Digital Rights

  • : Digitale Überwachung ist eine Wolke
    Digitale Überwachung ist eine Wolke

    Schöner Kommentar zum Telekom-Gate von Daniel Schulz in der TAZ: Die blutigen Folgen der Biometrie.

    Digitale Überwachung ist eine Wolke. Sie ist da, aber man kann sie nicht anfassen. Angesichts dessen Ohnmacht zu empfinden, ist normal. Diese Ohnmacht als Pragmatismus und Vernunft zu tarnen wohl auch. Die bisher durch die Datenschützer gezeigten Auswege beruhen oft auf einem unbefriedigenden Tauschgeschäft: Freiheiten, die durch die Technik gerade erst gewonnen wurden, sollen nun wieder abgegeben werden. Eine bequeme Lösung für das Dilemma ist nicht in Sicht. Am erfolgversprechendsten gegen die digitalen Gefahren ist immer noch ein Mittel des Analogzeitalters: der politische Protest. Die versprengte Datenschutzszene in Deutschland hat es mit ihren Demonstrationen und Klagen vor Gericht geschafft, dass Sicherheitsgesetze nicht so umfassend ausfielen wie geplant.

    Wenn Überwachung eine Wolke ist, dann ist der derzeitige Skandal der saure Regen. Er zeigt, dass es im Interesse von mehr als nur ein paar Spinnern ist, sich mit den Möglichkeiten der neuen Überwachungstechnik auseinanderzusetzen. Und sich dann dagegen zu wehren.

    Die passenden Bilder gewählt, um die TAZ-Zielgruppe für das Thema zu erreichen.

    30. Mai 2008 4
  • : Wovon Schäuble noch träumt…
    Wovon Schäuble noch träumt…

    Grossartige Parodie eines Telekom-Werbespotes von NDR – Extra3: „Wovon Schäuble noch träumt, ist bei uns schon Wirklichkeit!

    30. Mai 2008 7
  • : Twitter-Account des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
    Twitter-Account des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

    Es gibt jetzt auch einen zentralen Twitter-Account des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: @akvorrat. Darüber werden am kommenden Aktionstag gegen Überwachung auch viele Informationen rund um die lokalen Aktionen gesendet. Ihr könnt dem News-Stream auch folgen: Wahlweise über einen Twitter-Account oder einfach per RSS.

    Diesem Blog bzw. mir könnt ihr übrigens über @netzpolitik folgen.

    30. Mai 2008
  • : Telekom-Schnüffelaktion nutzte Bewegungsprofile
    Telekom-Schnüffelaktion nutzte Bewegungsprofile

    Tagesschau.de berichtet mit Verweis auf die Süddeutsche Zeitung, dass bei der Telekom-Schnüffelaktion auch Bewegungsprofile der überwachten Personen angelegt und analysiert worden sind. Diese wurden „angeblich mit einer speziellen Software“ erstellt. Und wahrscheinlich wird genau diese spezielle Software demnächst für die richtige Vorratsdatenspeicherung eingesetzt, um Bewegungsprofile der gesamten mobil telefonierenden Bevölkerung zu erstellen. Auch Bankdaten sollen ausgespäht worden sein. Dann kommt noch die Verletzung des Bankgeheimnisses auf die lange Liste der Vergehen. Auch hier dürfte interessant werden, wie die privaten Ermittler an welche Bankdaten gekommen sind.

    Weiter berichtet Tagesschau.de, dass unser Innenminister Wolfang Schäuble die Vorstandsvorsitzenden der deutschen Telekommunikationsanbieter für den kommenden Montag nach Berlin eingeladen hat. Bei dem Treffen solle „erörtert werden, wie der Datenschutz in Unternehmen wirksam realisiert werden kann und welche Maßnahmen dazu beitragen können“. Sarkastisch könnte man das auch als Plauderstunde über die praktischen Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung bezeichnen. Aber mal im Ernst: Schäuble findet das garantiert nicht lustig, dass er von der Telekom eine Breitseite „Friendly fire“ bei der öffentlichen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung bekommt.

    In den USA gibt es übrigens jetzt Urteile gegen mehrere Detektive, die im Auftrag von HP vor einiger Zeit Journalisten aus ähnlichen Gründen bespitzelt haben. Diese hatten unter falschen Namen mit Social Engineering die Verbindungsdaten der zu überwachenden Journalisten erschlichen und diese ausgewertet. Dafür müssen sie 3.000 $ zahlen und sich verpflichten, keine Datenschutz-Gesetze mehr zu verletzen. Klingt wie ein Scherz, ist aber real.

    30. Mai 2008 2
  • : Fazit der Partei-Anfragen zu Internetsperrungen
    Fazit der Partei-Anfragen zu Internetsperrungen

    Am 28. April hatte ich einen kleinen Fragenkatalog zur Diskussion rund um Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen an alle im Bundestag vertretenen Parteien und ihre Jugendorganisationen verschickt. Einerseits wollte ich mal die einzelnen Positionen abfragen. Andererseits war das auch ein Test, wie die Parteien auf die Anfrage eines Blogs reagieren.

    Nach über einem Monat kann ich ein Fazit ziehen: Geantwortet haben die Grünen, SPD und Linkspartei. Bei den Jugendorganisationen gab es nur Antworten von der Grünen Jugend und den Jusos. Nicht geantwortet haben FDP, CDU, Julis, Junge Union und Linkspartei-Jugend. Überrascht mich einerseits, aber andererseits auch wieder nicht.

    Die Antworten finden sich hier in einer Übersicht. Vielleicht mag ja einer der mitlesenden Journalisten bei FDP und CDU anfragen, wie die jeweilige Position zu Internetsperrungen ist. Würde mich interessieren, ob da jemand antwortet und vor allem wie schnell.

    Anfang Mai hab ich den Fragenkatalog auch nochmal gesondert an die Bundesregierung geschickt. Die hat auch noch nicht geantwortet, aber muss das noch. Denn schliesslich hat die eine Antworts-Pflicht für Bürger-Anfragen. Mal schauen, wann da was kommt.

    29. Mai 2008 2
  • : Daten-Gau: Studentendaten der Uni Magdeburg im Netz
    Daten-Gau: Studentendaten der Uni Magdeburg im Netz

    Aus Dokumentationsgründen sei hier nochmal auf die Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg verwiesen, die Daten von rund 44.000 Studenten im Netz frei zugänglich machte. War natürlich nur eine Panne. Ein Mitarbeiter wollte am Wochenende von Zuhause weiter arbeiten und hat mal eben eine Access-Datenbank auf einen öffentlich zugänglichen Server abgelegt. Und dann da vergessen, so dass die Datenbank zehn Tage lang für Suchmaschinen erreichbar war. In den Datensätzen waren Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Herkunft sowie Angaben zum Studium wie die Matrikelnummer.

    Man klärt natürlich gerade alles auf und hat sich entschuldigt. Unklar ist, warum die Datenbank so einfach kopiert werden kann und wie oft in deutschen Universitäten die Mitarbeiter die gesamten Datensätze aller Studierenden weiter kopieren können.

    Für die Studenten unter den LeserInnen: Fragt doch einfach mal Eure Universität, wie die Eure Daten schützen. Dabei kann man auf diesen Fall verweisen und um Informationen bitten, wie jeweils vor Ort solche Vorfälle verhindert werden.

    29. Mai 2008 11
  • : Weiterer DRM-Sarg: in2movies
    Weiterer DRM-Sarg: in2movies

    Die Filmplattform in2movies ist knapp ein Jahr nach dem Start tot. Ein schnelles Ende hatte ich beim Start schon prophezeit. Die Plattform war ziemlich an den Verbraucherbedürfnissen vorbei konzipiert gewesen und dazu kompliziert in der Handhabung. Grösstes Problem: DRM. Und DRM macht nun auch die meisten Probleme für die wenigen Kunden, die dort Filme gekauft haben. Zum Geschäftsmodell gehörte es, dass man Windows Media DRM-Files über eine extra Software herunterladen konnte. Man erwarb damit quasi die Nutzungsrechte für einen Film, was im realen Leben mit einer DVD vergleichbar wäre. Aber die im Laden gekaufte DVD funktioniert immer noch, wenn der Hersteller pleite ist.

    Bei in2movies wird zwar verkündet, dass die WMV-Dateien weiterhin abspielbar bleiben, also auf höchstens drei angemeldeten Rechnern. Aber: Die Lizenzrecovery und ein Nachladen der Dateien funktionieren nach dem 11. Juni nicht mehr. Ein Virus oder Festplattencrash und die gekauften Medien sind weg. Schöne neue DRM-Welt.

    Hier haben wir mehr Informationen zu Digitalen Rechtekontrollsystemen zusammengestellt.

    Eine nette Aktionform gegen DRM hat Freeculture Harvard vergangene Woche durchgeführt: Ein „Zuneral“. Dabei wurden sowohl ein Zune- als auch ein iPod-Player feierlich als Grabstein in der Erde versenkt. Bilder gibts im Blog zu sehen.

    29. Mai 2008
  • : Samstag: Freiheit statt Angst 2008 – Grundrechtsfest in Berlin
    Samstag: Freiheit statt Angst 2008 – Grundrechtsfest in Berlin

    Im Rahmen des bundesweiten und dezentrale Aktionstag gegen Überwachung, der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am kommenden Samstag organisiert wird, wird es ein Grundrechtsfest in Berlin geben. Im öffentlichen Raum in der Art eines Strassenfestes wird es im R.A.W. Tempel an der Revaler Straße 99 in Friedrichshain (Google-Map) sowohl offene Workshops/Vorträge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, praktische Mitmach-Workshops und ein künstlerisches/kulturelles Rahmenprogramm geben.

    Und das ist geplant:

    Unter Pavillons und draußen in Workshop-Areas werden zwischen 12:00 und 18:00 Uhr Vorträge und Workshops stattfinden. (Bei schlechtem Wetter ziehen wir in eine große Werkshalle.) Diese werden von verschiedenen Organisationen angeboten werden und unterschiedliche Aspekte von Demokratie, Bürgerrechten, Sicherheitsgesetzgebung und Überwachung beleuchten.

    * Die Workshops und Vorträge richten sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
    * Zu kreativem Mitmachen laden „Schäublonen-“ und Button-Workshops ein.
    * Zwischen 18:00 bis 22:00 Uhr soll ein künstlerisches Programm auf das Thema des Tages rekurrieren, unter anderem findet mindestens eine Filmvorführung statt.
    * Ab 21:00 Uhr gibt es eine Feuershowmit Berliner Feuerkünstlerinnen und Feuerschluckern.
    * Ab 23:00 Uhr Party „Minimal Highway“, Minimal-House-Elektro mit den DJs BOOMeranG, Grooveticket, Jan Goehler, NorrisAudio, Jerando, d:coder, Sven Teet.
    * Während des gesamten Tages lädt das nachdenklich stimmende Installationskunstwerk „Nimm den Schäuble mit ins Schlafzimmer!“, eine Skulpturen-Installation aus Blumen, zur Interaktion mit den Besuchern ein.
    * Außerdem findet während des Fests die Premiere des Kunstprojekts „Pigeon Project“ statt, einer Kunstaktion niederländischer, italienischer und deutscher KünstlerInnen.

    Das Workshop-Programm ist schön vielfältig und interessant. Ein weiteres Highlight ist wie bei vielen lokalen Aktionen die kostenlose Vergabe von pseudoregistrierten Handy-SIM-Karten zum anonymen Handy-Telefonieren. Die Anzahl der Karten ist aber begrenzt. Spenden hierfür sind gerne willkommen. (Ich hoffe, mir wird auch was zurückgelegt!)

    Radio 1984 wird wieder Live von den bundesweiten Aktionen berichten.

    Mitmachen:

    Der Aufruf zum bundesweiten Aktionstag findet sich auf www.FreiheitstattAngst.de. Und damit auch viele Menschen am Samstag zu den vielen lokalen Aktivitäten kommen, könnt Ihr gerne auf die jeweils nächste Aktion nahe Eurem Wohnort in Eurem Blog oder sonstwo hinweisen. Die Liste der Aktivitäten findet sich hier. Bisher sind es 33 Orte in Deutschland. Wer spontan noch etwas tun möchte, ist hiermit eingeladen. Das ist ein Wiki und es gibt viele Anleitungen, was man lokal vor Ort tun kann.

    29. Mai 2008 2
  • : Mehr Details zur Telekom-Vorratsdatenspeicherung
    Mehr Details zur Telekom-Vorratsdatenspeicherung

    Mittlerweile gibt es mehr Details, wie die unberechtigte Nutzung der Vorratsdaten bei der Telekom-Schnüffel-Affaire abgelaufen ist: Telekom-Datenspion packt aus: „Auftrag von oben“. Demnach ist die Aktion 2005 gestartet und man suchte eine undichte Stelle im Aufsichtsrat. Die Firma Network.deutschland GmbH aus Berlin hat die Vorratsdaten für die Telekom ausgewertet und herausgefunden, dass wohl der Betriebsrats-Vertreter interne Infos an die Zeitschrift Capital herausgegeben hat. In den darauffolgenden Jahren gab es weitere Auswertungen auf der Suche nach weiteren Info-Leaks.

    Mal schauen, was da noch kommt. Telepolis hatte am Mittwoch schon mögliche Gesetze-Brüche aufgelistet: It’s a feature, not a bug.

    Möglich sind unter anderem Verstöße gegen folgende Bestimmungen:
    * § 33 Bundesdatenschutzgesetz („Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen.“)
    * § 34 Bundesdatenschutzgesetz („Der Betroffene kann Auskunft verlangen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, die Empfänger und den Zweck der Speicherung.“)
    * § 206 Strafgesetzbuch (Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses). Der aktuelle Vorstand unterRené Obermann wusste seit Ende April vom großen Lauschangriff seitens des Konzerns auf Journalisten und Manager und erstattete am 14. Mai Anzeige. )

    29. Mai 2008
  • : Resolution: Bürgerrechte statt Sicherheitsstaat
    Resolution: Bürgerrechte statt Sicherheitsstaat

    Am vergangenen Wochenende fand in Berlin die Konferenz „Sicherheitsstaat am Ende. Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte“ statt, auf die wir hingewiesen haben. Dort wurde eine interessante Resolution beschlossen, die einen „sofortigen Stopp weiterer Überwachungsvorhaben“ fordert, sowie „eine Politik, die grundrechtliche Freiheiten respektiert“: Und das sind die konkreten Forderungen:

    Bürgerrechte statt Sicherheitsstaat
    […]

    * Unsere Gesellschaft braucht überwachungsfreie Räume: Jedem Menschen, egal was er begangen hat oder wessen er verdächtigt wird, muss eine überwachungsfreie Privatsphäre zugestanden werden. Auf Ermittlungsmaßnahmen wie die Online-Durchsuchung von Computern, die unvermeidbar in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen, muss eine freiheitliche Gesellschaft verzichten.
    * Die Prävention von Gefahren darf kein Staatsziel werden, dem wir unsere Freiheit opfern. Wir fordern deshalb einen Verzicht auf alle Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen, die ohne jeglichen Verdacht das Kommunikationsverhalten, die Bewegungen oder Verhaltensweisen der gesamten Bevölkerung kontrollieren.
    * Staatliches Handeln soll offen, erkennbar und überprüfbar sein. Diesen Prinzipien widerspricht die zunehmende Zentralisierung von Sicherheitsbehörden. Polizeiliches und geheimdienstliches Handeln sind strikt zu trennen, die gemeinsame Nutzung von Datenbeständen ist zu beenden.
    * Eine freie Gesellschaft braucht den Protest und die Tolerierung Andersdenkender: Willkürliche Maßnahmen gegen demonstrierende und die Kriminalisierung sozialen Protests sind zu beenden.
    * Eine freie Gesellschaft verträgt keine Militarisierung. Für Einsätze der Bundeswehr im Inland oder eine zivil-militärische Zusammenarbeit ist kein Platz in einer rechtsstaatlichen Demokratie.
    * Grundrechtliche Freiheiten müssen im vollen Umfang auch für MigrantInnen und Flüchtlinge gelten: Sie haben ebenso einen uneingeschränkten Anspruch auf den Schutz ihres Privatlebens. Die ausufernde Praxis der Abschiebungshaft, die selbst gegenüber Minderjährigen und zum Teil ohne richterliche Kontrolle praktiziert wird, ist unverhältnismäßig und deswegen abzuschaffen.
    * Im Übrigen gilt: Freiheitsrechte sind ohne die materiellen Voraussetzungen, sie in Anspruch nehmen zu können, nur von begrenzter Wirkung. Eine Gesellschaftspolitik, die die sozialen Gegensätze immer weiter verschärft und die Verarmung größerer Bevölkerungsteile vorantreibt, widerspricht dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.

    War eigentlich jemand auf dem Kongress und kann mal in den Kommentaren berichten, wie es war? Ich bin immer noch in den USA, was man vielleicht an den Posting-Zeiten im Moment sehen kann und würde mich über einen kleinen Bericht freuen.

    29. Mai 2008 2
  • : Kundenkarten, Chips und Bankkarten – Kartenspiel im Portemonnaie
    Kundenkarten, Chips und Bankkarten – Kartenspiel im Portemonnaie

    Am Mittwoch gab es wieder ein Folge Chaosradio auf Fritz: Kundenkarten, Chips und Bankkarten – Kartenspiel im Portemonnaie.

    Jeder von uns trägt etliche Plastikkarten mit sich herum, um damit Bargeld, Essen oder einen Rabatt zu bekommen. Im Chaosradio möchten wir aufklären, was sich hinter den Karten verbirgt. Und was auf dem Magnetstreifen von EC-Karten drauf ist, welche Daten die Mensa beim Essen kaufen von uns sieht und wie sicher das ganze ist. Ihr dürft in euren Taschen nach Plastikkarten kramen und wir tun unser bestes um herauszufinden, mit was für einem Exemplar ihr es zu tun habt.

    Die Sendung liegt jetzt auch als MP3 zum Download bereit.

    29. Mai 2008
  • : Wenn der Staat in Deinen Körper eindringt
    Wenn der Staat in Deinen Körper eindringt

    Die TAZ hat ein schönes Interview mit dem Informatiker Andreas Pfitzmann: „Der Staat könnte in Körper eindringen“.

    Mag sein. Aber welches Interesse sollten staatliche Behörden haben, in einen Herzschrittmacher einzudringen?

    Das mag heute noch etwas fantastisch klingen. Aber es ging mir darum, dass die Karlsruher Richter bei ihrer Entscheidung die künftigen Entwicklungen berücksichtigen. Und ein Teil dieser Zukunft werden eben auch mehr Computer in unseren Körpern sein. In einer alternden Gesellschaft gibt es das Interesse und den Markt für medizinische Implantate. Nicht nur Herzschrittmacher, auch Geräte, die selbsttätig Medikamente abgeben oder Hörgeräte.

    Das macht sie noch nicht zu Zielen staatlicher Spionage.

    Je nachdem, welche zusätzlichen Funktionen diese Geräte haben oder welche Daten auf Ihnen gespeichert sind, könnten staatliche Behörden aber auch die organisierte Kriminalität ein Interesse haben, in diese Körpercomputer einzudringen. Leider versuchen Menschen so viele Funktionen wie möglich in einem Gerät unterzubringen. Sie wollen gern die Universalmaschine – und darin liegt die Gefahr.

    28. Mai 2008 3
  • : Man kann es auch übertreiben
    Man kann es auch übertreiben

    Golem berichtet, dass die zur „Erhebung von Urheberabgaben auf Leermedien und Speichergeräte“ betraute Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen will. Davon wären alle Hersteller betroffen, die irgendwas mit Speichermedien zu tun haben. Nun ist es das eine, eine eher geringe Urheberabgabe von 2,41 Euro für einen 160GB iPod etwas anzuheben. Und sicher wären für eine geringe Anhebung auch etwas Unterstützung der Verbraucher gewiss. Doch die Pläne sehen vor, dass man gleich 1 Euro Urheberabgabe pro Gigabyte Speicher nehmen möchte. Super Sache, da zahlt man sofort das doppelte für einen modernen MP3-Player, das finden sicherlich alle Verbraucher toll. Aber wofür eigentlich? Dafür, dass man als Verbraucher fürs kopieren von Musik abgemahnt und als Verbrecher bezeichnet wird?

    Die Liste mit den laut GEMA abgabepflichtigen Produkten ist lang und umfasst unter anderem Audiokassetten, CD- und DVD-Rohlinge sowie Blu-ray- und HD-DVD-Leermedien, CD‑, DVD‑, HD-DVD- und Blu-ray ‑Brenner, Festplatten, Kassettenrekorder, MP3-Player, MP3-fähige Handys, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art sowie Videokassetten und Videorekorder.

    Mit dem Anfang Januar in Kraft getretenen 2. Korb der Urheberrechtsnovelle sind die bisher gesetzlich festgelegten Urheberabgaben ungültig geworden. Nun sollen Rechteinhaber und Hersteller „angemessene Abgabensätze“ untereinander aushandeln. Insofern kann man die hohen Sätze durchaus als politisches Poker-Spiel begreifen. Eine Entscheidung werden eh die Gerichte irgendwann in langer Zukunft treffen. Für die öffentliche Wahrnehmung ist das aber ein deutliches überreizen. Man kann es auch echt übertreiben.

    25. Mai 2008 20
  • : CFP08: Netzneutralität und Deep-Paket-Inspections
    CFP08: Netzneutralität und Deep-Paket-Inspections

    Ein weiteres interessantes Panel auf der Computers, Freedoms and Privacy Konferenz in New Haven drehte sich um „Network Neutrality: Beyond the Slogans“. Scott McCollough, ein älterer Justiziar beim texanischen Internetprovider Data Foundry behandelte die Datenschutz-Implikationen von Deep-Paket Inspections. Das ist eine Technologie, die verwendet wird, um in die Inhalte der Internetkommunikation zu schauen und zwar gleich auf allen sieben OSI-Layern. Es mag ja einige sinnvolle Anwendungen dafür geben, aber die meisten sind doch eher erschreckend. Die Technik wird sowohl zur Priorisierung des Internetverkehrs eingesetzt als auch zur Filterung von Inhalten. Oder aber für Targeted-Advertisement. Bekanntestes Beispiel hierfür ist Google-Mail. Dies wäre aber transparent und der Kunde habe die Wahlfreiheit, zu einem anderen Mail-Anbieter zu gehen. Allerdings bräuchte man dafür aber generell Breitband und der Zugang dürfe nicht diskriminiert werden. Wo wir bei den Providern wären, die anfangen, Deep Paket Inspections einzusetzen. (Siehe Beispiel mit Charter Communications aus dem letzten mitgebloggten CFP-Panel). Man würde alle Privatsphäre und viele andere Rechte verlieren, wenn die Provider Deep-Paket-Inspections anwenden würden. Denn diese könnten damit alle Inhalte öffnen und durchleuchten, auf die Kunden zugreifen. Wenn Kunden Breitband haben wollen, dürfe der ISP nicht sagen, dass man dies nur erhalte, wenn man alle Privatsphäre wegschmeisse. Dies müsse immer eine Opt-In Variante sein, d.h. der Kunde müsse explizit wollen, dass der Provider die eigenen Inhalte durchleuchtet, nicht andersherum.

    Das war mal ein etwas anderer Blick auf Netzneutralität, aber sehr interessant. Für viele Dinge wird die Technologie eingesetzt. Zum Glück setzt der deutsche Datenschutz aber strenge Regeln, so dass hier Versuche wie Phorm wohl nicht möglich sind.

    David D. Clark, einer der Miterfinder des TCP/IP-Protokolls, brachte etwas mehr wirtschaftliche Hintergründe zur Auseinandersetzung um die Netzneutralität. Hier würden zwei verschiedene Geschäftsmodelle aus verschiedenen Zeiten ihren Kampf ausfechten. Auf der einen Seite die Provider, die ihr Geschäftsmodell mit einem offenen Netzwerk und dem Transport von Daten aller Art verdienen. Auf der anderen Seite die Kabelunternehmen, die Programm-Pakete schnürren und diese ihren Kunden zum Festpreis verkaufen. Beide Geshcäftsmodelle wären ok, aber in ihren kulturellen Sphären.

    Video als Internetphänomen habe die Netzneutralität gerade jetzt auf die Agenda gebracht und nicht zu einem anderen Zeitpunkt. Man müsse in der Diskussion und den Argumenten mit dem teuren Transport von Video aber bedenken, dass dies im Moment vielleicht noch etwas teuer sei, aber Traffic und Bandbreiteja konstant günstiger wird.

    Comcast als grosser Provider verdiene in etwas das Gleiche mit einem Kabel- und Internetkunden. Aber bei ersterem müsse man noch an die Filmindustrie zahlen. Wenn man TV und Filme komplett ins Internet bringen, dann wäre das Kabel-GEschäftsmodell mit dem Pakete schnüren kaputt, dass man z.B. ein ganzes Paket an Programmen für 40 Dollar kauft.

    David Reed, ein weiterer Internetpionier und Erfinder des End-to-End-Arguments, ging wieder auf Deep-Paket-Inspections genauer ein. Er habe nichts gegen Werbung, z.B. würde er sich gerne Kataloge zusenden lassenund würde dafür teilweise auch bezahlen. Aber da habe er die Wahlfreiheit, diese zu bestellen. Bei der meisten Targeted-Werbung habe er diese nicht. Wenn er sich die Werbung dafür anschaue, erinnere ihn das immer an „Total information awarness“.

    Deep Paket Inspections gäbe es seit ca. 5 Jahren und er frage sich immer, ob das wirklich technisch funktioniert und sinnvoll ist. Wie bei jeder Technologie müsse man sich fragen, was man damit anstelle. Es gäbe Stellen, die das gerne einsetzen würden. (Klang wie ein versteckter Hinweis auf Geheimdienste). Das Problem an Deep-Paket-Inspections sei ja nicht nur, dass Inhalte gelesen werden. Gleichzeitig könne man die Inhalte auch modifizieren, löschen und umleiten.

    24. Mai 2008 4
  • : Die Vorratsdatenspeicherung der Telekom
    Die Vorratsdatenspeicherung der Telekom

    Die Deutsche Telekom hat nach Spiegel-Informationen ein Jahr lang die Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsräten und Managern des eigenen Unternehmens überwachen lassen. Die Datensätze wurden nach Verbindungen zu Journalisten untersucht. Anscheinend suchte man undichte Stellen im Konzern. Der Kollateralschaden:

    In einem Fax der Firma, das vor wenigen Wochen erste interne Ermittlungen bei der Telekom auslöste, heißt es: Ziel der Spähoperationen „Clipper“, „Rheingold“ und einiger anderer „Nebenprojekte“ sei die „Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze der wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren private Kontaktpersonen“ gewesen. In das Büro eines Wirtschaftsjournalisten soll sogar ein „Maulwurf eingeschleust“ worden sein, der über Monate „direkt an die Konzernsicherheit“ der Telekom berichtet habe, hieß es in dem dreiseitigen Fax, das dem SPIEGEL vorliegt.

    Dies kann man alles mit den Verbindungsdaten anstellen, die von der Vorratsdatenspeicherung betroffen sind. Mal schauen, was da noch alles herauskommt. Bei der Telekom ist mannatürlich „tief erschüttert“. Die betroffenen Journalisten sind wahrscheinlich nicht erfreut, dass die Telekom einfach mal so mit der Pressefreiheit rumspielt und die eigenen Kunden-Datensätze für sowas nutzt.

    24. Mai 2008 6
  • : Youtomb – Ein Friedhof für Videos
    Youtomb – Ein Friedhof für Videos

    Youtomb ist ein wissenschaftliches Projekt von MIT Free Culture, was Video dokumentiert, die von Youtube wegen Copyright-Vergehen gelöscht wurden. US-Fair-Use Regeln erlauben sowas glücklicherweise.

    Youtube hat seit einiger Zeit automatisierte Copyright-Filter, die auch mal gerne über die Stränge schlagen. Dazu hab ich gestern ein Interview gemacht, was ich mal online stelle, wenn ich wieder in Berlin bin.

    De Schockwellenreiter nennt es auch passend[„Ein Friedhof für Videos“]

    24. Mai 2008 2
  • : Von Piraten, Verbrechern und einem Kampf gegen Windmühlen
    Von Piraten, Verbrechern und einem Kampf gegen Windmühlen

    Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums abgenickt,was am 11. April nach vierjähriger Diskussion einer EU-Richtlinie vom Bundestag beschlossen wurde. Auf die Auswirkungen des Gesetzes und die schwammigen Formulierungen haben wir mehrfach hingewiesen. Der Deutschlandfunk hat in der Sendung „Hintergrund“ ausführlich das Gesetz beleuchtet: Von Piraten, Verbrechern und einem Kampf gegen Windmühlen.

    Hier gibt es die MP3 zum anhören..

    100 Euro – mehr sollen Anwälte für einfache Abmahnungen nicht verlangen dürfen. Außer der FDP begrüßen diese Idee alle Parteien des Bundestages. Doch so wie sie umgesetzt wurde, wird die Regelung in der unerfreulichen Praxis kaum etwas ändern, sagen Anwälte wie Sascha Kremer, der vor allem Tauschbörsennutzer vertritt, die von der Musikindustrie abgemahnt wurden. Zum einen, so Kremer, sei das Gesetz schwammig formuliert:

    „Zum anderen ist vom Gesetzgeber der Regelungsbereich vom Gesetzgeber so eng gefasst worden, dass es praktisch keine vernünftigen Anwendungsfälle dafür gibt. Das ist eine Vorschrift, die man geschaffen hat, weil es einen Druck gab, dass was passieren muss, was die Abmahnungen angeht, die sehr schön klingt und eine wunderschöne Augenwischerei ist, in der Praxis aber überhaupt nichts ändern wird.“
    […]
    Das zweite Problem: Das Telekommunikationsgesetz gestattet Providern nur, ihre Daten an „berechtigte Stellen“ herauszugeben. „Berechtigte Stellen“ aber seien nur staatliche Stellen, nicht die Medienindustrie, sagt Urheberrechts-Experte Til Kreutzer:

    „Und das würde die völlig irrationale Konsequenz haben: Der Urheberrechtsinhaber hat einen Auskunftsanspruch und geht zum Richter und der Richter sagt: Provider, gib die Daten raus. Aber der Provider sagt: Ich weiß, dass du diesen Anspruch hast, aber ich darf die Daten gar nicht rausgeben, denn in dem Gesetz, das mich betrifft, steht, dass ich das nicht darf. Mit anderen Worten: Es gibt keine Datenherausgabe.“

    Ein Sprecher des Justizministeriums hält dagegen: Provider können künftig sehr wohl Daten an die Musikindustrie herausgeben, denn das neue Gesetz mache etwa die Musikindustrie zu einer „berechtigten Stelle“. Auch hier werden Gerichte Klarheit schaffen müssen.

    Weiteren Hintergrund bietet unsere Mitschrift eines Fachgespräches zu “Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt”.

    24. Mai 2008 3
  • : Bitkom-Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen
    Bitkom-Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen

    Bitkom hat einen Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen veröffentlicht. Die Publikation „richtet sich an IT-Sicherheitsexperten und Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden“ und kann kostenfrei heruntergeladen werden.

    Mit der Einführung IT-spezifischer Regelungen – speziell des so genannten Hackerparagrafen § 202 c StGB – in das Strafgesetzbuch, hat der deutsche Gesetzgeber im August 2007 EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Computerkriminalität umgesetzt. Seitdem steht nicht nur das unberechtigte Beschaffen oder Manipulieren von Daten Dritter unter Strafe, sondern bereits die reine Vorbereitungshandlung. Der Gesetzgeber zielt damit insbesondere auf die Herstellung, Beschaffung oder Verbreitung von Software ab, die dem Anwender auf strafbare Weise Zugang zu Daten verschafft. Der Wortlaut des § 202 c StGB lässt jedoch auch rechtschaffene Software-Anbieter und ‑Anwender in die Nähe der Kriminalität geraten. Der BITKOM-Leitfaden hilft dabei, diese rechtliche Gratwanderung zu bewältigen.

    23. Mai 2008
  • : Fahrplan für Datenspuren 2008 steht
    Fahrplan für Datenspuren 2008 steht

    Der Fahrplan für die Datenspuren 2008 steht in einer vorläufigen Version im Netz. Das Symposium wird zum fünftenMal vom Chaos Computer Club Dresden veranstaltet und findet vom 7.–8.Juni im Kulturzentrum Scheune in Dresden statt.

    Diese Veranstaltung bietet ein Forum für emanzipierte Nutzer kommunizierender datenverarbeitender Maschinen mit dem Fokus auf Datenschutz. Sie dreht gesellschaftliche und technische Aspekte, Hintergründe, Spaß, Entwicklungen und Fehlentwicklungen, Nachdenken, Forderungen, Diskussionen und bewussten Umgang mit Technik vom Kopf auf die Füße und wieder zurück. Anders als die meisten chaosnahen Veranstaltungen richten sich die Datenspuren an ein weites Publikum fern und nah der nerdigen Subkultur.

    Der Eintritt ist frei.

    22. Mai 2008 2
  • : CFP08: Filterung bei Urheberrechtsverletzungen?
    CFP08: Filterung bei Urheberrechtsverletzungen?

    Ein Panel zu „Filtering Out Copyright Infringement: Possibilities, Practicalities, and Legalities“ auf der Computers, Freedoms and Privacy Konferenz drehte sich um Filtermassnahmen bei Urheberrechtsverletzungen.

    Ein spannender EInführungsvortrag kam von Paul Ohm, Jura-Professor an der Universität von Colorado. Er sprach über „ISP Network Management and the Wiretap Act“. Nach seinem Sudium arbeitete er als Adminund hatte dort mit Paket-Sniffingund anderen Dingen zu tun. Danach war er Staatsanwalt und im letzten Jahr unterstützte er die EFF, um gegen die Abhörmassnahmen von AT&T vorzugehen. In seiner Einleitung sprach er von dem Admin-Mantra, „It’s my network. I can do what I want with it“. Das sei aber falsch. Gesetze regeln ganz klar, was Netzwerk-Betreiber (Provider) machen dürfen und was nicht.

    Aktuell gibt es drei Provider-Beispiele, die gerne den Netzwerk-Verkehr, also die Inhalte ihrer Kunden, belauschen wollen.

    1. Comcast ist letztes Jahr dadurch in die Kritik geraten, weil sie Bittorrent gedrosselt haben. Dazu mussten sie Paket-Monitoring machen, um Bittorrent zu identifizieren.

    2. AT&T macht zwr gerade nichts in die Richtung, kündigt aber laufend an, dass sie gerne was machen würden. Sie reden gerne darüber, dass sie Wasserzeichen einsetzen wollen, um Urheberrechtsverletzungen zu identifizieren. Dazu müssen sie auch in die Inhalte schauen.

    3. Das aktuellste Beispiel stammt von Charter Communications. Die sind viertgrösster Kabelnetzanbieter in den USA und haben letzte Woche „On-Point“ Werbung angekündigt. Um personalisierte Werbung anzubieten,müssen sie die „Klick-Stream“ Datenihrer Kunden belauschen. Sie verkaufen das in Pressemitteilungen gar als „„Best thing for the Consumer“.

    Paul Ohm erläuterte, dass alle drei Initiativen bestehende Datenschutz-Gesetze verletzen könnten. Laut dem „Electronic communications privacy act aus dem Jahre 1986 ist e sverboten, elektronische Kommunikation zu belauschen. Es gibt zwar Ausnahmen, dass z.B. Provider Netzwerk-Verkehr belauschen dürfen, aber die sind so geregelt, dass darunter klare Begrenzungen fallen: Um den Service aufrechtzuerhalten, bzw. den Besitz und die Rechte des Providers zu schützen, darf man in Ausnahmen das Netzwerk belauschen. Dazu zähle aber nicht, mehr Geld zu verdienen (Charter – Beispiel).

    Weitere Ausnahmen wären, wenn Behörden rechtlich-korrekt Zugriff haben wollen oder der Kunde freiwillig einwilligt. Charter hat daher Briefe mit der Ankündigung an alle Kunden geschickt und ist der Meinung, das würde ausreichen, es legal zu machen. Aus Jura-Sicht müsste man laut Ohm aber was unterschriebenes zurückschicken. Nur verschicken reicht nicht, man könne ja vor Gericht sagen, dass man Brief nicht erhalten hat. Auch sei der Opt-Out kompliziert bei Charter, man muss überall Cookies blocken, etc.

    Abschliessend bringt er drei Punkte zur Debatte:

    1. Die gesetzlichen Lücken zu schliessen, um die Praktiken zu legalisieren wäre im Wahljahr zum Glück unrealistisch.

    2. Er ist verwundert, dass es noch keine Sammelklage gegen Charter gibt

    3. Das Thema gehört klar in die Netzneutralität-Debatte. Dürfen Provider Inhalte diskriminieren? Nein.

    Einen netten Überblick, was der Stand bei der Diskussion um Filterungen in den universitären Netzwerken ist, gab Steve Worona, Director of Policy and Networking Programs bei EDUCASE. Er beschrieb, wie die universitären Netzwerk-Betreiber unter massiven Druck der Rechteindustrie stehen. Diese haben eine grosse Angst vor dem „Darknet“ in den Universitäten. Der Alptraum sind Wohnheime, wo Studenten von Computer zu Computer Sachen kopieren. Sie wollen am liebsten, dass man alles überwacht und filtert.

    Man sei als Verband der universitären Netzwerk-Betreiber einfach zu bekämpfen. Von den 4000 Mitgliedern wären viele Universitären glücklich, das zu machen. Filesharing unterstütze ja nicht die Wissenschaft und verursache nur Probleme und Kosten bei den Betreibern. So sei es problematisch, wenn man vorgehalten bekommt, andere Universitäten würde es ja schon praktizieren, warum mache man selbst das nicht? Mal schauen, was da noch weiter passiert. Verschiedene Gesetze sind in Staaten und auf nationaler Ebene in der Pipeline.

    Michael McKeehan, Executive Director, Internet & Technology Policy, bei Verizon beschrieb aus Provider-Sicht

    Interessant war auf der Vortrag von Brad Biddle, Lead counsel, Systems Technology Lab bei Intel. Er zeigt verschiedene Argumente, warum Intel als Hardwarehersteller gegen eine Filterung ist:

    * Masnahmen dringen in die Privatsphäre ein. Man müsse das Verhalten der Kunden überwachen.
    * Die Redefreiheit und andere Rechte sind davon betroffen
    * Die Massnahmen würde zu weiteren Forderungen führen, was man noch alles filtern sollte und müsste.
    * Das ist ineffektiv und teilweise noch schlimmer. Es würde zu mehr Darknets führen, ausserdem kann man mit Verschlüsselung die Massnahmen umgehen.
    * Die Filterungen sind nicht kompatibel mit aktueller Gesetzgebung. Siehe EInführungsvortrag.
    * Das schaffe nur zusätzliche Kosten ohne Benefits für die Provider.
    * Schaffe zusätzliche Probleme und Risiken für Provider, weil die Kunden klagen könnten.
    * Massnahmen behindern Innovation. Sachen wie Netzwerk-Speicher oder Place Shiftung wären damit gefährdet.

    In der abschliessenden Diskussion hatten alle Angst, dass man solche Massnahmen erstmal über Filterungen gegen Kinderpornographie durchbringen könnte. Da würde niemand gegen stimmen und anschliessend wäre es viele einfacher, solche Massnahmen auf Urheberrechtsverletzungen auszuweiten.

    ich stellte die Frage, wie es denn um die US-Diskussion um Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen stehe. Michael McKeehan erklärte, dass Verizon als globaler Provider mit grosser Sorge die EU-Entwicklungen beobachte. Seiner Meinung nach würde in den USA das die Verfassung (1. Ammendment) verhindern. Steve Worona beschrieb, dass schon einige Universitäten sowas ähnliches einsetzen würden, was Frankreich auf nationaler Ebene vorhat. An Universiäten wie UCLA (?) würden bei Urheberrechtsvergehen die Studenten automatisch von einem technischen System informiert, ausserdem gäbe es verschiedene Eskalationsstufen, die dem „3 Strikes and you’ re out“ nahe kommen würde. Bei einer Anhörung habe ein Politike rmal erstaunt gefragt ob der guten Erfahrungen mit dieser Technik, ob man das nicht gleich auf nationaler Ebene implementieren könnte.

    Fand ich bisher das spannenste Panel auf der CFP08. Mal schauen, ob ich gleich noch Interview mit den Referenten machen kann.

    22. Mai 2008 4