Digital Rights
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: Telekompaket: Malcolm Harbour wehrt sich
: Telekompaket: Malcolm Harbour wehrt sich Der britische EU-Abgeordnete Malcom Harbour wird etwas nervös bei der Diskussion um das Telekom-Paket, wie die Futurezone berichtet: Telekompaket: Malcolm Harbour wehrt sich. Als Berichterstatter und somit verantwortlicher Koordinator des Parlaments für die Universaldiensterichtlinie bezeichnet er jetzt unsere Kritik als „Angstmacherei“. Interessant ist, dass es wohl gerade die Linie der Konservativen ist, in der Öffentlichkeit jegliche Verweise auf Copyright-Durchsetzung zu verneinen.
„Das Telekompaket der EU wird den Verbrauchern im Zeitalter der modernen Telekommunikation neue Rechte geben“, so Harbour in seiner Stellungnahme, „Es wird nicht als ein Werkzeug zur Durchsetzung des Copyrights dienen, wie einige Leute unrichtigerweise behaupten.“ In einer offiziellen Stellungnahme zur Debatte vom 2. September hatte die französische SP-Abgeordnete Catherine Trautmann, die für den Industrieausschuss das Telekompaket betreut, ausdrücklich bedauert, dass die Copyright-Fragen in den Gesetzgebungsprozess eingeschleust worden sind. Harbour weist auf die anderen Regelungen des Telekompakets hin. So müssten Provider vor Abschluss von Verträgen ihre Kunden auf eventuelle Einschränkungen ihrer Dienstleistungen hinweisen – beispielsweise wenn ein Telefonieanbieter in seinem Netz die Benutzung von Skype untersagt. Ob es für die Konsumenten nicht noch besser wäre, wenn es den Providern im Sinne der Netzneutralität untersagt wäre, bestimmte Dienste zu sperren, steht freilich auf einem anderen Blatt.
Wenn das Gesetzespaket nicht als Urheberrechts-Durchsetzung gedacht ist, so kann man dies ruhig klar formulieren. Mit klar formulierten Gesetzestexten, die dies verständlich ausschliessen, bekommt man auch weniger Kritik. Mal schauen, wie es weitergeht. Die Abstimmung rund um das Telekom-Paket wird am 23. September im EU-Parlament in Brüssel stattfinden. Bis kommende Woche sind unsere Wahlempfehlungen fertig. Im Moment sieht es so aus, als ob Druck auf die liberalen und konservativen Abgeordneten aus Deutschland benötigt wird.
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: Netzpolitik-Podcast 067: Heide Rühle über das Telekom-Paket
: Netzpolitik-Podcast 067: Heide Rühle über das Telekom-Paket Im Netzpolitik-Podcast 067 spricht Mathias Mehldau mit der grünen Europaabgeordneten Heide Rühle über das Telekom-Paket und hier besonders den sogenannten Harbour-Report (Universaldiensterichtlinie). Heide Rühle ist grüne Schattenberichterstatterin für diesen Report und sitzt im Ausschuss für “Binnenmarkt und Verbraucherschutz” (IMCO). In dem Gespräch geht es um die Vorteile für die Verbraucher durch das Telekom-Paket, wie mehr Datensicherheit, mehr Verbraucherrechten (z.B. durch kürzere Vertragslaufzeiten) und mehr Rechte für Behinderte. Aber es geht auch um die Bedenken, auf die wir hier regelmässig hinweisen. Heide Rühle teilt unsere Bedenken, dass z.B. Copyright-Verfolgung nichts im Telekom-Paket zu suchen hat. Gleichzeitig hofft sie, dass diese Änderungen in den nächsten zwei Wochen bis zur Abstimmung raus fliegen, da sonst die Grünen dagegen stimmen müssten. Was aus ihrer Sicht schade wäre, weil 90% des Telekom-Paketes Verbraucherrechte stärken würde.
Das knapp vier Minuten lange Gespräch gibt es alsMP3 und OGG
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: Telekom-Gate betrifft mehr Journalisten
: Telekom-Gate betrifft mehr Journalisten Das Handelsblatt berichtet über Informationen aus Ermittlerkreisen, wonach die Telekom mehrere Journalisten bespitzelte. Bisher ging man noch von Einzelfällen aus, mittlerweile stehen mindestens 5–6 Fälle im Raum.
„Wir wissen inzwischen, dass es kein Einzelfall war“, sagte Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel dem Handelsblatt. „Telekom-Beschäftigte haben Telefonate von mehreren Journalisten und Telekom-Mitarbeitern auf der Arbeitsebene verglichen.“
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: Wem gehören Ideen?
: Wem gehören Ideen? Der kanadische Öffentlich-Rechtliche Radiosender CBC hat ein knapp einstündige Feature zur Frage „Who Owns Ideas?“ als MP3 online gestellt.
In the era of the Internet we’re facing a crisis around the new reality of intellectual property and copyright. These legal rights were established over hundreds of years to reward creators of ideas, but at the same time preserve and protect the public’s right to access and make use of the expression of ideas.
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: OLG Düsseldorf: Keine Haftung für Betreiber von eDonkey-Server
: OLG Düsseldorf: Keine Haftung für Betreiber von eDonkey-Server Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren den Betreiber eines eDonkey-Servers von der sogenannten Störerhaftung freigesprochen: OLG Düsseldorf: Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht.
Die Warner Music Group war gegen die Verbreitung von 17 Liedern eines Künstlers vorgegangen. Der eDonkey-Server-Betreiber hatte daraufhin die Songs gesperrt, aber ein anderes Album des Künstlers war noch zu finden. Während die Warner Music Group in der ersten Instanz vor Gericht gewann, musste sie jetzt in der Berufung eine Niederlage erleiden.
Nach Ansicht der Richter haftet der Betreiber nicht als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung. Dies scheitere bereits daran, dass auf dessen Server die Musikdateien nicht gespeichert werden, sondern sich dort lediglich ein Verzeichnis der Daten befinde. Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sei darin nicht zu sehen. Zudem habe Warner dem Anbieter auch keinen Vorsatz bezüglich der Urheberrechtsverletzung nachweisen können. Insbesondere konnte der Musikanbieter seinen Vortrag nicht glaubhaft machen, das eDonkey-Netzwerk sei nicht als zunächst völlig neutrales Netzwerk anzusehen, sondern dort überwiege eine illegale Nutzung.
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: Google: Nur noch 150% Vorratsdatenspeicherung
: Google: Nur noch 150% Vorratsdatenspeicherung Google verkündet heute, dass man die Speicherdauer von IP-Adressen verkürzen möchte. Von 18 Monaten geht es runter auf 9 Monate. Das ist nur noch 1,5 Mal solange, wie die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zeitlich geplant ist. Noch kürzer möchte man aber nicht speichern, weil sonst die Qualität nicht mehr gesichert sei. Unklar ist, warum andere Suchmaschinen wie Metager das ohne Speicherung von personenbezogenen Daten problemlos hinbekommen.
Mehr dazu in der Futurezone: Google antwortet EU-Datenschützern.
Im April hatten die Datenschützer ein kritisches Positionspapier zu Google veröffentlicht. EU-Datenschützer hatten, beispielsweise anlässlich einer Anhörung im EU-Parlament im Jänner 2008 zum Thema Google, auch immer wieder kritisiert, dass der Suchmaschinenbetreiber die IP-Adressen seiner Nutzer nicht als personenbezogene Daten betrachtet. Genau diese Auffassung hat Google Anfang Juli im Prozess, den der US-Medienkonzern Viacom gegen die Google-Tochter YouTube führt, in arge Bedrängnis gebracht. Ein New Yorker Gericht zwang Google, die IP-Adressen seiner User an Viacom herauszugeben – diese seien ja schließlich keine schützenswerten personenbezogenen Daten. Viacom und Google, die beide das Vertrauen ihrer Kunden zu verlieren hatten, einigten sich schließlich auf die Anonymisierung der übertragenen Logfiles.
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: NetzpolitikTV 052: Alexander Alvaro über das Telekom-Paket
: NetzpolitikTV 052: Alexander Alvaro über das Telekom-Paket NetzpolitikTV Folge 052 ist ein Interview mit dem FDP-Europaabgeordneten Alexander Alvaro über das Telekom-Paket und insbesondere die Datenschutzrichtlinie. Er ist Berichterstatter des EU-Parlament für die Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy). In dem Interview geht es um die Rolle und Aufgabe eines Berichterstatters in der parlamentarischen Debatte und worum es bei der Datenschutzrichtlinie geht. Innerhalb dieser gibt es z.B. die Regelung, dass ein Einverständnis des Nutzers vorliegen muss, wenn Software Daten nach Hause sendet.
Aber wir reden auch über die Konfliktpunkte: Der grösste Konflikt dreht sich um die Frage, ob IP-Adressen als persönliche Daten gewertet werden. Hierfür sprechen sich aktuelle Gesetzgebungen, EU-Kommission, EU-Staaten und alle Datenschützer aus. Alexander Alvaro ist der Meinung, dass dies nicht mehr zeitgemäss ist, weil die IP-Adressen nicht einem Individuum persönlich zugeordnet werden können.* Diese Sichtweise wird von verschiedenen Wirtschfts-Lobbys vertreten und von Verbraucherschützern nicht geteilt. Weiter geht es um Informationspflichten für Datenverluste und wie diese ablaufen könnte. Zum Schluss geht um die Frage, wie man sich in der Politik unter lauter Internet-Analphabeten fühlt und wie man Politikern mehr Medienkompetenz beibringen kann.
NetzpolitikTV 052: Alexander Alvaro über das Telekom-Paket from netzpolitik on Vimeo.Das Interview ist ca. 15 Minuten lang und liegt als MP4 auf dem Server.
* In der weiteren kurzen parlamentarischen Debatte rund um die Telekom-Paket ist das ein sehr kontroverser Punkt, und es ist wohl derzeit noch nicht klar, wie die Mehrheit des Parlaments dafür abstimmt. Was ist denn Eure Meinung dazu? Sind IP-Adressen personenbezogene Daten und sollten als solche geschützt werden, oder nicht?
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: Nächsten Montag im Bundestag: Anhörung zum BKA-Gesetz
: Nächsten Montag im Bundestag: Anhörung zum BKA-Gesetz Nächste Woche Montag findet im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine „Öffentliche Anhörung von Sachverständigen“ zum Thema „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ statt. Konkret geht es um das BKA-Gesetz und damit auch um die Online-Durchsuchung.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind jetzt online zu finden:
* Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld – Ausschussdrucksache 16(4)460 A
* Dr. Fredrik Roggan, Rechtsanwalt, Berlin – Ausschussdrucksache 16(4)460 B
* Prof. Dr. jur. Dirk Heckmann, Universität Passau – Ausschussdrucksache 16(4)460 C
* Prof. Dr. Martin Kutscha, Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin – Ausschussdrucksache 16(4)460 D
* Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit , Bonn – Ausschussdrucksache 16(4)460 E
* Peter Dathe, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes, München – Ausschussdrucksache 16(4)460 F
* Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, Wiesbaden – Ausschussdrucksache 16(4)460 G
* Prof. Dr. Hansjörg Geiger, Staatssekretär a.D., Berlin – Ausschussdrucksache 16(4)460 H
* Prof. Dr. Markus Möstl, Universität Bayreuth – Ausschussdrucksache 16(4)460 I
* Prof. Dr. Ralf Poscher, Ruhr-Universität Bochum – Ausschussdrucksache 16(4)460 JDie Anhörung findet am Montag, den 15. September 2008 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.
[via]
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: J!Cast 66: VW, die Denic und kurze Domains
: J!Cast 66: VW, die Denic und kurze Domains Der J!Cast Folge 66 behandelt diesmal „VW, die Denic und kurze Domains“:
Das OLG Frankfurt hat entschieden: entgegen ihrer bisherigen Richtlinien muss die Denic die Domain vw.de registrieren, obwohl diese nur aus 2 Buchstaben vor dem .de besteht. Solange diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, will die Denic zunächst nichts tun – doch was passiert dann? Wird die Schlacht auf die wenigen 2‑Buchstaben-Domains eröffnet? Wird es eine Sunrise Period geben oder gar eine lohnende Versteigerung?
Laura Dierking nutzte die Gelegenheit, um mit Dr. Julia Voegeli aus der Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg nicht nur diese Fragen zu erläutern, sondern auch die Strukturen von Denic und ICANN, der großen Schwester in den USA zu beleuchten. Dabei tauchte zwangsläufig die Frage auf, wieviel „Behörde“ die Verwaltung unseres Internets braucht und was man guten Gewissens einem privaten Unternehmen überlassen kann.
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: Netzpolitik-Podcast 066: Peter Schaar über den Datengipfel
: Netzpolitik-Podcast 066: Peter Schaar über den Datengipfel Der Netzpolitik-Podcast Folge 066 ist ein rund zehn minuten langes Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar über den Datengipfel.
In dem Gespräch zieht Schaar ein Resumee des gestrigen Treffens von Datenschützern mit Mitgliedern der Bundesregierung. Er beschreibt die Einigungen und welche Punkte noch strittig sind. Zum Schluss geht es um die Frage, ob Datenschutz jetzt sexy ist und ob die Debatte noch länger andauert. -
: Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0
: Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0 Gestern und heute fand in Berlin die ver.di-Konferenz „Öffentliche Dienste 2.0“ statt. Ich war u.a. als Teilnehmer eines Panels aktiv vor Ort. (Ich blog später nochmal mehr dazu.) Als eines der Ergebnisse der Konferenz gibt es das „Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0 – Die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft stärken!“, wo ich im Vorfeld etwas Input gegeben habe und jetzt in einer Liste von ErstunterzeichnerInnen auftauche.
1. Grundversorgung und offener Zugang!
Offener Zugang zum Internet gehört heute zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Informationsgesellschaft. Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe – privat, wie beruflich.Jeder Bürger – ob in Stadt oder Land, ob arm oder reich, ob behindert oder nicht – benötigt Zugang zum Internet mit ausreichender Bandbreite. Um die „digitale Spaltung“ von Arbeitswelt und Gesellschaft zu verhindern, gilt es:
Die Grundversorgung neu zu definieren, Zugang für alle Menschen auch dadurch zu garantieren, dass Dienstleistungen von „Mensch zu Mensch“ erhalten bleiben und in der Arbeitswelt alle Beschäftigten (z.B. auch ArbeiterInnen) Zugang zu Intra- und Internet bekommen.2. Wissen teilen, Wissen mehren!
Bildung und Zugang zu Wissen sind Grundrechte von zunehmender Bedeutung. Neue Technologien haben Zugang und Austausch von Informationen und Wissen grundlegend erleichtert. Diese Chancen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Teilhabe sowie kooperativen Arbeitens wollen wir erhalten, nutzen und fortentwickeln.Eine kalkulierte Verknappung der Informationsvielfalt, die Einführung technischer Barrieren und die schrittweise Privatisierung von öffentlichen Wissensbeständen ist ein Vergehen an der Allgemeinheit. Demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen ist auf offenen Zugang zu Wissensbeständen angewiesen.
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: NetzpolitikTV 051: Constanze Kurz über den Datengipfel
: NetzpolitikTV 051: Constanze Kurz über den Datengipfel In der NetzpolitikTV Folge 051 kommentiert Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club, den gestrigen Datenschutz-Gipfel der Bundesregierung:
„Alle Erwartungen, die wir nicht hatten, sind erfüllt worden.“
„Das ist eine Feigenblatt-Politik“.
„Was will man von einem Innenminister erwarten, der selber die grösste Datenkrake ist?“
„Die Internet-Ausdrucker werden hoffentlich über die Jahre weniger.“
Constanze Kurz zählt verschiedene Massnahmen auf, die beim Datenschutz-Gipfel vergessen worden sind, aber nach Ansicht des Chaos Computer Club dringend auf die politische Agenda müssten.
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: NetzpolitikTV 050: padeluun über den Datengipfel
: NetzpolitikTV 050: padeluun über den Datengipfel In NetzpolitikTV 050 kommentiert padeluun vom Foebud den Datengipfel der Bundesregierung in Berlin und fordert mehr „Datenhöflichkeit“.
„Vor 20 Jahren hätte ich Tränen geweint, dass wir die Chance haben, wenn wir etwas bestellen, man erst ankreuzen muss, ob die Daten wirklich verwendet werden dürfen. Naja, mittlerweile ist das völlig egal, weil: sie haben alle Daten.“
„Diesen Gipfel halte ich für eine reine Farce.“
„Da wollte der Bock zeigen, dass er Gärtner ist und nun im Datengarten rumwildert.“
Hier ist das MP4 dazu.
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: Datenschützer: Telekom-Paket der EU könnte Internetsperren erleichtern
: Datenschützer: Telekom-Paket der EU könnte Internetsperren erleichtern Heise berichtet über die Analyse des europäischen Datenschutzbeauftragten zum Telekom-Paket und zitiert dazu noch die französische EU-Abgeordnete Catherine Trautmann: Datenschützer: Telecom-Paket der EU könnte Internetsperren erleichtern.
Catherine Trautmann, Berichterstatterin des Parlaments für die Richtlinie Elektronische Kommunikationsnetze und Dienste, bedauert in einer Pressemitteilung des Parlaments die Streiterei um die urheberrechtlichen Aspekte. Letztlich gehe es um telekommunkationsrechtliche Regelungen, bekräftigte ein Mitarbeiter der Abgeordneten. „Darin geht es normalerweise nicht um Inhalte“, sagte er gegenüber heise online. Der Kampf gegen Piraterie werde zudem ein zentrales Thema in der geplanten Richtinie „Creative Content Online“ sein.
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: NetzpolitikTV 049: Abschied aus Brüssel
: NetzpolitikTV 049: Abschied aus Brüssel Ein Video von der Brüssel-Lobby-Aktion rund um das Telekom-Paket musste noch bearbeitet werden und ist jetzt online. Darin geht es um eine kurze Zusammenfassung nach vier Tagen Europaparlament.
Die Qualität ist etwas schlechter, weil wir auf die Ersatzkamera zurückgreifen mussten, die kein externes Mikro zulässt.
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: Kommentierte Linksammlung zu Datenschutz und Datensicherheit
: Kommentierte Linksammlung zu Datenschutz und Datensicherheit Tagesschau.de bietet eine umfassende kommentierte Linksammlung zu Datenschutz und Datensicherheit: Gesetze, Akteure und Schutzmaßnahmen.
Der Datenschutz für Bürger wird von mehreren Institutionen überwacht und geregelt. Die kommentierte Linkliste von tagesschau.de- bietet einen Überblick, zeigt, von welchen Faktoren Datensicherheit abhängt, wer am Datensammeln verdient und wer dagegen protestiert.
Schön gemacht und informativ. Dort wird auch auf ein entsprechendes Grundlagenpapier der Bundeszentrale für politischer Bildung hingewiesen, sowie auf das ARD-Ratgeber-Special „Der gläserne Mensch“.
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: Datenschutz-Gipfel: Ergebnisse und Versäumnisse
Protest zum Datenschutzgipfel, Foto von Lotar Küppers (CC-lizensiert) : Datenschutz-Gipfel: Ergebnisse und Versäumnisse Beim heutigen Datenschutzgipfel wurde eine Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Die wichtigste Änderung ist, dass Verbraucher zukünftig explizit einwilligen müssen, dass Ihre Daten für Werbezwecke verwendet und weiter gegeben werden können. Dieser Schritt vom Opt-Out zum Opt-In wurde lange gefordert.
Ergebnisse
Am Gipfel von Innenminister Schäuble nahmen Justizministerin Zypries, Wirtschaftsminister Glos, Verbraucherschutzminister Seehofer, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Schönbohm, der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar und Aufsichtsbehörden der Länder teil. Das offizielle Thema waren zwar „aktuelle Datenschutzvorkommnisse“, jedoch nur „im nicht-öffentlichen Bereich des Datenschutzes“, also der illegale Handel mit Verbraucherdaten.
Bei der anschließenden Pressekonferenz waren Schäuble, Schönbohm und Schaar. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung protestierte vor der Bundespressekonferenz mit einer Kundgebung gegen den Sicherheits- und Überwachungswahn anlässlich des von Herr Schäuble inszenierten Daten„schutz„gipfels:

Bereits im Vorfeld bangte der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft um die „berechtigten Interessen der Wirtschaft“ und empfahl Augenmaß. Die Verbraucherzentrale Bundesverband und Datenschutzbeauftragte haben eigene Forderungen aufgestellt, darunter auch die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen zur Weitergabe ihrer Daten, die nun beschlossen wurde.
Ebenfalls durchgesetzt wurde das Kopplungsverbot, also ein Verbot, die Zustimmung zur übermäßigen Datennutzung zur Bedingung von Vertragsabschlüssen zu machen. Die Strafen bei unzulässiger Datenverarbeitung sollen erhöht werden, durch Bußgelderhöhungen sowie den Einzug des durch Datenmissbrauch entstandenen Gewinns. Eingeführt werden soll auch ein Datenschutz-Audit, also eine freiwillige Überprüfung der Datenschutzrichtlinien von Unternehmen, damit diese mit einem „Datenschutz-Siegel“ werben können. Diese Neuerungen sollen in einem Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, der bis Ende November vom Kabinett fertig gestellt und noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden soll. Eine Kennzeichnungspflicht zur Herkunft von Daten wurde nicht beschlossen, darüber herrscht wohl weiterer Diskussionsbedarf im Kabinett.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Jörg Schönbohm wird eine Arbeitsgruppe gründen, die weitere Vollzugsfragen klären soll. Zur AG werden die Landesinnenminister, Schäuble, Schaar, aber auch Vertreter von Wirtschaft und Verbraucherschutz gehören. Diese AG wird Vorschläge wie die Verschlüsselung von Kundendaten bei Unternehmen und die Protokollierung von Zugriffen auf Datenbanken diskutieren. Ergebnisse sollen zur Innenministerkonferenz am 21. November in Potsdam vorgestellt werden.
Alle sprachen von einem „großen Maß an Übereinstimmung“. Auch Peter Schaar zeigt sich zufrieden und lobte das positive Gesamtergebnis. Ziemlich schnell haben sich die Diskutierenden getroffen und das Ergebnis sei weitestgehend identisch mit den Foerderungen der Datenschützer. Er forderte erneut eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Datenschutzbeauftragten. Wichtig sei neben deren Kontrolle und Bußgeldverfahren auch die Beratung, damit das Kind gar nicht erst in den Brunnen falle.
Versäumnisse
Noch ist jedoch nicht alles sicher. Eine geforderte Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von Daten wurde in diesem Rahmen schon als schwierig umzusetzen betrachtet. Weitere Forderungen wie die Verschlüsselung der Daten und ein Logging der Zugriffe blieben nur angedeutet. Überhaupt nicht erwähnt wurde eine Informationspflicht von Betroffenen bei Datenpannen. Auf Peter Schaars wiederholte Forderung nach mehr Mitteln für die Datenschutzbeauftragten folgte ebenfalls keine Reaktion.
Der Übergang von Opt-Out zu Opt-In soll nicht „von hier auf jetzt“ oder rückwirkend auf existierende Datensätze gelten. Peter Schaar betonte hier, dass der „seriöse Adresshandel“ jedoch nach ca. einem Jahr mit Datensätzen nichts mehr anfangen könne, da diese veraltet und damit „wertlos“ seien.
Auch, dass der Adresshandel seit Jahren bekannt war, wurde nicht thematisiert. Die Datenschutzbeauftragten weisen regelmäßig in ihren Tätigkeitsberichten darauf hin, aber Handlungsbedarf wird erst jetzt durch öffentlichen Druck gesehen. Ansprechen konnte man das auch nicht, nur Mitglieder der Bundespressekonferenz durften Fragen stellen.
Explizit nicht Thema des Gipfels war die Weitergabe von Daten der Meldeämter. Dies sei eine andere Rechtsmaterie, nämlich nicht das Bundesdatenschutzgesetz sondern das Melderecht.
Von Journalisten darauf angesprochen, erläuterte Peter Schaar kurz die Rechtslage über unterschiedliche Anfragen der Melderegister-Daten. Mittels gebührenpflichtigen einfachen Anfragen hat jeder das Recht, Anschriften von anderen Bürgern zu erfahren. Ein Widerspruchsrecht existiert nur für die Internet-Abfrage dieser Daten. Eine erweiterte Abfrage auch weiterer Daten wie frühere Anschriften und Alter sei zulässig, wenn ein „berechtigtes Interesse“ geltend gemacht wird. Hierzu zählt jedoch auch schon die Organisation eines Klassentreffens. Für eine Gruppenauskunft muss ein öffentliches Interesse vorliegen und Sonderauskünfte können Institutionen wie politische Parteien geltend machen. Der einzige Weg, all diese Auskünfte zu untersagen, ist eine Melderegistersperre, dafür muss man jedoch nachweisen, dass man bedroht wird.
Eine Opt-In Regelung auch für die Weitergabe dieser Daten von Melderegistern an Unternehmen einzuführen hält Schäuble jedoch für übertrieben, man solle das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Wiederholt erzählte er, dass die Verfügbarkeit von Daten für die Öffentlichkeit gut sei. So konnte er nur mit den Daten der Meldeämter ein Klassentreffen organisieren, was beispielsweise in den USA nicht möglich sei. Auch das Telefonbuch sei keine Gefahr. Neue technische Möglichkeiten müssten doch genutzt werden, auch für den IT-Standort und e‑Government „ohne ein Übermaß an Kontrolle“.
Die Datenweitergabe von Krankenkassen an Call-Center wurde ebenfalls nicht für bedenklich gehalten. Peter Schaar sah sich sogar gezwungen „eine Lanze für Call-Center“ zu brechen, die meisten arbeiteten doch seriös.
Medien
Heise hat auch eine Zusammenfassung: Datenschutzgipfel einigt sich auf striktere Regelungen für Kundendaten.
Auch Deutschlandradio hat eine Sendung zum Gipfel. Nach einem Interview mit Peter Schaar (mp3) plädierte der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (mp3) für einen sorgfältigen und sparsamen Umgang der Bürger mit ihren Daten.
Gerald Reischel (mp3), Autor des Buchs Die Google-Falle möchte Datenschutz als Unterrichtsfach.Die Zeit bringt einen Kommentar, der eine „Renaissance des Datenschutzes“ sieht und den vorsichtigen Umgang mit persönlichen Daten als „Bürgertugend im digitalen Zeitalter“ beschreibt.
Rolf Gössner kritisiert im Freitag die Scheinheiligkeit, dass sich „ausgerechnet jene Sicherheitspolitiker, die sich im Kampf gegen den Terror kaum an die Verfassung halten […] jetzt als Datenschützer [ausgeben].“
Die ARD hat mehrere Videos produziert. In einem Interview fordert Christian Fronczak von der VZBV einen „Sofortstopp“ auch für bereits im Umlauf befindliche Daten. Wenn es schon Einigkeit gibt, dass Daten nur mit Zustimmung genutzt werden können, solle da auch für schon existierende gelten. Die 15:00 Tagesschau bringt eine Zusammenfassung und O‑Töne.
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: Schattenmeldeämter: Alle Fragen, alle Antworten
: Schattenmeldeämter: Alle Fragen, alle Antworten Die taz hatte vor kurzem über die Schattenmeldeämter in Deutschland berichtet: Adress-Unternehmen richteten mit Melderegisterinformationen eigene Datenbanken ein, deren Rechtmäßigkeit mehr als zweifelhaft war. Dazu hat die Redaktion nun die Antworten auf eine Mail-Umfrage bei den Innenministerien der Länder als PDF veröffentlicht.
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: Zum morgigen Datengipfel
: Zum morgigen Datengipfel Die TAZ hat ein Interview mit Johann Bizer, dem Mitherausgeber der Zeitschrift „Datenschutz und Datensicherheit“ und bis Februar war er stellvertretender Datenschutz-Beauftragter in Schleswig Holstein, zum morgigen Datenschutz-Gipfel: „Adresshandel seit Jahren bekannt“.
taz: Herr Bizer, am Donnerstag lädt Innenminister Schäuble (CDU) zum Datenschutzgipfel nach Berlin. Endlich finden alle, dass Datenschutz wichtig ist. Freuen Sie sich?
Johann Bizer: Nur begrenzt. Die Politik muss sich fragen lassen, warum sie sich erst jetzt um die Missstände beim Adressen- und Datenhandel kümmert. Dass der Adresshandel in dubiosen Grauzonen agiert, ist doch schon seit Jahren bekannt.
Wer hat darauf hingewiesen?
Die Datenschutzbeauftragten. Jahr für Jahr stand das in ihren Tätigkeitsberichten. Aber die Politik hat das einfach ignoriert. Da musste sich erst ein Insider an die öffentlichkeit wenden und auf illegal gehandelte Bankdaten in seinem Callcenter hinweisen, damit die Politik von einem Skandal spricht. Aus meiner Sicht ist der eigentliche Skandal, dass die Politik so lange untätig war.
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: Europäische Datenschutzbeauftragter analysiert Telekom-Paket
: Europäische Datenschutzbeauftragter analysiert Telekom-Paket Der Europäische Datenschutzbeauftragter (EDPS) hat eine Analyse des Harbour-Reports (Die Universaldienste-Richtlinie im Telekom-Paket) veröffentlicht. Darin werden weitgehend unsere Kritikpunkte am Telekom-Paket geteilt. Interessant ist die Bewertung im Hinblick auf die Etablierung von DRM-Infrastrukturen (TCPA), der Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind (Wird bestätigt) und wie das „Three strikes and you’re out“-Modell aus Sicht der europäischen Datenschützer gesehen wird. Das überwachen und monitoren von Tauschbörsen durch private Ermittler der Rechteinhaber verletzt demnach die Privatsphäre von Internetnutzern.
Der FFII fühlt sich durch das Papier in seiner Analyse bestätigt, dass die enthaltenen Punkte im Harbour-Report ein „sowjetisches Internet“ schaffen könnten.
Mal schauen, was diese Woche die Verhandlungen zwischen den Fraktionen bringen und was von den kritisierten Punkten nächste Woche noch akut ist. Im schlimmsten Fall sind dies alle, aber es ist auch möglich, dass einige davon rausfliegen.
Update: Die Futurezone hat die Zusammenfassung: EU: Warnungen vor „Three Strikes Out“.
Insgesamt empfiehlt Hustinx den EU-Parlamentariern, die Harbour-Änderungsanträge 9, 30, 76, 81, 112, 130 und 134 nicht anzunehmen. Diese würden den Schutz persönlicher Daten von Internet-Nutzern gefährden.