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J!Cast 65: Haftung für Hyperlinks

Der J!Cast 65 behandelt das Thema „Haftung für Hyperlinks“: Links sind technisch leicht zu realisieren, benutzerfreundlich und aus dem WWW nicht mehr wegzudenken: Mit ihnen klickt sich der Internetnutzer durch die ungeheure Menge von Webseiten, als würde er dabei von jemandem geführt, der sich im Netz auskennt. Dass hinter einem simplen Hyperlink allerdings erhebliche rechtliche…

  • Markus Beckedahl

Der J!Cast 65 behandelt das Thema „Haftung für Hyperlinks“:

Links sind technisch leicht zu realisieren, benutzerfreundlich und aus dem WWW nicht mehr wegzudenken: Mit ihnen klickt sich der Internetnutzer durch die ungeheure Menge von Webseiten, als würde er dabei von jemandem geführt, der sich im Netz auskennt. Dass hinter einem simplen Hyperlink allerdings erhebliche rechtliche Probleme stecken können, erklärt im Gespräch mit Jana Semrau Dr. Uwe Jürgens, Anwalt im Hamburger Büro der Kanzlei Lovells. Denn je nach Art des Links können nicht nur Urheberrechte verletzt sein, ein Verweis auf die falsche Seite kann für den Linksetzer ebenfalls schwere Folgen haben.


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Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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