EU

  • : EU-US-Datenschutzabkommen unterzeichnet, weitere Schritte notwendig
    Justizkommissarin Věra Jourová freut sich über den Abschluss der Verhandlungen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via Wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Věra_Jourová.jpg">Reinis Inkēns</a>
    EU-US-Datenschutzabkommen unterzeichnet, weitere Schritte notwendig

    Vertreter der EU-Kommission und der US-Regierung haben am Dienstag das fertig ausgehandelte Rahmenabkommen zum transatlantischen Datenschutz unterzeichnet. Darin wird der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt, die Ermittlungsbehörden untereinander austauschen, und es bietet EU-Bürgern die Möglichkeit, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten einzuklagen.

    Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es jedoch noch einige Hürden überspringen. Zunächst hat der US-Kongress ein Gesetz („Judicial Redress Bill“) zu beschließen, das EU-Bürgern den Weg vor US-Gerichte freimacht. Auf europäischer Seite wird sich das EU-Parlament mit dem mittlerweile geleakten Text auseinandersetzen.

    Das sogenannte „Umbrella Agreement“ bezieht sich ausschließlich auf die Verfolgung von Straftaten, Terrorismus mit eingeschlossen, und lässt den Austausch von Daten außen vor, die etwa kommerziellen Zwecke dienen. Neben der Einklagbarkeit sind darin Bestimmungen zu Speicherfristen und der Weitergabe von Daten an andere Behörden sowie Drittstaaten enthalten. Zudem gesteht das Abkommen EU-Bürgern unter gewissen Auflagen das Recht zu, Einsicht in die über sie gespeicherten Daten zu nehmen und diese gegebenenfalls zu berichtigen.

    Öffentliche und nationale Sicherheit gehen vor

    Detaillierte Analysen des Textes stehen noch aus, einige schwammig formulierte Passagen geben jedoch jetzt schon Anlass zu Kritik. So enthält das Abkommen keine festgeschriebenen Höchstspeicherfristen, sondern lediglich die unscharfe Formulierung, dass Daten so lange gespeichert werden dürfen, wie es „notwendig und angemessen“ erscheint. Auch das Recht auf Einsichtnahme in die Daten ist mit allerlei Fallstricken versehen: Ausnahmen sind etwa dann vorgesehen, wenn die „öffentliche und nationale Sicherheit“ betroffen sein sollte oder „juristische Anfragen“ obstruiert werden könnten.

    Im Falle von Datenverlust oder nach unberechtigten Zugriffen muss zumindest die übermittelnde Behörde auf europäischer Seite benachrichtigt werden, in gewissen Fällen auch die betroffene Person. Doch auch hier greifen die üblichen Ausnahmen wie die „öffentliche oder nationale Sicherheit“, die dabei nicht gefährdet werden dürfe. Automatisierte Entscheidungen ohne menschliche Einwirkung sind erlaubt, solange ihr Einsatz durch nationales Recht gedeckt ist.

    Juristen sollen prüfen

    Die Parlamentsabgeordnete Viviane Reding (EVP), die als damalige Justizkommissarin die Verhandlungen angestoßen hatte, forderte ihre Kollegen im EU-Parlament auf, den Vertrag auf Hintertüren zu untersuchen und sicherzustellen, dass er tatsächlich sicherheits- und datenschutzrechtlich unbedenklich ausfällt. Für den grünen Abgeordneten Jan Philipp Albrecht sollte der Text auf jeden Fall durch parlamentseigene Juristen geprüft werden. „Die meisten unserer Ansprüche an den Vertragstext wurden erfüllt, aber mit zwei Vorbedingungen“, sagte er The Register. Das eine sei die Verabschiedung des „Judicial Redress Bill“ durch den US-Kongress. Zweitens dürfe das Abkommen die existierende europäische Gesetzgebung in Hinblick auf Datenschutz nicht untergraben. „Die Kommission ist der Meinung, das sei nicht der Fall, aber ich denke, als Parlamentarier sollten wir unseren eigenen juristischen Dienst beauftragen, das zu prüfen.“

    Der Vertrag war notwendig geworden, da es im Zusammenhang mit der Übertragung von Kontoinformationen (SWIFT) und Flugpassagierdaten (PNR) an US-Behörden zu Konflikten gekommen war. Die 2010 begonnenen Verhandlungen hatten sich zum Ziel gesetzt, solche Grundsatzfragen zu klären, die Mängel beim Datenschutz zu beheben und dafür zu sorgen, dass EU-Bürger ihre Rechte auch vor US-Gerichten durchsetzen können. Justizkommissarin Věra Jourová sieht diese Auflagen erfüllt und sagte, das Abkommen garantiere ein hohes Maß an Schutz aller persönlichen Daten, die zwischen Ermittlungsbehörden ausgetauscht werden. „Im Besonderen garantiert es, dass alle EU-Bürger die Möglichkeit haben, ihre Rechte vor US-Gerichten durchzusetzen.“ Sie zeigte sich zuversichtlich, dass bald ein verbessertes Safe-Harbour-Abkommen abgeschlossen werden könne, das den Datenaustausch zu kommerziellen Zwecken regelt. Zu klären seien bloß nur mehr einige „finale Details“.

    17. September 2015 4
  • : Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen
    EU-Kommission
    CC-by Flickr TPCOM
    Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen

    Die EU-Kommission plant Ende des Monats eine umfangreiche Konsultation zur Rolle der Online-Plattformen zu veröffentlichen, die bis ins Frühjahr 2016 laufen soll.

    Politico hat heute eine Version dieser Konsultation geleakt (pdf), mit der die Kommission öffentliche Kommentare zum „regulatorischen Umfeld für Internet-Plattformen, Online-Vermittler, Daten und Cloud Computing und der kollaborativen Wirtschaft“ einholen möchte.

    Der Entwurf des Fragebogens enthält insgesamt 92 Fragen und beschäftigt sich unter anderem mit der wettbewerbsrechtlichen Stellung und Transparenz von Plattformen, der Provider-Haftung und der Frage, wie Unternehmen Profiling-Aktivitäten nachgehen, um ihren Nutzern gezielte Werbung anzuzeigen. Weiterhin wird um Input zur Frage gebeten, wie mit vermeintlich illegalen Inhalten im Netz umgegangen werden soll.

    Die Definition der „Plattformen“ umfasst Suchmaschinen, soziale Medien, Video-Portale, App Stores usw. – folgende Unternehmen werden explizit genannt: Google, Bing, Facebook, Twitter, Google Shopping, Kelkoo, Twenga, TripAdvisor, Yelp, PayPal, Apple Pay, Deezer, Spotify, Netflix, Canal Play, Apple TV, Airbnb, Uber, TaskRabbit und BlaBlaCar.

    Zuvor hatten die Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights und Access zehn Kernpunkte an Kommissar Oettinger übermittelt, die beachtet werden sollten, damit die Konsultation neutral, sorgfältig und ausgewogen wird (pdf):

    11. September 2015 5
  • : EU-Parlament pocht auf Menschenrechte bei Technologieexporten
    Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:J._Patrick_Fischer">J._Patrick_Fischer</a>. Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/">BY-SA 3.0</a>.
    EU-Parlament pocht auf Menschenrechte bei Technologieexporten

    Am Dienstag verabschiedete das europäische Parlament eine Entschließung zu Technologieexporten. Darin mahnte es an, welche Rolle europäische Technologien derzeit beim Ausbau von Massenüberwachung weltweit spielen. Der Export von Technologien in Drittstaaten alleine stellt natürlich nicht die eigentliche Bedrohung für die dortige Menschenrechtslage dar. Insbesondere bezieht der Entschluss klar Stellung gegenüber den wachsenden Einschränkungen von Bürgerrechten und Privatsphäre, die seit den Snowden-Veröffentlichungen dokumentiert sind. So heißt es in der Resolution vom vergangenen Dienstag, das EU-Parlament…

    […] vertritt die Auffassung, dass die aktive Komplizenschaft bestimmter Mitgliedstaaten der EU an der Massenüberwachung der Bürger und der Ausspionierung politischer Führungspersönlichkeiten durch die NSA, wie sie von Edward Snowden enthüllt wurden, der Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik der EU schwer geschadet und das weltweit herrschende Vertrauen in die Vorteile der IKT unterlaufen haben.

    Die Entschließung ist ein klarer Seitenhieb in Richtung der bundesdeutschen Geheimdienstaufsicht. Darin wird gefordert, für die europäische Außenpolitik eine umfassende demokratische Kontrolle von Geheimdiensten gegenüber Drittstaaten zur Bedingung für eine Zusammenarbeit zu machen. Die Weitergabe von nachrichtendienstlichen Daten oder die Ausstattung bestimmter Staaten mit Späh- und Überwachungssoftware gehe mit einer großen Verantwortung für die Menschenrechtssituation in diesen Staaten einher. Scharfe Kritik richtet sich daher an die bisherige Praxis der Mitgliedsstaaten. Deren Nachrichtendienste seien auch dazu aufgefordert, keine Daten zu nutzen, die aufgrund von Menschenrechtsverletzungen gewonnen wurden.

    Eine klare Ansage ging an die EU-Kommission, ein wirksames Gesetz zum Whistleblowerschutz auf den Weg zu bringen, das ihnen einen internationalen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung zu gewähren soll. Die Enthüllungen von rechtswidrigen Überwachungspraktiken machen Whistleblower und Journalisten zu Menschenrechtsverteidigern, die von der EU zu schützen wären. Netzneutralität, Verbreitung von Offener Software in Drittländern und die Förderung von Verschlüsselung sieht das Parlament außerdem als notwendige Ziele an. Vergangene Woche hatte die EU-Abgeordnete Marietje Schaake (ALDE) angedeutet, dass eben Letzteres im Parlament noch umstritten war. Stattdessen besteht nun ein nachdrücklicher Beschluss,…

    […] der Kriminalisierung der Nutzung von Instrumenten zur Verschlüsselung und zur Umgehung der Zensur sowie zum Schutz der Privatsphäre entgegenzutreten, indem sie [die Kommission, a. d. R.] sich nicht darauf einlässt, die Nutzung von Verschlüsselungsinstrumenten in der EU einzuschränken, und fordert sie auf, das Vorgehen von Drittländern, die die Nutzung entsprechender Instrumente unter Strafe stellen, in Frage zu stellen.

    Freilich hat die Resolution des EU-Parlaments keine bindende Wirkung für die EU-Kommission. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass bald konkrete Initiativen seitens der Mitgliedstaaten oder seitens der Kommission der Entschließung folgen werden.

    10. September 2015
  • : Verhandlungen zu EU-US-Datenschutzabkommen abgeschlossen, Gesetzesänderung in den USA notwendig
    Das Umbrella Agreement soll den Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen EU und USA regeln. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/howardignatius/13541944255/in/photolist-mCE1ev-56wNbr-6QNXQR-q2QHJk-8YCdAb-9WLeVB-pkATum-daWw7G-8ZrygU-s464PN-coEXwo-o1Uigi-rGhjZW-fCyp2s-cj32yQ-6csXfy-28onv-pCY82q-dKU43v-8GKz4W-daWuE8-9rnrxU-PjH3T-rTjeYX-514GE7-5jub4b-krQB9y-6bi73H-4GWbhK-jHdME-p8UAoA-eYPSs5-ddZ4mn-d7cwSh-aoHQGu-bNw1Kx-nDm4AR-7EBgn1-61EFZ6-rHFHqb-a3zp7E-cVCW6s-7kWndb-5ZS5Nx-gBSYVM-cEwizS-75hiXC-iDxiWK-6LvZF-fyqmEZ">howardignatius</a>
    Verhandlungen zu EU-US-Datenschutzabkommen abgeschlossen, Gesetzesänderung in den USA notwendig

    Im Mai haben wir den Entwurf zum EU-US-Datenschutzabkommen veröffentlicht, nun gab die EU-Kommission bekannt, dass die seit 2010 laufenden Verhandlungen abgeschlossen sind:

    I am very pleased that today we have finalised negotiations with the US on high data protection standards for transatlantic law enforcement cooperation.

    Das sogenannte Umbrella-Agreement soll den Austausch persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke regeln, die Rechte der jeweiligen Bürger schützen und bereits bestehende Einzelvereinbarungen bündeln.

    Leider ging der letzte bekannte Entwurf des Umbrella-Agreements an einigen Punkten an diesem Ziel vorbei. Denn es wurden zwar Prinzipien wie Auskunftsanspruch und die Garantie auf Rechtsmittel festgesetzt, für die Umsetzung dieser Prinzipien wurde jedoch ein Spielraum gelassen, da sich an vielen Stellen der Vorbehalt nationaler Gesetze fand. Etwa bei automatisierten Entscheidungen ohne menschliche Prüfung:

    [Automated decisions] may not be based solely on the automated processing of personal information without human involvement, unless authorized under domestic law, […]

    Desweiteren war ungeklärt, ob eine Diskriminierung von Nicht-US-Personen explizit abgeschafft werden wird oder bestehen bleibt.

    Der Abschluss der Verhandlungen bedeutet noch nicht, dass die Vereinbarung direkt in Kraft tritt, denn bevor es zu einer Unterzeichnung kommen kann, müssen die USA noch eine Gesetzesänderung umsetzen. Im US Privacy Act ist festgelegt, dass nur US-Personen Klage aufgrund von Datenschutzverstößen einreichen dürfen – was mit dem Umbrella-Agreement unvereinbar wäre. Der US-Kongressabgeordnete Jim Sensenbrenner hat am 18. März 2015 eine Änderung des Privacy Acts in den Kongress eingebracht:

    Extends citizens of major U.S. allies the core benefits that Americans enjoy under the Privacy Act with regard to information shared with the United States for law enforcement purposes.

    Wann die Gesetzesänderung geschehen wird, ist unklar, eine Quelle von Politico bezeichnete die Vereinbarung bis dahin als „vereinbarten Text auf Eis“. Wichtig ist, dass der Text nun öffentlich gemacht wird und geprüft werden kann, ob unsere im Mai vorgebrachten Kritikpunkte im finalen Text weiterhin bestehen bleiben. Bis jetzt hat das die Kommission jedoch noch nicht getan.

    9. September 2015 2
  • : „Niemand hat die Absicht, Datenschutz aufzuweichen“: Bundesregierung schiebt Verantwortung für Beschäftigtendatenschutz weg
    Mitarbeiter bei Daimler - hier im Mercedes-Werk Sindelfingen - werden durchleuchtet, Bundesregierung interessiert das nicht. <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_Cars#/media/File:Werk_Sindelfingen_aerial.jpg">iggy-x</a>
    „Niemand hat die Absicht, Datenschutz aufzuweichen“: Bundesregierung schiebt Verantwortung für Beschäftigtendatenschutz weg

    Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland wird stiefmütterlich behandelt, das zeigt sich nun wieder in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Jan Korte. Bisher ist der Beschäftigtendatenschutz nur fragmentiert in verschiedenen Gesetzen geregelt, im Bundesdatenschutzgesetz wird er in einem einzigen Paragraphen abgehandelt, und das, obwohl das stark asymmetrische Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber genaue Regelungen erforderlich machen würde. Das haben zahlreiche Datenschutzskandale in Unternehmen der letzten Jahre gezeigt, etwa bei Lidl, der Deutschen Bahn oder Daimler.

    Kein Interesse an der Beschäftigung mit massiven Datenschutzverstößen

    Korte fragt zunächst am konkreten Beispiel des Datenschutzskandals bei Daimler. Dort wurde 2014 in Abstimmung mit dem Betriebsrat erlassen, dass die Daten der Angestellten regelmäßig mit Terrorlisten abgeglichen werden, wie im Januar 2015 bekannt wurde. Dabei ist unklar, mit Hilfe welcher Terrorlisten Daimler hier arbeitet.

    Auch die Bundesregierung will nicht wissen, mit welchen Datenbanken und Listen hantiert wird, und verweist darauf, dass privatwirtschaftliche Unternehmen keinen Zugriff auf Listen von Sicherheitsbehörden hätten. Mehr will man sich jedoch auch nicht kümmern, man sieht „zurzeit keinen Handlungsbedarf“ wegen der haltlosen Terrorismusverdächtigungen gegen eine ganze Belegschaft an Arbeitnehmern, über die Presseberichterstattung hinaus sei man nicht informiert, man sehe auch keinen Anlass, „sich zum internen Verfahren der Daimler AG zu äußern“, das massive Grundrechtsverletzungen an Beschäftigten demonstriert.

    Dabei wirft der Fall Daimler doch auch klar die Frage auf, wo die Daten zur Klärung eines Terrorismusverdachtes herkommen, wenn nicht, wie von der Regierung abgestritten, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder anderen Bundes- und Landesbehörden. Spätestens an dieser Frage sollte ein Interesse bestehen, denn die Unklarheit betrifft den eventuellen unberechtigten Datenabfluss aus öffentlichen Stellen. Doch, so fasst Korte knapp zusammen:

    Ich frage mich: 1. Mit welchen Daten gleicht die Privatwirtschaft denn dann ab? 2. Wer kontrolliert das Ganze? Die Antwort der Bundesregierung darauf ist simpel: 1. Keine Ahnung und 2. Niemand.

    Die EU solls richten

    Trotz der augenscheinlichen Schutzlücken plant die Regierung keine eigenen Initiativen, sie verlässt sich lieber darauf, dass die kommende EU-Datenschutzgrundverordnung die Sache früher oder später regeln wird:

    Erst nach der endgültigen Annahme der […] (Datenschutz-Grundverordnung) kann beurteilt werden, ob und gegebenenfalls welche Regelungen im Bereich der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext auf nationaler Ebene möglich und erforderlich sein werden.

    Korte kommentiert das knapp:

    Festzuhalten bleibt: Wenn es ungemütlich wird, verweist die Bundesregierung auf Europa.

    Dabei existiert das Problem nicht erst seit gestern. Korte merkt an, dass seit beinahe 20 Jahren der Innenausschuss des Bundestags feststellt, dass der Beschäftigtendatenschutz explizit geregelt werden muss. „Getan hat sich trotz zahlloser Datenschutzskandale nichts. Dass die Große Koalition ihre Untätigkeit hinter den anhaltenden Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung versteckt, bedarf eigentlich keiner Kommentierung mehr.“

    Man kann ja später nachregeln…

    Nachregeln will man eventuell in konkreten Fällen, um das deutsche Datenschutzniveau zu halten und „über das europäische Niveau hinausgehende Standards zu ermöglichen“. Was genau das deutsche Datenschutzniveau im unterbeachteten Arbeitnehmerdatenschutz dabei sein soll, bleibt zweifelhaft, und es stellt sich die Frage, warum man bisher daran scheitert, adäquate Regelungen einzuführen, sich aber gleichzeitig dafür einsetzt, dass in der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung nur Mindeststandards gesetzt werden sollen:

    Ferner setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch im laufenden Trilogverfahren weiterhin dafür ein, dass die Datenschutz-Grundverordnung für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext nur Mindeststandards setzt und die Mitgliedstaaten darüber hinausgehende Regelungen erlassen können.

    Niemand hat die Absicht, den Datenschutz zu schwächen. Wirklich?

    Ein hohes Maß an Ignoranz zeigt sich auch in der Antwort auf die allgemein gehaltene Frage, welche EU-Mitgliedsstaaten „nach Kenntnis der Bundesregierung“ im Prozess des Entwurfs und der Verhandlungen der Datenschutzgrundverordnung versuchen, Datenschutzprinzipien aufzuweichen. Die Antwort:

    Nach Beobachtung der Bundesregierung verfolgt kein Mitgliedstaat die Absicht,
    zentrale Datenschutzprinzipien aufzuweichen.

    Assoziationen mit „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“ drängen sich auf, und die Aussage wird umso ironischer, wenn man sich die Position unserer Regierung selbst ansieht. Mehr als einmal haben wir darüber berichtet, dass genau sie sich unter massivem Lobbydruck zu Ende der Verhandlungen immer wieder für schwächeren Datenschutz eingesetzt hat.

    Damit sind sie in bester Gesellschaft, auf der Plattform lobbyplag.eu kann man sich ein Bild davon machen, dass Staaten, die sich für eine effektive Stärkung des Datenschutzniveaus einsetzen, deutlich in der Minderheit sind, was auch viele Datenschutzbeauftragte der Länder monieren, wie auch Korte feststellt:

    Ende 2015 soll die Europäische Datenschutzgrundverordnung angeblich in einem beschließbaren Zustand sein. Zumindest aus Perspektive der Bundesregierung. Fragt man die Datenschutzbeauftragten, sieht das ganz anders aus. Da sind die geplanten Regelungen zur Aufweichung der Grundprinzipien von Datensparsamkeit oder auch der Zweckbindung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zwei Beispiele, die zurecht scharf kritisiert werden. Aber auch hier sieht die Koalition weder Probleme noch Handlungsbedarf.

    Solange Deutschland also hier nicht glaubwürdig agiert, bleibt kein Anlass zu dem Glauben, mit Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung werde auch der Beschäftigtendatenschutz durch Zauberhand auf ein akzeptables Niveau gehoben. Verantwortung auf die EU abzuschieben, reicht hier auf keinen Fall aus.

    8. September 2015 17
  • : Kein Problembewusstsein bei Bundesregierung zu geplantem Fluggastdatenabkommen mit Mexiko
    Beim Flug nach Mexiko könnten Fluggesellschaften schon bald verpflichtet sein, ausführliche Daten über ihre Reisenden an mexikanische Behörden weiterzugeben.
    Kein Problembewusstsein bei Bundesregierung zu geplantem Fluggastdatenabkommen mit Mexiko

    Die EU arbeitet mit Hochdruck an einem Abkommen über die Übermittlung und Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Abkommen) mit Mexiko. Dabei ist ein solches Abkommen zur Datenweitergabe kritisch, es wird befürchtet, dass Daten zur Analyse von politisch Unerwünschten benutzt werden könnten, die von mexikanischen Behörden und der von Korruption beeinflussten Polizei verfolgt werden. Die Menschenrechtslage in Mexiko ist angespannt, das plötzliche „Verschwinden“ von Systemkritikern ist ein bekanntes Problem.

    Jan Korte von den Linken im Bundestag hat deshalb eine Kleine Anfrage gestellt und nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen in der EU, der Rolle Deutschlands in denselben und geplanten Absicherungen gegen Datenmissbrauch gefragt. In der Antwort wird vor allem deutlich, wie schlecht die Bundesregierung über den Stand der Dinge informiert ist.

    Es sei weder ein konkreter Zeitplan bekannt noch von Mexiko geforderte Eckpunkte des geplanten Abkommens. Nicht einmal, welche mexikanischen Behörden Zugriff auf die Daten haben sollen, weiß man. Reichlich wenig Überblick, wenn man bedenkt, dass mit der Übermittlung von sogenannten Passenger Name Records (PNR) eine Vielzahl persönlicher Daten übertragen werden – bis zu 60 verschiedene Einzelinformationen aus dem Buchungsvorgang mit Daten über den Flug und gebuchte Zusatzleistungen, das Reisebüro, IP-Adressen, Mailadressen, Telefonnummern, Essenswünsche und anderes.

    Danach gefragt, welche Datenschutzvorkehrungen geplant seien, driftet die Bundesregierung ins Floskelhafte. „Zahlreiche Datenschutzgarantien“ seien vorgesehen, darunter „Regelungen zur Datensicherheit“. Welche Regelungen das sind und vor allem wer sich um deren Einhaltung kümmert – darüber schweigt man sich aus. Besonderes Problembewusstsein hinsichtlich der grundrechtssensiblen Daten der Reisenden lässt das nicht gerade erkennen. Auch als gefragt wird, welche Ziele und Vorschläge Deutschland in die Diskussion eingebracht habe, gibt es nichts Konkretes zu berichten:

    [Es] war der Bundesregierung wichtig, durch geeignete Formulierungen im Mandat sicherzustellen, dass das Mandat zu gegebener Zeit an die Vorgaben des EuGH im erwarteten Gutachten zum Entwurf eines PNR-Abkommens mit Kanada angepasst wird. Das ist durch Ziffer 4 der vom Rat für allgemeine Angelegenheiten beschlossenen Verhandlungsrichtlinien (Dok. 9218/3/15) sichergestellt. Im Hinblick darauf hat die Bundesregierung davon abgesehen, spezifische Vorschläge zu allen Regelungsgegenständen des Mandats einzubringen.

    Das angesprochene Gutachten soll nach der Abschaffung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie prüfen, ob eine Vorratsdatenspeicherung und Übermittlung von PNR-Daten überhaupt rechtlich tragbar ist. Wunderlich ist, wieso sich die EU im Fall Mexiko durch Sanktionsdrohungen derart unter Druck setzen lässt, dass sie nicht auf das betreffende Gutachten warten will und stattdessen einen grundrechtsproblematischen Schnellschuss plant.

    Das Kanada-PNR-Gutachten, das von der Bundesregierung frühestens Ende 2015 erwartet wird, dürfte auch Auswirkungen auf andere existierende und geplante Abkommen haben, denn Mexiko ist nicht das einzige Land, das derzeit eine Übermittlung von Passagierdatensätzen fordert. Mit dabei, so geht aus der Antwort hervor, sind auch Japan, Saudi-Arabien, Katar, Südkorea und Neuseeland. Die Folge: Ein EU-Musterabkommen ist angedacht, das der Datenübermittlung in Nicht-EU-Staaten Tür und Tor öffnen wird. Die Bundesregierung begrüßt diesen Vorschlag, „ein ‚Modell-PNR-Abkommen’ zu erarbeiten“. Jan Korte sieht das anders:

    Wer mit Mexiko ein Fluggastdatenabkommen abschließt, der öffnet die Büchse der Pandora. Die Entwicklung von Musterabkommen, wie sie sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung vorantreiben, befördert die Entwicklung hin zu globalen Vorratsdatenspeicherungen aller Flugbewegungen und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Wenn undemokratische Staaten, in denen die Menschen- und Grundrechte regelmäßig verletzt und mit Füßen getreten werden, erst einmal Zugang zu den Daten haben, ist ihre weitere Verwendung unkontrollierbar. Dies ist unverantwortlich und muss unbedingt verhindert werden.

    Doch wozu das alles? Die Argumentationsmuster sind bekannt, im rhetorischen Mittelpunkt steht die Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus. Doch es ist mehr als fragwürdig, ob ein derartiger Grundrechtseingriff mit der nicht-nachweisbaren Aufklärungsverbesserung gerechtfertigt werden kann. Die Bundesregierung kann nicht beantworten, in wie vielen Fällen „aus PNR gewonnene analytische Informationen an Europol und Eurojust durch das US-Department of Homeland Security“ übermittelt wurden. Der deutsche Zollfahnungsdienst habe seit 2011 zweimalig PNR-Informationen aus den USA bekommen – einmal für Ermittlungen in Sachen Steuerhinterziehung und Bestechlichkeit sowie im Rahmen des Verdachts auf Geldwäsche. Dass es keine Angaben gibt, ob diese Daten erfolgreich zu den Rahmenermittlungen beigetragen haben, zeigt klar, dass es vollständig unverhältnismäßig ist, auf dieser Grundlage eine anlasslose Speicherung all jener Passagierdaten vorzunehmen. Korte macht einen Alternativvorschlag: „Für die Luftsicherheit sind nicht immer neue unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherungen, sondern mehr und besser ausgebildetes und bezahltes Luftsicherheitspersonal von Nöten.“

    Und zwar egal, ob es hier um Mexiko oder ein anderes Land geht. Diplomatischer Druck und die Androhungen von Sanktionen sollten hier nicht zum Handlungsmotor werden, sondern die Wahrung der Grundrechte aller Bürger.

    7. September 2015 8
  • : Unterschiedliche Regeln zur Netzneutralität könnten Internet fragmentieren
    Regeln für Netzneutralität sollen sicherstellen, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/mrtopf/5113277185/">Christian Scholz</a>
    Unterschiedliche Regeln zur Netzneutralität könnten Internet fragmentieren

    Sollten die USA und die EU ihre jeweiligen Regeln für Netzneutralität unterschiedlich auslegen, könnte das weitreichende Folgen bis hin zu einer Fragmentierung des Internets nach sich ziehen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Stiftung Neue Verantwortung, die die Debatten der vergangenen Jahre nachzeichnet und die unterschiedlichen Ansätze sowie deren potenzielle Auswirkungen untersucht.

    Zwar überschneiden sich die postulierten Regeln in vielen Punkten, an etlichen Stellen überwiegen jedoch die Unterschiede. Wie drastisch diese in der Praxis ausfallen werden, lässt sich allerdings noch nicht abschließend festhalten: Zum einen haben die EU-Institutionen den unlängst ausgehandelten Kompromiss noch nicht abgesegnet, auch wenn davon auszugehen ist, dass er in der vorliegenden Form im Herbst beschlossen werden wird. Zum anderen wird es an den nationalen europäischen Regulierungsbehörden und Gerichtshöfen liegen, die Unklarheiten der geplanten Verordnung auszulegen, insbesondere was Spezialdienste und Zero-Rating-Angebote betrifft.

    Im Unterschied dazu lassen die Anfang des Jahres von der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) aufgestellten Regeln deutlich weniger Interpretationsspielraum offen, schon allein deshalb, weil sie auf einer klaren theoretischen Grundlage fußen. Der FCC-Ansatz, der die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung aller Datenpakete festschreibt, geht von einem sogenannten „virtuous cycle“ aus, also dem Gegenteil eines Teufelskreises.

    Der „Virtuous Cycle“

    Neue Dienste und Applikationen, die auch – und vor allem – von bislang unbekannten Unternehmen stammen können, schrauben die Anforderungen an die dazu notwendige Netzkapazität unweigerlich nach oben. Konsumenten, die diese innovativen Angebote nutzen wollen, werden in der Folge nach entsprechend breitbandigen Anschlüssen verlangen und bereit sein, dafür zu bezahlen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollten die Netzbetreiber, jedenfalls bei einer funktionierenden Marktstruktur, in den Ausbau der Infrastruktur investieren, um ihre Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Das wiederum schafft die Grundlage für neue Angebote, die die neu geschaffenen Kapazitäten ausreizen, was zu einem weiteren Ausbau führt und so weiter.

    Weil sich etablierte Platzhirsche keinen bevorzugten Zugang erkaufen können und Datenpakete selbst des kleinsten Start-ups gleichberechtigt durch das Netz transportiert werden, kann Innovation auch an den Rändern stattfinden und somit ein Umfeld schaffen, von dem alle profitieren: Diensteanbieter, die sich sicher sein können, dass ihre Angebote nach dem Best-Effort-Prinzip zum Kunden ausgeliefert werden; Netzbetreiber, denen zusätzliche Umsätze in die Kassen gespült werden; Konsumenten, die in den Genuss schnellerer Übertragungsgeschwindigkeiten kommen; und nicht zuletzt die gesamte Volkswirtschaft, die auf einer robusten und gut ausgebauten Infrastruktur aufbauen kann. Ohne Netzneutralität würden für Netzbetreiber hingegen die Anreize überwiegen, Netzwerküberlastungen mittels bezahlter Überholspuren zu monetarisieren – zu Lasten des Breitbandausbaus, der allen zugutekommt.

    Gefahr der Fragmentierung

    Auf unserer Seite des Atlantiks ist die Lage nicht ganz so klar. In dem offenkundigen Bemühen, alle zufriedenzustellen, weist der Kompromissentwurf eine Reihe an Schlupflöchern auf. Ob und wie diese gefüllt werden, wird darüber entscheiden, wie unterschiedlich sich das Internet in den beiden Wirtschaftsräumen entwickeln wird.

    Sollten in der EU Spezialdienste, also bezahlte Überholspuren, zur neuen Normalität werden, dürfte das aller Wahrscheinlichkeit nach die Position bereits etablierter Telekommunikationsunternehmen stärken und die der aufkeimenden europäischen Internetwirtschaft schwächen. Letztere befindet sich im Vergleich zu US-amerikanischen OTT-Anbietern (Over-the-top-Content) jetzt schon im Hintertreffen. Zu erwartende Verhandlungen mit dutzenden Netzbetreibern, die über die einzelnen EU-Mitgliedstaaten verteilt sind, lassen sich von finanziell gut ausgestatteten Anbietern einfacher stemmen als von unbekannten Start-ups.

    Der aus der Monetarisierung von Überlastungen resultierende Stillstand beim Netzausbau würde darüber hinaus Konsumenten frustrieren und die Nachfrage nach neuen, innovativen Angeboten dämpfen. Das Ergebnis dieser Entwicklung wäre das Gegenteil eines „Virtuous Cycle“: Als Gewinner des Teufelskreises würden große europäische Netzbetreiber und US-amerikanische Diensteanbieter aussteigen.

    Zusätzlich besteht die Gefahr, dass es sich für Anbieter nicht lohnen würde, solche Verträge in kleineren EU-Ländern auszuhandeln, weil die zu erwartenden Umsätze den Aufwand nicht rechtfertigen würden. Abhängig vom Marktumfeld könnte das Internet deutlich anders aussehen, indem einzelne Angebote nur bedingt oder gar nicht erreichbar wären. Als Vorboten dieser Entwicklung könnte man sogenannte Zero-Rating-Angebote sehen, die bestimmte Dienste vom vertraglich festgelegten Datentransfervolumen ausnehmen, stellenweise aber als „vollwertiger“ Internetzugang vermarktet und wahrgenommen werden.

    Peering regulieren!

    Zu einer weiteren Fragmentierung könnte die weitgehend unregulierte Situation an den Zusammenschaltungspunkten zwischen Providern (Peering beziehungsweise Transit) beitragen. Dass die FCC diese Frage überhaupt aufgreift, stellt schon eine beachtenswerte Ausnahme dar: Üblicherweise halten sich Regulierungsbehörden dabei vornehm zurück und verlassen sich lieber darauf, dass das der Markt wie bisher schon von selbst regeln wird. Freilich zeigte spätestens die Auseinandersetzung um die mangelhafte Anbindung der Video-Plattform Netflix zwischen 2013 und 2014, dass ungelöste Peering-Konflikte Dienste unbenutzbar machen können, dabei die Netzneutralität untergraben wird und das letztlich zu Lasten von Konsumenten geht.

    Die neuen Regeln in den USA erweitern den Einflussbereich der FCC und schreiben fest, dass der Austausch von Traffic zwischen den Providern „gerecht und angemessen“ abzulaufen habe. Beschwerden gegen angebliche Verstöße sollen von Fall zu Fall behandelt werden. Auf EU-Ebene bleibt das Thema derzeit noch außen vor – so entschied sich etwa das „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ BEREC im Jahr 2012 dafür, Peering im Zusammenhang mit Netzneutralität bis auf Weiteres nicht zu berücksichtigen. Auch die deutsche Bundesnetzagentur setzt ausdrücklich auf „soviel De-Regulierung wie möglich“.

    Bleibt dieser Bereich jedoch wie bisher intransparent und unreguliert, steigen für Netzbetreiber die Anreize, Inhalteanbieter respektive deren Provider nach Belieben zu erpressen und von ihnen willkürlich festgesetzte Preise für den Austausch von Daten zu verlangen. Im schlimmsten Fall könnte das auf (ökonomischen) Protektionismus und Zensur von Inhalten hinauslaufen. Sollten zu viele Länder eine solche Diskriminierung zulassen, besteht die Gefahr, dass das Internet in viele einzelne, voneinander abgeschirmte Bereiche zerfällt – und das Internet, wie wir es bisher gekannt haben, fast unweigerlich verloren geht.

    2. September 2015 7
  • : Türkischer Staat räumt auf: Britische Journalisten unter Terrorverdacht festgenommen, Fernsehsender geräumt
    Pro-Kurdische Kundgebung 2011 in Diyarbakir <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/wgauthier/">William John Gauthier</a>
    Türkischer Staat räumt auf: Britische Journalisten unter Terrorverdacht festgenommen, Fernsehsender geräumt

    In der Türkei wurden vergangenen Donnerstag die beiden für Vice tätigen britischen Journalisten Jake Hanrahan und Philip Pendlebury sowie deren irakischer Kontaktmann in der Stadt Diyarbakir festgenommen. In der Stadt leben mehrheitlich Kurden und Zazas. Die Festnahme erfolgte, als die Journalisten eine Auseinandersetzung zwischen örtlichen Sicherheitskräften und jugendlichen Anhängern der verbotenen Kurdischen Arbeiter Partei (PKK) filmten. Am Montag wurde dann offiziell Anklage wegen der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten erhoben.

    Grundlage für die Anklage ist anscheinend, dass der in der Türkei wohnende irakische Fixer der beiden britischen Journalisten auf seinem Privatlaptop ein Verschlüsselungssystem verwendet, das auch bei Mitgliedern des „Islamischen Staates“ zum Einsatz kommen soll. Der Vorsitzende der Anwältevereinigung der südtürkischen Stadt bezeichnete die Festnahmen als lächerlich. Er führte die Festnahmen auf das Filmen von Ausschreitungen zwischen pro-kurdischen Aktivisten und der Polizei zurück:

    „I find it ridiculous that they were taken into custody. I don’t believe there is any accuracy to what they are charged for. To me, it seems like an attempt by the government to get international journalists away from the area of conflict. These people have obviously been in contact with YDG‑H members [the youth wing of the PKK] because of their jobs, because they are covering stories. This might not have been welcomed by the security forces.“

    Der europäische Vice-Programmchef Kevin Sutcliffe sprach in einem Statement von haltlosen und alarmierend falschen Anschuldigungen. Sutcliffe forderte die sofortige Freilassung der Journalisten. Eine Sprecherin der Europäischen Union verurteilte die Festnahmen ebenfalls.

    Die türkische Nachrichtenagentur Anadolu berichtete, dass die Ermittlungen aufgenommen wurden, nachdem Hinweise eingingen, dass drei ausländische Journalisten für den Islamischen Staat rekrutieren würden. Die Polizei fand bei Hanrahan und Pendlebury Videomaterial von maskierten Mitgliedern der Jugendorganisation der PKK und Notizen zu der Organisationsstruktur der PKK.

    Dies war aber nicht das einzige Vorgehen gegen kritische Journalisten in der Türkei. Am Dienstag, also einen Tag nach der Anklageerhebung gegen die Journalisten in Diyarbakir, durchsuchte die Polizei die Räumlichkeiten von Koza-Ipek Media in Ankara. Koza-Ipek Media steht der Gülen-Bewegung nahe, rund um deren Oberhaupt Fethullah Gülen, der als Kritiker Erdogans gilt.

    Die Durchsuchungen geschahen nur Stunden, nachdem in einer der Publikationen des Verlages Bilder abgedruckt wurden, auf denen zu sehen sein soll, wie von der Türkei aus militärisches Material in den „Islamischen Staat“ verschoben worden sein soll. Die türkische Regierung hat mehrfach abgestritten, den „Islamischen Staat“ zu unterstützen.

    2. September 2015 15
  • : Wer hat Angst vorm Datenschutz? Industriekoalition will weiter ungestört Daten an Behörden aller Welt übermitteln
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:DigiGes_PRISM_Yes_we_scan_-_Demo_am_Checkpoint_Charlie_June_2013.jpg">NoCultureIcons</a>
    Wer hat Angst vorm Datenschutz? Industriekoalition will weiter ungestört Daten an Behörden aller Welt übermitteln

    Die Reform des Datenschutzes in Europa rollt langsam, aber sicher auf ihren Abschluss zu. Fast drei Jahre ist es nun her, seit die Europäische Kommission den Gesetzentwurf veröffentlichte. Das Parlament verabschiedete 2014 seine Änderungsvorschläge und am 24. Juni 2015 starteten offiziell die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament, die bis Ende des Jahres andauern sollen.

    Dank den Enthüllungen von Edward Snowden gibt es im Rahmen der Datenschutzreform auch heiße Diskussionen über einen effektiveren Schutz der Privatsphäre von europäischen Bürgerinnen und Bürgern bei internationalen Datentransfers.

    Diese Woche meldete sich die sogenannte „Industriekoalition ‚für‘ Datenschutz“ (Industry Coalition for Data Protection, ICDP) zu Wort und forderte die Streichung eines bestimmten Artikels aus der Datenschutzverordnung, der den Spitznamen „Anti-FISA“-Artikel erhalten hatte. Die Koalition schickte am letzten Mittwoch einen Brief an EU-Justizkommissarin Věra Jourová, Berichterstatter des Parlaments Jan-Philipp Albrecht und die EU-Ratspräsidentschaft. Mitglieder der Koalition sind diverse europäische Dachverbände, in denen wiederum Unternehmen wie Google, Apple, Amazon, Facebook, Microsoft und Co. (oft sogar mehrfach) vertreten sind.

    Bereits vor den Enthüllungen von Edward Snowden war es einigen Bürgerrechtlern klar, dass sich die USA durch den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und dessen Abänderung von 2008 (FISA § 1881a im Jahr 2008) die Grundlage verschafften, alle Daten der großen amerikanischen Internetunternehmen auch im Ausland abzuschnorcheln.

    Vor drei Jahren schlug die EU-Kommission daher eine Anti-FISA Klausel vor, entfernte sie jedoch schnell wieder nach gezielten Lobbyoperationen der US-Regierung aus ihrem ursprünglichen Text (damals Art. 42). Das EU-Parlament brachte die Idee dann wieder als neuen Artikel 43a ein. Dieser sieht vor, dass Unternehmen personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur noch dann an ausländische Sicherheitsbehörden übermitteln dürfen, wenn dies durch ein entsprechendes Abkommen vorhergesehen ist. Dieser Artikel ist also hauptsächlich ein politisches Druckmittel für die EU – denn er bedeutet, dass – solange sich die EU nicht auf Regeln für den Datenaustausch mit dem entsprechenden Drittstaat einigt – Unternehmen die Herausgabe der Daten verweigern müssen.

    Das gefällt den Unternehmen natürlich gar nicht, da sie sich nun entweder in den USA oder in der EU strafbar machen. In dem Brief beklagt die Industriekoalition daher, dass…

    […] dieser Artikel in der Praxis bedeutet, dass Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der EU operieren, in die Zwickmühle geraten und potentiell ihre gesetzlichen Pflichten in entweder der einen oder der anderen Rechtsprechung verletzen.

    Weiterhin kritisieren die Internetriesen in ihrem Schreiben, dass dieser Ansatz „nicht nur den Grundsatz der Gegenseitigkeit in diplomatischen Beziehungen, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Datenschutzreform gefährden würde“.

    Jan-Philipp Albrecht erklärte gegenüber netzpolitik.org:

    Wenn zum Beispiel ein chinesisches Gericht entscheidet, dass ein Finanzakteur in London alle finanziellen Details und personenbezogenen Daten eines europäischen Kunden an die chinesischen Behörden übergeben soll, dann kann die EU nicht einfach sagen: ‚Ja klar, lasst uns das machen und europäisches Recht einfach ignorieren.‘ Das ist unmöglich. Es bedeutet lediglich etwas, wenn es auch ein entsprechendes Abkommen oder eine Klausel im EU-Recht gibt.

    Es ist unklar, ob dieser Artikel die Verhandlungen überleben wird. Der Rat der EU könnte geneigt sein, der Bitte der Industrie in den Verhandlungen nachzugeben. Er berücksichtigte in seinem Vorschlag vom 15. Juni 2015 eine eventuelle Anti-FISA-Klausel nicht. Obwohl sich die Institutionen bereits im Trilog darauf einigten, Absatz 1 von 43a zu erhalten, ist nun die Frage, ob Kommission und Parlament weiterhin hart bleiben.

    28. August 2015 11
  • : „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol: 95 Prozent beanstandeter Postings werden angeblich „rasch entfernt“
    Die Europol-Einheit zur Entfernung von Internetinhalten untersteht dem spanischen Oberst der Guardia Civil Manuel Navarrete.
    Die Europol-Einheit zur Entfernung von Internetinhalten untersteht dem spanischen Oberst der Guardia Civil Manuel Navarrete.
    „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol: 95 Prozent beanstandeter Postings werden angeblich „rasch entfernt“

    Die Neue Zürcher Zeitung hat der Polizeiagentur Europol ein paar Details zur neuen „Internet-Meldestelle“ entlockt. Diese „EU Internet Referral Unit“ (EU-IRU) ist im Eiltempo bei der EU-Polizeiagentur errichtet worden und seit fünf Wochen in Betrieb. Ziel ist die Entfernung „illegaler extremistisch-terroristischer Internetinhalte“. Europol nimmt entsprechende Hinweise aus den Mitgliedstaaten entgegen und überprüft, ob hierzu bereits Erkenntnisse oder Einträge vorhanden sind.

    Sofern es sich um ein bislang unbekanntes Posting handelt, speichert Europol dies in ihren Datenbanken. Anbieter wie Facebook, Google oder Microsoft werden zur Löschung der Inhalte aufgefordert. Allerdings nur dann, wenn der jeweils anliefernde Mitgliedstaat dies beantragt. Denn mitunter werden die Webseiten oder Sozialen Netzwerke von den Polizeien und Geheimdiensten auch genutzt, um unbeobachtet Informationen zu sammeln. Eine Abschaltung könnte diese „Open Source Intelligence“ gefährden.

    Bis Ende Mai 2015 sollten alle EU-Mitgliedstaaten jene polizeilichen Stellen benennen, die an die neue Europol-Einheit angeschlossen werden. Für Deutschland ist dies die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA).

    Europol will Werkzeuge zum Aufspüren „extremistisch-terroristischer Internetinhalte“

    Die Schweizer Tageszeitung zitiert einen „Europol-Experten“, der davon ausgeht, dass 95 Prozent der beanstandeten Inhalte „rasch entfernt werden“. Zukünftig soll Europol selbst nach anstößigen Inhalten suchen. Zum Ende der einjährigen Pilotphase soll die Zahl der MitarbeiterInnen von 15 bislang auf 25 erhöht werden. Bis dahin untersucht Europol, welche Werkzeuge zum automatisierten Aufspüren „extremistisch-terroristischer Internetinhalte“ beschafft oder entwickelt werden sollen. Möglich wäre beispielsweise der vermehrte Einsatz von Gesichtserkennung, um Fotos oder Videos von Verdächtigen und Beschuldigten im Netz aufzuspüren. Europol hat sich hierzu bereits beim BKA nach dort genutzten Anwendungen erkundigt.

    Das BKA nimmt als Beobachter an dem EU-Forschungsprojekt zur „Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien teil. Auch die spanische Guardia Civil, die italienische und die israelische Polizei sind mit dabei. Ziel ist, Informationen von Diensten wie Twitter mit sogenannter „Close Source Intelligence“ zu verbinden.

    Auch die neue „Meldestelle für Internetinhalte“ untersteht mit dem Spanier Manuel Navarrete einem früheren hohen Beamten der Guardia Civil. Der Oberst blickt auf eine über 40-jährige Karriere zurück, zu seinen Aufgabenbereichen gehörten vor allem Ermittlungen und Repressalien gegenüber der baskischen Unabhängigkeitsbewegung.

    Nach der Neustrukturierung von Europol in die drei Bereiche „Terrorismus“, „Organisierte Kriminalität“ und „Cyberkriminalität“ ist Navarrete Chef der Anti-Terror-Abteilung der Polizeiagentur geworden. Sein Stab ist damit auch für Finanzermittlungen zuständig und arbeitet hierfür eng mit US-Behörden zusammen. Im Februar hatte Navarrete ein Abkommen unter Dach und Fach gebracht, wonach die Polizei, der Zoll und die Einwanderungsbehörden aus den USA auf Teile von Europols Informationssystemen zugreifen können.

    Internetinhalte ermitteln, „mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“

    Gemeint sind Datenbanken zu „ausländischen Kämpfern“ und zur kommerziellen Fluchthilfe über das Mittelmeer. Damit betrifft die EU-US-Zusammenarbeit exakt jene Bereiche, für die auch die „Meldestelle für Internetinhalte“ zuständig sein soll. Denn wie die EU-Kommission und das Bundesinnenministerium bestätigen, sollen zukünftig auch Internetauftritte zur Fluchthilfe offline genommen werden. So war es im April auf einem Sondergipfel des Europäischen Rates beschlossen, aber noch nicht umgesetzt worden.

    Laut dem Bundesinnenministerium sei die Ausweitung auf „Schleusungskriminalität“ noch nicht Gegenstand von Arbeitstreffen bei Europol gewesen (Stand: Ende Juli). Allerdings erhält die Polizeiagentur weitere Haushaltsmittel in Höhe von 99.000 Euro zur Einrichtung von drei zusätzlichen Planstellen. Diese sollten Internetinhalte ermitteln, „mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ und „Anträge“ zur Entfernung dieser Inhalte aus dem Netz stellen. Ziel sei die „Zerschlagung von Schleppernetzen“.

    13. August 2015 17
  • Geheime Cyber-Leitlinie: Verteidigungsministerium erlaubt Bundeswehr „Cyberwar“ und offensive digitale Angriffe
    Cyberwar (Symbolbild).
    Geheime Cyber-Leitlinie Verteidigungsministerium erlaubt Bundeswehr „Cyberwar“ und offensive digitale Angriffe

    Die Bundeswehr erklärt den „Cyber-Raum“ zum Kriegsgebiet und rüstet sich zum digitalen Angriff mit „offensiven Cyber-Fähigkeiten“. Das geht aus einer geheimen Leitlinie zur „Cyber-Verteidigung“ von Ministerin von der Leyen hervor, die wir veröffentlichen. Abgeordnete und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren die neuen Befugnisse ohne gesellschaftliche Debatte.

    30. Juli 2015 40
  • : „Terroristische Internetinhalte“, Verschlüsselung, Flüchtlinge: Aufgaben des geplanten „Forums der Internetdienstleister“
    Der EU-Kommissar Avramopoulous reist zu Internetanbietern "nach Kalifornien". Erklärt er Google & Co. die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“?
    Der EU-Kommissar Avramopoulous reist zu Internetanbietern "nach Kalifornien". Erklärt er Google & Co. die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“?
    „Terroristische Internetinhalte“, Verschlüsselung, Flüchtlinge: Aufgaben des geplanten „Forums der Internetdienstleister“

    Kürzlich hatten wir hier über ein „Forum der Internetdienstleister“ berichtet, an dessen Einrichtung die EU-Kommission derzeit arbeitet. Damit will Dimitris Avramopoulos, der EU-Kommissar für Inneres und Migration, an frühere erfolglose Versuche anknüpfen, Internetdienstleister zur leichteren Kooperation mit Polizeibehörden zu bewegen. In der Sache hatte es bereits mehrere Kontakte mit großen US-Anbietern gegeben, darunter ein informelles Abendessen mit den EU-Innenministern in Brüssel.

    Firmen wie Facebook, Twitter, Youtube oder Google sollen überredet werden, „terroristische Internetinhalte“ noch schneller zu löschen. Hierzu baut die EU-Polizeiagentur Europol seit 1. Juli eine „Meldestelle“ auf. Polizeibehörden aus den EU-Mitgliedstaaten können dort Webseiten oder Postings in Sozialen Medien aus dem „Phänomenbereich Islamismus“ zur Löschung melden. Europol reicht diese Aufforderungen dann an die Provider durch.

    Deutsche „Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“

    Hintergrund ist die Annahme, dass Anforderungen zur Löschung mehr Gewicht haben, wenn Europol diese verwaltet. Außerdem würden in Europa und Amerika andere Maßstäbe herrschen. Amerikanische Unternehmen könnten laut dem Bundesinnenministerium bei der Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte zu anderen Ergebnissen kommen, „als es nach deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral der Fall wäre“.

    Allerdings ist bekannt, dass die Internetdienstleister gewaltvolle Inhalte (z. B. Enthauptungsvideos) von sich aus schnellstmöglich entfernen. Dies hatte sogar das Bundesinnenministerium zugeben müssen. Wozu also ein „Forum der Internetdienstleister“?

    Nun hat die Kommission auf Nachfrage der EU-Abgeordneten Cornelia Ernst ein paar mehr Details herausgerückt. Das besagte Abendessen wird verschwiegen, jedoch habe es in diesem Jahr bereits „erste Gespräche mit Ministern der Mitgliedstaaten und einigen großen Internetdienstleistern“ gegeben. Angeblich sollen auch „Vertreter der Zivilgesellschaft“ an dem Forum teilnehmen, um welche es sich handeln soll, ist aber unklar.

    Entfernung von Inhalten, die Flüchtlinge „anziehen“

    Das Forum soll nicht nur erörtern, „welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können“. Wenn eine Zusammenarbeit schon einmal eingefädelt ist, könnte sie aus Sicht der Kommission auch mit „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf neue Verschlüsselungstechniken“ thematisieren. Ziel sei, „Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ mit den Internetdienstleistern zu finden.

    Die „Arbeitsmodalitäten“ für das „Forum der Internetdienstleister“ seien noch nicht festgelegt, allerdings werden wohl regelmäßige Treffen stattfinden. Der EU-Kommissar Avramopoulos hat kürzlich eine Reise „nach Kalifornien“ angekündigt, um das Forum anzuschieben. Eine erste gemeinsame Zusammenkunft könnte dann im Dezember stattfinden.

    Laut dem Bundesinnenministerium soll zunächst „im Gespräch mit den Unternehmen“ geklärt werden, „welche Inhalte diese aus dem Netz zu entfernen bereit sind“. Später könnte der Zweck des Forums dann schrittweise erweitert werden. Europol soll zukünftig auch die Entfernung solcher Postings besorgen, die Migranten und Flüchtlinge „anziehen“ könnten („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“). Zusätzlich zum Budget der „Meldestelle“ erhält die Polizeiagentur hierfür in einem Sofortprogramm weitere 99.000 Euro.

    23. Juli 2015 20
  • : Günther Oettinger: „Selber recherchieren und gegenchecken, statt nur retweeten. Das nennt man Journalismus – oder?“
    Günther Oettinger: „Selber recherchieren und gegenchecken, statt nur retweeten. Das nennt man Journalismus – oder?“

    oettinger_immernoch_eucyberkommissar_npGünther Oettinger hat offensichtlich einen neuen, engagierten Mitarbeiter für seine Social-Media-Kanäle bekommen. Das zeigt sich dadurch, dass jetzt auch eine Art Nutzerdialog versucht wird. Das ist aber noch etwas unbeholfen, wie sich heute wiederholt zeigte. Vielleicht liegt es aber auch einfach nur am Produkt. Seit dem Kompromiss zur Netzneutralität im EU-Trilog versucht Günther Oettinger, das Ganze als Erfolg für Verbraucherrechte darzustellen. Kritiker sehen das anders.

    Als der Kompromiss vorgestellt wurde, war für einige Tage unklar, was dieser konkret bedeutet. Einige wichtige Punkte waren noch nicht ausverhandelt, aber die Kommission ging schon an die Presse und verkaufte das als Erfolg. Das führte dazu, dass Medien bei Nichtregierungsorganisationen anriefen, um irgendeine Reaktion zu erhalten. Da diese noch dabei waren, die Auswirkungen zu analysieren, konnten sie auch nur sagen, dass es noch schlimmer hätte laufen können, aber die Analysen noch andauern würden. Aus dem „Hätte noch schlimmer laufen können“ wurde dann leicht verkürzt bei Politico und The Register „NGOs sind zufrieden“. Was so nicht stimmt.

    Seitdem twittert Günther Oettinger regelmäßig diese Artikel zurück, wenn er von Twitter-Nutzern für den schlechten Kompromiss zur Netzneutralität kritisiert wird. Heute wurde daraus aber ein fast epischer Twitterdialog, bis dem Social-Media-Manager offensichtlich das Handy weggenommen wurde.

    Es begann mit:

    . @UweliciousGame Der Artikel zur #Netzneutralität ist nicht mehr aktuell. Die Kritiker heute:http://www.politico.eu/article/telecoms-single-market-tsm-recitals/ … http://www.theregister.co.uk/2015/07/09/net_neutrality_deal_closes_loopholes_promises_level_playing_field_without_scaring_the_horses/ …

    Das fiel mir auf, und ich schrieb zurück, was ich schon einmal getwittert hatte, nämlich dass die dort zitierten Kritiker sich anders äußern würden und man das z. B. durch einen direkten Dialog auch herausfinden könnte:

    .@GOettingerEU die Kritiker stehen immer noch zu ihrer Meinung. Fragen Sie sie doch mal persönlich. https://netzpolitik.org/2015/netzneutralitaet-eu-ausschuss-segnet-kompromiss-ab-kritiker-warnen-vor-rechtsunsicherheiten/ …

    Darauf kam von Günther Oettinger diese Antwort:

    .@netzpolitik schön, dass Sie Ihre Berichterstattung aktualisiert haben. Mein Team & ich sind im regelm. Austausch mit Interessensvertretern

    Offensichtlich wurde dieser Artikel nicht gelesen, denn sonst hätte Oettinger herausfinden können, dass die in Politico und Register zitierten Kritiker mittlerweile ihr Analysen beendet und in einem Report veröffentlicht hatten. Und dass deren Kritik sich anders liest als Oettinger mit seinen Tweets suggeriert. Die von Oettinger suggerierte Rechtssicherheit kann niemand bestätigen, ganz im Gegenteil: Es wird weiterhin Rechtsunsicherheit bei den entscheidenden Fragestellungen der Netzneutralität kritisiert, vor allem bei Spezialdiensten, der Durchsetzung von Netzneutralitätsregeln (im „offenen“ Internet) und Zero-Rating.

    Vor allem auf den Punkt mit den Interessenvertretern konnte ich nur noch damit antworten:

    .@GOettingerEU ist Ihr Account gehackt worden?

    Wir haben die von Politico und Register seinerzeit befragten Kritiker direkt gefragt, wann sie sich denn mit Günther Oettinger und seinem Team zum Thema getroffen haben. Estelle Masse von Accessnow hat sich noch nie mit Günther Oettinger und seinem Kabinett getroffen. European Digital Rights (EDRi) hat Oettinger noch nie persönlich getroffen, es gab nur einmal ein Treffen im Januar mit einem Mitglied seines Teams. (Funfact: Steht natürlich nicht auf der Lobby-Transparenzseite, wie soviele andere Termine mit Industrielobbyisten.)

    EDRi antwortete daraufhin:

    Lieber Herr @GOettingerEU, lesen Sie doch mal unsere aktuellste Analyse https://edri.org/files/NN_analysis_20150715.pdf … können wir gerne endlich persönlich erklären

    Aber es wird noch besser, zwischenzeitlich antwortete Oettinger einem weiteren Account:

    .@Backnang Da kann ich nur eines sagen: selber recherchieren und gegenchecken, statt nur retweeten. Das nennt man Journalismus – oder?

    Da können wir nur sagen: Mit allen Interessensvertretern treffen, dazu gehören auch Kritiker, und sich mit Argumenten auseinandersetzen. Das nennt man Politik – oder?

    Wir sind gespannt, ob und wann sich Günther Oettinger darauf einlässt und auch mal Vertreter der digitalen Zivilgesellschaft und nicht nur Industrie-Lobbyisten trifft. EDRi und Accessnow sitzen beide in Brüssel und nehmen sich gerne die Zeit, sie kommen auch gerne irgendwo hin, wenn es daran scheitern sollte.

    23. Juli 2015 8
  • : EU-Kommission verspricht, dass Datenschutzreform nicht hinter alte Direktive zurückfällt
    EU-Kommission verspricht, dass Datenschutzreform nicht hinter alte Direktive zurückfällt

    66 NGOs aus aller Welt wie EDRi, der AKVorrat und die Digitale Gesellschaft haben im April den EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker in einem Brief aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die kommende EU-Datenschutzgrundverordnung nicht hinter die Direktive von 1995 zurückfällt, was Datenschutzstandards betrifft. Nun haben sie Antwort von der Kommission bekommen, in der diese verspricht, diese rote Linie zu halten:

    The Commission has been and will continue to be true to this commitment.

    Das Zugeständnis ist bedeutsam, da in der EU im Moment die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission stattfinden, in denen es um die letzten Unstimmigkeiten im Entwurf geht. Kräfte im Rat versuchen mit aller Kraft, Datenschutzstandards aufzuweichen, der Lobbydruck auf alle Institutionen ist enorm. Auch die Kommission hat sich an vielen Stellen nicht gerade als Datenschutzvorreiter hervorgetan, es bleibt also abzuwarten, wie ernst sie diese Zusicherung nimmt. Aber dann kann im Zweifel an ihr Versprechen erinnert werden.

    22. Juli 2015 4
  • : Innenausschuss im EU-Parlament beschließt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten
    Bis zu 60 Einzeldaten von Flugreisenden aus und in die EU werden künftig für fünf Jahre lang gespeichert . <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a>, via Wikipedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Usien">Usien</a>
    Innenausschuss im EU-Parlament beschließt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten

    Fluggäste, die aus oder nach Europa reisen, müssen sich darauf einstellen, dass ihre Daten künftig für fünf Jahre lang gespeichert und ausgewertet werden. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments hat mit einer Mehrheit von 32 zu 27 Stimmen den Kompromissantrag des Berichterstatters im Innenausschuss, Timothy Kirkhope, abgesegnet, der den Weg für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) freimacht.

    Bis zu 60 Einzeldaten jedes Passagiers werden dabei gespeichert und umfassen etwa den Namen, Kreditkartendaten, Hotelreservierungen oder spezielle Essenswünsche. Abgelegt werden die Daten in sogenannten „Passenger Information Units“ (PIUs) des jeweiligen Mitgliedsstaates, wo sie analysiert und gegebenenfalls an nationale Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden. Das soll dabei helfen, bislang „unbekannte Personen“ auszuforschen, die „schwere Verbrechen oder Terroranschläge“ planen könnten. Nach einem Zeitraum von 30 Tagen sollen die Daten, die einen einzelnen Passagier identifizieren könnten, „maskiert“ für fünf Jahre aufbewahrt werden, was sich jederzeit rückgängig machen lässt.

    Der Gesetzentwurf geht nun in die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Parlament, die allesamt ähnliche Vorschläge unterbreitet haben. Einzelne Abgeordnete wie die Sozialdemokratin Birgit Sippel hegen dennoch Hoffnung, dass die Verhandlungen nicht reibungslos ablaufen werden. Im Gespräch mit netzpolitik.org verwies sie auf das relativ knappe Abstimmungsergebnis, das ihrer Meinung nach dabei berücksichtigt werden sollte. Ungeachtet dessen ist es fraglich, dass es noch zu größeren Umwälzungen kommt.

    Deutlich größere Erfolgsaussichten werden einem absehbaren Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeräumt, der schon die generelle Vorratsdatenspeicherung gekippt hat. Lorenz Krämer, Mitarbeiter der linken EU-Abgeordneten Cornelia Ernst, hält es beispielsweise „für sicher“, dass der EuGH eine entsprechende Richtlinie für nichtig erklären würde – aber freilich erst nach einem jahrelangen Verfahren. In ein ähnliches Horn stößt Kirsten Fiedler, Managing Director der europäischen NGO European Digital Rights (EDRi.org) und gelegentliche netzpolitik.org-Autorin. Uns gegenüber erklärte sie:

    „Bei der sehr ähnlichen Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung lehnte der Bürgerrechtsausschuss 2005 den Richtlinienvorschlag ab, revidierte dann nach den Anschlägen in Madrid und London seine Meinung, bis der EuGH die Richtlinie schließlich für illegal erklärte. Dasselbe Schicksal scheint auch die PNR-Richtlinie zu ereilen.“

    In einer Presseerklärung sagte der EDRi-Executive Director Joe McNamee:

    „Sadly, the Civil Liberties Committee appears unable to resist the temptation to reject its own considered views. It rejected illegal telecoms data retention, it then approved illegal telecoms data retention, it rejected PNR data profiling, it then adopted PNR data profiling. It approved bilateral deals to store PNR data for 15 years and for five and a half years and now a Directive with a storage period of five years. Meanwhile the European Court ruled that storage of personal data for arbitary periods is illegal, but respect for the law appears not to be a concern when adopting law enforcement measures.“

    Harsche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft:

    „Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat heute den Grundstein für die Totalüberwachung des Reiseverkehrs von und nach Europa gelegt. Zu den geplanten Vorratsdatenspeicherungen des Kommunikations- und des Straßenverkehrs soll nun auch noch die Protokollierung des internationalen Flugverkehrs hinzukommen. Die angeblichen Sicherungen zum Schutz der Privatsphäre sind dabei nicht mehr als der dürftige und untaugliche Versuch, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur anlasslosen Speicherung personenbezogener Daten nachzukommen.“

    Update: Irrtümlich hatten wir zuerst nur „EU-Parlament beschließt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten“ getitelt. Das war natürlich falsch und deswegen haben wir den Titel geändert.

    15. Juli 2015 17
  • : TTIP-Lobbying: Einfluss der Konzerne
    TTIP-Lobbying: Einfluss der Konzerne
    ttip lobbying

    Ein von fünf Konzernen, der in Sachen TTIP Lobbyarbeit betreibt, steht nicht im Transparenzregister der EU. Quelle: Corporate Europe Observatory.

    Heute veröffentlichte das in Brüssel ansässige Corporate Europe Observatory (CEO, sic!) einen Bericht und einige Infographiken zum Lobbying anlässlich der TTIP-Verhandlungen: A corporate lobbying paradise. Die Informationen über Wirtschaftslobbyisten stammen direkt von der EU-Kommission und wurden durch Informationsfreiheitsanfragen befreit.

    Der Bericht sollte den Parlamentariern zu denken geben: Die EU-Abgeordneten hatten letzte Woche Mittwoch beschlossen, dass die TTIP-Verhandlungen fortgesetzt werden sollen und dazu Empfehlungen verabschiedet. Nachdem der Vizekanzler Sigmar Gabriel mittels TTIP ja einen Krieg mit Russland verhindern möchte (sic!), zeigt der Bericht, dass Konzern-Lobbyisten bei den Gesprächen über dieses Handelsabkommen zwischen der EU und den USA weit häufiger angehört wurden als etwa Gewerkschaftler oder Verbände, die öffentliche Interessen vertreten.

    14. Juli 2015 9
  • : Reda-Report zu EU-Urheberrecht angenommen: Keine Einschränkung von Panoramafreiheit, keine Mehrheit für LSR
    Julia Reda bei <a href="http://europarltv.europa.eu/de/player.aspx?pid=53596681-b710-4663-9bf9-a4c300f06564">Europarl TV</a>.
    Reda-Report zu EU-Urheberrecht angenommen: Keine Einschränkung von Panoramafreiheit, keine Mehrheit für LSR

    Mit 445 Ja- bei 65 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen wurde heute eine Kompromissversion des Berichts der deutschen EU-Abgeordneten Julia Reda (Piraten, Mitglied der Grünen Fraktion) zum EU-Urheberrecht verabschiedet. Trotz bereits großer Mehrheit im Rechtsausschuss gab es im Vorfeld der Abstimmung noch einmal Diskussionen, einmal zum Thema Einschränkung der Panoramafreiheit (siehe dazu auch meinen Gastbeitrag in der gestrigen SZ) und andererseits, weil noch über einen Last-Minute-Änderungsantrag die Prüfung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger gefordert wurde.

    In beiden Fällen gibt es jetzt Entwarnung. Bei der Panoramafreiheit zeichnete sich schon in den letzten Tagen ab, dass die Mehrheit für den Vorschlag des französischen Abgeordneten Cavada im Rechtsausschuss keinen Bestand haben dürfte; zu stark waren die Proteste, u.a. von deutsche WikipedianerInnen. Hinzu kommt, dass die Mehrheit für Cavadas Vorschlag im Rechtausschuss gar nicht so geplant gewesen sein dürfte, wie Oettinger via Twitter verkündete:

    Schließlich sprachen sich nur 40 Abgeordnete für den Cavada-Vorschlag aus. Ebenfalls eindeutig war die Abfuhr für den Versuch, mittels Änderungsantrag doch noch die Prüfung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in den Bericht zu kriegen, eine Mehrheit von 379 Abgeordneten sprach sich dagegen aus. Im übrigen kann ich deshalb auf die Analyse des Reports nach der Abstimmung im Rechtsausschuss verweisen.

    Zusammengenommen zeichnet sich an Hand der Abstimmung über den Reda-Report zumindest im EU-Parlament eine große Mehrheit für zumindest moderate, aber doch Reformen des EU-Urheberrechts ab.

    9. Juli 2015 5
  • : European Digital Rights ruft EU-Kommission auf, illegale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in der EU zu prüfen
    EU-Kommisar Frans Timmermans
    EU-Kommisar Frans Timmermans Quelle: Timmermans. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0.
    European Digital Rights ruft EU-Kommission auf, illegale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in der EU zu prüfen

    European Digital Rights (EDRi) hat gestern einen Brief an den Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission geschickt. In dem Schreiben wird die EU-Kommission dazu aufgerufen, die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten der EU zu untersuchen, da diese vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April letzen Jahres illegal erscheinen.

    EDRi hat nach einer kursorischen Betrachtung der Regulierungen zur Vorratsdatenspeicherung von 14 EU-Mitlgiedstaaten festgestellt, dass grosse Ähnlichkeiten zwischen den momentan geltenden Bestimmungen und jenen, die der Gerichtshof als illegal befunden hat, bestehen. Daher haben wir Fallstudien über sechs Länder (Kroation, Dänemark, Finnland, Italien, Polen und Grossbritannien) angefertigt und diese der Kommission übermittelt, um klar aufzuzeigen, dass entsprechende Massnahmen ergriffen werden müssen.

    „Über ein Jahr nach dem Gerichtsbeschluss ist es endgültig an der Zeit, dass die Kommission handelt,“ sagt Joe McNamee, Geschäftsführer von European Digital Rights. „Es darf EU-Mitgliedstaaten nicht erlaubt sein, ungestraft EU Recht zu brechen.“

    Die Schwerpunkte der Analyse sind:

    • Ob die Bestimmungen der Mitgliedstaaten die auf Vorrat gespeicherten Daten mit einem spezifischen Zeitpunkt, Ort, Gruppe oder einem schweren Verbrechen in Verbindung setzen;
    • Die Verfahren zum Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Daten sowie wer auf diese Daten Zugriff hat;
    • Die Bedingungen zur Speicherung der Daten sowie die Dauer der Speicherfrist.

    Obwohl es Unterschiede zwischen den untersuchten Mitgliedstaaten gibt, ist EDRi auf Grundlage des EuGH-Urteils zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die Gesetze, die in diesen sechs Ländern existieren, gegen die Charta der Grundrechte verstossen.

    EDRi ruft die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge dazu auf, zu untersuchen, ob diese und andere nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoßen.

    Ein Crosspost von EDRi

    3. Juli 2015 3
  • : Lauschabwehruntersuchung in deutschen Auslandsvertretungen: „Restrisiko“ und massenweise Sicherheitslücken
    Angst, dass die Abgeordneten plaudern, deshalb gibts nichtmal in der Geheimschutzstelle Antworten - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.en">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Megafon_stacja_Szczecinek.jpg">Orem</a>
    Lauschabwehruntersuchung in deutschen Auslandsvertretungen: „Restrisiko“ und massenweise Sicherheitslücken

    Im Juli 2013 gab das Auswärtige Amt weitreichende Lauschabwehruntersuchungen (LAU) in deutschen Vertretungen im Ausland in Auftrag, die der BND durchgeführt hat. Das geht aus Untersuchungsberichten des BND hervor, aus denen ZEIT und ZEIT Online zitieren und die uns vorliegen. Lauschabwehruntersuchungen sind an sich nichts Ungewöhnliches, aber werden im Inland vom BND nur in BND-Liegenschaften regelmäßig durchgeführt. In deutschen Auslandsvertretungen kommen „lauschtechnische Untersuchungen“ nur anlassbezogen vor.

    Was ist der Anlass? Das dürfte jeder und jedem von uns klar sein, denn im Juni 2013 wurden die ersten Snowden-Dokumente veröffentlicht. Erinnern wir uns an die Darstellungen aus dieser Zeit, stellte das für die Bundesregierung zumindest nach eigenen Angaben gar keinen Anlass dar. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im August 2013 – der Auftrag des Auswärtigen Amtes erfolgte einen Monat vorher – heißt es:

    Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu angeblichen Ausspähungsversuchen US-amerikanischer Dienste gegen deutsche bzw. EU-Institutionen oder diplomatische Vertretungen vor.

    Auch der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla verkündete selbstbewusst, die Vorwürfe der Massenüberwachung seien vom Tisch und die USA hielten sich an deutsches Recht. Seine Aussagen sind viral durch das Internet gegangen und Pofalla machte sich selbst zur Spottgestalt.

    Die Bundesregierung spielte nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit jegliche Besorgnis herunter, sondern log damit ebenso in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Denn die Einleitung der Untersuchungen zeigt, dass sie sehr wohl in einem Alarmzustand war, sonst hätte es ja keinen Anlass gegeben, die Lauschabwehruntersuchungen in die Wege zu leiten.

    Untersucht wurden nacheinander zwischen Juli 2013 und Januar 2014 folgende Standorte:

    • Ständige Vertretung der NATO in Brüssel
    • Deutsche Botschaft und Ständige Vertretung der EU in Brüssel
    • Deutsche Botschaft in London
    • Deutsche Botschaft in Paris
    • Ständige Vertretung und Generalkonsulat in New York
    • Deutsche Botschaft in Washington
    • Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen in Genf
    • Deutsche Botschaft in Moskau
    • Deutsche Botschaft in Tel Aviv
    • Deutsche Botschaft in Minsk

    Keine Anhaltspunkte für einen Lauschangriff gefunden

    Die Untersuchungen bezogen sich primär auf Telekommunikationsanlagen, Konferenzräume und die Dienstzimmer wichtiger Vertreter, sie wurden „messtechnisch untersucht und einer eingehenden visuellen Kontrolle unterzogen“.

    Untersucht und kontrolliert wurden hierbei Wände, Decken, Fußböden, Fenster, Türrahmen, Kabelkanäle, Kabelschächte, Heizungen, Mobiliar, Bücher, Bilder, Einrichtungsgegenstände, Gastgeschenke, Telefone, Steckdosen sowie vorhandene Leuchtkörper und andere elektrische Geräte.

    Das Gesamtergebnis lautet an jedem Standort gleich:

    Bei der Lauschabwehruntersuchung wurden keine Anhaltspunkte festgestellt, die auf einen gegenwärtigen Lauschangriff hindeuten.

    Also ist alles gut?

    Das klingt erst einmal beruhigend, aber im weiteren Verlauf der Untersuchungsberichte werden zahlreiche Schwachstellen aufgezählt. Dazu zählen vor allem Konfigurationen in den Telekommunikationsanlagen. Zahlreiche Parameter der Anlagen seien potentielle Angriffspunkte, es seien Berechtigungen gesetzt und Funktionen aktiviert, die unnötig sind und entfernt werden sollten.

    An manchen Stellen verwundert der BND dadurch, dass Sicherheitsrisiken erstaunlich gleichgültig hingenommen zu werden scheinen. So bei der „Umfeldbeobachtung“, die sich auf Überwachungsmöglichkeiten aus angrenzenden Gebäuden bezieht. In beinahe allen Fällen wird erwähnt, dass die Gelegenheit eines Ausspähens gegeben ist. In Brüssel sei nicht im Einzelnen nachvollziehbar, wer die Nutzer der dicht an die Botschaft und Vertretung gebauten Bürogebäude seien. Es folgt:

    [E]in Angriff mittels Laser, oder anderer Lauschmittel, sowie das optische Ausspähen [sind] problemlos möglich.

    US-amerikanische Mobilfunk-Infrastruktur auf dem Dach

    In London wird das Botschaftsgebäude noch von anderen genutzt, eine effektive Kontrolle, ob diese sich wirklich in den Bereichen aufhalten, die sie betreten dürfen, gebe es nicht. Auch in New York bekommen Dritte Zugang, Besprechungsräume würden, auch am Wochenende, von anderen Organisationen genutzt. Das Dach der Botschaft in Washington beherbergt sogar technisches Equipment von US-Mobilfunk-Providern.

    Auf dem Dach des Gebäudes, in dem sich die Botschaft befindet, ist Infrastruktur von unterschiedlichen US-Mobilfunk-Providern (GSM/CDMA-Antennen, diverse Richtfunkantennen, Schaltschränke) installiert. […] man sollte die Möglichkeit des Informationsabflusses an Dritte über Kabel und Richtfunk nicht außer Acht lassen.

    Durch Enthüllungen im Dezember 2014 haben wir erfahren, dass die NSA Mobilfunkanbieter weltweit gehackt hat. Bekannt sind auf Gebäuden wie US-Botschaften errichtete Antennen zum Abfangen des Mobilfunkverkehrs der Umgebung. Etwa in Wien, wo über die Stadt verteilt diverse Abhöreinrichtungen aufgebaut sind, die unter anderem die Kommunikation der UNO-City erfassen können. Das Szenario eines „Informationsabflusses“ wird damit nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich.

    Zum Thema Provider gibt es auch aus Brüssel Verdächtiges zu berichten. Dort besitzt der belgische Anbieter Belgacom einen Hausanschluss, der nicht geprüft werden konnte, da kein Zugang bestanden habe. Kurze Erinnerung: Zwei Monate nach der Untersuchung, im September 2013, wurde bekannt, dass GCHQ Systeme und Router von Belgacom kompromittiert und den Anbieter überwacht hat.

    Viele Hohlräume mit Platz für Lausch- und Spähtechnologie

    Einen weiteren Unsicherheitsfaktor stellen die baulichen Gegebenheiten dar. Zahlreiche Hohlräume böten Platz für Lauschtechnologie, wie etwa abgehängte Decken in Brüssel oder die etagenübergreifenden Versorgungsschächte in Tel Aviv . Hier heißt es:

    Es wurde der Kanzlerin die Hellhörigkeit zwischen den Etagen durch eine Sprech-/Hörprobe demonstriert. Zusätzlich wurde auf die einfache Installation eines kabelgebundenen Mikrofons im Versorgungsschacht hingewiesen. Dadurch ist es möglich, Raumgespräche etagenübergreifend abzuhören.

    Das ist besonders alarmierend, da dieser Mangel bereits im letzten Lauschabwehruntersuchungsbericht aus dem Jahr 2006 erwähnt worden sei – sieben Jahre zuvor. In Paris sei es „ein Leichtes“, Audioaufzeichnungsgeräte unsichtbar in der Decke über dem Besprechungsraum anzubringen. Eine Beschreibung der Botschaft in London wirkt beinahe ironisch:

    Im Büro des Botschafters waren Verbringungsmittel sehr schwer zu detektieren, dies lag an der Beschaffenheit der Wandverkleidung. Hinter dem Büro in den Residenzräumen befindet sich eine kaum zu erkennende Wandtüre, diese ist verschlossen und ein Schlüssel konnte nicht ausfindig gemacht werden. Nach Aussage eines Hausangestellten wurde diese Tür die letzten 14 Jahre nicht geöffnet. […] was sich darin befindet, konnte nicht festgestellt werden.

    Vollständige Untersuchung durch verschlossene Tür unmöglich

    Der BND lässt sich also davon abhalten, eine Tür zu öffnen, weil ein Schlüssel fehlt. Gleichzeitig wurden Unterbodenhohlräume und andere Verkleidungen nicht überprüft, da dies nicht möglich gewesen sei, ohne sie zu beschädigen. Die Priorisierung baulicher Unversehrtheit gegenüber Sicherheit scheint fragwürdig, wenn nicht fahrlässig. Auch in Minsk wurde nicht alles überprüft, um „erheblichen materiellen Schaden“ zu vermeiden. Die dortige Botschaft dürfte zu den am schlechtesten gesicherten gehören, denn dort gab es noch ganz andere Probleme:

    Von einem Patch-Feld aus einem Serverraum im CHI-Raum führte ein Netzwerkkabel durch eine Bohrung am Fenster nach außen, um einem Missbrauch vorzubeugen, wurde dieses Kabel entfernt.

    Außerdem sei Ende 2013 – nach den ersten Snowden-Enthüllungen – die Rund-um-die-Uhr-Überwachung der Botschaft durch einen „handelsüblichen Funkalarm“ ersetzt worden, die „manipulierbar bzw. leicht außer Betrieb zu nehmen“ sei, denn „die Alarmierung erfolgt über das örtliche GSM-Netz per SMS“. Zudem habe es festgestellte Abstrahlungen an Geräten gegeben und einen erhöhten Pegel über das gesamte Spektrum, die noch zu untersuchen seien. An den Telefonleitungen hätten starke magnetische Strahlungen vorgelegen, die Installation sei jedoch unübersichtlich, was eine vollständige Prüfung nur mit „einem zeitlich sehr großen Aufwand möglich“ machen würde. Ins Gesamtbild fügt sich dann eine im Bericht erwähnte neue Straßenlaterne in Nähe der Botschaft an, die „bis jetzt aber noch nicht gebrannt“ hat und deshalb als „Träger für Mittel zur elektronischen oder optischen Ausspähung“ nicht ausgeschlossen werden kann.

    Massenweise Sicherheitsprobleme, trotzdem keine Anzeichen für Lauschangriffe?

    Dennoch: Keine Anzeichen für einen aktuellen oder zurückliegenden Lauschangriff. Damit macht man es sich reichlich leicht, obwohl man doch annehmen sollte, dass die Alarmhaltung, die zu den Untersuchungen geführt hat, mehr Vorsicht und konkrete Konsequenzen verlangen würde. Was man stattdessen in den Anmerkungen findet, sind die mantra-artig vorgetragenen Floskeln „wir empfehlen“ oder „es wurde hingewiesen“. Und schließlich zeigt der letzte Absatz, den alle gemeinsam haben, wie vage die verkörperte Zuversicht über das Nichtvorhandensein eines Lauschangriffs ist [Hervorhebungen von uns]:

    Diese o.a. Risiken, in Verbindung mit der Vorankündigung einer Überprüfung, geben denkbaren Angreifern die Möglichkeit Lauschangriffe zu unterbrechen, die dann nicht detektiert werden können. Daher muss mit einem verbleibenden Restrisiko gerechnet werden.

    Hinweise statt konkreter Konsequenzen

    Wer benachrichtigt wurde, ob nur die Botschaften selbst oder auch Dritte, wird nicht erwähnt. Aber da die Vertretungen nacheinander und nicht parallel untersucht wurden, dürfte nach den ersten Standorten die Durchführung der Maßnahmen bekannt gewesen sei. Zumal fraglich ist, ob hier eine einzelne Gruppe von Mitarbeitern auf eine Prüfungsreise geschickt wurde und warum nicht die Ressourcen aufgewendet wurden, eine möglichst zügige Untersuchung aller betrachteten Standorte durchzuführen. Die Aufträge des Auswärtigen Amtes stammen zumindest alle aus dem Juli 2013.

    Und uns würde interessieren, ob die Empfehlungen und Erkenntnisse der BND-Untersuchung mittlerweile, nach anderthalb bis zwei Jahren, umgesetzt wurden. Oder ob im nächsten Untersuchungsbericht wieder Sicherheitsprobleme erwähnt werden, die bereits sieben Jahre vorher bemängelt wurden – wie in Tel Aviv. Wer dazu Informationen hat, freuen wir uns über Nachrichten, wie immer über die üblichen Kanäle.

    2. Juli 2015 9
  • : Urheberrecht – Hintergründe, Monopolrechte, Remixe, DRM, alternative Ansätze
    Urheberrecht – Hintergründe, Monopolrechte, Remixe, DRM, alternative Ansätze

    Von European Digital Rights gibt es jetzt eine deutschsprachige Übersetzung der EDRi-Broschüre Nummer 7, „Copyright – challenges of the digital era“: von „Urheberrecht – Herausforderungen des digitalen Zeitalters“. In der 25-seitigen Broschüre geht es um Hintergründe, Monopolrechte, Remixe, DRM, alternative Ansätze.

    In den vergangenen zwölf Jahren gab es in der Europäischen Union wiederholt Diskussionen darüber, wie kreatives Schaffen in einem digitalen Umfeld gefördert, weiterentwickelt und geschützt werden kann. Bislang haben sich die Diskussionen auf die Durchsetzung bereits existierender Rechtsvorschriften konzentriert und darauf, in welchem Maße Internetanbieter ihre Kunden überwachen und sogar bestrafen sollten. Trotz aller Bemühungen scheinen Urheberrechte in der Europäischen Union noch immer nicht respektiert zu werden. „Die Bürger hören immer öfter das Wort Urheberrecht und hassen das, was dahinter steckt,“ erklärte EU-Kommissarin Neelie Kroes. In einer Situation, in der jeder nur verliert, ist eine politische Reaktion dringend erforderlich. Diese Broschüre befasst sich mit den Ursachen für die tiefe Kluft, die sich zwischen den Bürgern und dem Gesetz aufgetan hat.

    Herunterladen, verstehen, weitererzählen.

    1. Juli 2015 4