Bundestag
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: CDU/CSU: Nein zu SOPA, aber ja zu ACTA?
: CDU/CSU: Nein zu SOPA, aber ja zu ACTA? Mitte der Woche haben sich die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Krings und Heveling in einer offiziellen Fraktions-Pressemitteilung mit den SOPA-Plänen solidarisiert. Das hat innerhalb der Internet-freundlichen CDU-/CSU-Abgeordneten wie Dorothee Bär, Peter Tauber, Thomas Jarzombek, Peter Altmaier und Michael Kretschmer zu Kritik geführt, die diese über Twitter und Zitate kommunzierten. Die Süddeutsche Zeitung berichtete: Union streitet über SOPA-Haltung.
Der Parlamentarische Geschäftsführer Peter Altmaier erklärte ebenfalls über Twitter, Pressemitteilungen von Abgeordneten seien für die Fraktion nur dann bindend, wenn es Beschlüsse dazu gebe. Die Pressestelle der CDU/CSU-Fraktion erklärte allerdings auf Anfrage, bei der Mitteilung vom Mittwoch handle es sich nicht um eine persönliche Stellungnahme, sondern um eine Erklärung der Fraktion.
Insofern könnte man meinen, dass offizielle Pressemitteilung der Fraktion die Tweets einzelner Abgeordnete stichen.
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: Informationsfreiheit: Der Bundestag ist dagegen
: Informationsfreiheit: Der Bundestag ist dagegen Wie der Tagesspiegel meldet, geht die Bundestagsverwaltung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vor, in dem das Zurückhalten einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts für rechtswidrig erklärt wurde. Sie hat beim Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt.
Hintergrund: Im Oktober 2010 hatte ein Bürger Einsicht in die Ausarbeitung zum Thema „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution [sic!] A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ beantragt. Dies war von der Verwaltung abgelehnt worden, da der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nur öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben abdecke, nicht aber parlamentarische Angelegenheiten.
Der Bürger klagte und bekam Recht, das Urteil gilt als „Grundsatzurteil zur Rechtsnatur der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments“.
Auf fragdenstaat.de findet sich übrigens die Antwort auf eine weitere Anfrage nach dem IFG zum selben Thema, in der es heißt, dass es dem Bundestag unmöglich sei, das Gutachten herauszugeben, da die Arbeiten des Wissenschaftlichen Diensts vom IFG nicht abgedeckt seien. Außerdem:
Unabhängig davon behält sich der Deutsche Bundestag sämtliche Veröffentlichungs- und Verbreitungsrechte an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Da bezüglich der von Ihnen
beantragten Ausarbeitung eine Freigabe durch den Abteilungsleiter W nicht erteilt wurde, kann auch aus diesen Gründen das beantragte Gutachten nicht bekannt gemacht und übersandt werden.Eine schöne Wasserstandsmeldung zum „kulturellen Wandel im Verhältnis von Bürger und Staat, der zu mehr Transparenz, mehr Teilhabe und einer intensiveren Zusammenarbeit führen kann“. Außer Zwang scheint es keinen vorstellbaren Grund zu geben, Informationen herauszugeben.
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: CDU/CSU: SOPA-Gesetzgebung weist in die richtige Richtung
: CDU/CSU: SOPA-Gesetzgebung weist in die richtige Richtung In einer Pressemitteilung erklären sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und der zuständige Berichterstatter für das Urheberrecht im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar Heveling im Namen der CDU/CSU-Fraktion mit den SOPA-Plänen solidarisch: US-Amerikanische SOPA-Gesetzgebung weist in die richtige Richtung.
Höhepunkt ist der folgende Absatz:
Es erstaunt, dass Wikipedia, Google, die Grünen und viele andere durch ihre Proteste gegen SOPA und PIPA auch geldgierigen Internetkriminellen wie dem Gründer von Megaupload beispringen. Sie verkennen, dass es bei der Durchsetzung des Urheberrechts nicht um Zensur geht, sondern einzig und allein darum, Kreative vor Ausbeutung zu schützen.“
Liebe CDU/CSU, wenn Ihr die Kreativen vor Ausbeutung schützen wollt, warum macht Ihr dann nichts gegen Buy-Out-Verträge?
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: Nachlese zur Funkzellenabfrage: Noch viele Fragen offen
: Nachlese zur Funkzellenabfrage: Noch viele Fragen offen Das breite Echo zur massenhaften Funkzellenabfrage in Berlin hat dann doch etwas überrascht. Dass die Polizei und andere „Bedarfsträger“ diese Art der Datenerhebung bundesweit regelmäßig einsetzen, sollte allen bekannt sein, die sich ernsthaft mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft gibt zu: Diese Maßnahme ist nicht ungewöhnlich und das Ermittlungsinstrument wird in erheblichem Maße genutzt.
Das neue an der Geschichte ist, dass wir das nun mal wieder schwarz auf weiß nachweisen konnten. Der bisher bekannteste Fall war Dresden, wobei das dort nicht das erste Mal war und auch für dieses Jahr wieder angekündigt wird. Einige Aufmerksamkeit erhielt auch der Holzklotz-Werfer von Oldenburg, weniger die Überwachung der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik sowie vom Berliner Mehringhof durch den Verfassungsschutz, um im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 „Kreuztrefferdaten“ zu finden. Aber auch das sind noch längst nicht alle.
Das Problem ist: niemand weiss genau, wie viele solcher Fälle es gibt. In den Statistiken zur Verkehrsdatenüberwachung wird nicht zwischen individualisierten und nicht-individualisierten Abfragen unterschieden. Das Gutachten des CCC zur Vorratsdatenspeicherung sagt unter Hinweis auf einen Forschungsbericht des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, dass 17,5 % der Verkehrsdatenabfragen nicht-individualisiert sind. Das ergäbe hochgerechnet 133 solcher massenhaften Abfragen in Berlin und 1.655 bundesweit allein im Jahr 2009.
Reaktionen der Politik
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: Datenschutz-Debatte im Bundestag
: Datenschutz-Debatte im Bundestag Vorweihnachtliche Stimmung im Bundestag: Vor einem ziemlich leeren Plenum und mit von fast jedem Redner wiederholten guten Weihnachtswünschen wurde heute ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Grundrechte schützen – Datenschutz und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken stärken“ besprochen.
Der Antrag fordert, die bestehenden datenschutzrechtlichen Vorgaben in insgesamt 28 Punkten zu präzisieren, darunter
- die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz und Bundesdatenschutzgesetz
- das Right to be forgotten
- Privacy by Design
- Verbot von Profilbildungen ohne Einwilligung des Betroffenen
- Privacy by Default
- Verbot der Kopplung von Verträgen an Einwilligungen in Datenschutzeingriffe
- Verschärfung der Informationspflichten gegenüber dem Nutzer
- Social-Media-Profile und nutzergenerierter Content in sozialen Netzwerken sollen nicht von Suchmaschinen erfasst werden können
Eröffnet wurde die Debatte von Konstantin von Notz (Grüne), der mit Verweis auf den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle vor den Risiken der sozialen Medien warnte und als die drei zentralen Elemente des Grünen-Konzepts pseudonyme Nutzung, vorabinformierte Einwilligung und Datenschutz „ab Werk“ nannte.
Stephan Mayer aus Altötting (CSU) stimmte der Analyse der Grünen zu, forderte aber niedrigschwelligere Vorgaben ohne gesetzgeberisches Eingreifen und begründete das Ganze unter anderem mit der Meinungsfreiheit. Schulen und Volksschulen sollten die Medienkompetenz der Bürger erhöhen und es solle auf Selbstverpflichtungen der Netzwerke gedrängt werden. Moderner Datenschutz bedürfe ein Eingehen auf die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens.
Gerold Reichenbach von der SPD unterstützte den Antrag im Wesentlichen, merkte allerdings an, dass es wichtiger wäre, der Bundesregierung bei den laufenden Verhandlungen zur europäischen Datenschutzverordnung „auf die Finger zu schauen“.
Erik Schweikert (FDP) lehnte den Antrag ab, weil er Dinge fordere, die bereits gesetzlich geregelt seien. Auch er plädierte für Selbstregulierung und Verbraucheraufklärung; Halina Wawzyniak (Linke) nannte den Antrag „gelungen“. Selbstregulierung sei v.a. aus Sicht von Facebook und Google praktisch: „Die Politik ist auf lange Zeit in der Illussion verfangen, etwas getan zu haben, die Unternehmen müssen sich nicht wirklich bewegen und die Durchsetzbarkeit ist gleich Null.“
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: Digitale Gesellschaft: TKG-Novelle verpasste Gelegenheit für Internetstandort Deutschland
: Digitale Gesellschaft: TKG-Novelle verpasste Gelegenheit für Internetstandort Deutschland Da gerade im Bundestag einige Vertreter der Regierungskoalition gebetsmühlenhaft wiederholen, dass sie ja im Telekommunikationsgesetz die Netzneutralität gesichert hätten, sei hier auf unseren Kommentar dazu im Blog vom Digitale Gesellschaft e.V. verwiesen: TKG-Novelle verpasste Gelegenheit für Internetstandort Deutschland.
Statt leerer Worte wäre eine gesetzliche Regelung notwendig gewesen, die die Netzneutralität garantiert und dafür der Bundesnetzagentur und der Öffentlichkeit die notwendigen Instrumente an die Hand gibt.” […] “Die Novelle wäre die beste Gelegenheit gewesen, festzuschreiben, dass die Provider nicht beliebig im Internet herumpfuschen dürfen und es dann noch als solches verkaufen dürfen”, erläutert Markus Beckedahl. “Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen führen zu nichts. Wir werden auch weiterhin nicht wissen, welche Provider am Verkehr ihrer Kunden herumpfuschen, Inhalte verlangsamen oder bevorzugen.” […] Abgeordnete von CDU, CSU und FDP äußerten, dass der Markt für Netzneutralität sorgen würde. “Aber wie soll ein Markt funktionieren, wenn niemand weiß, was die Anbieter wirklich anbieten? Ohne Netzneutralität hätten wir heute noch das teure, langsame und schlechte BTX aus Bundespostzeiten”, erklärt Beckedahl. Der Digitale Gesellschaft e.V. lehnt die Regelungen, die die Bundesregierung nun vorgeschlagen hat, daher ab.
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: Streit um Telekommunikationsgesetz (Update)
: Streit um Telekommunikationsgesetz (Update) Auf einmal muss es ganz schnell gehen: Während gestern noch die morgige Abstimmung zur Reform des Telekommunikationsgesetzes verschoben werden sollte, weil CSU und FDP sich um die Einführung eines Universaldienstes gestritten haben, wurde wohl ein Deal beschlossen und die Opposition heute Morgen mit 117 Seiten Papier (PDF) überrascht. Die fand das nicht lustig und reagiert in ihren Blogs dementsprechend. Befürchtet wird eine Art Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.
SPD-Fraktion: Eklat im Innenausschuss: Regierung versucht TKG-Novelle im Schweinsgalopp durchzubringen.
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: UANM: Expertengespräch Datenschutz im Internet
: UANM: Expertengespräch Datenschutz im Internet Im Unterausschuss Neue Medien wurde gestern im Bundestag im Rahmen eines Expertengesprächs über „Datensicherheit bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken in Anbetracht einer Entschließung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes“, kurz Datenschutz bei Facebook und Google diskutiert. Wie zu erwarten, kam dabei nichts Neues heraus. Dafür gibt es davon eine Videoaufzeichnung:
Kann man hier auch als MP4 herunterladen.
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: Vor- und Nachher: Büttenrede von Hans-Peter Uhl
: Vor- und Nachher: Büttenrede von Hans-Peter Uhl Fefe weist auf ein paar inhaltliche Diskrepanzen zwischen dem (Live-Mitschnitt-)Video der Büttenrede von Hans-Peter Uhl hin und was im Protokoll auf der Seite des Deutschen Bundestages zu finden ist.
Hier ist erstmal ein Ausschnittaus dem Protokoll:
vielmehr verfügt das Land über Sicherheitsbehörden, die sehr kontrolliert, sehr sorgfältig, sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgehen. So soll es auch sein.
Es wäre schlimm, wenn unser Land von Piraten und Chaoten aus dem Chaos Computer Club regiert würde.
Wir haben Sicherheitsbeamte, die Recht und Gesetz verpflichtet sind.
Live klang das dann etwas anders, wie man noch im Video in der Bundestag-Mediathek hören kann:
Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet, die sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgeht, und so soll es auch sein.
Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub.
Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.
Gut, dass es mittlerweile Videostreams gibt, so dass man Realitätsverzerrungen besser dokumentieren kann.
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: Sprechzettel von BKA-Chef Ziercke zum Staatstrojaner
: Sprechzettel von BKA-Chef Ziercke zum Staatstrojaner Gestern hat BKA-Chef Ziercke vor dem Innenausschuss im Deutschen Bundestag zu den Staatstrojaner-Vorwürfen geredet. Hier ist sein Redemanuskript. Kurz Zusammenfassung: Alles in Ordnung, das läuft streng nach DIN ISO 9000ff und die Software darf auch gar nichts Illegales tun! Der Trojaner zerstört sich selbst und Updates werden auch gern und oft eingespielt. Wie die letzte Aussage mit früheren Aussagen zusammenhängt, das BKA könne gar nicht updaten, wurde bisher nicht erklärt.
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: Aktuelle Stunde im Bundestag zum Staatstrojaner
: Aktuelle Stunde im Bundestag zum Staatstrojaner Im Bundestag läuft seit eben die Aktuelle Stunde zum Staatstrojaner. Bundesinnenminister Friedrich schwänzt und hat Staatssekretär Ole Schröder vorgeschickt. Stream gibts auf bundestag.de. Ich verlink später.
Mein Höhepunkt bisher ist dieser Satz von Hans-Peter Uhl: „Die Computer der Kriminellen werden immer ausgetüftelter, immer raffinierter!“
Auch gut ist sein Staatsverständnis und wer uns regiert:
„Es wäre schlimm, wenn zum Schluß unser Staat regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub, es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und Gesetz verpflichtet sind.“
Update: Hier ist die Büttenrede von Hans-Peter Uhl:
Eine Zusammenfassung findet man u.a. bei Zeit-Online: Denn die Behörden wissen nicht, was sie tun.
BKA und Zoll konnten gar nicht sicher wissen, was der Staatstrojaner kann und was nicht. Sie haben den Quellcode nie gesehen, also auch keine Kontrolle über die Software.
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: Enquete: Netzneutralitod nochmal verhindert
: Enquete: Netzneutralitod nochmal verhindert Heute tagte die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft im Deutschen Bundestag. Konkret ging es um zwei große Tagesordnungspunkte, die in der knapp fünf Stunden langen Sitzung mehr oder wenig ausgiebig bis hin zu epischer Länge diskutiert wurden. Zumindest der eine Punkt. In einer der letzten Sitzungen hatte die Enquete-Kommission einstimmig die Vergabe von Gutachten zu den Themen „Vergütungsmodelle und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation von Urheberinnen und Urhebern“, sowie „Netzneutralität und Arbeitsplätze“ beschlossen. Diese waren auch ausgeschrieben worden, aber da kamen aus Sicht der Koalition leider keine Bewerbungen von ihnen nahe stehenden Lobbygruppen, sondern ganz im Gegenteil zumindest beim Urheberrecht kamen zwei Bewerbungen von progressiven Wissenschaftlern. So musste man dann irgendwie diese Studien wieder mit der eigenen Mehrheit absägen, was zu einer zweistündigen Debatte führte. Die war ziemlich langatmig, die Argumente waren weitgehend an den Haaren herbeigezogen und nicht nur bei den Zuschauern an den Empfangsgeräten führte dies wahrscheinlich zu etwas mehr Parteienverdrossenheit und Müdigkeit. Einzelne Personen auf der Zuschauertribüne im Saal waren da bereits eingeschlafen.
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: Montag stimmt Internetenquete zum 3. Mal über Netzneutralität ab
: Montag stimmt Internetenquete zum 3. Mal über Netzneutralität ab Am Montag trifft sich nach der Sommerpause die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum ersten Mal nach Sommerpause zu einer öffentlichen Sitzung. Erneut auf der Tagesordnung ist u.a. die Abstimmung des Kapitels zu Netzneutralität. Das sollte schon in den vergangenen zwei Sitzungen abgestimmt werden, aber da dem Regierungslager jeweils die Mehrheit fehlte, wurden die Abstimmungen jewiels mit fadenscheinigen Begründungen abgesetzt, was ich beim letzten Mal als „Schmierenkomödie“ bezeichnete. Und wenn man sich jetzt die Rechtfertigungen von damals anschaut, lag ich damit nicht falsch.
Konkret geht es um die Handlungsempfehlungen. In der gesamten Debatte in der Projektgruppe Netzneutralität über ging es um den Knackpunkt, ob die Netzneutralität gesetzlich gesichert werden sollte, um ein Echtes Netz zu erhalten oder, wie die Regierungskoalition und die Telekommunikationslobby es wünscht, der Markt schon dafür sorgen soll. Dieser Knackpunkt spaltet die Enquete-Kommission und eine Einigung darüber ist nicht möglich. Nach derzeitigen Einschätzungen gibt es 17 Stimmen für unsere Handlungsempfehlungen, Netzneutralität gesetzlich zu sichern und die richtigen Rahmenbedingungen für ein Echtes Netz zu schaffen, die anderen 17 Stimmen werden vermutlich anders stimmen und sehen die Marktkräfte als Garant an. Wie gut der Markt funktioniert, sehen wir ja an zahlreichen Beispielen, z.B. im Mobilfunkbereich, wo einfach Tatsachen geschaffen werden und die Netzneutralität schleichend abgeschafft wird. Allerdings ist für ein Sondervotum eine Mehrheit notwendig, bei Stimmengleichheit gilt Sondervotum, was ein Änderungsantrag ist, als gescheitert und erscheint dann am Ende des Textes gesondert. Schöner wäre es natürlich, diese Handlungsempfehlung im offiziellen Teil unterzubringen. Wünscht uns daher Glück.
Insofern wird es Morgen spannend. Ebenfalls spannend dürften Abstimmungen über die Vergabe von Studien werden. Die Enquete-Kommission hat einstimmig beschlossen, Studien auszuschreiben, umz.B. „Vergütungsmodelle und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation von Urheberinnen und Urhebern“ zu untersuchen. Die Ausschreibung lief, aber da sich nur Wissenschaftler beworben haben, die eher eine progressive Linie in Sachen Urheberrechtsreform vertreten, möchte die Regierungskoalition einfach die Studien und ihre Ausschreibung beerdigen.
Die Sitzung beginnt um 13 Uhr. Ob es einen Livestream gibt, weiß ich gerade nicht. Ansonsten wird man hier und auf Twitter zeitnah Einschätzungen zum Verlauf der Sitzung zu lesen bekommen.
Hier ist übrigens unser Sondervotum für ein Echtes Netz und die Erhaltung der Netzneutralität im Volltext, auch zu finden im PDF zur Netzneutralitäts-AG ab Seite 55.
Sondervotum der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1 sowie der Sachverständigen Markus Beckedahl, Alvar Freude, Dr. Jeanette Hofmann, Constanze Kurz, Annette Mühlberg, Lothar Schröder, Dr. Wolfgang Schulz, Cornelia Tausch
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: Mitzeichnen: Petition gegen Vorratsdatenspeicherung
: Mitzeichnen: Petition gegen Vorratsdatenspeicherung Es gibt wieder eine neue Petition beim Deutschen Bundestag, deren Mitzeichnung wir sehr empfehlen. Die Petition „Strafprozessordnung – Verbot der Vorratsdatenspeicherung“ vom 15.03.2011 wurde von Kai-Uwe Steffens eingereicht und kommt aus dem Umfeld des AK Vorrat. Der Text begründet nochmal in aller Petitions-Kürze, warum wir keine Vorratsdatenspeicherung wollen. Selbstverständlich kann diese Petition auch noch mehr Aufmerksamkeit gebrauchen. Darüber bloggen, twittern, sonstwo verlinken, per Mail schicken, Link als Poster aufhängen und was einem sonst so auffällt.
(Das Datum der Einreichung ist ungleich dem Veröffentlichungsdatum. Die Petition wurde erst gestern freigeschaltet und hat sechs Wochen Laufzeit. Das sollte ausreichen, um auf 50.000 MItzeichner zu kommen).
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Begründung
Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt.
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: Dem Bundestag erklärt: Wikis und Wikipedia (Update)
: Dem Bundestag erklärt: Wikis und Wikipedia (Update) Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt in einem Infobrief Wikis und die Wikipedia: Entwicklung und Bedeutung der ehrenamtlich im Internet eingestellten Wissensangebote insbesondere im Hinblick auf die Wiki-Initiativen. (PDF)
Update: Link wurde geändert.
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: Enquete: Im siebenten Kreis der Demokratie
: Enquete: Im siebenten Kreis der Demokratie Constanze Kurz hat in der FAZ ihre Erfahrungen mit den aktuellen Entwicklungen in der Enquete-Kommission Internet & digitale Gesellschaft beschrieben: Im siebenten Kreis der Demokratie.
Man könnte das als Anlass nehmen, grundsätzlich über die Ehrlichkeit und Sachbezogenheit im politischen Leben zu philosophieren. Der aufmerksame Beobachter des Raumschiffs Bundestag aber wird nicht sonderlich überrascht sein. Die Sitzung am vergangenen Montag jedoch, auf der der bereits verspätete Zwischenbericht zu den Themen Netzneutralität, Datenschutz, Urheberrecht und Medienkompetenz verabschiedet werden sollte, warf ein besonders hartes Schlaglicht auf das Demokratie- und Selbstverständnis der Regierungskoalition.
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: Demokratie live: Schmierenkomödie in der Enquete
: Demokratie live: Schmierenkomödie in der Enquete Heute gibt es eine weitere Sitzung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Schon vergangene Woche sollte über den Text der Arbeitsgruppe Netzneutralität abgestimmt werden. Allerdings wurde diese Abstimmung durch die fadenscheinige Begründung auf heute verschoben, dass einzelne Abgeordnete nicht in der Lage waren, sieben neue Zeilen konsensual in der vorherigen Projektgruppe abgestimmte Position zu entscheiden.
Heute dann gab es Abstimmungen über den Rest der Handlungsempfehlungen zu Urheberrecht. Überraschenderweise gab es einige Mehrheiten für progressive Punkte, was sich die Koalition anders vorgestellt hatte. Übrigens soll darüber neu abgestimmt werden, das ist zumindest die Idee von Sachverständigen und Abgeordneten der Koalition! Als es dann zum Programmpunkt Netzneutralität ging, beantragte die Koalition eine 30 Minuten lange Pause, um die Möglichkeit zum Mittagessen zu haben. Allerdings ging man dann nicht zum Mittagessen, sondern in einen Raum, um die wiederholte Exit-Strategie für den Abbruch der Abstimmungen über Netzneutralität zu besprechen.
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: Enquete-Kommission erklärt Creative Commons
: Enquete-Kommission erklärt Creative Commons Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat heute in einem siebenstündigen Abstimmungsmarathon nur die Texte zu Medienkompetenz und Teile zu Urheberrecht abgestimmt. Den genauen Text mit allen Sondervoten gibt es in den kommenden Tagen. Zumindest den Teil zu Creative Commons ist weitgehend abgestimmt, eine Handlungsempfehlung steht kommende Woche noch zur Abstimmung und findet hoffentlich auch eine Mehrheit. Hier ist der Text, wozu man natürlich schreiben muss, dass die Texte des Enquete-Berichtes auch keine Creative Commons Werbetexte darstellen, sondern neutral die Vor- und Nachteile abwägen. Lustig ist übrigens die Geschichte mit der Abstimmung einer konkreten Handlungsempfehlung, die unter dem Beschreibungstext folgt. Da hatte Dieter Gorny aus Versehen für eine Förderung von Creative Commons gestimmt, sein Votum aber wieder zurückgezogen als ihm das auffiel.
Und hier ist der komplette Text des Kapitel 1.9 zu „Das Konzept der Creative Commons“: (Fussnoten finden sich im Text ab Seite 43ff).
(Bei Copy&Paste aus PDF sind wohl Umlaute kaputt gegangen. Muss ich Morgen ändern, nach zwölf Stunden Sitzungen hab ich da jetzt keine Lust drauf)„Gegründet von einer Gruppe urheberrechtskritischer Juristen entwickelte die Organisation Creative Commons (CC) einen Satz gleichnamiger Urheberrechtslizenzen. Diese Lizenzen sind mittlerweile an über 70 lokale Rechtsordnungen weltweit angepasst und werden beispielsweise von der freien Online- Enzyklopädie Wikipedia verwendet. CC ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. Das Vorbild sind Lizenzen aus der Freien-Software-/Open-Source-Welt.
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: Sexy Bundestag
: Sexy Bundestag
In dem Hollywood-Film über die Geschichte von Facebook gibt es die Erzählung, dass Mark Zuckerberg mit einer „Hot or not“-Webseite einen Vorläufer des sozialen Netzwerkes geschaffen hatte. Sowas gibt es jetzt auch als „Sexy Bundestag“ (Update: Link führt nicht mehr dahin) für Bundestagsabgeordnete. Es wäre natürlich schöner, wenn man sowas auf Basis von Abstimmungsverhalten und anderer Parameter als reine Äußerlichkeiten und die Qualität von Portrait-Fotos machen würde, aber dank Fraktionszwang wäre das eher langweilig und auch sonst würde das Prinzip wegen einer höheren Komplexität wohl nicht wirklich funktionieren.
Abstimmen kann man auch über Äußerlichkeiten von irischen und britischen Abgeordneten. Macht aber nur ein paar Klicks Klick-Spaß, dann kommt eine Werbeeinblendung.
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: Montag: Enquete-Kommission stimmt über Netzneutralität ab (Update)
: Montag: Enquete-Kommission stimmt über Netzneutralität ab (Update) Update: Da auf der Koalitionsbank eine Person fehlt und padeluun auf SpOn angekündigt hat, mit uns für eine starke Netzneutralitäsregelung zu stimmen, hat die CDU/CSU unter einem Vorwand die Abstimmung über Netzneutralität verschoben. Vorwand waren 20 Seiten Text, die angeblich neu sind und erst vor zwei Stunden verschickt worden sind. Diese 20 Seiten Text enthalten aber nur rund sieben Zeilen neuen Text, der heute Morgen von der Projektgruppe Netzneutralität beschlossen wurde. Insofern erklärt wohl die fehlende Person eher die Verschiebung. Man kann schon davon ausgehen, dass Abgeordnete in der Lage sind, 1–2 Stunden vor einer Abstimmung sieben Zeilen neuen Text lesen zu können. Das ist ihr Dailyjob. Nächster Termin ist dann kommenden Montag, wenn da alle Abgeordneten und Sachverständigen von der Regierungskoalition anwesend sind.
Nochmal Update: Wir vertagen den kompletten Netzneutralitätstext, weil einige Abgeordnete nicht in der Lage sein wollen, sieben Zeilen neuen Text in zwei Stunden durchzulesen, aber gleichzeitig sollen wir Abends um 22 Uhr diverse längere Tischvorlagen zum Urheberrecht abstimmen?! Wir sind allerdings intellektuell in der Lage, schnell Texte zu lesen und uns eine Meinung dazu bilden zu können.
Morgen gibt es ab 15 Uhr die elfte Sitzung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. In dieser wird der Zwischenbericht abgestimmt als Zusammenfassung der ersten vier Arbeitsgruppen Datenschutz, Netzneutralität (PDF), Urheberrecht (PDF) und Medienkompetenz (PDF). Während in einer der letzten Sitzungen schon große Teile des Datenschutz-Textes abgestimmt wurden, wird der Schwerpunkt des Abstimmungsmarathons Morgen auf den anderen drei Gruppen liegen.
Besonders spannend dürfte es bei Netzneutralität werden. Hier gibt es ein Sondervotum der kompletten Opposition samt ihrer Sachverständigen, in denen für eine Stärkung von Netzneutralität plädiert und zahlreiche Handlungsempfehlungen vorgeschlagen wird. Die Abstimmung ist dadurch spannend, weil kein anderes Sondervotum soviele Unterstützer gefunden hat und es in der Arbeitsgruppe zwei fast gleich große Lager gibt: Während die Regierungskoalition samt Sachverständigen irgendwie Netzneutralität durch den Markt schützen will, damit aber die Einführung von Diensteklassen meint (was die Lobbyverbände und Unternehmen der Telekommunikationsbranche wünschen), setzt sich das andere Lager für eine staatliche Verankerung ein, wie es beispielsweise diese Woche die Niederlande vorgemacht haben.
Spannend dürfte sein, wie einzelne Sachverständige der Regierungsfraktionen abstimmen werden und ob das Sondervotum eine Mehrheit erreicht. Immerhin finden sich unter diesen auch padeluun (für die FDP), sowie Nicole Simon und der neue Netzneutralitätsbefürworter Dieter Gorny (Beide CDU/CSU). Stimmen diese für Diensteklassen oder für einen besseren Schutz von Netzneutralität durch eine gesetzliche Verankerung?
Hier ist das Sondervotum im Volltext, auch zu finden im PDF zur Netzneutralitäts-AG ab Seite 55.
Sondervotum der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1 sowie der Sachverständigen Markus Beckedahl, Alvar Freude, Dr. Jeanette Hofmann, Constanze Kurz, Annette Mühlberg, Lothar Schröder, Dr. Wolfgang Schulz, Cornelia Tausch