Digital Rights

  • : EU-Ausschuss-Abstimmungen zum Telekom-Paket
    EU-Ausschuss-Abstimmungen zum Telekom-Paket

    Gestern Abend gabe es im EU-Parlament in Strassburg einen Abstimmungs-Marathon über das Telekom-Paket. Der Binnenausschuss [IMCO] musste 300 Änderungsanträge (Amendments) behandeln, der Industrieausschuss [ITRE] gar ca. 800. Aus diesen Gründen gibt es bisher auch kaum verlässliche detaillierte Informationen, welche Kompromisse durchgekommen sind. Die Futurezone berichtet als erstes mit Verweis auf Eva Lichtenberger von den Österreichischen Grünen, dass zumindest die Eu-weiten Internet-Sperrungen nach dem französischen Modell keine Mehrheiten gefunden haben: Entscheidung über „Telekompaket“. Mal schauen, was im Laufe des Tages noch analysiert wird und was konkret in etwa 30 Kompromissen zusammengefasst wurde. Ich hab schon Positionspapiere dazu gesehen, wo ich aber nicht wirklich von der verwendeten Sprache überzeugt war.

    Update: Aus dem IMCO-Auschuss hab ich jetzt gehört, dass der Kompromiss-Vorschlag mit kleinen Änderungen durchgekommen ist. Es gab 38 Stimmen für den Bericht (Das abschliessende Policy-Paper, was an das Plenum überwiesen wird) und zwei Gegenstimmen. Noch gibt es keine Voting-Listen oder dergleichen, daher später mehr. Und aus dem ITRE-Ausschuss hab ich bisher auch nichts gehört. Da wird es sicherlich länger dauern, bis klar ist, was nach den 800 Abstimmungen rausgekommen ist.

    Klar ist, dass es derzeit nicht nach EU-weiten Internetsperrungen aussieht. Aber einzelne Staaten können dies weiterhin tun. Frankreich implementiert diese Idee der Musikindustrie und sieht es als eine der Hauptaufgaben seiner EU-Ratspräsidentschaft an, diese zu exportieren. Der Export nach Grossbritanien hat schon geklappt. Deutschland hat in Form unseres Kulturstaatsministers und der Kanzlerin auch schon Sympathien geäussert. Nach Abschluss der Verhandlungen im EU-Parlament muss noch ein Konsens mit den EU-Staaten gefunden werden. In einer solchen Runde können schlechte Ideen immer noch reinkommen.

    Unklar ist, was jetzt mit den „rechtmässigen Inhalten“ ist („lawful content“). Die Verwendung dieses Begriffes in den Kompromissen muss da noch bis Plenums-Abstimmung im September raus. Weil es unklar ist, wie die Provider denn ermitteln sollen, was „rechtmässige“ und im Umkehrschluss „unrechtmässige“ Inhalte sind. Dies würde einen Eingriff in die Netzinfrastruktur bedeuten und stellt eine ähnliche Herausforderung dar,w ie beispielsweise die chinesische Netzzensur. Wahlweise kann man direkt bestimmte (P2P-)Dienste blocken oder mit Deep-Packet-Inspection einfach mal den kompletten Datenverkehr analysieren, bewerten und sonstwas damit machen. Das ist nicht akzeptabel und verletzt die Netzneutralität.

    Und dann gibt es ja auch noch das ACTA-Abkommen, was parallel auf globaler Ebene von einigen Staaten diskutiert wird und wo dieselben Ideen von Internetsperungen und Netzzensur rumgeistern. Das Abkommen könnte nach Abschluss dann auf die europäische Ebene runter kommen und wieder die Verhältnisse umdrehen.

    Zu ACTA passen auch noch die beiden folgenden Artikel:
    Golem: ACTA: Haftstrafen für Patentverletzung?
    Futurezone: Auf den Spuren des ACTA-Abkommens.

    Update: Heise: EU: Medienlobby scheitert mit ihrem Überwachungsvorstoß.

    Eine lückenlose Internetüberwachung, wie sie Konservative auf Drängen der Unterhaltungs- und Medienindustrie im Telekommunikations-Paket verankern wollten, wird es nicht geben. Abgeordnete des EU-Parlaments haben im Industrie-Ausschuss (ITRE) und Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO) am gestrigen Montagabend über rund 1000 Änderungsanträge zum sogenannten Telecom-Paket abgestimmt, die in über 30 Kompromissvorschlägen zusammengefasst wurden. Dabei wurde der von der zuständigen Berichterstatterin Catherine Trautmann (Sozialisten) vorgelegte Kompromissvorschlag angenommen. Inzwischen soll es auch bei den Konservativen mehr Skepsis gegenüber einer „Internetüberwachung“ geben.

    BBC: MEPs back contested telecoms plan.

    European politicians have voted in favour of amendments to telecoms law which campaigners say could be used to curb privacy online and file-sharing.

    Heise: EU-Internetkontrolle: „Ein reiner Schutz großer Unterhaltungskonzerne ist verhindert worden“.

    „Ein reiner Schutz großer Unterhaltungskonzerne im Namen des Marktes ist verhindert worden“, zeigte sich Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament und Mitglied im Industrieausschuss, größtenteils erleichtert über das Abstimmungsergebnis in zwei Ausschüssen des EU-Parlaments. [.…] Die Proteste von Bürgerrechtlern seien bei dem nun in den Ausschüssen erreichten Ergebnis hilfreich gewesen, meinte Harms weiter, da viele Parlamentarier ohne diese die Brisanz einzelner Änderungsvorschläge nicht bemerkt hätten. [.…] Harms zufolge haben die Vorstöße für netzseitige Filter oder das Sperren von Internetzugängen im derzeit behandelten Rahmenwerk generell nichts zu suchen. Die EU-Kommission müsste ihrer Ansicht nach dazu eigene Richtlinienvorschläge etwa im Bereich des Urheberrechtsschutzes oder des Datenschutzes anstrengen.

    8. Juli 2008 1
  • : Telekom-Paket: Der Kompromissvorschlag
    Telekom-Paket: Der Kompromissvorschlag

    Christiane Schulzki-Haddouti berichtet auf Heise über den Kompromissvorschlag beim Telekom-Paket, der heute im federführenden Industrie-Ausschuss (ITRE) in Strassburg zur Abstimmung gestellt wird: EU: Kompromissvorschlag soll Internetüberwachung verhindern. Wie schon berichtet, ist der etwas besser und nimmt die schärfsten Forderungen heraus, aber es finden sich noch genug kleine Fallstricke in den Formulierungen. Grosser Kritikpunkt ist imme rnoch die Verwendung des Wortes „lawful“. Wie Monica Hoten schon in ihrem Positionspapier ausführlich erklärte, ist dieses Wort sehr kritisch zu sehen. Wer soll denn wie unterscheiden, ob in den Bits und Bytes der Datenströme gerade „rechtmässige / gesetzesmässige“ Inhalte enthalten sind, bzw. das Gegenteil? Das würde ja bereits einen Eingriff suggerieren.

    Der Kompromissvorschlag sieht gleichwohl vor, dass Nutzer Zugang zu „gesetzeskonformen“ Inhalten haben und diese verbreiten können sollen. Außerdem bezieht er sich auf Artikel 33 der Universaldienstrichtlinie (2002/22/EC, PDF-Datei), der eine Konsultation der Endnutzer mit den entsprechenden Interessenvertretern vorsieht. Dabei bezieht sich Artikel 33 auf einen informellen Beratungsprozess, mit dem nationale Regulierungsbehörden „die Ansichten“ der Verbraucher berücksichtigen sollen. Die Regelung ermöglicht, unter der Leitung der Regulierer Mechanismen für Qualitätsverbesserungen, Verhaltensrichtlinien und Betreiberstandards zu entwickeln.

    Mal schauen, was heute Abend wie beschlossen wird. Zumindest ist es ein kleiner Teilerfolg des Netz-Protestes, dass die harten Forderungen von Teilen der Konservativen zumindest in der aktuellen Diskussion keine wichtige Rolle mehr zu spielen scheinen. Aber das kann sich alles noch bis September wieder ändern.

    7. Juli 2008 7
  • : Updates zum Telekom-Paket
    Updates zum Telekom-Paket

    Die Diskussion rund um das Telekom-Paket erreicht nun auch Mainstream-Medien.

    Die BBC berichtet heute: Europe votes on anti-piracy laws.

    Europeans suspected of putting movies and music on file-sharing networks could be thrown off the web under proposals before Brussels.

    Und auch Spiegel-Online ist die Debatte jetzt eine Nachricht wert: EU-Abgeordnete planen Internet-Kontrollpakt. Dort erklärt auch die SPD-Abgeordnete Erika Mann, welche Bedeutung die heutigen Ausschuss-Abstimmungen haben:

    Die heute Abend im Industrie-Ausschuss beschlossenen Änderungen können in dem Verfahren überarbeitet, abgeschwächt oder verschärft werden. Allerdings, so EU-Abgeordnete Mann: „Wenn das EU-Parlament sich einmal für eine generelle Richtung, also zum Beispiel die Verschärfung der Internet-Kontrolle entscheidet, ist ein Richtungswechsel unwahrscheinlich.“

    7. Juli 2008 4
  • : Constanze Kurz im Breitband-Portrait
    Constanze Kurz im Breitband-Portrait

    Die Sendung „Breitband“ auf Deutschlandradio-Kultur hat ein Portrait über Constanze Kurz gesendet:

    Die Berlinerin Constanze Kurz ist eine der wenigen Frauen in der Hackerszene. Beim Chaos-Computer-Club ist sie zwischen lauter Männern die einzige Sprecherin. Regelmäßig taucht sie in den Medien auf und versucht, eine kritische Öffentlichkeit herzustellen und aufmerksam zu machen. Auf die Unsicherheit von Wahlcomputern, Überwachungstechnologien, die Vorratsdatenspeicherung und das Sammeln von biometrischen Daten, wie Fingerabdrücken und Netzhautscans für den elektronischen Reisepass. Bettina Ritter stellt Constanze Kurz vor.

    Hier ist die MP3 dazu.

    7. Juli 2008 1
  • : ARD-Kinderreporter befragen Politiker zum Thema Überwachung
    ARD-Kinderreporter befragen Politiker zum Thema Überwachung

    Die ARD-Kinderreporter waren wieder im Bundestag unterwegs und diesmal haben sie Politiker zum Thema „Überwachung“ befragt. Hier ist das Ergebnis, was heute morgen im ARD-Morgenmagazin lief:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Wolfgang Schäuble: „Wir tun aber die Leute nicht ueberwachen und ausspionieren. Nur wenn es ganz schlimme Boesewichter, wo die Polizei hingucken muss, aber so brave Kinder wie ihr ueberwachen wir nicht.“ (Naja, solange ihr nicht ins Internet geht und Euch von den Kameras fernhaltet…)

    Die MP4 zum Download.

    [Danke an Igor]

    7. Juli 2008 25
  • : Telekom-Paket: FFII warnt vor sowjetischem Internet
    Telekom-Paket: FFII warnt vor sowjetischem Internet

    Heise berichtet wieder über das Telekom-Paket und eine weitere Pressemitteilung, diesmal vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur: Bürgerrechtler verschärfen Kritik an EU-Plänen zur Internetüberwachung.

    Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) warnt davor, dass das EU-Parlament direkt auf ein „sowjetisches Internet“ zusteuere. Softwareproduzenten und Internetprovider würden darin gemeinsam die Verkehrsströme nach den Vorgaben Hollywoods kontrollieren. Wer das Netz für eigene Dienste nutzen wolle, müsse bei den Regulierern um Erlaubnis fragen. Insgesamt sei der Prozess der Beratung des Richtlinienpakets, über das die federführenden Ausschüsse im EU-Parlament am morgigen Montag abstimmen sollen, von speziellen Interessengruppen gekapert worden.

    „Populäre Softwareanwendungen wie Skype oder sogar Firefox könnten in Europa für illegal erklärt werden, falls sie nicht durch eine Verwaltungsbehörde zertifiziert würden“, befürchtet der Brüsseler FFII-Repräsentant Benjamin Henrion. Die gesamte offene Entwicklungsumgebung des Internet würde damit unterlaufen. „Die Agenda, eine chinesische Internetmauer in Europa zu errichten, geht auf das Konto einiger Ultra-Copyright-Lobbyisten“, ergänzt FFII-Präsident Alberto Barrionuevo. Die gesamte europäische Wirtschaft sei durch den Vorstoß bedroht, da sich die Unternehmen nicht einmal mehr Virtual Private Networks einfach so installieren könnten.

    Die FFII-PM: European Parliament rushes towards Soviet Internet.

    Die Kritikpunkte an den Änderungsvorschlägen werden auch nochmal in dem Heise-Artikel beschrieben.

    6. Juli 2008 4
  • : Cooler Clip zur Kampagne gegen EU-Internetsperrungen
    Link zum Video
    Cooler Clip zur Kampagne gegen EU-Internetsperrungen

    Hugh Hancock von Strange Company, einer Machinima-Firma aus Großbritannien, hat einen kurzen Videoclip produziert, der sehr schön die „Three Strikes – you’re out“-Pläne auf den Punkt bringt, die am Montag im EU-Parlament durch die Ausschüsse gehen sollen.

    Hier klicken, um den Inhalt von blip.tv anzuzeigen.

    Direkter Link: stealth.strangecompany.org.

    Es gibt jetzt auch eine Facebook-Gruppe zur Kampagne.

    Via

    6. Juli 2008 3
  • : BigBrotherAwards nominieren
    BigBrotherAwards nominieren

    Bis zum 15. Juli 2008 können noch Organisationen, Institutionen, Verbände oder Personen für einen BigBrotherAward nominiert werden. Die Preise werden am 24. Oktober in Bielefeld verliehen.

    5. Juli 2008 1
  • : Gleich live im BR2-Zündfunk: Die EU schnüffelt mein Internet!
    Gleich live im BR2-Zündfunk: Die EU schnüffelt mein Internet!

    Ab 19:05 Uhr berichtet der Zündfunk auf BR2 u.a. über „Die EU schnüffelt mein Internet!“.

    Großer Aufruhr in den Netzgazetten dieser Tage: Das Europäische Parlament berät ein Gesetzespaket, das möglicherweise unseren freien Umgang mit dem Internet gravierend einschränken wird.

    Hier ist der Link zum Live-Stream.

    4. Juli 2008 2
  • : TNS Infratest/Emnid: Da sind Eure Daten sicher…?
    TNS Infratest/Emnid: Da sind Eure Daten sicher…?

    Das Wissenschaftliche Fachblatt „Die Datenschleuder“ des Chaos Computer Club (CCC) meldet eine schwerwiegende Datenpanne: Dem Marktforschungsunternehmen TNS Infratest/Emnid sind 41000 Datensätze mit teilweise sehr persönlichen Daten von Bundesbürgrn abhanden gekommen. Schuld war eine schlecht programmierte Software, die jedem Teilnehmer mit etwas technischer Kreativität Zugang zu den Datensätzen der anderen Teilnehmern verschaffte.

    Aus der Pressemitteilung des Chaos Computer Club: CCC meldet Sicherheitsleck bei TNS Infratest/Emnid: Das Wohnzimmer von 41.000 Bürgern im Netz.

    Neben Namen und Anschriften sind in den Datensätzen Geburtsdatum, E‑Mailadressen und Telefonnummern vermerkt. Bei vielen Befragten sind diese zudem mit sensiblen Informationen gespickt: Monatseinkommen, Ausbildung, Kontoverbindungen, Krankenversicherungen, ob und welche Kreditkarten benutzt werden, welche elektronischen Geräte im Haushalt verwendet werden, Alter der Kinder, und viele weitere private Daten. „TNS Infratest hat einen Anfängerfehler bei der Entwicklung seiner Software gemacht. So etwas ist unprofessionell, grob fahrlässig und außerdem einfach peinlich.“ kommentierte Dirk Engling vom CCC den Datenunfall. „Da es sich um persönlichste Daten handelt, bei denen ein Missbrauch, wie etwa durch Identitätsdiebstahl oder zur Vorbereitung von Einbrüchen, nicht ausgeschlossen werden kann, muss TNS Infratest dringend die Betroffenen informieren“, fordert er weiter.

    4. Juli 2008 1
  • : CCC an Google: Datenspeicherwahn überdenken
    CCC an Google: Datenspeicherwahn überdenken

    Die Taz hat ein Interview mit Frank Rieger vom Chaos Computer Club zum aktuellen Youtube-Fall: „Datenspeicherwahn überdenken“.

    Google speichert Nutzerdaten inklusive Suchanfragen inzwischen noch 18 Monate, was der Internet-Konzern als großes Plus beim Datenschutz tituliert – andere speicherten unbegrenzt, sagt er. Warum braucht eine Suchmaschinenkonzern so viele Informationen? Wo liegen die gesetzlichen Grundlagen dafür?

    Wie auch der aktuelle Fall zeigt, ist es lächerlich, dass Google bei so langer Speicherung noch von „Datenschutz“ zu redet. Auch wenn andere Firmen noch schlimmer agieren, ist es angesichts der zentralen Rolle von Google in der Internetwelt nicht hinnehmbar, dass so detailierte Daten so lange gespeichert werden. Ein technisches Erfordernis dafür gibt es schlicht nicht, die Speicherung erfolgt einzig zum Zwecke der Profitmaximierung. Die Datengier von Internet-Unternehmen ist derzeit weitgehend unreguliert, der derzeitige deutsche Datenschutz kann da schon strukturell wenig bewegen. Hier bedarf es einer weitreichenden Reform, bei der die betroffenen Nutzer substantielle Rechte wie Schadensersatzansprüche erhalten. Der Chaos Computer Club hat dazu eine Liste von Forderungen aufgestellt, die wir in die derzeitige Diskussion um die Modernisierung des Datenschutzes einbringen.

    4. Juli 2008
  • : Weitermachen: Kampagne gegen das Telekom-Paket
    Weitermachen: Kampagne gegen das Telekom-Paket

    Die Kampagne gegen Änderungsanträge beim Telekom-Paket läuft gut an. Ich bin echt beeindruckt, wie viele Blogs darüber berichten, wie schnell Wiki-Seiten ins deutsche übersetzt werden und wie viele sich direkt an ihre Abgeordneten wenden. Das hatte ich zwar erhofft, aber nicht wirklich damit gerechnet. Danke für die viele Mitarbeit, so macht das richtig Spass! Und anscheinend wirkt es auch. Wenn ich bei Abgeordnetenbüros in Brüssel anrufe, sind die zumindest teilweise beeindruckt von unserer Fähigkeit zur Vernetzung und Mobilisierung.

    Ein Erfolg der Aktion ist sicherlich, dass viele Abgeordnete nun noch genauer hinschauen, was sie da eigentlich diskutieren und beschliessen wollen. Daher kann es nicht schaden, sie ein Jahr vor der kommenden Europawahl nochmal darauf hinzuweisen, dass es viele Menschen gibt, die sich für ein offenes und freies Internet einsetzen. Und die dies genauso von ihren gewählten Vertretern wünschen. Also kontaktiert weiter Eure Abgeordneten!

    Ich hoffe mal, dass das Interesse nicht abflaut, die letzte wichtige Abstimmung des Parlaments wird wohl am 2. September sein. Die Abstimmungen in den beiden wichtigen Ausschüssen „für Industrie, Forschung und Energie“ und „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ am Montag haben erstmal nur Signalwirkung auf die Abstimmung im Plenum.

    Das ganze Thema ist äusserst komplex. Das liegt u.a. daran, dass man ein ganzes Paket aus mehreren Richtlinien zusammen diskutiert, bzw. im Europaparlament einzelne Richtlinien in unterschiedlichen Ausschüssen. Zu den diskutierten Richtlinien gehören die Rahmenrichtlinie (Wie der Name schon sagt hat diese Auswirkung auf alles), die Richtlinie zur Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde (Ist mittlerweile wohl zur Einrichtung eines Koordinierungskomitees heruntergestuft worden), die Universaldiensterichtlinie (Vergleichbar mit unserem Telekommunikationsgesetz / TKG), die Datenschutzrichtlinie (ePrivacy) und einer Empfehlung an die Kommission für mehr digitale Entwicklung (Digital Divide).

    La Quadrature du Net hat die umstrittenen Änderungskompromisse auf einer Seite zusammengefasst. Die deutsche Übersetzung der Wiki-Seite mit den Wahlempfehlungen ist gleich auch fertig.

    Wir empfehlen die Ablehnung der Änderungskompromisse 2, 3, 4, 5, 7.

    Das Problem scheint momentan zu sein, dass sich Abgeordnete auf eine Kompromisslinie einlassen, um noch schlimmeres zu verhindern. Aber aus Verbraucherschutz- und Bürgerrechtssicht sind auch die Kompromisse nicht akzeptabel. Zugleich bilden die verschiedenen Änderungsanträge wiederum zusammen ein Framework, d.h. kritische Positionen sind aufgeteilt. Das erschwert das finden dieser. Wie Monika Horten im Interview mit der Futurezone beschreibt, sind die Positionen der Musik- und Filmindustrie erst wähend der Verhandlungen in die Richtlinien gerutscht. Diese müssen da raus, weil sie mit den ursprünglichen Zielen nichts zu tun haben und das Ziel des Verbraucherschutzes konterkarieren.

    Von verschiedenen Seiten kamen Anfragen, wie man mithelfen kann. Da gibt es viele Möglichkeiten:

    * Helft mit beim Übersetzen von Wiki-Seiten aus dem La Quadrature du Net-Wiki.
    * Kontaktiert Eure Europaabgeordneten.
    * Schreibt / Bloggt / Podcastet darüber und weist andere auf das Telekom-Paket und seine möglichen Auswirkungen hin.
    * Wir können auch noch Banner / Widgets und andere Kampagnenelemente gebrauchen, die man auf Weseiten einbauen kann
    * Seid kreativ und denkt Euch weitere Möglichkeiten aus.

    Mehr Informationen:

    Telekom-Paket: Im Netz der Lobbyisten.
    Mitmachen: Europaweite Aktion gegen das Telekom-Paket
    Hintergrund: Das EU-Telekom-Paket

    4. Juli 2008 10
  • : Telekom-Paket: Im Netz der Lobbyisten
    Telekom-Paket: Im Netz der Lobbyisten

    Die Futurezone hat ein Interview mit der Kommunikationsforscherin und Politologin Monica Horten, die sich mit dem Telekom-Paket beschäftigt: Im Netz der Lobbyisten.

    ORF.at: Frau Horten, die von Ihnen und zahlreichen Bürgerrechtlern kritisierten Ergänzungsvorschläge, die von einigen der Medienindustrie nahestehenden Mitgliedern des EU-Parlaments eingebracht wurden, sind über mehrere Papiere des Telekompakets hinweg verstreut. Wie würden Sie die Taktik der Medienindustrie beschreiben und wie sind Sie diesen Ergänzungen auf die Spur gekommen?

    Monica Horten: Ich würde die Taktik als „hinterhältig“ bezeichnen. Sie haben sich in die Gestaltung von Richtlinien eingemischt, die eigentlich die elektronische Datenübertragung regeln sollten und versucht, dort Regeln einzufügen, die Copyright-Probleme betreffen. Diese Regeln werden ein veraltetes Geschäftsmodell der Medienindustrie schützen und haben gravierende Auswirkungen auf die Bürgerrechte. All dies wurde im Geheimen getan, indem Mitglieder des Europäischen Parlaments Ergänzungsvorschläge in verschiedenen Komitees des Parlaments vorgelegt haben. Diese werden zwar auf der Website des EU-Parlaments veröffentlicht, aber die Dokumente sind so umfangreich und kompliziert, dass niemand erkennen würde, was sie im Zusammenspiel bedeuten. Ich habe sie nur deshalb gefunden, weil mir jemand die Dokumente geschickt und mich darauf hingewiesen hat, dass damit etwas nicht stimmen kann – er selbst hatte aber nicht verstanden, wo das Problem gelegen hat. Diese Taktik sollte verhindern, dass es im Parlament eine öffentliche Diskussion gibt und dass die Abgeordneten sich genauer mit den Papieren befassen.
    […]
    ORF.at: Wie geht es mit dem Telekompaket weiter?

    Monica Horten:Zwei Ausschüsse des EU-Parlaments sind verantwortlich: Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ist für die Rahmenbeschlüsse verantwortlich. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist für die Richtlinien verantwortlich, die den allgemeinen Zugang und den Schutz der Privatsphäre betreffen. Diese beiden Ausschüsse stimmen am 7. Juli ab. Das Plenum des Europäischen Parlament wird am 2. September über das Paket abstimmen. Danach wird der Ministerrat darüber diskutieren, voraussichtlich im November.

    4. Juli 2008 4
  • : Zypries: Renaissance des Datenschutzes
    Zypries: Renaissance des Datenschutzes

    Unsere Justizministerin Brigitte Zypries freut sich über die Renaissance des Datenschutzes im Rahmen der Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dies sagte sie in einem Interview mit dem Rheinischen Merkur: „Renaissance des Datenschutzes“.

    RM: Erleben wir nach den Bespitzelungsaffären bei Lidl und bei der Telekom eine Renaissance des Datenschutzes?

    Zypries: Ja, es gibt eine Renaissance des Datenschutzes, ihren Ursprung hat sie in der Diskussion um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Dieses Vorhaben war die Geburtsstunde einer Protestbewegung, die engagiert und mit Demonstrationen ihr Anliegen vorbringt. Die sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten hat bei vielen Menschen offenbar Befürchtungen ausgelöst und ein neues Bewusstsein für persönliche Daten entstehen lassen. Das finde ich erfreulich – auch wenn ich im Fall der Vorratsdatenspeicherung die Bedenken nicht teile.

    RM: Muss die Vorratsdatenspeicherung wirklich sein?

    Zypries: In jedem Krimi kann man sehen, wie der Kommissar in die Wohnung kommt und im Telefonspeicher nachsieht, mit wem der Verdächtige zuletzt telefoniert hat. Auch der Anschlag von Madrid wurde aufgeklärt, weil durch solche Verbindungsdaten das Umfeld der Täter aufgedeckt werden konnte.

    Irgendwie schaue ich wohl die falschen Krimis. Im Tatort kommt das nicht vor.

    2. Juli 2008 6
  • : Wenn die Politiker-Gattin den Rechner hochfährt
    Wenn die Politiker-Gattin den Rechner hochfährt

    Die Süddeutsche Zeitung berichtet über eine Veranstaltung der Friedrich Ebert Stiftung zum Thema Datenschutz: Speicherwahn im Kabinett.

    Für das Politiker-Quartett mit den netten Zitaten zu Computern und Internet ist dieser Abschnitt interessant:

    Etwas kurz kam bei der Veranstaltung der eigentliche Gegenstand des Richterspruchs, die „informationstechnischen Systeme“. Die Referenten, mehrheitlich Juristen, gaben offen zu, dass sie keine Ahnung von Technik haben. Selbst der Spruch „Um Computer und Internet kümmert sich meine Frau“ fiel: Im Hause des innenpolitischen Sprechers der SPD, Dieter Wiefelspütz, darf die Gattin den Rechner wieder hochfahren, wenn er abgestürzt ist.

    2. Juli 2008 8
  • : Mitmachen: Europaweite Aktion gegen das Telekom-Paket
    Mitmachen: Europaweite Aktion gegen das Telekom-Paket

    Diese Pressemitteilung ist eine europäische Ko-Produktion zusammen mit La Quadrature du Net aus Frankreich und der Open Rights Group in Grossbritanien. Und es ist auch die erste Pressemitteilung, die wir als netzpolitik.org herausgeben.

    Worum gehts?

    Auf EU-Ebene wird seit Jahren das Telekom-Paket diskutiert. Dies soll einen vollkommen neuen Rahmen für die europäische Telekommunikationsrahmengesetzgebung schaffen. Wie bei allen EU-Sachen (z.B. Vorratsdatenspeicherung) wird es später auch den Rahmen für nationale Gesetzgebungen bereiten. Das Telekom-Paket wird bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit diskutiert und steht kurz vor der Abstimmung. Wie das immer so ist, haben einflussreiche Lobbyisten über nahe Abgeordnete einige gefährliche Änderungseinträge eingebracht, die vor allem die Freiheit und Offenheit des Internets gefährden (Netzneutralität) und gefährliche Ideen wie Internetsperrungen und mehr Überwachung des Internets über die Hintertür einbauen. In einer gemeinsamen EU-weiten Aktion wollen wir viele Bürger mobilisieren, um bei den Abgeordneten für ein offene Internet zu werben. Gerade kurz vor der Europawahl dürfte dies möglich sein. Also informiert Euch und macht mit!

    Update: Hier ist die aktuelle Version des Briefings für die Abgeordneten mit den kritischsten Änderungsanträgen inklusive Anleitung zum lesen und verstehen dieser.

    Brüssel, 1. Juli 2008

    Eine Woche vor der Abstimmung über das Telekommunikations-Gesetzespaket („Telecom package“) verurteilt netzpolitik.org eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die auf das Schließen der offenen Architektur des Internets zielen und Kontrolle und Überwachung der Nutzer zum Ziel haben.

    Europäische Internetnutzer könnten durch verpflichtende Spyware von der legalen Nutzung des Internets abgehalten werden, im scheinbaren Interesse ihrer Sicherheit. Das Recht, freie Software für den Internetzugang zu verwenden, kann so nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Neutralität des Internets wird damit direkt angegriffen, und es wird eine Verpflichtung der technisch zwischengeschalteten Instanzen aufgebaut, eine vorbeugende Prüfungsaufsicht für Inhalte zu schaffen. Durch weitere Änderungen können verwaltende Autoritäten ISPs de facto zu Hilfspolizisten der Verwertungsindustrie machen, die einschüchternde Nachrichten schicken können, und das ohne gerichtliche oder regulatorischer Aufsicht.

    Diese Maßnahmen gehen noch weiter als die französischen „graduated response“-Pläne, die auf breite Ablehnung gestoßen war, auch am 10. April im Europäischen Parlament. Aus diesem Grund sind die jüngsten Änderungsvorschläge jetzt, Anfang Juli, wieder auf die Tagesordnung gebracht worden, und die Verfasser verwenden subtile Rhetorik und Querverweise, um den Text schwieriger verständlich zu machen (es werden mehr als 800 Änderungsvorschläge für fünf Richtlinen eingebracht).

    „Die Politiker, die sich an diesen Sommermanövern beteiligen, zeigen ihre Missachtung für Europa und ihr Mandat. Sie vertrauen darauf, dass eine Woche vor der Sommerpause schon niemand hinschauen wird, wenn sie das Telekommunikations-Gesetzespaket von seinem ursprünglichen Ziel Konsumentenschutz abbringen. Sie pflastern den Weg für Überwachung und Filterung des Internets durch Privatfirmen, Sondergerichte und technische Maßnahmen Orwellscher Ausmaße. Es ist sowohl für die Freiheit als auch für die wirtschaftliche Entwicklung Europas unvorstellbar. Wir rufen alle MdEPs dazu auf, weiterhin gegen diese Sachen vorzugehen, die sie bereits abgelehnt haben“, sagt Markus Beckedahl, Blogger auf netzpolitik.org.

    Diese Torpedo-Ergänzungen sind derzeit Teil einer Serie geheimer Hinterzimmer-Verhandlungen einer Handvoll MdEPs, die die Tragweite dieser Themen nicht immer verstehen. Sie machen sich zu Komplizen von Lobbyisten, die in jeder politischen Partei als Steigbügelhalter fungieren. Anweisungen für das Abstimmungsverhalten für die Abstimmungen im IMCO und ITRE-Kommittee am Montag, den 7. Juli werden im Laufe der Woche folgen.

    Zu diesem Zeitpunkt müssen die Bürger schnell und in großer Zahl handeln, ihre MdEPs dazu bringen, zu verstehen, dass ihr Verhalten ein Jahr vor den Wahlen auch Folgen zeitigen kann.

    Die englische Version: MEPs want to torpedo the Free Internet on July 7th.

    Weitere Ressourcen:

    * UPDATE July 2nd: ANALYSIS OF FINAL VERSION OF COMPROMISE AMENDMENTS
    * MAIN DOCUMENT with analysis and commented amendments by La Quadrature du Net (to send to MEPs)
    * Other resources about the Telecoms Package

    * Hintergrundpapier von Monica Horten zum Telekom-Paket

    Zusammenfassung der Haupt-Argumente:

    * A very complex law (5 directives, more than 800 amendments), and crucial votes on the beginning of the summer in a very opaque process.

    * Various amendements (from Mavromatis, Guardans, Harbour, Trautmann, etc.) seem to do the opposite of the announced goal of the text of increasing the consumer protection.

    * Amendement H1 : The Commission could impose technical standards on content filtering and monitoring Computing – so called „trusted computing“. The Commission will be able to give the concerned recommendations following a quick and undemocratic procedure, at the request of any national regulation authority (ARCEP, CSA, HADOPI + add names of English, German, etc.. NRAs).

    * Amendment K2 authorizes the automatic processing of traffic data without the consent of the user, if this treatment is practiced to ensure „the safety of a public service of electronic communication, a public or private electronic communications , a service of the information society and electronic communicating equipment.“ The Commission could authorize „technical measures“ to prevent or stop infringements of intellectual property. It is necessary to monitor and filter users’ electronic communications with hardware and software, which in practice amounts to spyware replacing a judge and proper judicial oversight.

    * Amendment H2 and amendment H3 allow national regulatory authorities to impose access providers to work with rightsholders, in monitoring users specifically when their access is not „safe“ (e.g. used to download), and to promote surveillance technologies mentioned above, which is similarly contained in the French draft law for graduated response.

    * This set of amendments creates in European law the unprecedented mechanism known as graduated response: Judicial authority and law courts are vacated in favour of private actors and „technical measures“ of surveillance and filtering.

    Mitmachen!

    Es gibt eine Wiki-Seite, wo bisher in englischer und französischer Sprache Anleitungen stehen, wie man jetzt konkret Europaabgeordnete kontaktieren kann. Hier können wir noch eine deutsche Übersetzung gebrauchen.

    Ausserdem kann man direkt siene Europaabgeordneten kontaktieren. Auf der Wiki-Seite steht die Beschreibung. Eine Alternative zum mailen, faxen und anrufen ist Abgeordntenwatch, wo man auch die 99 deutschen Europa-Abgeordneten kontaktieren kann.

    Bloggt darüber und weist Eure Leser darauf hin, dass man jetzt die eigenen EU-Abgeordneten kontaktieren sollte. Am kommenden Montag ist eine wichtige Abstimmung im EU-Parlament. Die letzte Abstimmung wird dann vermutlich am 2. September sein.

    Update: Mittlerweile gibt es auch Medien-Artikel mit weiteren Hintergrundinfos:

    Sehr ausführlich hat Christiane Schulzki-Haddouti für Heise recherchiert: EU: Konservative wollen Internet-Nutzung lückenlos überwachen.

    Schließlich sieht Harbours Erweiterungsvorschlag für Artikel 21 derselben Richtlinie Regelungen vor, die auch das französische „drei Treffer und du bist tot“-Modell enthalten: So sollen die nationalen Regulierungsbehörden Unternehmen verpflichten, Informationen zu bestehenden und neuen Kunden zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Informationen gehören Angaben über „illegale Nutzungen elektronischer Kommunikationsdienste“, insbesondere „Urheberrechtsverstöße“ sowie Angaben zu „Schutzmittel gegen Risiken persönlicher Sicherheit, Privatsphäre und persönlicher Daten“. Darunter seien, so die Bürgerrechtler, Sicherheitsverfahren zu verstehen, die ohne Genehmigung der Behörden eingesetzt würden.[.…] Gleichwohl gibt es auch im ITRE-Ausschuss Änderungsvorschläge hinsichtlich „gesetzeskonformer Inhalte“. Die französische konservative Abgeordnete Dominique Vlasto brachte gemeinsam mit dem belgischen Konservativen Ivo Belet den Änderungsvorschlag Nr. 122 ein, der die Internet-Provider „ermutigen“ will, „gesetzeskonforme Inhalte“ („lawful content“) zu fördern und zu schützen. Gemeinsam mit der deutschen Konservativen Ruth Hieronymi (CDU) brachten Vlasto und Belet den Vorschlag Nr. 308 ein, der dafür sorgen soll, dass die Internet-Provider hierfür mit den nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten dürfen.

    Futurezone: EU-Pläne bedrohen das freie Internet.

    Die Aktivitäten von Industrie und ihr nahestehenden EU-Abgeordneten treiben dabei auch merkwürdige Blüten. Die französische Initiative La Quadrature du Net, die gegen das HADOPI-Gesetz kämpft, hat in den Eingaben der EU-Parlamentarier Manolis Mavrommatis [Griechenland; konservativ] und Ignasi Guardans [Spanien; liberal] wortwörtliche Übereinstimmungen mit den Vorgaben der französischen AV-Medienlobby SACD festgestellt. Mavrommatis, so eine Analyse der Bürgerrechtler, habe sogar vorgeschlagen, die Definition von Spyware dahingehend zu ändern, dass sie nicht mehr auf Programme zuträfe, die „illegitime“ Aktionen des Nutzers aufzeichnen. Solche von der Medienindustrie eingesetzte Spyware solle demnach „keinen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre“ mehr darstellen. Damit wären, so die Initiative, auch Programme wie das berüchtigte Sony-Rootkit mit einem Streich in der ganzen EU legal.

    Heise: Europaweite Kampagne gegen Überwachungspläne im EU-Telecom-Paket.

    Bürgerrechtler und Blogger rufen zu Protesten gegen jüngste Änderungsanträge zur geplanten Novelle des EU-Gesetzespakets zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes auf. In den umstrittenen Vorschlägen konservativer Abgeordneter geht es vor allem um die Einführung einer Regelung, wonach Internetzugänge bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen gekappt werden sollen („Three-Strikes“-Bestimmung). Generell soll die Nutzung illegaler Inhalte durch ein staatlich lizenziertes Überwachungssystem verhindert werden.

    Welt-Debatte: EU schafft die Netzneutralität ab.

    Jetzt gibt es in der EU einen Vorstoss, der noch mal einen Schritt weiter geht und hinter dem offenbar auch einige Vertreter der Copyright/Rechteinhaber stehen, ohne dass man jetzt mit dem Finger auf jemanden genaues zeigen könnte. Im Grunde geht es darum, dass die Internetprovider mehr in die Pflicht genommen werden sollen. Die stellen sich bisher auf den, rechtliche legalen, Standpunkt, dass sie ja nur der Bote sind, der die Datenpakete überbringt. Was in den Paketen steckt, ist nicht deren Sache. Genau hier soll ein neues EU-Gesetz, das unter dem Namen „Telecoms Package“ in dieser Woche verabschiedet werden soll, ansetzen. Der Provider soll eben doch mit in die Verantwortung gezogen werden. Er soll quasi den Datenverkehr per Software abhören und gegebenfalls einschreiten, sollte es zum Beispiel zu einer Copyright Verletzung kommt. Das würde letztlich bedeuten, dass der Provider Filter einsetzen muss, und bestimmte Webseiten gesperrt werden und das er jeden einzelnen Internetuser scharf überwacht.

    Der Foebud unterstützt jetzt auch die Aktion: Dringende Kampagne: Telekom-Paket der EU verschärft Überwachung.

    Der FoeBuD ruft auf: Helfen Sie mit, gegen weiteren Überwachungswahn anzugehen – kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten des Europäischen Parlaments und deren Assistenten bis zum 7. Juli 2008!

    1. Juli 2008 94
  • : EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung
    EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

    Heute verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Heise bietet eine gute Zusammenfassung des bisherigen Standes vor Verlaufs der heutigen Verhandlung (Update2: Heise war nicht vor Ort, aber der Verlauf der Verhandlung wurde durch diesen Bericht recht gut wieder gegeben, wie die ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat bestätigen).

    Geklagt hatte die Republik Irland gegen Parlament und Rat, die die Richtlinie vor zwei Jahren nach heftigen Diskussionen beschlossen haben. Den Iren geht es dabei aber nicht um eine mögliche Verletzung grundlegender Ansprüche auf den Schutz von Daten und Privatsphäre. Vielmehr klagt Irland gegen die gewählte Rechtsgrundlage, also die Verabschiedung als Richtlinie von Parlament und Rat. Irland wird dabei von der Slowakei unterstützt, die der Klage beigetreten ist.

    Bemerkenswert ist unter anderem dieses interessante Detail:

    Neben all diesen Verfahrensfragen bringt am Ende die Slowakei, anders als Irland, doch auch noch das Datenschutzargument ins Spiel. Die Bevorratung persönlicher Daten in dem geforderten Maß versteige sich zu einem erheblichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen auf den Schutz seiner persönlichen Daten, so der Vortrag der Slowakei laut dem Berichterstatter. Inwieweit das Gericht dieses Argument, das nicht vom Hauptkläger genannt wurde und nicht eigentlich Gegenstand der Klage ist, aufgreift, bleibt abzuwarten.

    Der AK Vorrat und 42 andere Organsiationen aus ganz Europa hatten im April noch einen „Brief der Freunde des Gerichts“ eingereicht, um dieses Menschenrechts-Argument zu stärken. Der EuGH hatte den zwar offiziell nicht zu den Akten des Falles genommen, weil so etwas eher in den USA üblich ist, aber die Richter haben es ja vielleicht trotzdem gelesen und über die Argumente nachgedacht. Der AK Vorrat ist jedenfalls weiterhin zuversichtlich, dass die Richtlinie gekippt wird und damit der Weg frei ist für eine vollständige Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Europäische Gerichtshof hat schon in der Entscheidung zur Fluggastdatenübermittlung ausgeführt, die Binnenmarktkompetenz sei nicht einschlägig für „eine Datenverarbeitung, die nicht für die Erbringung einer Dienstleistung erforderlich ist, sondern zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken als erforderlich angesehen wird.“ Die Vorratsdatenspeicherung ist ebenso wenig wie die Fluggastdatenübermittlung für die Erbringung der Dienstleistung der verpflichteten Unternehmen erforderlich. Als Strafverfolgungsmaßnahme hätte die Vorratsdatenspeicherung einstimmig angenommen werden müssen. Tatsächlich haben mehrere Staaten im Rat dagegen gestimmt.

    Live aus Luxemburg: Der Internet-Verband eco hat eben eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf eine interessante Verhandlung hindeutet:

    Der Europäische Gerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung kritische Fragen zu den Kosten der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestellt.

    Das ist natürlich das, was die Internetwirtschaft interessiert. Ob es darüber hinaus kritische Fragen gab, erfahren wir hoffentlich in Kürze von den ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat. Achtet also hier auf Updates.

    Update: Siehe oben, der heise-Bericht war offenbar doch direkt aus Luxemburg von der Verhandlung. Heise war nicht bei der Verhandlung, wie mir Monika Ermert gerade bestätigte. Ich warte darüber hinaus noch auf weitere Infos von den ProzessbeobachterInnen und werde das dann hier ergänzen.

    Die taz hat schon ein paar Soundbytes:

    „Es ist ein fundamentaler Fehler“, betonte am Dienstag der irische Vertreter, „hier eine Richtlinie zu beschließen. Die Maßnahme dient klar und unzweideutig der Bekämpfung von Straftaten.“ Irland wurde dabei nur von der Slowakei unterstützt. Jean-Claude Piris, der Vertreter des Ministerrates, erinnerte daran, dass nach den Anschlägen von 2001 mehrere Staaten eine nationale Vorratsdatenspeicherung eingeführt hatten. Wegen der hohen Speicherungskosten für die Telefon- und Internetfirmen habe dies den Binnenmarkt beeinträchtigt.

    So, jetzt habe ich gerade mit den ProzessbeobachterInnen vom AK Vorrat telefoniert: Zu Beginn durften alle Parteien ihre Meinung darlegen. Der Vertreter des Rates behauptete, wie die taz schon berichtete, dass die Einführung von Mindestspeicherfristen notwendig gewesen sei, um eine Binnenmarktverzerrung zu vermeiden. Gleichzeitig behauptete er aber auch, dass die Speicherung notwendig sei für die Strafverfolgung, was eigentlich ein Argument gegen einen Binnenmarkt-Beschluss wäre. Die irische Regierung schloss entsprechend daran an und legte dar, dass nach ihrer Ansicht der einzige Zweck der Richtlinie die Strafverfolgung und die innere Sicherheit seien, was nicht in die Binnenmarkt-Kompetenz der EU fällt.

    Die slovakische Regierung als Mitklägerin gegen die Richtlinie brachte dann in der Tat als einzige das Menschenrechts-Argument und verwies auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein „massiver Eingriff in die Privatsphäre“. Außerdem verwies die Slovakei darauf, dass die Speicherung nur der erste Schritt sei, dann würden die Daten auch für Marketing und andere Datenschutz-Eingriffe verwendet. Der vorgesehene Speicher-Zeitraum sei außerdem viel länger als notwendig.

    Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hielt die Richtline für formal korrekt, wie heise schon berichtet hat. Das scheint allerdings vor allem ein taktisch motiviertes Manöver zu sein, da die Datenschutzrichtlinie für den Bereich der Polizeizusammenarbeit immer noch auf Eis liegt und eher desaströs ausgehen wird, sofern sie mal verabschiedet wird. Husinx will hier also den immer noch recht starken Datenschutz im Binnenmarktbereich auch auf die innere Sicherheit ausdehnen. Das wird wahrscheinlich auch die Richter nicht besonders beeindrucken, weil es zu offensichtlich ist.

    Der berichterstattende Richter hatte dann wohl doch nur drei Fragen, die aber nicht uninteresssant waren:

    Zunächst wurden die Kläger gefragt, ob sie auch die TK-Datenschutzrichtlinie von 2002 ablehnen, weil dort zum ersten Mal die Vorratsdatenspeicherung erwähnt (und in die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsstaaten gestellt) wurde. Die slovakische Regierung verneinte dies, da die 2002er-Richtlinie keine Verpflichtung beinhaltet habe, eine Speicherung einzuführen.

    Die weiteren Fragen bezogen sich auf die Maßnahmen, die die Mitgliedsstaaten schon zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicheurng ergriffen haben, und auf die Kosten. Hier mussten sich erstmal Rat, Kommission und EU-Parlament beraten, wer denn wohl qualifiziert sei zu antworten. Das Parlamentspräsidium gab zunächst eine Antwort ohne Inhalt, sondern verwies darauf, dass man ja schon eine Liste eingereicht habe mit den bereits ergriffenen Maßnahmen. Von den Kosten habe man keine Ahnung, das solle die Kommission beantworten. Der Kommissionsvertreter hatte ebenfalls keine Zahlen im Kopf und offenbar auch seine Unterlagen zuhause vergessen. Also eierte er rum: Es wären „sehr große Investitionen“, die schon jetzt von den Unternehmen getätigt würden zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Da solle man jetzt „bloß keine neue Rechtsunsicherheit schaffen“. Dieser Auftritt war laut Prozessbeobachter Armin Schmid vom AK Vorrat „peinlich und amüsant zugleich“, zumal der Kommssionsvertreter dann plötzlich noch eine Zahl aus dem Hut zauberte, die noch niemand vorher gehört hatte: Sechs Mitarbeiter pro Unternehmen seien nur mit der Einrichtung und Wartung der Speicherungsanlagen beschäftigt. Das alles sollte seiner Ansicht nach für eine Fortsetzung der Vorratsdatenspeicheurng sprechen, wurde aber von der Internetwirtschaft schon dankbar als Gegenargument aufgegriffen, wie die oben zitierte Pressemitteilung von eco zeigt.

    Soweit die Verhandlung heute. Der Generalanwalt beim EuGH wird am 14. Oktober seinen Schlussantrag stellen. Das ist genau drei Tage nach dem europaweiten Aktionstag „Freedom not Fear“, in dessen Rahmen wieder eine Großdemo in Berlin stattfinden wird.

    1. Juli 2008 8
  • : Hintergrund: Das EU-Telekom-Paket
    Hintergrund: Das EU-Telekom-Paket

    Eines der gefährlichsten Gesetzespakete für ein offenes Internet wird gerade in Brüssel diskutiert: „The Telecom-Package / Das Telekom-Paket“. Hier gibt es in der aktuellen Diskussion viele Passagen, wie man das europäische Telekommunikationsrecht dafür einsetzt, Internetsperrungen durchzusetzen und Inhalte zu überwachen. Das Hauptproblem ist, dass man Provider zu legislativen Playern erhebt, ohne dass Gerichte entscheiden. Das EU-Parlament diskutiert im Moment, aber ab nächste Woche beginnen dort die Abstimmungen hierüber. Aktuell sieht es so aus, als ob die umstrittenen Forderungen der Musikindustrie, dass Provider Hilfs-Polizisten und – Richter spielen sollen, damit durchkommen.

    Monica Horten von der University of Westminster macht ihre PHD-Arbeit über „The Political Battle for Online Content in the European Union“ und hat ein Briefing-Papier zum Telekom-Paket (PDF) geschrieben, was einen guten Überblick gibt:

    The ‘Telecoms Package’ and the copyright amendments – a European legal framework to stop downloading, and monitor the Internet

    Abstract

    This paper considers how imminent changes to European telecommunications law will permit the monitoring and blocking of websites and peer-to-peer exchanges by ISPs, in a way that is currently not legally possible. These legal changes will also permit ISPs to sanction users by suspending or terminating Internet access. And they are essential in order for the French ‘riposte graduee’ or ‘3 strikes’ copyright enforcement measures to be implemented. The changes are a series of hidden amendments related to copyright, and contained in the so-called ‘Telecoms package’. This paper argues that these amendments will effectively erode the ISP’s legal status of ‘mere conduit’, which currently protects individual rights and liberties on the Internet. It argues that the ‘mere conduit’ status should be preserved, and the copyright amendments rejected. The proposed copyright amendments will result in the loss of individual freedom and privacy on the Internet – in breach of fundamental principles of human rights law in Europe. Ultimately, they could open the door to wider political or commercial censorship, and this is the real danger of permitting them to get into law. The risk is that this will happen without proper legislative scrutiny or public debate. The European Parliament committees responsible for the Telecoms package vote on July 7th and the Parliament as a whole will vote on September 2nd.

    1. Juli 2008 9
  • : 25C3: Call for Papers
    25C3: Call for Papers

    Für den 25. Chaos Communication Congress ist heute der Call for Paper gestartet. Der 25C3 findet, wie jedes Jahr, vom 27. – 30. Dezember im BCC in Berlin statt. Bis zum 5. Oktober können Programmvorschläge für sechs Kategorien eingereicht werden. Weitere Informationen zum Procedere bietet die Webseite.

    1. Juli 2008 1
  • : Bayern will Landestrojaner diese Woche beschließen
    Bayern will Landestrojaner diese Woche beschließen

    Das meldet die taz mit der wunderbaren Überschrift „O’zapft is!

    Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen. (…) Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

    Am Donnerstag wird wohl darüber schon entschieden, allerdings verrät der Artikel nicht, ob im Kabinett oder gleich im Landtag.

    Freitag geht es in Berlin zum selben Thema weiter:

    Am Freitag will Bayern auch Einfluss auf die Bundespolitik nehmen. Dann wird der Bundesrat über einen Gesetzentwurf des Freistaats abstimmen, mit dem die Onlinedurchsuchung auch in der Strafprozessordnung eingeführt werden soll. Computer könnten dann auch zur Strafverfolgung heimlich ausgeforscht werden. Den Bayern geht es neben Terror auch um Mord, Raub und Kinderpornografie. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) prüft noch, ob sie auch eine Änderung der Strafprozessordnung vorschlägt.

    Strafprozessordnung? Hmh, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beschränkt nach meinem Verständnis die Online-Durchsuchung auf die Gefahrenabwehr, also gerade nicht im Nachhinein:

    Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

    Damit wäre Bayerns Vorschlag klar verfassungswidrig, und ein ähnlicher von Brigitte Zypries wäre es auch. Oder? Bin mal gespannt, ob das im Bundesrat als Argument dagegen genannt wird.

    1. Juli 2008 5