202c

  • : Hackertools im IT-Sicherheitsgesetz
    Internet Security - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/penut/">penut</a>
    Hackertools im IT-Sicherheitsgesetz

    Es geht munter weiter mit einem Text aus der Reihe „Warum der Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes schlecht ist“, und diesmal soll es darum gehen, dass das BKA in Zukunft für die 202er Paragraphen im Strafgesetzbuch zuständig sein sein soll. Hier geht es vor allem um §202c StGB.
    Die Diskussion um sogenannte Hackertools wird auf mehreren Ebenen seit langem geführt.

    26. August 2014 9
  • : Netzpolitik-Interview: Bundesverfassungsgericht und der Hackerparagraph §202
    Netzpolitik-Interview: Bundesverfassungsgericht und der Hackerparagraph §202

    Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche die Entscheidung mitgeteilt, dass der sogenannte Hackerparagraph §202c verfassungskonform ist: Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig. (Danke für den Hinweis in den Kommentaren: „Das BVerfG hat nicht mitgeteilt, dass der “Hackerparagpraph” verfassungskonform ist, sondern entschieden, dass der Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzt ist, weil nach dem von ihm geschilderten Sachverhalt kein Risiko einer Strafverfolgung besteht“) Zu der Entscheidung habe ich den Computer-Sicherheitsexperten Professor Dr.

    24. Juni 2009 15
  • : Der Hackerparagraph – Der § 202c auf dem Prüfstand
    Der Hackerparagraph – Der § 202c auf dem Prüfstand

    Gestern gab es wieder ein Chaosradio auf Fritz und die Sendung ist schon online zum Download zu finden: Der Hackerparagraph – Der § 202c auf dem Prüfstand.
    In der 137. Ausgabe von Chaosradio bei Fritz geht es um den so genannten Hackerparagraphen. IT-Sicherheitsforscher sind durch die aktuelle Fassung des § 202c StGB (Strafgesetzbuch) von großer Rechtsunsicherheit betroffen, da nach dem Wortlaut des Paragraphen viele ihrer alltäglichen Vorgehensweisen rechtswidrig geworden sind.

    31. Juli 2008
  • : CCC: Hackerparagraph gefährdet den IT-Standort Deutschland
    CCC: Hackerparagraph gefährdet den IT-Standort Deutschland

    Der Chaos Computer Club hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Hackerparagraphen an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gesendet. Nicht überraschend: Der CCC kommt zu dem Ergebnis, dass der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.Dazu gibt es jetzt auch eine Pressemitteilung: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland.

    21. Juli 2008 1
  • : Bitkom-Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen
    Bitkom-Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen

    Bitkom hat einen Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen veröffentlicht. Die Publikation „richtet sich an IT-Sicherheitsexperten und Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden“ und kann kostenfrei heruntergeladen werden.
    Mit der Einführung IT-spezifischer Regelungen – speziell des so genannten Hackerparagrafen § 202 c StGB – in das Strafgesetzbuch, hat der deutsche Gesetzgeber im August 2007 EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Computerkriminalität umgesetzt.

    23. Mai 2008
  • : BSI angezeigt wegen Hackertool-Paragrafen
    BSI angezeigt wegen Hackertool-Paragrafen

    Nach der Ankündigung einer Selbstanzeige wegen der Unklarheiten darüber, was mit dem neuen 202c StGB noch legal ist und was nicht, hat nun TecChannel eine Strafanzeige gegen den Verantwortlichen für die Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingereicht. Begründung: Das BSI bietet auf der BOSS-CD u.

    17. September 2007 8
  • : Hackertool-Strafbarkeit: Selbstanzeige wird eingereicht
    Hackertool-Strafbarkeit: Selbstanzeige wird eingereicht

    Die Diskussion um den neuen Paragrafen 202c Strafgesetzbuch köchelt immer noch. Vor allem weiss bislang niemand, wie die Gerichte das Anbieten von Sicherheitstest-Software  beurteilen werden. Michael Kubert macht daher jetzt Nägel mit Köpfen, wie Spitblog berichtet:
    Offenbar wollte ihm niemand so recht glauben, daher hat er seine eigene Webseite gestartet, auf der er Software sammelt und veröffentlicht, die nach eigenen Angaben dazu geeignet ist, Server einem Sicherheitstest zu unterziehen, nach landläufiger Interpretation also nun möglicherweise verbotene Hackertools.

    14. September 2007 7