Während die SPD noch nachdenkt, wie man Datenschutz ins Grundgesetz verankern könnte, haben die Grünen nun einen konkreten Änderungsvorschlag vorgelegt. Das Taz-Blog CTRL hat den Gesetzentwurf der Grünen veröffentlicht (PDF):
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2a, 5a, 13a, 19)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:
Artikel 1
Änderung des GrundgesetzesDas Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100–1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2006 (BGbl.I S. 2034) wird wie folgt geändert:
1. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:
„Artikel 2a
Das Recht, über persönliche Daten selbst zu bestimmen, wird gewährleistet. Beschränkungen dieses Rechtes bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.“
2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt:
„Artikel 5a
Jeder hat das Recht auf Zugang zu Daten öffentlicher Stellen. Beschränkungen dieses Rechts dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage und nur dann erfolgen, wenn öffentliche Interessen die Vertraulichkeit zwingend gebieten oder ein überwiegendes Interesse Dritter an der Vertraulichkeit besteht.“
3. Nach Artikel 13 wird folgender Artikel 13a eingefügt:
„Artikel 13a
Jedem wird das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet.“
4. Artikel 19 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar.“
b) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 4 und 5.