Beim jüngsten EU-Ratstreffen der Justiz- und Innenminister Ende vergangener Woche drängte eine Mehrheit der Delegationen darauf, eine europaweite Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wieder aufleben zu lassen.
Durch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten drohe eine „Fragmentierung des Rechtsrahmens“. Deshalb fordere man die EU-Kommission auf, eine neue Gesetzesinitiative vorzulegen, die die anlasslose und massenhafte Speicherung von Nutzerdaten wieder unter einen gemeinsamen Hut bringt.
Im Vorfeld der Tagung sei eine Analyse der europäischen Justizbehörde Eurojust, flankiert von „Expertendebatten“, zum Schluss gekommen, dass diese Fragmentierung die Effektivität von strafrechtlichen Ermittlungen und Anklagen auf nationaler Ebene behindern würde. Als besonders problematisch erweise sich das bei der Verlässlichkeit und Zulässigkeit von Beweismitteln vor Gericht sowie bei grenzüberschreitender Kooperation der jeweiligen Justizbehörden.
Bejahende Einstimmigkeit herrschte bei der Frage, ob den einzelnen Mitgliedsstaaten das massenhafte Speichern von elektronischen Kommunikationsdaten in einer „allgemeinen Form“ erlaubt sei. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom April 2014, die damals gültige EU-Richtlinie aufgrund von Unverhältnismäßigkeit und Grundrechtswidrigkeit für nichtig zu erklären, spielte bei der Einschätzung augenscheinlich keine Rolle.
Die Kommission hatte zuletzt im vergangenen März beteuert, „auf absehbare Zeit“ keine Neuauflage der anlasslosen Massenüberwachung zu planen. Freilich könne man aber „nicht in die Zukunft gucken“, teilte uns damals ein Sprecher der Kommission in Berlin mit. An der deutschen Variante der Vorratsdatenspeicherung, die erst vor einem Monat vom Bundesrat durchgewunken wurde, hatte die Kommission vorrangig nur auszusetzen, dass sie die Dienstleistungsfreiheit einschränkt.
