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Der Hackerparagraph – Der § 202c auf dem Prüfstand

Gestern gab es wieder ein Chaosradio auf Fritz und die Sendung ist schon online zum Download zu finden: Der Hackerparagraph – Der § 202c auf dem Prüfstand. In der 137. Ausgabe von Chaosradio bei Fritz geht es um den so genannten Hackerparagraphen. IT-Sicherheitsforscher sind durch die aktuelle Fassung des § 202c StGB (Strafgesetzbuch) von großer…

  • Markus Beckedahl

Gestern gab es wieder ein Chaosradio auf Fritz und die Sendung ist schon online zum Download zu finden: Der Hackerparagraph – Der § 202c auf dem Prüfstand.

In der 137. Ausgabe von Chaosradio bei Fritz geht es um den so genannten Hackerparagraphen. IT-Sicherheitsforscher sind durch die aktuelle Fassung des § 202c StGB (Strafgesetzbuch) von großer Rechtsunsicherheit betroffen, da nach dem Wortlaut des Paragraphen viele ihrer alltäglichen Vorgehensweisen rechtswidrig geworden sind. Doch nicht nur die Arbeit von Systemadministratoren und IT-Security-Beratern wurde eingeschränkt, auch Schulungen von Mitarbeitern, die Berufsausbildung und die akademische Lehre und Forschung sind betroffen.

Dabei ist jedem Computerfachmann klar: Nur durch die praktische Nutzung von sog. „Hackertools“ und vergleichbarer Software und dem gezielten Ausnutzen von Schwachstellen kann das Wissen um Angriffsmethoden erlangt und erweitert werden. Der Gesetzgebers wollte durch den § 202c StGB zwar nur den Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen beschränken, erreicht aber durch die ungeschickte Formulierung genau das Gegenteil: eine Kriminalisierung von Softwareherstellern und ‑benutzern.

Warum das ein echter Standortnachteil für die deutsche Forschung und Wirtschaft ist, und wie IT-Sicherheitsforschung heute eigentlich praktisch funktioniert, erklären wir im Chaosradio. Für eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema hat der CCC seine Stellungnahme zum § 202c StGB an das Bundesverfassungsgericht öffentlich gemacht.

Hier ist die MP3.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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