Youtube, die GEMA und das Urheberrecht

Deutschlandradio Kultur berichtete gestern über die Urheberrechtsprobleme bei Youtube: Die Grenzen von YouTube. Und ein Aspekt ist da am interessantesten. Es geht konkret um einen Dokumentarfilmer, der gerne einen selbst gedrehten Film über Berliner Plattenläden online stellen würde. Im Hintergrund klingt aber Musik, die urheberrechtlich geschützt ist. Grosses Problem bei vielen Dingen. Nun hat man doch sofort den GEMA-Deal mit Youtube im Kopf, aber Pustekuchen, der zieht hier nicht:

Einzelne Rechteverwerter wie zum Beispiel die GEMA haben sich bereits mit YouTube arrangiert. Die Nutzer des deutschen YouTube-Portals dürfen demnach „das Weltrepertoire musikalischer Werke“ nutzen. Im Gegenzug erhält die GEMA einen gewissen Betrag von YouTube, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet. Klingt gut, hat aber einen Haken.

„Ich dürfte jetzt den Miles Davis-Song hier selbst zuhause auf der Blockflöte einspielen, und das dann über diesen GEMA-YouTube-Deal bei YouTube abspielen. Mehr aber auch nicht. Kann auch ’ne Mundharmonika sein.“

Denn die GEMA verwaltet nur die Rechte an den Kompositionen, nicht aber an den Einspielungen. Da muss man nach wie vor bei den Plattenfirmen anklopfen – und die wollen entweder viel Geld oder haben andere Dinge zu tun, als sich um YouTube-Amateure zu kümmern.

Die MP3 dazu findet sich noch nicht online.

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7 Ergänzungen

  1. Hallo

    Ja, als Heise damals diese (Sensations)Meldung brachte, versuchte ich auch mehr zu diesen Thema zu erfahren.
    Aber nix. weder bei youtube fand ich was, noch von jornalisten wurde weiter nachgebort zu diesen Thema.
    aber was komisch ist, das der Film, um den es ging, mit der laufenden Hintergrundmusik die ja teil der o-kulisse sind, verboten sein soll.
    Denke eher, das die Plattform youtobe.de den deal mit der GEMA so gemacht hat, das es zukünftig „nur um Private“ einspielungen geht und „alle Kommerziellen“, da kann man als
    otto-normal-user mit seinen „Kommentar zum Leben“ schnell reingedrückt werden, da gilt der Deal nicht.

    wer forscht da weiter???

    MfG Herr Schmidt

  2. Genau. Durch den GEMA/YouTube-Deal sind nur „private Einspielungen“, also eigene Coverversionen von bei der GEMA gemeldeten Kompositionen gedeckt. Beispiel: Aufnahmen eigener Konzerte.

    Unklar war und ist, ob die eigenen Coverversionen auch als Hintergrundmusik in Filmen benutzt werden dürfen. Stichwort: Filmherstellungsrecht.

    Im Fall des Dokumentarfilms (Hintergrundmusik im Plattenladen) müssten eigentlich die Schrankenregelungen im Urheberrecht greifen.

  3. Hallo,
    ich bin Artistin und trete mit meiner Darbietung auf Veranstaltungen auf.
    Dazu benutze ich natürlich Musik. Diese ist urheberrechtlich geschützt.
    Beim Auftritt ist das für mich kein Problem, da der Veranstalter verantwortlich dafür ist, es bei der GEMA anzumelden.

    Ich hatte aber bisher ein Video meiner Darbietung bei youtube, um Werbung für mich zu machen. Nun wurde es von youtube wegen des fehlenden Urheberrechts an die Musik rausgestellt.

    Diese Werbung ist sehr wichtig für mich, ich bin also auch bereit, etwas dafür zu bezahlen.
    Aber wie mache ich das? Und wieviel kostet denn so ein Recht auf ein Musikstück? Wo muss ich mich melden, direkt beim Künstler, Plattenfirma?

    Ich würde mich über jeden Tipp freuen.
    Danke im Vorraus!!
    Christine

  4. Hallo!
    Auch ich habe negative Erfahrungen bei youtube mit der sogenannten „Stummschaltung“ gemacht.
    Wir sind ein eingetragener Verein und ich bin Trainerin für Show- und Gardetanz. Wir treten bei vielen Veranstaltungen auf und zahlen eifrig unsere Gema-Gebühren dafür. Auch eines von meinen Videos wurde stummgeschaltet,dabei schneiden wir unsere Showtanzmusik aus Stücken vieler Musiktitel zusammen-also ein Herunterladen würde anderen Nutzern nichts nützen.

  5. Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten:
    Darf ich nun wirklich Videos von gecoverten Songs bei Youtube reinstellen(Konzertmitschnitte meiner Band, Eigenarangements)?
    Ist das bei „myspace“ auch der Fall? Kann ich dort gecoverte Songs als Demo reinsetzen?

  6. Noch eine Frage: Gibt es nicht eine Regelung für Musik zu Demozwecken? Man sagte mir einmal, daß man jede Musik in´s Net bzw. in seine Website stellen könnte, wenn die Titellänge eine bestimmte Zeit nicht überschreitet. Stimmt das?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.