Digital Rights
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: 3sat neues – Chaos Communication Camp
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: Kölner Wahlcomputer sind verbrannt
: Kölner Wahlcomputer sind verbrannt Lustige Sache: Die Stadt Köln hatte einen Grossteil ihrer Wahlcomputer an die Herstellerfirma Nedap verliehen. Diese benötigte diese für die Wahl in den Niederlanden. (Sind ja Computer, da wechselt man eben mal die Software) Allerdings brandte zuletzt das Nedap-Lager und dabei sind 364 Wahlcomputer aus Köln vernichtet worden. Aber alles kein Problem sagt Nedap: Köln könne die ja neu kaufen. Denn sie waren nicht versichert. Die Stadt Köln findet das nicht lustig. Und vielleicht steigt sie ja durch den göttlichen Zufall wieder auf Papier und Stift um.
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: Fragenkatalog der SPD-Fraktion zur Online-Durchsuchung
: Fragenkatalog der SPD-Fraktion zur Online-Durchsuchung Die SPD-Fraktion hat wohl einen Katalog mit 45 Fragen ans Innenministerium geschickt. Zumindest findet man diesen online als PDF in einem Blog, wo die SPD-Fraktion diesen anscheinend hin lanciert hat. Ich bin mal auf die Antworten gespannt.
Am 27. August soll es im Innenministerium eine Anhörung zu dem Thema geben.
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: Spock.com – Alptraum der Datenschützer?
: Spock.com – Alptraum der Datenschützer? In der heutigen Taz ist ein guter Artikel über die neue „Menschen-Suchmaschine“ Spock.com: Der Alptraum der Datenschützer. Die Plattform aggregiert aus verschiedenen Quellen Informationen zusammen und ordnet diese Menschen zu. Dabei wird auf offene Daten aus Social-Networks und Suchmaschinen zugegriffen. Da die Technik noch nicht alle Personen namens „Christian Müller“ auseinanderhalten kann, können Internetnutzer mithelfen: Mit dem Hochladen von Fotos und dem Verschlagworten von Personen. Scheint Spass zu machen, einer Person das Schlagwort „Mörder“ zuzuordnen. Oder etwas anderes. Was in diesem Fall passiert, ist unklar.
Ich wurde heute morgen dazu von MotorFM interviewt (Keine Ahnung, ob die sowas online stellen). Da der Dienst in den USA sitzt, greifen deutsche Datenschutzgesetze nicht. Unklar ist mir auch noch, „ob ich mich löschen kann“. Die Erläuterungen auf der Seite finde ich etwas ungenau in dieser Frage. Aber vielleicht hilft der neue Service ja, etwas mehr Bewusstsein für die eigene Datensouveränität zu schaffen. Die TAZ geht auch darauf ein:
Wem die eigene Privatsphäre wichtig ist, sollte in Zukunft etwas genauer überlegen, welche Informationen er über sich ins Netz stellt – beziehungsweise welche er öffentlich zugänglich macht. Wer Internetdienste nutzt, sollte zudem die Einstellungen zum Datenschutz, die sogenannten Privacy-Settings, ein wenig durchsehen. Häufig genügt es schon, wie im Fall von Social Networking-Diensten wie StudiVZ oder dem amerikanischen Facebook, das eigene Profil auf „nicht-öffentlich“ umzustellen – oder sich eben gar nicht erst eintragen.
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: Schäuble im Deutschlandradio
: Schäuble im Deutschlandradio Im Deutschlandradio gab es heute ein Interview mit Wolfgang Schäuble zu verschiedenen Themen: Schäuble: Wir wollen nicht jedermanns Computer kontrollieren. (MP3)
Kaess: Herr Schäuble, die Online-Durchsuchung empfinden viele als Provokation.
Schäuble: Die Online-Durchsuchung ist eigentlich nur eine Reaktion auf die technische Entwicklung. Es war in der Menschheitsgeschichte immer so: Wenn es neue Kommunikationsmöglichkeiten gegeben hat, dann müssen die für die Sicherheit Verantwortlichen auch eine Möglichkeit haben, darauf gegebenenfalls, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, Einblick nehmen zu können. Das ist ja nichts Neues. Deswegen hat es ja die rot-grüne Regierung auch ohne ausdrückliche Gesetzgebung, ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage gemacht. Ich habe ja lediglich, nachdem der Bundesgerichtshof gesagt hat, man braucht dafür eine gesetzliche Grundlage, gesagt, wir müssen diese gesetzliche Grundlage schaffen für etwas, was man bisher ohne gesetzliche Grundlage geschaffen hat. Dass da viele Menschen Ängste haben, das ist wahr. Deswegen muss man den Menschen erklären, worum es geht, dass es ja nicht darum geht, jedermanns Computer zu kontrollieren, sondern dass es darum geht, wie bisher auch, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, unter bestimmten Voraussetzungen, unter richterlicher Kontrolle und unter all den Anforderungen modernen Datenschutzes den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zu geben, schwere Anschläge gegen unser Land zu verhindern.
Ob Schäuble mittlerweile besser erklären kann, wie das mit der Online-Durchsuchung funktionieren könnte und dass das Internet keine Telefonanlage ist?
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: Überraschung: Kopierschutz für digitale Musik vergrault potenzielle Internet-Kunden
: Überraschung: Kopierschutz für digitale Musik vergrault potenzielle Internet-Kunden Grosse Überraschung! ZEIT WISSEN verkündet in einer Pressemitteilung: „Kopierschutz für digitale Musik vergrault potenzielle Internet-Kunden. “
Rund eine Million Deutsche würden mehr digitale Musik im Internet kaufen, wenn es keinen Kopierschutz gäbe. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Magazins ZEIT WISSEN*, das in seiner aktuellen Ausgabe über Kopierschutz-Techniken berichtet. Zwar schützt der Kopierschutz vor Piraterie, der neue Absatzweg wird aber nur eingeschränkt genutzt, weil im Internet gekaufte Musik – je nach Anbieter – nicht auf allen Geräten abspielbar ist. Nach Informationen von ZEIT WISSEN beschweren sich drei von vier Anrufern auf der Hotline des deutschen Musikportals Musicload darüber, dass sie die gekauften Lieder nicht anhören können. Laut ZEIT WISSEN-Umfrage kaufen derzeit zwölf Prozent aller deutschen Internetnutzer Musik in Portalen wie dem iTunes Music Store oder Musicload. Drei Prozent der Befragten gaben an, mindestens einmal im Monat für Geld Songs herunter zu laden. Am ehesten kaufen die 14- bis 19-Jährigen online: Von ihnen laden 17 Prozent Musik aus einem kommerziellen Portal herunter, 8 Prozent sogar mindestens einmal im Monat.
Lustig ist das Beispiel mit Musicload. Da hab ich noch das grandiose Zitat der Musicload-Marketing-Chefin Susanne Peter im Ohr, die folgendes sagte:
Musicload setzt bereits auf ein offenes Format. Durch den Einsatz von Microsoft DRM laufen Musicload-Titel auf jeglicher Hardware, die „Microsoft-enabled” ist.

In Grossbritanien kommen übrigens ähnliche Zahlen heraus, wie Ars technica berichtete: Survey says: only DRM-free music is worth paying for.
One of the largest surveys of music consumers to closely examine the question of Digital Rights Management (DRM) has an important two-part message for the music industry. The first is that DRM is definitely turning consumers off music sales, and charging them extra to get rid of it may be an uphill battle. The second message is that knowledge of DRM and its problems is spreading fast.
Der Tonspion berichtete auch darüber: Musik mit DRM wertlos?
Weiterführende Informationen zur Kopierschutz-Problematik:
5. Juli 2007 – Hintergrund: Urheberrecht im digitalen Zeitalter.
31. August 2006 – Kopierschutz entmündigt!
13. Juli 2006 – Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen.
29. Juni 2006 – Urheberrechtsexpertin im ARD-Morgenmagazin.
14. September 2005 – Der Netzpolitik-Test: Ausgeschlossen und restriktiv – Music-Stores im Netz. -
: Die FAZ erklärt den IMSI-Catcher
: Die FAZ erklärt den IMSI-Catcher Die FAZ erklärt ausführlich den IMSI-Catcher: Lauschangriff auf Handys.
Sie wird für jede SIM-Karte individuell vergeben. Mit dieser Nummer weist sich das Handy gegenüber dem Netz aus. Die Netzbetreiber verknüpfen die IMSI mit der jeweiligen Rufnummer. Wer also die IMSI kennt, kann bei Vorlage einer richterlichen Anordnung beim Netzbetreiber einen Abhörantrag stellen und in bester Qualität mithören. Und wer sich diese direkte Leitung nicht legen lassen kann etwa als Privatmann oder ausländischer Dienst, muss noch lange nicht ins Leere hören: Der „IMSI-Catcher“ fängt nicht nur die Nummer, sondern ermöglicht einen diskreten Lauschangriff im Äther.
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: Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung im Rechtsausschuss
: Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung im Rechtsausschuss Am Freitag, den 21.9. findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Als Besucher muss man sich vorher anmelden (rechtsausschuss@bundestag.de). Ich hab mal beim Sekretariat des Rechtsausschusses angefragt, ob ich die Anhörung auf Video aufzeichnen kann.
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: Rot-Rot in Berlin: Videoüberwachung und Handy-Ortung
: Rot-Rot in Berlin: Videoüberwachung und Handy-Ortung Die Linkspartei spielt sich ja gerne als die einzig wahren Hüter der Bürgerrechte auf. Aber im Endeffekt reagieren sie ähnlich wie die anderen kleinen Parteien FDP und Grüne, wenn sie in einer Koalition sind. In Berlin kann man das gerade wieder beobachten: Rot-rote Koalition in Berlin will mehr Videoüberwachung und Handy-Ortung.
Die rot-rote Regierungskoalition in Berlin will sich dem Trend zu mehr präventiven Befugnissen für die Polizei auf Länder- und Bundesebene nicht verschließen. Laut Berichten von Tageszeitungen der Hauptstadt haben sich die Fraktionen von SPD und der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus daher nun auf einen Entwurf zur Änderung des Polizeigesetz des Landes geeinigt. Kern der Reformpläne ist eine Ausweitung des Zugriffs der Ermittler auf die Videoaufzeichnungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen. Dieser soll künftig 24 Stunden lang auch vorsorglich etwa zur Abwehr von Drogendelikten, Graffiti-Sprühereien oder andere Straftaten möglich sein. Darüber hinaus steht neben einer einfacheren Fahndung mit Gendaten eine Ausweitung der Handy-Überwachung auf der Agenda. So soll die Berliner Polizei künftig mit Hilfe des IMSI-Catchers auch zur Gefahrenabwehr Handys orten dürfen.
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: Rückblick: Chaos Communication Camp 2007
: Rückblick: Chaos Communication Camp 2007 Bevor ich morgen nach Köln verschwinde, gibts nochmal einen kurzen Rückblick aufs CCC-Camp. Kurz zusammengefasst war es toll: Nachts war es sehr bunt, tagsüber entspannt, man hörte überraschend viel gute Musik dabei (erwartungsgemäss fielen die Belgier mal wieder mit ihrem schlechten Musikgeschmack auf) und traf sehr viele nette Menschen. Ich wollte eigentlich einige Interviews machen, aber die DV-Tapes lagen zuhause. So nutzte ich die Tage mal zur Entspannung.
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: J!Cast 39: Gebrauchte Softwarelizenzen
: J!Cast 39: Gebrauchte Softwarelizenzen Der J!Cast Nummer 39 handelt geht über „Gebrauchte Softwarelizenzen“:
Wer einen günstigen Küchentisch haben möchte, der ruhig etwas älter sein darf, wird auf dem Flohmarkt fündig. Das Prinzip „second hand“ nutzt dabei Händlern und Käufern gleichermaßen. Warum sollte dies also nicht auch bei Software möglich sein?
Im Urheberrecht ist die Zweitverwertung geschützter Werke frei, gebrauchte CDs können also ohne Weiteres weiterverkauft werden. Allerdings gilt dies grundsätzlich nur für körperliche Werke, nicht dagegen für Software, die allein online übertragen wird. Ob dennoch auch hier eine Erschöpfung des Urheberrechts eintritt und damit der Gebrauchthandel zulässig ist, wird von den Oberlandesgerichten in München und in Hamburg sehr unterschiedlich beurteilt. Die Feinheiten dieses Meinungsstreits erläutert Jana Semrau, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations‑, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster.
Und hier ist die MP3 dazu.
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: RBB-Bericht zum Camp
: RBB-Bericht zum Camp RBB-Bericht zum Camp:
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: Aktivisten wider Willen
: Aktivisten wider Willen In der Taz ist ein Portrait über Starbug, Constanze Kurz und mich: Aktivisten wider Willen.
Bei ihrem Treffen machen die Cracks vom Chaos Computer Club gegen den Überwachungsstaat mobil. Dabei haben sie eigentlich keine Lust auf Lobbyarbeit.
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: Auf dem Camp gelandet
: Auf dem Camp gelandet Siet heute mittag bin ich auf dem Chaos Communication Camp gelandet. Und es ist heiss. Wobei sich am Himmel allerdings erste Wolken abzeichnen. Ich hoffe mal, das Zelt hält dicht. Dafür funktioniert das Netz und das Vortragsprogramm läuft schon. Später gibt es noch Bilder und Abends soll es richtig bunt werden. Zu erreichen bin ich am besten über Handy. Nummer findet sich in der „About“-Seite dieses Blogs.
Update um 15h: Es donnert und wird dunkler.
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: Zentraldatei der Steuerzahler
: Zentraldatei der Steuerzahler Morgen im Bundeskabinett:
Berliner Zeitung: Bund plant gläsernen Steuerzahler.
Mit Hilfe der neuen, lebenslang gültigen Steuer-Identifikationsnummer, die seit Juli für jeden der 82 Millionen Bürger vergeben wird, soll ab 2011 die bisherige Lohnsteuerkarte ersetzt werden. Ein Teil der Datensätze kann dann vom Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer abgerufen werden. Die vom Finanzministerium zum Gesetz befragten Verbände und Experten begrüßten zwar grundsätzlich das Ziel des Bürokratieabbaus. Große Sorge wurde aber über die Zentraldatei geäußert. „Angesichts der Menge von sensiblen Daten und den möglichen Begehrlichkeiten zu deren Abruf sehen wir noch eine Reihe von offenen datenschutzrechtlichen Fragen“, sagte ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten der Berliner Zeitung. Kritisch werde vor allem die Speicherung der Religionszugehörigkeit gesehen, da diese Information besonders schutzbedürftig sei. Man hoffe, im parlamentarischen Verfahren Änderungen durchsetzen zu können.
Heise: Bundesregierung plant Zentraldatei der Steuerzahler.
Spiegel: Datenschützer kritisieren neues Jahressteuergesetz.
Netzeitung: Zentrale Steuerdatei in der Kritik.
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: USA legalisiert Überwachungspraxis
: USA legalisiert Überwachungspraxis In den USA wurde die Abhörpraxis der Geheimdienste nachträglich legalisiert. Das neue Gesetz trägt den blumigen Namen „Improving Foreign Intelligence Surveillance to Defend the Nation and the Constitution Act of 2007″.
Hier sind mal einige Artikel dazu:
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: Rechtliche Grenzen von Werbung in Computerspielen
: Rechtliche Grenzen von Werbung in Computerspielen Telemedicus berichtet über die „Rechtliche Grenzen von Werbung in Computerspielen“:
Längst hat die Konvergenz der Werbemedien auch Computer- und Videospiele erfasst. Werbung in Computerspielen, sogenanntes Ingame-Advertisement, entwickelt sich zunehmend zu einem lohnenden Geschäft für Spielehersteller und Werbetreibende. Gut 730 Millionen Dollar Marktvolumen prognostizierte die Yankee-Group im Februar beim GfM World Congress bis zum Jahr 2010. Die Vorteile von Ingame-Advertisement liegen auf der Hand: Hersteller haben die Möglichkeit, teilweise die Entwicklungskosten durch Werbung abzudecken, während Werbetreibende zielgerichtete Werbung als Alternative zum schwächelnden analogen Werbemarkt schalten. Doch das deutsche Recht setzt diesem neuen Werbemarkt Grenzen, und Spielehersteller haben bei der Konzeption von Spielen viel zu beachten.
Das Fazit lautet:
Werbung in Computerspielen bietet Spieleherstellern und Werbetreibenden viele neue Chancen und Möglichkeiten. Doch gilt es viel zu beachten: Werbung muss als solche erkennbar sein und darf das Spiel nicht in extremer Weise dominieren. Auch darf die Werbung nicht zu extremen Performance-Einbußen führen, mit denen der Nutzer des Spiels nicht rechnen kann. Sollen persönliche Daten des Spielers zur Werbeeinblendung benutzt werden, muss eine eindeutige und freiwillige Einwilligung eingeholt werden, ohne dass diese Voraussetzung zum Spielen sein darf. Die eingesetzten Werbemittel müssen sorgfältig geprüft werden, denn nahezu jedes der beteiligten Unternehmen kann für Rechtsverletzungen in Anspruch genommen werden.
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: Der große Hacker
: Der große Hacker Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum hat in der heutigen Süddeutschen Zeitung einen Kommentar zur Online-Durchsuchung geschrieben: „Der große Hacker“.
In der aktuellen Diskussion spielt unverständlicherweise keine Rolle, ob die Online-Durchsuchung die Grundrechte der Bürger verletzt. Die Debatte wird allein auf ihre machtpolitische Komponente reduziert. Es findet eine koalitionspolitische Auseinandersetzung statt, die nach dem üblichen Schema erfolgt: Wer ist der bessere Sicherheitsgarant? Wem kann man im Falle eines Anschlags Schuld zuweisen? Vor allem die Union instrumentalisiert die Online-Durchsuchung, um die SPD unter Druck zu setzen. […]
Eine ernsthafte Diskussion über die verfassungsrechtlichen Probleme und die Notwendigkeit einer so tiefgreifenden Freiheitsbeschränkung findet seitens der SPD nicht statt, geschweige denn seitens der Union. Dieses Verhalten wundert auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren dem Gesetzgeber in einer Reihe von Urteilen (zum Beispiel über den großen Lauschangriff und das Luftsicherheitsgesetz) die Grenzen der Verfassung aufgezeigt hat. Es scheint so, als ob es nicht mehr darum ginge, die Belastungsgrenzen der Verfassung auszutesten, sondern, als ob einige Politiker diese bewusst ignorieren. Viele Protagonisten nehmen offenbar in Kauf, dass Karlsruhe den Gesetzgeber wieder in seine Schranken weisen könnte; Hauptsache, sie selbst können sich als Garanten der Sicherheit der Bürger profilieren.
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: Ein Tag im Leben des gläsernen Bürgers
: Ein Tag im Leben des gläsernen Bürgers Die Netzeitung hat den dpa-Artikel „Ein Tag im Leben des gläsernen Bürgers“ veröffentlicht:
Auch ohne die Speicherung von Daten auf Vorrat und Online-Durchsuchungen: Der fiktive Tagesablauf eines Bürgers zeigt, wie weit die staatliche und private Überwachung schon reicht.