Digital Rights

  • : Sandro Gaycken im Readers-Edition-Interview
    Sandro Gaycken im Readers-Edition-Interview

    Die Readers Edition hat ein zweiteiliges Interview mit dem Technik-Philosophen Sandro Gaycken vom Chaos Computer Club:

    Teil 1: “Wie leicht es ist, sich eine fremde Identität anzueignen”

    RE: Waren die Aktionen des CCC so einschlagend oder hat sich das Bewußtsein der Menschen in Deutschland inzwischen derart stark verändert bzw. sensibilisiert, dass man Euch endlich zuhört?

    Gaycken: Das Bewußtsein hat sich auf jeden Fall verbessert, was sicher auch mit uns zu tun hat. Wir haben eine sehr viel aggressivere Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit geleistet: Demos organisiert, bei Verfassungsentscheidungen mitgesprochen, Bücher publiziert, Vorträge gehalten. Jetzt hört uns schon eher mal einer zu.

    Teil 2: “Ich kann als Philosoph Dinge real verändern”

    RE: Inwiefern ist der Computer subversiv bzw. benutzt Du Computer zu subversiven Zwecken?

    Gaycken: Der Computer an sich bietet keine ausgezeichnete Funktionalität zur Subversion, er kann höchstens subversiv genutzt werden. Nicht der Computer ist subversiv, sondern die Gesellschaft, in der man lebt. Allerdings sind die Potentiale zur Subversion durch Computer dann auch sehr begrenzt. Viele Aktivisten ordnen dem Element der Information zwar einen hohen subversiven Stellenwert zu, aber letztlich halte ich das für überzogen. Man kann höchstens Webseiten blocken oder so etwas, das Verraten von Staatsgeheimnissen als stärker subversive Tätigkeit wäre schon erheblich schwerer. Ich benutze Computer nicht zu subversiven Zwecken. Was übrigens auch daran liegt, dass ich gar nicht programmieren kann.

    16. Juni 2008 1
  • : Der grüne Vorschlag: Datenschutz ins Grundgesetz
    Der grüne Vorschlag: Datenschutz ins Grundgesetz

    Während die SPD noch nachdenkt, wie man Datenschutz ins Grundgesetz verankern könnte, haben die Grünen nun einen konkreten Änderungsvorschlag vorgelegt. Das Taz-Blog CTRL hat den Gesetzentwurf der Grünen veröffentlicht (PDF):

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2a, 5a, 13a, 19)

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:

    Artikel 1
    Änderung des Grundgesetzes

    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100–1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2006 (BGbl.I S. 2034) wird wie folgt geändert:

    1. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:

    „Artikel 2a

    Das Recht, über persönliche Daten selbst zu bestimmen, wird gewährleistet. Beschränkungen dieses Rechtes bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.“

    2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt:

    „Artikel 5a

    Jeder hat das Recht auf Zugang zu Daten öffentlicher Stellen. Beschränkungen dieses Rechts dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage und nur dann erfolgen, wenn öffentliche Interessen die Vertraulichkeit zwingend gebieten oder ein überwiegendes Interesse Dritter an der Vertraulichkeit besteht.“

    3. Nach Artikel 13 wird folgender Artikel 13a eingefügt:

    „Artikel 13a

    Jedem wird das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet.“

    4. Artikel 19 wird wie folgt geändert:

    a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

    „(3) Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar.“

    b) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 4 und 5.

    16. Juni 2008 8
  • : Buch: Urheberrecht im Alltag als PDF
    Buch: Urheberrecht im Alltag als PDF

    Das von der iRights-Redaktion im Auftrag für die BpB geschriebene Buch „Urheberrecht im Alltag“ gibts jetzt auch als PDF. (14MB)

    Nicht nur Musiker, Autoren und Künstler müssen sich heute mit dem Thema Urheberrecht beschäftigen, sondern auch Musikliebhaber und Internetnutzer. Fragen, die sich bei der Nutzung digitaler Medien stellen, sind für Laien nicht einfach zu beantworten. Und die Veränderungen im Urheberrecht geben sogar Juristen Rätsel auf. iRights.info erklärt einfach und verständlich, was man beim Kopieren von CDs beachten muss: Welche Regeln gibt es, wenn man eigene Musik macht, Filme dreht oder Bücher schreibt? Wie funktionieren freie Lizenzen? Wie hat sich das Urheberrecht entwickelt? Und was bedeutet das für Autoren und Nutzer?

    Der Umfang des Buches mit 400 Seiten zeigt übrigens schön anschaulich, dass das derzeitige Urheberrecht mehr als komplex und kompliziert ist.

    [via]

    12. Juni 2008 9
  • : Berlin08: Wie frei sind unsere Medien
    Berlin08: Wie frei sind unsere Medien

    Morgen beginnt „Berlin08 – Festival für junge Politik“ in der Berliner Wuhlheide. Ich bin noch kurzfristig als Teilnehmer einer Podiumsdiskussion angefragt worden und werde daher morgen zwischen 14:30–16:00 über „Wie frei sind unsere Medien“ diskutieren.

    „WIE FREI SIND UNSERE MEDIEN?“
    FREITAG, 13. JUNI 2008, 14.30 BIS 16.00 UHR

    Die Pressefreiheit ist einer der Eckpfeiler der Demokratie. Ohne Pressefreiheit ist keine Demokratie denkbar. So hat die Freiheit der Berichterstattung auch Einzug gehalten in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dennoch muss sie immer wieder neu erkämpft werden – nicht nur in vielen Ländern der Welt, in der sie noch immer nicht als fundamentales Recht anerkannt wird und Journalisten unterdrückt oder verfolgt werden, sondern auch in Europa, in denen es immer wieder zu Eingriffen in die Freiheit der Presse kommt. Ende 2007 veröffentlichte „Reporter ohne Grenzen“ zum sechsten Mal eine Rangliste der Pressefreiheit, welche die Lage der Medienfreiheit in 169 Ländern vergleicht. Deutschland ist nach zahlreichen Eingriffen in die Medienfreiheit, etwa die bekannte „Cicero-Affäre, im Vorjahresvergleich um fünf Plätze von Platz 18 auf 23 zurückgefallen. Werden wir noch weiter „abrutschen“? Wohin geht die Entwicklung international? In Russland, auf Platz 147 der Rangliste von „Reporter ohne Grenzen“, müssen Journalisten, die investigativ recherchieren, um ihr Leben fürchten. In China ist die Freiheit der Berichterstattung während der Olympischen Spiele 2008 mehr als fraglich. Doch nicht nur Staaten schränken die Freiheit ein – auch die Ökonomisierung schreitet voran. Wie wird die Unabhängigkeit durch so genannte „Heuschrecken“, die Verlage und Medienunternehmen übernehmen und unter unbedingten Renditezwang stellen, gefährdet? Werden Qualitätsmedien zum Luxusgut? Und: Was bedeutet eigentlich die Freiheit des Wortes für junge Menschen heute? Wie entdecken sie neue Spielräume für den Ausdruck ihrer Gedanken etwa durch Blogs im Internet?

    * Christoph Schultheis, Bildblog
    * Anna Siitam, Vorstandssprecherin der Europäischen Jugendpresse
    * Reinhard Laska, Redakteur bei dem ZDF-Magazin Frontal 21
    * Markus Beckedahl, netzpolitik.org

    Die Diskussion wird von der Jugendpresse in Kooperation mit der BpB durchgeführt.

    12. Juni 2008 2
  • : Digitale Gesellschaft
    Digitale Gesellschaft

    Meine „10 Forderungen für eine zeitgemäße Netzpolitik“ werden in der de-bug Ausgabe 123 so abgedruckt:

    1. Transparenz
    Informationsfreiheit muss ein Grundprinzip jeder demokratischen Praxis werden. Offene Schnittstellen sind dabei notwendige Vorausetzung für demokratische Teilhabe.

    2. Recht auf Zugang
    Kommunen müssen jedem Bürger einen Basiszugang zum Internet ermöglichen. Offline zu sein, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen der gesellschaftlichen Partizipation, das Abschneiden von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten.

    3. Freie und anonyme Kommunikation
    Die digitale Gesellschaft braucht freie und anonyme Kommunikationswege, in denen die Privatsphäre genauso geschützt ist wie im Schlafzimmer, auf der Straße oder in der Disko. Dazu müssen digitale Kernbereiche definiert werden, die für den Staat tabu sind.

    4. Chancengleichheit
    Die Netzneutralität muss festgeschrieben werden, um eine Klassengesellschaft im Netz zu verhindern. Die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung aller Daten im Internet ist Voraussetzung für Innovation und Teilhabe.

    5. Bürgerwissen statt Staatswissen
    Öffentlich geförderte Informationen müssen den Bürgern unter offenen Lizenzen zur Verfügung stehen.

    6. Öffentlich-Rechtliche ins Netz
    Die Inhalte des Öffentlich-Rechtlichen Systems müssen frei im Netz zugänglich sein. Die Archive müssen geöffnet und die Inhalte unter offenen Standards publiziert werden. Die Bürger haben ein Recht auf Remix!

    7. Öffentlich-Rechtlich neu denken
    Um das Konzept öffentlich-rechtlicher Medien ins Digitale Zeitalter zu überführen, müssen digitale Strukturen und Communities gefördert werden, die Informationen des öffentlichen Interesses produzieren. Digitale Communities wie Wikipedia, freie Funknetze und Stadtwikis müssen Zugang zu öffentlicher Förderung erhalten.

    8. Open Source fördern
    Freie Software und Freies Wissen sind nicht nur ein förderungswürdiger Wirtschaftsfaktor. Open Source Communities sind essentiell für die Kulturproduktion des 21. Jahrhunderts und schaffen gesellschaftliche Mehrwerte.

    9. Staatliche Infrastrukturen befreien
    Die digitalen Infrastrukturen des Staates müssen frei, offen und demokratisch kontrollierbar sein. Nur offene Standards und die Verwendung freier Software garantieren einen diskriminierungsfreien und nachhaltigen Zugriff auf Vorgänge und Abläufe in Politik und Verwaltung.

    10. Urheberrecht reformieren
    Das Urheberrecht muss den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden – nicht die gesellschaftlichen Realitäten dem Urheberrecht. Neue Technologien müssen umarmt und nicht verdammt werden, gleichzeitig müssen die Leistung der Kreativen angemessen honoriert werden.

    Die zehn Forderungen wurden von der Site netzpolitik.org aufgestellt. Die Site ist eine politische Plattform für Freiheit und Offenheit im digitalen Zeitalter und wird von Markus Beckedahl betrieben. Netzpolitik.org wurde duch zahlreiche Auszeichnungen gewürdigt, beispielsweise von Reporter ohne Grenzen „bestes Weblog für Meinungsfreiheit“. Vorrausetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Forderungen sind zunächst Politiker mit Medienkompetenz und ‑Praxis. Nur so können Gesetze entstehen, die einer freien, offenen und nachhaltigen digitalen Gesellschaft gerecht werden.

    11. Juni 2008
  • : Die Zukunft des Urheberrechts
    Die Zukunft des Urheberrechts

    Rasmus Fleischer (Piratbyrån) hat für die Juni-Ausgabe des amerikanischen Magazins Cato Unbound einen lesenswerten Artikel über die Geschichte und den Wandel des Copyrights geschrieben. Das meiste werden interessierte netzpolitik-Leser schon wissen, aber es ist die beste Zusammenfassung des Status Quo, den ich seit längerem gelesen habe.
    Fleischer verweist besonders auf den willkürlich hochgehaltenen Unterschied zwischen Download und Streaming (vor drei Jahren auf der Musikmesse c/o pop bin ich ebenfalls gescheitert, jemandem zu erklären, dass Bits einfach nur Bits sind) und darauf, dass im Digitalen „nutzen“ und „kopieren“ dasselbe sind:

    Gray zones like these are omnipresent in 21st century copyright law. One reason for this development is the uncertain status of the very idea of “copying” today. Contrast today’s world with the golden age of copyright, roughly speaking between 1800 and 1950. Back then, enforcement was easy. The act of reading a book was far removed from the act of printing one. Record presses and gramophones were safely distinct machines. Since then, things have changed.

    Auch die sehr lose Definition eines „ISP“ (Internet Service Provider) könnte sich laut Fleischer am Ende als problematisch mit immer neuen Gesetzen erweisen: Dinge wie Vorratsdatenspeicherung und die Herausgabe von Nutzerdaten betreffen nicht nur große Provider, sondern jeden, der auf irgendeine Art Dienste anbietet; sei es durch seinen privaten Router oder durch die Kommentarmöglichkeit im eigenen Blog. Rasmus Fleischer: The Future of Copyright

    11. Juni 2008 1
  • : Ein Drittel der Telekom-Kunden denkt über Wechsel nach
    Ein Drittel der Telekom-Kunden denkt über Wechsel nach

    Die Wirtschaftswoche hat eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben, wieviele Telekom-Kunden gerade über einen Wechsel nachdenken: Telekom droht massive Abwanderung von Kunden. Ein Drittel der Kunden „will wegen der Abhöraffäre „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ zu einem anderen Anbieter wechseln“. Und 23 Prozent sind noch unentschieden.

    Bei der Telekom wird man ja immer für eine unverschämt lange Zeit an einen Vertrag gebunden. Was ich mich am Wochenende schon fragte: Hat man nach einem solchen Überwachungs-Fall eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?

    9. Juni 2008 9
  • : Nachrichtenüberblick vom 06.06.2008
    Nachrichtenüberblick vom 06.06.2008
    6. Juni 2008
  • : Internetsperrungen und Zwangsfilter durch ACTA
    Internetsperrungen und Zwangsfilter durch ACTA

    Die beiden vergangenen Tage soll es an einem geheimen Ort in Genf ein weiteres Vorbereitungstreffen für das internationale Handelsabkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) gegeben haben, woran die EU und damit Deutschland beteiligt ist. Unklar ist, wie der Diskussionsstand nach der Veröffentlichung eines Arbeitspapieres bei Wikileaks jetzt ist. Während die leicht transportierbare Geschichte mit der iPod-Kontrolle durch die Medien ging, zeigen sich doch einige andere Probleme.

    Einerseits versuchen die USA und die EU eigene Positionen jetzt abseits der multinationalen Organisationen wie der WIPO durchzubringen. Das hat u.a. damit zu tun, weil man dort nicht mehr über die notwendigen Mehrheiten verfügt, wie das mal war, als man die Wurzeln unseres derzeitigen Urheberrechtssystems geschaffen hat. Das Vorgehen hat einige internationale Konsequenzen.

    Ansonsten berichtet Golem gerade mit Bezug auf einen Google-Urheberrechtsspezialisten, dass man doch ganz andere Dinge noch planen würde: ISP-Zwangsfilter durch die ACTA-Hintertür?

    William Patry berichtet in seinem Blog, er habe „aus zuverlässigen Quellen, die voneinander unabhängig sind“, erfahren, dass der zuletzt diskutierte ACTA-Vertragsentwurf den Geltungsbereich des Abkommens „weiter ausdehnt statt ihn einzugrenzen“ und darin „von [ISP-]Filtern die Rede ist“. Auch greife der Entwurf viele „Streitpunkte von WCT/WPPT“ wieder auf, also der WIPO-Verträge zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten von 1996. Diese hatten den USA den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und den EU-Mitgliedstaaten die Urheberrechtsrichtlinie von 2001 beschert, in denen unter anderem das Umgehungsverbot für Kopierschutzmaßnahmen festgeschrieben wurde.

    Allerdings braucht man das nicht unbedingt aus vertrauenswerter Quelle hören, das steht schon so in dem Arbeitspapier, wenn man zwischen den Zeilen liest. Und da sind wir dann nicht nur bei Zwangsfiltern für ISPs, sondern auch bei Filtern für alle möglichen Netz-Plattformen. Man stelle sich nur vor, es gäbe Youtube noch nicht, jemand würde es erfinden und müsste sofort erstmal die notwendigen Filter kaufen und einbauen. Das würde Innovation hemmen. Das könnte hierdurch geschehen.

    Gleichzeitig sind wir bei den geplanten Massnahmen ganz schnell bei den Internetsperrungen und damit Netz-Zensur. Das ganze wird intransparent auf internationaler Ebene von verschiedenen Staaten vorbereitet, die damit einseitige Lobby-Positionen in internationale Verträge giessen. Demokratische Institutionen wie Europaparlament oder Bundestag können dann auch nur noch abnicken und haben kaum noch demokratischen Verhandlungsspielraum. Während das EU-Parlament beispielsweise gegen Internetserrungen ausgesprochen hat, könnte man mit einem internationalen Vertrag dieses vor vollendete Tatsachen stellen. Immerhin hat auch der Bundestag mal geschlossen gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt und später musste man dann die EU-Massnahme durchbekommen.

    Mehr Informationen:

    ars technica: The real ACTA threat (it’s not iPod-scanning border guards).
    Übersicht der EFF zu ACTA.

    5. Juni 2008 5
  • : Weitere News über T‑Überwachung
    Weitere News über T‑Überwachung

    Täglich gibt es neue Enthüllungen im Rahmen von Telekom-Gate. Gestern noch brachte tagesschau.de diese recht anschauliche Grafik, die heute aber etwas veraltet erscheint:

    Die FTD berichtet, dass zumindest bis 2006 bei T‑Mobile die Schnittstellen für die staatlichen Ermittler relativ offen standen und keineswegs so gut geschützt, wie man sich das vorstellt: T‑Mobile-Datenlecks schon 2006 bekannt.

    Die Prüfer bemängelten unter anderem, dass Telekom-Mitarbeiter unerlaubt vertrauliche Informationen aus jenem Teil des Telekom-Netzwerks abrufen könnten, der laut Gesetz allein staatlichen Ermittlern offensteht.
    […]
    Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Sicherheit der IT-Infrastruktur der nationalen Gesellschaften stießen Konzernprüfer im gleichen Jahr auf eine ganze Reihe von Schwachstellen: Es fehlten Zugangskontrollen zum konzerninternen Netzwerk, Passwörter seien in kaum geschützten Textdateien abgelegt, hießt es in dem Anfang 2007 vorgelegten Bericht. Bei T‑Mobile Deutschland konnten sich die Prüfer einen Zugang zu 19 000 PC und Servern verschaffen, der nur einer begrenzten Zahl von Experten der IT-Abteilung offenstehen sollte.

    Die Frankfurter Rundschau schreibt, dass möglicherweise auch Kunden von anderen Telekommunikationsanbietern betroffen sein können: Telekom im Kreuzfeuer.

    Nach FR-Informationen hatte ein Journalist, der von der Telekom bespitzelt wurde, jahrelang ein E‑Plus- Handy. Sollte die Telekom ihn umfassend überwacht haben, müsste sie sich demnach auch der Daten eines anderen Telekommunikationsunternehmens bedient haben. „Bei uns ist keine Anfrage von der Telekom eingegangen“, sagt E‑Plus-Sprecher Guido Heitmann, „aber zu Abrechnungszwecken müssen wir Daten an die Telekom liefern.“ Dies geschehe jeden Tag millionenfach. Da ein Großteil der Telefonate in Deutschland das Netz der Telekom berühre, bekomme die Telekom zur Abrechnung auch fast alle Daten. […] Ob sogar genau diese Aufsichtsbehörden Ziel der Telekom-Bespitzelungen waren, ist unklar: „Konkret geplant und beauftragt“ sei auch die Überwachung einer „nicht unwichtigen Regulierungsbehörde mit Sitz in Bonn“ gewesen, schrieb der Geschäftsführer der Firma Network Ende April an die Telekom. Die Projekte seien „direkt vom Vorstand beauftragt“ und über das Büro des Aufsichtsrats bezahlt worden, heißt es in dem Schreiben, das der FR vorliegt.

    Der Bundestag diskutierte gestern über den Skandal:

    Stern.de berichtet über Äusserungen des CDU-Menschen Gehb: Die CDU, die Telekom und die Mammografie.

    CDU-Mann Gehb meint, dass es die Gefahr von Datenmissbrauch durch deren bloßes Vorhandensein immer gebe und die Forderung nach neuen Gesetzen unsinnig sei. Und er versteigt sich sogar noch zu dem Vergleich, demnächst würde einem Arzt bei einer Mammografie (Brustkrebsuntersuchung) auch noch ein sexueller Übergriff vorgeworfen, weil er der untersuchten Frau an die Brust gegriffen habe. Es ist also durchaus schweres Geschütz, das vor allem die Union auffährt, weil sie eine Debatte über die Vorratsdatenspeicherung vermeiden will.

    Mal schauen, was als nächstes herauskommt.

    5. Juni 2008 4
  • : Netzpolitik-Podcast 056: Laura Forlano über Free Networks
    Netzpolitik-Podcast 056: Laura Forlano über Free Networks

    In New York habe ich die Wissenschaftlerin und Free Networks-Aktivistin Laura Forlano über freie Funknetzwerke und kommunale WLAN-Initiativen in den USA für den Netzpolitik-Podcast interviewt. In dem knapp 40 Minuten langen Interview erzählt sie, was ihre Initiative nycwireless vor Ort macht und wie sie entstanden ist. Sie beschreibt, wie freie Community-basierte Netzwerke funktionieren, welche Unterschiede es in den globalen Initiativen (wie Freifunk.net oder Funkfeuer.at) gibt und was die techno-soziale Bewegung dahinter ausmacht. Gleichzeitig geht es um Betreibermodelle von kommunalen WLAN-Netzen, den Gründen, warum verschiedene Initiativen und damit verbundene Geschäftsmodelle in den USA nicht funktionieren und was die Politik machen kann, um freie Funknetze zu fördern.

    Das Interview gibt es als MP3 (27MB) und OGG (40 MB)

    Insgesamt ist das Gespräch eine grundlegende Einführung in die Thematik rund um freie Funknetze und kommunales WLAN geworden, die nicht nur für den Einstieg in die Debatte interessant ist. Sie dürfte auch alle interessieren, die sich schon länger mit den Themen auseinandersetzen und viel Netzpolitik ist auch dabei. Viel Spass beim hören.

    4. Juni 2008 8
  • : Kabinett beschliesst Online-Durchsuchung
    Kabinett beschliesst Online-Durchsuchung

    Das „Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen im Kampf gegen den Terror“ (Kurz: BKA-Gesetz), und damit auch die Online-Durchsuchung, ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden. Damit geht es seinen Weg in den Bundestag. Und dort wird es vermutlich noch zu Korrekturen kommen. Wie gross oder klein diese sein werden, wird sich noch die nächsten Wochen und Monate entscheiden. Hier gibts einige Reaktionen und Berichte dazu:

    Tagesschau: Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt.

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzte in den Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien durch, dass für die Installation der Überwachungssoftware die Wohnung nicht betreten werden darf. Zweiter Streitpunkt ist die Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von Wohnungen in Kauf nehmen dürfen, dass Unschuldige und Unverdächtige ins Visier geraten. Auch das stößt in der SPD auf Widerstand.

    Heise: Bundesregierung beharrt auf heimlichen Online-Durchsuchungen.

    Generell ist nach wie vor vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch „andere Personen“ betroffen werden, wenn dies „unvermeidbar“ ist.

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble freut sich in einer Pressemitteilung über die Online-Durchsuchung:

    Neu und besonders hervorzuheben ist die Befugnis zur so genannten Online-Durchsuchung. Dem Bundeskriminalamt soll im Rahmen der Online-Durchsuchung gestattet werden, unter bestimmten, sehr eng umrissenen Voraussetzungen durch den Einsatz technischer Mittel, das heißt durch entsprechende Programme, Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme mit den Vorgaben unserer Verfassung im Einklang steht, ist damit gewährleistet dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen. Ich halte dies für einen wesentlichen Fortschritt.

    Zeit-Online: Regierung beschließt BKA-Gesetz.

    Die Grünen forderten die SPD auf, das Gesetz aufzuhalten und nicht mehr vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck sagte, das BKA werde damit zur „Superbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen – entgegen dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot“ von Polizei und Geheimdiensten. Wolfgang Neskovic von der Linken kritisierte: „Nach der Vorratsdatenspeicherung stellt das geplante BKA-Gesetz einen weiteren Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden dar.“ Bei der Vorratsdatenspeicherung werde „das Grundgesetz auf den Kopf gestellt“.

    Update: Die aktuelle Version des BKA-Kabinettsbeschluss mit Stand vom 27.4.08 hat Julia Seeliger online gestellt.

    Tagesspiegel: Der Kampf geht weiter.

    Entsprechend missvergnügt reagiert Schäuble. „Die SPD als solche“ habe keine Wünsche angemeldet, es gebe nur „Äußerungen von Abgeordneten“. Natürlich werde man im parlamentarischen Verfahren darüber reden. Aber Schäuble macht klar, dass er zu allzu vielen Abstrichen nicht bereit ist: „Der Kompromiss wird in den meisten Fällen darin bestehen, dass die, die Fragen aufwerfen, sich sachkundig machen.“ Geradeheraus „albern“ nennt der Minister den Vorschlag Edathys, Online-Durchsuchung und andere Maßnahmen zunächst nur auf vier Jahre befristet einzuführen. Die Idee der Probefrist sei „so offensichtlich falsch, dass sie sich von selbst erledigt“.

    Interessant ist hier die Idee einer „Probefrist“ für das Gesetz. In der Theorie ist das durchaus sinnvoll. In der Praxis haben das die Grünen nach 2001 in den Otto-Katalogen durchgesetzt. Das hat nichts gebracht, weil die SPD einige Jahre später bei der Evaluation alles sinnvoll fand.Insofern ist das von Seitend er SPD eher schönfärberei.

    4. Juni 2008 9
  • : Youtube, die GEMA und das Urheberrecht
    Youtube, die GEMA und das Urheberrecht

    Deutschlandradio Kultur berichtete gestern über die Urheberrechtsprobleme bei Youtube: Die Grenzen von YouTube. Und ein Aspekt ist da am interessantesten. Es geht konkret um einen Dokumentarfilmer, der gerne einen selbst gedrehten Film über Berliner Plattenläden online stellen würde. Im Hintergrund klingt aber Musik, die urheberrechtlich geschützt ist. Grosses Problem bei vielen Dingen. Nun hat man doch sofort den GEMA-Deal mit Youtube im Kopf, aber Pustekuchen, der zieht hier nicht:

    Einzelne Rechteverwerter wie zum Beispiel die GEMA haben sich bereits mit YouTube arrangiert. Die Nutzer des deutschen YouTube-Portals dürfen demnach „das Weltrepertoire musikalischer Werke“ nutzen. Im Gegenzug erhält die GEMA einen gewissen Betrag von YouTube, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet. Klingt gut, hat aber einen Haken.

    „Ich dürfte jetzt den Miles Davis-Song hier selbst zuhause auf der Blockflöte einspielen, und das dann über diesen GEMA-YouTube-Deal bei YouTube abspielen. Mehr aber auch nicht. Kann auch ’ne Mundharmonika sein.“

    Denn die GEMA verwaltet nur die Rechte an den Kompositionen, nicht aber an den Einspielungen. Da muss man nach wie vor bei den Plattenfirmen anklopfen – und die wollen entweder viel Geld oder haben andere Dinge zu tun, als sich um YouTube-Amateure zu kümmern.

    Die MP3 dazu findet sich noch nicht online.

    3. Juni 2008 7
  • : Datenschützer brauchen viel mehr Man-Power
    Datenschützer brauchen viel mehr Man-Power

    Heise berichtet, dass die Kontrollen der für die Telekommunikationsunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs von Verbindungsdaten über Jahre keine Ergebnisse erbracht haben: Telekom-Affäre: Jahrelang ergebnislose Kontrollen. Kein Wunder, denn von welchen Ressourcen sollen die Datenschützer denn die Unternehmen kontrollieren?

    In weit höherem Maße sind die Abfragen der Verbindungsdaten geschützt, die auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft vorgenommen werden. Hierfür müssen die Unternehmen ein Sicherheitskonzept vorlegen, das von den Aufsichtsbehörden geprüft und unter Umständen vor Ort mit Stichproben getestet wird. Auch im Fall der Telekom, so Renate Hichert, Sprecherin der Bundesnetzagentur, sei dies der Fall gewesen. Regelmäßige Kontrollen habe es etwa einmal im Jahr gegeben. „Wenn wir Änderungen gefordert haben, sind diese auch umgesetzt worden.“ Formelle Beanstandungen habe es seitens des BfD nicht gegeben.

    Zum Thema Kontrolle kann man auch gerne Thilo Weichert zitieren, der auf die mangelnden Ressourcen der Dateschützer mit einem guten Vergleich hingewiesen hat. Vier gegen 100.000:

    Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert sagte der „Frankfurter Rundschau“, die Telekom habe gewusst, dass die Gefahr einer sogenannten anlasslosen Kontrolle durch Datenschützer ziemlich gering sei. „Und so setzen sie eben auf Risiko – und behalten meist Recht. Es kontrolliert selten jemand von außen.“ Die Datenschutzbehörden seien katastrophal unterbesetzt. „Wir hier sollen zu viert 100.000 Unternehmen in Schleswig-Holstein kontrollieren.“ Weichert kritisiert, die Sanktionen seien viel zu gering.

    Und aktuell auch in der morgigen Taz: „Notfalls auf die Finger schlagen“.

    Wer kann effektiver kontrollieren?
    Die externen staatlichen Datenschutzbeauftragten. Für die Privatwirtschaft sind die Beauftragten der Länder zuständig. Im Bereich der Telekommunikation ist es allerdings der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.

    Hätte Schaar der Telekom besser auf die Finger schauen müssen?
    Wie sollte er das tun? Er ist, wie alle Datenschutzbeauftragten, katastrophal schlecht ausgestattet. Wenn die Gesellschaft ernstzunehmende Kontrollen will, muss sie auch die Mittel dafür bereitstellen.

    3. Juni 2008 5
  • : CCC: Forderungskatalog zum wirksamen Schutz vor Datenverbrechen
    CCC: Forderungskatalog zum wirksamen Schutz vor Datenverbrechen

    Der Chaos Computer Club hat einen Katalog mit zehn Forderungen anlässlich von Telekom-Gate und der aktuell laufenden Datenschutz-Diskussion veröffentlicht. Wir verlinken hier nur die einzelnen Forderungen, die auf den Seiten des CCC jeweils nochmal ausführlich beschrieben werden:

    Chaos Computer Club fordert nach Telekom-Spitzelaffäre wirksamen Schutz vor Datenverbrechen.

    „Der Grundsatz der Datensparsamkeit hat sich in Jahrzehnten des Experimentierens mit freiwilligen Verpflichtungen und einem Datenschutzrecht ohne nennenswerte Sanktionsmöglichkeiten nicht in der Praxis durchsetzen lassen. Daher ist angesichts der massiven Datenskandale die Zeit gekommen, durch wirksame Maßnahmen die Unternehmen und Behörden zu verpflichten, so wenig Daten wie möglich zu speichern und den Umgang damit strenger zu kontrollieren.

    Das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zur digitalen Intimsphäre festgestellte Recht auf Schutz vor der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen muss endlich in konkrete Gesetze gefasst und in der Praxis umgesetzt werden. Der durch das Zusammenführen verschiedener Datenbestände erst ermöglichte tiefgreifende Einblick in das Leben jedes Einzelnen stellt eine signifikante Gefahr für die freie Entfaltung der Persönlichkeit dar und muss mit drakonischen Strafen belegt werden. Die derzeitige Behandlung von Datenverbrechen als Kavaliersdelikt ist in keiner Weise den Folgen für den Einzelnen angemessen.

    Der Chaos Computer Club fordert daher:

    1. Sofortiger Stop der Vorratsdatenspeicherung.
    2. Vollständiger Verzicht auf die Erhebung und Aufzeichnung nicht benötigter Verbindungsdaten.
    3. Rechtliche Sanktionierung und Einführung eines Schadenersatzanspruches für die Opfer der Datenverbrechen.
    4. Persönliche Haftbarkeit von Vorständen und Geschäftsführern für Datenverbrechen ihres Unternehmens.
    5. Uneingeschränktes sofortiges Auskunftsrecht der Bürger gegenüber Unternehmen bezüglich der über ihn gespeicherten Daten, deren Weitergabe und Verwendung.
    6. Verarbeitung und Speicherung von Daten deutscher Bürger außerhalb des Geltungsgebietes des deutschen Datenschutzrechts nur mit aktiver Zustimmung des Betroffenen.
    7. Kontrolle und Regulierung von privaten Schnüffelfirmen.
    8. Die Position der Datenschutzbeauftragten muss gestärkt werden.
    9. Datenschutz in Europa wirkungsvoll durchsetzen.
    10. Schutz von Whistleblowern.

    Die jüngsten Entwicklungen im Telekom-Skandal zeigen deutlich, dass die Warnungen des CCC vor den Folgen der ausufernden und unkontrollierten Datenspeicherung vollauf berechtigt waren. Technologische Entwicklungen ermöglichen ein immer detailliertere Ausforschung des Lebens jedes Bürgers. Dies stellt eine reale und unmittelbare Gefahr für Freiheit und Sicherheit dar und muss daher soweit irgend möglich unterbunden werden. Dabei haben die Gewinnerzielungsabsichten von Unternehmen und die Paranoia von Sicherheitsbehörden hintanzustehen.

    Zudem macht dieser Skandal macht deutlich, dass es keinen Grund für einen Vertrauensvorschuss für Unternehmen und Behörden in puncto Datenschutz und Privatsphäre gibt. Wenn es schon bei der Bespitzelung von Journalisten und Aufsichtsräten keine Hemmungen gibt, muss der einfache Bürger annehmen, Freiwild für jeden Datenschnüffler zu sein. Ohne effektive und durchsetzbare gesetzliche Regelungen werden sich derartige Skandale weiter häufen und immer mehr Menschen betreffen. Bewegungs- und Kommunikationsprofilen z. B. von Journalisten und Abgeordneten bilden ein gewaltiges Erpressungspotential, das eine unmittelbare Gefährdung von politischer Willensbildung und Demokratie darstellt.“

    Die Forderungen kann man so alle unterschreiben. Wendet Euch an Eure Politiker und weisst auf diese hin.

    2. Juni 2008 11
  • : Ein fingiertes Interview über Interviews
    Ein fingiertes Interview über Interviews

    Telepolis hat ein erfundenes „Interview mit Richter Andreas Buske vom Landgericht Hamburg über Interviews“ veröffentlicht:

    Der Vorsitzende Richter der Pressekammer am Landgericht Hamburg, Andreas Buske, gibt niemals Interviews, sondern zieht es vor, durch seine Urteile zu sprechen. Nun steht ein Urteil über Interviews in der Kritik. Telepolis-Interview mit dem Mann, der keine Interviews gibt

    2. Juni 2008
  • : Bericht aus Berlin zur Telekom-Spitzelaffäre
    Bericht aus Berlin zur Telekom-Spitzelaffäre

    Gestern war bei der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ ein fünfminütiger Beitrag über Telekom-Gate, Datenschutzreform und die Vorratsdatenspeicherung: Telekom Spitzelaffäre – schärfere Kontrollen beim Datenschutz. (Mediathek)

    Telekom-Bespitzelungsskandal. Hier scheinen sich Abgründe aufzutun. Politiker sprechen vom Saustall Telekom oder sehen eine stärkere Erschütterung als bei der Spiegel-Affäre im Jahre 1962. Ist der Datenschutz in der privaten Wirtschaft ausreichend gesichert und steht jetzt nicht auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder auf dem Prüfstand? Die Bürger sind verunsichert, die Politik ist gefordert.

    Feindbild Schäuble. Das pflegt man hier beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Morgen will der Minister die Telekommunikationsunternehmen zu mehr Datenschutz ermahnen. Doch ohne ihn wäre es zum Telekom-Skandal gar nicht gekommen, so die Gegner. Telefondaten müssen ein halbes Jahr aufbewahrt werden. Vor allem zur Terrorabwehr. Das sei gefährlich.

    Gibts auch als ganze Sendung im „Bericht aus Berlin“-Video-Podcast.

    2. Juni 2008
  • : Konferenz-Bericht: „Reales Recht für virtuelle Welten“
    Konferenz-Bericht: „Reales Recht für virtuelle Welten“

    Bei Telemedicus findet sich ein Bericht über die Konferenz „Reales Recht für virtuelle Welten“, die letzte Woche in Berlin stattfand:

    Und wieder flogen die Penisse – das bekannte Beispiel von Anshe Chung, jenem Avatar, der auf einer virtuellen Pressekonferenz das Ziel einer Phallus-Attacke wurde, durfte natürlich nicht fehlen. Doch das Thema der von der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Hans-Bredow-Institut veranstalteten Konferenz mit dem Titel „Reales Recht für virtuelle Welten“ (PDF) war grundsätzlicher Natur: Ist das Recht Hemmschuh oder Entwicklungsvoraussetzung für virtuelle Welten? Ein kursorischer Rückblick. Die Konferenz war zweigeteilt: Auf einem nichtöffentlichen Workshop diskutierten tagsüber internationale Experten in mehreren Abschnitten schwerpunktmäßig Fragen des virtuellen Eigentums, der Persönlichkeitsrechte sowie allgemeiner Abgrenzungsfragen zwischen Spiel und Realität. Die Diskussion setzte sich mit leicht verändertem Schwerpunkt bei der öffentlichen Podiumsdiskussion am Abend fort. Dort stand das Thema Jugendschutz im Vordergrund sowie die Frage, ob die deutsche Rechtslage im internationalen Vergleich ausreichend attraktive Bedingungen für Betreiber virtueller Welten bietet.

    Und auch die Deutschlandfunk-Sendung „Markt und Medien“ hat darüber berichtet (MP3).

    2. Juni 2008 1
  • : J!Cast Folge 59: Nutzerprofile
    J!Cast Folge 59: Nutzerprofile

    Der J!Cast Folge 59 behandelt das Thema „Nutzerprofile“:

    Wie wäre es, wenn jemand all unsere Schritte durch das WWW beobachten würde, alle Seitenaufrufe protokollieren würde und unser Nutzerverhalten bald so gut kennen würde, dass er es schon vorhersehen könnte…?
    Tatsächlich hinterlässt jeder von uns Fußspuren im Netz, wenn auch nur in Form der IP-Adresse seines PC. Noch nicht bedrohlich, mag man in ersten Moment denken. Doch was passiert mit Daten, die wir in eine Maske eingeben und etwa an eine Behörde oder ein Unternehmen schicken? Wird tatsächlich alles gespeichert, was in die Google-Suchmaschine eingegeben wird? Und wie kann sich ein Internetnutzer gegen die Erstellung von Nutzerprofilen schützen? Diese und andere Fragen beantwortet Michael Wilms im Gespräch mit Jana Semrau. Er ist Mitarbeiter der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen und für alles zuständig, das mit Medien und Technik zu tun hat.

    Hier ist die MP3 dazu.

    2. Juni 2008
  • : Kabinettsvorlage: Kleine Änderungen beim BKA-Gesetz
    Kabinettsvorlage: Kleine Änderungen beim BKA-Gesetz

    Am kommenden Mittwoch soll das BKA-Gesetz im Kabinett beschlossen werden. Heise liegt der aktuelle Entwurf vor und berichtet über die geringfügigen Änderungen gegenüber der Version, die wir am 20. April veröffentlicht haben: Kabinett ändert Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes nur geringfügig ab.

    Die Bundesregierung will den geplanten großen Spähangriff im Kampf gegen den Terrorismus ein wenig zurechtstutzen. Nach den heftigen Protesten selbst aus der Union gegen das Ausmaß der Vorschlags zur optischen Wohnraumüberwachung durch das Bundeskriminalamt (BKA) soll sich die Maßnahme nun nicht mehr auch gegen Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger richten dürfen. […] Im Gegenzug zu der leichten Entschärfung plant die Bundesregierung, den großen Lauschangriff auszuweiten. Dem Entwurf nach soll sich die akustische Wohnraumüberwachung nämlich nun auch auf Kontakt- und Begleitpersonen eines „Gefährders“ beziehen dürfen. Generell ist vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch „andere Personen“ betroffen werden, wenn dies „unvermeidbar“ ist.

    Ansonsten sieht der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenpapier, auf das sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine SPD-Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries, Mitte April geeinigt hatten, nur noch eine geringfügige Änderung beim nicht weniger umkämpften Paragraphen 20k zur heimlichen Online-Durchsuchung vor. So soll der Zusatz entfallen, dass die Protokollierung eines „verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme“ zum Zwecke der Datenschutzkontrolle und Beweissicherung zu erfolgen hat.

    Würde mich freuen, wenn mir jemand die aktuelle Version zum veröffentlichen schicken könnte. Ansonsten sei hier nochmal auf unsere Erklärung verwiesen, was denn ein Kabinettsbeschluss genau ist.

    31. Mai 2008 4