Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine Pressemitteilung zu Google-Analytics herausgegeben, wo eine Prüfung des Services beschrieben wird. Auch wenn der Service aus Sicht eines Webseiten-Betreibers praktisch ist und einige Vorteile bietet, wende ich ihn hier nicht an. Warum, wird in der Pressemitteilung deutlich:
Die Betreiber sollen damit erfahren, wie die Besucher mit den Webseiten interagieren und wo sie wohnen. Dazu bettet der Betreiber Programmcode in seine Webseiten ein, der die Nutzungsdaten erhebt und an Google-Server in den USA oder anderswo in der Welt weitersendet. Google analysiert diese Nutzungsdaten und übermittelt statistische Auswertungsergebnisse an den Webseitenbetreiber. Mit Hilfe von Cookies kann Google dabei Nutzungsdaten verschiedener Webseiten zu einem Profil zusammenfügen. Während ein Webseitenbetreiber nur „seine“ Besucher sieht, hat Google Kenntnis aller Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat. Google kann die so erlangten Nutzungsdaten für weitere eigene Auswertungen verwenden. Eine Zusammenführung mit Nutzungsdaten mit denen anderer Google-Dienste ist möglich und wird generell von Google bestätigt. Dadurch hat das Unternehmen die Möglichkeit, über Surfer im Internet detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile zu erstellen und diese vor allem für Werbezwecke zu verwenden. All dies erfolgt regelmäßig ohne das Wissen der Betroffenen. Nur in wenigen Fällen wird von den Webseitenbetreibern überhaupt darauf hingewiesen, dass dieses Werkzeug im Einsatz ist und eine Übermittlung der Daten zu Google in den USA oder anderswo erfolgt. Damit wird von den Webseitenbetreibern regelmäßig gegen Datenschutzrecht verstoßen. Den Nutzenden ist nicht bewusst, geschweige denn, dass sie hierin eingewilligt hätten, dass ihre personenbeziehbaren Daten zur Erstellung von Nutzungsprofilen an den internationalen Konzern übermittelt werden. Selbst den deutschen Datenschutzbehörden ist nicht bekannt, was Google dann mit diesen Daten anstellt.