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Datenschutz ins Grundgesetz?

Heribert Prantl argumentiert in der Süddeutschen Zeitung, dass der Datenschutz nicht ins Grundgesetz gehört: Daten sind keine Bonbons. Mit einer Grundgesetzänderung sei dem Datenschutz wenig gedient, wichtiger sei mehr Kontrolle: Was also braucht der Datenschutz? Er braucht ein detailliertes neues Gesetz, das Datensammlern und ‑verarbeitern klare Vorgaben macht. Fünf Grundprinzipien sind fundamental wichtig. Erstens: Die…

  • Markus Beckedahl

Heribert Prantl argumentiert in der Süddeutschen Zeitung, dass der Datenschutz nicht ins Grundgesetz gehört: Daten sind keine Bonbons. Mit einer Grundgesetzänderung sei dem Datenschutz wenig gedient, wichtiger sei mehr Kontrolle:

Was also braucht der Datenschutz? Er braucht ein detailliertes neues Gesetz, das Datensammlern und ‑verarbeitern klare Vorgaben macht. Fünf Grundprinzipien sind fundamental wichtig. Erstens: Die Zwecke, für die Daten gesammelt werden dürfen, müssen klar bestimmt und eng gefasst werden. Zweitens: Die bisher fast beliebig mögliche Weitergabe von Daten muss eingeschränkt werden; mit Daten darf nicht herumgeworfen werden wie mit Bonbons im Karneval. Und Handelsware dürfen Daten nur ganz ausnahmsweise sein. Drittens: Die Datenschutzbeauftragten der Betriebe brauchen mehr Kompetenzen. Viertens: Diese internen Beauftragten sind zu verpflichten, in bestimmten Fällen die staatlichen Datenschutzstellen zu informieren. Fünftens: Die staatlichen Beauftragten müssen das Recht erhalten, von sich aus präventiv, auch bei Privatfirmen, tätig zu werden.

Das alles gehört en detail in ein Gesetz – nicht ins Grundgesetz, sondern ins Datenschutzgesetz.

Ähnlich argumentiert Kai Biermann bei Zeit-Online: Datenvermeidung ist der beste Schutz.

Datenschutz ist ein totes Recht, er spielt keine Rolle. Und wird er wohl auch nie. Zu groß sind die Versuchungen. Von den drei Kräften, die unsere Gesellschaft formen – Staat, Wirtschaft und Bürger – haben zwei kaum ein Interesse daran, die Daten der dritten Seite zu schützen. Die Wirtschaft verdient mehr, wenn sie viel über ihre Kunden weiß; dem Staat fällt es leichter, sie zu kontrollieren, wenn er seine Bürger genau kennt. Es braucht nicht noch mehr Gesetze und Regeln, wie Daten zu schützen sind, wenn sie denn einmal vorliegen. Es braucht ein neues Denken, eine Übereinkunft, dass Daten zu vermeiden sind, wo es nur geht. Es braucht den Willen, mehr zu löschen, als zu sammeln; die Einsicht, dass der beste Schutz noch immer ist, Daten und somit Probleme gar nicht erst anzuhäufen.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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3 Kommentare zu „Datenschutz ins Grundgesetz?“


  1. […] bei netzpolitik finden sich hinweise auf gegenteilige Ansichten] mit link zum Diskussionsforum […]


  2. Schärfere Datenschutzregeln oder gleich ein Grundrecht auf Datenschutz?…

    Datenschützer vermuten, dass mittlerweile die Adressen aller Bundesbürger im Umlauf sind. Im Skandal um den millionenfachen Handel mit teilweise gestohlenen Daten hat sich jetzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu Wort gemeldet. Sie könne sic…

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