Digital Rights
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: J!Cast 61: Email-Überwachung
: J!Cast 61: Email-Überwachung Im J!Cast 61 befragt Laura Dierking Dr. Marc Störing zum Thema „Email-Überwachung“:
Während gespeicherte Vorratsdaten und heimliche Online-Durchsuchungen im Zentrum aktueller Diskussionen stehen, erfährt eine alltäglichere und womöglich viel einfachere Form der Ermittlertätigkeit erst langsam zunehmende Bedeutung: die Überwachung von E‑Mails. Nachdem zunächst alle Provider die technischen Voraussetzungen für eine solche Überwachung schaffen mussten, ohne dass diese wesentlich genutzt wurden, befassen sich nunmehr die Gerichte mit der Frage, nach welchen Voraussetzungen eine solche Überwachung überhaupt erfolgen kann. Sind die Grundsätze der Telefonüberwachung anzuwenden oder lassen sich die Daten nicht viel einfacher dann beschlagnahmen, wenn gerade kein Telekommunikationsvorgang stattfindet und die Daten friedlich auf dem Server ruhen?
Und hier ist die MP3.
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: Letzte Chance für die Petition gegen das BKA-Gesetz
: Letzte Chance für die Petition gegen das BKA-Gesetz Bis zum 1. Juli kann noch die Petition gegen das BKA-Gesetz unterschrieben werden, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert wurde. Damit ist morgen die letzte Chance dafür.
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: Union schlägt Peter Schaar für zweite Amtszeit vor
: Union schlägt Peter Schaar für zweite Amtszeit vor Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist von der Unions-Fraktion für eine zweite Amtszeit vorgeschlagen worden. Das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten wird immer für fünf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Schaar wurde 2003 von den Grünen aufgestellt und durch die Rot-Grüne Koalition ins Amt gewählt. Der Vorschlag der Unionsfraktion kommt laut Agenturberichten im Einvernehmen mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
Unklar ist bisher, ob auch die SPD die Wiederwahl von Peter Schaar befürwortet oder lieber einen eigenen Kandidaten ins Rennen schickt.
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: Spenden für Creative Commons Deutschland
: Spenden für Creative Commons Deutschland Die Creative Commons Länderprojekte arbeiten finanziell unabhängig von creativecommons.org und sind daher auf eigenes Spendenaufkommen angewiesen. Das gilt genauso für Creative Commons Deutschland. Alle Arbeit für Creative Commons Deutschland wird ehrenamtlich ausgeführt und das wird sich auch nicht ändern.
Aber trotzdem brauchen viele Ideen und Projekte immer etwas Geld, um sie zu verwirklichen. Wir würden gerne mehr Materialien erstellen, um die CC-Lizenzen in Deutschland bekannter zu machen. Auch fallen bei Reisen zu Vernetzungstreffen mit anderen CC-Projekten oder auf Veranstaltungen, wo CC promotet wird, immer Reisekosten an, die wir derzeit grösstenteils aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wir freuen uns über jeden Betrag und stellen selbstverständlich auch Spendenquittungen für Abzüge nach §§ 10b EStG, 9 I Nr. 2 KStG und 9 Nr. 5 GewStG aus. Wer also selber schonmal freie Inhalte verwendet hat oder die ganze Idee gut findet und einfach gerne die Arbeit des Projekts voranbringen will, sollte hin und wieder mal über’s Spenden nachdenken.
Bitte im Verwendungszweck unbedingt “CC-DE” angeben, damit die Zuordnung problemlos verläuft.
Inh.: Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH
Kto.-Nr.: 82701
bei der Sparkasse Merzig-Wadern
BLZ: 59351040Die Europäische EDV-Akademie des Rechts betreut den „Legal-Lead“ in Deutschland und ist für die juristischen Fragestellungen rund um die Lizenzen zuständig.
Da wir eine kleine Spenden-Kampagne starten wollen, freuen wir uns auch über kreative Banner und Widgets, die diese unterstützen. Und natürlich freuen wir uns auch über jeden Hinweis auf diese Spendenmöglichkeit.
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: München: Internet-PCs sind ein „Gefährlicher Gegenstand“?
: München: Internet-PCs sind ein „Gefährlicher Gegenstand“? Focus Online berichtet über ein Grundsatzurteil des Landgericht München, was wiederum die Absurdität deutscher Rechtsprechung und vor allem der falschen Gesetzgebungen aufzeigt: Eltern haften für ihre Kinder. Eine 16-jährige hat ein Video aus 70 Kinderfotografien erstellt. Das nennt man Mash-Up und ist vergleichbar mit Kollagen, wie sie früher aus Zeitungen zusammen geschnopselt wurden. Soweit so gut. Im Grunde müssten dies doch alle Politiker freuen: Ein Teenager zeigt Medienkompetenz und spielt kreativ mit Computern herum. Aber wehe, man stellt es ins Netz, dann wird der Computer zu einem „gefährlichen Gegenstand“. Zumindest nach Ansicht des Landgericht München. Die Urheberin der Kinderfotos hatte nämlich auf Unterlassung geklagt.
Nach ihrer Auffassung haben die Eltern ihre Belehrungs- und Prüfungspflichten gegenüber der Tochter verletzt. Sie hätten dem jungen Mädchen einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und dieses dort nach Belieben schalten und walten lassen, ohne die Nutzung des Internets im Zuge der elterlichen Aufsichtspflicht weiter zu prüfen. […] Vielmehr verwies die Kammer auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Minderjährige grundsätzlich stets der Aufsicht bedürfen.
Nach Ansicht des Landgericht München käme ein mit dem Internet verbundener Computer gewissermaßen einem „gefährlichen Gegenstand“ im Sinne der BGH-Rechtsprechung gleich. Ins Deutsche übersetzt: Eltern sollten ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr ins Netz begleiten, weil sie für alles unbeaufsichtigte haften? Wie weltfremd ist das denn?
Etwas weiter südlich gab es gestern in Österreich eine Entscheidung, die fast diametral zu dieser ist: Österreicher haftet nicht für Filesharing seiner Tochter.
Der österreichische Urheberrechtsverwerter LSG ist mit einer Klage gegen einen Bürger gescheitert, über dessen Computer urheberrechtlich geschützte Musikdateien zum Download bereitgestellt wurden. Die minderjährige Tochter des Mannes hatte ohne Wissen ihres Vaters den P2P-Client LimeWire installiert. Die LSG forderte von dem Vater unter anderem eine Unterlassungserklärung und pauschalierten Schadenersatz. Der Belangte ließ die Software löschen, zahlte aber nicht und unterschrieb auch die Unterlassungserklärung nicht. Daraufhin ging die LSG zu Gericht, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diesem Verlangen nicht stattgegeben.
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: Die Generationenhypothese und der Datenschutz
: Die Generationenhypothese und der Datenschutz In der Diskussion rund um den Datenschutz gibt es ja oft eine „Generationenhypothese“, dass junge Menschen sich nicht mehr dafür interessieren würden. Schaut man sich das aber mal empirisch an, so kommt man zu anderen Ergebnissen. Andreas Busch schreibt in den aktuellen Mitteilungen des Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) von Zahlen des Eurobarometers. Über einen längeren Zeitraum zwischen 1996 und 2003 wurden 15–24-jährige zum Datenschutz befragt (Seite 27):
Die Zahlen widerlegen die oben angeführte „Generationenhypothese“. So zeigt die Tabelle lediglich leichte Unterschiede zwischen der åltesten (über 55 Jahre) und der jüngsten (15 bis 24 Jahre) Altersgruppe sowohl bei denen, die sich „sehr“ um den Datenschutz sorgen (8 Prozent), also auch bei denen, die sich „kaum“ um ihn kümmern (5 Prozent). Bei denjenigen, die sich „gar nicht“ um den Datenschutz sorgen, liegen beide Gruppen praktisch gleichauf. Fasst man die Antworten „sehr“ und „ziemlich“ sowie „kaum“ und „gar nicht“ zusammen, so sind 54 Prozent der 14- bis 24-Jåhrigen besorgt über das Thema Datenschutz; nur 44 Prozent sind dies nicht. In der Altergruppe der über 55-Jåhrigen liegen die entsprechenden Zahlen bei 59 bzw. 38 Prozent. Der Unterschied zwischen den Generationen kann somit als sehr gering bezeichnet werden, und auch in der jüngeren Altersgruppe sind deutlich mehr Befragte besorgt als nicht besorgt. Die Daten aus der repråsentativen Umfrage stützen also mitnichten den angeblich so ausgeprågten Unterschied zwischen den Generationen bei der Bewertung von Datenschutz.
[via]
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: Die Internet-Agenda der französischen EU-Präsidentschaft
: Die Internet-Agenda der französischen EU-Präsidentschaft Der französische Staatsminister Eric Besson hat auf dem ICANN-Treffen in Paris einen kleinen Ausblick auf die französische EU-Ratspräsidentschaft gegeben, die am 1. Juli startet: Französische EU-Präsidentschaft setzt Zukunft des Internet auf die Agenda.
In seiner Begrüßungsrede nannte Besson den Übergang zu IPv6, die Erweiterung des Namensraumes im Netz und insbesondere die Einführung nicht-lateinischer Top Level Domains als die Themen, die auch auf der Oktoberkonferenz der EU eine Rolle spielen werden. Mit Blick auf den Übergang zu IPv6 hat Frankreich die von der EU-Kommission kürzlich verkündete Zielsetzung, bis 2010 25 Prozent von Privat- und Unternehmensnutzern zu IPv6-Nutzern zu mache, übernommen. Als weitere Themen für die Diskussion zur Zukunft des Internet nannte Besson das „Web 3.0“ oder das Internet der Dinge. Für letzteres plant die französische Präsidentschaft laut Aussagen von Bernhard Benhamou vom französischen Außenministerium an einer Verbesserung der Standards des Object Naming System, also den Registries für RFID-Nummern, zu arbeiten. Benhamou sprach am Rande des ICANN Treffens von einem ONS 2.0.
Am 27. November trifft sich dann Rat der Telekommunikationsminister zur Abstimmung.
Weiter verkündete Staatsminister Eric Besson laut Heise in Paris, dass „der Kampf gegen die Piraterie [..] nicht Teil der Mission [sei], die ihm der französische Staatspräsident übertragen habe. Was genau daran stimmt, kann ich nicht sagen. Ich hab auch schon von Test-Entwürfen gehört, wonach das französische Internetsperrungs-Modell schon in der europäischen Diskussion ist.
Aber wirklich lustig ist diese Aussage:
„Es gibt zwei Aspekte, den präventiven und repressiven, der in dem Entwurf verfolgt wird, und den positiven, konstruktiven.“ Letzterer bestehe etwa darin, dass man den jungen Leuten sagen könne, wo sie billiger und einfacher Inhalte downloaden könnten.
Was ist wohl die Antwort auf die Frage (wenn sie ein deutscher Politiker gestellt hätte)?
a) Musikload?
b) eMule?Das Problem ist ja, dass es immer noch zu kompliziert und schwierig ist, Musik im Netz zu kaufen. Da wird man weiterhin Probleme haben, den jungen Leuten zu sagen, wo das denn gehen soll.
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: Datenpannen bei Einwohnermeldeämtern
: Datenpannen bei Einwohnermeldeämtern Die Softwarefirma HSH macht eGovernment-Dienstleistungen. Ein Bereich, der zukünftig immer wichtiger wird. Ihr Informationsregister-Tool wird dabei häufig von Einwohnermeldeämtern eingesetzt, um unsere (Melde-)Daten zu verabeiten. Darin werden dann Adressen, Passbilder und Religionszugehörigkeiten gespeichert, was das EInwohnermeldeamt halt über einen sammelt. Die Standard-Software wird aber immer mit einem Standard-Passwort ausgeliefert und das Standard-Passwort lag jahrelang auf der Webseite der Firma offen für den Test-Zugang herum. Soweit so gut, aber was passiert, wenn die IT-Abteilungen schlampen und niemand das Standard-Passwort entfernt?
Das ARD-Magazins „Report München“ berichtet nun, dass einige Städte und Gemeinden dieses Standard-Passwort niemals ausgewechelt haben: Bürgerdaten ungeschützt im Internet? Die Daten von 200 Städten und Gemeinden waren damit frei im Netz zugänglich. Seit Freitag gibt es nun andere Passwörter.
Die betroffene Softwarefirma HSH meldete derweil, dass die Sicherheitslücke inzwischen geschlossen sei. Weiter teilte das Unternehmen mit, dass wegen der Panne die Meldedaten von 15 deutschen Kommunen monatelang im Internet frei verfügbar gewesen seien. Mit Hilfe eines Zugangscodes war es möglich, Adressen, Passbilder und Religionszugehörigkeiten von etwa 500.000 Bürgern herauszufinden, wie das Unternehmen aus Ahrensfelde bei Berlin mitteilte. Nutzerkennung und Passwort waren demnach auf einer Webseite zwischen März und Juni verfügbar. In welchem Umfang sich in den vergangenen Jahren Unberechtigte – von Privatleuten über Werbefirmen bis hin zu Kriminellen – Zugang zu den Einwohnermelderechnern verschafft hätten, lasse sich nicht abschätzen.
[Danke an Karsten]
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: ULD für mehr Transparenz bei Auskunfteien und beim Scoring
: ULD für mehr Transparenz bei Auskunfteien und beim Scoring Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat den vom Bundesministerium des Innern (BMI) vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in einer Pressemitteilung kommentiert: ULD für mehr Transparenz bei Auskunfteien und beim Scoring.
Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD):
„Im Jahr 2005 hatte das ULD im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums die datenschutzrechtlichen Pflichten beim Kredit-Scoring herausgearbeitet und mit der Realität verglichen. Ergebnis war, dass die Wirtschaft eklatant und massenhaft gegen den Datenschutz verstößt und hierbei Verbraucherinnen und Verbraucher oft nachhaltig geschädigt werden, ohne dass sie erfahren, weshalb. Alle Versuche, die Banken und die Auskunfteien zu einem gesetzeskonformen und erkennbar verbraucherfreundlicheren Vorgehen zu veranlassen, waren seitdem vergeblich. Daher ist es konsequent, wenn der Gesetzgeber Spezialregelungen zu Auskunfteien und Scoring schafft. Sehr zu begrüßen sind die geplanten Verbesserungen hinsichtlich der Transparenz für die Betroffenen. Präzisiert werden muss u.a. noch die Erlaubnisregelung zum Scoring. Der Entwurf sollte dann zeitnah verabschiedet werden. Die Bereitschaft hierfür scheint im Bundestag zu bestehen – ein positives Zeichen zum Thema Datenschutz aus dem Hause Schäuble!“
Hier gibt es eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf.
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: Grüne Kampagne: Datenschutz ist Bürgerrecht
: Grüne Kampagne: Datenschutz ist Bürgerrecht Die Grünen haben die Kampagne „Datenschutz ist Bürgerrecht gestartet“. Die Webseite richtet sich eher an Menschen, die die aktuelle Datenschutz-Debatte nicht so stark verfolgen und will über Datenschutz und Datensparsamkeit aufklären. Es gibt ein paar Kampagnenelemente, wie Mailingaktionen gegen das BKA-Gesetz an die SPD, einen Datenschutz-Test, ein Blog und ein Schäuble-Widget, was man sich in die eigene Webseite einbauen kann.

Disclosure: Die Umsetzung der Netz-Kampagne hat newthinking auf Basis von Drupal gemacht.
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: Swechelon – Wie Schweden nun das Internet überwacht
: Swechelon – Wie Schweden nun das Internet überwacht Beim Rabenhorst gibt es einen längeren Artikel zum neuen Überwachungsgesetz in Schweden: STOPPA Lex Orwell in Schweden. Die Bezeichnung „Swechelon“ gefällt mir gut.
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: Gross-Demo am 11. Oktober gegen Überwachung
: Gross-Demo am 11. Oktober gegen Überwachung Am 11. Oktober wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wieder zu einer großen Demonstration nach Berlin aufrufen. Diesmal wird das im Rahmen eines europäischen Aktionstages sein, wo in vielen anderen europäischen Metropolen ebenfalls gegen Überwachung und die Vorratsdatenspeicherung demonstriert wird. Wie es momentan aussieht, soll in der Woche danach über das BKA-Gesetz im Bundestag abgestimmt werden. Der Zeitpunkt wäre praktisch. Hoffentlich wird auch das Wetter wieder so toll wie beim letzten mal, wo im September vergangenen Jahres 15.000 Menschen in Berlin demonstrierten.
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: Schweden stimmt jetzt doch für Überwachungsgesetz
: Schweden stimmt jetzt doch für Überwachungsgesetz Das ging dann schnell: Leicht modifiziert hat das Schwedische Parlament jetzt doch am Abend für das umstrittene Überwachungsgsetz gestimmt. Dies soll dem Geheimdienst ermöglichen, anlassunabhängig eMails und Internetverkehr an Knotenpunkten zu überwachen. Tagesschau.de berichtet: Schweden erlaubt Überwachung eigener Bürger.
Das schwedische Parlament hat der umfassenden Kontrolle der Telekommunikation mit dem Ausland zugestimmt. Am späten Abend stimmten 143 Abgeordnete für und 138 gegen die Initiative von Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt. Durch das neue Gesetz darf der dem Militär unterstellten Geheimdienst „Radioanstalt“ den kompletten elektronischen Datenverkehr aller Bürger sowie aller Einrichtungen mit dem Ausland per Internet – etwa via E‑Mail – sowie über Telefon und Fax überwachen. Begründet wird die Initiative mit dem Ziel, Gefahren „von außen“ schneller erkennen zu können.
Mehr auch bei thelocal.se: ‚Yes’ to surveillance law.
[Danke für den Hinweis]
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: Französisches Kabinett beschliesst Internetsperrungen
: Französisches Kabinett beschliesst Internetsperrungen Das französische Kabinett hat heute das Gesetz für Internetsperrungen bei Urheberrechtsverstössen auf den Weg gebracht. Ziel ist es, eine Behörde zu schaffen, wo die Musik- und Filmindustrie mögliche Tauschbörsennutzer melden kann, und wo die Behörde dann Verwarnungen verschickt. Bei dem „Three strikes and you are out“-Konzept der Musikindustrie ist geplant, bei einer dritten Verwarnung einfach das Internet zu kappen und den Zugang zu zensieren.
Futurezone: Französische Regierung bringt Netzsperren-Gesetz ein.
Die Behörde kann darüber hinaus Internet-Anbieter dazu verpflichten, Filtertechnologien zu implementieren, und Strafen in Höhe von bis zu 5.000 Euro gegen Anbieter verhängen, die Nutzern, die sich auf der „schwarzen Liste“ der Regierungsstelle befinden, Zugänge zur Verfügung stellen. Kopiere der Adressat dennoch rechtswidrig weiter, werde sein Internet-Abonnement „für die Dauer von drei Monaten bis zu einem Jahr“ gesperrt. Die Nutzer könnten sich auch gegen eine „Transaktion“, wie es in einer Mitteilung von Kulturministerin Christine Albanel heißt, eine schnellere Wiederherstellung des Netzzugangs erkaufen. Das Gesetz soll im Jänner 2009 in Kraft treten
Grossbritanien war ja schneller in der Schaffung des Gesetzes als Frankreich, wo der Plan seit einem halben Jahr angekündigt war. Zukünftig können wir dann auch von der franzsöschen Mauer, im direkten Vergleich zur chinesischen Zensur reden. Technisch ist da kein grosser Unterschied. Als Dankeschön verzichtet die Musikindustrie übrigens auf DRM. Was ein Witz ist, weil sie darauf eh verzichten würden. Schliesslich kauft den Schrott kaum jemand freiwillig.
Wie ich zuletzt gehört habe, gibt es auf europäischer Ebene auch schon hinter den Kulissen konkrete Richtlinien-Pläne, die Wunschliste der Musikindustrie im Rahmen der nahenden französischen EU-Ratspräsidentschaft europaweit auszudehnen.
Heise berichtet auch noch: Modell „abgestufte Erwiderung“ gegen Internet-Piraten.
Bei meiner Anfrage der Parteien bezüglich Internetsperrungen habe ich 1,5 Monate später immer noch nichts von der CDU und der FDP gehört. Auch die Bundesregierung hat noch nicht reagiert.
Hier finden sich mehr Informationen zu Internetsperrungen:
Internetsperrungen und Zwangsfilter durch ACTA
Frankreich: Verzögerung bei Gesetz zu Internetsperrungen
ENDitorial: Wird Frankreich die Digitale Guillotine in Europa einführen?
Weitere Kritik an den Internetsperrungswünschen
Wer tauscht, fliegt raus?
Bundesregierung will Internetsperrungen für Tauschbörsennutzer
Grossbritanien will auch Internetverbot für Downloader
Musikindustrie-Pläne scheitern im Kulturausschuss des EU-Parlaments.
Bei Urheberrechts-Verstössen einfach das Netz kappen?
EU droht mit weiteren Urheberrechts-Verschärfungen.
Frankreich will ein zivilisiertes Internet. -
: Netzpolitik-Podcast 059: Gerhart Baum über die Online-Durchsuchung
: Netzpolitik-Podcast 059: Gerhart Baum über die Online-Durchsuchung Auf dem Medienforum.NRW hatte ich letzte Woche die kurze Gelegenheit, den ehemaliegen Bundesinnenminister und Menschenrechts-Anwalt Gerhart Baum zum Abbau von Bürgerrechten in Deutschland und speziell zur Online-Durchsuchung zu befragen. Da das BKA-Gesetz morgen in den Bundestag kommt, ist dieses Interview als Hintergrund gut geeignet, nochmal die Problematik des Gesetzesvorhaben anschaulich wieder zu geben.
Das Interview ist ca. 4 Minuten lang und ist als MP3 sowie OGG verfügbar.
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: Schwedens Regierung zieht Abhörgesetz zurück
: Schwedens Regierung zieht Abhörgesetz zurück Der Versuch, durch ein Abhör-Gesetz in Schweden den gesamten Internetverkehr (ähnlich wie Echelon) mitschneiden und durchsuchen zu können, ist erstmal gescheitert. Die Regierung hat heute ihren Gesetzes-Vorschlag zurückgezogen, nachdem es zu grossen medialen Aufmerksamkeit gekommen ist. Die vier Sitze Mehrheit waren wohl zu knapp für so ein umstrittenes Gesetz. Wahrscheinlich dachte man in der Regierung, dass es während der Fussballeuropameisterschaft niemanden interessiert, wenn man mal kurz das komplette Internet überwachen will.
Tagesschau.de berichtet: Abhörgesetz kommt nicht ins schwedische Parlament – Die „Radioanstalt“ darf nicht mitlauschen.
Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt wollte dem militärischen Abhördienst FRA umfassende Kontrollmöglichkeiten für den kompletten Mail- und sonstigen Internet-Verkehr ins Ausland sowie alle grenzüberschreitenden Telefonate geben, um „Gefahren von außen“ schneller zu erkennen. Auf erbitterten Widerstand waren die Pläne für das neue Gesetz vor allem gestoßen, weil die dem Militär unterstellte „Radioanstalt“ als zentrale Abhör- und Kontrollbehörde ohne konkrete Verdachtsmomente tätig werden dürfen soll.
[Danke an Torsten]
Und auch die Taz berichtet: Big Brother verspätet.
Die Regierung fürchtet angesichts sich immer stärker formierender Kritik offenbar ein Scheitern, sollte das Gesetz bis Herbst liegen bleiben. Und will es daher unbedingt vor der in dieser Woche beginnenden parlamentarischen Sommerpause verabschieden. Als „fragwürdig“ bezeichnete Thomas Hammerberg, Kommissar des Europarats für Fragen der Menschenrechte, das schnelle Durchpeitschen eines so kontroversen Gesetzes. 56 Prozent der SchwedInnen lehnen es nach einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage ab. Ein Wert der steigen dürfte: Jetzt wurde bekannt, dass alle Telefon- und Internetkunden über ihre Rechnungen für die Kosten der eigenen Überwachung auch noch selbst zahlen sollen.
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: OECD: NGOs fordern mehr Menschenrechte und Meinungsfreiheit
: OECD: NGOs fordern mehr Menschenrechte und Meinungsfreiheit In Seoul findet gerade das OECD-Meeting über die „Zukunft der Internetökonomie“ statt. Eine grosse Koalition aus zivilgesellschaftlichen Organisationen ist auch vor Ort und hat eine gemeinsame Erklärung (PDF) vorbereitet. Darin werden die Regierungen aufgerufen, Menschenrechte und Meinungsfreiheit in der digitalen Welt zu sichern. Monika Ermert hat für Heise eine gute Zusammenfassung der Forderungen geschrieben: Bürgerrechtler an Staatschefs: Bitte an die Nutzer denken.
Freier Zugang zum Netz und zu Informationen jeder Art sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zu Diensten – so lauten die drei Hauptforderungen der Nichtregierungsorganisationen (NGO) […] Die unter dem Dach von „The Public Voice“ zusammenarbeitenden NGOs wollen beim Gipfel zur Zukunft der Internetökonomie insbesondere die Idee vom Netz als einem Dienst für die Bürger in aller Welt unterstreichen und warnen vor Einschränkungen durch ein verschärftes Urheberrecht, proprietäre Standards und intransparente Netzwerkmanagement-Entscheidungen. […] Zugang, Zugang und nochmal Zugang, so könnte man das Hintergrundpapier der NGOs zusammenfassen, das in seinen Forderungen noch weiter geht als die offizielle Erklärung. […] Dem Zugang zum Wissen widmen die NGOs eines der ausführlichsten Kapitel. Hier sehen sie Probleme durch die zunehmende Ausweitung von Exklusivrechten im Urheber- und Patentrecht. Die Abkehr vom bislang in vielen Ländern gepflegten Haftungsprivileg für Internet Service Provider sei ebenfalls kontraproduktiv für die Informationsgesellschaft. In den USA und Europa konstatieren die Organisationen Bestrebungen, Provider zu Kontrolleuren ihrer Nutzer oder Filterinstanzen zu machen. Die NGOs sehen darin nicht nur eine gewisse Innovationsfeindlichkeit, sondern auch Einschränkungen für den Zugang zu wissenschaftlicher Information und Bildung. Die dritte von den NGOs aufgeworfene Zugangsfrage befasst sich mit dem Schlagwort Netzneutralität und offenen Standards. […] Der Verbraucherschutz habe wie der Datenschutz nicht mit der Entwicklung von Technologie und Markt Schritt gehalten. Auch bessere Sicherheit für Mobilfunknutzer und eine stark verbesserte Durchsetzung von Datenschutzbestimmungen stehen auf der Wunschliste.
Kann ich alles so unterschreiben. European Digital Rights ist auch einer der Unterstützer.
Wolfgang Blau, Chefredakteur von Zeit-Online ist auch vor Ort und twittert von dort. Public Voice hat ebenfalls einen Twitter-Account.
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: SPD wünscht sich Änderungen am BKA-Gesetz
: SPD wünscht sich Änderungen am BKA-Gesetz Kaum nachdem die SPD-Minister im Kabinett das BKA-Gesetz mit beschlossen hat, kommt noch eine kleine Liste mit Änderungswünschen, die man gerne untergebracht haben würde. Das soll nun zusammen mit der Unions-Fraktion im Bundestag ausgehandelt werden. Sicherlich wird man sich dann am Ende rühmen, alles nicht ganz so schlimm gemacht zu haben, sondern kleine Änderungen noch eingebracht zu haben. Wenn die Union daran ein Interesse hat. Auf jeden Fall werden auch die gewünschten Änderungen nichts daran ändern, dass die SPD wieder mal daran beteiligt ist, eine Gesetzgebung zu schaffen, die massiv Bürgerrechte in Deutschland einschränkt.
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sieht konkret noch bei zehn bis zwölf Punkten Diskussionsbedarf, wie Reuters berichtet: SPD sieht erheblichen Korrekturbedarf beim BKA-Gesetz.
Konkret schlägt die SPD vor, die Kontrolle bei der Online-Durchsuchung dadurch zu verbessern, dass sie nicht wie im Entwurf vorgesehen durch zwei BKA-Mitarbeiter, sondern von unabhängiger Stelle vorgenommen wird. Damit solle gewährleistet werden, dass der private Kernbereich von der Online-Durchsuchung ausgenommen bleibt. Zudem solle die Online-Durchsuchung wegen ihrer Neuartigkeit vorerst nur befristet eingeführt werden. Die SPD drängte zudem auf eine Evaluierungspflicht für das BKA-Gesetz, mit der es nach einigen Jahren auf seine Tauglichkeit hin überprüft werden soll.
Nach der Sommerpause soll es dazu noch eine Anhörung geben, was durchaus üblich ist. Mit einer Verabschiedung des BKA-Gesetzes rechnet die SPD wohl im späten Herbst.
Die Evaluierungsfrist hatten wir ja schon mal. Theoretisch ist eine Evaluationsfrist bei Gesetzen sehr sinnvoll. Praktisch sieht es anders aus: Das wurde bei den Otto-Katalögen von den Grünen damals durchgesetzt. Als die Evaluierung dann dran war, sah die Grosse Koalition keinerlei Gründe, irgendwas groß zu ändern. Insofern kann man die Forderung als Scheingefecht sehen.
Was kann man tun?
Informiert Euch über das Gesetz. Wir haben hier oft darüber berichtet. Informiert Euch auf den Webseiten des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Unterstützt die Bundestags-Petition des AK-Vorrat, die noch bis zm 1. Juli läuft.
Wendet Euch direkt an Eure nächsten SPD-Abgeordneten, die aus der näheren Umgebung sind. Oft gibt es einen Wahlkreisabgeordneten oder jemanden aus den umliegenden Wahlkreisen. Äussert Eure Bedenken über das Gesetz. Bleibt dabei höflich und argumentiert sachlich. Wünscht Euch, dass die SPD-Abgeordneten dem Gesetz nicht zustimmen.
Bloggt darüber.
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: 64 Blogger haben zusammen 940 Monate im Knast verbracht
: 64 Blogger haben zusammen 940 Monate im Knast verbracht Heise berichtet über den „World Information Access“-Report der University of Washington in Seattle: Internet-Zensur: Gefängnis für immer mehr Blogger. Die Wissenschaftler haben Medienberichte untersucht und herausgefunden, dass weltweit seit 2003 ingesamt 64 Blogger (=Online-Schreiber) zusammen 940 Monate im Knast verbracht haben. Die durchschnittliche Haftstrafe sei dabei 15 Monaten gewesen. Allerdings müsse man eine höhere Dunkelziffer vermuten, weil nicht immer gibt es mediale Aufmerksamkeit auf einzelne Fälle.
Am gefährlichsten sind Ostasien und der Mittlere Osten:
„Ägypten, Iran und China sind die gefährlichsten Orte, um über das politische Leben zu bloggen“, erläutert der Forschungsleiter, Phil Howard, die Ergebnisse der Medienanalyse. Die Regierungen und Behörden dieser drei Länder seien für die Hälfte der Verhaftungen verantwortlich, „seit das Bloggen eine große Sache geworden ist“, weiß der Kommunikationsprofessor. Als Reaktion auf die Unterdrückung seien viele Bürger-Journalisten auf anonymes Bloggen umgestiegen oder würden undurchsichtigere Web‑2.0‑Seiten wie MySpace oder YouTube nutzen.
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: ver.di warnt vor Google
: ver.di warnt vor Google ver.di warnt die eigenen Mitglieder vor zuviel Google: Unter der Google-Lupe.
Aus den, im Internet hinterlassenen Spuren lässt sich ein Interessensprofil mit sehr hoher Aussagekraft über eine Person erstellen, meint auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Besonders warnend verweist der Datenschützer auf Google: „Hier kann auch ein Kommunikations‑, Bewegungs- oder Berufsprofil erstellt werden“, warnte Weichert. Ein Problem, mit dem sich die gewerkschaftlich organisierten Journalisten in den kommenden Jahren noch verstärkt auseinandersetzen müssen, um nicht am Ende doch in der Google-Falle zu landen.
