Es ist ja interessant, wie schnell sich die Bundesregierung und die grosse Koalition nach den aktuellen Datenschutz-Skandalen im Wind dreht und mehr Datenschutz machen will. Bisher hatte man die Chance, dies im aktuellen Prozess der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zu machen. Da gibt es einen aktuellen Kabinettsbeschluss. Bisher spielte da der Verbraucherschutz aber keine grosse Rolle. Nun soll aber alles anders werden, was ja ausnahmsweise auch erfreulich ist.
Tagesschau.de berichtet über ein Umschwenken von Justizministerin Brigitte Zypries: Zypries erwägt schärfere Datenschutzregeln.
Aus ihrer Sicht kommen vor allem drei Konsequenzen in Betracht: Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe persönlicher Daten, eine Informationspflicht der Unternehmen bei Datenpannen und die Möglichkeit, durch Datenmissbrauch entstandenen Gewinn wieder einzuziehen. Zypries verwies darauf, dass für den Datenschutz primär das Innenministerium zuständig sei. Die von ihr genannten Punkte seien zum Teil relativ einfach gesetzlich zu verankern, sagte die SPD-Politikerin. Die Regelung, dass die Datenweitergabe bisher nur durch einen ausdrücklichen Widerspruch unterbunden werden kann, müsse lediglich umgekehrt werden. Eine Informationspflicht für Unternehmen über interne Fehler beim Umgang mit Daten läge auch in deren Interesse, um das Vertrauen ihrer Kunden zu erhalten, sagte Zypries.
Dazu fordert sie noch eine Gewinnabschöpfung bei der illegalen Weitergabe von personenbezogenen Daten.
Und auch die CDU hat bemerkt, dass sie einen gesellschaftlichen Trend verschlafen hat und will jetzt auch mehr Datenschutz wagen. Heise zitiert Wolfgang Bosbach, den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, der sich gegenüber AP für Nachbesserungen beim Bundesdatenschutzgesetz ausgesprochen hat, um den Verkauf von Kundendaten zu erschweren: Datenhandel-Skandal: Unionsvize fordert Verschärfung des Datenschutzrechts.
„Ich bin strikt dafür, dass personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen“ […] Diese Zustimmung müsse vor einem wirtschaftlichen Transfer personenbezogener Daten gemäß dem Opt-in-Prinzip ausdrücklich eingeholt werden. Als wichtig bezeichnete Bosbach auch das Plädoyer der Bürgervertreter, Zugriffe auf Datenbanken in Unternehmen zu protokollieren. Auf diese Weise könnten Datenschutzbeauftragte nachprüfen, ob ein rechtmäßiger Zugang bestanden habe.