Digital Rights

  • : Das Telekom-Paket im Netzpolitik-Wiki dokumentieren
    Das Telekom-Paket im Netzpolitik-Wiki dokumentieren

    Es gibt jetzt auch ein Netzpolitik-Wiki unter netzpolitik.org/wiki. Das soll mit der Zeit immer mehr im Rahmen dieses Blogs genutzt werden. Wir fangen erstmal mit der Debatte rund um das Telekom-Paket auf EU-Ebene an. Dafür gibt es eine Seite, wo ich schon viele Informationen zusammengefasst habe. Mehr kommt noch im Laufe der kommende Woche.

    Mögliche To-Do´s für fleissige Helfer/Innen:

    * Übersichtlicher machen, ggf. Überpunkte auf verschiedene Seiten auslagern.
    * Mehr EU-Ressourcen rund um das Telekom-Paket recherchieren und dokumentieren
    * Beteiligte Abgeordnete und ihre Kontaktinformationen recherchieren
    * Pressespiegel ergänzen
    * Kreativ werden!

    23. August 2008
  • : J!Cast 65: Haftung für Hyperlinks
    J!Cast 65: Haftung für Hyperlinks

    Der J!Cast 65 behandelt das Thema „Haftung für Hyperlinks“:

    Links sind technisch leicht zu realisieren, benutzerfreundlich und aus dem WWW nicht mehr wegzudenken: Mit ihnen klickt sich der Internetnutzer durch die ungeheure Menge von Webseiten, als würde er dabei von jemandem geführt, der sich im Netz auskennt. Dass hinter einem simplen Hyperlink allerdings erhebliche rechtliche Probleme stecken können, erklärt im Gespräch mit Jana Semrau Dr. Uwe Jürgens, Anwalt im Hamburger Büro der Kanzlei Lovells. Denn je nach Art des Links können nicht nur Urheberrechte verletzt sein, ein Verweis auf die falsche Seite kann für den Linksetzer ebenfalls schwere Folgen haben.


    Hier ist die 19 MB
    grosse MP3.

    22. August 2008 1
  • : The Last HOPE: Audio-Mitschnitte
    The Last HOPE: Audio-Mitschnitte

    Im Juli fand in New York City die diesjährige Ausgabe der „Hackers On Planet Earth“ Konferenz von 2600 unter dem Motto The Last HOPE statt. Von einigen der knapp 100 Talks sind bereits Videos aufgetaucht. Auf der Homepage gibt es auch die Audios von fast allen Talks in MP3-Format, ein wahrer Schatz. Nur als kleine Auswahl die Keynote und „Featured Speakers“:

    - Steven Levy, Autor des Buchs Hackers: Heroes of the Computer Revolution hielt in diesem Jahr die Keynote Address über Hacker, Technik und Geschichte: MP3
    – Punkrocker Jello Biafra, Ex-Sänger der Dead Kennedys, gab erneut einen schönen Rant über die US-amerikanische Politik zu Besten, jedoch nicht ohne die Hörer zu mehr Aktivismus aufzurufen und Beispiele dafür zu nennen: MP3
    – Stammgast ist natürlich auch Kevin Mitnick, mittlerweile professioneller Security-Consultant über seine Geschichte und wie man immer „Caller ID“ bekommt: MP3
    – Der „privacy expert“ Steven Rambam wurde auf der letzten HOPE kurzerhand vom FBI verhaftet, später freigesprochen. Diesmal sprach er gleich drei Stunden über den Zustand der Privatsphäre in der gegenwärtigen Gesellschaft. Diese sei tot und man solle endlich darüber wegkommen. Er erläutert in MP3 Teil 1, wie viele privaten Datenbanken „in the wild“ existieren und dass jeder da drin zu finden sei. In MP3 Teil 2 erzählt er, was er alles über den Freiwilligen Rick Dakan heraus gefunden hat, deren gemeinsames Buch Stealing Your Own Identity und warum er vor zwei Jahren verhaftet wurde.
    – Adam Savage, Moderator der TV-Show MythBusters (deutsch: Die Wissensjäger) über seine „Besessenheiten“: MP3

    21. August 2008
  • : Datenschutz: Seehofer vs. Künast
    Datenschutz: Seehofer vs. Künast

    Unserem Landwirtschaftsminister Seehofer ist wohl erklärt worden, dass er auch für den Verbraucherschutz zuständig ist und darunter auch Datenschutz fallen kann. Nun will er laut Spiegel-Online das das Datenschutzgesetz in drei Punkten ändern lassen: Verbraucherschutzminister Seehofer will neues Gesetz.

    Ohne ausdrückliche Zustimmung sollten persönliche Daten künftig nicht mehr gehandelt werden dürfen. Wer mit Daten handele, sollte deren Nutzung dokumentieren. Und marktbeherrschende Firmen sollten an Vertragsabschlüsse nicht mehr die Zustimmung zur Datenverwertung knüpfen dürfen.

    Wie das bei unserer Bundesregierung so ist: Das fällt ihnen erst ein, als Datenschutz das Sommerloch-Thema des Jahres 2008 geworden ist. Diese Forderungen hätte man ruhig schon im Kabinettsbeschluss unterbringen können, der vor 21 (!) Tagen beschlossen wurde.

    Bei Spiegel-Online findet sich auch ein Interview mit der ehemaligen Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast, wo sie Seehofer kommentieren darf: „Seehofer hat die Verbraucher hängen lassen“.

    Künast: Seehofer hat die Verbraucher in seiner Amtszeit hängen lassen. Die Umbenennung des Ministeriums, bei dem Verbraucherschutz an die letzte Stelle rückte, war die erste Botschaft. Und es ist bezeichnend, dass er im aktuellen Datenskandal jetzt mehr als eine Woche auf Tauchstation war. Beim Engagement für die Verbraucher ist die Regierung ein Ausfall – von Informationsrechten für Verbraucher, über die Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln bis zur Verankerung des Datenschutzes in der Verfassung.

    21. August 2008 2
  • : Vorratsdatenspeicherung: Data-Mining und der „Datenraum“
    Vorratsdatenspeicherung: Data-Mining und der „Datenraum“

    Wie aktuelle Beispiele zeigen, ist der beste Datenschutz noch immer Datenvermeidung. Denn wenn Datensätze einmal existieren, werden sie allzu oft zweckentfremdet genutzt. Auch die Vorratsdaten wecken Begehrlichkeiten bei „Bedarfsträgern“ und Profilern. Welche Möglichkeiten diese Datenberge für Data-Mining-Techniken bergen, ist nur schwer vorstellbar.

    Diese Gefahr versucht Oliver Leistert in seinem Paper Data Retention in the European Union: When a Call Returns in der aktuellen Ausgabe des International Journal of Communication zu illustrieren. Er argumentiert, dass uns die Sprengkraft digitaler Datenberge wie die der Vorratsdatenspeicherung gar nicht genügend bewusst ist, weil wir keine bildliche Vorstellungskraft dafür entwickeln können. Um diesen Mangel anzugehen, schlägt er die Metapher „Datenraum“ (data space) vor, zu dem die über Monate gesammelten Verbindungsdaten bei einer Gesamtbetrachtung werden. Eine Datenbank mit dem chronologischen Abbild sämtlicher Kommunikationsvorgänge wird navigierbar durch Raum und Zeit und bekommt damit eine ganz neue Bedeutung.

    Eine einfache Übersetzung des Abstracts:

    Digital vorgehaltene Metadaten von Telekommunikationsverbindungen verwandeln sich durch ihre Vorhaltung in ein Überwachungs-Programm. Ursprünglich ledglich eine technische Notwendigkeit, werden Metadaten mit der Vorratsdatenspeicherung in einen „Datenraum“ gefüttert, der die Zeit-Achse manipulierbar und navigierbar macht. Diese Massnahme ist dabei nur ein Beispiel für die Errichtung von Post‑9/11 Überwachungs-Technologien, die nicht mehr traditionell wie eine Kamera beobachten, sondern die Bevölkerung mittels Computern regelrecht prozessieren und verarbeiten. Da diese Datenverarbeitung noch relativ jung und nur schwer sinnlich vorstellbar ist, sind deren Mächtigkeiten nicht ausreichend reflektiert, geschweige denn im allgemeinen Verständnis verankert. Um die Mächtigkeit der Vorratsdaten bildlich vorstellbar zu machen, wird die Metapher eines „Datenraums“ ausformuliert, in dem Bewegungen zwischen und innerhalb von Daten möglich sind.

    Das Paper ist recht akademisch, der Autor führt viele interessante Gedankengänge und Zusammenhänge aus. Er erläutert die unterschiedliche Bedeutung von Kommunikationsdaten für Maschinen und Menschen und illustriert das am Beispiel von IP-Adressen und Domains. Wenn diese beiden symbolischen Welten jedoch miteinander verschmelzen, produzieren sie etwas Neues. Dabei entsteht ein in Zeit und Raum navigierbarer, also vierdimensionaler „Datenraum“. Ortsdaten wie die Funkzellendaten von Mobiltelefonen stellen dies besonders plastisch dar, damit können Bewegungen visualisiert und in eine navigierbare Form gebracht werden.

    Für Profiler ist dieser Datenraum ein Schatz. Brachte die bisherige Beobachtung der Kommunikation von Einzelpersonen jeweils sternförmige Topologien zustande, kann man jetzt Netzwerke mit potentiell endloser Tiefe generieren. Mit der enormen Rechenkraft moderner Computer ist sogar eine mehr als vier-dimensionale Datenwelt möglich, da jede topologische
    Konstruktion berechenbar wird. Mit weiteren statistischen Methoden werden aus diesem präzisen Abbild der Vergangenheit sogar Prognosen für die Zukunft.

    Den historischen Inbegriff des allgegenwärtigen Überwachungsstaats, das Panoptikum, hält der Autor jedoch hierfür für unzureichend. Da der Einzelne im Panoptikum nie wissen konnte, ob er gerade überwacht wird, verinnerlichte er deswegen ein konformes Verhalten, als ob er überwacht würde. Die aktuelle sicherheitspolitische Entwicklung seit 9–11 kann jedoch besser mit dem Begriff des Panspectron beschrieben werden. Dabei werden erst einmal so viel wie möglich Daten ohne einen Anfangsverdacht gesammelt. Einzelne Individuen tauchen dann nur noch auf, wenn konkrete Fragen (mittels Data Mining) beantwortet werden müssen.

    Das große Problem dabei ist jedoch, dass den Überwachten das Bewusstsein dafür fehlt.

    21. August 2008 3
  • : Überraschung: Da sind noch mehr Daten im Umlauf
    Überraschung: Da sind noch mehr Daten im Umlauf

    Überraschung: Das Daten-Debakel.

    Nach Einschätzung von Weichert sind spätestens mit dem Einzug des Internetzeitalters die Adressen der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung für Marketingzwecke und Verkaufsakquisen im Umlauf. Zugleich vagabundierten derzeit illegal „etwa zehn bis zwanzig Millionen Kontodaten“, die zunehmend für dubiose Geschäftspraktiken genutzt würden. Diese sensiblen Daten würden beim Telefonverkauf, bei Glücksspielen und Preisausschreiben, aber auch bei Verkaufsbörsen im Internet abgeschöpft.

    20. August 2008
  • : Rechtsprofessor kritisiert EU-Urheberrechtspolitik
    Rechtsprofessor kritisiert EU-Urheberrechtspolitik

    Professor Bernt Hugenholtz vom Institute for Information Law an der Universität Amsterdam hat einen offenen Brief an unseren EU-Präsidenten Barroso geschrieben, indem er sich über die aktuellen EU-Pläne rund um Urheberrechte & Co. verwundert zeigt. Zur Vorgeschichte muss man wissen, dasss Hugenholtz und andere in den letzten beiden Jahren zwei grosse Studien zur Urheberrechts-Politik im Auftrag der Policy-Unit der EU-Kommission erstellt hat.

    Diese sind:

    * The Recasting of Copyright & Related Rights for the Knowledge Economy
    * Study on the Implementation and Effect in Member States’ Laws of Directive 2001/29/EC on the Harmonisation of Certain Aspects of Copyright and Related Rights in the Information Society

    Die EU-Kommission hat im Juli ein vorausschauendes „Intellectual Property Package“ veröffentlicht. Konkret geht es um die geplante Verlängerung von Urheberrechts-Schutzfristen auf 95 Jahre und das Grünbuch “Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft”. Und die Forschungsergebnisse aus den von der EU-finanzierten Studien seien dabei überhaupt nicht eingeflossen. In dem offenen Brief bringt Hugenholtz zum Ausdruck, dass man selbstverständlich annehme, dass nicht alle Handlungsempfehlungen übernommen werden würden. Aber man sei doch sehr verwundert, dass die Studien anscheinend keinerlei Rolle spielen würden:

    What we would expect however is that our work, which was expressly commissioned by the policy unit in charge of these proposals, be given the appropriate consideration by the Commission and be duly referenced in its policy documents, in particular wherever the Commission’s policy choices depart from our studies’ main recommendations.

    Hugenholtz nimmt Bezug auf den Anspruch einer „Better Regulation“-Policy durch die EU-Kommission, was Teil der Lissabon-Agenda ist und wo die Rede davon ist, dass man den EU-Gesetzgebungsprozess transparenter machen wolle. Aber verwunderlich sei es dann, wenn eigene finanzierte Forschungsergebnisse komplett ignoriert werden würden. Diesen Anspruch von Transparenz würde das aktuell diskutierte IP-Package (Nicht zu verwechseln mit dem Telekom-Paket!) nicht erfüllen:

    As you are certainly aware, one of the aims of the ‚Better Regulation’ policy that is part of the Lisbon agenda is to increase the transparency of the EU legislative process. By wilfully ignoring scientific analysis and evidence that was made available to the Commission upon its own initiative, the Commission’s recent Intellectual Property package does not live up to this ambition. Indeed, the Commission’s obscuration of the IViR studies and its failure to confront the critical arguments made therein seem to reveal an intention to mislead the Council and the Parliament, as well as the citizens of the European Union.

    Vielmehr würde die EU-Kommission wieder den Eindruck erwecken, dass die eigene Politikgestaltung kein Produkt eines rationalen Entscheidungsprozesses sei, sondern von bestimmten Lobby-Interessen geschrieben werde:

    In doing so the Commission reinforces the suspicion, already widely held by the public at large, that its policies are less the product of a rational decision-making process than of lobbying by stakeholders. This is troublesome not only in the light of the current crisis of faith as regards the European lawmaking institutions, but also – and particularly so – in view of European citizens’ increasingly critical attitudes towards intellectual property law.

    20. August 2008 2
  • : Grosse Koalition will plötzlich mehr Datenschutz wagen
    Grosse Koalition will plötzlich mehr Datenschutz wagen

    Es ist ja interessant, wie schnell sich die Bundesregierung und die grosse Koalition nach den aktuellen Datenschutz-Skandalen im Wind dreht und mehr Datenschutz machen will. Bisher hatte man die Chance, dies im aktuellen Prozess der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zu machen. Da gibt es einen aktuellen Kabinettsbeschluss. Bisher spielte da der Verbraucherschutz aber keine grosse Rolle. Nun soll aber alles anders werden, was ja ausnahmsweise auch erfreulich ist.

    Tagesschau.de berichtet über ein Umschwenken von Justizministerin Brigitte Zypries: Zypries erwägt schärfere Datenschutzregeln.

    Aus ihrer Sicht kommen vor allem drei Konsequenzen in Betracht: Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe persönlicher Daten, eine Informationspflicht der Unternehmen bei Datenpannen und die Möglichkeit, durch Datenmissbrauch entstandenen Gewinn wieder einzuziehen. Zypries verwies darauf, dass für den Datenschutz primär das Innenministerium zuständig sei. Die von ihr genannten Punkte seien zum Teil relativ einfach gesetzlich zu verankern, sagte die SPD-Politikerin. Die Regelung, dass die Datenweitergabe bisher nur durch einen ausdrücklichen Widerspruch unterbunden werden kann, müsse lediglich umgekehrt werden. Eine Informationspflicht für Unternehmen über interne Fehler beim Umgang mit Daten läge auch in deren Interesse, um das Vertrauen ihrer Kunden zu erhalten, sagte Zypries.

    Dazu fordert sie noch eine Gewinnabschöpfung bei der illegalen Weitergabe von personenbezogenen Daten.

    Und auch die CDU hat bemerkt, dass sie einen gesellschaftlichen Trend verschlafen hat und will jetzt auch mehr Datenschutz wagen. Heise zitiert Wolfgang Bosbach, den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, der sich gegenüber AP für Nachbesserungen beim Bundesdatenschutzgesetz ausgesprochen hat, um den Verkauf von Kundendaten zu erschweren: Datenhandel-Skandal: Unionsvize fordert Verschärfung des Datenschutzrechts.

    „Ich bin strikt dafür, dass personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen“ […] Diese Zustimmung müsse vor einem wirtschaftlichen Transfer personenbezogener Daten gemäß dem Opt-in-Prinzip ausdrücklich eingeholt werden. Als wichtig bezeichnete Bosbach auch das Plädoyer der Bürgervertreter, Zugriffe auf Datenbanken in Unternehmen zu protokollieren. Auf diese Weise könnten Datenschutzbeauftragte nachprüfen, ob ein rechtmäßiger Zugang bestanden habe.

    19. August 2008 7
  • : Vorratsdatenspeicherung: Umsetzung und Kosten
    Vorratsdatenspeicherung: Umsetzung und Kosten

    Mit Beginn des Jahres 2009 sind Telekommunikationsanbieter in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Vorratsdaten zu speichern, auch wenn dann noch keine Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur vorliegen wird. Die großen Provider gehen mit dieser Zwickmühle sehr unterschiedlich um. Wir haben mal den aktuellen Stand recherchiert.

    Umsetzung

    Die Pressestellen der 16 großen deutschen Provider gaben auf Anfrage von netzpolitik.org folgende Auskunft zur Speicherung der Telefon- und Mobilfunkdaten (Offline) und IP‑, E‑Mail- und VoIP-Daten (Online). Ebenso berücksichtigt wurden die Angaben in den Datenschutzerklärungen und AGBs.

    Streng genommen hatten Kommunikationsanbieter in Deutschland genau einen Tag Zeit, die technische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im Telefon- und Mobilfunkbereich zu leisten, nämlich den 31.12.2007. Erst einen Tag vorher wurde das deutsche Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aber schon seit dem 01.01.2008 besteht die Speicherpflicht. Das dies nicht machbar ist, liegt auf der Hand.

    Daher begannen einige Telefonanbieter wie o2 bereits im Laufe des Jahres 2007 mit der Umsetzung in quasi vorauseilendem Gehorsam, noch ehe das deutsche Gesetz verabschiedet wurde. Andere, wie die Deutsche Telekom, sahen das gelassener und haben erst Anfang 2008 mit der Umsetzung begonnen und diese noch gar nicht abgeschlossen. Das heisst, die Deutsche Telekom und ihre Tochter-Firmen speichern noch gar keine Verbindungsdaten von Telefon- und Mobilfunk-Kommunikation im Sinne der Vorratsdatenspeicherung für ein halbes Jahr, sondern lediglich wie bisher für Rechnungszwecke. Die meisten anderen speichern seit Anfang des Jahres oder gaben keine Auskunft. Der VATM sagt, dass die Speicherung der Telefondaten umgesetzt ist.

    Ist die Speicherung der Telefon-Verbindungsdaten noch relativ einfach, weil theoretisch auf bestehende Systeme aufgebaut werden kann, wird es bei der Speicherung von Internet-Daten schwieriger. Besonders in den Bereichen E‑Mail und VoIP müssen Systeme teils komplett neu errichtet werden, wobei dabei wie geschildert noch viele Fragen offen sind. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass so gut wie alle Provider angaben, erst ab 01.01.2009 zu speichern und bis dahin an der technischen Umsetzung zu arbeiten. Manchmal hiess es jedoch auch hier lapidar „wir halten uns an gesetzliche Vorschriften“ oder „kein Kommentar.“

    Laut Klaus Landefeld vom eco können die Provider ja auch öffentlich gar nichts anderes sagen, kein Unternehmen dieser Größe kann das Gesetz einfach ignorieren und sich in der Öffentlichkeit bewusst in rechtliche Grauzonen begeben. Daher seien all diese Antworten „gepokert“. Dem eco gegenüber sagen fast alle Unternehmen, dass sie technisch noch gar nichts gemacht haben, da sie ja noch gar nicht wissen, wie sie das machen sollen. Der VATM wagt einen Vergleich: „Man kann auch kein Auto fertig bauen, bevor man weiß, welche Ansprüche es erfüllen soll.“

    Nur einige wenige Unternehmen riskieren Alleingänge und Implementierungen nach ihrem Ermessen, mit dem Risiko, dass eventuell nach Erscheinen der Technischen Richtlinie alles noch einmal geändert werden muss. Die Unternehmen AOL, Deutsche Telekom, NetCologne, QSC, Tele2 und Versatel geben an, dass sie eigene technische Lösungen entwickeln. 1&1 (United Internet), Debitel und E‑Plus greifen auch teilweise auf externe IT-Anbieter zurück, von denen bereits einige technische Lösungen für die Vorratsdatenspeicherung anbieten. Bei E‑Plus wird die IT von Atos Origin erledigt, die beiden Unternehmen haben einen Outsourcing-Vertrag für alle IT-Dienstleistungen.

    Die Datenschutzerklärungen der Unternehmen

    Die Datenschutzerklärungen der Unternehmen sind ebenfalls sehr unterschiedlich und teilweise inkonsistent mit den anderen Antworten. Debitel und QSC geben in den Datenschutzerklärungen an, das sie Verbindungsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung speichern und speichern wohl auch Telefondaten seit Anfang 2008. E‑Plus, Kabel Deutschland, NetCologne und Versatel hingegen behaupten in ihren Datenschutzerklärungen, Verbindungsdaten nur für Abrechnungszwecke zu speichern. Die Unternehmen geben aber trotzdem an, Telefon-Verbindungsdaten für die Vorratsdatenspeicherung zu sammeln. (Update: Die Datenschutzbestimmungen von Kabel Deutschland werden momentan überarbeitet.) Bei AOL, Arcor, HanseNet (Alice) und o2 findet sich gar kein Hinweis auf Verbindungsdaten.

    Noch erschreckender waren die Anfragen von netzpolitik.org an die Datenschutzbeauftragten der Unternehmen. Bei 1&1 (United Internet), Arcor, Debitel, E‑Plus, Kabel Deutschland, NetCologne und QSC waren auf der Homepage keine Datenschutzbeauftragten auszumachen. Von den restlichen Unternehmen wurden alle Datenschutzbeauftragten angeschrieben, jedoch hat seit einem Monat kein einziger geantwortet.

    Kosten

    Die Kosten für die Einrichtung der Systeme werden von den Unternehmen ebenfalls unterschiedlich angegeben. 1&1 (United Internet) nennt als „sehr vage Hausnummer“ mindestens eine Million Euro, Debitel und HanseNet (Alice) einen mittleren sechsstelligen Betrag und laufende Kosten, E‑Plus nennt einen siebenstelligen Bereich, während QSC dieses Jahr ca. 65.000–75.000 Euro investiert hat.

    Der VATM errechnet 50–75 Millionen Euro Kosten allein für erforderliche Hardware, der BITKOM schätzt dieselbe Zahl für reine Telekommunikationsanbieter „also ohne reine Mailanbieter etc.“ Der eco findet das alles viel zu niedrig und errechnet mindestens 332 Millionen Euro für die Internetwirtschaft.

    Die Unterschiede kommen zustande, weil der BITKOM beispielsweise nur 80 größere Unternehmen in seine Berechnung einbezieht. Doch schon die Bundesnetzagentur hat mehr als 2.600 Unternehmen in ihrem Verzeichnis der Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Auch diese Zahl ist jedoch zu niedrig, denn die selbe Bundesnetzagentur zählte bereits im Jahr 2006 in einer Marktstudie 3.200 Unternehmen in Deutschland, die E‑Mail-Dienste anbieten. Und all diese Unternehmen müssen auch speichern, die wenigsten davon werden jedoch in den Schätzungen berücksichtigt.

    Für all diese durch das Gesetz notwendigen Investitionen sind bisher keine Entschädigungen vorgesehen. Im gegenwärtigen Entwurf zum TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz sind lediglich Aufwandsentschädigungen für die Unternehmen vorgesehen, wenn die Daten dann von Behörden abgefragt werden. Die meisten Kosten entstehen jedoch durch die Einrichtung der Systeme, die neue Soft- und Hardware und laufende Kosten, nicht durch die Abfrage der Daten an sich. Zur Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Gesetzentwurf machten auch alle Branchenverbände deutlich, dass die Vorratsdaten für Strafverfolgung und damit für originär hoheitliche Aufgaben bestimmt sind. Daher haben auch Bund und Länder diese Kosten zu tragen, nicht die Unternehmen.

    Wie es derzeit aussieht, werden die Kosten aber von den Unternehmen an die Verbraucher weiter gereicht.

    19. August 2008 18
  • : Datenschutz ins Grundgesetz?
    Datenschutz ins Grundgesetz?

    Heribert Prantl argumentiert in der Süddeutschen Zeitung, dass der Datenschutz nicht ins Grundgesetz gehört: Daten sind keine Bonbons. Mit einer Grundgesetzänderung sei dem Datenschutz wenig gedient, wichtiger sei mehr Kontrolle:

    Was also braucht der Datenschutz? Er braucht ein detailliertes neues Gesetz, das Datensammlern und ‑verarbeitern klare Vorgaben macht. Fünf Grundprinzipien sind fundamental wichtig. Erstens: Die Zwecke, für die Daten gesammelt werden dürfen, müssen klar bestimmt und eng gefasst werden. Zweitens: Die bisher fast beliebig mögliche Weitergabe von Daten muss eingeschränkt werden; mit Daten darf nicht herumgeworfen werden wie mit Bonbons im Karneval. Und Handelsware dürfen Daten nur ganz ausnahmsweise sein. Drittens: Die Datenschutzbeauftragten der Betriebe brauchen mehr Kompetenzen. Viertens: Diese internen Beauftragten sind zu verpflichten, in bestimmten Fällen die staatlichen Datenschutzstellen zu informieren. Fünftens: Die staatlichen Beauftragten müssen das Recht erhalten, von sich aus präventiv, auch bei Privatfirmen, tätig zu werden.

    Das alles gehört en detail in ein Gesetz – nicht ins Grundgesetz, sondern ins Datenschutzgesetz.

    Ähnlich argumentiert Kai Biermann bei Zeit-Online: Datenvermeidung ist der beste Schutz.

    Datenschutz ist ein totes Recht, er spielt keine Rolle. Und wird er wohl auch nie. Zu groß sind die Versuchungen. Von den drei Kräften, die unsere Gesellschaft formen – Staat, Wirtschaft und Bürger – haben zwei kaum ein Interesse daran, die Daten der dritten Seite zu schützen. Die Wirtschaft verdient mehr, wenn sie viel über ihre Kunden weiß; dem Staat fällt es leichter, sie zu kontrollieren, wenn er seine Bürger genau kennt. Es braucht nicht noch mehr Gesetze und Regeln, wie Daten zu schützen sind, wenn sie denn einmal vorliegen. Es braucht ein neues Denken, eine Übereinkunft, dass Daten zu vermeiden sind, wo es nur geht. Es braucht den Willen, mehr zu löschen, als zu sammeln; die Einsicht, dass der beste Schutz noch immer ist, Daten und somit Probleme gar nicht erst anzuhäufen.

    19. August 2008 3
  • : NetzpolitikTV 045: David Reed über Deep Packet Inspection
    NetzpolitikTV 045: David Reed über Deep Packet Inspection

    NetzpolitikTV Folge 045 ist ein Interview mit dem US-Forscher David P. Reed. Er forscht als Professor am MIT Media Lab und gehört zu den Pionieren des Internets. In den 70er Jahren war er dafür verantwortlich, dass das End-to-End – Prinzip eingeführt wurde. Dieses Paradigma sorgte dafür, dass Funktionen aus dem Netzwerk heraus an die Enden, also die Computer, ausgelagert wurden. In dem Interview geht es um das End-to-End Prinzip und seine Bedeutung für die Entfaltung von Innovation.

    Weiter geht es um die politische Debatte rund um Netzneutralität und welche Gefahr für ein offenes Internet droht. Vor allem gehen wir am Ende des Gespräches auf Deep Packet Inspection ein. Er bringt verschiedene politische, moralische und wirtschaftliche Argumente, warum dies eine Risikotechnologie ist, die Innovation behindern und Grundrechte gefährden kann. Und er zeigt anhand von Beispielen, wie mit Hilfe von Deep Packet Inspection jetzt schon in den USA die Netzneutralität behindert wird.

    Hier klicken, um den Inhalt von blip.tv anzuzeigen.

    Das Gespräch ist 14 Minuten lang und liegt als MP4, OGG Theora und MP3 bereit.

    18. August 2008 11
  • : Dieser illegale Handel mit Adress- und Kontodaten sprengt alles bisher Dagewesene
    Dieser illegale Handel mit Adress- und Kontodaten sprengt alles bisher Dagewesene

    In einer Pressemitteilung des Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit kommentiert dieser die Übergabe von Millionen Datensätzen durch den Bundesverband Verbraucherzentrale und fordert: Illegaler Handel mit Adress- und Kontodaten sprengt alle Grenzen.

    Dix: „Dieser illegale Handel mit Adress- und Kontodaten sprengt alles bisher Dagewesene. Bei der jetzt anstehenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes muss die skandalöse Privilegierung des Adresshandels, die dieser Praxis Vorschub leistet, endlich beendet werden. Denn bislang müssen Bürger, die den Handel mit ihren Daten nicht wollen, selbst die Initiative ergreifen und dem widersprechen. Stattdessen sollten sie um ihre ausdrückliche Zustimmung gebeten werden, ohne die die Unternehmen keine Daten weitergeben dürfen.

    18. August 2008 6
  • : Schützen Sie sich vor Datenklau!
    Schützen Sie sich vor Datenklau!

    Tagesschau.de erklärt für Einsteiger, wie man sich vor Datenklau schützen kann:

    Ob im Online-Kaufhaus, bei Gewinnspielen oder am Telefon – persönliche Daten werden oft abgefragt. Auch der private USB-Stick am Schlüsselbund kann mal verloren gehen. Doch wie vermeidet man, dass diese sensiblen Daten missbraucht werden? tagesschau.de gibt Tipps, um Datenklau zu verhindern.

    18. August 2008 1
  • : VZBV kauft vier Millionen deutsche Kontendaten für 850 Euro
    VZBV kauft vier Millionen deutsche Kontendaten für 850 Euro

    Im Rahmen des aktuellen Datenschutzskandals rund um personenbezogenen Daten aus dem Umfeld der Süddeutschen sowie der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (SKL beziehungsweise NKL) kommen immer mehr Datensätze ans Licht. Während der Skandal letzte Woche mit einer Liste von 17.000 Datensätze startete, berichtet der Spiegel in der aktuellen Ausgabe von 1.5 Millionen Datensätzen, die im Umlauf sind. Noch mehr bietet der Bundesverband Verbraucherzentrale, wie heute auf einer Pressekonferenz in Berlin verkündet: Vier Millionen deutsche Kontendaten für 850 Euro.

    Demnach sei der Unterhändler im Internet „innerhalb von Stunden fündig geworden“ und auf das Angebot eingegangen, „sechs Millionen Daten mit vier Millionen Kontendaten für 850 Euro zu erwerben“. Mit dem „Schnäppchen“ wollen die Verbraucherschützer den dringenden Handlungsbedarf zur Eindämmung des grauen Datenmarkts untermauern. Der Aufkauf zeige, wie einfach es sei, an illegale Daten heranzukommen, betonte Billen. Wer die Informationen „mit hoher krimineller Energie ausnutzt, kann großen Schaden anrichten“. Der vzbv selbst werde die zwei CDs und eine DVD nun dem Berliner Datenschutzbeauftragten in Gewahrsam geben. Bei Stichproben haben die Verbraucherschützer festgestellt, dass viele der Datensätze aus dem Bereich der Süddeutschen sowie der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (SKL beziehungsweise NKL) stammen. Die Informationen würden aber auch aus Handyverträgen, Gewinnspielen, karitativen Betätigungen, Kunden- oder Rabattkartensystemen, Online-Webformularen oder von Rechnern stammen, die mit Trojanern ausgeforscht wurden, erläuterte Billen.

    18. August 2008 4
  • : VZBV: Datenschutz ist Verbraucherschutz
    VZBV: Datenschutz ist Verbraucherschutz

    Während derzeit Datenschutz-Skandale in Deutschland Hochkonjunktur haben, meldet sich jetzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Forderungsliste zu Wort: Datenschutz ist Verbraucherschutz. Zentrale Forderung: „Die Politik müsse erkennen, dass der Datenschutz an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden muss.“

    In einer Pressemitteilung mit zahlreichen Zitaten werden die folgenden Forderungen konkret erhoben:

    * Ein generelles Verbot des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige aktive Einwilligung der Bürger bzw. Kunden.
    * Klare Regeln für Einwilligungserklärungen
    o Ein obligatorisches ‚Opt-In’ bei Datenweitergabeklauseln. Die Einwilligung der Verbraucher in die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken darf durch eine Voreinstellung (Opt-Out) kein Automatismus sein.
    o Die Betroffenen sind vor einer Zustimmung konkret zu informieren, zu welchem Zweck welche Daten an wen weitergegeben werden.

    * Die Unwirksamkeit von Verträgen, die durch unerlaubtes Telefonmarketing angebahnt wurden, ohne dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung erteilt wurde.
    * Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände zu stärken und auszuweiten, um auch datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen zu können.
    * Die Einführung eines freiwilligen Datenaudits. Für Branchen, die mit Daten handeln, bedarf es eines obligatorischen Audits.
    * Eine Sorgfalts- und Berichtspflicht der Banken: Werden Lastschriften gehäuft und wegen fehlender Einzugsermächtigungen zurückgereicht, müssen die Banken die Staatsanwaltschaft informieren.
    * Eine institutionalisierte Vernetzung der Strafverfolgung und der Gewerbeaufsicht. Die Gewerbezulassung muss sicherstellen, dass den immer wieder mit der gleichen „Masche“ oder mit ähnlich unlauteren Wettbewerbshandlungen auftretenden Unternehmen eine Gewerbezulassung entzogen wird.
    * Ein schärferer Sanktionsrahmen: Bußgelder müssen erhöht und Wiederholungstäter europaweit von der Einreichung von Lastschriften ausgeschlossen werden.
    * Die Umsetzung der Charta digitaler Verbraucherrechte

    Die Politik könnte und muss handeln. Die aktuelle parlamentarische Diskussion rund um die Reformierung des Bundesdatenschutzgesetzes eignet sich dazu prima. Der Zeitpunkt ist gekommen.

    18. August 2008 1
  • : Sex, Lügen und Video
    Sex, Lügen und Video

    Die FInancial Times Deutschland hat ein ausführliches Dossier zu den Überwachungsmethoden deutscher Unternehmen online gestellt: Sex, Lügen und Video.

    Im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Wirtschaftsspionage rüsten deutsche Konzerne massiv auf. Sie spannen Ex-Geheimdienstler und Profi-Ermittler ein – und scheren sich nicht immer um Recht und Gesetz. Angriff, so ihre Devise, ist die beste Verteidigung.

    15. August 2008 3
  • : 25C3: Nothing to hide
    25C3: Nothing to hide

    Das Congress Motto für den 25. Chaos Communication Congress (25C3) des Chaos Computer Club steht jetzt fest: Nothing to hide.

    You could say that they are being ironic, even — but there’s more to it. After all, it has been a successful year for us, the digital natives and infonauts. The German constitutional court not only established a new fundamental right to digital privacy, the court is now also a subscriber to the CCC’s magazine, Die Datenschleuder. The CCC is visible in all the debates. Clearly, this is nothing to be shy about. With all these successful campaigns, the CCC has the right to show off. Their success is Nothing to hide! But this goes beyond political activism. Other members of our merry band of deviants have Nothing to hide, too. After all, nerdy pastimes like obsessive coding or tinkering with microcontrollers are cool now. It’s time to get out of our closets and show our soldering scars with pride!”

    Ich finde das Motto gut. Schön doppeldeutig!

    15. August 2008 4
  • : iSummit 08: Best of Keynotes II
    iSummit 08: Best of Keynotes II

    Hier nachgereicht noch ein Best-of der Keynotes der zweiten Hälfte des iSummit 08:

    Open Source Pharmaindustrie

    Dr. Hiroaki Kitano vom Sony Computer Science Laboratory berichtete von den Forschungsproblemen der Pharmaindustrie, die immer mehr investieren muss und dennoch immer weniger neue Medikamente findet. In dieser Situation wird es nach seiner Aussage immer sinnvoller, Kombinationen bereits entwickelter Wirkstoffe darauf zu untersuchen, ob sie unvorhergesehene Heilungserfolge bringen. Statistisch sei das bei einem gewissen Prozentsatz der Fall, allerdings gehe die Zahl möglicher Kombinationen ins Astronomische. Es sei daher nicht nur unwirtschaftlich sondern grundsätzlich unmöglich, dass jeder Pharmaproduzent alle Kombinationen für sich hinter verschlossenen Türen testet. Vielmehr sei man auf arbeitsteiliges Testen und die Ergebnisse der anderen angewiesen, um mögliche Erfolgskombinationen eingrenzen zu können.

    Ob der zunehmenden Wichtigkeit dieser Kombinationsforschung sieht Dr. Kitano hier ein ganz neues Paradigma in der Entstehung, das er Open Pharma nennt. Um das Ganze in Fahrt zu bringen wurde nun im japanischen Okinawa ein System namens PAYAO etabliert, ein „community-basiertes Ansammlungssystem für biologisches Wissen“ [PDF]. Es handelt sich dabei um eine funktionsreiche Annotations-Plattform, auf der Wissenschaftler ihre Forschungserkenntnisse hinterlegen und miteinander diskutieren können. Die gesammelten Informationen können kombiniert und auf verschiedene Arten dargestellt werden.

    (Über verwendete Lizenzen war leider nichts Genaueres zu erfahren)

    Open Content: Rückblick auf die letzten Jahre

    David Wiley gab eine kleine Geschichtsstunde zur Entwicklung der Initiativen rund um die Ideen von freier Software und Open Content, angefangen bei Richard Stallman und Eric S. Raymond über Wileys eigene OpenPrinciples/License bzw. Open Publication License (1998), die Creative-Commons-Lizenzen 1.0, die Etablierung des Konzepts der Open Educational Resources durch die Unesco (2003), das OpenCourseWare-Programm des MIT bis zu den CC-Lizenzen 3.0 und der GFDL heute. Ein Schelm wer ihm dabei unterstellen würde, dass er auch gerne mal drauf hinweisen wollte, dass Lawrence Lessig nicht wirklich der Erfinder der Idee eines allgemeinen Lizenzmodells jenseits der GPL war. Wiley zufolge wurden mit den CC-Lizenzen viele Schwächen der OPL behoben und er dankte unter Applaus dem im Auditorium sitzenden Lessig dafür, dass er die Idee zum Erfolg geführt habe.

    Aber für die Zukunft seien noch genug Probleme übrig, wie etwa das der Kompatibilität verschiedener Lizenzen untereinander, die Definition von „nicht kommerziell“ oder auch die potenziellen Probleme aus der in vielen Lizenzen zu findenden Verbindung von Unwiderruflichkeit und salvatorischer Klausel. Als vielversprechenden praktischen Ansatz erwähnte Wiley das von ihm mitinitiierte Projekt Open Highschool of Utah, einer gebührenfreien Oberschule, bei der ausschließlich freie Inhalte zum Einsatz kommen. Deswegen kann das Unterrichtsmaterial stetig angepasst und verbessert werden. Außerdem verwies er auf flatworld knowledge, seinen Verlag für akademische Werke, bei dem durchweg frei lizenziert wird. Alle Bücher sind online kostenlos erhältlich und können ansonsten für nach Druckqualität gestaffelte Preise auch gekauft werden.

    Japan mit rechtlichem Klotz am Bein

    Nicht weniger als ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert kündigte Tsuguhiko Kadokawa in seiner Keynote an. Er ist CEO und Vorstandsvorsitzender u. a. eines der größten japanischen Verlagskonsortien (vor allem für Anime) und Mitglied eines Regierungsausschusses zum Bereich Urheberrecht. Die Rede ist von einer umfassenden Urheberrechtsreform in Japan, nach der die Interessen der Rechteinhaber und Nutzer besser austariert sein sollen und die bereits in Teilen Gestalt angenommen hat. Eine wichtigen Faktor in der Entwicklung in Japan bildet dieser Darstellung nach YouTube. Fast war in diesem Vortrag sogar so etwas wie Besessenheit mit dem Phänomen YouTube spürbar. Kadokawa zufolge war man angesichts des Umfangs des dort auftauchenden kommerziellen Contents zuweilen wirklich entschlossen, YouTube komplett aus Japan heraus zuhalten (wie auch immer das hätte gehen sollen). Als YouTube dann allerdings von Google gekauft wurde, war den Japanern offenbar ziemlich schnell klar, dass man den ausgewilderten Content nicht dauerhaft würde verhindern können, wohl aber legalisieren könnte.

    YouTube hat in der Folge einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit japanischen Musikproduzenten geschlossen. Etwas ähnliches ist bzgl. Anime geplant, allerdings weitgehend auf Einzelfallbasis mit dem jeweiligen Anime-Urheber, vermittelt über den jeweiligen Verlag. Es soll eine Art freundliche Aufforderung zur Einwilligung in die Verbreitung über YouTube sein – gegen pauschale Vergütung versteht sich. Es gehe dabei um „Liebe und Respekt“ für die Arbeit der Urheber, also eine Art offizielles Anerkennungssystem in Kooperation mit YouTube.

    Die genannte Urheberrechtsreform diene insgesamt vor allem einem besseren Schutz von 100 Millionen japanischen Urhebern (auf diese Zahl kommt Kadokawa offenbar, indem er die zukünftig erwartete Zahl japanischer Laptop-Besitzer mit der Zahl potenzieller zukünftiger Urheber gleichsetzt), aber auch dem Schutz der klassischen Rechteinhaber und ‑verwerter. Wertvolle Erkenntnisse habe man auch aus den Büchern und Erläuterungen von Lawrence Lessig gezogen und werde sie berücksichtigen. An konkret geplanten Schritten, deren Einzelheiten bis März 2009 noch ausgearbeitet werden sollen, nannte Kadokawa: Suchservices würden legalisiert (!), Caching werde legalisiert, Beschränkungen des Urheberrechts zugunsten von Universitäten würden geschaffen und Reverse Engineering werde legalisiert (wobei anhand der Simultanübersetzung nicht klar wurde, was mit letzterem gemeint war).

    Und es wird wohl eine Art Fair-Use-Prinzip in Japan etabliert, womit Japan also dem US-amerikanischen Ansatz einer letztendlich gerichtlich auszugestaltenden, generellen Ausnahme vom Urheberrechtsschutz zu folgen scheint. Zugleich soll aber auch die Durchsetzung von Urheberrechten erleichtert werden.

    14. August 2008
  • : Freie Lizenzen gewinnen vor US-Gericht
    Freie Lizenzen gewinnen vor US-Gericht

    Vor dem höchsten US-Gericht für IP-Fragen wurde jetzt eine Entscheidung im Sinne freier und offener Lizenzen getroffen. Die Futurezone beschreibt den Fall: US-Gericht schützt freie Lizenzen.

    Konkret ging es um den Fall Jacobsen vs. Katzer. Der Programmierer Robert Jacobsen hatte eine Java-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der freien Artistic License [1.0] kostenlos ins Netz gestellt. Die Artistic License verpflichtet Programmierer, die den unter ihr veröffentlichten Code weiterverwenden dazu, ihr Programm unter den gleichen Bedingungen zu verbreiten. Die Firma Matthew Katzer and Kamind Associates, die Software für Modelleisenbahnen entwickelt, hatte Katzers Code in eines ihrer Produkte integriert und diese ohne Nennung des ursprünglichen Autors weiterverkauft, schreibt das Gericht. Das hätten sie nach den Bestimmungen der Artistic License nicht tun dürfen. Jacobsen klagte Katzer/Kamind 2006 wegen Urheberrechtsverletzung, nachdem diese ihn ihrerseits mit Klage wegen Patentverletzung gedroht hatten.

    Die Entscheidung ist logisch und bestätigt die Wirksamkeit von freien und offenen Lizenzen. Wenn sich nicht an die Bedingungen der Lizenz gehalten wird, kommt der Lizenzvertrag mit der Gewährung von Nutzungsfreiheiten nicht zustande und es entsteht eine normale Urheberrechtsverletzung. Ein ähnliches Urteil haben wir in Deutschland schon rund um die Frage von GPL-Violations gehabt. Freut mich, dass es jetzt auch ein Musterurteil in den USA gibt.

    Creative Commons kommentiert das US-Urteil: THE “IP” Court Supports Enforceability of CC Licenses.

    The Court held that free licenses such as the CC licenses set conditions (rather than covenants) on the use of copyrighted work. As a result, licensors using public licenses are able to seek injunctive relief for alleged copyright infringement, rather than being limited to traditional contract remedies. Creative Commons founder Lawrence Lessig explained the theory of all free software, open source, and Creative Commons licenses upheld by the court: “When you violate the condition, the license disappears, meaning you’re simply a copyright infringer. This is the theory of the GPL and all CC licenses. Put precisely, whether or not they are also contracts, they are copyright licenses which expire if you fail to abide by the terms of the license.” Lessig said the ruling provided “important clarity and certainty by a critically important US Court.”

    Siehe auch: Court: violating copyleft = copyright infringement.

    14. August 2008
  • : Chaosradio Express: Netzpolitik und das Telekom-Paket
    Chaosradio Express: Netzpolitik und das Telekom-Paket

    Ich war zu Gast im Chaosradio Express 095. Thema ist „Netzpolitik und das Telekom-Paket – Poltischer Aktivismus im digitalen Raum und aktuelle Fronten“.

    Politische Einflussnahme auf für den digitalen Lebensraum relevante Gesetzgebung scheitert heute schon häufig am immer noch vorherrschenden Unverständnis der politischen Klasse für die Themen mit technologischem Bezug. Im Gespräch mit Tim Pritlove berichtet Markus Beckedahl von netzpolitik.org über den konkreten digitalen Aktivismus und die Realitäten im Dialog mit Politikern. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Erfahrungen aus erfolgreichen Initiativen wie dem Kampf gegen Softwarepatente und die Vorratsdatenspeicherung gelegt. Zum Abschluss wird ausführlich auf das so genannte „Telekom-Paket“ eingegangen, einer aktuell zur Diskussion stehenden EU-Direktive zur Neuregelung des Telekommunikationsmarktes.

    Wie können lose organisierte Gruppen effektiv aktiv werden? Auf welcher Ebene nimmt am besten Einfluss auf den politischen Meinungsbildungsprozess? Wie lässt sich die maschinenlesbare Regierung herstellen? Welche Kommunikationswerkzeuge bieten das größte Potential zur Einflussnahme?

    Die Sendung ist 2:40 h lang und die MP3 ist 100 MB gross.

    13. August 2008 3