Netzpolitik-Podcast 063: Creative Commons 3.0

Zum Release der deutschen Creative Commons Lizenzen Version 3.0 habe ich mit John Weitzmann ein Interview zu den Neuerungen geführt. John ist der „Legal-Lead“ bei Creative Commons Deutschland, während ich für den „Public-Lead“ verantwortlich bin. Kurz zusammengefasst beschäftigt er sich mit allen juristischen Fragen und ich kümmere mich um die Öffentlichkeitsarbeit. In den letzten Monaten hat John zusammen mit vielen Helfern den Portierungsprozess auf die Version 3.0 koordiniert. In dem Gespräch erklärt er die vielen Änderungen gegenüber der Version 2.0 und beschreibt die Prozesse, die zu einem Lizenz-Update führen. Es ist etwas mehr Jura-Talk als sonst in den Netzpolitik-Podcasts, aber wir haben versucht, alles möglichst Praxis-nah mit Beispielen zu beschreiben.

Der Podcast ist ca. 22 Minuten lang und liegt als MP3 und OGG zum Download bereit.

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22 Ergänzungen

  1. Anlässlich der 3.0er habe ich einige Dokumente auf die neue Version geupdatet. Diesmal mit dem hübschen Metadaten-Tool auf creativecommons.org. Leider werden so nicht mehr valide html/xml-Seite produziert, da das xmlns:cc-Tag nicht in bspw. < a > oder etc. drin sein darf. Gibts da zufällig eine Alternative, wie man die Metadaten-Tags inkludiert, ohne eine invalide html-Seite damit zu erstellen?< / a>

      1. Ergibt in Verbindung mit dem referrer ein nettes Gimmick. Bei eingechaltetem Javascript (benötigt für das Gimmick auf der creativecommons-Seite) kannst du es dir mal anschauen, wenn du auf unten auf den Lizenz-Link klickst. Dann erscheint auf der CC-Lizenz-Seite automatisch mein Names als Autor.

  2. Dieser Podcast ist (nach letzter Minute des Beitrages) unter der by-sa statt wie sonst unter der by-nc-nd. Können wir nun häufiger mit dieser größeren Offenheit/Freiheit rechnen? Mich würde es freuen.

  3. danke für das update!

    john – du sagt in minute 20, dass man als urheber nachträglich jederzeit die lizenz ändern könnte. da kann ich nicht ganz folgen: wenn ich z.B. von BY auf BY-NC später wechsle, mache ich damit nicht alle strafbar, die dank der BY-lizenz das werk bereits kommerziell weiternutzen?

    1. Es ist richtig, dass man nicht nachträglich Rechte entziehen kann. Verstehe es lieber so, dass man das Werk mit der neuen Lizenz nochmals herausgibt.

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