Digital Rights

  • : DLF über das neue BSI-Gesetz
    DLF über das neue BSI-Gesetz

    Die Deutschlandfunk-Sendung „Computer und Kommunikation“ berichtete am Samstag über den geplanten Umbau des BSI: IuK-Polizei für den Bund? Und das klingt heftig:

    Kloiber: Was ist denn so umstritten am Gesetzentwurf der Bundesregierung, Peter Welchering?

    Welchering: Umstritten sind vor allen Dingen die Grundrechtseingriffe. Wobei, vorab muss man betonen: Das ist nur ein Entwurf für ein Gesetz. Und dass über so einen Entwurf diskutiert wird, ist normal Solche Entwürfe werden ja auch noch im Laufe der politischen Diskussion verändert. Bei diesem Entwurf hoffen das sehr viele. Die Diskussion, die konzentriert sich auf zwei Paragrafen zurzeit. In einem Paragrafen geht es um die Sicherung der Kommunikationstechnik des Bundes. Hier kann das BSI diesem Gesetzesentwurf zufolge konkrete Vorgaben für die technische Sicherung machen. Und diese Vorgaben darf es selbst umsetzen oder durch einen Beauftragten umsetzen lassen. Das klingt zunächst mal harmlos und auch ein bisschen abstrakt. Und deshalb weiß man nicht so genau, was heißt das eigentlich in der Praxis. Aber wenn man dann weiterliest, dann gibt es ein paar Bestimmungen, die sind dann schon etwas konkreter. Eine Bestimmung heißt dann beispielsweise: „Das Bundesamt kann hierzu Geschäftsräume eines Betreibers von Kommunikationstechnik des Bundes innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten betreten.“ Das schreckt zunächst mal nicht wirklich auf. Da denkt man, da gehen die in irgendwelche Behörden und gucken mal nach. Aber der Folgesatz, der hat es dann aber ganz gehörig in sich. Denn das Gesetz soll auch mehr regeln: “ Das Bundesamt kann sich Zugang zu Gebäuden, Einrichtungen und informationstechnischen Systemen verschaffen, die für den Betrieb der betroffenen Informationstechnik von Bedeutung sind und die Steuerung solcher Einrichtungen übernehmen, wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die Kommunikationstechnik des Bundes erforderlich ist.“

    Hier ist die MP3.

    [Danke an Markus]

    22. September 2008
  • : Juli Zeh über Datenschutz
    Juli Zeh über Datenschutz

    ZEIT Campus hat die Schriftstellerin und Juristin Juli Ze über ihre Verfassungsklage gegen den biometrischen Pass, Otto Schily und Datenschutz im Allgemeinen befragt: „Uns fehlen die Parolen“.

    ZEIT Campus: Mit Vorsicht?

    Zeh: Ich versuche, sämtliche Kästchen, hinter denen steht: „Ab jetzt gehört Ihre Adresse der ganzen Welt“, irgendwie von ihren Häkchen zu befreien. Aber selbst wenn ich im Internet einkaufe: Amazon kann nicht bei mir vor der Tür stehen und meine ganze Wohnungseinrichtung raustragen. Der Staat hat Kompetenzen, die die Wirtschaft – bis jetzt – nicht hat, er kann mehr tun, als mir Spam zu schicken. Insofern mache ich mir Sorgen um unser Land.

    ZEIT Campus: Warum?

    Zeh: Ich dachte, nach zwei totalitären Überwachungsstaaten hätten wir verstanden, dass man bestimmte Dinge sein lassen sollte. Es gibt keinen demokratischen Kontrollstaat. Seit der ersten Klasse wurde uns eingetrichtert, dass man die Demokratie verteidigen muss– jetzt gucken einfach alle zu, wie Grundrechte eingeschränkt werden. Ich mache das nicht mit. Wenn es keine Protestbewegung gibt, tut man es eben alleine.

    22. September 2008 3
  • : J!Cast67: Nachbarn am Internetpranger
    J!Cast67: Nachbarn am Internetpranger

    Der J!Cast Nummer 67 behandelt das Thema „Nachbarn am Internetpranger – Der Irrtum vom rechtsfreien (Web2.0-)Raum“:

    Auf der US-Website „rottenneighbor.com“ können Nutzer ihre Nachbarn beleidigen und bloßstellen, indem sie auf den Landkarten von GoogleMaps die genaue Lage der Wohnung durch rote Häuser markieren und mit Name, Adresse und entsprechenden diffamierenden Einträgen versehen – nur eine von vielen neuen Varianten des modernen und öffentlichkeitswirksamen Internetprangers. Nachbarschaftsstreitigkeiten gab es schon immer, was ist aber, wenn die ganze Welt daran teilhaben kann? Wie kann man sich wehren, wenn man im Netz vom rachsüchtigen Nachbarn an den Pranger gestellt wird, vom Ex-Lover bloßgestellt oder schlichtweg private Daten ungewollt im Netz landen? Über rachsüchtige Nachbarn, den Irrglauben an einen rechtsfreien Raum im Internet und die rechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten habe ich mit Prof. Dr. Thomas Hoeren, geschäftsführender Direktor des ITM und Richter am OLG Düsseldorf, diskutiert.

    Hier ist die MP3.

    22. September 2008
  • : Tageschau.de über das Telekom-Paket
    Tageschau.de über das Telekom-Paket

    Tagesschau.de berichtet ausführlich über die bevorstehende Abstimmung im Europaparlament über das Telekom-Paket: Beipackzettel für Internetnutzer – oder Zensur-Klausel?

    Vier große Richtlinien, ungezählte Unterpunkte: Das EU-Telekom-Paket soll umfangreiche Neuregelungen in Sachen Mobilfunk, Telefon und Internet bringen und verspricht Verbrauchern viele Vorteile. Doch Kritiker befürchten, dass über eine Klausel plötzlich auch kontrolliert werden könnte, wozu Verbraucher das Internet nutzen.

    Mittlerweile hat sich der Abstimmungstermin von Dienstag auf Mittwoch um einen Tag verschoben. Noch ist also Zeit, sich an Europaabgeordnete zu wenden und diese über problematische Regelungen in den Telekom-Paket Richtlinien aufzuklären. Wenn es ganz schlecht läuft, ist am Mittwoch jede Chance vorbei und es wird nicht zu einer zweiten Lesung im Parlament kommen. Dann besteht die Möglichkeit, denselben Effekt wie bei der Vorratsdatenspeicherung zu bekommen: Alle wunderten sich, wo die auf einmal herkam. Also tut was!

    Wir haben eine Liste mit Wahlempfehlungen erstellt, wo wir alle Änderungsanträge bewerten. Hier sind Kontaktdaten der Europaabgeordneten, die man auch bei Abgeordntenwatch finden kann. Und hier gibt es Argumentationshilfen für Gespräche mit Abgeordneten und ihren Mitarbeitern am Telefon (Ein Teil davon kann auch noch eine deutsche Übersetzung gebrauchen).

    Wir empfehlen eine Konzentration der Anrufe und eMails auf konservative und sozialdemokratische EU-Abgeordnete!

    22. September 2008
  • : Telekom-Paket: Unsere Wahlempfehlungen!
    Telekom-Paket: Unsere Wahlempfehlungen!

    Für die Abstimmungen zum Telekom-Paket am kommenden Mittwoch sind jetzt unsere Wahlempfehlungen online zu finden. In einer europäischen Kooperation haben wir im La Quadrature du Net – Wiki alle zur Wahl stehenden Änderungsanträge analysiert und bewertet. Bisher sind die Bewertungen für den Trautmann-Report (Rahmenrichtlinie) und dem Harbour-Report (Universaldiensterichtlinie) online. (Die Analyse und Empfehlungen für die Datenschutzrichtlinie / Alvaro-Report kommen noch, sobald online zu finden)

    In unsere Bewertung der Änderungsanträge (Ammendments) haben wir den Einfluss der einzelnen Passagen auf ein freies und offenes Internet, und damit auf Bürger- Und Verbraucherrechte bewertet. Mit Hilfe dieser Wahlempfehlungen kann man nun optimaler die eigenen Europa-Abgeordneten kontaktieren und sich von ihnen wünschen, im Sinne von Freiheit im digitalen Raum abzustimmen.

    Die Wahlempfehlungsliste im Wiki ist folgendermassen aufgebaut:

    Amendig“ und „Amended“ definiert den jeweiligen Report (Richtlinie) und die Passage.
    Topic“ sagt, worum es dabei geht und welche Themen die Änderung betrifft. (Themenbereiche sind: Netzneutralität / 3‑Strikes / Richtervorbehalt / Internet-Filtering / DRM / Datenschutz)
    Am. #’ “ ist die jeweilige Nummer des Änderungsantrages.
    „Source“ ist der Antragsteller, dies können Fraktionen (z.B. Verts/ALE = Grüne) oder Ausschüsse (z.B. ITRE = Industrieausschuss) oder Abgeordnete (z.B. Bono, Cohn-Bendit, Roithová and al.) sein.
    Advice“ ist unsere Empfehlung. Das reicht von „–“ (für ganz schlechte Idee und schädlich) bis hin zu „+++“ (Unbedingt empfehlenswert).
    Comment“ beschreibt meist kurz, worum es geht.

    Mit Hilfe dieser Wahlempfehlungen kann man nun optimaler bis kommenden Mittwoch EU-Abgeordnete kontaktieren und diese bitten, sich einzelnen Änderungsanträgen anzuschliessen. Und wir können nach Mittwoch überprüfen, welche EU-Abgeordneten Internet-feindlich abstimmen.

    Spread the word und werdet aktiv!

    Im La Quadrature Wiki haben wir auch eine aktuelle Mobilisierungsseite. Die englische ist immer die aktuellste und es wird regelmässige Hiilfe bei der Übersetzung der Änderungen nach deutsch benötigt. Hierbei hilft der RSS-Feed.

    Aktueller Stand von Samstag, 18:30h ist: Telekom-Paket Abstimmung (1. Lesung) am 24. September.

    Wir mobilisieren gegen mehr Überwachung im europäischen Internet

    Executive Summary der aktuellen Situation

    * Das „Telekom-Paket“ wird am 24. September in der Plenarsitzung des Europaparlaments um 11:30 abgestimmt.
    * Einige Änderungsanträge enthalten gefährliche Inhalte für ein offenes Internet.
    o Einige Änderungsanträge können Nationalstaaten erlauben, eine sogenannte „Graduate Response“ Regelung gegen unautorisiertes Filesharing durchzusetzen (Internetsperrungen), was massiv Bürgerrechte beeinträchtigt.
    o Die Verwendung des Wortes „lawful content /rechtmässiger Inhalt“ ist eine Gefahr für Bürgerrechte und einer nachhaltigen sowie offenen Entwicklung des Internets.
    * Fortschritte wurden bei der Neubearbeitung der LIBE-Änderungsanträge (LIBE = Ausschuss für bürgerliche Freiheiten) auf Basis der Analyse des Europäischen Datenschutzbeauftragten gemacht.
    * Einige sehr sinnvolle und gute Ändeurngsanträge wurden eingebracht, z.B. das „Bono amendment“ beim Trautmann-Report, sowie verschiedene andere.
    * Es ist nur noch wenig Zeit, um EU-Abgeordnete über diese Fragen und Konflikte aufzuklären, und ihnen Lesehilfe bei den umfangreichen Änderungsanträgen zu geben. Die wenigsten Abgeordneten hatten bisher mit den Diskussionen zu tun und wissen weitgehend nicht, worüber sie am Mittwoch abstimmen. Hier ist Hilfe notwendig, ihnen die Änderungsanträge zu erklären, und ihre Bedeutung für Bürger- und Verbraucherrechte herauszustellen.

    Detailliertere Argumentation:

    „Graduated Response“

    Einige Änderungsanträge können Nationalstaaten erlauben, eine sogenannte „Graduate Response“ Regelung gegen unautorisiertes Filesharing durchzusetzen (Internetsperrungen), was massiv Bürgerrechte beeinträchtigt.

    * Die Erwähnung von „cooperation“ zwischen Internet-Servcie-Providern und der Kulturindustrie über die „Promotion of lawful content“ ist sehr vage und unzureichend.
    o Generelle Information der ISP-Kunden über bestehende Gesetze (z.B. in Form von Newsletters) ist akzeptabel
    o Zielgerichtete Mitteilungen an einzelne Kunden und auf Basis der Überwachung des Nutzerverhaltens ist inakzeptabel.
    o Es gibt keine klare Definition, dass individuelle Benachrichtigungen ausgeschlossen werden bei dieser „cooperation“

    * LIBE-Änderungsanträge sind neue bearbeitet worden nach der Kritik des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EPDS)
    o Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte vorgeschlagen, problematische Änderungsanträge neu zu schriben. Diesen Hinweisen wurde nachgegangen und die Sprache ist wneiger gefährlich. Aber es ist immer noch eine Gefahr.

    „Lawful content“

    Die Verwendung des Wortes „lawful content /rechtmässiger Inhalt“ ist eine Gefahr für Bürgerrechte und einer nachhaltigen sowie offenen Entwicklung des Internets.

    * Wer soll entscheiden, ob Inhalt rechtmässig ist und ob nicht. Wo ist die richterliche Kontrolle darüber?
    * Dürfen Behörden ohne Gewaltenkontrolle darüber entscheiden, was rechtmässiger Content ist und was nicht?
    * Was ist mit Regelungen wie der Privatkopie oder das Zitatrecht, bzw. freien Inhalten wie die Creative Commons lizenzierten Inhalten, bzw. Bottum-Up Innovationen, die die Basis für die Entwicklung einer digitalen Umwelt darstellen?

    Bono amendment

    * Today, the judicial judge is the guardian of civil liberties and freedom of citizens. This amendment guarantees that this will continue, that no administrative authority can order justice rulings impacting on internet users’ ability to access and distribute content.
    * The exceptions for „force majeure“ and „national provisions of criminal law imposed for reasons of public policy, public security, or public morality“ are already in Member State’s criminal laws. Nothing will be changed here.
    * The exceptions for „preserving network integrity and security“ are legitimate, technically demonstrable, and described in ( some other part of the texts )
    * The reference to the Charter of Fundamental Rights of the European Union … (?)

    Alle sollten ihre EU-Abgeordneten kontaktieren!

    * Bittet sie, für den Bono-Ändeurngsantrag 138 zu stimmen, der Bürgerrechte wie die Meinungsfreiheit schützt, indem ein Richtervorbehalt zwingend notwendig wird.
    o Wenn es Zweifel gibt, ob die „Graduate Response“-Regelungen immer noch im Telekom-Paket zu finden sind oder nicht ist es besser zu garantieren, dass sie nicht drin sind. Das ermöglicht Änderungsantrag 138.
    o Eine richterliche Ontrolle ist absolut notwendig und zwingend. Dieser Änderunganstrag ändert nichts daran, dass Nationalstaaten Gesetze haben.

    * Bittet Eure Abgeordneten, den Änderungsantrag 34 abzulehnen, der den Datenschutz abbaut im Namen der Urheberrechtsbekämpfung.
    * Empfiehlt Euren Abgeordneten, den Wahlempfehlungen von La Quadrature zu folgen.

    20. September 2008 7
  • : Telekom-Paket: Anschlag auf die Gewaltenteilung verhindern
    Telekom-Paket: Anschlag auf die Gewaltenteilung verhindern

    Wir haben einen neuen Mobilisierungsauruf zusammen mit La Quadrature du Net zum Telekom-Paket verfasst. Es wird in den nächsten Tagen noch einige mehr Infos geben, welche Änderungsanträge wir unterstützen. Leider können wir noch keine komplette Wahlempfehlung rausgeben, weil nicht alle Änderungsanträge mit Nummern versehen auf den Sieten des EU-Parlaments eingepflegt wurden. Dafür wissen wir schon mal einen, den wir sehr unterstützen. Eingebracht wurde er von verschiedenen Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen, von grün bis konservativ: Änderungsantrag 138 für den Trautmann-Report (Rahmenrichtlinie)! Dieser verhindert, dass Nationalstaaten Internetsperrungen unter Umgehung einer richterlichen Kontrolle einführen können. Kontaktiert Eure EU-Abgeordneten, dass sie diesen unterstützen sollen.

    Amendment 138, by Guy Bono, Daniel Cohn-Bendit, Zuzana Roithova, Michel Rocard, Marielle de Sarnez, Christofer Fjellner, Rebecca Harms, Marco Cappato, Jean-Luc Benahmias and others,

    Proposal for a regulation – amending act

    Article 8.4

    („The national regulatory authorities shall promote the interests of the citizens of the European Union by inter alia: …“)

    Text proposed [ ] Amendments by Parliament

    h) applying the principle that no restriction may be imposed on the rights and freedoms of end users in accordance with Article 11 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union on freedom of expression and information, without a prior ruling by the judicial authorities, except where dictated by force majeure or by the requirements of preserving network integrity and security, and subject to national provisions of criminal law imposed for reasons of public policy, public security or public morality.

    Und das ist unsere Mobiliserungs-Pressemitteilung dazu:

    Telekom-Paket: Anschlag auf die Gewaltenteilung verhindern.

    Brüssel / Berlin am 19. September

    Das Europa-Parlament wird am Mittwoch, den 24. September in der entscheidenden ersten Lesung über das Telekom-Paket abstimmen. Wird der jetzige Gesetzentwurf bestätigt, droht ein massiver Eingriff in die Bürger- und Verbraucherrechte.

    La Quadrature und netzpolitik.org rufen dazu auf, bei EU-Abgeordneten für die Unterstützung des Änderungsantrages 138 zu werben. Dieser Änderungsantrag ist für den sogenannten Trautmann-Report (Rahmenrichtlinie) vorgelegt und garantiert, dass französische Pläne für Internetsperrungen sich nicht in Europa ausbreiten.

    Aufgrund der massiven Kritik von Verbraucherschützern und Internetaktivisten sowie des EU-Datenschutzbeauftragten (EPDS) wurde bereits einige Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf vorgenommen. Obwohl einige Aspekte verbessert, sind im jetzt vorliegenden Entwurf noch einige kritische Punkte enthalten: So soll das Konzepte der sogenannten „rechtmässige Inhalte“ in europäisches Telekommunikationsrecht eingeführt werden. Internetnutzer könnten wegen des Verdachts der Nutzung von „unrechtmässigen Inhalten“ Sanktionen bestraft werden.

    Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, ist weitgehend unklar. Nationalstaaten können diese Unklarheit dazu nutzen, um Meinungs- und Informationsfreiheit im digitalen Raum abzubauen. Zum Beispiel wird das französische Parlament demnächst über das von ihrer Regierung vorgeschlagene „Graduate Response“-Verfahren entscheiden. Eine neue Behörde soll auf Zuruf der Kulturindustrie Internetnutzer sanktionieren können – ohne richterliche Kontrolle. Die Sanktionen sollen bis hin zu Internetsperrungen führen. Wer „unrechtmäßige Inhalte“ nutzt, wird aus dem Internet ausgesperrt.

    Für La Quadrature und netzpolitik.org ist es essentiell, dass das EU-Parlament dieses Risiko abwehrt. Entscheidend ist, dass das Prinzip der Gewaltenteilung und der demokratischen Kontrolle weiterhin bestehend bleibt. Nationalstaatliche Massnahmen, die eigentlich der Bekämpfung von Terrorismus und Kinderpornographie dienen sollen, dürfen nicht auf das nicht-kommerzielle Kopieren von Kultur ausgedehnt werden.

    Wir rufen alle Unterstützer, Verbraucher und Bürger dazu auf, ihre EU-Abgeordneten zu kontaktieren. Diese sollen darauf hingewiesen werden, dass sie am Mittwoch für den Änderungsantrag 138 stimmen, der fraktionsübergreifend u.a. von den Abgeordneten Guy Bono/ Daniel Cohn-Bendit/Zuzana Roithova eingebracht wurde. Mit diesem Änderungsantrag wird garantiert, dass bürgerliche Freiheiten weiterhin unter dem Richtervorbehalt stehen.

    Wir wollen ein Europa, das Bürger schützt, wie es auch in den Hauptzielen des Telekom-Pakets versprochen wird. Umgekehrt darf das Telekom-Paket keine Bürger- und Verbraucherrechte einschränken.

    19. September 2008 7
  • : Piratenpartei: Nach Serverbeschlagnahmung nun Uni-Sperrung?
    Piratenpartei: Nach Serverbeschlagnahmung nun Uni-Sperrung?

    Es gibt ein Update zur Razzia bei der bayrischen Piratenpartei. Neben der Hausdurchsuchung beim Pressesprecher wurde auch noch der Server von Jan Huwald beschlagnahmt. Huwald wurde jetzt nach Angaben der Piratenpartei der elektronische Zugang zur Universität gesperrt. Man vermutet aufgrund der zeitlichen Nähe zur Beschlagnahmung seines Servers eine weitere Massnahme der bayrischen Behörden. Huwald wurde wohl bis heute weder über die Beschlagnahmung noch die Sperrung informiert, sondern musste diese erst durch eigene Nachforschungen erfahren. Der Zugang zu den Dokumenten zur Beschlagnahmung und damit dem Mittel, sich juristisch zur Wehr zu setzen, wurde Huwald seitens seines Providers verweigert, so die Piratenpartei. Auch kann er nicht auf seine privaten Mailadressen zurückgreifen, da diese auf dem Server liegen: Repressionen gegen Piratenpartei werden fortgesetzt.

    „Bis vor einer Woche habe ich nur abstrakt gegen die allumfassende elektronische Überwachung ekämpft. Jetzt erfahre ich sie am eigenen Leib“, so Huwald. „Durch meinen aktuellen Auslandsaufenthalt kann ich mich mit meinem Anwalt nur elektronisch in Verbindung setzen. Nachdem all meine privaten E‑Mail-Adressen gesperrt wurden, musste ich auf einen Freemailer ausweichen. Nur sind die in Deutschland zur Vorhaltung aller E‑Mails an die Polizei verpflichtet. Ein vertrauliches Gespräch mit einem Anwalt ist damit unmöglich, und mir bleibt die Möglichkeit zur Verteidigung verwehrt.“

    19. September 2008 14
  • : CDU wünscht Vorratsdatenspeicherung für Ypsilanti
    CDU wünscht Vorratsdatenspeicherung für Ypsilanti

    Die SPD-Hessen hat wegen dem gefakten Müntefering-Telefonat mit Andrea Ypsilanti auf Youtube Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Das Ziel ist, die IP-Adresse herauszufinden, von der der Beitrag eingestellt wurde. Laut SPD müsse man innerhalb von sieben Tagen diesen Strafantrag stellen, da sonst die IP-Adressen nicht mehr auffindbar sind. Soweit so gut. Ich fand die Vorgehensweise der SPD Hessen mehr als unglücklich und durch ihr handeln hat sie eigentlich mehr Aufmerksamkeit auf die Sache gelegt als es vielleicht klug gewesen wäre.

    Und nun biegt mal wieder Günter Krings von der CDU/CSU um die Ecke und schafft es doch tatsächlich, in einer Pressemitteilung zu diesem Zusammenhang die Vorratsdatenspeicherung und mangelhafte Urheberrechtsbekämpfung unterzubringen. Zusammen mit dem Haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Kampeter, ist Krings Koordinator des Gesprächskreises „Geistiges Eigentum im Digitalen Zeitalter“. (Das ist die Schnittstelle zwischen Rechteinhabern und CDU/CSU-Fraktion, wo Krings und Co über ihre Positionen gebrieft werden.): Ypsilanti soll nicht nur eigene Rechte schützen.

    Die hessische SPD-Vorsitzende vergisst allerdings, dass es Bundestagsvertreter ihrer Partei und ihrer hessischen Koalitionspartner sind, die eine effektive Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet unmöglich machen. Tagtäglich werden Persönlichkeits- und Urheberrechte millionenfach im Internet verletzt. […] Es rächt sich jetzt vor allem, dass keine verlässliche Regelung zur Datenspeicherung gefunden wurde. Wir sind gespannt, ob die Selbstbetroffenheit von Ypsilanti nun ein Umdenken bei der SPD zum Rechte-Schutz im Internet auslöst.

    Krings und Kampeter erklären nun, dass die SPD selbst Schuld daran sei, weil bei der Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen festgelegt sind und das an der SPD gelegen habe. Allerdings hat das eigentlich nichts miteinander zu tun. Die hessische SPD entscheidet sich für einen Klageweg und will die IP haben. Die und der/die Nutzer/in wird vermutlich gefunden werden, vielleicht aber auch nicht. Das geschieht gerade unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung. (Und T‑Online soll ja immer noch drei Monate neuerdings sieben Tage die IP zur Rechnungsstellung speichern)

    Klar ist, dass die CDU/CSU gerne die Vorratsdatenspeicherung mehr nutzen wollen würde. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auf Basis des Grundgesetzes erstmal die Vorratsdatenspeicherung auf schwere Straftaten, et al begrenzt. Krings und Co sollten als Juristen wissen, was der Unterschied ist. Warten wir mal darauf, dass das Bundesverfassungsgericht eine verlässliche Regelung findet. Ich glaube, die können diese dort etwas grundrechtskonformer gestalten, als wenn man Krings & Co da dran lässt.

    18. September 2008 8
  • : Mitschnitt der Anhörung zum BKA-Gesetz
    Mitschnitt der Anhörung zum BKA-Gesetz

    Der Bundestag stellt einen Mitschnitt der sechsstündigen Anhörung zum BKA-Gesetz vom vergangenen Montag im RealVideo-Format für DSL und Modem zur Verfügung.

    Update: Chris hat den Stream mal als *.rm gecaptured und via BitTorrent verfügbar gemacht.

    Weiterlesen:

    Sonst meinte das Web-TV-Team des Bundestags übrigens noch, dass sie sich auch über Feedback hinsichtlich der präferierten elektronischen Darreichungsform ihrer Inhalte freuen. In welchen Formaten hätten wirs denn gern?

    Politisch korrekt wäre wohl OGG/Vorbis, massentauglich aber eher h264 in nem MP4-Container und nen Flash zum Embedden für die Webkiddies. Und die drei bitte sowohl für die Files danach als auch für die Livestreams. Ah – einzelne RSS-Feeds für jeden Ausschuss wärn auch schon.

    Was noch?

    18. September 2008 20
  • : Norwegisches Steueramt schickt Personendaten sämtlicher Steuerzahler an Medien
    Norwegisches Steueramt schickt Personendaten sämtlicher Steuerzahler an Medien

    Data Loss auf norwegisch: Die Steuerbehörde des skandinavischen Landes hat versehentlich die Identifikationsnummern und Einkommen aller Steuerzahler an die zehn führenden Medien des Landes verschickt, wie u.a. die futureZone meldet.

    Die Beschreibung der Personennummer erninnert doch sehr an die nun auch in Deutschland eingeführte einheitliche Steuer-Identifikationsnummer:

    Die aus dem Geburtsdatum und einer fünfziffrigen Zahl bestehende Personennummer wird in Norwegen von allen Behörden, Banken, Versicherungen, Krankenhäusern und auch Unternehmen zur Personenidentifizierung benutzt und gilt deshalb als viel wichtiger als Namen.

    Die Steuerbehörde fügte diese Nummer irrtümlich an die elektronische Liste aller norwegischen Steuerzahler, die sie alljährlich an Medien schickt. Darin sind üblicherweise Namen, Einkommen und Einkommensteuer als öffentlich zugängliche Daten enthalten, nicht aber die streng vertrauliche Personennummer.

    Nun wollen sie die CDs zurück.

    17. September 2008 6
  • : Hausdurchsuchung bei Piratenpartei
    Hausdurchsuchung bei Piratenpartei

    Bayrische Polizeibeamte haben vor einigen Tagen beim Pressesprecher der Piratenpartei Deutschland eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Grund war wohl ein im Januar der Piratenpartei zugespieltes Dokument aus dem bayrischen Justizministerium. In dem Dokument ging es um den Einsatz von Bundestrojanern in Bayern ohne gesetzliche Grundlage, u.a. um Skype-Kommunikation überwachen zu können. Man kann jetzt wohl davon ausgehen, dass das Dokument echt ist.

    Ich bin echt froh nicht in Bayern leben zu müssen.

    Update: Wir haben bei Andreas Popp, dem Vorsitzenden der Piratenpartei Bayern nachgefragt und ein paar weitere Infos bekommen:

    Also der Durchsuchungsbefehl wurde ausgestellt vom Amtsgericht München in einem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses (internes Schreiben des Justizministeriums vom 13.12.07). Unser Pressesprecher hat den Artikel auf http://piratenpartei.de/node/381 geschrieben und wurde deshalb als Zeuge (ja, als Zeuge!) durchsucht, natürlich ohne Vorwarnung um 5 Uhr früh ausm Bett geholt und es wurde ihm angedroht seine gesamten Datenträger zu beschlagnahmen wenn er nicht bei den Ermittlungen kooperiert. Es gab wohl den Verdacht, dass Original-Schreiben liegt bei ihm oder er hatte Kontakt mit dem Informaten (was allerdings wohl auch nur an den Haaren herbeigezogen war, denn er schreibt ja viele Artikel auf unserer Webseite). Sofern ich im Bild bin, wurden nur Kopien einiger Mails von unserer öffentlichen Mailingliste mitgenommen, beschlagnahmt wurde nichts, er wusste ja nichts, sondern hat es auch nur erfahren wie wir andern auch und eine PM draus gemacht.

    Am Montag haben wir auch erfahren, dass ein Server eines anderen Parteimitglieds, der in Bayern gehostet war, von der Polizei am Freitag beschlagnahmt wurde, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus dem selben Grund, da die Beschlagnahme nur einen Tag später statt fand und es wohl Hinweise darauf gab, dass auch dieses Parteimitglied verwickelt sein könnte. Ich weiß nur soviel über diesen Server, dass er komplett verschlüsselt ist, wenn also was drauf wäre, dann käme wohl niemand ran.

    Die beiden Betroffenen prüfen gerade juristische Schritte.

    In der Pressemitteilung kommentiert er:

    Da hat sich ein mutiger Mensch hingestellt und der Piratenpartei Dokumente zukommen lassen, um ein verfassungsrechtlich höchst bedenkliches Vorgehen der bayrischen Landesregierung an die Öffentlichkeit zu bringen. Nun wird dieser gejagt wie ein Verbrecher. Wohnungen von Parteimitgliedern werden durchsucht, Server beschlagnahmt. Der Person, die uns diese Dokumente hat zukommen lassen, möchte ich auf diesem Wege mitteilen, dass Sorge getragen wurde, jedwede Informationen, die sie identifizieren könnte, vor ungewolltem Zugriff zu schützen.

    Rechtsanwalt Udo Vetter in der Frankfurter Rundschau:

    Die bayerischen Behörden haben ohne jede gesetzliche Grundlage an einem Trojaner gearbeitet und versuchen jetzt, die Kritiker mundtot zu machen. Die Strafjustiz wird instrumentalisiert, um unbequeme Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, die auf Missstände hinweisen.

    17. September 2008 42
  • : Bundesregierung antwortet zu ACTA, Internetsperrungen und 3. Korb
    Bundesregierung antwortet zu ACTA, Internetsperrungen und 3. Korb

    Die grüne Bundestagsfraktion hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung nach dem Anti-Piraterieabkommen ACTA, Internetsperrungen nach französischem Modell und einer Neuauflage der unendlichen Urheberrechtsreform (3. Korb) befragt.

    Zu ACTA ist herausgekommen, dass man den Verhandlungsprozess „so transparent wie möglich“ gestalten will. Mit anderen Worten, man begrüsst die Verhandlungen und wird nichts darüber kommunizieren.

    Zum Thema Internetsperrungen ist es interessant, endlich mal eine Antwort darauf zu bekommen, wie die Bundesregierung dazu steht. Anfang Juni hatte ich die Bundesregierung mal angefragt in der Hoffnung, dass man als Bürger auch eine Antwort erhält. Bisher ist da nichts gekommen. (FDP, Julis, CDU/CSU und Junge Union haben meinen Fragenkatalog damals auch nicht beantwortet). Herausgekommen ist jetzt, dass man die „Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetanbietern zur Verfolgung und Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet“ befürwortet. Das ist die Linie und Forderung der deutschen Rechteinhaber (Three strikes and you’re slow) und ist auch Bestandteil des aktuellen Kompromisses im Telekom-Paket. Der Bundesregierung ist bewusst, dass auf nationaler Ebene (zumindest derzeit) das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem IT-Grundrecht dem französischen Modell im Weg steht. Man möchte auch erstmal abwarten, was anhängende Verfahren am Bundesverfassungsgericht für Ergebnisse bringen (u.a. Vorratsdatenspeicherung). Mehr Inhalt gibt es in der Antwort auf die Anfrage nicht.

    Zum 3. Korb äussert man sich nur, dass die Bundesregierung eine „umfassende Konsultation mit den beteiligten Kreisen“ einleiten möchte. Da die anderen beiden „Körbe“ auch so gestartet sind, kann man davon ausgehen, dass diese Konsultation der Startschuss ist. Vermutlich möchte man aber die kommende Bundestagswahl abwarten, bis man den Prozess auch öffentlich 3. Korb nennt.

    Auf drei Fragen kommen drei Antworten. Viel Inhalt steht da aber nicht drin. Das ist Politik.

    16. September 2008 8
  • : BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden
    BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden

    Gestern fand im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ statt.

    Der debattierte Entwurf des neuen BKA-Gesetzes wurde im April von netzpolitik.org veröffentlicht und ist mittlerweile auch als offizielle Drucksache erhältlich. Nach der Verabschiedung durch das Kabinett im Juni war dies wahrscheinlich die letzte Hürde für das umstrittene Gesetz vor der Abstimmung im Bundestag.

    Bekannt ist das Gesetz vor allem für die Einführung der Online-Durchsuchung für das BKA, doch darüber hinaus beinhaltet es insgesamt 24 Spiegelstriche mit neuen Befugnissen für die Bundesbehörde, wie Rasterfahndung und visuelle Wohnraumüberwachung. Diese werden teils heftig kritisiert, es wird befürchtet, dass mit diesem Gesetz das BKA geheimdienstliche Befugnisse erhält und damit die Trennung von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland aufgelöst wird.

    Anhörung

    Die Anhörung selbst war eher juristisch und bot keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Die Sachverständigen, Vertreter von Polizei, NGOs und Juristen, referierten zu Beginn ihre vorher abgegebenen Stellungnahmen. Kai Raven hat eine detaillierte Zusammenfassung, die fast als Protokoll durchgehen könnte. (Das offizielle Protokoll lässt ebenso wie der Web-TV-Mitschnitt noch auf sich warten.)

    Eine verkürzte Zusammenfassung: Dem Gesetz positiv gestimmt sind naturgemäß die Präsidenten des Bayrischen LKA Peter Dathe und des BKA Jörg Ziercke sowie die bayrischen Professoren Dirk Heckmann und Markus Möstl. Die Professoren Christoph Gusy aus Bielefeld und Ralf Poscher aus Bochum versuchten sich neutral zu verhalten und juristische Korrekturen vorzunehmen. Gegen das Gesetz in dieser Form sprachen sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Fredrik Roggan von der Humanistischen Union, sowie die Professoren Hansjörg Geiger, Martin Kutscha und Christoph Möllers aus.

    Stefan Krempl hat für Heise schöne Zusammenfassungen geschrieben, in der sowohl eine Mehrheit von Bedenken als auch Uneinigkeit geschildert wird. Die Tagesschau hingegen sieht kaum Bedenken und nur Detail-Kritik, während der Stern keine Bedenken bemerkt hat. Auch „Heute im Bundestag“ fasst zusammen, dass das Gesetz verfassungskonform ausgestaltet sei und nur Korrekturen bedarf. Vom CCC war Felix von Leitner vor Ort und kommentierte die Veranstaltung.

    Die Berichterstattung über die Stellungnahmen der Sachverständigen und die Debatte mit den Parlamentariern ist damit recht umfangreich. Anzumerken bleibt, dass die öffentliche Förderung nach einer Online-Durchsuchung so artikuliert wurde, dass diese über das Internet durchgeführt werden soll. In diesem Sinne wurde dies auch in den Kabinettsentwurf eingearbeitet. Das Betreten der Wohung zur Installation dieser Software sei nicht Sinn des Gesetzes, sondern ein viel härterer Eingriff, so Geiger. Der als „butterweich“ beschriebene oberste Datenschützer Schaar äußerte im Vorfeld nur korrigierende Kritik und schlug vor, dass eine Benachrichtigung Dritter von einer Abhörmaßnahme unterbleiben kann, wenn der Rechercheaufwand dafür zu groß wäre.

    Weitere Positionen

    Etwas vernachlässigt in der Medienlandschaft wurden die weiteren Stellungnahmen von organisierten Verbänden. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert, dass der Begriff des „internationalen Terrorismus“ nicht definiert wird, Polizeibefugnisse „vernachrichtlicht“ werden und der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht ausreichend geschützt wird. Letzteres wird aber in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu Rasterfahndung und Online-Durchsuchung gefordert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hingegen stellt keine grundsätzlichen Überlegungen an und liefert Korrekturvorschläge.

    Trotz fraglicher Berichterstattung lehnen Journalistenverbände den Entwurf ab. Ein Bündnis von ARD, ZDF, ver.di, DJV, BDZV, VDZ, VPRT und Deutschem Presserat sieht einen „abermals und in gravierender Weise verschlechterten“ Informantenschutz, der „ungestörte Redaktionsarbeit nachhaltig beschädigt.“ Der DJV warnte in Pressemitteilungen vor einer Beugehaft für Journalisten und sieht diese Befürchtung im Nachhinein auch bestätigt.

    Auch die Evangelische Kirche in Deutschland und das Kommissariat der Deutschen Bischöfe fürchten um ihre Vertraulichkeit und fordern eine Ergänzung im Gesetz, die eine Auskunftspflicht für Geistliche ausschließt.

    Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag meint, dass sich mit dem Gesetz „niemand mehr sicher sein kann, ob er den geplanten geheimdienstlichen Maßnahmen ausgesetzt ist, egal wie gesetzestreu er sich verhält.“ Dies führe zu einer „sonst für demokratische Staaten untypischen … Angst vor Bespitzelung.“ Den Bundestrojaner sieht der DIHK als eine neue Dimension der Ausforschung, durch die „der Betroffene in einem Maß ausgeliefert ist, wie es bisher in unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar war.“ Missbrauchspotential sieht er nicht nur bei Dritten, sondern auch bei Behörden.

    Weitere Verbände kommentieren die Anhörung in Pressemitteilungen. Der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft beklagt, „dass die angehörten Experten zu wenig Internet-Sachkunde mitbringen“ und spricht sich erneut gegen die Online-Durchsuchung aus. Die Humanistische Union sieht einen „Neuen Putschversuch“, da das Gesetz den Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht nicht Rechnung trägt. Mit der Online-Durchsuchung sei der Schutz der Intimsphäre „de facto abgeschafft.“ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die Vielzahl neuer Befugnisse, die Aufhebung des Trennungsgebots und einen unzureichenden Schutz des Kernbereichs. Die Gewerkschaft der Polizei hingegen fordert einen Vertrauensvorschuss sowie eine bessere Ausstattung der Polizeien.

    Ausblick

    Wie erwartet sehen sich alle Fraktionen durch die Anhörung in ihrer Position bestätigt. Hans-Peter Uhl (Union) bezeichnet die Kritik am Entwurf als „überzogen“ und „haltlos“. Die Opposition hingegen fordert das Gesetz zurückzuziehen, da die vielen neuen Kompetenzen die Bürgerrechte massiv schädigten. Gisela Piltz (FDP) sieht die „generelle Erforderlichkeit“ nicht gegeben. Ulla Jelpke (Linke) kritisiert, dass Schwarz-Rot das Gesetz „noch in diesem Jahr durchs Parlament peitschen“ will. Auch Dieter Wiefelspütz (SPD) rechnet damit, dass das Gesetz schon Anfang 2009 in Kraft treten kann, spricht jedoch euphemistisch von einer „Punktlandung“.

    16. September 2008 10
  • : NetzpolitikTV: Christofer Fjellner über das Telekom-Paket
    NetzpolitikTV: Christofer Fjellner über das Telekom-Paket

    Auf unserer Brüsseler Lobbyaktion im Rahmen der Diskussion rund um das Telekom-Paket haben wir Christofer Fjellner von der Swedish Conservative Party getroffen und interviewt. Als Mitglied der konservativen Fraktion im Europaparlament vertritt er eine andere Meinung als die Fraktionslinie bei den umstrittenen Punkten im Telekom-Paket. Das kann daran liegen, dass er als zweitjüngster Europaabgeordneter einen anderen Blick auf das Internet hat.

    Wir haben ihn für NetzpolitikTV interviewt, das Interview auf die besten drei Minuten zusammen gekürzt, etwas visuell geremixt und mit deutschen Untertiteln versehen. Heraus kommt ein tolles Plädoyer für digitale Freiheiten im Internet und gegen die geplanten Filter-Massnahmen im Telekom-Paket, was man gesehen haben sollte. Und gerne weiterverbreiten kann, um auf die Abstimmung über das Telekom-Paket aufmerksam zu machen, die leider mit ihren umstrittenen Punkten fernab des allgemeinen Medieninteresses läuft.

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    Hier gibts das MP4 und die SRT-Datei (Untertitel). Das Video steht unter der CC-BY 3.0 Lizenz.

    „So, dass darüber eine Debatte entsteht und den Leuten klar wird, dass sie darauf wirklich achten müssen. Wir müssen zumindest jeden Kampf angehen. Ich glaube, schlußendlich werden wir gewinnen.“

    Ich hätte auch gerne in Deutschland Abgeordnete, die so argumentieren.

    16. September 2008 8
  • : Jetzt handeln: Bürgerrechte beim Telekom-Paket stärken!
    Jetzt handeln: Bürgerrechte beim Telekom-Paket stärken!

    Wie es ausschaut, haben sich Konservative, Liberale und Sozialdemokraten bei der Universaldiensterichtlinie im Rahmen des Telekom-Paketes auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser liegt uns vor und unsere Kritik wurde dabei leider nicht wirklich berücksichtigt. Diese drei Fraktionen haben zusammen die Mehrheit im Europaparlament, und es ist zu befürchten, dass am kommenden Dienstag, den 23. September in der ersten Lesung mehrheitlich für eine EU-Gesetzgebung gestimmt wird, die weiter Bürger- und Verbraucherrechte in Europa gefährdet.

    Ich hab das Kompromisspapier als DOC, ODT und PDF online gestellt und wir analysieren gerade die einzelnen Passagen. Wer gerne mithelfen möchte, kann dies in den Kommentaren tun.

    Gegenüber unserer ersten Mobilisierung vor den Abstimmungen in den Ausschüssen Anfang Juli hat sich die Sprache etwas gewandelt und ist nicht mehr ganz so gefährlich: Eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs steht nicht mehr auf der Tagesordnung, was ein Erfolg unserer Bemühungen ist. Aber genug Sprengstoff bleibt enthalten! Einige kritischen Punkte sind im aktuellen Kompromisspapier auf nationale Ebene verlegt worden. Hier würden wir uns aber wünschen, dass das Europaparlament eine klare Stellung für den Erhalt und Ausbau von Bürgerrechten im digitalen Raum und dem Erhalt von Netzneutralität bezieht. Das ist im Moment nicht der Fall, vielmehr gibt es genug Einfallstore, dass Nationalstaaten umstrittene Gesetzgebungen umsetzen können wie die „3 strikes and you´re out“-Strategie in Frankreich und Grossbritanien, mit denen unsere CDU auch sympathisiert. Viele von uns kritisierten Begriffe kommen dort weiterhin vor: So ist immer noch die Rede von „lawful“ und „unlawful“, sowie einer „cooperation“ zur Promotion von „lawful content“ (Dazu mehr weiter unten).

    Im Grossen und Ganzen hat es bei diesem Kompromisspapier keine relevanten Änderungen gegenüber dem letzten Kompromisspapier gegeben. Und das ist schlecht. Aber dies ist erst eine von drei umstrittenen Richtlinien aus dem Paket mit insgesamt vier. Da diese miteinander interagieren, muss aber auf die Sprache in allen geachtet werden. Von den anderen beiden (Rahmenrichtlinie und ePrivacy-Richtlinie) liegen uns leider noch keine Kompromiss-Papiere vor. Wer eines davon schon hat, kann uns das gerne zur Veröffentlichung schicken.

    Darum geht vor allem in unserer Kritik:

    * Copyright(bekämpfung) / Inhalte gehören nicht ins Telekom-Paket, wo es um Telekommunikation geht
    * Copyrightbekämpfung im Telekom-Paket bedeutet den Einstieg in Filter- und Zensurmassnahmen in Europa und damit einen Eingriff in unsere Privatsphäre
    * Netzneutralität muss in Europa gesichert werden, im aktuellen Kompromiss ist diese gefährdet.
    * Das Telekom-Paket sollte Verbraucherrechte in Europa stärken, durch die Copyright-Ergänzungen werden diese aber abgebaut.

    Ein grosses Problem stellt mal wieder die Intransparenz des Europaparlamentes dar, was teilweise dem eng gesteckten Zeitplan geschuldet ist. Am Dienstag soll abgestimmt werden, aber die ganzen Änderungsanträge (Ammendments) stehen wohl erst spätestens Montag online. Das erschert uns die Mobilisierung, weil wir so schlechter Wahlempfehlungen abgeben können, mit denen man bei seinen Europaabgeordneten vorstellig werden kann.

    Was kann man tun?

    Informiert Euch, z.B. bei uns im Wiki, wo wir viele Ressourcen rund um die Diskussion und die Kritik zusammen gestellt haben. Einen guten Einblick in die verwendete juristische Sprache gibt bietet das kurze Analyse-Papier von Monica Horten, sowie ein Papier des europäischen Datenschutzbeauftragten zum vorherigen Kompromiss.
    Analysiert das Kompromiss-Papier, wobei juristisches englisch hilfreich ist.
    Kontaktiert Eure Abgeordneten. Vor allem Sozialdemokraten, Liberale und Konservative sollten daran erinnert werden, dass es viele Menchen gibt, die sich für ein freies und offenes Internet einsetzen und nächstes Jahr zur Wahl gehen. Seid höflich dabei und argumentiert! Eure nächsten EU-Abgeordnten und ihre Kontaktdaten findet Ihr u.a. bei Abgeordntenwatch.
    Schreibt darüber, podcastet und/oder erzählt anderen Menschen davon!

    Wir werden die nächsten Tage noch mehr Informationen dazu liefern.

    Argumente gegen das neue Kompromisspapier:

    15. September 2008 15
  • : The Rise and Fall of Invasive ISP Surveillance
    The Rise and Fall of Invasive ISP Surveillance

    The Rise and Fall of Invasive ISP Surveillance“ ist ein guter aktueller wissenschaftlicher Text zum Verhältnis von Netzneutralität und Privatsphäre, wenn es um Netzwerkmanagement geht.

    Nothing in society poses as grave a threat to privacy as the Internet Service Provider (ISP). ISPs carry their users’ conversations, secrets, relationships, acts, and omissions. Until the very recent past, they had left most of these alone because they had lacked the tools to spy invasively, but with recent advances in eavesdropping technology, they can now spy on people in unprecedented ways. Meanwhile, advertisers and copyright owners have been tempting them to put their users’ secrets up for sale, and judging from a recent flurry of reports, ISPs are giving in to the temptation and experimenting with new forms of spying. This is only the leading edge of a coming storm of unprecedented and invasive ISP surveillance.

    This Article proposes an innovative new theory of communications privacy to help policymakers strike the proper balance between user privacy and ISP need. We cannot simply ban aggressive monitoring, because ISPs have legitimate reasons for scrutinizing communications on an Internet teeming with threats. Using this new theory, policymakers will be able to distinguish between an ISP’s legitimate needs and mere desires.

    In addition, this Article injects privacy into the network neutrality debate – a debate about who gets to control innovation on the Internet. Despite the thousands of pages that have already been written about the topic, nobody has recognized that we already enjoy mandatory network neutrality in the form of expansive wiretapping laws. The recognition of this idea will flip the status quo and reinvigorate a stagnant debate by introducing privacy and personal autonomy into a discussion that has only ever been about economics and innovation.

    (Eine Empfelung von Ralf Bendrath)

    15. September 2008
  • : BpB: Terrorabwehr und Datenschutz
    BpB: Terrorabwehr und Datenschutz

    Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet in der Reihe „Themenblätter im Unterricht (Nr. 74)“ den Titel „Terrorabwehr und Datenschutz“. Davon gibt es auch ein PDF zum Download.

    „Der internationale Terrorismus“ bestimmt immer wieder die Schlagzeilen. Sich vor ihm zu schützen wird als eine wichtige Aufgabe für die westlichen Demokratien angesehen. Welchen Preis zahlen die Bürger heute und in Zukunft für ihre Sicherheit? Diese Themenblätter beleuchten das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit: Wieviel Freiheit ist möglich und wieviel Sicherheit nötig? Der Wert der eigenen Privatsphäre spielt dabei eine entscheidende Rolle. Exemplarisch wird unser „Online-Verhalten“ und die „Online-Durchsuchung“ zur Debatte gestellt.

    15. September 2008 1
  • : Ars Electronica: Eine neue Ökonomie?
    Ars Electronica: Eine neue Ökonomie?

    Gastbeitrag von Wolf Lindstrot für netzpolitik.org:

    Fast 30 Jahre alt und immer noch rebellisch? Zumindest mutet das Motto der diesjährigen Ars Electronica, die am Dienstag zu Ende gegangen ist, recht radikal an: „A New Cultural Economy – Wenn Eigentum an seine Grenzen stößt“. Auf dem Cover des Festival-Programms tobt die Schlacht: Ein Dollar-Pacman-Monster frisst Copyright-Symbole, dabei hagelt es Bomben an Piraten-Fallschirmen – all dies unter den wachsamen Kamera-Augen eines Urheberrechtsparagrafen. Wenn dann noch mit Joichi Ito der Geschäftsführer von „Creative Commons“ das zweitägigen Themensymposium kuratiert, dann sollte den VertreterInnen der alten Ordnung wohl Angst und Bange werden. Zur Eröffnung der Konferenz am Freitag jedoch eher beschwichtigende Töne von Ito – gegen simple binäre Frontstellungen zwischen Urheberrechts-InhaberInnen und PiratInnen, für genaues Hinsehen: Was passiert zwischen Mainstream-Medien und BloggerInnen? Wie nutzen Leute die bestehenden Gesetze, um ihre Vorstellungen von einer Ökonomie des Teilens umzusetzen?

    Der Widerspruch, der zum Thema aller Vorträge des Symposiums wird, formulieren die Macher der Ars Electronica folgendermaßen: Die „junge Generation“ will nicht mehr nur passiv konsumieren, sondern partizipieren, sich selbst ausdrücken, Vorgefundenes remixen und die Ergebnisse mit anderen teilen. Und die kritische Masse ist erreicht: Produktion und Vertrieb von kulturellen und wissenschaftlichen Erzeugnissen sind durch die Entwicklung der Technik und der Vernetzung so einfach geworden, dass die alte Spaltung in wenige professionelle Medien- und Kultur- ArbeiterInnen einerseits und die große, konsumierende Masse andererseits aufgehoben ist. Wir leben in einer Wissensgesellschaft, die eine Ökonomie des Teilens braucht, um des kulturellen, wissenschaftlichen und ökonomischen Fortschritts willens. Deshalb müssen, nachdem die Praxis im Internet Fakten geschaffen hat, endlich Wirtschaft, Politik und Gesetzgebung angepasst werden. Die Diskussion darüber will die Ars Electronica jedoch nicht den JuristInnen, ManagerInnen und PolitikerInnen überlassen. Gefragt sind andere ExpertInnen, nämlich „wir“: die Internet-NutzerInnen, BloggerInnen, KünstlerInnen, WissenschaftlerInnen und AktivistInnen für freie Software und freie Kultur.

    So weit so gut, nahm man von der Ars Electronica 2008 jedoch auch Antworten auf die aufgeworfenen Fragen mit nach Hause? Harvard-Professor Yochai Benkler definiert den neuen Produktionsmodus als „Commons-Based Peer Production“. Für ihn leben wir in einer „Netzwerk-Informationsgesellschaft“, in der gemeinsames Handeln und freier Austausch vom Rand ins Zentrum der Wertschöpfung verlagert wurden. Benklers Ziel ist eine partizipatorischere Kultur, die zwar nicht unbedingt zur absoluten demokratischen Utopie führen muss, aber die Gesellschaft zumindest demokratischer machen könnte. Die klassischen Unternehmen werden nicht verschwinden, müssen sich aber verändern, von geschlossenen zu durchlässigeren Systemen. Das schließt eine stärkere Einbeziehung der KundInnen ein, betrifft aber auch die internen Strukturen, die hin zu flacheren Hierarchien, mehr kollektivem Arbeiten im Team und mehr Freiheiten und Autonomie für die Angestellten verändert werden müssen.

    Markus Wissen vom Leibniz-Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung wendete ein, dass von einer neuen, kollektiven Produktionsweise nicht die Rede sein kann, da Kooperation schon immer dem Kapitalismus inhärent war. Neu ist hingegen, dass im Internet auch der Prozess der Aneignung der produzierten Güter kollektiv geworden ist, ob nun auf legalem Wege durch Nutzung freie Lizenzen oder illegal durch Software‑, Musik- und andere Piraterie. Das Augenmerk ist also nicht auf die Produktionsformen im Internet, sondern auf die neuen Aneignungsformen zu legen. Zurück zur Wirtschaft: Auch für Gerd Leonhard ist die Zeit vorbei, in der mit der vollständigen Kontrolle über mediale Produkte und insbesondere dem exklusiven Recht, Kopien zu erstellen, Geld verdient werden konnte. Da „frei“ aber nicht bedeuten soll, dass die ErschafferInnen von Musik oder Filmen leer ausgehen, schlägt er Lizenzen vor, die einen offenen Zugang zu Kultur ermöglichen. Die Neuerung soll darin bestehen, die Lizenzen nicht mehr an einzelne KundInnen sondern an die Netzwerke zu vergeben. Wer also die Infrastruktur bereitstellt, über die die NutzerInnen an die Medieninhalte gelangen, soll an die ProduzentInnen der Inhalte zahlen. Leonhard sieht hier verschiedene mögliche Varianten: Die Infrastruktur-BetreiberInnen schlagen die Lizenzkosten auf die Nutzungspreise drauf, die Lizenzkosten werden durch Steuern abgedeckt, oder das Ganze wird durch Werbung finanziert. Problematisch wird bei diesem Modell das Messen der tatsächlichen Popularität von Inhalten – deren Kenntnis ist Voraussetzung, um die ErstellerInnen proportional zur Nutzung ihrer Erzeugnisse entlohnen zu können. Leonhard gibt zu, dass hier Datenschutz-Fragen relevant werden könnten.

    In mehreren Beiträgen zum Symposium wurde hervorgehoben, dass die Wirtschaft, insbesondere in Form der großen Unternehmen, die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt habe und beispielsweise durch das Beharren auf ein veraltetes Urheberrecht dabei sei, Chancen zu verpassen. Nicht ganz klar wurde, ob man wirklich der Meinung ist, dass die Wirtschaft zu vernagelt ist, um Profitchancen zu erkennen, und deshalb Beratung von Seiten der Ars Electronica benötigt. Oder wird hier nur das angestrebte Ziel der „Sharing Economy“ samt freier Software und freier Kultur in eine Sprache gepackt, die es den EntscheidungsträgerInnen in Wirtschaft und Politik schmackhaft machen soll? Bei der „Mission Future“-Konferenz, die ebenfalls im Rahmen der Ars Electronica stattfand, wurde diese Frage schon im Titel beantwortet: „Initiative to create tomorrow’s economy“. Hier ging es tatsächlich um eine Selbstverständigung der Wirtschaft darüber, wie mit den neuen Gegebenheiten im Internet umzugehen ist. Anwesend waren Vertreter großer Unternehmen (Vodafone, Redhat), noch kleiner Startups (SellaBand) und groß gewordener Startups (Xing). Der Tenor ging hier zumeist in die gleiche Richtung: Geld ist zukünftig in erster Linie mit der Infrastruktur zu verdienen, nicht mit den Inhalten selbst. Eine Antwort auf die Frage nach der Zukunft des Eigentums hat jedoch auch ein Unternehmen wie Sellaband nicht, das versucht, die Bereitstellung einer Online-Infrastruktur neuen Typs mit der klassischen Rolle einer Plattenfirma zu verbinden.

    Symposiums-Redner Michael Tiemann, der bereits 1989 mit Cygnus Solutions das erste Unternehmen gründete, das Geld mit freier Software verdiente, will der Krise der Musikindustrie anderes begegnen: Inspiriert durch die Slow Food-Bewegung möchte er die Produktion von „guter, sauberer und fairer“ Musik unterstützen. Seine Mittel dazu: die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen und der Bau eines neuen Aufnahmestudios. Auf dem „A New Cultural Economy“-Symposium gestattete man sich aber auch Philosophischeres: Thomas Macho und Volker Grassmuck hoben in ihren Betrachtungen der Begriffsgeschichten von „Eigentum“ und „Diebstahl“ darauf ab, dass Diebstahl, Piraterie und Plagiarismus essenziell sowohl für jeden kreativen Prozess als auch für den ökonomischen Fortschritt sind. Von Roland Barthes stammt im literarischen Kontext beispielsweise die Aussage, dass das Begehren des Autors zu schreiben seinen Ausgangspunkt immer im Lesen hat, dass jedes Schreiben also mit einer Nachahmung, einem Plagiat beginnt. Auch verwiesen wurde auf die verdrängte Geschichte der massiven und systematischen Verletzung von ausländischen Urheberrechten durch die Vereinigten Staaten im 19. Jahrhundert, die die Basis für den späteren Aufstieg zur ökonomischen Weltmacht legte. Ein weiteres interessantes Beispiel sind die Ursprünge der florierenden nigerianischen Filmindustrie („Nollywood“, weltweit drittstärkste hinter Hollywood und Bollywood) in dem nigerianischen Handel der 70er und 80er Jahre mit Raubkopien ausländischer Produktionen auf VHS-Kassetten.

    Markus Wissen hegte bezüglich des Mottos der Ars Electronica begründete Zweifel: Global betrachtet kann keine Rede davon sein, dass geistiges Eigentum an seine Grenzen stößt. Im Bereich der Biotechnologie kommt es seit einiger Zeit vielmehr zu einer massiven Ausweitung von geistigen Eigentumsrechten, wenn nämlich Firmen Patente auf Lebensformen, beispielsweise in Form von Saatgut, erlangen. Kollektive Praktiken der Wissensproduktion, z.B. der Saatgut-Tausch, erleben nicht wie im Medien- und IT-Bereich einen Aufschwung, sondern werden eingeschränkt oder ganz verhindert. Wenn in diesem Bereich überhaupt die Rede davon sein kann, dass Eigentum an eine Grenze stößt, dann sind das Grenzen, die durch den aktiven Widerstand der Leidtragenden dieser Entwicklung gesetzt werden. Solcher Widerstand spielt sich auf juristischer, politischer oder auch alltagspraktischer Ebene ab. Nebenbei sei bemerkt, dass im biotechnologischen Bereich die Rollen vertauscht sind: Hier bewaffnen sich die „Piraten“ mit Patenten, anstatt diese zu brechen – mit dem Begriff „Biopiraterie“ wird die Nutzung des Rechts auf „geistiges Eigentum“ (z.B. durch Patente) zur Privatisierung und Aneignung von Lebensformen sowie des Wissens um ihre Nutzung kritisiert.

    Mehrere AutorInnen des Buches „Freie Netze, freies Wissen“ stellten ihr Projekt „Wissensraum Linz“ vor, das für die Umsetzung von Themen wie Freie Software, Open Courseware und Freie Funknetze auf lokaler Ebene eintritt. Ein offenes WLAN und frei verfügbarer Webspace für alle werden dabei als BürgerInnenrecht und Teil der von der öffentlichen Hand bereitzustellenden Grundversorgung eingefordert. Generell wünschen sich die AktivistInnen eine veränderte Rolle des Staates, die weniger kontrollierenden und sanktionierenden als vielmehr unterstützenden und aktivierenden Charakter haben soll. Yochai Benkler wies in der Diskussion darauf hin, dass die Grenzen zwischen dem verschwimmen, was politisch klassischerweise „rechts“ und „links“ war, wenn sich der libertäre, staatskritische Hacker-Ethos und Creative Commons-Ansatz, in Benklers US-amerikanischem Koordinatensystem eher rechts verortet, mit linken Forderungen an den Staat nach Bereitstellung von Infrastruktur für die Netzgesellschaft mischt. Auch wenn man dies im europäischen Kontext vermutlich anders formulieren würde, so ist die Frage berechtigt, ob sich das Selbstbewusstsein, mit dem die Internetgemeinde auf erfolgreiche Graßwurzel-Projekte wie Wikipedia, Freie Software und Peer2Peer-Tauschbörsen blicken kann, mit den diskutierten Forderungen an Staat und Wirtschaft verträgt.

    In der Diskussion wies die im Publikum anwesende österreichische Grünen-Abgeordnete im Europaparlament Eva Lichtenberger jedenfalls darauf hin, dass das politische System weit zurück gefallen ist hinter die Realitäten im Internet und die Wunsch-Vorstellungen der AktivistInnen: Im Europaparlament stellen die BefürworterInnen der Sharing Economy eine kleine Minderheit dar. Und die konkreten legislativen Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten der EU gehen eher in die entgegengesetzte Richtung. Lichtenberger führt dies auf ein Generationenproblem zurück: Die EntscheidungsträgerInnen seien zu alt, um die technologische und gesellschaftliche Entwicklung erfassen zu können. Sie formulierte ihren Einwurf als einen „Hilferuf“ an die Anwesenden, die sie aufforderte, sich bei ihren EuropaparlamentarierInnen für eine andere Politik einzusetzen.

    Blogger und Unternehmer Isaac Mao beleuchtete den „Sharism“ aus chinesischer Perspektive. Er sieht drei fundamentale Voraussetzungen für den Übergang zu einer Ökonomie des freien Austauschs in Kultur und Medien, die immer wieder Gefahr geraten und geschützt werden müssen: technologisch den freien Zugang zu den Netzwerken, politisch das Recht auf freie Rede und kulturell die Befähigung zu freiem Denken. Für die Zukunft Chinas ist er jedoch optimistisch: Die „Great Chinese Firewall“ sei an vielen Stellen löchrig und werde irgendwann überwunden werden – „Wenn alle ’sharen’, wird Zensur sinnlos!“. Ein konkretes Projekt zur Förderung von freier Rede und freiem Denken stellte Georgia Popplewell von Global Voices vor: Unzählige ehrenamtliche RedakteurInnen und ÜbersetzerInnen versuchen, die lesenswerten und glaubwürdigen Beiträge aus der globalen Blogosphäre zu fischen und über Sprachbarrieren hinweg zu verbreiten. Audio-Aufnahmen der Beiträge des Ars Electronica-Symposiums und andere Podcasts stehen übrigens auf der Webseite des Festivals als mp3s zum Download bereit.

    Drumherum tobte wieder mal die Kunst durch Linz: Yann Marussich schwitzte blau, Ö1 verschenkte 1GB-Sticks mit frei lizenzierten Daten aus dem Internet, Studierende der Universität Tokio sowie slowenische KünstlerInnen bestückten Ausstellungen mit ihren Werken, und bei der „Linzer Klangwolke“ wurden die Donau, ihre Ufer und nahe liegende Gebäude zur Bühne für eine mal nachdenkliche mal bombastische Erzählung eines Lebenslaufs in der bürgerlichen Gesellschaft.

    11. September 2008 5
  • : NetzpolitikTV 053: Erika Mann über das Telekom-Paket
    NetzpolitikTV 053: Erika Mann über das Telekom-Paket

    NetzpolitikTV Folge 053 ist ein Gespräch mit der SPD-Europaabgeordneten Erika Mann über das Telekom-Paket und Netzpolitik in der EU. Sie ist Schattenberichterstatterin für den Richtlinienvorschlag für eine EU-Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation (EU-Regulierungsbehörde), einer der vier Richtlinien, die im Rahmen des Telekom-Pakets gerade im EU-Parlament diskutiert wird. Erika Mann erklärt die Diskussion rund um diese Richtlinie. Die Ideen der EU-Kommission, eine richtig grosse EU-Regulierungsbehörde zu schaffen, ist von allen anderen Beteiligten zusammen geschrumpft worden. Nun soll es ein Büro werden, eine Mischung aus Zentrale und Arbeitskreis der nationalen Regulierungsbehörden. Unklar sind noch Fragen der Autonomie, Finanzierung und Vetorechte.

    Weiter geht es um die Kritik an der Rahmenrichtlinie und der Universaldiensterichtlinie, dass dort Änderungen in Richtung Verfolgung von Urheberrechtsvergehen rein gekommen sind. Nach Meinung von Erika Mann gehören diese Teile nicht in das Telekom-Paket. Wir unterhalten uns über Warnhinweise an Verbraucher und wie diese aussehen könnten, sowie über die kontinuierliche politische Debatte um die Verschärfung des Urheberrechts. Sie plädiert an die Unterhaltungsindustrie, mehr Geschäftsmodelle zu entwickeln, die auch nutzbar sind. Weiter geht es um Netzneutralität und wie man diese politisch erreichen und sichern könnte, sowie um Parallelen zur US-Netzpolitik.

    Sie beschreibt auch den Zeitplan des Telekom-Paketes und das Ziel, die zweite Lesung bis zum Ende dieser EU-Legislaturperiode zu schaffen. Dies müsste bis April / Mai 2009 geschehen.

    Zum Abschluss geht es darum, wie man sich als Abgeordnete im Bereich Netzpolitik unter vielen Internet-Analphabeten in der Politik fühlt und was das faszinierende an diesem Themenbereich ist.

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    NetzpolitikTV 053: Erika Mann über das Telekom-Paket from netzpolitik on Vimeo.

    Das Interview ist ca. 28 Minuten lang und liegt als MP4 bereit.

    11. September 2008 1
  • : Statewatch analysiert EU-Future-Group
    Statewatch analysiert EU-Future-Group

    Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat Papiere der sogenannten Future-Group der EU-Innenminister analysiert, die derzeit ihre Sicherheitsstrategie für die Jahre 2009–2014 basteln: „The Shape of Things to Come“ (PDF). Kurz zusammengefasst sind die Vorstellungen und Gedankenspiele kein Ausbau von Bürgerrechten und Demokratie in der EU, sondern eher das Gegenteil. Die ct’ titelt passend mit Verweis auf Statewatch: EU-Innenpolitiker rüsten sich für den „digitalen Tsunami“. Das bedeutet viel mehr Überwachung des Internets, mehr Austausch von Informationen zwischen Sicherheitsbehörden und vor allem viel mehr Datenanhäufung, wobei die Vorratsdatenspeicherung erst der Anfang war.

    Die ct’ fasst die Statewatch-Kritik zusammen:

    Für Tony Bunyan von Statewatch ist damit klar, dass mit dem Stockholmer Programm die EU endgültig in einen Überwachungsstaat verwandelt werden soll und sich in Richtung eines autoritären Staatengebildes bewegt. Schon spiele Brüssel mit der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten und dem Erfassen von Fingerabdrücken für Reisepässe hier den Vorreiter und übertrumpfe die USA. Von einem „europäischen Modell“ für die Sicherung der Privatsphäre und der Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts könne dagegen nicht mehr die Rede sein. „Datenschutz“ werde in Brüssel höchstens noch unter dem Aspekt der Vermeidung von „Datenverlusten“ gesehen, wie sie vor allem in britischen Behörden um sich greifen würden. Trotz des skeptischen Ausblicks fordert Bunyan zumindest eine gründliche öffentliche Debatte über das neue Programm, um die Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden eventuell noch von ihrem eingeschlagenen Kurs abzubringen.

    Viele Informationen gibt es im Statewatch Observatory: „The Shape of Things to Come“ – the EU Future group. Dort finden sich Protokolle und andere Papiere der „Future Group“.

    Siehe auch: Die Wunschliste der EU-Innenminister.

    11. September 2008 2