Digital Rights
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: Der Hackerparagraph – Der § 202c auf dem Prüfstand
: Der Hackerparagraph – Der § 202c auf dem Prüfstand Gestern gab es wieder ein Chaosradio auf Fritz und die Sendung ist schon online zum Download zu finden: Der Hackerparagraph – Der § 202c auf dem Prüfstand.
In der 137. Ausgabe von Chaosradio bei Fritz geht es um den so genannten Hackerparagraphen. IT-Sicherheitsforscher sind durch die aktuelle Fassung des § 202c StGB (Strafgesetzbuch) von großer Rechtsunsicherheit betroffen, da nach dem Wortlaut des Paragraphen viele ihrer alltäglichen Vorgehensweisen rechtswidrig geworden sind. Doch nicht nur die Arbeit von Systemadministratoren und IT-Security-Beratern wurde eingeschränkt, auch Schulungen von Mitarbeitern, die Berufsausbildung und die akademische Lehre und Forschung sind betroffen.
Dabei ist jedem Computerfachmann klar: Nur durch die praktische Nutzung von sog. „Hackertools“ und vergleichbarer Software und dem gezielten Ausnutzen von Schwachstellen kann das Wissen um Angriffsmethoden erlangt und erweitert werden. Der Gesetzgebers wollte durch den § 202c StGB zwar nur den Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen beschränken, erreicht aber durch die ungeschickte Formulierung genau das Gegenteil: eine Kriminalisierung von Softwareherstellern und ‑benutzern.
Warum das ein echter Standortnachteil für die deutsche Forschung und Wirtschaft ist, und wie IT-Sicherheitsforschung heute eigentlich praktisch funktioniert, erklären wir im Chaosradio. Für eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema hat der CCC seine Stellungnahme zum § 202c StGB an das Bundesverfassungsgericht öffentlich gemacht.
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: Berliner Staatsanwaltschaft und Filesharing-Verfolgung
: Berliner Staatsanwaltschaft und Filesharing-Verfolgung Sueddeutsche.de hat ein Interview mit der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker übe rden Sinn und Unsinn von Abmahnungen und der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen: „Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Interessant ist auch die Aussage, dass die Berliner Staatsanwaltschaft „die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich“ mit einer guten Begründung ablehnt.
Die bloße Nachfrage beim Provider wäre zwar nicht aufwändig, aber sie bringt auch nicht viel. Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist.
Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung. … Die Verfehlung ist einfach zu gering, um den ganzen Rechtstaat daraufzuwerfen. Wir sind ja zum Schutz des Bürgers da und müssen auch dafür sorgen, dass Beschuldigte nicht mit Eingriffen konfrontiert werden, die unverhältnismäßig sind. Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen. Als Staatsanwaltschaft haben wir einen Beurteilungsspielraum, ob es im öffentlichen Interesse ist, solche Fälle zu verfolgen – wir verneinen das.
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: Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
: Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (PDF) beschlossen.
Wolfgang Schäuble erklärt in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministerium die Vorteile:
„Da sich in der Praxis gezeigt hat, dass insbesondere beim Einsatz der sog. Scoringverfahren die Verbraucher die von einer Auskunftei ihnen oder ihren potentiellen Vertragspartnern erteilte Auskunft oftmals nicht nachvollziehen können, ist die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns entstanden. Ein Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es daher, durch die Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen gegenüber Auskunfteien und deren Geschäftspartnern die Tätigkeit von Auskunfteien transparenter zu machen. In Zukunft sollen dem Betroffenen auf Wunsch die Informationen zur Verfügung gestellt werden, aus denen er ersehen kann, mit Hilfe welcher Daten eine ihn betreffende Entscheidung zustande gekommen ist. Dadurch wird ihm erleichtert oder teilweise sogar erst ermöglicht, fehlerhafte Daten zu korrigieren, Missverständnisse aufzuklären und seine Interessen sachgerecht gegenüber dem potentiellen Geschäftspartner zu vertreten.“
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar fordert noch mehr Transparenz in einer Pressemitteilung: Bundeskabinett beschließt Reformgesetz zu Auskunfteien.
„Die Gesetzesnovelle geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft“, […] „Die Unternehmen müssen dem Kunden mitteilen, warum er einen begehrten Vertrag nicht erhält oder für einen Kredit höhere Zinsen zahlen soll. Angesichts der immer umfangreicheren Datensammlungen muss der Betroffene wissen, welche Daten über ihn gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Nur so hat er überhaupt eine Chance, unrichtige Daten zu korrigieren oder Fehlinterpretationen zu begegnen. Deshalb begrüße ich, dass der Entwurf die Auskunftsrechte der Betroffenen gegenüber Auskunfteien verbessert.“ […] „Für den Betroffenen muss klar sein, welche Informationen mit welcher Gewichtung in einen Scorewert eingeflossen sind und ihn gegebenenfalls negativ beeinflusst haben. Die maßgeblichen Merkmale sollten nach ihrer Bedeutung beziehungsweise dem Grad ihres Einflusses auf den konkreten Scorewert mitgeteilt werden. Hier ist der Gesetzentwurf noch nicht deutlich genug.“ „Ich wünsche mir auch,“ so Schaar weiter, „dass nur solche Unternehmen diese sensiblen Informationen bekommen, die ein kreditorisches Risiko eingehen und nicht diejenigen, die sich bereits auf anderem Wege absichern können. Es darf nicht sein, dass sich letztlich sogar Arbeitgeber bei Auskunfteien über die finanziellen Verhältnisse ihrer Mitarbeiter informieren dürfen. Auch hier muss im Entwurf noch nachgebessert werden.“
Die Grüne-Fraktion begrüsst zwar die minimale Stärkung der Informationsrechte für Bürger und Bürgerinnen. Kritisiert wird aber, dass jetzt per Gesetz ausdrücklich erlaubt wird, Wohnortdaten in die Ermittlung der Scorewerte einzubeziehen. Das „berüchtigte Geo-Scoring“ würde damit legalisiert. Dabei geht es darum, dass man schlechtere Scoring-Daten erhält, wenn man in der falschen Wohngegend wohnt. Die Grüne Fraktion nennt dies „Moderne Sippenhaft in der digitalen Welt“ und spricht sich für ein Verbot im laufenden Gesetzgebungsverfahren aus.
Die minimalen Verbesserungen bei den Informationsrechten gehen uns nicht weit genug. In unserem Antrag haben wir verlangt, dass der Betroffene über die verwendeten Scorewerte informiert wird. Wir begrüßen daher, dass zukünftig nicht nur die Scorewerte mitgeteilt werden müssen, sondern auch die zur Ermittlung herbeigezogenen Daten und die „wesentlichen Gründe“ für die Entscheidung. In unserem Antrag haben wir gefordert, dass der Betroffene die Gründe erfahren muss, welche zur Ablehnung eines Kreditantrages beigetragen haben. Die Bundesregierung verlangt nun von den Bürgern und Bürgerinnen, dass sie ihre Informationsrechte aktiv wahrnehmen. Wer keine Auskunft einfordert, der erhält auch keine. Eigenverantwortlich aktiv werden können Verbraucher und Verbraucherinnen aber nur, wenn sie wissen, wer über sie Scorewerte angelegt hat und wer Scorewerte abgefragt hat. Die Große Koalition gibt ein Informationsrecht, lässt im Gesetz aber gleichzeitig völlig offen, wie es realisiert werden kann.
Einen guten Überblick über den Gesetzentwurf bietet Zeit-Online: Sind Sie kreditwürdig?
Das Bundeskabinett will den Datenschutz beim Scoring verbessern. Doch der beschlossene Gesetzentwurf stärkt vor allem die Rechtssicherheit für Kreditfirmen.
[…]
Da hilft es auch nichts, dass der letzte Entwurf des Gesetzes (hier als pdf) gegenüber den vorherigen noch einmal überarbeitet wurde. Verfahren, die bisher sowieso schon Verwendung fanden, verpasste die Bundesregierung lediglich eine gesetzliche Grundlage. Was bisher in einer Art Grauzone geschah, ist nun offiziell erlaubt. Die Wirtschaft erhält Rechtssicherheit, geben musste sie dafür nicht viel.Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass der Entwurf zu kurz greift: Scoring: Denken in Schubladen geht weiter.
Als nicht ausreichend kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die heute im Kabinett beschlossenen Neuregelungen zum Einsatz von Scoring-Verfahren. „Verbraucher werden auch in Zukunft nicht erfahren, warum sie von Unternehmen in welche Schubladen gesteckt werden“, befürchtet Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin Wirtschaft. Ziel der Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz ist es, transparente Regeln für den Einsatz von Scoring-Verfahren zu schaffen. Tausch: „Die heute beschlossenen Maßnahmen stellen einen richtigen Schritt dar, laufen aber Gefahr, das Ziel zu verfehlen.“ Die Verbraucherschützer appellieren jetzt an die Bundestagsfraktionen, sich für Bewertungsverfahren einzusetzen, die den ungezügelten Einsatz von Scoring-Verfahren begrenzen und die Transparenz der Verfahren spürbar verbessern.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert weiter, dass die Bundesregierung die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes auch dazu nutzt, den Schutz der Verbraucher insgesamt zu stärken. Hierzu seien notwendig:
* Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände zu stärken, um datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen zu können.
* Ein Verbot des praktizierten Opt-Out-Prinzips bei Datenweitergabeklauseln. Ein obligatorisches ‚Opt-In’ würde die Kenntnisnahme und Einwilligung der Verbraucher in die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken sicherstellen.
* Ein Sammelrückrufrecht, damit Verbraucher ihre Einwilligung zur Verwendung ihrer Daten in einem Zuge widerrufen können.
* Den zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung eines Datenschutzaudit.Weitere Meldungen:
Tagesschau: Mehr Verbraucherrechte gegenüber Auskunfteien.
Heise: Bundesregierung will Geo-Scoring zur Bonitätsprüfung zulassen.
Heute.de: Prüfung der Kreditwürdigkeit soll transparenter werden. -
: Videologie
: Videologie Der Kurzfilm „Videologie“ entstand im WS07/08 an der FH Wedel und thematisiert Überwachung:
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: USA: Musiker für Netzneutralität
: USA: Musiker für Netzneutralität Die Future of Music – Coalition hat die „Rock the Net: Musicians for Net Neutrality“ – Kampagne gestartet. Hauptelement ist eine CD-Kompilation, deren Erlöse in die Kampagne fliessen soll. Mit dabei sind die Künstler Wilco, Bright Eyes, They Might Be Giants, Aimee Mann, DJ Spooky, Portastatic, The Wrens, Palomar, Guster, The Classic Brown, Matthew Shipp, BC Camplight, David Miller, David Bazan (ex-Pedro the Lion) und Free Form Funky Freqs (Vernon Reid), die alle einen Track beigesteuert haben. Ziel ist, mehr Bewusstsein für die Bedeutung von Netzneutralität innerhalb der Musik-Community zu schaffen. Man kann die CD in US-Läden kaufen und in diversen Online-Stores.
Das Future of Music – Blog beschreibt den Hintergrund:
The current structure of the web lets the biggest companies and the smallest bedroom recording artist exist on an equal technological playing field. But big telecommunications and cable companies want to charge content providers (artists, labels — anyone who puts stuff on the web) a fee for the faster delivery of their sites. Those who couldn’t afford — or didn’t want to — pay a toll would be stuck in the slow lane. The Internet works because it belongs to everyone. All artists — big or small — have been able to use the web as a powerful tool to engage audiences. This all takes place without interference from gatekeepers and middlemen. But if net neutrality goes away, musicians lose an important connection, and fans lose the freedom of choice. That’s why we started the Rock the Net, which includes founding artists Death Cab For Cutie, R.E.M., Pearl Jam, Kronos Quartet and Ted Leo.
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: Kanada lässt Unterhaltungslobby an ACTA mitschreiben
: Kanada lässt Unterhaltungslobby an ACTA mitschreiben In Kanada dürfen die Lobbygruppen aus der IP-Industrie am internationalen Anti-Piraterieabkommen ACTA mitschreiben und die Regierung beraten, wie das iRights-Blog mit Bezug auf Michael Geist schreibt:
Den Unterlagen zufolge ist das Komitee neben Regierungsvertretern unter anderem auch mit Vertretern folgender Interessenverbände besetzt: Entertainment Software Association of Canada, Canadian Recording Industry Association, Canadian Motion Picture and Distributors Association und Canada’s Research-Based Pharmaceutical Companies. Wie der Autor des Star-Beitrags hervorhebt, sind auf der Liste weder Telekomunternehmen, Technologieunternehmen, Internetunternehmen oder Bürgerrechtsvereinigungen vertreten. Das ist bemerkenswert, da ACTA nach bisher bekannt gewordenen Informationen unter anderem auch die Einbeziehung von Internetprovidern und anderen Internetunternehmen bei der aktiven Bekämpfung der „Piraterie“ einbezogen werden sollen.
In Deutschland und der EU wissen wir nichts darüber, wer hier die Bundesregierung, bzw. die EU-Kommission beraten darf. Aber aus anderen internationalen Prozessen weiß ich, dass dies kein ungewöhnlicher Vorgang ist, Lobbygruppen einzubinden. Daher wäre es interessant, mal für Deutschland / Europa Informationen zu bekommen, wer hier konsultarisch aktiv ist.
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: 18.000 Terroristen in Deutschland?
: 18.000 Terroristen in Deutschland? Es ist vollkommen unklar, ob wir 18.000 Terroristen in Deutschland haben. Was aber klar ist, dass 17.745 Einträge in der neuen Anti-Terror-Datei gespeichert sind und eine Menge Menschen von den Sicherheitsbehörden damit als potentielle Terroristen angesehen werden. Das verkündet die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Gegenüber dem Start der Anti-Terror-Datei im März 2007 ist dies sogar eine Steigerung von knapp 25%, bzw. sind einzelne Personen gleich mehrfach Terror-verdächtig, nämlich in einzelnen Dateien in verschiedenen Bundesländern. Eine genaue Aufschlüsselung der Datensätze ist der Bundesregierung leider nicht möglich, da sie dafür „unter Einbeziehung von Länderbehörden gespeicherte Daten öffentlich Auskunft“ geben müsste.
Wie das immer so bei Listen ist: Wer einmal da rein kommt, auch wenn es nur ein dummer Zufall ist, kommt da dort so schnell nicht mehr raus.
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: Neue Analyse zum Telekompaket
: Neue Analyse zum Telekompaket Es gibt ein erstes Analyse-Papier zum aktuellen Stand des Telekom-Paketes. Die britische Politologin Monica Horten hat die beschlossenen Änderungsanträge des IMCO-Ausschusses (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) analysiert. Die weiteren Ausschüsse kommen noch, sobald wir alle relevanten Informationen haben. Das EU-Parlament arbeitet nicht so schnell, wie man das denkt, ausserdem sind da jetzt die meisten im Urlaub. Das erschwert leider etwas unsere Analyse-Arbeit, aber wir sind zuversichtlich.
Kurz zusammengefasst: Das meiste ist schon bekannt. Auch die Kompromisslinie der EU-Abgeordneten ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, weil sie Verbraucher- und Bürgerrechte abbaut.
Die Futurezone berichtet auch über die erste Analyse: Neue Analyse zum Telekompaket.
Aufgrund der Wortwahl des im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz [IMCO] verabschiedeten Kompromisses sind fast alle Elemente von „Eins, zwei, drei – Internet abgedreht“ zwar etwas abgeschwächt, aber immer noch enthalten. Das betrifft vor allem Änderungsantrag neun, der die „Kooperation“ von Internet-Providern bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen vorsieht.
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: ePass: Die werden jeden Quatsch unterschreiben
: ePass: Die werden jeden Quatsch unterschreiben Sueddeutsche.de hat ein Interview mit Frank Rosengart vom Chaos Computer Club zum neuen elektronischen Personalausweis: „Die werden jeden Quatsch unterschreiben“.
sueddeutsche.de: Neben der Ausweisfunktion hat der E‑Ausweis auch Nutzen für die Wirtschaft. Er soll beispielsweise das Online-Banking sicherer machen und E‑Government erleichtern. Kann er das?
Rosengart: Der neue Ausweis enthält einen Chip, der viele persönliche Daten und die elektronische Signatur speichert. Diese elektronische ID finde ich sehr problematisch. Damit Unternehmen diese nutzen können, muss extra eine neue Bundesstelle geschaffen werden, die die Seriösität von Firmen wie Ebay und Co. überprüft. Aber dafür fehlt im Bund die Kompetenz. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind jetzt schon überfordert. Der Betrüger GmbH wird es leicht gelingen, an sensible Daten zu kommen, wenn Menschen den E‑Ausweis nutzen müssen, um im Internet einzukaufen. Und leider sind viele Bürger immer noch sehr naiv. Mit ihrer elektronischen Signatur werden sie ohne nachzudenken jeden Quatsch unterschreiben.[…]
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: DGB-Papier für eine Datenschutzoffensive
: DGB-Papier für eine Datenschutzoffensive Der DGB hat ein zweiseitiges Positionspapier zum Datenschutz veröffentlicht und fordert u.a. eine neue „neue Datenschutzoffensive in Gesellschaft und Betrieben“.
Der Datenschutz gewinnt wieder an gesellschaftspolitischer Relevanz. Die Bürgerinnen und Bürger entwickeln zunehmend ein Gespür dafür, dass sie mit ihren Daten sorgsam umgehen müssen und diese nicht bedenkenlos im Internet oder bei Zahlungsvorgängen offen legen sollten. Der Datenschutz wird von Neuem ernst genommen und als schützenswert begriffen.
Konkret geht es um mehr Transparenz für Betroffene, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, eine bessere Datenschutzkultur in Betrieben und mehr Sanktionen bei Verstössen.
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: Freiheit statt Angst: Großdemo in Berlin am 11. Oktober
: Freiheit statt Angst: Großdemo in Berlin am 11. Oktober Ungefähr ein Jahr nach der letzten bundesweiten Großdemonstration rufen Bürgerrechtler und Datenschützer wieder auf, in Berlin Gesicht zu zeigen gegen den Überwachungswahn. Der offizielle Aufruf ist heute veröffentlicht worden, jetzt werden weitere Unterstützer und Helfer gesucht, darüber hinaus viele Spenden, um das alles zu finanzieren. Dieses Mal wird der FoeBuD Busse aus ganz Deutschland nach Berlin organisieren, die Karten dafür gibt es demnächst in deren Shop.
Das beste: Gleichzeitig mit uns werden in vielen anderen Hauptstädten Menschen mit dem gleichen Aufruf (englisch) gegen den Überwachungswahn demonstrieren und andere Aktionen machen. Bisher haben wir insgesamt 16 Länder gewinnen können, aber es trudeln täglich neue ein. Innerhalb weniger Tage hat sich die Idee bis nach Sri Lanka und anderswo herumgesprochen und Interesse geweckt. Da scheint der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die ganze Sache wieder iniitiert hat, mal wieder die richtige Idee zur richtigen Zeit gehabt zu haben. Wer Datenschutz-Kontakte im Ausland hat: Schaut mal im Planungswiki, ob ihr noch helfen und die Leute darauf ansprechen könnt.
Im Vorfeld kann man am 20. September in München als „Aufwärmtraining“ unter dem Motto „Freiheit Weiß-Blau“ gegen das verschärfte bayerische Versammlungsgesetz und andere Überwachungsmaßnahmen auf die Straße gehen. International wird am 22. September an vielen Orten im Rahmen des OneWebDay für den Aktionstag „Freedom not Fear 2008“ mobilisiert werden.
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: Keine Angst vor Google
: Keine Angst vor Google Der Taz-Redakteur Tarik Ahmia argumentiert, dass Google nicht „der neue Feind“ sei: Keine Angst vor Google.
In diesem Geben und Nehmen ist Google geradewegs zu einem seriösen Umgang mit den Kundendaten verdammt. Der Verlust des Vertrauens seiner Kunden wäre der Google-GAU: Würden Fälle bekannt, in denen Google Schindluder mit den Daten seiner Kunden betreibt, ist der nächste, vertrauensvollere Google-Konkurrent nur einen Mausklick entfernt. Googles Firmenmaxime „Dont be evil“ ist deshalb nicht nur ein Marketingspruch, sondern ist überlebenswichtig für das gesamte Geschäftsmodell des Konzerns. Die Welt der Internet-Ökonomie in althergebrachte Kategorien der Datenschützer einzuteilen – hier die rechtschaffenen Datenbewahrer, dort die skrupellosen Datensauger – greift deshalb auch zu kurz. Diese Welt ist komplexer geworden, und sie braucht ein neues Verständnis von Datenschutz, das dem Prinzip von Geben und Nehmen Rechnung trägt. Allein das Sammeln von Nutzerdaten lässt sich heute nicht mehr automatisch mit unlauteren Zielen eines Unternehmens gleichsetzen.
Er beschreibt anschaulich, dass die Nutzer selber darauf achten müssen, was sie wie und wo im Netz publizieren. Einen wichtigen Punkt übersieht er aber leider in seiner Argumentation: Google ist ein Unternehmen, was staatlichen Regulierungen unterliegt. Durch die Datenanhäufung werden bei Sicherheitsbehörden Begehrlichkeiten geweckt, auf die Datenberge zugreifen zu können.
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: Urheberrechts-Debatte: 95 Jahre, Warnbriefe und die Kulturflatrate
: Urheberrechts-Debatte: 95 Jahre, Warnbriefe und die Kulturflatrate In der Debatte rund um die Zukunft des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist in der vergangenen Woche wieder soviel passiert, das sich die offenen Tabs in meinem Browser ganz schön vermehrt haben. Daher gibt es hier einen Überblick rund um das Geschehen.
Die EU-Kommission will die Schutzrechte für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre erhöhen und hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Das ist eine alte Forderung der Musikindustrie und hat mit dem ursprünglichen Zweck des Urheberrechts, durch ein Schutzrecht mehr Kreativität zu entfalten überhaupt nichts zu tun. Damit wird mal wieder klar, dass das Urheberrecht zu einem Recht der Verwerter wird, denn die Allgemeinheit wird ihrem kulturellen Erbe beraubt und Kreative wird es auch nicht motivieren, neue Werke zu schaffen. Eine vernünftige Forderung wäre, die Schutz-Dauer zu senken, anstatt sie zu erhöhen.
ORF.at hat ein Interview mit den beiden Wissenschaftlern Martin Kretschmer und Paul Stepan, die ökonomische Hintergründe des Leistungsschutzrechtes und die mögliche Auswirkungen längerer Schutzfristen auf Konsumenten und Kreative erläutern: „EU-Subventionen an Musikkonzerne“. Basis der EU-Entscheidung ist übrigens eine (sicher ganz unabhängige) Studie der britischen Musikindustrie, die niemals veröffentlicht wurde. Kretschmar und Stepan argumentieren, dass von der Erhöhung der Schutzdauer nur einige Superstars profitieren und der „gemeine“ Künstler davon wenig hat.
Bei genauerer Betrachtung muss man sehen, dass die meisten Aufnahmen zwischen 1913 und 1958 [d.h. die, die heute unter die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre fallen würden] von Labels aufgenommen wurden, die von den vier Major Unternehmen [Universal, Warner, Sony BMG und EMI] im Laufe der Zeit aufgekauft wurden. Folglich würden die Einnahmen fast ausnahmslos an diese vier Giganten gehen, die wiederum zu einem Großteil in Ländern außerhalb der EU bilanzieren. Mit einer derartigen Verlängerung fließt auch Geld aus der EU ab.
Die britische Times hat ein einen offenen Brief von einigen Urheberrechts-Gelehrten zu diesem Thema veröffentlicht:
Many of us sympathise with the financial difficulties that aspiring performers face. However, measures to benefit performers would look rather different. They would target unreasonably exploitative contracts during the existing term, and evaluate remuneration during the performer’s lifetime, not 95 years. We call on politicians of all parties to examine the case presented to them by right holders in the light of independent evidence.
Kommentar von iRights.info: EU-Kommission beschließt Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen.
Unterm Strich wird der Zugang zum musikalischen Erbe erschwert und verteuert. Genau davor hatten Juristen, Musiker und Ökonomen aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten am 21. Juni in einem Brief an José Manuel Barroso gewarnt: „Die vorgeschlagene Richtlinie zur Verlängerung der Schutzfrist wird Kreativität und Innovation in Europa irreparablen Schaden zufügen.“ Niemand hat in Brüssel auf sie gehört. Dem europäischen Einigungsprozess hat McCreevy ganz sicher einen Bärendienst erwiesen. Die Europaskepsis unter denen, die die Entwicklung des Urheberrechts kritisch verfolgen, wird zunehmen. Dem verbreiteten Eindruck, dass die EU sich immer mehr zu einem „Europa der Lobbyisten“ entwickelt, hat Charlie McCreevy wenig entgegen zu setzen, im Gegenteil.
Mehr zu dem Thema auch bei Heise, Futurezone und Golem.
Wenigstens in einer anderen Sache sieht es mal etwas besser aus: Die EU-Kommission hat europäischen Verwertungsgesellschaften verboten, ihr Angebot im Ausland einzuschränken und will damit den Erwerb EU-weiter Lizenzen ermöglichen. Das ermöglicht Künstlern zukünftig, ihre Verwertungsgesellschaft frei wählen zu können. Das könnte für Künstler interessant sein, die von der GEMA daran gehindert werden, eigene Werke unter Cretaive Commons Lizenzen zu veröffentlichen. Dann geht man einfach nach Österreich oder Dänemark. Vielleicht erhöht es auch nur einfach den Druck, endlich mehr Wahlfreiheit ihrer eigenen Mitglieder zu ermöglichen.
Die GEMA ist übrigens not amused. Mehr dazu bei Heise und Golem.
Bei einem informellen Treffen haben sich die EU-Kulturminister für eine aktivere Rolle der Provider im Kampf gegen Piraterie geeinigt. Demnach sollen Internetanbieter künftig eine aktivere Rolle bei der Information ihrer Kunden über Urheberrecht und Urheberrechtsverstöße übernehmen. So wird es derzeit beim Telekom-Paket diskutiert. Bezeichnend ist auch das Zitat unseres Kulturstaatsminister Bernd Neumann: „Eine Verpflichtung der Serviceprovider, Nutzer auf urheberrechtliche Verpflichtungen und Verstöße hinzuweisen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“. Und der nächste Schritt sind dann die Internetsperrungen. Ich hab ja imme rnoch nichts von der Bundesregierung gehört, die ich mal vor zwei Monaten zu der Position erund um Internetsperungen angefragt habe.
In Grossbritanien haben die sechs grossen Provider British Telecom, Virgin, Orange, Tiscali, BSkyB und Carphone Warehouse ein Abkommen mit der Musik- und Filmindustrie, sowie dem britischen Wirtschaftsministerium unterzeichnet. Das zunächst für drei Monate geltende Abkommen soll die Provider verpflichten, Warnbriefe an ihre eigenen Kunden zu schicken, sobald sich die Musik- und Filmindustrie über Urheberrechtsverletzungen beschwert. Ein solches Vorgehen steht uns übrigens auch bevor, wenn das Telekom-Paket auf EU-Ebene mit der derzeitigen Kompromisslinie im EU-Parlament durchkommt. Es gibt natürlich keine Überprüfung, ob eine IP jetzt tatsächlich einem Kunden richtig zugeordnet wird und die Provider werden zu Handlangern der Unterhaltungslobby – gegen die eigenen Kunden. Dafür werden die Pläne zu Internetsperrungen zunächst ausgesetzt. Aber wie man das ja aus der Urheberrechts-Diskussion kennt, dürfte dies mal wieder nur ein Zwischenschritt sein, und sobald sich die Unterhaltungslobby wieder beschwert, kommt dann die nächste Eskalationsstufe. Der drittgrösste britische Provider verweigert sich dem Abkommen aber. Zitiert wird der CEO: „Es ist nicht meine Aufgabe, Polizist im Internet zu sein.“
Die britische OpenRightsGroup kommentiert die Pläne: Government to consult on legislation to curb illicit filesharing as industry agrees voluntary scheme.
Mehr dazu in Heise, Golem, Futurzone, The Register und BBC.
Interessant ist, dass das britische Kulturministerium über eine Kulturflatrate nachdenkt, um eine massive Kriminalisierung der Internetnutzer zu verhindern: Music industry to tax downloaders.
Währenddessen halten die Internet-Provider in Österreich die britische Vorgehensweise für problematisch: Absage an Tauschbörsen-Warnschreiben. Kurt Einzinger, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter ISPA, wird von der Futurezone zitiert: „Die Provider könnten nicht wissen, ob die Vorwürfe der Rechteinhaber auch stimmen würden, sagte Einzinger zu ORF.at. Wenn etwas vorliege, könne die Musikindustrie ohnehin rechtliche Mittel ergreifen. Liege nichts vor, sei auch eine Warnung nicht angebracht.“
Das grosse DRM-Sterben geht weiter: Im September schliesst der Yahoo! Music Unlimited Store und dann kann man seine gekauften Dateien nicht mehr abspielen. Kunden, die sich die Schrott-Dateien gekauft haben, werden beruhigt: Man könne sich die Dateien auch brennen, anschließend rippen und dann wieder als MP3 konvertieren. Da kann man sich die Lieder auch gleich bei Tauschbörsen holen und verbrennt kein Geld. Die Electronic Frontier Foundation kommentiert das: Here We Go Again: Yahoo! Music Throws Away the DRM Keys. „We’ve warned music fans for years that they could lose their DRM-wrapped music if vendors decided to withdraw support for it. Nonetheless, we hoped that the experience of MSN Music would encourage other vendors to think twice before making their customers pay the price for the vendors’ own faulty business decisions.“
Das Netzwertig-Blog verlinkt auf ein Discussion Paper des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung: “Das Internet und die Transformation der Musikindustrie” (PDF).
Die Rekonstruktion des technikgetriebenen Wandels der Musikindustrie zeigt, dass die wesentlichen Impulse der Restrukturierung von den Rändern des Sektors beziehungsweise von sektorexternen Akteuren ausgingen – und nicht von den etablierten Musikkonzernen. Diese haben die neuen technologischen Herausforderungen sehr zögerlich aufgenommen, darauf zunächst vor allem mit Blockadehaltungen und Eindämmungsstrategien reagiert und erst vor dem Hintergrund eines massiven und unabweisbaren Veränderungsdrucks damit begonnen, sich strategisch neu zu positionieren.
Telemedicus verweist auf eine Deklaration des Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht zum sog. Drei-Stufen-Test im Urheberrecht: Drei-Stufen-Test in der Kritik. In der Erklärung wird für mehr Schranken zum Schutz öffentlicher Interessen plädiert:
The Three-Step Test should not be interpreted in a manner that jeopardizes an adequate solution for this multi-level conflict of interests. (…) The public interest is not well served if copyright law neglects the more general interests of individuals and groups in society when establishing incentives for rightholders.
Man kann die „„Deklaration für eine ausgeglichene Auslegung der Dreistufentests im Urheberrecht“ auch online unterzeichnen.
iRights.info hat eine Zusammenfassung zu der Deklaration: Urheberrechtsexperten kritisieren dogmatische Anwendung von Dreistufentest aus TRIPS.
Die Urheberrechtsexperten fordern mit ihrer Deklaration dazu auf, die Interessen von Urhebern, Verwertern und der Öffentlichkeit in Zukunft alle angemessen zu berücksichtigen – wie es im TRIPS-Abkommen auch ausdrücklich vorgesehen ist. Bisher, kritisieren die Fachleute, seien die Interessen der Öffentlichkeit, zum Beispiel an einem funktionierenden Wettbewerb und einem Zugang zu geschützten Werken, nicht ausreichend ins Kalkül gezogen worden. Sie betonen die Bedeutung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen („Schranken“) zur Wahrung der gesamtgesellschaftlichen Interessen. Insbesondere wollen sie Menschen- und Freiheitsrechten, Wettbewerbsüberlegungen und „andere[n] öffentliche[n] Interessen wie beispielsweise den wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt, die soziale oder ökonomische Entwicklung“ einen höheren Stellenwert eingeräumt sehen als bisher.
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: Demnächst neue ACTA-Verhandlungsrunde
: Demnächst neue ACTA-Verhandlungsrunde Die Futurezone hat Neuigkeiten zum ACTA-Abkommen und zitiert Michael Jennings, den Sprecher des federführenden EU-Handelskommissars Peter Mandelson: ACTA: Zweite Runde in Washington.
„Soweit ich weiß gibt es noch gar keinen Entwurf“, sagt Michael Jennings, „Wir sind noch in einer frühen Phase der Verhandlungen.“ Die Bedenken der Bürgerrechtler möchte Jennings zerstreuen: „Was die ‚Gerüchte’ angeht, die sich auf mögliche Verletzungen von Bürgerrechten beziehen, kann ich folgendes sagen: Bei ACTA geht es darum, die Aktivitäten krimineller Organisationen in Zaum zu halten, die die öffentliche Sicherheit und Gesundheit gefährden.“[…] „Es geht nicht darum, die bürgerlichen Grundrechte einzuschränken oder Konsumenten zu belästigen“, so Jennings, „Ich möchte darauf hinweisen, dass die EU-Gesetzgebung eine ‚de minimis’-Klausel beinhaltet, die Reisende von Überprüfungen ausnimmt, wenn die beanstandeten Güter nicht Teil eines groß angelegten Schmuggelunternehmens sind. Die Zollbeamten in den Mitgliedsstaaten sind täglich mit organisiertem Drogen‑, Waffen- und Menschenschmuggel konfrontiert. Darauf liegt auch ihr Hauptaugenmerk.“
Demnach treffen sich am 29. Juli die Unterhändler zur zweiten Verhandlungsrunde in der US-Hauptstadt Washington. Konkretes möchte man natürlich mit Hinweis auf die Verhandlungen nicht kommunizieren.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge hat ein umfangreiches Dossier über ACTA ins Netz gestellt.
Die Breitband-Redaktion berichtet jetzt auch mit einem kleinen Artikel: Act against ACTA? Anti-Piraterie-Abkommen ruft Bürgerrechtler auf den Plan.
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: Mehrheit fürchtet sich vor Online-Durchsuchung
: Mehrheit fürchtet sich vor Online-Durchsuchung Die Nachrichtenagentur AP vermeldet mit Bezug auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitut TNS-Emnid im Auftrag des Internet-Magazins „Tomorrow“, dass die Mehrheit der Bundesbürger sich vor der Online-Durchsuchung fürchtet. 71% haben demnach Angst davor, „dass der deutsche Staat ohne berechtigten Verdacht Computer seiner Bürger online durchsucht.“ 27% sind unbesorgt. Die über 60-jährigen fürchten sich mit 62% am wenigsten, die jüngeren unter 30-jährigen mit 78% am meisten. Letztere nehmen sicherlich auch mehr am digitalen Leben teil.
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: CCC warnt: Bitte nicht lächeln
: CCC warnt: Bitte nicht lächeln Der Chaos Computer Club warnt in einer Pressemitteilung davor, der eigenen Krankenkasse Fotos zur Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte einzusenden: Bitte nicht lächeln.
In den letzten Tagen erreichten uns Hinweise, dass erste Krankenkassen ihre Kunden dazu auffordern, zwecks Ausstellung einer neuen Versichertenkarte ein Foto einzusenden. Die IKK Sachsen besteht sogar auf ein biometrisch vermessbares Foto und verweist auf eine gesetzliche Verpflichtung, dieses Foto einzusenden. [.…]
Eine Speicherung des Fotos über den Zeitraum der Herstellung der Karte hinaus ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und damit unzulässig. -
: Netzpolitik-Podcast 063: Creative Commons 3.0
: Netzpolitik-Podcast 063: Creative Commons 3.0 Zum Release der deutschen Creative Commons Lizenzen Version 3.0 habe ich mit John Weitzmann ein Interview zu den Neuerungen geführt. John ist der „Legal-Lead“ bei Creative Commons Deutschland, während ich für den „Public-Lead“ verantwortlich bin. Kurz zusammengefasst beschäftigt er sich mit allen juristischen Fragen und ich kümmere mich um die Öffentlichkeitsarbeit. In den letzten Monaten hat John zusammen mit vielen Helfern den Portierungsprozess auf die Version 3.0 koordiniert. In dem Gespräch erklärt er die vielen Änderungen gegenüber der Version 2.0 und beschreibt die Prozesse, die zu einem Lizenz-Update führen. Es ist etwas mehr Jura-Talk als sonst in den Netzpolitik-Podcasts, aber wir haben versucht, alles möglichst Praxis-nah mit Beispielen zu beschreiben.
Der Podcast ist ca. 22 Minuten lang und liegt als MP3 und OGG zum Download bereit.
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: Telekom-Paket: Der Zeitplan
: Telekom-Paket: Der Zeitplan Trotz Sommerpause hält die Diskussion um das Telekom-Paket an. Mittlerweile ist der weitere Zeitplan absehbar. Am 2. September wird es vermutlich nochmal eine Anhörung in den relevanten Ausschüssen geben. Die erste Lesung und damit Abstimmung wird in der Sitzungswoche vom 22.–25. September stattfinden. Vermutlich wird gleich am 22. September abgestimmt.
Dann geht es weiter zur nächsten Ebene. Im November will Frankreich als EU-Ratspräsident einen „gemeinsamen Standpunkt“ festlegen. Das bedeutet ein Kompromisspapier zwischen den Positionen des EU-Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rates. Und spätestens hier kommen die nächsten Probleme, weil Frankreich als Hardliner in Fragen der EU-Urheberrechtsbekämpfung und bei der Einführung von Internetsperrungen gilt. Sollte das EU-Parlament am 22. September eine verbraucher- und bürgerrechtsfreundliche Position beschliessen, so stände diese zwei Monate später wieder auf dem Prüfstand. Danach muss sowohl EU-Parlament als auch der EU-Rat dem gemeinsamen Standpunkt zustimmen. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Gesetzgebungsverfahren zu beenden: Wenn das Parlament und der Rat dem „gemeinsamen Standpunkt“ zustimmen, ist das Verfahren beendet. Das Telekom-Paket ist dann beendet und die EU-Staaten müssen es (theoretisch innerhalb von zwei Jahren) umsetzen. Wenn das Parlament den „gemeinsamen Standpunkt“ ablehnt, z.B. weil die Netzneutralität gefährdet ist und es eine unnötige Überwachung des Internets geben wird, wie derzeit möglich, geht es weiter mit einer Art Schlichtungsverfahren. Das bedeutet eine zweite Lesung im Parlament, aber das EU-Parlament hat bei diesem Schritt weniger Gestaltungsmöglichkeiten als vorher im Prozess.
Eine weitere theoretische Variante ist, dass die EU-Kommission in der Sommerpause auf Basis der Parlaments-Kompromisslinie einen neuen geänderten Vorschlag macht. Das wäre interessant, weil dieser nochmal durch die Parlamentsausschüsse müsste. Dies würde eine zeitliche Verschiebung in die nächste EU-Ratspräsidentschaft bedeuten und Frankreich wäre nicht mehr federführend beim „gemeinsamen Standpunkt“.
Wir planen gerade weitere Schritte. Für die Zeit Ende August / erste Lesung wird es wieder eine verstärkte europaweite Mobilisierung geben. Bis dahin haben wir eigene Wahlempfehlungen und wohl auch eigene Änderungsanträge für den Erhalt eines offenen Internets, für die wir eine Mehrheit im EU-Parlament begeistern müssen.
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: FSF gegen ACTA
: FSF gegen ACTA Die Free Software Foundation hat jetzt auch gegen das geplante Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) eine Stellungnahme veröffentlicht: ACTA threatens free software.
1. It makes it more difficult to distribute free software: Without file sharing and P2P technologies like BitTorrent, distributing large amounts of free software becomes much harder, and more expensive. BitTorrent is a grassroots protocol that allows everyone to contribute to legally distributing free software.
2. It will make it harder for users of free operating systems to play media: Consumers will no longer be able to buy media without DRM – and DRMed media cannot be played with free software.
3. It increases the chances of getting your devices taken away: Portable media players that support free formats are less common than devices which support DRM, such as the iPod. Will this make them suspicious to border guards?
4. It creates a culture of surveillance and suspicion, in which the freedom that is required to produce free software is seen as dangerous and threatening rather than creative, innovative, and exciting.