Digital Rights
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: Wer Musik herunterlädt, könnte auch weitere Straftaten begehen?
: Wer Musik herunterlädt, könnte auch weitere Straftaten begehen? DerWesten berichtet über den Tauschnix e.V., der von einer „IGKS – Initiative gegen die Kriminalisierung der Schulhöfe“ in NRW geführt wird. Ziel ist, dass man Jugendliche über die Gefahren von Tauschbörsen aufklärt, um schlimmeres zu verhindern:
Das soll sich ändern: TauschNix geht in die Schulen und informiert Schüler, Lehrer und Eltern darüber, was in Sachen Musik aus dem Netz legal und was verboten ist. „Die Menschen haben keine Ahnung, was erlaubt ist.” Da habe die Musikindustrie leider ganze Arbeit geleistet, so Hilbring. „Wir wollen, dass die Kriminalisierung von Jugendlichen aufhört”, erklärt er entschieden. Wer bereits in so jungen Jahren wegen heruntergeladener Songs kriminalisiert wird, dessen Hemmschwelle sinkt, und er begeht noch weitere Straftaten, befürchtet er.
Schirmherren sind eine illustre Runde an NRW-Lokalpolitikern. Etwas komisch finde ich die Herleitung, dass man als Tauschbörsennutzer später mal weitere Straftaten begehen könnte. Nach der Argumentation müsste man eigentlich konsequent für eine Entkriminalisierung eintreten.
Die Webseite möchte über legale Wege aufklären, wie man an Musik kommt. Nun erwartet man dann viele Links zu freier Musik. Dem ist aber nicht so: Stattdessen wird eine kommerzielle Software empfohlen, womit man sich Musik aus Internetradios herausschneiden kann. Das wird die Musikindustrie nicht besonders freuen, aber irgendwie erwartet man schon etwas mehr.
[Danke an Lukas]
Update: Hab mir mal die Adresse des Vereins angeschaut. Der sitzt zufällig dort, wo auch die Firma Tobit ihren Sitz hat. Diese vertreibt zufällig das Mitschneidewerkzeug, was der Verein als einzige Lösung promotet. Vertretungsberechtigter Vorstand des Vereins ist Stefan Hilbring, der Produkt-Manager bei Tobit ist. Auf der Webseite findet man dazu keinen Hinweis. Dafür aber einen Pressespiegel, wer schon alles über diese selbstlose Aktion geschrieben hat. Ohne einen Hinweis auf die Dauerwerbesendung zu liefern. Ob den vielen (Lokal-)Politikern ihre Funktion als Mit-Werbeträger klar ist, die dort als Schirmherren agieren?
Das lustige an der Sache ist ja, dass ein Haufen CDU-Landräte und ein NRW-Minister das Mitschneiden von Musik aus Internetradios propagiert, während die CDU-Bundestagsfraktion dies als Lobby der Musikindustrie im 2. Korb der Urheberrechtsnovelle immer verbieten wollte.
Übrigens gibt es auf einer Seite auch die Spiegelung eines iRights-Artikels mit einem fehlenden CC-Vermerk und einer falschen Autorangabe.
Nochmal Update: Die Firma Tobit war schonmal unterwegs, um verdeckt für ihre Software zu werben. Torsten Kleinz berichtete schon im Herbst letzten Jahres über Kommentar-Spam-Versuche bei Heise, Wikipedia und Blogs: Schonbezahlt.de und Kommentar-Spam.
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: Netzpolitik-Podcast 062: The Sunlight Foundation
: Netzpolitik-Podcast 062: The Sunlight Foundation Netzpolitik-Podcast 062 ist ein Interview mit James Turk von der „Sunlight Foundation“. Die US-Organisation engagiert sich für mehr Transparenz im politischen Geschehen und ist aktuell eines der coolsten e‑Demokratie-Projekte weltweit. Gefördert von bekannten Internetgrössen wie Google, Craigslist und dem ebay-Gründer Pierre Omidyar beschäftigt die NGO derzeit 40 Mitarbeiter. Tendenz stark steigend.
Das Ziel wird auf der Webseite umrissen:
Our goal through our grant-making, blogging, projects,and technical leadership, is to use the power of the Internet to shine a light on the interplay of money, lobbying, influence and government in Washington in ways never before possible.
In den Sunlight-Labs entstehen viele coole Projekte, die meist ähnlich funktionieren: Öffentlich-zugängliche Daten werden mit anderen Daten gemixt und anschliessend visualisiert. Dabei haben die USA gegenüber Deutschland einen riesigen Vorteil: Alle öffentlichen Informationen aus Kongress & Co stehen unter der Public Domain, d.h. sie sind gemeinfrei und können weiterverarbeitet werden. In Deutschland unterliegen alle Informationen dem Urheberrecht und das verbietet erstmal die meiste Nutzung. Gibt es bei den Sunlight-Projekten rechtliche Probleme, helfen die eigenen Anwälte aus und klagen auf das Recht auf Informationsfreiheit.
James Turk ist Entwickler bei der Sunlight-Foundation und dort u.a. verantwortlich für das Projekt Earmark, was anschaulich analysiert und visualiert, wo die Ausgaben von einzelnen Haushaltspunkten hinfliessen. In dem Netzpolitik-Interview erzählt er die Geschichte der Sunlight-Foundation und beschreibt, wie man mit Technologie politische Prozesse offener und transparenter gestalten und damit auch verändern kann.
Das Interview ist ca. zehn Minuten lang und liegt als MP3 und OGG vor.
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: CCC: Hackerparagraph gefährdet den IT-Standort Deutschland
: CCC: Hackerparagraph gefährdet den IT-Standort Deutschland Der Chaos Computer Club hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Hackerparagraphen an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gesendet. Nicht überraschend: Der CCC kommt zu dem Ergebnis, dass der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.Dazu gibt es jetzt auch eine Pressemitteilung: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland.
Aus dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ergibt sich nach Ansicht des CCC, dass jeder die eigenen Computersysteme auf Sicherheitslücken testen können muss. Dazu ist der Besitz, das Testen, der öffentliche Informationsaustausch und die Weiterentwicklung von sog. Hackertools zwingend notwendig. Das Risiko eines Ermittlungsverfahrens gegen diejenigen, die Sicherheitslücken finden oder erforschen, hat sich mit dem Inkrafttreten des § 202c StGB weiter verstärkt. Im Ergebnis geht die freiwillige Preisgabe entdeckter Sicherheitsprobleme deutlich zurück. Die Kriminalisierung des Umgangs mit Schadsoftware durch den § 202c führt daher zu einer verschlechterten Situation für die IT-Sicherheit in Deutschland. Sicherheitsforscher und ‑unternehmen können Leistungen nicht mehr erbringen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen.
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: Google-Analytics: Wolf im Schafspelz?
: Google-Analytics: Wolf im Schafspelz? Die Sendung „Computer & Kommunikation“ beim Deutschlandfunk hat am Samstag über Google-Analytics und die Bedenken von Datenschützern berichtet: Wolf im Schafspelz.
Doch dessen Nutzung kann bedenklich aus Sicht des Datenschutzes sein. In den Nutzungsbedingungen gibt es deshalb eine Musterformulierung. Darin müssen Betreiber von Web-Seiten, die Google Analytics einsetzen, sich verpflichten, dies auf ihren Seiten kenntlich zu machen. Google behält sich auch das Recht vor, das zu kontrollieren und gegebenenfalls Änderungen der Seiten zu fordern. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat nun stichprobenartig Internet-Seiten besucht, die das Programm verwenden und sich angeschaut, ob das auch umgesetzt wird. Datenschützerin Hansen zum Ergebnis:
„Erst mal die gute Nachricht von unserer Stichprobe, dass etwa 30 Prozent das auch gemacht haben. Das heißt, sie hatten eine Datenschutzerklärung und hatten so etwas immerhin schon mal reingepackt. Die schlechte Nachricht ist, erstens reicht das gar nicht aus und zweitens: es widersprach teilweise dem, was die an anderer Stelle in ihrer Datenschutzerklärung geschrieben hatten. Die haben also relativ tumb diesen Text von Google genommen und reingepackt und das stimmte überhaupt nicht mit anderen Dingen überein. So macht das jedenfalls keinen Sinn. Das heißt, eine richtige Datenschutzinformation gab es nicht.“
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: De:Bug: 10 Forderungen für eine zeitgemäße Netzpolitik
: De:Bug: 10 Forderungen für eine zeitgemäße Netzpolitik In der De:Bug Ausgabe 123 sind meine „10 Forderungen für eine zeitgemäße Netzpolitik“ schön layoutet zu lesen. Und nun steht der Text auch online im De:Bug-Magazin.
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: Offenes WLAN und Störerhaftung: Neue Konfusion
: Offenes WLAN und Störerhaftung: Neue Konfusion Nach dem Landgericht Hamburg hat nun auch das Landgericht Düsseldorf entscheiden, dass man für den Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots als „Störer“ haftet, wenn jemand darüber Urheberrechtsverletzungen begeht. In diesem Fall gab es einstweilige Verfügungen gegen drei Personen, die von „Gangsta-Rapper“ Bushido wegen Filesharing verklagt worden waren.
Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Ein Ehepaar hatte angegeben, zur fraglichen Zeit sei nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen. Das Gericht befand, dass es darauf nicht ankommt und wendete den Grundsatz der „Störerhaftung“ an.
Nachdem gerade vor neun Tagen das Oberlandesgericht Frankfurt eine Störerhaftung für offenes WLAN ausgeschlossen hatte, bringt die Entscheidung aus Düsseldorf wieder neue Unsicherheit. Es wird offenbar dringend mal Zeit, dass der BGH sich damit befasst. Falls dieser Unsinn mit der Störerhaftung sich durchsetzen sollte, können wir demnächst auch alle offenen Hotspots in Cafes, Hotels oder anderswo vergessen. In der gleichen Logik stellt sich mir dazu die Frage: Wenn ich von meinem eigenen DSL-Anschluss aus Filesharing betreibe, haftet dann eigentlich auch mein Internet-Anbieter als Mitstörer?
Für offene WLAN-Hotspots gibt es natürlich diverse gute Gründe.
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: Österreich plant Internet-Überwachung
: Österreich plant Internet-Überwachung Die Futurezone schreibt über Pläne in Österreich, mehr Überwachungsschnittstellen bei den Providern zu installieren: Der Internet-Überwachungsplan der Polizei. Die Sicherheitsbehörden verlangen demnach unmittelbaren Zugriff auf die Netzwerke der Anbieter. Letztere sprechen wiederum von Frickellösungen, die sie installieren sollen.
Interessant ist dabei die Einschätzung, dass es leider etwas länger dauern würde:
Da es derzeit keine Terroranschläge gebe, sei die Möglichkeit einer raschen Umsetzung nicht gegeben, erklärte ein Vertreter des Innenministeriums ganz unverblümt Ende Juni bei einer Diskussionsveranstaltung im Wiener Arsenal. Dort waren Vertreter von Innenministerium [BMI] und Regulierungsbehörde RTR mit Anbietern von Breitbanddiensten aus Festnetz und Mobilfunk zusammengetroffen, um eine „nationale, österreichische Lösung“ zur Überwachung des Internet-Verkehrs zu diskutieren.
Unklar ist noch, wer wie auf die Daten zugreifen kann. Also ob es einen durchgängigen Zugriff darauf gibt wie in Schweden oder nur nach richterlichem Beschluss (oder dergleichen Schranken). KLingt aber wie unsere Telekommunikationsüberwachungsverordnung.
Das Prinzip „Kopiere den gesamten Datenverkehr an zentraler Stelle und filtere dann das Gesuchte aus“ ist natürlich keine österreichische Erfindung. Der US-Supergeheimdienst NSA arbeitet nach demselben Muster, allerdings nicht mit vergleichsweise primitiven Bridges und schon gar nicht mit „Frickelkisten“.
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: BGH verbietet Vertrieb von Kopierschutzknackern
: BGH verbietet Vertrieb von Kopierschutzknackern Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung verkündet, wonach auch Privatpersonen keine Programme zur Umgehung von Kopierschutzsystemen zum Kauf anbieten dürfen. SonyBMG hatte gegen einen Mann geklagt, der auf eBay ein Anti-Kopierschutz-Programm angeboten hatte. Vorausgegangen war eine Abmahnung und die Forderung einer Unterlassungserklärung. Der Beklagte gab zwar die Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Er beantragte daraufhin festzustellen, dass der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht besteht.
Auf der Pressemitteilung des Bundesgerichtshof: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern .
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat sie abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger habe gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstoßen. Das – verfassungsrechtlich unbedenkliche – Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte – so der Bundesgerichtshof – auch für private und einmalige Verkaufsangebote. Da die Bestimmung dem Schutz der Tonträgerhersteller diene, seien die Beklagten berechtigt, den Kläger auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung steht, wie der Bundesgerichtshof im Anschluss an sein Urteil vom 8. Mai 2005 (I ZR 83/06 – Abmahnkostenersatz) entschieden hat, nicht entgegen, dass die Beklagten über eigene Rechtsabteilungen verfügen.
Der Ersatz der Kosten für die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen ist nunmehr in § 97a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 UrhG in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I Nr. 28 v. 11.7.2008, S. 1191) ausdrücklich geregelt worden. Die Neuregelung tritt am 1. September 2008 in Kraft und war daher in dem heute entschiedenen Fall noch nicht anwendbar.
Und hier ist das Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05
Bei der Futurezone findet sich die dpa-Meldung dazu: Kopierschutzknacker-Verkauf verboten.
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: Fünf gute Gründe gegen das neue iPhone
: Fünf gute Gründe gegen das neue iPhone Es ist ja schon etwas surreal, wieviel man in der letzten Woche über das neue Konsumprodukt aus dem Hause Apple lesen musste, bzw. überall damit konfrontiert wurde. Klar, das Userinterface ist nett gelöst und man wundert sich, dass Mobiltelefone immer so schlechte designt waren. Aber gleichzeitig kommt mir die ganze Diskussion rund um dieses neue Statussymbol sehr unkritisch vor. Hat sich mal jemand überlegt, was man sich da in schönem Design ins Haus holt?
Das Commonsblog hat einen kurzen Text der Free Software Foundation mit fünf guten Gründen übersetzt, warum man das i Phone der 3. Generation da lassen sollte, wo es ist: beim Händler. (frei übersetzt)…
* Das iPhone blockiert komplett freie Software. Entwickler müssen an Apple eine Steuer zahlen, Apple herrscht dann darüber wer was mit seinem Gerät machen darf und was nicht.
* Das iPhone befürwortet und unterstützt das so genannte Digital Restrictions Management (DRM) – also digitale Nutzungseinschränkungen (zugunsten der Inhaber der Monopolrechte, also Apple)
* Das iPhone verrät wo Du bist und gibt Anderen ein Instrument in die Hand, Dir ohne Dein Wissen nachzuspüren.
* Auf dem iPhone laufen keine patent- und DRM freien Formate wie Ogg Vorbis und Theora.
* Das iPhone ist nicht die einzige Option. Es zeichnen sich bessere ab, die Deine Freiheit respektieren, Dich nicht ausspionieren, freie Medienformate abspielen und Dich freie Software nutzen lassen wie FreeRunner.Viel Spass beim Konsum.
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: Gefakte Ordnungsamtflyer warnen vor Kennzeichenerfassung
: Gefakte Ordnungsamtflyer warnen vor Kennzeichenerfassung In Frankfurt wurden heute wohl gefakte Flyer im Namen des Ordnungsamtes hinter viele Scheibenwischer gepackt, in denen laut Journal Frankfurt die KFZ-Halter „auf eine ortsgebundene automatische Kennzeichenerfassung hingewiesen wurden“: Schlechter Scherz mit Frankfurter Fahrzeughaltern. Auf dem Flyer waren auch verschiedene Kontakmöglichkeiten des Orndungsamtes hinterlassen. Dort kam es wohl zu vermehrten Bürgeranfragen.
„Da hat sich wohl jemand auf Kosten der Frankfurter Autofahrer einen schlechten Scherz erlaubt. Das Einzige, was an diesen Zetteln stimmt, sind die Kontaktdaten des Ordnungsamtes“, kann der Leiter des Ordnungsamtes, Hasso Haas, alle Betroffenen beruhigen. Die Mitteilung sollte schnellstmöglich da landen, wo sie hingehört: im Papierkorb. Das Ordnungsamt wird außerdem Anzeige gegen Unbekannt stellen.
Hat vielleicht jemand den Flyer und kann mal einen Scan schicken?
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: Bayern will Anmeldepflicht für Internet-Fernsehen
: Bayern will Anmeldepflicht für Internet-Fernsehen Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat eine Änderung der Fernsehsatzung (FSS) verabschiedet. Konkret geht es um eine Regulierung von Internet-Fernsehangeboten (auch IPTV genannt). Unklar ist mir momentan, was man genau damit meint und welche Auswirkungen das haben wird. Anscheinend gibt es Ausnahmeregelungen für Angebote, die „persönlichen oder familiären Zwecken dienen“ und die „nicht-journalistisch-redaktionell gestaltet sind“ oder als „Eigenwerbekanäle angeboten werden“.
Aber… Unklar ist erstmal, was man jetzt technisch darunter versteht, wenn man sich die Pressemitteilung durchliest:
Hinsichtlich der Genehmigung von Internet-Fernseh-Angeboten sieht die geänderte Satzung eine zweistufige Unterscheidung dieser Angebote vor, wenn sie im Streaming-Verfahren verbreitet werden:
- Von 500 bis 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten: genehmigungspflichtig und – soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen – genehmigungsfähig ohne weitere Voraussetzungen,
– über 10.000 gleichzeitige Zugriffsmöglichkeiten: Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 und 3 FSS.Wir bieten hier bei netzpolitik.org auch viele Videos an. Teilweise hosten wir diese extern bei Video-Plattformen, oft nutzen wir aber auch den eigenen Server, um Flash zu streamen. Damit bieten wir „500 bis 10.000 gleichzeitige Zugriffsmöglichkeiten“, das ist ja nur eine Frage der Serverkapazität. Muss ich jetzt unsere Videos anmelden? Zum Glück steht unser Server nicht in Bayern und noch sind wir durch eine solche Regelung nicht betroffen. Unklar ist ja auch, ob unser Angebot als „nicht-journalistisch-redaktionell gestaltet“ eingeordnet wird oder als „Eigenwerbekanal“. Und was ist mit Medien wie Mogulus, wo ich live mein eigenes Fernsehen machen und dieses hier einbinden kann, wenn da mehr als 500 Menschen gleichzeitig zuschauen?
Was ist mit unserem Live-Streaming von der re:publica? Da können auch locker mal bei einem prominent besetzten Panel mehr als 500 zeitgleiche Zugriffe kommen, vor allem, wenn das Podium international besetzt ist. Ist das dann Eigenwerbung? Und wie muss ich mir jetzt das Vorgehen vorstellen, wenn ich irgendwie doch in das Raster falle: Muss ich da dann ein Fax an eine Behörde schicken, um diese anzumelden? Was mache ich, wenn die Anmeldung abgelehnt wird? Und was und wer ist jetzt mit dieser Regelung konkret gemeint? Muss ich Strafe zahlen, wenn netzpolitik.org doch als journalistisches Medium eingestuft wird?
Vor allem: Wird man diesem internationalen Medium durch eine bundesstaatliche Reglierung gerecht? Muss ich als bayrischer Anbieter meinen Server einfach nur nach Thüringen migrieren, um von dieser Regulierung verschont zu bleiben? Oder bei einer bundeseinheitlichen Regelung einfach nach Polen oder in die USA?
Ohne weitere Informationen und Klarstellungen, was man sich konkret dabei gedacht hat, fällt mir ein Fazit schwer. Vielleicht bin ich auch einfach nur ein Abrufmedium und Angebote wie dieses fallen gar nicht darunter. Aber eines kann man sagen: Anstatt diese neuen Medienformen zu fördern und wachsen zu lassen, reguliert man sie unnötig. Dabei wird viel Rechtsunsicherheit verursacht, was diesen Kommunikationsformen schaden könnte.
Update: Heise berichtet: Bayrische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk.
Fraglich ist auch, ob On-Demand-Streaming betroffen ist, das Angebote wie Scope einsetzen. Youtube-Filmchen dürften also auch künftig nicht reguliert werden, wohl aber Inhalte, die live ins Netz gestreamt werden. Dass die Grenze von 500 Nutzern in der Praxis rasch überschritten werden dürfte, zeigt beispielsweise ein kürzlich gezeigter Webcast mit Internet-Guru David Weinberger mit 564 Zuschauern. Gesendet wurde in englischer Sprache von Hamburg aus, das Zielpublikum war international. Müssten die Betreiber hierfür künftig eine Sendelizenz beantragen? Eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage bei der bayerischen Landesmedienanstalt steht aus.
Update: Heise hat jetzt auch verschiedene Kommentare dazu eingeholt: Streaming-Anbieter kritisieren bayerische Medienanstalt.
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: Angriff auf das Internet – mit Methoden aus dem Netz
: Angriff auf das Internet – mit Methoden aus dem Netz Nette Glosse über das Telekom-Paket in der Futurezone: Die Cracker-Taktik der Lobbyisten.
Die Taktik, mit der die Medienindustrielobby dabei vorgegangen ist, scheint eine Analyse wert zu sein, da sie den Angriff auf das Internet mit Methoden geführt hat, die aus dem Netz selbst stammen.
1. Trojaner: Die Änderungsanträge im Sinne der Medienindustrie sind trojanischen Pferden nicht unähnlich.
2. Hypertext: Die Verteilung auf verschiedene Änderungsanträge ähneln einem hypertextualen Aufbau, man muss sich das gemeinsame Framework anschauen, inklusive aller Querverweise auf andere Richtlinien und Direktiven.
3. DDOS: 1000 Änderungsanträge halfen, dass kaum noch jemand den Überblick hatte, worum es eigentlich geht.
4. Virenscanner: Das ist die „vernetzte europäische Bürgergesellschaft“.Anstatt reflexhaft gegen die EU zu wettern, gehen Citoyens – bezeichnenderweise gibt es in der deutschen Sprache kein Wort für die aktive und kämpferische Ausprägung des Bürgertums – wie Monica Horten direkt ins System, in seinen Quellcode, werten ihn aus und fassen ihn in einer verständlichen Analyse zusammen. Dieses Debugging ist eine harte und monotone Arbeit. Aber eine, die das Netz am Leben erhält.
Die Sendung „Computer & K0mmunikation“ beim Deutschlandfunk berichtete am Samstag ebenfalls über das europäische Gesetzespaket und liess zwei EU-Abgeordnete zu Wort kommen: Privatsphärenschutz contra Unrechtsbekämpfung.
Damit ist Angelika Niebler, Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Vorsitzende des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments ganz zufrieden:
„Wir wollten natürlich schon sicherstellen, dass keine ungesetzlichen Inhalte auf den Internet-Seiten zu finden sind und wollten die Provider in die Pflicht nehmen. Auf der anderen Seite wollten wir aber verhindern, dass die Provider jetzt hier die Funktion eines Staatsanwaltes übernehmen und nach Inhalten suchen. Ich denke, da hätten wir die Pflicht der Telekomanbieter auch überspannt. Jetzt haben wir einen Kompromiss gefunden, der beide Seiten zu einer engen Zusammenarbeit auffordert, und ich denke, das ist auch der richtige Ansatz.“
Rebecca Harms, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen und für diese Fraktion im Industrieausschuss, hätte sich gewünscht, dass der Umgang mit möglicherweise illegalen Inhalten überhaupt nicht im Telekommunikationspaket geregelt wird, sondern dass hier auf bereits bestehende Regelungen verwiesen wird:
„Ich bin mit meiner Idee, dass wir zum Umgang mit sogenannten illegalen Inhalten nur auf die bestehende Rechtslage verweisen sollten, gescheitert. Meiner Meinung nach sollte dieses ganze Problem jetzt im Rahmen des Telekom-Pakets überhaupt nicht angefasst werden, das ist nicht die richtige Regulierung, die wir da machen, um uns mit dem Thema auseinanderzusetzen.“
Hier ist die MP3 dazu.
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: DLF-Magazin: Feature zu Datenschutz
: DLF-Magazin: Feature zu Datenschutz Das DLF-Magazin hat gestern drei spannende Beiträge zu aktuellen Überwachungsmaßnahmen, dem DNA-Massengentest und dem Bewusstsein zum Datenschutz in der Bevölkerung gesendet. Darauf machte mich Leon Weber aufmerksam. Der erste Beitrag dreht sich um „Freiwilliger Zwang? Massengentest u.a. Ermittlungsmethoden“ (MP3), darauf folgt das Hörspiel „Datengewissen“ (MP3) und zum Abschluss gibt es ein Interview mit Bettina Sokol (MP3), der Landesdatenschutzbeauftragten in NRW.
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: Wolfang Schäuble über die Informationsgesellschaft
: Wolfang Schäuble über die Informationsgesellschaft Wolfgang Schäuble hat sich eine Rede zum Thema „Informationsgesellschaft in einer globalisierten Welt“ schreiben lassen und diese heute in Halle vorgelesen. Hier findet sich fast jeder wieder, man könnte es auch Referate-Potpourri nennen.
Da finden sich viele lustige Zitate, die sich teilweise widersprechen:
Wir brauchen also Selbstbeschränkung. Ein Zuviel an Information kann zu Fehleinschätzungen, Überforderung und Desorientierung führen.[…] Auch im digitalen Zeitalter bleiben die Sicherheitsbehörden auf Informationen angewiesen. Sie brauchen klar definierte rechtliche Befugnisse, moderne technische Infrastrukturen und automatisierte Verfahren der Informationsauswertung und des Informationsaustauschs. Anders kann der Staat eine seiner Kernaufgaben: Sicherheit zu gewährleisten, nicht erfüllen.
Höhepunkt ist das folgende, wo man glatt die unzähligen Überwachungsmassnahmen vergessen möchte und von der Freiheit träumt:
Generell ist die Regelungskompetenz, die unser freiheitlich verfasster Staat in der Informationsgesellschaft hat, eine eng begrenzte, und das muss sie auch sein. Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgern vorzuschreiben, wie sie mit den Freiheiten etwa des Internets umzugehen haben. Der Staat soll lediglich individuelle Rechte schützen und einen Ordnungsrahmen bereitstellen, in dem Freiheit sich entfalten kann. Je verantwortungsvoller Nutzer mit dem Internet umgehen, desto weniger muss der Staat regulierend eingreifen. Diese Verantwortung jedes Einzelnen sollte gestärkt werden, auch durch präventive Angebote.
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: Telekom-Paket bei Nerdalert
: Telekom-Paket bei Nerdalert Die monatliche Radio-Sendung Nerdalert hat mich gestern ausführlich zur Diskussion rund um das Telekom-Paket interviewt. Im ersten Teil geht es um die kritischen Punkte, die Geschichte der EU-Diskussion und wie eine EU-Gesetzgebung abläuft. Im zweiten Teil reden wir über die europäische Vernetzung und wie man sich selbst engagieren kann. Das Gespräch ist ca. 20 Minuten lang und liegt hier als Ogg Vorbis zum anhören und downloaden.
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: Weitere Updates zum Telekom-Paket
: Weitere Updates zum Telekom-Paket Zeit-Online liefert einen Überblick-Artikel zur Diskussion rund um das Telekom-Paket und die Forderung nach Internetsperrungen bei Urheberrechtsverstössen: Zensur des Internets vorerst gestoppt.
Das europäische Parlament hat den Versuch von Medienfirmen, eine EU-weite Netzzensur einzuführen, abgelehnt. Erledigt ist der Wunsch, die Bürgerrechte zu schleifen, aber noch nicht.
Die Futurezone hat verschiedene österreichische EU-Abgeordnete zur Diskussion befragt: „Telekompaket“ aus österreichischer Sicht.
Ganz ähnlich sieht das die Grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger, die es als „momentane Hauptarbeit“ bezeichnet, herauszubekommen, was bestimmte Begriffe bezeichnen. „Man muss aufpassen, dass da kein Trojaner über ein Amendment ins Telekompaket hereinreitet.“ Gemeint ist der „Kompromiss Nummer sechs“ der in Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht für Internet Provider unter anderem den Begriff „lawful content“ benützt.Um festzustellen ob da gesetzeskonforme Daten transportiert werden, müsse der Provider ja erst wieder den gesamten Datenstrom kontrollieren, sagte Lichtenberger und warnte vor „einem Generalverdacht bei viel Datenverkehr“. Da könne schließlich jedes Grafikbüro oder Home Office betroffen sein. Ansonsten sei es wie immer. „Die Parlamentarierer haben sich mit der Materie nun vertraut gemacht und werden sich langsam bewusst, was da läuft.“
Update: Und nochmal die Futurezone: Netzsperren-Bugs im Telekompaket.
Eine erste Analyse des von der französischen Abgeordneten Catherine Trautmann vorgelegten Kompromisspapiers seitens der britischen Netzpolitik-Expertin Monica Horten und ORF.at hat ergeben, dass beispielsweise der Kompromisszusatz [Compromise Amendment] Nummer 6 [siehe Box] nach wie vor ein Einfallstor für die Änderungsvorschläge des britischen Abgeordneten Malcolm Harbour für die Universaldiensterichtlinie – das Telekommunikationsgesetz der EU – darstellen. „Kompromisszusatz 6 des Trautmann-Vorschlags bezieht sich auf Artikel 33 der Harbour-Vorschläge, in denen er die ‚Kooperation’ zwischen den Providern und den Medienkonzernen vorschlägt“, so Monica Horten zu ORF.at. Diese Kooperation könnte so aussehen wie das in Frankreich auf den Weg gebrachte „Loi HADOPI“ alias „Three Strikes Out“, bei dem die Provider dazu verpflichtet sind, ihren Kunden den Zugang zum Netz zu kappen, wenn die Medienindustrie und eine zentrale Internet-Kontrollbehörde das wollen – ohne Einschaltung eines Gerichts.
Im Moment läuft der Aufruf an die Abgeordneten, die geplante Abstimmung am 2. September zu verschieben. Hier gibt es die Möglichkeit und den Auruf, Eure Abgeordneten zu kontaktieren und diese um eine Aufschiebung zu bitten.Dadurch könnte mehr Zeit gewonnen werden, damit sich die Abgeordneten intensiver mit dem Telekom-Paket beschäftigen können und einige Sachen noch raus gestrichen werden. Gegen eine Verschiebung wehren sich momentan aber einige Abgeordnete.Wer französisch kann: Es gibt eine neue Pressemitteilung von La Quadrature du Net, die noch ins englische (und dann deutsche) übersetzt wird: Paquet Télécom : de l’ombre à la lumière.
Update 16:20: Die Abstimmung wurde verschoben! In der ersten Septemberwoche findet eine erste Anhörung im Plenum statt. Dies wird vermutlich der 2. September sein. Die Abstimmung selber soll um den 22. September stattfinden. Das sind fast drei weitere Wochen, um die Abgeordneten weiter zu überzeugen, eine Rahmengesetzgebung für ein freies und offenes Internet zu beschliessen.
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: OLG Frankfurt: Keine Störerhaftung bei offenem WLAN
: OLG Frankfurt: Keine Störerhaftung bei offenem WLAN Sehr schön: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass bei einem offenen WLAN keine automatische „Störerhaftung“ eintritt: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN.
Gegen das Urteil legte der Beklagte Berufung ein. Und mit Entscheidung vom 1. Juni hob daraufhin nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das vorausgegangene Urteil auf. Die Richter verneinten dabei die sogenannte Störerhaftung des Beklagten. Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers etwa für Familienangehörige annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers zu weit. Denn letztlich müsse der Betroffene damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die Störerhaftung erfordere die vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter bekannt seien, argumentieren die Richter des OLG Frankfurt.
(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07)
Es ging natürlich wieder mal um Urheberrechtsabmahnungen, wie so oft von der Firma Logistep.
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: VZBV gegen Internet-Überwachung und für nettes DRM
: VZBV gegen Internet-Überwachung und für nettes DRM Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reagiert jetzt auch auf die Diskussion rund um das Telekom-Paket mit einer Pressemitteilung: Internet-Überwachungspläne gefährden Grundrecht auf Informationsfreiheit.
„Die Ideen zur zwangsweisen Abschaltung des Internetzugangs sind völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel“, sagt Vorstand Gerd Billen und ergänzt mit Blick auf die jüngste Abhöraffäre der Telekom: „Wenn die EU-Pläne umgesetzt werden, ist morgen Gesetz, was gestern noch ein Skandal war.“ Mit solchen Überwachungsmaßnahmen würde sich die Europäische Union von der Netzneutralität verabschieden und ein Internet-Überwachungsregime etablieren.
Nach den Abstimmungen von gestern Abend fordert der vzbv nun ein „klares Bekenntnis des Parlaments gegen das französische Modell, das ein Abschalten der Internetverbindung nach wiederholter Zuwiderhandlung gegen das Urheberrecht vorsieht.“ Das gab es zwar schonmal im Kulturausschuss, kann aber nicht sicherlich nicht nochmal als allgemeines Signal schaden.
Nur die Schlussfolgerungen kann ich so gar nicht teilen:
Eine allgemeine Internetüberwachungspflicht bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband als massiven Eingriff in die Informationsfreiheit und unverhältnismäßige Reaktion auf Urheberrechtsverletzungen im Internet. „Anstelle immer schärferer Kontroll- und Sanktionsforderungen sollte die Medienindustrie endlich dazu übergehen, nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme zu entwickeln“, sagt Gerd Billen. Denn viele, die in der Vergangenheit digitale Inhalte legal erworben hatten, wurden häufig enttäuscht: Trotz der gesetzlich erlaubten Privatkopie verhindern Kopierschutzmaßnahmen nicht selten die Nutzung ganzer Datenträger (CD, DVD). Der Verbraucherzentrale Bundesverband streitet seit Jahren für ein Recht auf Privatkopie und für eine anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement (DRM).
Den letzten Absatz hätte man sich ruhig sparen können. Mag ja sein, dass sich der vzbv nicht so weit aus dem Fenster lehnen kann und will oder die Technologiefolgenabschätzung im Hause noch nicht so weit ist, aber die Forderung, „nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme“ und ein „anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement“ zu entwickeln, finde ich daneben. Es werden zukunftsfähige Geschäftsmodelle gebraucht, die mit der Offenheit des Internets funktionieren. Und keine Gängelungen und mehr Kontrolle mit Hilfe einer Risikotechnologie.
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: Video-Interview zu Datenschutz
: Video-Interview zu Datenschutz Vor einem Jahr bin ich mal von Zeit-Online zum Thema Datenschutz & Überwachung Video-interviewt worden und das Ergebnis ist jetzt online. Leider nicht zum einbinden. Und man merkt auch das Alter des Interviews, ich rede dort noch von der geplanten Vorratsdatenspeicherung, die ja mittlerweile Gesetz ist.
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: ULD: Datenschützer prüfen Google Analytics
: ULD: Datenschützer prüfen Google Analytics Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine Pressemitteilung zu Google-Analytics herausgegeben, wo eine Prüfung des Services beschrieben wird. Auch wenn der Service aus Sicht eines Webseiten-Betreibers praktisch ist und einige Vorteile bietet, wende ich ihn hier nicht an. Warum, wird in der Pressemitteilung deutlich:
Die Betreiber sollen damit erfahren, wie die Besucher mit den Webseiten interagieren und wo sie wohnen. Dazu bettet der Betreiber Programmcode in seine Webseiten ein, der die Nutzungsdaten erhebt und an Google-Server in den USA oder anderswo in der Welt weitersendet. Google analysiert diese Nutzungsdaten und übermittelt statistische Auswertungsergebnisse an den Webseitenbetreiber. Mit Hilfe von Cookies kann Google dabei Nutzungsdaten verschiedener Webseiten zu einem Profil zusammenfügen. Während ein Webseitenbetreiber nur „seine“ Besucher sieht, hat Google Kenntnis aller Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat. Google kann die so erlangten Nutzungsdaten für weitere eigene Auswertungen verwenden. Eine Zusammenführung mit Nutzungsdaten mit denen anderer Google-Dienste ist möglich und wird generell von Google bestätigt. Dadurch hat das Unternehmen die Möglichkeit, über Surfer im Internet detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile zu erstellen und diese vor allem für Werbezwecke zu verwenden. All dies erfolgt regelmäßig ohne das Wissen der Betroffenen. Nur in wenigen Fällen wird von den Webseitenbetreibern überhaupt darauf hingewiesen, dass dieses Werkzeug im Einsatz ist und eine Übermittlung der Daten zu Google in den USA oder anderswo erfolgt. Damit wird von den Webseitenbetreibern regelmäßig gegen Datenschutzrecht verstoßen. Den Nutzenden ist nicht bewusst, geschweige denn, dass sie hierin eingewilligt hätten, dass ihre personenbeziehbaren Daten zur Erstellung von Nutzungsprofilen an den internationalen Konzern übermittelt werden. Selbst den deutschen Datenschutzbehörden ist nicht bekannt, was Google dann mit diesen Daten anstellt.