne sehen den umfassenden Ausbau der zukunftsträchtigen Glasfaser-Technologie gefährdet. Der auf Kupferkabel gestützte Netzausbau entziehe dem Glasfaser-Ausbau die wirtschaftliche Grundlage. Die Telekom argumentierte dagegen, denn auch bei Vectoring kommen Glasfaserkabel zumindest bis zu einem regionalen Hauptverteiler zum Einsatz.

    „Zukunftsträchtiger Glasfaserausbau wäre nicht mehr möglich“, entgegnete der Präsident des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Norbert Westfal, im Januar. Denn das Investitionsumfeld für Glasfaser-Netzausbau im Nahbereich würde sich stark negativ entwickeln:

    Auf Mischkalkulationen basierende Glasfaser-Ausbauvorhaben hätten durch die Freigabe der zwar billigeren, aber wenig zukunftsfesten Vectoring-Technik, die auf veralteten Kupferkabeln aufsetzt, kaum noch eine Chance.

    In einem gemeinsamen Schreiben (PDF) an Digitalkommissar Günther Oettinger haben 25 Verbände ihre Ablehnung gegenüber dem Vectoring-Monopol ausgedrückt. Sie sprachen sich für mehr Wettbewerb aus und appellierten: „Deutschland braucht Investitionsanreize für die Migration zur Gigabit-Gesellschaft“.

    Bundesregierung für Deregulierung des Wettbewerbs

    Trotz dieser berechtigten Bedenken an einer monopolistischen Praxis bei der Vergabe von Ausbaugenehmigungen, setzen Sigmar Gabriel und die Bundesregierung offenbar auf weichere Wettbewerbsregelungen. Es scheint, dass der Ex-Monopolist Telekom dabei als eine Art „europäisches Flaggschiff“ gegen außereuropäische Konkurrenz in Stellung gebracht werden soll. Intensiver innereuropäischer und vorallem innerstaatlicher Wettbewerb ist für diese Pläne eher schädlich.

    Angesichts globaler Konkurrenz sprach sich der Bundeswirtschaftsminister dafür aus, die Wettbewerbsmaßstäbe in Europa zu lockern. „Wir müssen europäische Champions zulassen“, meinte er gegenüber dem Handelsblatt und erklärte: „Unser Problem besteht doch nicht darin, dass wir zu große europäische Player haben, sondern dass die Internet-Giganten aus den USA uns immer mehr in ihre Abhängigkeit zwingen.“

    Die Bundesregierung hatte sich schon im März für eine Deregulierung des Markts für Telekommunikationsinfrastruktur eingesetzt, damit die Telekom ihre Macht ausbauen und gegen globale Konkurrenz bestehen kann. Die EU-Verantwortlichen für Regulierung sind momentan eher darauf bedacht, die Angebotsvielfalt in einzelnen Ländern zu bewahren. Die Bundesregierung befürchtet anscheinend, eine zu starke Förderung der innereuropäischen Konkurrenz könne dazu führen, dass Global-Player aus den USA bald den hiesigen Markt dominieren.

    26. April 2016 9
  • : Details zur europaweiten Verknüpfung von Datenbanken – Kooperation auch mit FBI
    Kameras vor der Europol-Zentrale in Den Haag (Foto: Schiltman/CC BY 2.0)
    Details zur europaweiten Verknüpfung von Datenbanken – Kooperation auch mit FBI

    Nicht erst seit den Anschlägen in Brüssel forderte Innenminister Thomas de Maizière eine Verknüpfung der nationalen Datenbanken der europäischen Polizeibehörden und Geheimdienste. Nun wurden Details über die bereits laufenden sowie geplanten Projekte bekannt. Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke gibt Einblicke in die Datenbank-Kooperation deutscher Behörden und ihrer europäischen und US-amerikanischen Pendants.

    Anlass für die Anfrage waren Äußerungen de Maizières. Der Innenminister erhofft sich durch die Verknüpfung des Schengener Informationssystems (SIS), der Fingerabdruckdatei EURODAC und dem Visa-Informationssystem, mehr Nutzen aus den Datenbanken ziehen zu können. Zudem forderte er, „endlich“ ein europaweites Passagierdatenregister einzuführen.

    Schon im Januar diesen Jahres wurden erste konkrete Pläne zum Ausbau vernetzter Datenbanken von Polizei und Justiz in der EU publik.

    Reisedatenbank wird „intensiv getestet“

    Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass es bereits seit 2014 eine Verknüpfung zwischen Interpol und Bundeskriminalamt bei der „Stolen and Lost Travel Documents Database“ (SLTD) gibt. Die Datenbank umfasst 55 Millionen Reisedokumente. Eine Schnittstelle zur automatisierten Abfrage wird momentan von der Bundespolizei sowie den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen „intensiv getestet“. Deutsche Fahndungen haben mit knapp 11 Millionen Dokumenten einen Anteil von circa zwanzig Prozent am Gesamtbestand der SLTD.

    Verknüpfung von Fingerabdruckdateien noch nicht abgeschlossen

    Im Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) seien bisher 90.000 Fingerabdrücke von verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten gespeichert worden. Allerdings sind darunter bislang keine Fingerabdrücke von deutschen Behörden, da die technische Verbindung noch nicht abgeschlossen sei. Das deutsche Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS ist mit rund vier Millionen Abdrücken enorm und könnte den Umfang des Schengensystems deutlich erhöhen. Eine weitere Fingerabdruckdatenbank (EURODAC) wird laut Aussagen der Bundesregierung kaum genutzt. 2015 gab es elf, im laufenden Jahr 31 Recherchen.

    Zur europaweiten Kooperation bezüglich des Schengensystems SIS II erklärte die Bundesregierung, Europol hätte über eine technische Schnittstelle lesenden Zugriff. Bei den Datenbanken VIS und EURODAC seien entsprechende Verknüpfungen noch nicht umgesetzt.

    Des Weiteren gab man bekannt, dass Deutschland seit April 2016 einen Verbindungsbeamten zur Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für Terrorismusbekämpfung (ECTC) entsandt habe.

    Bundesregierung drängt auf rasche Umsetzung des Passagierdatensystems

    Die Bundesregierung arbeite daran, „ein PNR-System schnellst möglichst umzusetzen“. Details zum zeitlichen Rahmen werden erst zu späterer Zeit abgeschätzt werden können, da der rechtliche, fachliche und technische Umsetzungsbedarf noch nicht feststünden. An entsprechenden Pilotprojekten nehme keine Bundesbehörde teil. Allerdings partizipiert das Bundeskriminalamt und das Bundesverwaltungsamt „beobachtend“ an Sitzungen PNR-DEP-Projekts, das von Ungarn geleitet wird.

    Austausch von Fluggastdaten zwischen Europol und FBI vereinbart

    Am 7. April haben Europol und das FBI eine Vereinbarung zum Austausch von Fluggastdaten unterzeichnet. Eine Woche später hat das Europäische Parlament die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten gebilligt und eine entsprechende PNR-Richtlinie verabschiedet.

    Die transatlantische Vereinbarung ist Grundlage für die Kooperation des FBI mit dem Europol-Auswerteschwerpunkt „Travellers“, bei dem ausländische terroristische Kämpfer im Fokus stehen sollen.

    Die Bundestagsfraktion der Linken hat eine weitere Anfrage mit dem Titel „Identifizierung und Verfolgung von Personen anhand der Fingerabdruck-Daten in europäischen Polizeidatenbanken“ an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort könnte noch mehr Erkenntnisse und Details zum momentanen Stand europaweiter Datenbanken ans Licht bringen.

    22. April 2016 1
  • : EU-Kommission: „Android bremst Innovationen“
    (Foto: etnyk via flickr / CC BY-NC-ND 2.0)
    EU-Kommission: „Android bremst Innovationen“

    Die EU-Kommission wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung bei mobilen Betriebssystemen auszunutzen und damit seine Dominanz bei der Internetsuche auszubauen. Der Konzern lege Android-nutzenden Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern unzulässige Beschränkungen auf und verstoße so gegen das EU-Kartellrecht.

    In einer Mitteilung hat die EU-Kommission Google über die Vorwürfe informiert und so den ersten Schritt für ein rechtliches Verfahren eingeleitet, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Die Anschuldigungen könnten milliardenschwere Konsequenzen nach sich ziehen. Der US-Internetkonzern widersprach diesen Anschuldigungen in einer Stellungnahme. Niemand werde gezwungen, Google-Anwendungen auf Android zu nutzen.

    Google in Europa: Marktanteile von 90 Prozent

    Das Android-Betriebssystem ist derzeit auf circa achtzig Prozent aller mobilen Geräte installiert. Auf den Märkten für Suchmaschinen, lizenzpflichtigen Betriebssystemen für Mobilgeräte und App-Stores für Android verfügt Google laut EU-Kommission einen Anteil von neunzig Prozent im europäischen Wirtschaftsraum.

    „Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken kann“, ist gemäß Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten.

    EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte zum anstehenden Verfahren:

    Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.

    Seit 2010 läuft bereits ein Verfahren gegen Google wegen der Platzierung von Werbung. Die EU-Kommission wirft dem US-Konzern vor, eigene Angebote in seiner Suchmaschine zu bevorzugen.

    Trotz Open-Source – kaum Entwicklung alternativer Versionen möglich

    Einer der zentralen Vorwürfe der EU-Kommission ist der Ausbau der marktbeherrschenden Stellung bei der Internetsuche. Das IT-Unternehmen versperre Konkurrenten den Marktzugang, da die Google-Suche bei den meisten Geräten vorinstalliert sei.

    Hersteller von Smartphones und Tablets werden mehr oder weniger gezwungen, ein Paket mit elf Google-Apps vorzuinstallieren. Dieses enthält auch den App-Store, welcher den Zugang zu sämtlichen weiteren Anwendungen ermöglicht und nicht solo verfügbar ist. Der Zugang zum App-Store ist für die meisten Kunden elementares Kriterium bei der Kaufentscheidung, weshalb Hersteller praktisch zur Vorinstallation sämtlicher Google-Dienste verpflichtet sind.

    Wollen Gerätehersteller, die Android nutzen, auf Google-Dienste zugreifen, müssen sie zudem eine „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“ unterschreiben. Obwohl Android Open-Source ist, wird ihnen so die Entwicklung alternativer Versionen untersagt.

    „Android fördert Wettbewerb und ist gut für Verbaucher“

    In einer Stellungnahme kontert der Konzern die Vorwürfe. Man zwinge keinen Hersteller Dienste und Anwendungen von Google anzubieten. Außerdem hätten Hersteller die Möglichkeit, auch andere Anwendungen vorzuinstallieren, die nicht durch Google entwickelt wurden. Der Chef-Justiziar von Google, Kent Walk, argumentierte, das Android-Betriebssystem habe die Entwicklung eines breiten und innovativen Wirtschaftszweigs ermöglicht.

    Die Weiterentwicklung von Android sei außerdem sehr kostspielig, weshalb man darauf angewiesen sei, Geld durch die verschiedenen Angebote wie die Google-Suche einzunehmen. Die Zusammenarbeit mit der EU-Kommission führe man gerne fort, betonte Walk, „um deutlich zu machen, dass Android den Wettbewerb fördert und gut für Verbraucher ist.“

    21. April 2016 6
  • : Cloud-Initiative: EU-Kommission will wissenschaftlichen Austausch und digitale Infrastruktur fördern
    <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cloud-computing-1.gif">CC-BY-SA Jcawdneu</a>
    Cloud-Initiative: EU-Kommission will wissenschaftlichen Austausch und digitale Infrastruktur fördern

    Die Europäische Kommission hat heute in einer Pressemitteilung einen Plan vorgestellt, um zukünftig Wissenschaft, Unternehmen und den öffentlichen Sektor mit Cloud-gestützten Diensten und verbesserter Infrastruktur zu unterstützen. Damit soll Europa eine weltweit führende Position in der Datenwirtschaft einnehmen. Die großen Mengen an wissenschaftlichen Erkenntnissen und die dazugehörigen Daten sollen im Gegensatz zur aktuellen fragmentierten Infrastruktur besser gespeichert, geteilt und genutzt werden können.

    „Den Aufbau der Hochleistungs-Breitbandnetze, Großspeichereinrichtungen und Superrechner-Kapazitäten, die für den effektiven Zugang zu den in der Cloud gespeicherten großen Datensätzen und deren Verarbeitung benötigt werden“, will man mit zwei Milliarden Euro an EU-Forschungsgeldern fördern. Die restlichen 4,7 Milliarden, die zur Finanzierung dieses Riesenprojekts nötig sind, sollen aus öffentlichen und privaten Geldern stammen.

    Die Kommission drängt mit diesem Plan darauf, Europas weltweite Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der „Big-Data“-Analyse zu verbessern und sich „bis 2020 in die weltweit drei besten Infrastrukturen für Hochleistungsrechner“ einzureihen, so EU-Digitalkommissar Oettinger.

    Ferner soll die Initiative die Kosten für Speicherung und Analyse von Daten senken und so Startups, kleine und mittelständige Unternehmen, aber auch die Medizin-Branche und den öffentlichten Gesundheitssektor untersützen.

    Schrittweise Öffnung der Cloud und Einführung moderner Infrastruktur

    Anfangs soll die geplante Cloud von Wissenschaftlern in Europa und Partnerländern weltweit genutzt werden, später sollen auch Nutzer aus dem öffentlichen sowie industriellen Sektor darauf zugreifen können. Folgendermaßen stellt sich die EU-Kommission die Umsetzung vor:

    Ab 2016: Schaffung einer Europäischen Cloud für offene Wissenschaft für europäische Forscher und ihre weltweiten Wissenschaftspartner durch die Integration und Konsolidierung von e‑Infrastruktur-Plattformen, die Verknüpfung bereits vorhandener wissenschaftlicher Clouds und Forschungsinfrastrukturen und durch die Unterstützung der Entwicklung cloudgestützter Dienste.

    2017: Alle wissenschaftlichen Daten, die im Rahmen des mit 77 Mrd. EUR ausgestatteten Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont 2020 generiert werden, sollen standardmäßig offen zugänglich werden, damit die wissenschaftliche Gemeinschaft die gewaltigen mit dem Programm erzeugten Datenmengen wiederverwenden kann.

    2018: Start Flaggschiff – Initiative, um die neuen Entwicklungen im Bereich der Quantentechnologie zu beschleunigen, die die Grundlage für die Hochleistungsrechner der nächsten Generation bildet.

    Bis 2020: Entwicklung und Einführung einer europäischen Großinfrastruktur für Hochleistungsrechner, Datenspeicher und Netze, worunter auch der Erwerb von zwei Prototypen von Hochleistungsrechnern der nächsten Generation, von denen einer zu den weltweit drei besten zählen wird, sowie der Aufbau eines europäischen Big-Data-Zentrums und die Modernisierung des Kernnetzes für Forschung und Innovation (GEANT) fallen werden.

    Open Access zu öffentlich finanzierten Forschungserkenntnissen

    Durch öffentlich finanzierte Forschung entstandene wissenschaftliche Erkenntnisse werden häufig nicht zur Nutzung für andere Wissenschaftler freigegeben. Das beklagt Andrus Ansip, EU-Vizepräsident und Zuständiger für den digitalen Binnnenmarkt, laut heise-online und fordert, den Zugriff auf solche Daten via Internet zu ermöglichen.

    Die Cloud-Initiative wird aus dem 77 Milliarden Euro an Forschungsgeldern umfassenden Topf „Horizont 2020“ finanziert. EU-Forschungskommissar Carlos Moedas forderte die Offenlegung aller Daten aus Projekten, deren Finanzierung sich auf diese Gelder stützt und will sie dadurch weiteren Forschungen zur Verfügung stellen.

    Wissenschaftsinitiativen fordern schon seit längerem, den Zugriff auf Forschungserkenntnisse zu erleichtern. So will die Initiative „Open Access 2020“ den freien Zugang auf breiter Linie zum Standard machen. Bleibt zu hoffen, dass die EU ihren Ankündigungen nachkommt und alle europäischen Bürger von den milliardenschweren Investitionen profitieren.

    Die veröffentlichten Pläne zur Cloud sind Teil einer großen Strategie für den digitalen Binnenmarkt in Europa.

    19. April 2016 1
  • : EU Internet Forum: Anbieter sollen „freiwillig“ das Netz filtern
    CC-by <a href="https://www.flickr.com/photos/opensourceway">opensourceway</a>
    EU Internet Forum: Anbieter sollen „freiwillig“ das Netz filtern

    Die EU will mehr gegen den ganzen Terrorismus im Netz machen. Seit einem Jahr treffen sich daher Beamte der EU-Kommission und Europol regelmäßig mit fünf großen amerikanischen Internetanbietern, um den Zugang zu „terroristischen Inhalten“ einzuschränken – ganz ohne Richtervorbehalt oder lästige Gesetzgebungsprozesse.

    Hintergrund

    Der Grundstein für die Initiative wurde von EU-Kommissarin Cecilia Malmström gelegt, als diese noch für Inneres zuständig war. Anfang Januar 2014 kündigte die Kommission (pdf) an, sie werde…

    …ein Forum mit den zentralen Akteuren der Kommunikationsindustrie ins Leben rufen, um alle Facetten des Problems, einzelne Vorgehensweisen und Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu erörtern. […] Dabei wird es auch darum gehen, wie den Nutzern die Meldung von Anstoß erregendem oder potenziell illegalem Material erleichtert werden kann, wie Gegen-Narrative im Netz geschaffen werden können und wie leicht erreichbare alternative Botschaften ins Netz gestellt werden können, die zu kritischem Denken anregen.

    Nur einige Jahre zuvor vergab Malmströms Generaldirektion Fördermittel an ein sehr ähnliches Projekt namens CleanIT, das damals kläglich scheiterte. Das „Internet Forum“ ist quasi ein zweiter Anlauf für die gleiche Idee. Unternehmen sollen freiwillig und ohne Richtervorbehalt Inhalte im Netz unzugänglich machen, frei nach dem Motto: Wer braucht schon Internetsperren, wenn es Nutzungsbedingungen gibt?

    Treffen hinter verschlossenen Türen

    Wie das Netz genau gefiltert werden soll, bleibt Verschlusssache. Denn die Treffen des EU Internet Forums finden im Geheimen statt, Dokumente werden nicht veröffentlicht. Die europäische Menschenrechtsorganisation EDRi stellte daher regelmäßig Dokumentenanfragen an die Kommission. Seitdem ist bekannt, dass Microsoft, Ask.fm, Twitter, Google und Facebook am Forum teilnehmen. Ziele, Diskussionen und Sitzungsprotokolle wurden aber auch auf Anfrage nicht herausgegeben – und wenn, dann nur als fast komplett geschwärzte Versionen (Übersicht über alle Dokumente).

    Die ursprünglichen Ziele des Forums waren:

    i) reducing accessibility to terrorist material online (removal of content),
    ii) making better use of the internet to challenge the terrorist narrative (development and dissemination of counter narratives) and
    iii) Exploring the concerns of law enforcement on new encryption technologies.

    Im Laufe des Jahres weitete die Kommission jedoch den Arbeitsumfang des Forums auf „Hassreden in Online-Medien“ aus und kündigte nach mehreren undurchsichtigen Vortreffen am 3. Dezember den offiziellen Start des Forums an. Bei der Lancierung wurde den anwesenden Internetanbietern eine Wunschliste mit geplanten Maßnahmen (pdf) vorgestellt. Ein erstes Unternehmen soll seitdem bereits seine Nutzungsbedingungen geändert haben, um den Bitten der Kommission nachzukommen.

    Die europäische Wunschliste soll auf einem deutschen „Ergebnispapier“ (pdf) aufbauen, das Heiko Maas etwa zur gleichen Zeit von einer „Task Force“ gegen Hasskommentare im Netz ausarbeiten ließ. Das Dokument wurde vom Spiegel zur Zeit der Veröffentlichung hauptsächlich als warme Luft abgetan, ist aber bei genauerem Hinschauen um einiges gefährlicher – vor allem, da es nun auf europäischer Ebene exportiert wird.

    Meinungsfreiheit wird verletzt

    Das Ergebnispapier liest sich in der Tat zunächst wie ein recht inkohärenter Maßnahmenkatalog. Das Papier würfelt dabei „rechtswidrige Inhalte“, „problematische Inhalte“ und andere Inhalte durcheinander, die zwar legal sind, aber gegen unternehmenseigene Richtlinien (wie etwa Facebooks Gemeinschaftsstandards) verstoßen könnten. Unternehmen sollen gemeldete Inhalte „in weniger als 24 Stunden“ prüfen und, falls erforderlich, ohne vorherigen Richterbeschluss entfernen.

    Problematisch ist eine solche Aufforderung, wenn man bedenkt, dass sich US-amerikanische Unternehmen bereits zu globalen Sittenwächtern aufschwingen und tagtäglich vollkommen legale Inhalte zensieren, beispielsweise Homosexualität, stillende Mütter oder Fotos von Aborigines. Das Projekt onlinecensorship.org sammelt solche Fälle und hat etliche Löschungen in einem ersten Bericht analysiert. Fazit: Richtige Berufungsverfahren gibt es in sozialen Netzwerken nicht – meist führt ein Widerspruch ins Leere, an Wiedergutmachung ist gar nicht erst zu denken.

    Strafverfolgung bleibt auf der Strecke

    Weiterhin problematisch ist bei diesem rein kosmetischen Ansatz, dass die Strafverfolgung meist auf der Strecke bleibt. Im deutschen Ergebnispapier werden die Unternehmen nirgends gebeten, Informationen über klar illegale Kommentare oder Einträge an die Polizei weiterzugeben, um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Dies hat dann zur Folge, dass gelöschte Inhalte leicht an anderer Stelle wieder hochgeladen werden können, ohne dass sich die Täter um eine Verfolgung sorgen müssten.

    Auch das EU Internet Forum bekämpft lediglich Symptome, anstatt die Ursachen anzugehen. Schlimmer noch, es schlägt – mit dem deutschen Papier als Vorlage – ein und denselben Ansatz für sehr verschiedene Probleme (Hasskommentare und (nicht definierten) „Terrorismus“) vor.

    Private Repression statt Demokratie

    Seit Zensursula hat man auf deutscher und auf europäischer Ebene anscheinend dazugelernt: Durch öffentlich-private Partnerschaften regelt man das mit dem Sperren und Löschen sehr viel effizienter, indem man den Rechtsstaat umgeht – Gesetze erregen viel zu viel Aufsehen, dauern zu lange und machen einem danach einen enormen Verwaltungsaufwand.

    Im Guardian beschreibt Evgeny Morozov diesen Trend passend: Unsere politische Führungsebene gibt die Verantwortung für die Lösung von sozialen bis hin zu militärischen Fragen immer öfter ans Silicon Valley ab – und verschlimmert das Demokratiedefizit unserer Institutionen.

    Unsere Demokratien werden von steigender Ungleichheit und Terrorismus bedroht. Google und Facebook haben übernommen.

    18. April 2016 18
  • : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 15: EU-Richtlinien zu Datenschutz, Geschäftsgeheimnis und Fluggastdaten
    (Foto: van Dyk/CC BY 3.0)
    Netzpolitischer Wochenrückblick KW 15: EU-Richtlinien zu Datenschutz, Geschäftsgeheimnis und Fluggastdaten

    Vergangene Woche dominierten Berichte rund um die Panama Papers die Medienwelt. Eine gestern gebilligte EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen könnte derartige Leaks zukünftig gefährden. Hintergrund sind die Verhandlungen um TTIP. Die US-Regierung sieht eine Stärkung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen als wichtige Voraussetzung für das Abkommen. Die Richtlinie legt fest, dass Unternehmen definieren können, wann für sie das Geschäftsgeheimnis verletzt wurde. Wenden Arbeitnehmer Wissen an, welches sie bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber erworben haben, können sie verklagt werden. Auch Whistleblowing und Pressefreiheit sind betroffen. Die mediale Berichterstattung zu dieser Richtlinie fiel angesichts der weitreichenden Folgen recht schwach aus.

    Der Netzpolitische Wochenrückblick erscheint wöchentlich jeden Freitag. Er fasst die wichtigsten Themen der Woche zusammen und ist auch als Newsletter verfügbar.

    EU beschließt Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten

    Gestern hat das EU-Parlament mit der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten eine weitere umstrittene Richtlinie gebilligt. Demnach sind alle Fluggesellschaften der 28 EU-Länder verpflichtet, Passagierdaten weiterzugeben. Die entsprechenden Behörden dürfen dann pro Flug und Passagier etwa sechzig Einzeldaten, wie Essenswünsche, Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E‑Mailadresse, für fünf Jahre speichern.

    Der Sinn dieser Richtlinie, die laut EU-Kommission 500 Millionen Euro kostet, ist höchst umstritten. Kritiker sprechen von einem Placebo-Sicherheitsgefühl und Sicherheitsesoterik im Zusammenhang mit der Fluggastdatenspeicherung und halten sie schlicht für nutzlos.

    Neue EU-Datenschutzgrundverordnung

    Das europäische Parlament hat diesen Donnerstag eine neue Datenschutzgrundverordnung beschlossen. Diese soll bis 2018 in nationales Recht umgesetzt werden und die als überholt geltende Richtlinie von 1995 ersetzen. Nach der neuen Verordnung gilt das Datenschutzrecht nun für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt, unabhängig vom Standort des Hauptsitzes oder Ort der Datenverarbeitung. Unternehmen sind verpflichtet, Zustimmung für die Verarbeitung von persönlichen Daten einzuholen und Auskunft über diese zu geben. Zudem müssen alle Unternehmen zukünftig persönliche Daten auf Wunsch löschen.

    Bei Verstoß gegen die neue Verordnung drohen Strafzahlungen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Über das Mindestalter, ab dem Kinder oder Jugendliche rechtswirksam Internetdienste nutzen dürfen, bestimmen die Mitgliedsstaaten selbst. Außerdem können Beschwerden zukünftig bei der Datenschutzbehörde des jeweiligen Landes des Betroffenen eingereicht werden und nicht mehr im Land der Niederlassung des angeklagten Unternehmens.

    Im Ausschuss nichts Neues

    Zum NSA-Untersuchungsauschuss gab es wieder ein Live-Blog unsererseits. Inhalt war diese Woche der Einsatz der Software XKeyscore beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Die beiden Zeugen wurden befragt, wofür der Verfassungsschutz das von der NSA entwickelte System nutzt und welchen Gegenwert die NSA dafür haben wollte und will. Außerdem sollte geklärt werden, warum die Software seit knapp drei Jahren im Probebetrieb läuft und was für Gründe und Bedenken den Wirkbetrieb bis jetzt verhindern. Die Zeugen antworteten oft ausweichend, und der Erkenntnisgewinn blieb überschaubar. Die Befragung kann detailliert in unserem Artikel nachvollzogen werden.

    Oettingers Mini-Davos

    Vom 13.–15. April veranstaltet Digitalkommissar Oettinger zum sechsten Mal ein Treffen mit hochrangigen Gästen in den österreichischen Alpen. Teilnehmer sind Geschäftsführer und CEOs verschiedener europäischer Telekommunikationsunternehmen, (ehemalige) Politiker, Banker und Wissenschaftler. Von den einhundert Gästen sind lediglich acht Frauen. Diese Art von Treffen sind nicht verboten, werfen allerdings Fragen bezüglich Lobbytransparenz auf.

    Fahrlässige Serverkonfiguration bei Mediengruppe

    Die Mediengruppe DuMont, der viele bekannte Zeitungen angehören, ist Opfer eines Hackangriffs geworden. So las sich zumindest die entsprechende Pressemitteilung des Unternehmens. Der wahre Grund für die Komplikationen war allerdings eine falsche Konfiguration der internen Server, so dass Internetauftritte nicht verfügbar waren und ein Link auf Twitter auf einen offenen Server verwies. Das räumte das Unternehmen auch in einer aktualisierten Pressemitteilung verhalten ein. Pikant an dem Vorfall war, dass für mehrere Stunden unter anderem die Logdateien der Zugriffe von Abo-Kunden und deren im Klartext gespeicherten Passwörter, Namen, E‑Mail-Adressen und Zugriffsdaten verfügbar waren.

    15. April 2016 2
  • : 60 Dinge, die ab jetzt jedes EU-Land fünf Jahre über deine Flugreise speichert
    Am gewählten Flugzeugessen lässt sich in der Regel auch eine Releigionszugehörigkeit ablesen. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/mindonfire/1535810303/sizes/l">Mind on Fire</a>
    60 Dinge, die ab jetzt jedes EU-Land fünf Jahre über deine Flugreise speichert

    Das Europäische Parlament hat heute für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten gestimmt. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet alle europäischen Fluggesellschaften die Passagierdaten (PNR) an alle EU-Staaten weiterzugeben. Behörden in den 28 Mitgliedsländern können dann die pro Flug und Passagier etwa 60 anfallenden Einzeldaten speichern, rastern und verarbeiten.

    Zu den Daten gehören die Essenwünsche der Flugreisenden genauso wie Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E‑Mailadresse. Die Daten dürfen für fünf Jahre gespeichert werden. Alleine auf deutschen Flughäfen werden jedes Jahr 216 Millionen Passagiere abgefertigt. Durch diese neue Vorratsdatenspeicherung entsteht eine gigantische Menge an Daten, die nicht nur eine Erfassung der Mobilität ermöglicht, sondern über die Essensauswahl auch Rückschlüsse auf andere sensible Details wie die Religionszugehörigkeit zulässt. Wie die Daten gerastert werden könnten, erklärt der ehemalige Europol-Chef Max-Peter Ratzel im SRF.

    2013 stand die Richtlinie vor dem Aus

    Besonders bitter aus Sicht von Privatsphäre und Grundrechten ist, dass die Richtlinie im Jahr 2013 schon kurz vor dem Aus stand. Die Konservativen im Europaparlament drängten jedoch weiter darauf, dass die Richtlinie abgestimmt wird und waren bislang am Widerstand von Liberalen und Sozialdemokraten gescheitert. Seit den Anschlägen von Brüssel hatten mehrere EU-Innenminister den Druck noch einmal verstärkt, die Abstimmung wurde dann sogar vorverlegt, obwohl es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt, dass Flugdaten irgendeine Hilfe bei der Abwehr von Anschlägen sind.

    Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung für Fluggäste hat bei den Oppositionsparteien im Europäischen Parlament starke Kritik ausgelöst. Cornelia Ernst, Abgeordnete für die Linke im Europaparlament, sagt:

    Die Speicherung von Fluggastdaten ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre und wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen müssen, genauso wie auch sein großer Bruder, die EU-USA-Fluggastdatenspeicherung. Darüber hinaus fehlt bislang jedweder Beleg, dass eine Fluggastdatenspeicherung (bis zu 60 Einzeldaten, gespeichert für fünf Jahre) auch nur irgendeinen Effekt auf eine erfolgreiche Terrorismusprävention nimmt.

    Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff (FDP), kritisierte die Richtlinie als nutzlos. Es solle ein trügerisches Gefühl der Sicherheit erzeugt werden, doch schon heute sei absehbar, dass auch diese Richtlinie von den höchsten Gerichten als verfassungswidrig kassiert werden würde.

    „Sicherheitsesoterisches Geschwurbel“

    Ähnlich äußerte sich auch Jan Philipp Albrecht von der Grünen-Fraktion. Die anlasslose Analyse und Speicherung von Fluggastdaten aller Reisenden helfe nicht weiter. Sie sei ein teures Placebo, das nach Schätzungen der Europäischen Kommission etwa 500 Millionen Euro kosten würde.

    Auch von Bürgerrechtsorganisationen kommt Kritik. Alexander Sander, Geschäftsführer von Digitale Gesellschaft e. V., setzt sich seit Jahren gegen die Speicherung von Fluggastdaten ein. Er sagt:

    Statt ihrer Verantwortung nachzukommen und die Grundrechte von 500 Millionen Europäern zu verteidigen, sind die Abgeordneten auf das sicherheitsesoterische Geschwurbel konservativer Hardliner reingefallen.

    14. April 2016 72
  • : Europaparlament verabschiedet umstrittene Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen
    Neue EU-Richtlinie: Was geheim ist, bestimmen allein die Unternehmen. Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/nathaninsandiego/8004791624/sizes/l">San Diego Shooter (Flickr)</a>
    Europaparlament verabschiedet umstrittene Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen

    Nur eine gute Woche nach Veröffentlichung der Panama Papers hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Für die Richtlinie stimmten 503 Abgeordnete, dagegen 103.

    Die Richtlinie gefährdet die Pressefreiheit sowie die Rechte von Arbeitnehmern und Whistleblowern. Europaweit hatten Gewerkschaften und Journalisten gegen die Richtlinie protestiert, mehr als 155.000 Menschen unterzeichneten eine Petition gegen die Ausweitung von Geschäftsgeheimnissen.

    Zuletzt hatten auch die Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Sender das Vorhaben scharf kritisiert. Die Richtlinie sei geeignet, „die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte die Richtlinie im Deutschlandfunk als „Maulkorb für Arbeitnehmer und Whistleblower“.

    Die Kritiker sind sich einig, dass die Richtlinie zu weit geht, weil die alleinige Definition, was ein Geschäftsgeheimnis ist, bei den Unternehmen liegt. Gleichzeitig wird die Beweislast, ob der Verrat eines Geschäftsgeheimnisses eventuell doch gerechtfertigt ist, komplett auf die Arbeitnehmer und Whistleblower abgeladen.

    Video zum Thema im NDR-Medienmagazin ZAPP:

    https://www.youtube.com/watch?v=JABtAoO6jfA

    14. April 2016 9
  • : EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen verschlechtert Situation von Arbeitnehmern und Whistleblowern
    Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/micahdowty/5288806154/sizes/l">Scanlime (Flickr)</a>
    EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen verschlechtert Situation von Arbeitnehmern und Whistleblowern

    Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Die Richtlinie bedroht Whistleblowing und Pressefreiheit. Doch was bedeutet diese Richtlinie genau für Arbeitnehmer, die Missstände in einem Unternehmen nach außen tragen wollen?

    Bei der neuen Richtlinie handelt es sich um einen Mindestschutzstandard für Unternehmen. Das heißt: Die EU-Mitgliedstaaten könnten den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der nationalen Gesetzgebung sogar noch verstärken. Die Arbeiten an der vorgeschlagenen Richtlinie und der Gesetzgebungsprozess dauern seit 2013 an, wurden aber im Jahr 2015 im Rahmen der handelspolitischen Aktivitäten der Kommission zur Vorbereitung des Abschlusses des Transatlantischen Freihandelsabkommens beschleunigt. Eine Stärkung des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse stellt aus Sicht der US-Regierung eine wichtige Voraussetzung von TTIP dar.

    Was ein Geheimnis ist, bestimmt alleine das Unternehmen

    Nach der Richtlinie soll die Definition des Geschäftsgeheimnisses (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie), welches Dreh- und Angelpunkt der Reichweite der gesamten Richtlinie ist, allein vom Unternehmen bestimmt werden. Es fehlt vor allem das Kriterium des objektiven Geheimhaltungsinteresses des Inhabers. Das bedeutet einen Rückschritt für Deutschland, da die deutschen Gerichte stets auf das objektive Geheimhaltungsinteresse abstellen.

    Geschäftsgeheimnis kann jede Information sein, also auch von Arbeitnehmern im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erworbene spezielle Fachkenntnisse. Das hat zu Folge, dass der Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagt werden kann, wenn er seine zuvor erworbenen Fachkentnisse bei einem neuen Arbeitgeber verwendet. Hierfür sieht die Richtlinie eine Frist von bis zu sechs Jahren vor.

    Beweislast auf Seiten der Whistleblower

    Beschäftigte, die als Whistleblower nach dieser sehr weiten Definition als Geschäftsgeheimnisse geltende Informationen nach außen (beispielsweise an Behörden oder Medien) heraustragen, können zunächst in jedem Fall belangt werden. Ihre Verurteilung (auf Schadensersatz) können sie nur dann verhindern wenn sie beweisen, dass sie zur Aufdeckung einer Straftat oder eines Verstoßes gehandelt haben und dieses Handeln zum Schutz des öffentlichen Interesse war (Art. 5 lit. b). Das sind sehr hohe Anforderungen und die Beweislast liegt voll auf der Seite des Arbeitnehmers oder Whistleblowers.

    Nach der neuen EU-Richtlinie können Arbeitnehmer im vollen Umfang für den durch Offenlegung von (angeblichen) Geschäftsgeheimnissen entstandenen wirtschaftlichen Schaden beim Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Zwar können die Mitgliedstaaten festlegen, dass Arbeitnehmer für Schäden, die ihren Arbeitgebern entstanden sind, nur begrenzt haften müssen. Das ist aber eine „kann“- und keine „muss“-Regelung, die Mitgliedstaaten können sich also dagegen entscheiden.

    Laut der Richtlinie können Mitgliedstaaten die Haftungsminderung nur dann einführen, wenn der Arbeitnehmer „nicht vorsätzlich handelt“. Das ist gegen Whistleblower formuliert, weil diese in der Regel vorsätzlich im Sinne von bewusst handeln, auch wenn sie keine Absicht haben, einen Schaden zu verursachen. Die Richtlinie stellt aber nicht auf die vorsätzliche Schädigung, sondern auf das vorsätzliche Handeln ab.

    Schlecht für die Informationsfreiheit

    Die Richtlinie könnte zudem eine Verschlechterung der meisten Informationsfreiheitsgesetze (IFG) in der EU nach sich ziehen. In den nationalen Gesetzen wird bisher überall – bis auf Deutschland – in Streitfällen bei der Herausgabe von staatlichen Informationen abgewogen, ob das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung oder das wirtschaftliche Interesse von Unternehmen überwiegt. Eine solche Abwägung würde durch die Richtlinie jedoch vermutlich wegfallen.

    Blogs und Leakingplattformen besonders gefährdet

    Die neue Richtlinie ist auch ein Problem für die Pressefreiheit. Auch wenn eine Kompromissformel berichtende Medien nun besser schützt, sind vor allem Medien, deren Pressestatus ungeklärt ist, unzureichend abgesichert. Das gilt insbesondere für Blogs und Leaking-Plattformen oder Privatpersonen, die über Missstände berichten. Auch scheint vielen Medien nicht klar zu sein, dass investigative Berichterstattung eben genau jene Quellen braucht, die den Mut haben ihre Erkenntnisse an Medien weiterzugeben. Genau jene Quellen sind aber im Fokus der Richtlinie, sie werden es sich noch besser überlegen, ob sie die bald grenzenlos ausgeweiteten Geschäftsgeheimnisse noch verraten können.

    Angesichts der Tragweite der Richtlinie und deren indirekten Auswirkungen auf die Pressefreiheit, ist der Umfang der Berichterstattung in Deutschland – mit Berichten in WDR, Spiegel, Tagesspiegel und Cicero – eher mäßig.

    Breite Proteste gegen die Richtlinie

    Neben der Deutschen Journalisten Union (dju) und dem investigativen Recherchebüro correctiv.org protestiert auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) scharf gegen die Verabschiedung der neuen Richtlinie. In einem Statement warnt der DGB unter anderem davor, dass Unternehmen auch Informationen über Missstände in ihren Betrieben zu Geschäftsgeheimnissen erklären könnten. Das würde zu einem ungenügenden Schutz von Whistleblowern führen, die auf eben diese Missstände berechtigterweise hinweisen wollten – in der Mehrzahl seien diese Hinweisgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

    Der Gewerkschaftsbund hat die Europaabgeordneten in einem Brief persönlich angeschrieben und auf die Probleme hingewiesen. Er unterstützt zudem eine europaweite Petition gegen die Richtlinie, die etwa 130.000 Menschen gezeichnet haben.

    Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Europaabgeordneten anzurufen und die Argumente gegen die Richtlinie vorzutragen. Es lohnt sich wegen der Arbeitnehmerrechte und der Position der Gewerkschaften zur Richtlinie, insbesondere Sozialdemokraten anzurufen.

    Update:
    Auch die Redakteursausschüsses des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben eine Stellungnahme an die Europaabgeordneten geschickt. Dort heißt es u.a.:

    Die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle (AGRA) lehnen die geplante EU Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Wir fordern die EU-Parlamentarier auf, am Donnerstag, den 14.4.16 gegen die Richtlinie zu stimmen. Sie ist geeignet die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern.

    Korrektur: In einer früheren Version des Artikels war eine falsche Petition verlinkt. Dies ist jetzt korrigiert.

    12. April 2016 24
  • : EU-Richtlinie zur Funkabschottung hat negative Folgen für freie Software
    EU-Richtlinie zur Funkabschottung hat negative Folgen für freie Software

    23 Organisationen, unter ihnen die Free Software Foundation Europe, der CCC und Freifunk, stellen sich gegen die Richtlinie zur Funkabschottung, die ab dem 13. Juni 2016 in der EU gültig sein soll.

    In einer gemeinsamen Erklärung heißt es:

    Die Richtlinie zur Funkabschottung [..] bedroht Softwarefreiheit, Verbraucherrechte, einen fairen Wettbewerb, Innovation, Umwelt und ehrenamtliche Initiativen – ohne vergleichbare Sicherheitsvorteile. Sie führt unverhältnismäßige „grundlegende Anforderungen“ ein, indem sie Gerätehersteller dazu zwingt, die Einhaltung von Funkvorschriften für jede Software zu beweisen, die auf auf jedem Produkt theoretisch lauffähig ist, welches das Funkspektrum nutzt. Im Endeffekt kann zukünftig nur noch spezielle Software, die von den Herstellern autorisiert wurde, auf jeglichem Gerät installiert werden, das Verbindungen über kabellose und mobile Netzwerke oder GPS aufbaut. Darunter fallen beispielsweise Router, Mobiltelefone, W‑LAN-Karten und die Laptops, in denen sie eingebaut sind, und nahezu alle Geräte, die eine Netzwerkfunktionalität aufweisen.

    Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass die EU noch Ausnahmen für freie Software in der Richtlinie festschreibt. Die umsetzenden EU-Länder sollen hingegen die Richtlinie in ihren Gesetzgebungen so interpretieren, dass freie Software weiterhin auf den Geräten installiert werden darf und die Nutzer nicht gezwungen werden, nicht-freie Software verwenden zu müssen.

    Für Organisationen, NGOs, Initiativen und Einzelpersonen besteht die Möglichkeit sich der Stellungnahme anzuschließen.

    11. April 2016 33
  • : Oettingers Exklusivkonferenz mit den Telko-Bossen
    Günther Oettinger (Archivbild). Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/15393893585/sizes/l">European Parliament</a>
    Oettingers Exklusivkonferenz mit den Telko-Bossen

    Günther Oettinger veranstaltet seit fünf Jahren jedes Jahr sein eigenes Mini-Davos. Es heißt „Europa Forum Lech“ und findet dieses Jahr vom 13.–15. April statt, berichtet Politico.eu. Das Treffen wird nicht von der europäischen Kommission finanziert, sondern von den lokalen Veranstaltern. Die Gäste zahlen Anfahrt und Unterkunft selbst. Doch die Spesen dürften sich lohnen, bietet das Forum in gemütlicher Atmosphäre Zugang zum Digitalkommissar der Europäischen Union.

    Nur Top-Level-Ebene erwünscht

    Zu den hochrangigen Gästen Oettingers zählen dieses Jahr: José María Álvarez-Pallete López (Geschäftsführer Telefónica), Hannes Ametsreiter (Geschäftsführer Vodafone Germany), Gavin Patterson (Geschäftsführer British Telecom) und Alejandro Plater (CEO Telekom Austria). Außerdem eingeladen: Giuseppe Recchi (Vorstandsvorsitzender Telecom Italia), Carlo D’Asaro Biondo (President für strategische Beziehungen Europa, Mittlerer Osten und Afrika bei Google) und Wolfgang Kopf (Chef-Lobbyist der deutschen Telekom). Ein großes Telekommunikationsunternehmen sei 2016 nicht vertreten, weil es keinen Vertreter auf Top-Level-Ebene schicken wollte, weiß Politico.

    Insgesamt sind etwa 100 Gäste geladen (Liste, PDF), unter ihnen nur acht Frauen. Zu den weiteren Gästen zählen Wolfgang Schüssel, ehemaliger Bundeskanzler Österreichs, konservative Abgeordnete wie Joachim Pfeiffer, mehrere Banker, Geschäftsführer von Technikfirmen, einige Vertreter aus der Wissenschaft.

    Ganz nah mit dem Digitalkommissar

    Ein Teilnehmer sagt gegenüber Politico, dass die besondere Nähe zum Digitalkommissar der EU den Reiz des Treffens ausmache:

    [..] in Lech, he is around for most of the days. He is on most of the panels. There are opportunities to sit with him. He is not rushing. Mr. Oettinger says what he thinks. He is very direct. He dares to speak frankly, sometimes maybe for Europeans even too frankly.

    Das Treffen in Lech wirft Fragen auf in Sachen Lobbytransparenz. Laut Politico ist dieses Jahr ein Viertel der Teilnehmer nicht im EU-Transparenzregister gelistet und Oettinger veröffentlichte auch keine Liste, mit wem er sich in Lech im Jahr 2015 traf. Das ist zwar nicht gegen das Gesetz, das Ausnahmen bei sozialen und öffentlichen Veranstaltungen zulässt, aber hat jedoch mindestens ein Geschmäckle.

    Oettinger und die Lobbytransparenz

    Bei Günther Oettinger hat das Thema fehlende Lobbytransparenz schon länger Tradition. Einzig bei einem der raren Treffen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zeigte sich der Digitalkommissar sehr transparent – und setzte zwölf Tweets vom Treffen ab.

    11. April 2016 16