Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherung mitgeteilt, wer als Sachverständige zur mündlichen Verhandlung am 15.12. eingeladen ist.
Merkwürdig daran: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband Musikindustrie sind eingeladen, obwohl sie zu einer schriftlichen Stellungnahme nicht aufgefordert worden waren. Was das wohl soll? Wollen die Richter sie darauf festnageln, ob die gespeicherten Daten auch für Marginalien wie unerlaubtes Filesharing benutzt werden (sollen)? Oder sollen die wenigstens einmal eine Chance haben, in Karlsruhe reden zu können, nach dem die Richter dort eine Beschwerde der Musikindustrie gegen die Legalität der Privatkopie gerade abgeschmettert haben?
Alle Dokumente zum Verfahren gibt es wie immer beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Dort wird auch bereits geplant, was an dem Tag noch so alles stattfinden soll (anmelden dort geht nach Anlegen eines Accounts).