Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherung mitgeteilt, wer als Sachverständige zur mündlichen Verhandlung am 15.12. eingeladen ist. Merkwürdig daran: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband Musikindustrie sind eingeladen, obwohl sie zu einer schriftlichen Stellungnahme nicht aufgefordert worden waren. Was das wohl soll? Wollen die Richter sie darauf festnageln, ob die […]