EU
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: 32C3 zum Nachschauen: Safe Harbor, Netzneutralität & EU-Fails
Das CCH in Hamburg (Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> by t--h--ss via <a href="https://www.flickr.com/photos/------------------------------/23912833751/">flickr</a>) : 32C3 zum Nachschauen: Safe Harbor, Netzneutralität & EU-Fails Ende Dezember letzten Jahres fand in Hamburg der 32. Chaos Communication Congress statt, von dem wir mehrfach berichtet haben. Bei weit über 100 gehaltenen Vorträgen zu Tech‑, Politik‑, Kunst- und Gesellschaftsthemen ist es äußerst schwer zu entscheiden, welche sehenswert sind. Daher werden wir in den nächsten Tagen einige Vorträge thematisch sortiert vorstellen – heute empfehlen wir drei Vorträge, die sich mit netzpolitischen Ereignissen in der Europäischen Union befassen.
Die hier empfohlenen Vorträge sind alle auf Englisch gehalten, aber bis auf den Ersten auch mit einer deutschen Simultan-Übersetzung zum Download in der CCC-Mediathek verfügbar.
Avoiding kernel panic: Europe’s biggest fails in digital policy-making
Kirsten Fiedler und Walter van Holst geben in ihrem 45-minütigen Vortrag einen Überblick über die größten netzpolitischen Fehlentscheidungen in der EU in den vergangenen Monaten. Die beiden machen deutlich, dass dies nicht nur an personellen Fehlbesetzungen (Stichwort Oettinger), der mangelhaften Berichterstattung aus Brüssel und grundlegenden strukturellen Problemen beim Aufbau der EU-Institutionen liegt, sondern auch an mangelnder öffentlicher Beteiligung.
Ein empfehlenswertes Video für alle, die sich fragen, wie es zur Fluggastdatenspeicherung und der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung kommen konnte. Um zukünftig besser informiert zu sein und schlechte netzpolitische Entscheidungen zu verhindern, lohnt es sich daher, die digitale Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights mit einer Spende oder einer Newsletter-Abonnierung zu unterstützen.
Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek als Download und Stream verfügbar.Safe Harbor
Hinter der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steckt überraschenderweise vor allem eine Person: der österreichische Jurist Max Schrems. In seinem Vortrag auf dem 32C3 erklärt er, wieso er Facebook verklagt, welche rechtlichen Schritte er dazu gehen muss(te) und welche politische und juristische Bedeutung die Abschaffung des Safe-Harbor-Abkommens hat.
Wer mehr wissen möchte: Im Rahmen des #netzrückblicks haben wir ein Interview mit Max zu Safe-Harbor und der EU-Datenschutzreform geführt.
Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek auch mit einer deutschen Simultan-Übersetzung als Download und Stream verfügbar.Net Neutrality in Europe
Thomas Lohninger ist regelmäßiger Autor bei netzpolitik.org und der wohl beste Experte zu Netzneutralität in Europa. In seinem Vortrag fasst er zusammen, wie es zum neuen Netzneutralitäts-Gesetz der Europäischen Union kam und wieso der erbitterte Kampf um ein freies und gerechtes Internet für alle noch nicht verloren ist. Außerdem erläutert er in den 30-Minuten, wie die Kampagne savetheinternet.eu organisiert wurde und gibt allgemeine Tipps für erfolgreiche Lobby-Arbeit auf EU-Ebene.
Spoiler: Es liegt nun an der europäischen Regulierungsstelle BEREC, die genauen Leitlinien auf Basis der Richtlinie zu erarbeiten. Zwanzig Tage lang wird es im Juni diesen Jahres die Möglichkeit für die Zivilgesellschaft geben, Kommentare und Wünsche an BEREC zu äußern – die letzte Chance, unsere Netzneutralität zu retten!
Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek auf Englisch und mit deutscher Simultan-Übersetzung zu finden.
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: Julia Reda in Osnabrück zur Bedeutung der Urheberrechtreform
: Julia Reda in Osnabrück zur Bedeutung der Urheberrechtreform Für kurzfristig Entschlossene: Im Rahmen der interdisziplinären Vortragsreihe „Smart Europe? Herausforderungen der Digitalisierung“ des Jean Monnet Centre of Excellence in European Studies an der Universität Osnabrück hält die deutsche EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten, Mitglied der Grünen Fraktion) heute Abend einen Vortrag zum Thema „Wissen und Kultur grenzenlos – Die Bedeutung der Urheberrechtreform für die europäische Öffentlichkeit“. Dieser findet von 18:15 bis 20:00 Uhr im Zimeliensaal der Universitätsbibliothek statt (Alte Münze 16).
Der letzte Vortrag innerhalb der Reihe findet am 26. Januar statt, dann spricht Martin Eifert von der Humboldt-Universität zu Berlin über den „Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet – Europäische Ansätze?“. Auch dieser Vortrag startet um 18:15 Uhr, findet allerdings im ELSI-Gebäude (Süsterstraße 28) in Raum 44/E03 statt.
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: #netzrückblick: Gefahr gebannt – vorerst keine Einschränkung der Panoramafreiheit
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Gefahr gebannt – vorerst keine Einschränkung der Panoramafreiheit In der EU entbrannte in diesem Jahr eine Debatte über die Panoramafreiheit, also das Recht, Bilder von Gebäuden oder Kunst des öffentlichen Raumes zu verbreiten, die urheberrechtlich geschützt sind. Nachdem der EU-Rechtsausschuss dieses Recht beschneiden wollte, stimmte das EU-Parlament (EP) letztlich gegen eine Einschränkung.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der 21. Beitrag in dieser Reihe. netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.
Vor allem im Bezug auf die Verbreitung freien Wissens war die Erleichterung über den Beschluss im EP groß. So kommentiert Christian Rickerts, Vorstand von Wikimedia Deutschland, gegenüber netzpolitik.org:
Gerade für Projekte wie Wikimedia Commons ist es grundlegend, sich bei Aufnahmen des öffentlichen Raumes frei und rechtssicher bewegen zu können. Wir haben daher die deutschsprachige Wikipedia-Community bei der Petition gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit unterstützt. Ergänzend dazu haben wir die deutschen Europaabgeordneten angeschrieben und die Notwendigkeit der Panoramafreiheit unterstrichen.
Was war geschehen?
Die deutsche Piratenabgeordnete Julia Reda hatte dem Rechtsausschuss einen Initiativbericht über die Umsetzung der EU-Urheberrechts-Harmonisierungsrichtlinie (InfoSoc-Richtlinie) vorgelegt, der am Ende nach einigen Bearbeitungen als Reda-Bericht bekannt werden sollte. Darin schlug Reda im Bezug auf die Panoramafreiheit vor,
[…] sicherzustellen, dass die Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind, gestattet ist.
Im Rahmen des parlamentarischen Prozesses diskutierte zunächst der EU-Rechtsausschuss ihren Entwurf. Dort brachte der französische Europaabgeordnete Jean-Marie Cavada einen Änderungsantrag (Nr. 421) ein, der vorsah,
[…] dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.
Der Ausschuss hat diese Passage in den Bericht aufgenommen und zur Abstimmung an das EP gegeben. Nach zahlreichen Protesten fand diese Änderung dort letzten Endes jedoch keine Mehrheit – nur 40 Abgeordnete sprachen sich für die Einschränkung der Panoramafreiheit aus. Allerdings lehnten die Parlamentarier auch einen Antrag ab, der die Panoramafreiheit explizit EU-weit gewährleisten würde. Somit blieb die Panoramafreiheit beim Beschluss des Reda-Berichts (unsere Analyse) außen vor, es gelten bis auf Weiteres die nationalen Regelungen.
Reaktionen aus der EU-Politik
Julia Reda warnte im Vorfeld der Abstimmung vor einer Aufhebung der Panoramafreiheit – auch versuchte sie sich an einer Erklärung, warum es im Ausschuss überhaupt zur Annahme von Cavadas Vorschlag kommen konnte:
Bei der Abstimmung dachten die meisten Abgeordneten etwa an Postkartenhersteller, die auf dem Rücken der künstlerischen Werke anderer Geld scheffeln. Sie haben einen fundamentalen Wandel der letzten Jahrzehnte noch nicht vollständig begriffen: Heutzutage […] hält man Momente in Bildern fest – die häufig Elemente von kreativen Werken Anderer beinhalten –, indem man sie mithilfe meist kommerzieller Dienste ins weltweite Netz stellt.
In der Plenardebatte gab sogar der EU-Kommissar Günther Oettinger eine Entwarnung, was mögliche Absichten der Kommission anbelangt – wenn auch mit einer denkbar schlechten Begründung:
Die Kommission hat nicht vor, die Panoramafreiheit einzuschränken. […] Was man mit dem Auge als Bürger auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Europa sehen darf, sollte man auch mit der Kamera fotografieren dürfen. Ich mache zwischen dem Auge und der Speicherung des Auges durch Kamera und Bilder keinen Unterschied.
Gegenwehr aus der Netzgemeinde
Auch wenn Oettinger das anfängliche Durchwinken des Änderungsantrags zur Panoramafreiheit nachträglich als „Missverständnis im Fachausschuss“ abtun sollte, war die Netzgemeinde alarmiert: Vor allem innerhalb der Wikimedia-Gemeinde war die Aufregung groß und die Sorge berechtigt: Cavada wollte zwar explizit die „gewerbliche“ Nutzung einschränken, dies hätte die freie, nicht-kommerzielle Enzyklopädie Wikipedia trotzdem betroffen: Dort dürfen nur uneingeschränkt auch kommerziell nutzbare Bilder eingestellt werden, damit jede*r darauf zurückgreifen und zu ihrer Verbreitung beitragen darf, auch Unternehmen. Der freie Bildschatz hat auch einen hohen monetären Wert, wie jüngere Schätzungen ergeben.
Nach einer entsprechenden Umfrage in der Wikipedia-Community entschlossen sich die Mitglieder dazu, einen Offenen Brief gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit zu initiieren, den über 4.200 Wikipedia-Autor*innen unterzeichneten. Eine begleitende Petition erhielt über 550.000 Unterschriften. Der großen Öffentlichkeitswirkung dieser Aktionen ist es sicher auch zu verdanken, dass das EP schließlich gegen eine Einschränkung der Panoramafreiheit gestimmt hat.
Interessant wird es im kommenden Jahr, wenn die EU-Kommission weiter am EU-Urheberrecht herumdoktern wird. Wir sind gespannt – und die Wikimedia Foundation hat vorsorglich ein eigenes Public-Policy-Portal geschaffen, das die Urheberrechtsreform als eigenes Themenfeld ausweist.
Welche Regelungen gelten nun?
Nachdem die Panoramafreiheit im EP-Beschluss des Reda-Berichts kein Thema mehr war, gelten weiterhin die nationalen Regelungen. Denn nach der InfoSoc-Richtlinie, um die sich der Reda-Bericht dreht, steht es den EU-Staaten frei, eine entsprechende Regelung zu treffen. In den meisten EU-Staaten ist die Panoramafreiheit so auch gesetzlich verankert (siehe die untenstehende Karte), etwa in Deutschland (§ 59 des Urheberrechtsgesetzes) oder Großbritannien. In Frankreich hingegen gibt es keine vergleichbare Regelung.
Übrigens: Was die Wikimedia selbst beim Kampf um die Panoramafreiheit gelernt hat, hat Dimitar Dimitrov auf unserer „Das ist netzpolitik“-Konferenz erzählt.
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: Gescheitertes Leistungsschutzrecht prüfen? Regierung behält sich vor, den „geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen“
Protest gegen die Einführung des Leistungsschutzrechts im März 2013. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/digitalegesellschaft/">Digitale Gesellschaft</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a> : Gescheitertes Leistungsschutzrecht prüfen? Regierung behält sich vor, den „geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen“ Seit zweieinhalb Jahren gilt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Es soll Presseverlagen die Möglichkeit geben, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen. Genutzt wurde diese fragwürdige Lizenzierungsmöglichkeit bisher kaum, sinnvoll war sie noch nie.
Die Bundesregierung versprach, das Gesetz „ergebnisoffen zu evaluieren“, doch das lässt auf sich warten und dürfte sich auch in naher Zukunft nicht ändern, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Sprecherin für Medien und Digitale Infrastruktur Tabea Rößner (unten im OCR-Volltext).
Denn die Bundesregierung antwortet auf die Frage, wann sie gedenkt, die versprochene Evaluierung vorzulegen:
[Die Bundesregierung] behält sich vor, den dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen.
Die aktuellen Entwicklungen beobachte sie, hat aber gleichzeitig…
[…] bislang noch keine Beurteilungen, Evaluationen oder Analysen gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers zum Gegenstand haben.
Gerichte müssen die Unsinnigkeit des Leistungsschutzrechts ausbügeln
Die Anstöße, das Leistungsschutzrecht in Frage zu stellen, kommen von anderer Seite. Wie so oft sind es die Gerichte, die sich mit dem missratenen Gesetz auseinandersetzen müssen. Auf der einen Seite befasst sich das Bundesverfassungsgericht damit, vor dem Yahoo Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte. Das war im Juli 2014, seitdem ist es still geworden.
Andere Verfahren befassen sich mit vermeintlich wettbewerbswidrigem Verhalten von Google. Vor dem Bundeskartellamt wurde eine Beschwerde deutscher Verleger bereits abgewiesen. Auch ansonsten haben die Beschwerden wenig Aussicht auf Erfolg – ob Google wirklich irgendwann einmal für Textausschnitte zahlen muss und wenn ja, wie viel, bleibt fraglich.
Fragestellerin Tabea Rößner kommentiert dazu gegenüber netzpolitik.org:
Die Bundesregierung ist strategielos und hat offenbar jede Handlung eingestellt. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung ist nicht in Sicht. Auch die bis dato erfolgte sonstige Erkenntnisgewinnung beläuft sich gen Null. Hier beruft man sich unter anderem auf die vor Monaten erfolgte Anhörung von Sachverständigen, welche ganz überwiegend eine Abschaffung des Leistungsschutzrechts forderten. Wieso Justizminister Maas diese Konsequenz allerdings nicht zieht, bleibt schleierhaft. Vielmehr scheint die Strategie zu sein, erst einmal gar nichts zu unternehmen. Damit stellt sie allerdings die Gerichte vor eine nicht ganz unerhebliche Aufgabe. Derzeit sind nach ihren eigenen Angaben bereits sieben Verfahren im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht angestrengt worden. Es wird Jahre der Klärung brauchen.
Mit Leistungsschutzrecht ist niemandem geholfen
Derzeit hilft das Leistungsschutzrecht niemandem. Weder den Verlegern, noch den Urhebern und schon gar nicht jenen, die vor massive Rechtsunsicherheiten gestellt werden, wenn sie neue Internetdienste anbieten wollen. Doch das interessiert die Bundesregierung wenig. Wird sie danach gefragt, wie sie die Konsequenzen des derzeitigen Gesetzes sieht, ob es hilft, „Qualitätsjournalismus zu befördern“ oder eher Innovation beeinträchtigt, verweist sie nur darauf, dass es noch keine Evaluierung gab.
Rößner wirft dem Justizministerium vor, „vor der Rechtsunsicherheit in der Branche und der Verhinderung von Innovation und Neugründungen“ die Augen zu verschließen:
Das kann allerdings nicht die Antwort auf die Probleme der Presseverlage sein. Die unzweifelhaft bestehenden Herausforderungen des digitalisierten medialen Marktes bedürfen anderer, gemeinsamer Lösungen, welche die Interessen der Gesellschaft an einem vielfältigen medialen Angebot im Netz sichert und zugleich die Dienste der Presseverlage und Urheberinnen und Urhebern marktgerecht honoriert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, die gesellschaftliche Diskussion ist in vollem Gange. Die Bundesregierung täte gut daran, sich endlich daran zu beteiligen und aktiv Lösungen anzugehen.
Leistungsschutzrecht überhaupt anwendbar?
Das Leistungsschutzrecht hat nicht nur inhaltliche Fehler, auch der Gesetzgebungsprozess lief 2013 nicht besonders sauber ab. Das Leistungsschutzrecht hätte von der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Die Notifizierungspflicht gilt für alle Gesetze, die potentiell Handelshemmnisse zwischen EU-Staaten begründen könnten. Das wusste die Bundesregierung damals, doch sie ignorierte die Bedenken einiger in den Ministerien wider besseren Wissens, da das Ende der Legislaturperiode bevor stand und man das Gesetz noch vorher durch den Bundestag jagen wollte.
Würde die EU-Kommission diesen Fehler im Gesetzgebungsverfahren offiziell feststellen – was im Moment leider noch nicht passiert – wäre das Leistungsschutzrecht nicht anwendbar. Die Regierung verschließt davor die Augen und beharrt auf ihrem Standpunkt, man sei sicher, dass das Gesetz nicht notifiziert werden müsse.
Renate Künast von den Grünen, Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, kommentiert:
Zu den offenen Fragen der Anwendbarkeit und den rechtlichen Folgen der unterbliebenen Notifizierung duckt sich die Bundesregierung mit einem Verweis auf eine fast drei Jahre alte Antwort weg. Jedem ist klar: das Leistungsschutzrecht ist nicht zu halten. Weder politisch, noch rechtlich. Die Bundesregierung wusste, dass sie hätte notifizieren müssen und rannte sehenden Auges in ein unanwendbares Gesetz. Wie so etwas passieren kann, ist mir schleierhaft. Unfassbar, dass sie jetzt so tut, als gebe es kein Problem.
EU sollte aus den Fehlern Deutschlands lernen
Trotz des offensichtlich gescheiterten deutschen Leistungsschutzmodells sind in der EU die Pläne, ein EU-weites Leistungsschutzrecht einzuführen, noch nicht gestorben. Die Kommission gab vor etwa einer Woche bekannt, dass sie nicht vorhabe, Hyperlinks mit einer „Steuer“ zu versehen. Kurz darauf sagte jedoch Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission, auf einer Pressekonferenz:
Wir müssen klarer machen, wo wir über Hyperlinking sprechen und wo wir über neue, wertschöpfende Produkte sprechen. Wo wir nicht von neutralen Vermittlern sprechen können, sondern von aktiven Verkäufen, Geldverdienen und so weiter.
Womit man schnell bei schwammigen Definitionen und weiterer Rechtsunsicherheit landet, die von den Gerichten ausgebadet werden dürfen.
Die deutsche Regierung sollte mittlerweile wissen, wie schnell die Idee eines Leistungsschutzrecht scheitern kann und deshalb diese Erkenntnisse einsetzen, um die gleiche Misere in der EU zu verhindern. Doch von Einsatz ist nicht viel zu bemerken. Sie findet lediglich, man solle den unionsrechtlichen Rechtsrahmen prüfen und „gegebenenfalls an die aktuellen Erfordernisse von Digitalisierung und Vernetzung“ anpassen.“
Rößner findet, man müsse endlich aktiver werden:
Die ausweichenden Antworten der Bundesregierung zeigen einmal mehr die fehlenden Ideen für eine digitale Agenda, das Engagement in Brüssel ist zu zaghaft und richtungslos. Einsicht ist besser als Nachsicht: Die Bundesregierung sollte Diskussionen um ein europäisches Leistungsschutzrecht endlich entschieden entgegentreten.
Für eine fundierte Diskussion bräuchte man zunächst einmal eine solide Evaluierung. Dann hätten wir vermutlich auch schwarz auf weiß, dass das Gesetz zum Leistungsschutzrecht gescheitert ist. Davor fürchtet man sich wohl.
Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem PDF befreit
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“
Bundestagsdrucksache 18/6853
[Vorbemerkung der Fragesteller]
Die Rechtslage bezüglich des im März 2013 verabschiedeten und stark umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist weiterhin unklar. Die von dem Gesetz betroffenen Parteien, Presseverleger und entsprechende Diensteanbieter, allen voran Suchmaschinenbetreiber, streiten um die Anwendbarkeit des Gesetzes und die Höhe möglicher Zahlungen (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-schiedstelle-google-vg-media-a-1054641.html). Nach Auffassung der Fragesteller ist aber schon heute klar, dass das umstrittene, aber dennoch umgesetzte Gesetzesvorhaben nicht die erhofften Effekte bringt.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger dahingehend ergebnisoffen evaluieren zu wollen, ob es die anvisierten Ziele überhaupt erreicht. Auf eine entsprechende Frage in einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/2058) erklärte die Bundesregierung im Juli 2014 die bisher nicht erfolgte Evaluierung schließlich mit dem Fehlen hinreichender praktischer Erfahrung in Anwendung des Leistungsschutzrechts. Diese Aussage wiederholte sie kürzlich erneut (vgl. Antwort auf Frage Nr. 30 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015).
Die zur Klärung der Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes laufenden Verfahren werden nunmehr aufgrund Widerspruchs weiterer gerichtlicher Klärung zugeführt. Daher ist auch in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen, dass es die nach Ansicht der Bundesregierung für die Evaluierung erforderlichen praktischen Erfahrungen zeitnah geben wird.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 30. März 2015 geht davon aus, dass das Leistungsschutzrecht nicht angewendet werden dürfe, wenn es unter Verstoß gegen die Richtlinie 98/34/EG zustande gekommen wäre. Zu entscheiden sei dies letztlich vom Europäischen Gerichtshof (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-beamte-warnten-bundesregierung-vor-blamage-a-104353.html).
[Vorbemerkung der Bundesregierung]
Die Bundesregierung beantwortet die vorliegende Kleine Anfrage in Ergänzung folgender bereits erteilter Auskünfte:
- Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juli 2014 (in Bundestagsdrucksache 18/2172)
- Mündliche Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 2. Juli 2014
- Schriftliche Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 20. Juli 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5737)
- Schriftliche Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE.) vom 16. September 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6137)
- Schriftliche Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 30. September 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6301)
- Mündliche Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner und Dr. Konstatin v. Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 11. November 2015
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann gedenkt die Bundesregierung, die wiederholt angekündigte (vgl. beispielsweise die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2172 und Antwort auf Frage Nr. 30 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015) aber bislang nicht erfolgte, ergebnisoffene Evaluierung, vor dem Hintergrund eines absehbar noch monatelangen Rechtsstreits, konkret vorzulegen?
2. Wie definiert die Bundesregierung, was „hinreichende Erfahrungen“ sind, die für eine in Aussicht gestellte Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorliegen müssen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird entsprechend der Vorgabe im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluieren. Sie behält sich vor, den dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen.
3. Welche Beurteilungen, Evaluationen, Analysen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger liegen der Bundesregierung oder einzelnen Ministerien bereits vor oder von welchen hat sie Kenntnis? (Bitte aufschlüsseln nach Verfasser/-in‚ Auftraggeber/-in, Untersuchungsgegenstand, ggf. Untersuchungszeitraum, Veröffentlichungsort und Ergebnis).
Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Entwicklungen mit Bezug zum Leistungsschutzrecht des Presseverlegers. In diesem Zusammenhang nimmt die Bundesregierung auch fortlaufend Kenntnis von Beiträgen aus dem Kreise von Verleger- und Industrieverbänden, von Expertinnen und Experten, die sich mit dem Leistungsschutzrecht auseinander setzen, von der zum Leistungsschutzrecht bisher ergangenen Rechtsprechung, von dazu anhängigen behördlichen Verfahren sowie von Fragen aus der Mitte des Parlaments.
So liegen der Bundesregierung insbesondere die Stellungnahmen der Sachverständigen anlässlich der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages über einen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zur Abschaffung des Leistungsschutzrechts Bundestagsdrucksache 18/3269) vor (im Internet abrufbar unter: www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/stellungnahmen/360986).
4. Welche – inklusive geplanter oder noch laufender – Beurteilungen, Evaluationen, Analysen haben Bundesregierung oder einzelnen Ministerien gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Gegenstand haben? (bitte nach Verfasser, Verfasserin, Auftraggeber, Auftraggeberin, Untersuchungsstand, ggf. Untersuchungszeitraum und Ergebnis aufschlüsseln)?
5. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die im Zusammenhang mit einer Evaluierung durchgeführten Untersuchungen entstanden und durch wen wurden diese Kosten jeweils getragen (bitte nach Untersuchungen aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat bislang noch keine Beurteilungen, Evaluationen oder Analysen gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers zum Gegenstand haben. Dementsprechende Kosten sind nicht entstanden.
6. Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber, welche Internetdienste mit Hinweis auf die durch die Einführung des Leistungsschutzrechts entstehende Rechtsunsicherheit ihre Dienste eingestellt oder eingeschränkt haben, und wenn ja, welche sind dies (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/2172)?
Nach öffentlichen Verlautbarungen haben sich verschiedene Internetdienste zwischenzeitlich dazu entschlossen, Suchergebnisse zu digitalen Angeboten von Verlegern, die die Verwertungsgesellschaft Media mit der Wahrnehmung ihres Presseleistungsschutzrechts beauftragt haben, nicht oder nur so darzustellen, dass sie nach Auffassung der Internetdienste nicht unter das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers fallen.
7. Wie viele Unternehmen der Verlagsindustrie haben mit wie vielen digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben 162 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 235 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht der Verwertungsgesellschaft Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen.
8. Von welchen – sowohl laufenden wie abgeschlossenen – rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die Bundesregierung Kenntnis?
9. Welchen Gegenstand und aktuellen Stand haben die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach Frage 8. nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Bundesverfassungsgericht:
Verfassungsbeschwerde: Gegenstand ist das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers. Über Kenntnisse zum aktuellen Sachstand verfügt die Bundesregierung nicht.
Landgericht Berlin:
Klage von Verlegern: Gerichtet auf die Unterlassung des aus Sicht der klagenden Verleger wettbewerbswidrigen Verhaltens von Google Inc. im Zusammenhang mit der Einführung des Leistungsschutzrechts des Presseverlegers. Über Kenntnisse zum aktuellen Sachstand verfügt die Bundesregierung nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Deutsches Patent- und Markenamt:
Aufsichtsverfahren: Gleichbehandlung von Google Inc. und anderen Marktteilnehmern durch die Verwertungsgesellschaft Media. Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.Bundeskartellamt:
Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Media gegen Google Inc. bzw. Antrag von Google Inc. nach § 32c des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Das Bundeskartellamt hat nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, dass kein Verfahren eingeleitet wird, bzw., dass derzeit kein Anlass zum Tätigwerden besteht.Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitfälle beim Deutschen Patent- und Markenamt:
Drei Verfahren über die Anwendbarkeit und Angemessenheit des Tarifs „Presseverleger“ der Verwertungsgesellschaft Media – die Schiedsstelle hat am 24. September 2015 Einigungsvorschläge vorgelegt. Die Parteien haben nach Kenntnis der Bundesregierung den Einigungsvorschlägen widersprochen. Ein entsprechendes weiteres Verfahren vor der Schiedsstelle ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf Antrag der Parteien ausgesetzt.10. Ist die Bundesregierung, auch angesichts dieser Verfahren zum heutigen Stand der Meinung, dass das Gesetzesvorhaben dem erklärten Ziel der Bundesregierung, ein Gesetz zu schaffen, das Fairness im Netz schafft, tatsächlich gerecht wird?
11. Teilt die Bundesregierung zum heutigen Stand die wiederholt vorgebrachte Befürchtung der Fragesteller, dass durch die im Zuge der Schaffung des Leistungsschutzrechtes entstandene Rechtsunsicherheit Innovationen und Gründungen neuer Dienste im Internet negativ beeinträchtigt werden könnten?
12. Inwieweit ist die Bundesregierung zum heutigen Stand der Meinung, dass das Gesetzesvorhaben dem erklärten Ziel der Bundesregierung, den Qualitätsjournalismus zu befördern, tatsächlich gerecht wird?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
13. Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH C‑466/12 „Svensson“ Urteil vom 13.02.2014) einen gesetzgeberischen Klärungs- oder sonstigen Änderungsbedarf dahingehend, dass keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts vorliegt, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu urheberrechtlichen Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind?
14. Sieht die Bundesregierung den Bedarf eines weiterrechenden Schutzes der Inhaber eines Urheberrechts vorzusehen, als dies in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/29 vorgesehen ist?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.Auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu urheberrechtlichen Sachverhalten mit Bezügen zum Internet hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den unionsrechtlichen Rechtsrahmen zu überprüfen und gegebenenfalls an die aktuellen Erfordernisse von Digitalisierung und Vernetzung anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Maßgaben der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft 2001/29/EG. Die Europäische Kommission hat hierzu im Rahmen ihrer Strategie zum Digitalen Binnenmarkt am 9. Dezember 2015 eine Mitteilung veröffentlicht.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Verwendung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger als Abwehrstrategie gegen urheberrechtliche Abmahnungen ein, wie sie im Januar 2015 erfolgreich angewandt wurde (Urteil vorn 6. Januar 2015, LG Berlin Az.: 15 O 412/14)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Januar 2015 bislang nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine laufenden Gerichtsverfahren.
16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf Seiten der Europäischen Kommission konkrete Überlegungen gibt, ein mit dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger vergleichbares Vorhaben auf europäischer Ebene umzusetzen und wie, sollte dies der Fall sein, positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf Seiten der Europäischen Kommission konkrete Überlegungen gibt, Änderungen auf europäischer Ebene bezüglich der Ausgestaltung des Zitatrechts umzusetzen und wie, sollte dies der Fall sein, positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
18. An welchen Treffen waren Vertreter/-innen der Bundesregierung, der Bundesministerien oder der Bundesbehörden beteiligt, in denen es um ein vergleichbares Schutzrecht auf europäischer Ebene ging und wie hat man sich gegenüber derartigen Plänen verhalten? (bitte nach Datum, Art des Treffens und ggf. anwesenden Vertretern von Verlegern oder der Europäischen Kommission aufschlüsseln).
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird nochmals auf die Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 9/259 der Abgeordneten Tabea Rößner (Bundestagsdrucksache 18/6301, Seite 24) verwiesen: Der Bundesregierung ist bekannt, dass ein etwaiges Leistungsschutzrecht des Presseverlegers auf europäischer Ebene im politischen Raum kontrovers diskutiert wird. Sie hat keine Kenntnis von Plänen oder von einem Zeitplan für ein solches Vorhaben.
Im Rahmen von politischen Gesprächen wurden Vertreter der Bundesregierung auf diese politische Diskussion angesprochen, auch auf Erfahrungen mit der bisherigen Regelung in Deutschland. Wann und bei welchen Gelegenheiten konkret ein entsprechender Meinungsaustausch erfolgte, dokumentiert die Bundesregierung auch angesichts der vielfältigen Kontakte zu urheberrechtlichen und netzpolitischen Fragen sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene nicht.
Von Plänen der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene die Ausgestaltung des Zitatrechts zu ändern, hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
19. Welche laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nach dem IFG/VIG/UIG sind an Bundesministerien und ‑behörden im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger gestellt worden? (bitte nach Behörde, Gegenstand des Antrages, Ausgang des Verfahrens und auferlegter Kosten an den Antragsteller aufschlüsseln).
Behörde Gegenstand Ausgang des Verfahrens Kosten BMJV Gesetzgebungsverfahren Antrag teilweise stattgegeben keine BMJV Gesetzgebungsverfahren; Notifizierung Antrag im Wesentlichen stattgegeben 229 € BMJV Gesetzgebungsverfahren; Notifizierung Antrag im Wesentlichen stattgegeben; Kostenvorschuss angefordert 29 € BKM Notifizierung Antrag teilweise stattgegeben 72,90 € BKM Notifizierung Antrag abgelehnt aufgrund allgemein öffentlicher Zugänglichkeit der geforderten Unterlagen keine BMWi Unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht Antrag stattgegeben keine BMWi Unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht Antrag stattgegeben keine BKartA Beschwerdeverfahren mit Bezug zum Leistungsschutzrecht Antrag stattgegeben Kopierauslagen angefordert BKartA Schreiben an die Verwertungsgesellschaft Media vom August 2014 Antrag abgelehnt keine BKartA Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft Media Antrag stattgegeben keine BKartA Freigabe für Einstieg von Presseverlegern in die Verwertungsgesellschaft Media Antrag stattgegeben keine BKartA Freigabe für Einstieg von Presseverlegern in die Verwertungsgesellschaft Media Antrag zurückgenommen keine DPMA Tarif „Presseverleger“; Beteiligungsverhältnisse in der Verwertungsgesellschaft Media Antrag teilweise stattgegeben 587,10 € Zu weiteren, derzeit nicht abgeschlossenen Verfahren gibt die Bundesregierung keine Auskunft.
20. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über den Marktanteil von Google News und seine Entwicklung seit der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der von der VG Media erteilten Gratislizenz an Google News auf andere Suchmaschinen, etwa auf deren Marktanteil oder Marktstellung?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen derzeit hierzu keine empirischen Daten oder fundierte Erkenntnisse vor.
22. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamtes aus dem (noch nicht rechtskräftigen) Bescheid vom 4. April 2015 an die VG Media, dass die VG Media mit der unentgeltlichen Lizenzierung lediglich an Google eine Vorrangstellung gegenüber anderen Nutzern im Sinne des Leistungsschutzrechts einräume, denen sie in diesem Fall weiterhin ein Entgelt abverlangt?
Das angesprochene Verfahren ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch nicht rechtkräftig abgeschlossen. Die Bundesregierung kommentiert noch laufende Verfahren grundsätzlich nicht.
23. Hätte das Leistungsschutzrecht vor seiner Verabschiedung nach Auffassung der Bundesregierung nach der Richtlinie 98/34/EG bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen?
24. Ist das Leistungsschutzrecht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit trotz der nicht erfolgten Notifizierung anwendbar?
25. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen können sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der nicht erfolgten Notifizierung und der damit möglicherweise verbundenen Unanwendbarkeit für die Bundesrepublik Deutschland ergeben (insbesondere Staatshaftungsansprüche)?
Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die schriftliche Frage 7/235 der Abgeordneten Tabea Rößner (Bundestagsdrucksache 18/5737, Seite 32 f.).
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: „Maximal die Vorspeise“ der EU-Urheberrechtsreform: Oettinger will Netflix-Abo mit in den Urlaub nehmen
Yeah, bald gibt's Urlaub mit Netflix! (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> by European Parliament/<a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/4274179520">flickr</a>) : „Maximal die Vorspeise“ der EU-Urheberrechtsreform: Oettinger will Netflix-Abo mit in den Urlaub nehmen „Die Hauptgänge folgen im nächsten Jahr“, so Günther Oettinger heute in Brüssel. Als erster Schritt zu einem grenzenlosen – nicht schrankenlosen – digitalen Binnenmarkt sollen EU-Bürger*innen ab 2017 ihre Abos von Videodiensten wie Netflix auch im EU-Ausland nutzen können. Dies ist Bestandteil eines zwölfseitigen Aktionsplans zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, den der EU-Kommissar für digitale Wirtschaft (und Gesellschaft) stolz präsentierte.
Geht es nach der EU-Kommission, könnten EU-Parlament und Rat einer entsprechenden Verordnung bereits im kommenden Jahr zustimmen. Zudem beginnt heute eine Konsultation über die seit 2004 bestehende Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Auch beobachte die Kommission die nationalen Initiativen zum Leistungsschutzrecht.
Grenzenloses Streaming
Der Vorschlag der Kommission zielt auf die Lösung von Problemen, etwa wenn deutsche Nutzer*innen ihre Videostreaming-Abos grenzüberschreitend nutzen wollen:
- Nutzer des Dienstes Maxdome (Online-Fernsehen, ‑Filme und ‑Serien) von ProSiebenSat.1 können ihr Abonnement außerhalb von Deutschland nicht über Computer, Smartphone oder Tablet nutzen.
- Der Online-Dienst Now TV von Sky wird in Italien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich angeboten und umfasst auch entbündelte Angebote für Sportsendungen. Bei Reisen in der EU können die Verbraucher jedoch nicht auf diese Dienste zugreifen (in Deutschland verfügbare Sky-TV-Inhalte sind immerhin auch in Österreich zugänglich).
Die von der Kommission in das EU-Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Verordnung soll bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland die „grenzüberschreitende Portabilität digitaler Inhalte wie Filme, Sportsendungen, Musik, e‑Bücher und Spiele“ ermöglichen.
Sie enthält (noch) keine zeitlichen Beschränkungen für die Mitnahme von Bezahlinhalten, solange der jeweilige Erstwohnsitz unverändert bleibt. Dies komme der Lebenswirklichkeit vieler Europäer entgegen, die reisen oder zeitweise in anderen EU-Städten („Brüssel, Paris“) arbeiten, so Oettinger. Weitere Details gibt es auch im Factsheet sowie einem 86-seitigen „Impact Assessment“.
Etwaige Beschränkungen in der Portabilität seien derzeit beim bezahlten Streaming von Filmen größer als bei Musik oder der relativ einfachen Mitnahme von E‑Books. Die Kommission sieht, dass zur Umgehung der Beschränkungen immer mehr Menschen auf Hilfsmittel wie verschlüsselte virtuelle Netzwerke (VPN) zurückgreifen – problematisch sei eben im Grunde weiterhin, dass 28 Mitgliedsstaaten die EU-Copyright-Richtlinien unterschiedlich umsetzen.
Dieser Verordnungsvorschlag sei nur der „Appetizer, maximal die Vorspeise“, sagte Oettinger. Für die nächste Stufe des Aktionsplans soll die grenzüberschreitende Verbreitung von TV- und Radioinhalten verbessert werden. Hierzu führt die Kommission gerade eine Prüfung durch, ob die Richtlinie über Kabel- und Satellitenprogramme von 1993 auf das Internet ausgeweitet werden kann. Eine entsprechende Konsultation ist bereits abgeschlossen.
Laufende Konsultationen und das Gespenst des EU-Leistungsschutzrechts
Neben der Plattformkonsultation, die noch bis zum 30. Dezember läuft und unseren Input braucht, hat die Kommission heute eine weitere Umfrage gestartet. Bis zum 1. April 2016 sollen sich die „Stakeholder“ über eine Modernisierung der Regelungen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums von 2004 äußern. Hierzu stehen Fragebögen für Rechteinhaber*innen, Jurist*innen, Mittelsleute, Mitgliedsstaaten und die Zivilgesellschaft bereit. Die Konsultation wird in Kürze in sechs Sprachen zur Verfügung stehen, Ende 2016 will die Kommission dann Vorschläge zur Überarbeitung der Regelungen vorliegen.
Im Aktionsplan spricht die Kommission auch über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger – ein relativ junges Gespenst in der EU, über das wir bereits berichteten:
Die Kommission […] hat nicht die Absicht, eine Urheberrechtsabgabe zu erheben, wenn jemand einen Hyperlink zu urheberrechtlich geschützten Inhalten weitergibt. Tagtäglich stellen die Europäer Hyperlinks ins Internet und geben diese an andere weiter, und sie sollen das auch in Zukunft tun können. Die Kommission wird sich vielmehr mit den Tätigkeiten verschiedener Arten von Mittlern in Verbindung mit urheberrechtlich geschützten Inhalten befassen, bei denen es um ganz andere Fragen geht. Nachrichtenaggregatoren verwenden z. B. nicht nur Hyperlinks, sondern auch Auszüge aus Artikeln, und können damit Einkünfte erzielen. Verschiedene rechtliche wie auch vom Markt ausgehende Lösungen in Bezug auf Nachrichtenaggregatoren werden derzeit auf nationaler Ebene erprobt. Die Kommission schaut sich diese Lösungen an und prüft, ob damit die angestrebten Ziele erreicht werden.
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: EU-Ministerrat drängt auf Vorratsdatenspeicherung
: EU-Ministerrat drängt auf Vorratsdatenspeicherung Beim jüngsten EU-Ratstreffen der Justiz- und Innenminister Ende vergangener Woche drängte eine Mehrheit der Delegationen darauf, eine europaweite Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wieder aufleben zu lassen.
Durch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten drohe eine „Fragmentierung des Rechtsrahmens“. Deshalb fordere man die EU-Kommission auf, eine neue Gesetzesinitiative vorzulegen, die die anlasslose und massenhafte Speicherung von Nutzerdaten wieder unter einen gemeinsamen Hut bringt.
Im Vorfeld der Tagung sei eine Analyse der europäischen Justizbehörde Eurojust, flankiert von „Expertendebatten“, zum Schluss gekommen, dass diese Fragmentierung die Effektivität von strafrechtlichen Ermittlungen und Anklagen auf nationaler Ebene behindern würde. Als besonders problematisch erweise sich das bei der Verlässlichkeit und Zulässigkeit von Beweismitteln vor Gericht sowie bei grenzüberschreitender Kooperation der jeweiligen Justizbehörden.
Bejahende Einstimmigkeit herrschte bei der Frage, ob den einzelnen Mitgliedsstaaten das massenhafte Speichern von elektronischen Kommunikationsdaten in einer „allgemeinen Form“ erlaubt sei. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom April 2014, die damals gültige EU-Richtlinie aufgrund von Unverhältnismäßigkeit und Grundrechtswidrigkeit für nichtig zu erklären, spielte bei der Einschätzung augenscheinlich keine Rolle.
Die Kommission hatte zuletzt im vergangenen März beteuert, „auf absehbare Zeit“ keine Neuauflage der anlasslosen Massenüberwachung zu planen. Freilich könne man aber „nicht in die Zukunft gucken“, teilte uns damals ein Sprecher der Kommission in Berlin mit. An der deutschen Variante der Vorratsdatenspeicherung, die erst vor einem Monat vom Bundesrat durchgewunken wurde, hatte die Kommission vorrangig nur auszusetzen, dass sie die Dienstleistungsfreiheit einschränkt.
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: EU-Ministerrat einigt sich auf Fluggastdaten-Speicherung
<a haref="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/legalcode"> CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/schwenke/8700461645/">Axel Schwenke</a> : EU-Ministerrat einigt sich auf Fluggastdaten-Speicherung Die EU-Innenminister_innen haben sich auf die Speicherung von Fluggastdaten geeinigt. Ein halbes Jahr sollen die Daten unter Klarnamen gespeichert werden, danach unter Pseudonymen weitere viereinhalb Jahre. Der Zugang soll nach dem ersten halben Jahr jedoch strengeren Regeln unterliegen, wobei unklar bleibt, wie diese genau aussehen.
Stimmt das EU-Parlament der Fluggastdaten-Speicherung zu, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, eine entsprechende Richtlinie umzusetzen. Dabei müssen die Mitgliedsstaaten darauf achten, die Fluggastdaten-Speicherung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung in Einklang zu bringen. Aufgrund des Urteils gab es die Hoffnung, das Parlament werde dauerhaft gegen die Fluggastdaten-Speicherung sein. Nach fünf Jahren intensiver Diskussion gilt die Zustimmung des Parlaments nun jedoch als sicher.
Der Kompromiss, den EU-Parlament und EU-Ministerrat ausgehandelt haben, reguliert neben der Speicherdauer die Weitergabe der Daten von den Fluggesellschaften an die Mitgliedsstaaten, die Nutzung der Daten in der Strafverfolgung und in der Terrorprävention sowie den Austausch der Daten zwischen den einzelnen Staaten. Gespeichert werden müssen alle Daten der Flüge in die EU sowie aus der EU heraus. Dazu steht es den Mitgliedsstaaten frei, auch die Daten von innereuropäischen Flügen zu speichern. Erfasst werden neben den Flugdaten die Art der Bezahlung, Kontaktdaten, Informationen über das Gepäck, Essenswünsche, medizinische Informationen sowie alle weiteren Daten, denen die Fluggesellschaften habhaft werden können – etwa, wenn über die Fluggesellschaft ein Auto gemietet oder ein Hotel gebucht wird.
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: #netzrückblick: Interview mit Matthias Kirschner – Freie Software im Jahr 2015
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Interview mit Matthias Kirschner – Freie Software im Jahr 2015 Auf politischer Ebene habe sich im Jahr 2015 nicht viel getan, während Unternehmen das Potential Freier Software zunehmend erkennen. Doch werde das Thema durch die Verhandlungen über TTIP und TiSA auch immer komplexer, es gebe noch viele offene Rechtslücken. So stellt Matthias Kirschner die Entwicklungen im Bereich Freie Software im Jahr 2015 dar.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der dritte Beitrag in dieser Reihe.
Viele Menschen verwenden Freie Software jeden Tag: Wir durchforsten mit Mozillas Firefox das Web, verschlüsseln mit GnuPG unsere Mails, arbeiten mit LibreOffice an Dokumenten, die Android-Mobiltelefone in unseren Taschen basieren auf dem Linux-Kernel.
Freie Software umfasst jedoch einiges mehr als diese alltägliche Verwendung: Wir haben nicht nur das Recht, sie frei zu beliebigen, friedlichen Zwecken zu nutzen, sondern auch, ihren Quellcode zu studieren, sie zu verbessern und weiterzugeben – das sind die vier Freiheiten.
Was sich nun konkret im Bereich Freie Software getan hat, haben wir Matthias Kirschner gefragt. Matthias ist Präsident der Free Software Foundation Europe (FSFE).
„Du darfst mit deinem Eigentum machen, was du willst.“
Wie war das Jahr 2015 für die Freie Software bisher?
Matthias Kirschner: Es ist leider nicht so viel vorangegangen wie erhofft. Obwohl das Thema „Freie Software“ im Koalitionsvertrag stand, ist bundespolitisch gar nichts passiert. In Deutschland gibt es noch immer – anders als in Italien, Schweden und jetzt auch Frankreich – keinen Rahmenvertrag, dass erst auf Freie Software zurückgegriffen werden muss.
Doch gibt es immer mehr Unternehmen, die Freie Software einsetzen, um weniger abhängig von Softwareanbietern zu sein. Erst vergangene Woche habe ich von einem großen deutschen Unternehmen erfahren, das intern eine Richtlinie hat, andere als Freie Software nur in begründeten Einzelfällen einzusetzen. Von dieser Entwicklung profitieren Anbieter, die den Support oder Betrieb für Freie Software anbieten.
Daneben hat Julia Reda Ende letzten Jahres im EU-Parlament das FOSSA-Projekt angestoßen. Das ist ein Programm zur Auditierung von Freier Software, für das eine Million Euro zur Verfügung steht. Wir hoffen, dass das nicht nur viel Papier produziert, sondern dass da etwas entsteht, von dem andere Mitgliedstaaten und Organisationen in der EU auch profitieren werden.
Die Free Software Foundation Europe setzt sich für Freie Software in Europa ein – was waren eure Erfolge im Jahr 2015?
Matthias Kirschner: Wir haben dieses Jahr das PDF-Readers-Projekt abgeschlossen. Das hört sich zunächst vielleicht langweilig an, wir haben uns darin gegen Werbung für unfreie PDF-Betrachter auf Webseiten öffentlicher Verwaltungen eingesetzt. Aber 1.125 Webseiten von öffentlichen Verwaltungen haben dies dann auf unsere Initiative hin geändert.
Im Mai haben wir zum „International Day Against DRM“ ein Statement zur Einschränkung von technischen Einschränkungen veröffentlicht, die Forderung nach dem sog. „Right to Tinker“ („Recht auf Tüfteln“). Denn wir können mit unseren Geräten, unseren Computern, also unserem Eigentum nicht mehr das tun, was wir wollen. Das Ziel ist, dass jeder seine eigene Hard- und Software verändern und das Ergebnis wieder verkaufen kann. Fragen in den Bereichen Gewährleistung und Haftung sollten uns nicht aufhalten: Es gibt bestimmte Bereiche, da können Modifikationen gefährlich für andere sein, aber der Standard sollte sein, mit seinem Eigentum machen zu können, was man will.
Hast du das Gefühl, dass sich durch Snowden seit Mitte 2013 etwas an der Bedeutung von Freier Software geändert hat?
Matthias Kirschner: Ja, durch Snowden haben mehr Menschen von den Problemen gehört. So gab es 2014 mehr Spenden für Projekte und Organisationen, die Verschlüsselung verbessern und sich politisch für digitale Bürgerrechte engagieren. Inzwischen lässt dies etwas nach. Aber die Snowden-Enthüllungen sind eben in der Welt: Im Europäischen Parlament und in der EU-Kommission ist durch Snowden viel im Bewusstsein hängengeblieben.
Zunehmende Abstraktheit des Themas
Wie blickst du in das Jahr 2016? Welche Themen werden oder bleiben wichtig?
Matthias Kirschner: In den letzten Jahren wurden netzpolitische Themen wie Freie Software politisch immer komplexer. Die tauchen zum Beispiel in den geheimen Verhandlungen zu TTP, TTIP und TiSA auf. Es ist sehr viel schwerer, Menschen daran interessiert zu halten, wenn etwas auf einer höheren, abstrakteren politischen Ebene passiert. Deswegen ist es auch so wichtig, genügend Ressourcen zu haben, um daran arbeiten zu können.
Wir wollen sicherstellen, dass Software, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurde, auch unter einer freien Lizenz zur Verfügung steht – dies betrifft sowohl Kommunen, die Bundesregierung, die Europäische Kommission, aber auch Forschungseinrichtungen. Umso modularer diese Software dann entwickelt wird, umso mehr kann diese auch von anderen für ähnliche Zwecke verwendet werden.
Dazu kommt das „Recht auf Tüfteln“, das immer stärker auch in der EU bedroht ist. Wenn das Tüfteln oder Basteln erschwert wird, schadet das nicht nur Bürgern, sondern auch Unternehmen. Denn es sollte doch keine rechtlichen Schwierigkeiten geben, wenn ein Unternehmen ein Produkt hinsichtlich der Privatsphäre der Nutzerinnen verbessert.
Vielen Dank für das Gespräch und alles Gute für das kommende Jahr!
Die ersten Beiträge im #netzrückblick haben sich mit dem EU-Datenschutz und den Schurken des Jahres 2015 beschäftigt.
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: #netzrückblick: EU-Datenschutz – „Zwischen Horror und ein bisschen besser“ (Max Schrems)
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: EU-Datenschutz – „Zwischen Horror und ein bisschen besser“ (Max Schrems) Zum Auftakt des Jahresrückblicks werfen wir einen Blick auf die Ereignisse des vergangenen Jahres im Bereich Datenschutz.
Hierbei geht es besonders um die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Safe-Harbor-Urteil. Dazu haben wir ein Interview mit Max Schrems geführt, auf dessen Klage hin der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig erklärt hat.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der erste Beitrag in dieser Reihe.
Faule Kompromisse im EU-Datenschutz?
Beherrschendes Thema war die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Mit der Grundverordnung soll im Rahmen der EU-Datenschutzreform ein EU-weit geltendes Datenschutzrecht geschaffen werden. Dieses wird die sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen vereinheitlichen und die bisher geltende Datenschutzrichtlinie von 1995 ersetzen.
Die genauen Inhalte der Verordnung (und die verwendeten Definitionen) sind dabei besonders wichtig, weil sie gravierende Auswirkungen auf den Umgang mit unseren Daten haben werden. Sei es bei der Bonitätsprüfung, dem Erstellen von Persönlichkeitsprofilen oder dem Adressenhandel: Die Verordnung regelt, welche persönlichen Informationen Unternehmen und Behörden sammeln und (Stichwort „Zweckbindung“) kombinieren dürfen. Datenschützer*innen fordern individuelle Einwilligungen für jede Datennutzung, während von Seiten der Wirtschaft – unter Berufung auf die Big-Data-Phrase – nach schwächeren Datenschutzregeln gerufen wird. Bundeskanzlerin Merkel hat sich dem jüngst angeschlossen und sagte, dass der „Datenschutz nicht die Oberhand über die wirtschaftliche Verarbeitung der Daten gewinn[en]“ dürfe.
Nachdem die Kommission bereits 2012 ihren Gesetzentwurf vorgelegt hatte, einigte sich das Europäische Parlament (EP) 2014 auf eine datenschutzfreundlichere Fassung, die aber von den Mitgliedstaaten im Ministerrat als zu restriktiv kritisiert wurde. Der Film „Democracy – Im Rausch der Daten“ hat diese Vorgänge aus intimer Perspektive dokumentiert.
Seit diesem Sommer verhandeln die drei EU-Institutionen im informellen Trilog-Verfahren über einen Kompromiss. Über den aktuellen Stand der hinter geschlossenen Türen stattfindenden Verhandlungen ist wenig bekannt. Max Schrems sagt im Interview, dass er einen faulen Kompromiss mit vielen Ausnahmeregelungen befürchte, deren genaue Auslegung die Gerichte für Jahrzehnte beschäftigen würde.
Safe, safer, Safe-Harbor. Not.
Dabei ist eigentlich alles klar: Datenschutz ist ein Grundrecht, das in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies in den vergangenen zwei Jahren mehrmals bestätigt, zuletzt durch das Safe-Harbor-Urteil im Oktober.
Zuvor war es den Unternehmen durch die Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2000 erlaubt, personenbezogene Daten in die USA zu übertragen, wenn US-Unternehmen zusicherten, die EU-Standards einzuhalten. Der EuGH stoppte diese Praxis auch unter dem Eindruck der Snowden-Leaks, welche die Massenüberwachung der US-amerikanische Geheimdienste enthüllten. So war es den US-Sicherheitsbehörden erlaubt, Daten einzusehen, wenn die nationale Sicherheit ihrer Meinung nach gefährdet war. Weil zuvor US-Recht über EU-Recht gestellt wurde, war es weder europäischen Bürger*innen noch Datenschützer*innen praktisch möglich zu überprüfen, was in den USA mit den Daten angestellt wurde.
Zwar stellt das Urteil eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission dar, doch feiert sie sich als Siegerin und plant ein Folgeabkommen, welches schnellstmöglich die entstandene Rechtslücke schließen soll. Neben dem eigentlich nur für die Kooperation zwischen den Polizei- und Sicherheitsbehörden gedachten „Umbrella Agreement“ zum transnationalen Datenaustausch zwischen Behörden, bietet sich auch noch das Freihandelsabkommen TTIP als möglicher Ersatz an.
Das Jahr 2015 hat wieder einmal gezeigt: Es sind die Gerichte, die positive Entscheidungen für den Datenschutz fällen und die Grundrechte verteidigen. Demnächst werden sie sich wohl mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen können. Seitens der EU-Kommission und der nationalen Regierungen sind wohl nur weitere Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung zu erwarten.
Interview mit Max Schrems
Max Schrems ist Initiator der Klage Europe v. Facebook. Hier spricht er über die Schwerpunkte zum Thema Datenschutz, die dieses Jahr besonders wichtig waren. Der österreichische Jurist ist neben seiner laufenden rechtlichen Auseinandersetzung mit Facebook auch an der langfristigen Planung für eine europäische NGO beteiligt, die Bürger*innen bei Datenschutzklagen organisatorisch und finanziell unterstützt.
Was sind aus deiner Sicht die wichtigsten Ereignisse in Sachen Datenschutz in diesem Jahr?
Max Schrems: Ich glaube, das spannendste wird die Datenschutzgrundverordnung und ihr abschließender Gesetzestext sein. Ende des Jahres soll sie kommen, aber wer weiß, was dann genau drinsteht. Natürlich war das Safe-Harbor-Urteil eines der großen Trümmer und die Vorratsdatenspeicherung ist fraglos auch noch spannend.
Was erwartest du dir von der Datenschutzgrundverordnung?
Max Schrems: Da kommt irgendetwas zwischen „Horror“ und „ein bisschen besser“ heraus. Es kommt wirklich auf die Details an, die am Ende hinein- und rausverhandelt werden. Da habe ich etwas Panik, dass man sich auf irgendetwas einigt, nur damit man sich geeinigt hat, aber das Ergebnis am Ende nicht durchsetzbar sein wird. Teilweise versucht man hier Lösungen mit einem generischen Text zu finden, mit dem jeder zufrieden sein soll. Ich sehe die große Gefahr darin, dass wir noch die nächsten fünfzehn Jahre lang zum EuGH pilgern werden müssen, um herauszufinden, was uns dieses Gesetz eigentlich sagen will.
Deine Befürchtung ist also, dass es ein fauler Kompromiss sein wird. Was sind deiner Meinung nach die zentralen Punkte in der Grundverordnung?
Max Schrems: Die Grundsatzfrage ist für mich, ob es ordentliche Strafen [Anm. d. Red: für Datenschutzverstöße] gibt, und wie diese gestaltet und umgesetzt werden. Die Iren wollen bei einem Absatz unbedingt das Wörtchen „können“ unterbringen, damit sie Strafen verhängen dürfen, wenn sie es wollen. Aber wenn Irland Strafen nach Gutdünken gestaltet und Deutschland derweil die ganze Zeit straft, haben wir genau den gleichen Effekt wie heute. Dann gibt es faktisch in dem einen Land eine Strafe und in einem anderen EU-Land eben nicht. Oft ist es eben nur ein kleines Wort, das so weitreichende Auswirkungen haben kann.
Ein anderer Aspekt ist das Prinzip der Datenminimierung. Hier sagt die Industrie, dass sie das Prinzip der Datenminimierung zugunsten von Big Data kippen will. Darunter verstehen sie, so viele Daten zu nutzen wie nur möglich. Aber allein aus grundrechtlicher Sicht ist jede Datensammlung ein Grundrechtseingriff, ergo muss das minimiert werden. Was nicht unbedingt notwendig ist, darf auch nicht gespeichert werden. Es bleibt spannend, ob die Lösungen am Ende gegen Artikel 8 verstoßen, weil sie den Vorgaben in der Grundrechtecharta nicht sorgfältig entsprechen.
Glaubst du, dass der europäische Datenschutz grundsätzlich gestärkt werden wird?
Max Schrems: Es wird eine Mittellösung geben. Die ursprüngliche Idee hinter der Verordnung ist gescheitert. Erstens wird nicht alles wie geplant vereinheitlicht, weil die Mitgliedstaaten viele nationale Ausnahmeregelungen eingebaut haben. Folglich wird es in allen Ländern ein Datenschutzbegleitgesetz geben müssen, um alles entsprechend zu implementieren. Zweitens ist noch unklar, wie durchsetzbar die Regelungen sein werden und wie sie konkret aussehen. Wenn in wesentlichen Punkten keine Einigung erzielt wird, sondern einfach ein generischer Kompromiss festgeschrieben wird, bringt das niemandem etwas.
Ein Meilenstein war sicherlich das von dir schon genannte Safe-Harbor-Urteil. Es gibt Stimmen, die nun einfach eine verbesserte Variante, eine Art Safe-Harbor 2.0 fordern. Wird das deiner Meinung nach im Rahmen der EuGH-Entscheidung überhaupt möglich sein?
Max Schrems: Ich glaube es ist unmöglich, aber es wird trotzdem getan werden. Bisher sieht es so aus, als plane die Politik das zu tun, aber die zuständigen Beamten haben keine Ahnung, wie das gehen soll. Völlig absurd war, wie sich die EU-Kommission hinstellte und erklärte, dass sie sich durch das Urteil bestätigt sieht. In dem Urteil und der Verhandlung ist die EU-Kommission fast acht Stunden lang von den Richtern verbal verprügelt worden. Sie hat das Umbrella-Agreement zwischen USA und EU als Ersatzvereinbarung genannt, aber das ist hier ungeeignet einzuspringen, denn es gilt nur für den Austausch von Daten im behördlichen Bereich. Wenn die Daten erstmal an Facebook gelangen, dann über den Atlantik fließen und in den USA wieder von Behörden abgegriffen werden, ist das Umbrella-Agreement überhaupt nicht anwendbar.
Warum hat es so lange gedauert, bis sich die Gerichte mit Safe-Harbor beschäftigt haben? Warum hat es dich gebraucht, um das anzustoßen?
Max Schrems: Dass Safe-Harbor nicht rechtskonform ist, war schon lange klar. Es war aber einfach politisch nicht gewollt, daran etwas zu ändern. In Brüssel und in Deutschland wird die transatlantische Freundschaft so weit übertrieben, dass man nicht einmal mehr Kritik äußern darf. Im privaten Bereich hat Safe-Harbor schlichtweg keinen Schutz gebracht. Wenn ich mich privat mit irgendeinem US-Unternehmen über meinen Datenschutz streiten müsste, hätte ich unter Safe-Harbor schon verloren, weil die Durchsetzung in den USA schon immer ein Witz war. In den 1990er Jahren haben die USA unglaublich Druck gemacht und ein Abkommen verlangt, ansonsten hätte sie die EU vor der WTO verklagt. Europa ist da eingeknickt. Hier brauchte es anscheinend einfach einen Bürger, der sich aufregt, und ein Gerichtsurteil.
Nun bist du mit dem von dir ausgelösten Urteil vielen Leuten gehörig auf die Füße getreten und hast auch Kritik bekommen. Wie war das für dich?
Max Schrems: Die Kritik hat mich nicht persönlich getroffen, da sie so unsubstanziert und dämlich war, dass es eher unterhaltsam war. Aus den USA kamen Stimmen, die das Urteil als Protektionismus verteufelt haben, der europäische Unternehmen schützen sollte – als ob das im Interesse der beteiligten Richter gewesen wäre. Eher problematisch war die große Öffentlichkeit, die in Österreich schon massiv war. Es ist schon skurril, zum Thema Datenschutz zu arbeiten und dann seine Privatsphäre ein Stück weit zu verlieren.
Wie geht es jetzt mit deiner Klage gegen Facebook weiter?
Max Schrems: Es gibt in Wien eben die Sammelklage gegen Facebook. Hier geht es aber zunächst um prozessrechtliche Fragen. Facebooks Strategie war zu behaupten, dass wir in Österreich überhaupt nicht gegen sie klagen könnten. Bei den Sammelklagen haben wir erstmalig eine etwas neue Version gewählt, die etwas steil ist, aber rechtlich funktionieren müsste. Nun müssen wir schauen, ob die Richter da nicht etwas zu sehr Bauchweh haben, und ob wir die Sache als Musterklage einbringen können. Das Grundproblem besteht wieder darin, dass die Richter diese Klagen loswerden wollen und sich für nicht zuständig erklären. Denn kein Richter will irisches Datenschutzrecht, kalifornisches Zivilrecht, österreichisches Verfahrensrecht und österreichischen Konsumentenschutz auf den Tisch und darin herumrühren. Entweder braucht es hier sehr motivierte Richter oder jemanden, der zwangsverpflichtet wird.
Im letzten Jahr waren Safe-Harbor und die EU-Datenschutz-Grundverordnung die großen Themen. Was wird 2016 im Datenschutzbereich wichtig werden?
Max Schrems: Es wird die Einordnung der Grundverordnung kommen, also um die genauen Details gehen. Das ist eine epochale Entscheidung, die uns die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre beschäftigen wird. Spannend wird sicherlich auch, wie es nach den Anschlägen in Paris mit Überwachungsgesetzen weitergeht. Die werden wohl de facto nicht mehr dieses Jahr entschieden werden. Auch die Speicherung von Fluggastdaten (PNR) wird uns im nächsten Jahr begleiten, denke ich.
Vielen Dank an Nikolai Schnarrenberger für die Transkription des Interviews.
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: Liegt die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung in der EU?
: Liegt die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung in der EU?
Diese Woche fand die vom Forum Privatheit veranstaltete Konferenz zum Thema „Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung“ statt. Das Forum Privatheit ist ein vom Bundesministerium für Forschung und Bildung gefördertes Verbundprojekt, an dem Wissenschaftler_innen verschiedener Disziplinen und Institutionen beteiligt sind. Auszüge wollen wir im Folgenden zusammenfassen. Das vollständige Programm ist hier abrufbar.Konferenzbericht von Ricarda Moll und Andrea Jonjic.
Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch den parlamentarischen Staatssekretär des BMBF Stefan Müller sprachen zunächst Eric Clemons, Professor of Operations and Information Management an der Warthon School der Pennsylvania University, und im Anschluss Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Eric Clemons forderte die EU auf, eine wirksame und durchsetzungsstarke Datenschutz- und Wettbewerbsschutzgesetzgebung zu implementieren, da nur so die unfairen Wettbewerbsvorteile von US-Firmen – die einen sogenannten first mover advantage hatten – wieder ausgeglichen werden. Einige seiner Hauptargumente kann man hier nachlesen.
Peter Schaar kritisierte unter anderem, dass die EU-Grundrechtecharta den Begriff der informationellen Selbstbestimmung nicht aufgreift, obwohl dieser über den Begriff des Datenschutzes hinausgeht und besonders wichtig sei. Beim Datenschutz stünde nicht der Mensch als Schutzobjekt unmittelbar im Vordergrund, während informationelle Selbstbestimmung unter anderem Kontrolle für das Individuum über seine Informationen fordert. Er kritisierte scharf aktuelle Trends in der Diskussion über Datenschutz und Privatheit, angefangen bei der Vorratsdatenspeicherung, über immer wiederkehrenden Forderungen nach einem Kryptographieverbot, bis hin zu Markern einer Wende in der politischen Denke, wie sie von Merkels und Gabriels Äußerungen zur Anpassung zentraler Datenschutzprinzipien an die BigData Ideologie auf dem 9. IT-Gipfel gezeigt wurden.
Wissenschaftliche Perspektiven
Anschließend wurden in zwei parallelen Tracks verschiedene wissenschaftliche Perspektiven auf den Bereich der informationellen Selbstbestimmung gegeben, darunter juristische, informationstechnologische, medienpädagogische und –psychologische. Einige Highlights:
Marion Albers, Professorin für Öffentliches Recht, Informations- und Kommunikationsrecht, Gesundheitsrecht und Rechtstheorie an der Universität Hamburg forderte ein Umdenken beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die aktuelle Konzeption werde der Komplexität des Rechtsgegenstandes nicht gerecht. Daher müsse das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits eine grundsätzliche Regulierung vorsehen, und darüber hinaus anerkennen, dass das Konzept ganz verschiedene Schutzgüter miteinbezieht, z.B. den Schutz vor konkreten Überwachungen (z.B. bei Versammlungen), Schutz des guten Rufes und auch Schutz vor Stigmatisierung und Diskriminierung beinhalten.
Arnold Picot, Professor am Center for Digital Technology and Management in München setzte sich mit der Bedeutung ökonomischer Prinzipien für das Verhältnis von Privatssphäre und Freiheit auseinander. Privatheit schließe Freiheit mit ein und ein Einschnitt in die Privatssphäre sei immer ein Einschnitt der eigenen Freiheit. Er argumentierte, dass man zwar mit Freiheit (und damit auch mit der eigenen Privatheit) handeln könne – zum Beispiel indem man einen Vertrag abschließt – der Kern eines jeden Vertrags sei es jedoch, dass er wieder auflösbar, also reversibel ist. Seine Analyse der AGBs großer Player wie Facebook, Amazon, Google zeigt jedoch, dass der jeweilige Handel mit den eigenen Daten eben nicht reversibel ist, und entsprechend die eigene Freiheit maßgeblich beschneidet. Zaghafte Ansätze zur Umsetzung des Reversibilitätsprinzips zeigt nach dieser Analyse übrigens Ebay.
Martin Rost, Mitarbeiter vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, stellte in Frage, dass es die Aufgabe von Datenschützern sei, Bürger zu verantwortlichem digitalem Handeln zu erziehen. Im Gegenteil sollten sie Organisationen dazu erziehen, verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umzugehen. Ob Organisationen effektiven Datenschutz eingebaut haben, müsse effizient prüfbar sein.
Wissenschaft trifft Wirtschaft trifft Politik
Am Freitag Nachmittag berichteten Philipp Richter und Tobias Matzner als Rapporteure von den jeweiligen Tracks und gaben neue Impulse. In beiden Tracks schien die Frage zentral gewesen zu sein, welche Verantwortung dem Individuum zukommt. Richter argumentierte, dass das Individuum überfordert sei und den Handlungsrahmen, den die IT vorgibt, kaum beeinflussen könne. Zudem sei es Nachrichtendiensten und großen Unternehmen unterlegen, und vor allem im Falle von Kindern und Jugendlichen werde deutlich, dass das Individuum nicht im Zentrum der Verantwortung stehen könne. Dennoch seien sich die Diskutierenden in den Tracks einig gewesen, dass die Nutzer_innen auch nicht komplett als Verantwortliche aufgegeben werden können. Vielmehr brauche es eine Mischung aus individuellem Schutz und einem kollektiven Schutzeinsatz – hier greife die informationelle Selbstbestimmung, da sie nicht rein individualistisch ist, sondern auch den Schutz des Gemeinwesens im Blick hat. Während Richter betonte, dass zunehmend auch über demokratische Technikgestaltung gesprochen werden müsse, wies Matzner daraufhin, dass die Regulierung von Unternehmen angegangen werden müsse. Starke Datenschutzregeln auf EU-Ebene würden nicht automatisch Nachteile für Unternehmen bedeuten, und der Bedarf sei da: Nutzer_innen verwenden zwar gewisse Dienste – jedoch nicht, weil sie mit ihnen so zufrieden seien, sondern weil schlichtweg keine Alternative gesehen werde.
Konstantin von Notz antwortete als netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, dass vor allem in der Rechtspflege und Gesetzgebung in den vergangenen Jahren geschlafen worden sei. Es gebe kein relevantes Datenschutzgesetz, weder in Deutschland noch auf EU-Ebene, das neuen Veränderungen Raum gebe und die Nutzer_innen stärke.
Gerold Reichenbach von der SPD, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda, wunderte sich welche Fragen heutzutage gestellt werden: es werde über Dinge diskutiert, die längst ausgehandelt seien. Nicht erst seit der digitalen Welt sei vieles unkontrollierbar für das Individuum, und nicht erst jetzt stellen sich Fragen nach der Schutzpflicht des Staates. Laut Reichenbach solle sich mehr um technische Fragen gekümmert werden, wie in der „alten, analogen Welt“.
Im Abschlussplenum trafen schließlich Vertreter_innen aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft aufeinander. Stefan Winners von Hubert Burda Media forderte einheitliche Spielregeln auf EU-Ebene, nur so könne die „Vollkatastrophe“ vermieden werden, dass Unternehmen sich selbst ihre Regeln aussuchen können. Es sei nicht verwunderlich, dass es kaum bedeutende europäische Player gebe, wo doch Unternehmen wie Google gravierende strukturelle Vorteile hätten.
Jörn Lamla von der Universität Kassel sah in den Ausführungen von Winners ein Drohszenario und merkte an, dass möglicherweise ein effektives Dohszenario für die Wahrung der Grundrechte fehle. Die Wirtschaftslobby habe schließlich erreicht, dass Merkel von Abwägung zwischen Datenschutz und Big Data spricht und dass Datenschutz nicht „die Oberhand“ gewinnen dürfe – dies zeige, dass das Drohszenario, welches von der Wirtschaft gezeichnet wird, anschlussfähig ist. Aufseiten des Datenschutzes stelle es sich jedoch viel diffuser dar, und dies müsse angegangen werden.
Wolf-Dieter Lukas vom BMBF kitisierte, dass Bürger_innen nicht einmal einfachste Verschlüsselung nutzen, woraufhin von Notz anführte, dass es recht widersprüchlich sei die Anwendung von Verschlüsselung zu fordern, während die Bundesregierung Milliarden darin investiere, ebendiese zu brechen.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig Holstein, Marit Hansen, wirft vor allem Merkel und Gabriel vor, mit Begriffen wie „Datensparsamkeitsdiktat“ stark zu polemisieren. Schließlich gebe es nicht einmal Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht-Sparsamkeit. Auch sie setzt Hoffnungen auf die Verhandlungen in der EU, vor allem privacy by design müsse in diesem Zusammenhang Beachtung finden.
Lukas, der angab den Begriff „Datensparsamkeit“ mit erfunden zu haben, wiederholte seine Forderung, dass Bürger_innen verschlüsseln sollen. Derzeit würden vor allem diejenigen verschlüsseln, die eigentlich nicht geschützt werden sollten – „Gefährdende“ sollten diesen Schutz nicht genießen können, und hier müsse auch noch „das ein oder andere“ geknackt werden. Dies sei höchst widersprüchlich, merkte von Notz wiederum an. Die Regierung schaffe „Unsicherheit mit Staatsknete“ und beklage dann mangelnde IT-Sicherheit: das zeige, dass „man nicht verstanden hat, was man macht“. Doch auch die Wirtschaft sei ambivalent. Einerseits werde dem Silicon Valley nachgeeifert, andererseits fordere man stärkere europäische Regeln.
Hansen wies zuletzt daraufhin, dass nicht nur die Bürger_innen souverän sein müssten, sondern – vor allem in Hinblick auf den NSA-Skandal – auch die Staaten. Dabei seien Vorbilder wichtig, ob dies nun den Videokanal der Kanzlerin betreffe der nur auf Youtube zu finden sei, oder Software im Öffentlichen Dienst.
In einer letztendlich recht harmonischen Diskussion blieb zuletzt vor allem die Hoffnung aller auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Darüber, dass diese vor allem in den Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament verwässert und aufgeweicht worden ist, fiel leider kein Wort.
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: EU-Parlament: Mehr Geheimdienste und Fluggastdaten sollen gegen Terror helfen
Europa Parlament in Straßbourg by Ralf Roletschek via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:14-02-04-Parlement-europ%C3%A9en-Strasbourg-RalfR-027f.jpg?uselang=de">wikipedia</a> : EU-Parlament: Mehr Geheimdienste und Fluggastdaten sollen gegen Terror helfen Im EU-Parlament in Straßburg ging es heute um die Frage, wie die EU auf die Anschläge in Paris reagieren sollte. Neben den Solidaritätsbekundungen und den Diskussionen um militärische Antworten und um die Schengen-Grenzen kamen in den zahlreichen Wortmeldungen auch netzpolitische Fragen rund um Datensammlungen und Geheimdienste auf.
Teile der Parlamentsdebatte sind zum zeitsouveränen Ansehen bereits dokumentiert. Auch der Kommissionspräsident und Geheimdienstexperte* Jean-Claude Juncker und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz gaben sich die Ehre.
„Entgrenzte Geheimdienste“
Guy Verhofstadt aus Belgien erneuerte für die Fraktion ALDE die Forderung nach einer „European intelligence agency“, also einem europäischen Geheimdienst, mit der Begründung, dass sich Terroristen nicht an Grenzen halten würden:
The terrorists, dear colleagues, know no borders, but our police and intelligence still do […] If we have to choose between sovereignty and security, I choose the security of our fellow citizens. What we need is to have some type of obligatory exchange of information […] and a European intelligence agency.
Sowas wie „entgrenzte Geheimdienste“ scheinen die neue Hoffnung des Parlamentariers zu sein. Und dass wir Europäer zwischen Souveränität und Sicherheit zu wählen hätten, dürfte wohl auch ein neuer Ausschlag auf der nach oben offenen Skala an bizarren Begründungen für die Errichtung eines europäischen Geheimdienstes sein.
Das Gebaren der Geheimdienste bewerteten andere Parlamentarier dagegen mit harschen Worten. Der deutsche Abgeordnete Elmar Brok (CDU, EVP (Europäische Volkspartei)) redete sich gar in Rage ob des „Versagens der Schlapphüte“, die zwar alle Menschen abhören würden, aber in Sachen Sicherheit nichts auf Reihe bekämen. Dennoch sprach er sich für mehr Kooperation der Behörden aus, insbesondere Frontex und die Europäische Polizeibehörde Europol sollen mehr Daten erhalten. Die Brok’sche Logik erschließt sich nicht jedem unmittelbar.
Fluggastdaten
In dieser Sache war sich Brok einig mit dem ebenfalls deutschen Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der EVP, Manfred Weber (CSU), der aber gleich noch die Passagierdatensammlung drauflegte:
We need to tackle PNR, make progress on Europol, data protection directive, stamping out funding for terrorism and data storage legislation.
Er bezieht sich auf das unter der Abkürzung PNR (passenger name record) schon jahrelang diskutierte und bisher durch die Parlamentarier blockierte Vorhaben, alle EU-Fluglinien zu zwingen, Informationen über sämtliche Passagiere herauszugeben, um diese speichern und rastern zu können: beispielsweise Namen, Kontaktdaten, Kreditkartennummern. Seit der Europäische Gerichtshof im April letzten Jahres die massenhafte Telekommunikationsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt hatte, war eigentlich die Hoffnung aufgekommen, das Parlament könnte sich einer anlasslosen PNR dauerhaft verweigern.
Der Schrecken nach den Pariser Morden mag noch tief sitzen, aber warum plötzlich die Fluggastdaten wieder diskutiert werden müssen, wird sich der aufmerksame Beobachter schon fragen müssen. Doch die heutige Debatte im Parlament war nicht durchgehend geprägt von sinnvollen Argumenten und Forderungen, die einen Bezug zu den Pariser Anschlägen gehabt hätten. Die französische Abgeordnete Pervenche Beres von Parti socialiste (PS, Sozialistische Partei) sah die generelle Notwendigkeit, die „innere Sicherheit“ in der EU zu stärken und äußerte „sehr große Hoffnungen“ darin, dass man sich bei den Passagierdaten noch in diesem Jahr innerhalb der EU einigen könne. Inwieweit die anlasslose Speicherung aller Flugbewegungen der EU-Bürger und auch sonstiger EU-Reisender irgendwas zur Sicherheit beitragen oder wie überhaupt ein Zusammenhang zu den Paris-Anschlägen konstruiert werden könnte, erklärte sie allerdings nicht.
Nach den Paris-Anschlägen ist das Thema nun also wieder auf dem Tisch, und nicht nur im EU-Parlament. Auch der grade neu ernannte polnische Innenminister Mariusz Błaszczak (PiS, Prawo i Sprawiedliwość (Recht und Gerechtigkeit)) macht sich für die Fluggastdaten-Speicherung stark, obwohl er eigentlich bei den vier polnischen Geheimdiensten erstmal einiges aufzuräumen hätte.
Das Schluss-Statement der EU-Debatte hatte Dimitris Avramopoulos, der die EU-Bürger dazu aufrief:
Let us not give in into fear and panic.
Dennoch meinte er, die „resilience to terrorism“ müsse verbessert werden, unter anderem durch ein Vorankommen bei PNR. Wie seine Vorredner macht er sich nicht die Mühe, irgendeine Begründung für die anlasslose Flugpassagierdatensammlung anzugeben. Seine jüngst vorschlagene Idee eines gemeinsamen europäischen Geheimdienstes wiederholte Avramopoulos in seiner Rede allerdings nicht, gleichwohl betonte er, dass ab 1. Januar das gemeinsame europäische Terrorabwehrzentrum voll arbeitsfähig sein werde, an dem auch Geheimdienste mitwirken.
*Jean-Claude Juncker musste 2013 als Luxemburgs Ministerpräsident zurücktreten, weil ihm einem Misstrauensvotum aufgrund eines geheimdienstlichen Spionageskandals um jahrelanges Abhören drohte. Juncker hatte darum gewusst, dem parlamentarischen Kontrollgremium sein Wissen aber verschwiegen.
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: Die EU-Überwachungswünsche und ein „europäischer Geheimdienst“
: Die EU-Überwachungswünsche und ein „europäischer Geheimdienst“
Am Freitag sind unter den 28 EU-Innen- und Justizministern in Brüssel einige Maßnahmen vereinbart worden, die im Nachgang der Pariser Attentate mal wieder weitergehende Zugriffsbefugnisse und Datensammlungen ermöglichen sollen, wie Spiegel-Online und Welt berichteten.Neben der Schusswaffenkontrolle und dem Streit um die Schengen-Außengrenzen wurde wie selbstverständlich auch die vollständige Überwachung des Reiseverkehrs (Fluggastdaten-Speicherung, PNR) sowie eine enge Kooperation von Polizeien und Geheimdiensten für erforderlich erachtet. Vor allem Frankreich drängte die anderen Staaten, PNR möglichst noch dieses Jahr zuzustimmen. Man brachte außerdem eine European intelligence agency, also eine Art europäischen Geheimdienst, wieder ins Spiel.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, verlautbarte dazu am Freitag:
I believe it is a moment to make one more step forward and put the basis for the creation of a European intelligence agency.
Das weckt Erinnerungen an das Projekt ALLIANCE, das Teil der geheimen Überwachungswunschliste des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist. Für neun Millionen Euro sollte ein „europäischer Geheimdienst“ errichtet werden, praktischerweise mit gemeinsamen Büros in Bad Aibling. Später ruderte EU-Kommissar Avramopoulos allerdings zurück und erklärte, er hätte nur eine „ideal idea“ ausgesprochen. Wie man solche weltfremden Einfälle als „ideal“ befinden kann, bleibt sein Geheimnis.
Foto von mw238 via flickr, CC-BY-SA 2.0
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: EU: Öffentliche Konsultation zum Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet nach 2020
: EU: Öffentliche Konsultation zum Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet nach 2020 Die EU-Kommission fragt noch bis zum 7.12. im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, welcher „Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet nach 2020“ existieren könnte. Dazu kann man einen Fragebogen beantworten.
Die Europäische Kommission möchte mit dieser öffentlichen Konsultation Beiträge zum Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet nach 2020 einholen. Sie möchte diesen Bedarf im Hinblick auf die Entwicklung einer Strategie zur Begleitung von Investoren in die Einführung zukunftsfähiger Verbundnetze bewerten und besser verstehen und sicherstellen, dass die Vorteile der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft allen Haushalten, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen usw. zugute kommen. Diese Konsultation richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, NRO, Behörden usw. aus allen Bereichen (von der Landwirtschaft bis zur IKT, vom Bildungswesen bis zur Automobilindustrie, egal ob Dienstleistungen oder Produktion), die daran interessiert sind, dass ihr künftiger Bedarf an Internetverbindungen voll gedeckt wird.
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: Der Kampf gegen Flüchtlingshilfe ist nicht genug: Noch mehr Kompetenzen für Europol gefordert
Symbolbild von Europol für die neue "Meldestelle für Internetinhalte". : Der Kampf gegen Flüchtlingshilfe ist nicht genug: Noch mehr Kompetenzen für Europol gefordert Das Europäische Polizeiamt (Europol) sucht mindestens seit September in sozialen Netzwerken nach Fluchthilfeaktivitäten. Geht es nach der luxemburgischen Ratspräsidentschaft könnte die Behörde hierzu künftig enger mit privaten Unternehmen wie Facebook und Twitter zusammenarbeiten.
Zu den Mitteln der Verhinderung einer Kontaktaufnahme über das Internet hat eine Vertretung von Twitter im Oktober auf einer Europol-Veranstaltung vorgetragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/6442) der Fraktion DIE LINKE hervor, die wir hier veröffentlichen.
Europols Kampf gegen Fluchthilfe
Schon im April hat der Europäische Rat beschlossen (EUCO 18/15), gegen ein „Anlocken“ von Flüchtlingen vorzugehen:
Wir verpflichten uns heute dazu, […] mit Hilfe von EUROPOL und im Einklang mit der jeweiligen nationalen Verfassung Internetinhalte, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken, auszumachen und deren Entfernung aus dem Netz zu beantragen.
Europol hat im Mai (9000/15) 99 000 Euro für drei weitere Stellen im laufenden Jahr bereitgestellt, um solche Internetinhalte zu finden und zu löschen. Diese Stellen wurden innerhalb von Europol bei der „Meldestelle für Internetinhalte“ (IRU) angesiedelt. Die IRU hat am 1. August den sechsmonatigen Pilotbetrieb aufgenommen und soll sich laut einem Ratsdokument (1497/15) rechtlich auf Art. 5 (2) des Beschlusses zu Europol von 2009 stützen.
Am 18. September gab EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove dann bekannt (12139/15), dass die IRU die sozialen Medien nicht nur nach einem „Anlocken“ von Flüchtlingen durchforstet:
The IRU is also tackling the facilitation of illegal immigration, with a continuous analysis of social media-related information on a 7/7 basis.
Soziale Medien im Untersuchungsbereich der IRU sind unter anderem Twitter, Google Drive, Facebook und YouTube, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Wird die IRU fündig, sollte sie die Mitgliedsländer auffordern, Löschbitten bei diesen Anbietern zu stellen. Doch inzwischen hat sich nach Angaben der Regierung eine Art Widerspruchsverfahren etabliert: Die IRU informiert die Kontaktstellen der betroffenen Mitgliedsländer über den Fund. Wenn kein Einwand erfolgt – etwa weil der Inhalt von der nationalen Polizei als Köder eingesetzt wird –, bittet die IRU selbst (freundlich) um Löschung.
Zusammenarbeit der IRU mit privaten Unternehmen
Zur Frage der Zusammenarbeit von IRU und privaten Anbietern verweist die Bundesregierung auch auf das „INTERPOL and Europol Operational Forum on countering Migrant Smuggling Networks“ vom 15. und 16. Oktober 2015. Dort hatte eine Vertretung von Twitter über die Verhinderung der Kontaktaufnahme zwischen Fluchthelfern und Flüchtlingen gesprochen. Über den entsprechenden Telefon-Vortrag, „Internet als Mittel der Kommunikation zwischen Fluchthelfern und Flüchtlingen“, ist jedoch nichts Genaueres bekannt.
Bald könnte neben IRUs 24-Stunden-Überwachung sozialer Netzwerke die Zusammenarbeit der Behörde mit privaten Unternehmen rechtlich verankert werden. Dies fordert ein Positionspapier der luxemburgischen Ratspräsidentschaft vom 29. September (1532/15), das statewatch.org zuerst veröffentlicht hat – als Beitrag zu den seit Herbst 2014 laufenden (informellen) Trilog-Verhandlungen zu einer gesetzlichen Reform von Europol.
Das Papier aus Luxemburg kommt einem Wunsch von Gilles de Kerchove nach. Der EU-Anti-Terror-Koordinator hatte am 18. September (12139/15) mit Blick auf die Verhandlungen geschrieben:
The Presidency is invited to pursue in the trilogues with the EP its proposal to include a solid legal basis for the IRU, including the authorization to exchange personal data with the private sector, in the draft regulation on Europol.
Luxemburgische Ratspräsidentschaft fordert engere Zusammenarbeit
Das Positionspapier aus Luxemburg fordert nun den Ausbau der Kompetenzen von Europol im Bereich des Datenaustausches mit privaten Unternehmen, der bisher noch von Art. 25 des Ratsbeschlusses zu Europol von 2009 unterbunden wird:
Europol darf nicht unmittelbar mit privaten Parteien in den Mitgliedstaaten Kontakt aufnehmen, um Informationen einzuholen.
Wie auch der Tagesspiegel berichtete, soll die IRU künftig mehr Rechte zum direkten Zugriff auf Daten von Unternehmen (u. a. Tracking-Daten von Facebook) und auch von Frontex erlangen – und dies nicht mehr indirekt über die Mitgliedstaaten tun müssen.
Geht es nach der Ratspräsidentschaft soll dafür im neuen Art. 32 („Exchanges of personal data with private parties“) eingefügt werden:
Europol may […] receive personal data directly from private parties in order to process such data for the performance of the task set out in Article 4(1)(m) [s.d.: (m) to process information in order to support Member States in preventing and combating forms of crime listed in Annex 1 which are facilitated, promoted or committed using the internet].
Über den Inhalt des genannten „Annex 1“ wird auch noch verhandelt. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich darin auch das Vorgehen gegen Fluchthilfeaktivitäten findet, wie sie Europol derzeit nach den obigen Beschlüssen durchführt – auch mit Zustimmung der Bundesregierung.
Bisher ist Europol dem Ratsbeschluss (2009/371/JI) gemäß allgemein für das Vorgehen gegen „organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere Formen schwerer Kriminalität“ zuständig. Interessanterweise wird dabei unter „schwerer Kriminalität“ auch „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ sowie „Schleuserkriminalität“ gefasst. Flüchtlingshilfe wird dabei wohl direkt der „Schleuserkriminalität“ zugeordnet – oder als im „Zusammenhang stehende Straftat“ gesehen, „um Handlungen, die in den Zuständigkeitsbereich von Europol fallen, zu erleichtern oder durchzuführen“, so die Bundesregierung.
Kritik an Europol
Europol soll zukünftig sowohl das „Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ (ECTC), dem die IRU untergeordnet werden soll, als auch das „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (ECMS) beherbergen. Dies geht unter anderem aus der Antwort auf eine weitere Anfrage der Linksfraktion und MdB Andrej Hunko hervor. MdB Hunko kritisiert:
Mit dem Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung wäre Europol auf dem Weg zur Superbehörde. Das Bundesinnenministerium muss sich deshalb in den gegenwärtigen Diskussionen zur Neufassung der Europol-Verordnung für mehr parlamentarische Kontrolle einsetzen.
Sollte die (Super-)Behörde nun auch noch die Möglichkeit erhalten, Daten mit privaten Unternehmen auszutauschen und nach dem Widerspruchsverfahren nahezu selbständig für die Löschung einzutreten, würde die Grenze zwischen Datenkrake, Polizeibehörde und Geheimdienst weiter verschwimmen.
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: Wir schulden es Snowden, Datenschutz sexy zu machen – Filmemacher Bernet im Interview
(©David Bernet) : Wir schulden es Snowden, Datenschutz sexy zu machen – Filmemacher Bernet im Interview Mit „Democracy – im Rausch der Daten“ feierte in der vergangenen Woche ein ungewöhnlicher Film Premiere. Einen scheinbar trockenen und schmutzigen EU-Gesetzgebungsprozess in einen spannenden Dokumentarfilm zu verpacken, ist eine große Herausforderung. Dem Regisseur David Bernet ist dieses Kunststück gelungen. Wir haben den Film mit dem sperrigen Titel vorab gesehen und ihn bereits auf netzpolitik.org rezensiert. Zweieinhalb Jahre lang hat sich Bernet mit einem Filmteam ins Innere der EU-Institutionen vorgearbeitet und die Entstehung der neuen Datenschutzrichtlinie begleitet. Was er dabei vorgefunden hat, berichtet er im Interview mit Simon und Nikolai.
Du hast den Gesetzgebungsprozess aus vielen verschiedenen Blickwinkeln von Beginn an verfolgt, was versprichst du dir von der neuen Datenschutz-Grundverordnung?
David Bernet: Was auch immer da rauskommt, es ist natürlich ein Kompromiss. Der Parlamentsvorschlag war sehr bürgerrechtsorientiert. Zwischen Parlament und Rat laufen jetzt die sogenannten Trilog-Gespräche. Es werden Themen verhandelt, die die Verwendung unserer Daten zum Beispiel im Internet betreffen; wie wir darüber gewarnt und informiert werden, was mit unseren Daten geschieht. Letztlich aber wird es auch an uns selbst liegen, wie wir darauf eingehen wollen. Wir werden uns immer noch entscheiden müssen, ob wir den Datenschutzbedingungen eines Unternehmens zustimmen oder nicht, aber das Gesetz sollte uns das Verständnis darüber erleichtern. Firmen sollen gezwungen werden, Informationen auf eine einfache Art und Weise zu liefern, um eine mündige Entscheidung treffen zu können. Wir haben natürlich immer darauf gewartet, dass der Gesetzgebungsprozess fertig wird, aber wir wussten nicht, wann das sein würde. Der Film kommt jetzt heraus, weil wesentliche Punkte bereits geklärt sind und viele rechnen damit, dass das Gesetz bis Dezember durch ist.
Besteht nicht ein Problem darin, dass es erst einen solchen Film braucht um der breiten Öffentlichkeit das Gesetzgebungsverfahren und die Wichtigkeit des Themas verständlich zu machen?
David Bernet: Nur eine sehr kleine gesellschaftliche Gruppe hat verstanden, worum es bei dem Thema Datenschutz wirklich geht. Den meisten Leuten ist es egal, oder sie meinen, nichts zu verbergen zu haben. Das mag manchmal sogar der Fall sein, ist aber eine sehr selbstbezogene Aussage. Es geht nämlich auch um Solidarität gegenüber Leuten, die tatsächlich darauf angewiesen sind, Geheimnisse hüten zu können. Beispielsweise können das Minderheiten oder Journalisten sein. Die Pressefreiheit ist ohne einen Schutz gegenüber digitaler Überwachung undenkbar. Das muss auf verschiedene Weisen ins öffentliche Bewusstsein, der Film ist nur eine davon.
Wie bist Du zu ausgerechnet zu dem speziellen Thema Datenschutz für einen Dokumentarfilm über die EU gekommen?
David Bernet: Die Ursprungsidee hatte mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun. Bereits vor zehn Jahren hatte ich die Idee, einen Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene filmisch zu verfolgen. Als ich dann in Brüssel war, um herauszufinden, ob es in irgendeiner Form möglich ist den Zugang dafür zu erhalten, habe ich erfahren, dass so etwas explizit gewollt ist. Die EU-Institutionen haben ein Imageproblem und sie haben große Schwierigkeiten, ihre Arbeits- und Funktionsweise zu vermitteln. Das Klischee ist, dass in Brüssel Bürokraten an ihren Schreibtischen sitzen, dort Gesetze schreiben und sie in die Welt rausschicken. Natürlich ist das nicht wahr, sondern es ist ein sehr dynamischer politischer Prozess. Deswegen teilten viele Leute in Brüssel das Anliegen, dass so ein Film entstehen kann.
Die eigentlichen Recherchen begannen mit der neuen Legislaturperiode 2009. Ich wollte herausfinden, welchen Gesetzgebungsprozess ich verfolgen könnte. Mir wurde schnell klar, dass die Zukunfsthemen mit der digitalen Gesellschaft zusammenhängen. Wie kann man Datenschutz und Privatsphäre, digitale Grundrechte, Pressefreiheit, Urheberrechtsfragen und all das in Zukunft lösen? In der Öffentlichkeit spielten diese Themen noch keine große Rolle, aber in der EU mussten Antworten gefunden werden. Als ich meinen Produzenten mitteilte, dass Datenschutz mein Thema sei, mussten wir erstmal mit den Zweifeln umgehen, ob das nicht zu komplex und zu abstrakt ist. Aber wir spekulierten darauf, dass dieses Thema noch richtig heiß werden wird. Viviane Reding und Jan Philipp Albrecht kannte ich schon aus der Recherche. Dass auch Letzterer eine wichtige Rolle spielen würde, war aber noch keinesfalls gegeben.
Wie hast du dich dann für diese ProtagonistInnen entschieden?
David Bernet: Verschiedene Personen im Parlament wollten den Posten des Berichterstatters des EU-Parlaments für die Datenschutzgrundverordnung. Jan Philipp Albrecht war einer davon, hatte aber zu dem Zeitpunkt keine Chance. Als der aussichtsreichste Kandidat der Sozialdemokraten plötzlich zurück nach Griechenland berufen wurde, haben die Bürgerlichen versucht, jemanden zu platzieren. Niemand wollte, dass dieses Thema in die Hände von kleinen Parteien gerät. Sozialdemokraten oder Konservative wollten dieses Dossier, haben es aber durch einen Verfahrensfehler nicht hingekriegt. Als Jan Philipp Albrecht im Februar 2012 den Posten bekam war das sehr überraschend. Für den Film aber war es eine hervorragende Ausgangslage, weil er zu diesem Zeitpunkt noch sehr neu auf der diplomatischen Bühne war. Allerdings war er sehr engagiert und, ich würde sagen, einer der wenigen, die sich in digitalen Themen auskannten.
Aber es war bestimmt keine Selbstverständlichkeit für PolitikerInnen über den gesamten Gesetzgebungsprozess hinweg begleitet zu werden?
David Bernet: Mir war klar, dass wir sehr viel Zeit brauchen und mit Momentaufnahmen nicht weit kommen würden. Deshalb brauchten wir eine sehr breite Unterstützung innerhalb der europäischen Institutionen und wir brauchten viel Geld. Ein anständiges Budget für diesen Film war notwendig. Weil niemand sagen konnte, was es bedeutet, sich so einem Gesetzgebungsprozess auszuliefern. Es hätte sein können, dass der Prozess innerhalb eines Jahres erledigt sein würde, oder aber erst in zehn Jahren. Hinzu kam, dass die wenigsten Leute innerhalb der Institutionen verstanden, wie ein Dokumentarfilm funktioniert. Die Menschen auf der politischen Bühne sind es gewohnt, ein Mikrophon unter die Nase gehalten zu bekommen und sie geben ein kurzes Statement ab. Genau daran war ich aber überhaupt nicht interessiert. Also hat es lange Erklärungen erfordert, meine Methode zu erläutern. Letztlich aber haben viele verstanden, welches Potenzial in einem Dokumentarfilm stecken kann, der sich dem Gesetzgebungsprozess als Ganzem widmet. Und schließlich wollen Politiker auch gesehen werden.
LobbyistInnen hingegen nicht…
David Bernet: Da war es schwieriger. Ich habe mich sehr bemüht, Vertreter der großen Industrie und Lobbyisten so weit einzubeziehen wie möglich. Aber nur wenige waren bereit dazu. Es liegt gewissermaßen im Interesse vor allem der großen Player, dass ihre Aktivitäten nicht mit Datenschutz in Verbindung gebracht werden. Vor allem dann, wenn gerade eine kritische Diskussion in Gang kommt. Lobbyismus ist ein komplexes Thema, es gibt sehr unterschiedliche Akteure aus Wirtschaft, Anwälten und Thinktanks. Oft ist es unklar, ob jemand eigene oder fremde Interessen vertritt. Einigen geht es auch nur darum, möglichst nah an den Gesetzgebungsprozess zu kommen, um sich mit diesem Wissen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Durch Paolo Balboni, der einen Thinktank gegründet hat, haben wir Zugang erhalten zu vielen Lobbyisten, die plötzlich bei der Arbeit im Privacy-Frühstück beisammen saßen. Das war ein Glücksfall, der einen Eindruck verschafft hat, wie dieser Austausch funktioniert. Aber es gab auch Dinge die wir nicht filmen konnten, zu denen wir keinen Zugang erhalten haben.
Die Aufmerksamkeit für solche Themen, die durch Snowden geschaffen wurde, ist langsam am verebben. Ist es möglich diese durch einen Film über einen Gesetzgebungsprozess wachzuhalten?
David Bernet: Erst dank Snowden haben viele Menschen erfahren, dass Datenschutz uns alle betrifft. Die Enthüllungen von Snowden sind im Film ein Einbruch ins Geschehen. Er überrascht alle. Die Verhandlungen im Ausschuss waren in einer Sackgasse. Snowden war ein Geschenk an die Zivilgesellschaft. Wir schulden ihm etwas. Unsere Regierungen schulden ihm etwas und ich hoffe, dass wir ihm eines Tages Danke sagen können. Der Film kann auch helfen, die Erinnerung an diese offene Rechnung wach zu halten. In der Post-Snowden Ära haben die Menschen nun ein anderes Bewusstsein zum Thema Datenschutz.
Es bleibt aber die Aufgabe der Medien, zu erklären, wie Data Mining funktioniert. Durch die permanente Überwachung durch digitale Vernetzung entstehen neue Machtstrukturen. Natürlich sehe ich auch die Vorteile, die Big Data uns verschafft. Das wird im Film auch sichtbar. Aber jetzt nach Snowden müssen wir in unserem Verständnis weiterkommen, welche Herausforderungen die digitale Welt mit sich bringt. Die Aufmerksamkeit um Snowden hat unter anderem deswegen funktioniert, weil es dabei um Geheimdienste ging. Das ist sexy. Die Aufgabe von uns Medienschaffenden ist nun, die Welt der Daten auch auf andere Art sexy machen. Denn wir alle sollten die Matrix kennen, in der wir stecken.
Der Executive Chairman von Google – heute Alphabet – Eric Schmidt hat in seinem Buch „The New Digital Age“ relativ unverblümt darstellt, wie er sich die Zukunft vorstellt. Seiner Meinung nach gibt es Gewinner und Verlierer in der Datengesellschaft. Die Bürger sind die Verlierer, weil wir nicht in der Lage sein werden, uns zu schützen. Denn Schutz ist eine Frage der Technologie, der Ressourcen und des Wissens. Datenschutz kann zum Luxusgut verkommen, das sich nur die werden leisten können, die die nötigen Ressourcen und das Wissen darüber haben – das sind vornehmlich große Unternehmen. Vielleicht auch noch größere Staaten, aber schon die kleineren werden große Mühen haben, das zu bewältigen. Die einzige Möglichkeit unsere Daten zu schützen, sind also Gesetze.
Hat der Film deine eigene Wahrnehmung von Datenschutz verändert? Schaust du jetzt mehr, wer deine Daten hat und wem du sie gibst?
David Bernet: Mein Verhalten hat sich stark verändert, seitdem ich mich damit befasse. Mir ist bewusst, dass alle meine Bewegungen Datenspuren hinterlassen. Ich bin aber kein Nerd und daher nicht geschult, Kryptoprogramme zu verwenden und habe auch nicht wirklich Lust darauf. Das einzige was ich mache, ist einen VPN zu verwenden. Aber mein Bewusstsein ist extrem gestiegen: Ich tue gewisse Dinge nicht mehr im Netz, die ich früher gemacht habe.
Du hast viel Zeit in Brüssel bei den europäischen Institutionen verbracht. Wie hat das dein Bild von der europäischen Demokratie verändert?
David Bernet: In Brüssel war ich extrem überrascht, weil ich selber vorher dieses Bild vom bürokratischen Apparat hatte, der Gesetze austüftelt. Ich habe festgestellt, dass dem nicht so ist. Ich habe unheimlich smarte, international aufgestellte Menschen getroffen, die mit beiden Füßen im europäischen Denken stehen und sehr offen sind. In Brüssel versammelt sich tatsächlich so etwas wie die europäische Crème de la Crème. Die Kommission selber ist ein relativ kleiner, sehr effizienter Apparat – übrigens kleiner als die Kölner Stadtverwaltung. Ich habe Brüssel auch nicht als Bürokratie erlebt, sondern als eine politische Plattform, auf der sich viele Leute versammeln – natürlich auch die Lobbyisten. Mir kommt Brüssel viel offenerer, dynamischerer und flexibler vor, als jede europäische Regierung. Für mich war das auch eine neue Erfahrung.
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: ENDitorial: Die Reform der EU-Datenschutzverordnung – eine vergebene Chance?
: ENDitorial: Die Reform der EU-Datenschutzverordnung – eine vergebene Chance?
Verwässert und ausgehöhlt: Das Trilog-Verfahren hat aus der EU-Datenschutzgrundverodnung einen Schatten ihrer selbst gemacht. Bleibt noch Zeit, das Ruder herumzureißen? Schließlich hat die Richtlinie eine internationale Signalwirkung. Ein Gastkommentar von Diego Naranjo and Joe McNamee zum Stand der Verhandlungen. Die englische Version des Artikels wurde bei European Digital Rights (EDRi) unter CC BY 3.0 veröffentlicht. Übersetzung von Nikolai. Jemand, der Dinge über uns weiß, hat ein gewisses Maß an Kontrolle über uns, und jemand, der alles über uns weiß, hat eine Menge Kontrolle über uns. Überwachung erleichtert diese Kontrolle. (Bruce Schneier, Kryptograph und Sicherheitsexperte)
Die größte Herausforderung für die Modernisierung der EU-Datenschutzregelungen im digitalen Zeitalter ist fraglos „Big Data“; und die größte Herausforderung bei Big Data ist Profiling.
Big Data heißt nicht einfach „mehr Daten“ – Big Data ist das massive Zusammenführen von Daten, um mehr Daten, mehr Schlussfolgerungen und mehr Wissen über Dich und mich zu generieren. Falls Du in diesem Alter bist, jene Website besucht und dieses Produkt gekauft hast, kann Big Data vorausbestimmen, dass Du bereit bist, höhere Preise zu zahlen, dass man Dir keine Haftpflichtversicherung anzubieten braucht, oder dass du diese oder jene Partei wählen wirst. Harmlose Stückchen von persönlichen Daten verknüpfen sich und werden wirkmächtig. Was herauskommt, kann alles andere als harmlos sein. Das „ich habe nichts zu verbergen“-Argument hat nie viel Sinn ergeben, aber es ergibt erst recht keinen einer Welt, in der man nicht die leiseste Ahnung hat, welche Schlussfolgerungen auf der Basis der eigenen Daten gezogen werden.
Unsere Geräte befüttern rund um die Uhr gigantische Datenbanken: Unsere Mobiltelefone sammeln und senden Informationen über unsere Bewegungen, egal wohin wir gehen. Viele der Apps, die auf deinem Smartphone installiert sind, verlangen ohne Notwendigkeit Zugang zu deinem Adressbuch. Die Sensoren unseres smarten Zuhauses wissen, wann wir von der Arbeit heimkommen oder ob wir gerade Gäste haben. Unsere Suchmaschinen speichern unsere Interessen und Ängste. Facebook hat erfolgreich mit der Fähigkeit experimentiert, Menschen glücklicher oder trauriger zu machen; oder ob man sie sogar zum (Nicht-)Wählen bewegen kann. Sogenannte „Daten-Broker“ sammeln und aggregieren persönliche Daten aus einer Vielzahl an Quellen und schaffen detaillierte Profile von Individuen, die dann weiterverkauft werden.
Wie begegnet also die Novelle der EU-Datenschutzrichtlinie diesen riesigen neuen Herausforderungen? Nicht sehr gut. Zunächst war der Artikel, der sich mit Profiling beschäftigt [Artikel 20] schon im ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission dürftig, dann wurde er durch das EU-Parlament abgeschwächt und schließlich sinnentleert durch den Rat der Europäischen Union. Der derzeitige Text des Rates besagt, dass die Daten-Subjekte – die Personen auf die sich die gesammelten persönlichen Daten beziehen – dem Profiling nur widersprechen können, wenn es sich um „eine bewusste Verarbeitung zu Profilingzwecken“ handelt. Dementsprechend wäre es unter der neuen Datenschutzrichtlinie nicht möglich zu widersprechen, wenn formales Profiling stattfindet, das aber keiner bewussten Verarbeitung dient, oder wenn die Verarbeitung zwar stattfindet aber nicht Ziel des Gesamtprozesses ist.
Weitere Schutzbestimmungen, auf die man sich normalerweise verlassen kann, sogar wenn die Richtlinien zum Profiling und Verarbeiten schwach wären, wurden auch verwässert: „Datensparsamkeit“ wird zu „nicht exzessives Datenerfassen“. Nachvollziehbarkeit und Nachbesserungen werden dadurch erschwert, dass die Unternehmen ihre Algorithmen als „Geschäftsgeheimnisse“ deklarieren oder sich hinter Pseudonymen verstecken. Der Grundsatz einer zweckgebundenen Erhebung von Daten zu einem festgelegten, begrenzten und rechtmäßigem Anlass, wird aufgeweicht zu „vergleichbare Zwecke“, was auch immer das sein mag. Gleichzeitig kann die Nutzerzustimmung schlichtweg durch das Schlupfloch „legitimer Geschäftsinteressen“ umgangen werden.
Als seien diese Regelungen nicht schon genug ausgehöhlt und damit die Beschränkungen nicht genug abgesenkt, wurde Profiling in jene Liste aufgenommen, für die Mitgliedsstaaten eigene Ausnahmen zum Zwecke der „nationalen Sicherheit“, „Verteidigung“ oder „öffentlichen Sicherheit“ festlegen können. Falls diese Bestimmungen nicht schon ausreichend vage sind, können noch „andere wichtige Ziele von allgemeinem öffentlichen Interesse der EU oder eines Mitgliedsstaates“ als Begründung herangezogen werden. In der Praxis ermöglicht das den nationalen Regierungen, das EU-Datenschutzrecht zu umgehen und Profiling zu betreiben, solange der Zweck mit irgendeinem der hier beschriebenen Aspekte etwas zu tun hat.
Ein einheitliche und zeitgemäße Rechtsbasis für die EU ist notwendiger denn je. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung muss zukunftssichere und wirksame Schutzvorkehrungen ohne Schlupflöcher enthalten. Der gegenwärtige Verhandlungstext liest sich so, als würde er genau das auf ganzer Linie verfehlen. Wenn die laufenden Verhandlungen zwischen dem Europäischem Parlament und dem EU-Rat diese Probleme nicht lösen, steht uns der Verlust eines Grundrechts bevor. Der Verlust von Vertrauen und der Verlust von Chancen, die in den Big Data basierten Technologien liegen. Das ist nicht nur besorgniserregend für EU-Bürger: Die EU-Datenschutzrichtlinie ist von entscheidender Bedeutung dafür, einen globalen Standard für Datenschutz und Privatsphäre zu schaffen. Wir haben jetzt die Möglichkeit etwas Besseres zu schaffen, als das was derzeit auf dem Tisch liegt.
Manipulation durch Überwachung: Wie Facebook oder Google Wahlen beeinflussen können (26.12.2015)
http://arstechnica.com/security/2015/02/surveillance-based-manipulation-how-facebook-or-google-could-tilt-elections/Facebook veröffentlicht Studie, wie Emotionen durch Veränderungen im Newsfeed beeinflusst werden können. (30.06.2014)
http://www.theguardian.com/technology/2014/jun/29/facebook-users-emotions-news-feedsEU-Datenschutzrichtline: Übersicht (25.06.2015)
https://edri.org/gdpr-document-pool/Wie eine Spur der Verschleierung gegen Online-Überwachung wirkt (24.10.2015)
http://www.theguardian.com/technology/2015/oct/24/obfuscation-users-guide-for-privacy-and-protest-online-surveillanceDer Hang vergangenes Unrecht zu erklären gefährdet die Meinungsfreiheit (22.10.2015)
http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/law-and-order/11947492/Our-obsession-with-explaining-past-atrocities-could-destroy-our-free-speech.html -
: Die nervigsten Lobbyisten der EU-Datenschutzreform
: Die nervigsten Lobbyisten der EU-Datenschutzreform Cicero.de hat Jan Philipp Albrecht (Grüne), Berichterstatter des EU-Parlaments für die EU-Datenschutzgrundverordnung, über genau diese interviewt: „Wollen wir die Marketing-Überwachungsgesellschaft?“ Dabei ging es auch um die Frage, wer die nervigsten Lobbyisten sind.
Wer ist der nervigste Lobbyist? Ihr größter Widersacher?
Aus meiner Sicht sind das zwei: zum einen die größte Handelskammer der Welt, die American Chamber of Commerce. Zum anderen eine sehr hartnäckige Marketingbranche aus Deutschland.Aus Deutschland?
Ja. Dazu gehören Kreditabschätzungsunternehmen und auch das Verlagswesen, Konzerne wie Bertelsmann, der mit seinen Töchtern Arvato und der Auskunftei Infoscore Consumer GmbH sehr, sehr viele Daten über uns sammelt, ohne dass wir jemals dazu befragt werden.Albrecht fordert in dem Interview auch Digitalkommissar Günther Oettinger wegen seiner Rolle in der Netzneutralität-Entscheidung zum Rücktritt auf.
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: Filmrezension: „Democracy – Im Rausch der Daten“
: Filmrezension: „Democracy – Im Rausch der Daten“
„Viele Leute sagen, Daten sind das neue Öl, das Öl des 21. Jahrhunderts. Öl hat unser Leben verändert und Daten werden dasselbe tun“, prophezeit der Industrielobbyist John Boswell zu Beginn des Dokumentarfilms „Democracy – Im Rausch der Daten“, in dem Regisseur David Bernet über zweieinhalb Jahre die Verhandlungen über die EU-Datenschutz-Grundverordnung verfolgt.Hintergrund: Die Datenschutz-Grundverordnung
Seitdem EU-Kommissarin Viviane Reding ihren Vorschlag für eine grundlegende Reform des EU-Datenschutzes im Januar 2012 vorlegte, sind über drei Jahre vergangen, doch die Richtlinie ist immer noch nicht verabschiedet. Worum es bei der Reform geht und warum das wichtig ist, haben wir u. a. hier erklärt. Zurzeit befinden sich EU-Parlament, Kommission und der Rat der Europäischen Union in den Trilog-Verhandlungen über die Verordnung. Dabei handelt es sich um ein informelles Schlichtungsverfahren, welches zum Ziel hat, einen Kompromiss zwischen allen drei Seiten zu schaffen. Der Trilog soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein – in dieser Woche sind Zwischenergebnisse bekannt geworden.
Der Dokumentarfilm
Der Schweizer Regisseur David Bernet begleitet in seinem in schwarz-weiß gehaltenen Film die EU-Kommissarin Viviane Reding und den Grünen-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht bei ihren Bemühungen um eine Datenschutzregelung, welche persönliche Daten schützt. Er ist mit seinem Kamerateam dabei, als Reding ihren Vorschlag der Presse präsentiert, der noch unerfahren wirkende Albrecht zum Berichterstatter („Rapporteur“) gewählt und in seinem Büro die Strategie besprochen wird. Es ist das erste Mal, dass ein Kamerateam die sonst hinter verschlossenen Türen stattfindenden Verhandlungen begleiten durfte.
Im Film kommen auch Lobbyisten, Anwälte und NGO-Vertreter zu Wort, welche versuchen, auf die Ausgestaltung der Verordnung Einfluss zu nehmen. Der US-amerikanische Industrielobbyist Boswell argumentiert mit den positiven Seiten von „Big Data“ und warnt vor Arbeitsplatzverlusten, während die Anwältin Katarzyna Szymielewicz versucht, polnische Abgeordnete für die Bürgerrechtssicht zu gewinnen. Besonders ist an diesem Film, dass alle Protagonisten nicht nur interviewt, sondern auch nach den Verhandlungen oder bei sich zu Hause gezeigt werden. So entsteht ein rundes Bild von den Menschen und ihrer Arbeit, die hinter einer EU-Richtlinie stecken.
Dem im Fokus stehenden Albrecht ist seine Begeisterung für das Thema Datenschutz genauso wie seine Niedergeschlagenheit angesichts von 4.000 Änderungsanträgen und dem Lobby-Druck anzumerken. Er glaubt zeitweilig nicht daran, einen Kompromiss zu finden, der im Parlament verabschiedet werden kann. Die Enthüllungen Edward Snowdens im Sommer 2013 kommen da im richtigen Augenblick und bringen neue Fahrt in die Verhandlungen. Der Film schafft es, das zähe Ringen um die genaue Formulierung jedes einzelnen Paragraphen spannend zu erzählen. So freut sich der/die Zuschauer*in am Filmende bei der Abstimmung im Europäischen Parlament mit den Abgeordneten über das Ergebnis.
Abgesehen von wenigen schriftlichen Erläuterungen zu den involvierten Institutionen, gibt es keine Kommentare oder Einordnungen aus dem Off, so dass sich manche von dem komplizierten Gesetzgebungsverfahren der EU vielleicht überfordert fühlen werden. Die Komplexität des Brüsseler Dschungels wird für die Zuschauer*innen erfahrbar, wenn sie sich gemeinsam mit Reding und Albrecht in den Katakomben der EU-Verwaltung verlaufen. Bei soviel Nähe und Mietfiebern wünscht man sich an manchen Punkten eine Einordnung und Sicht von Außen, die über die Architektur-Aufnahmen der EU-Institutionen hinausgeht.
Für Bernet steht im Vordergrund, das bürokratische Verfahren zu dokumentieren. Die genauen Kontroversen um die Richtlinie bleiben dadurch abseits einiger Schlüsselwörter (Big Data, digitale Rechte) unkonkret. Daher handelt es sich bei dem Film weniger um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Datenschutz-Grundverordnung, sondern um eine Erzählung über die europäische Demokratie. Dem Film gelingt es, den trockenen Gesetzgebungsprozess der EU auf faszinierende Weise packend zu erzählen.
Es ist zu hoffen, dass der Film es schafft, die relativ unbeachtete Datenschutz-Grundverordnung nun auf die Tagesordnung zu hieven. Über dem gesamten Verhandlungsverlauf schwebt unablässig die Gefahr, dass „einer der üblichen Verdächtigen“, vielleicht ein Mitgliedsstaat, den Gesetzgebungsprozess scheitern lässt. Das Kino-Publikum könnte damit in der kritischen Phase zur Kontrollinstanz werden. Denn gerade jetzt braucht es öffentlichen Druck auf Rat und Kommission, die Richtlinie nicht noch industriefreundlicher zu machen, sondern stattdessen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung europaweit festzuschreiben. Umso wünschenswerter wäre es, wenn dieser explizit europäische Film zu diesem Zeitpunkt auch in anderen EU-Ländern in die Kinos kommen würde.
„Democracy – Im Rausch der Daten“ kommt am 12. November bundesweit in die Kinos. Den Trailer gibt es hier:
Vorstellungen in Anwesenheit des Regisseurs finden unter anderem am 4. November in Bonn, am 5. November in Hamburg und am 6. November in Berlin statt.
Mitarbeit: Nikolai Schnarrenberger

Eine Speicherung von sechs Monaten sah die Vorratsdatenspeicherung in ihrer ersten Fassung vor, wie sie 2007 in Deutschland verabschiedet wurde. Dass aber auch eine sehr viel kürzere Speicherdauer sehr viel über das Leben einer Person preisgibt, wurde in einem zweiten Selbstexperiment deutlich. 
