Deutschlandradio Kultur berichtete gestern über die Urheberrechtsprobleme bei Youtube: Die Grenzen von YouTube. Und ein Aspekt ist da am interessantesten. Es geht konkret um einen Dokumentarfilmer, der gerne einen selbst gedrehten Film über Berliner Plattenläden online stellen würde. Im Hintergrund klingt aber Musik, die urheberrechtlich geschützt ist. Grosses Problem bei vielen Dingen. Nun hat man doch sofort den GEMA-Deal mit Youtube im Kopf, aber Pustekuchen, der zieht hier nicht:
Einzelne Rechteverwerter wie zum Beispiel die GEMA haben sich bereits mit YouTube arrangiert. Die Nutzer des deutschen YouTube-Portals dürfen demnach „das Weltrepertoire musikalischer Werke“ nutzen. Im Gegenzug erhält die GEMA einen gewissen Betrag von YouTube, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet. Klingt gut, hat aber einen Haken.
„Ich dürfte jetzt den Miles Davis-Song hier selbst zuhause auf der Blockflöte einspielen, und das dann über diesen GEMA-YouTube-Deal bei YouTube abspielen. Mehr aber auch nicht. Kann auch ’ne Mundharmonika sein.“
Denn die GEMA verwaltet nur die Rechte an den Kompositionen, nicht aber an den Einspielungen. Da muss man nach wie vor bei den Plattenfirmen anklopfen – und die wollen entweder viel Geld oder haben andere Dinge zu tun, als sich um YouTube-Amateure zu kümmern.
Die MP3 dazu findet sich noch nicht online.