Bundestag

  • : Morgen: Bundestag stimmt über Telemediengesetz ab
    Morgen: Bundestag stimmt über Telemediengesetz ab

    Morgen soll im Bundestag das umstrittene Telemediengesetz verabschiedet werden. Die Bundesregierung legt bei der so genannten „Internet-Gesetzgebung“ einen rasanten Zeitplan vor, den man ja gewöhnt ist. Für Debatten und Verbesserungen bleibt da keine Zeit. Argumentiert wird mit der Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages zum 1.März 2007. Allerdings ist das eine schlechte Ausrede für ein lückenhaftes Telemediengesetz, was bereits bei der Verabschiedung überaltert ist. Die Kritik von zivilgesellschaftlicher Seite findet man in einem gemeinsamen Papier (PDF), was von verschiedneen Bürgerrechtsorganisationen veröffentlicht wurde. Viele Informationen zur aktuellen Debatte finden sich in diesem Blog unter dem Schlagwort „Telemediengesetz“.

    Der Datenschützer und Jurist Patrick Breyer erklärt im NetzpolitikTV-Interview die zivilgesellschaftliche Kritik am Telemediengesetz und warum diese Internet-Gesetzgebung alle Internetnutzer betrifft und gleichzeitig Bürger- und Verbraucherrechte befährdet:

    17. Januar 2007 5
  • : 1.000 Protestbriefe gegen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten
    1.000 Protestbriefe gegen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten

    Einen wachsenden Widerstand gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung (verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten zur verbesserten Strafverfolgung) vermeldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Er zieht damit eine positive Zwischenbilanz seiner Aktion „Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung“. Auf einem speziellen Internetportal (http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu) können besorgte Bürger seit September 2006 offene Protestbriefe gegen die von Union und SPD geplante sechsmonatige Speicherung weiter Teile des Kommunikations‑, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens der Bevölkerung schreiben. Die Briefe werden allen 448 Abgeordneten von Union und SPD per E‑Mail zugeleitet. Die über 1.000 individuell formulierten Briefe besorgter Bürger zeigten, dass von Politikverdrossenheit keine Rede sein könne, erklärte der Arbeitskreis heute. Sehr anschauliche Auszüge aus den Briefen der BürgerInnen finden sich in der Pressemitteilung.

    15. Januar 2007 6
  • : Anhörung zum Telemediengesetz im Wirtschaftsausschuss
    Anhörung zum Telemediengesetz im Wirtschaftsausschuss

    Während ich gestern an der Technsichen Fachhochschule Medieninformatik-Studenten Freie Software und offene Innovationsprozesse erklärte, tagte ein paar Kilometer weiter im Süden der Wirtsschaftsausschuss des Deutschen Bundestags und veranstaltete eine Anhörung zum geplanten Telemediengesetz (TMG). Eigentlich schade, dass ich das nicht mitbloggen konnte, aber die Lehrveranstaltung hat auch Spass gemacht. Und praktischerweise hat Stefan Krempl wieder für Heise eine Zusammenfassung der Debatte geschrieben: Erhebliche Bedenken gegen geplantes Telemediengesetz.

    Kurz zusammengefasst ist wie (fast) immer niemand zufrieden. In diesem Fall kann ich beide Seiten gut verstehen: Sowohl von Verbraucher- als auch von Industrieseite gibt es erhebliche Kritik zu den Themen Spam-Bekämpfung, zur Haftung von Providern und zum Datenschutz.

    Nicht vergessen werden dürfe, dass die Nutzer von dem Gesetz „am stärksten betroffen sind“, machte der Jurist Patrick Breyer auf Mängel bei den datenschutzrechtlichen Vorgaben aufmerksam. Es müssten Vorkehrungen gegen die Praxis vieler Web-Anbieter getroffen werden, das Surferverhalten mit „jedem Klick, jeder Suchanfrage“ umfassend zu protokollieren und über Jahre hinaus zu speichern. Für die Erlaubnis zur Profilerstellung bei der Verwendung von Pseudonymen sollte eine bewusste Einwilligung erforderlich sein; Anmeldungen für Web-Dienste dürften in vielen Fällen nicht mit einem Zwang zur Datenabgabe oder dem Bezug von Newslettern gekoppelt werden.

    Die weite Auskunftsregelung im TMG-Entwurf, wonach die Anbieter von Tele- und Mediendiensten „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen, ist laut Breyer „überflüssig“, angesichts dafür bereits bestehender anderer Gesetze. Das Konstrukt sei überdies gefährlich, da keine Voraussetzungen für die Datenerhebung formuliert würden.

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Pressmeitteilung zu der Anhörung veröffentlicht:

    VZBV: Digitale Sicherheit: Datenmissbrauch im Internet nimmt zu – „Neues Telemediengesetz schafft keine Verbesserungen beim Datenschutz“

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor einem zunehmenden Missbrauch der Daten von Internetnutzern. Heute wird in einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages der Vorschlag für ein neues Telemediengesetz diskutiert. Der vzbv befürchtet aber, dass der ohnehin ungenügende Schutz persönlicher Daten im Internet durch den Vorschlag der Bundesregierung noch weiter geschwächt werde. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie in der virtuellen Welt ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben“, sagte vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl heute bei der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag. „Das ist derzeit nicht der Fall – und das Telemediengesetz wird die Situation eher noch verschlimmern.“

    Vom 6. Dezember gibt es auch noch eine offizielle Stellungnahme (PDF).

    Die Pressmeitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein gibt e shie rmal als Full-Quote: Telemediengesetz: Datenschützer gegen Unkultur aus Zensur und Meinungskontrolle.

    Im Rahmen der heutigen Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie in Berlin nahm der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein Dr. Johann Bizer für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) zum Telemediengesetz (TMG) Stellung. Sein Fazit: „Zu kurz gesprungen.“ Das Gesetz werde in der Praxis viel Verwirrung verursachen. Nur hochspezialisierte Juristen könnten den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abgrenzung zur Telekommunikation nachvollziehen.

    Auf massive Kritik stößt beim ULD die geplante Ausweitung der Auskunftspflichten der Teledienstbetreiber gegenüber den Sicherheitsbehörden auf Abrechnungsdaten sowie der Zugriff hierauf durch die Nachrichtendienste und die Behörden der Gefahrenabwehr: „Bei der Jagd auf die Nutzerdaten haben die Verfasser des Gesetzentwurfes jedes Maß verloren. Vor allem haben sie das naheliegendste Mittel zur Schaffung von mehr Sicherheit im TMG übersehen – die Präzisierung der Kennzeichnungspflicht der Dienstanbieter“, so Bizer.

    „Wenn dem Gesetzgeber wirklich die Unterbindung und Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet ein Anliegen ist, dann muss er die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung verschärfen und technisch unterstützen. Die hemmungslose Erfassung der Nutzerinnen und Nutzer produziert nur missbrauchsanfällige Datenfriedhöfe. Als Datenschützer können wir vor den anstehenden Veränderungen nur warnen: Die Nutzerkontrolle etwa über das Lesen eines Newsletters ist – in der realen Welt – vergleichbar mit der Registrierung, wer wann welche Zeitung abonniert bzw. welchen Artikel gelesen hat. Die Ausweitung der Auskunftspflichten in den präventiven Bereich der Nachrichtendienste und Polizei hinein ist der Einstieg in die Unkultur von Zensur und Meinungskontrolle.“

    Im Übrigen rügt Bizer, dass der Gesetzentwurf auf Regelungen über die Auskunftspraxis zugunsten der betroffenen Nutzerinnen und Nutzern verzichtet: „Ohne eine Verpflichtung zur Dokumentation der Auskünfte haben die Betroffenen keine Chance nachzuvollziehen, wer die eigenen Vertrags- und Abrechnungsdaten bekommen hat. Zudem verzichtet das Parlament ohne entsprechende Erhebungen über die Auskunftspraxis auf die Kenntnis, wie das Gesetz angewendet wird.“ In vergleichbaren Fällen verweist die Regierung dann immer achselzuckend auf die fehlende Datenlage.

    Weiterhin gibt es eine „Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Elektronisches-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG), BT-Drs. 16/3078
    gegenüber dem Deutschen Bundestag anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 11.12.2006“.

    Das Telemediengesetz ist im Moment eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben mit den meisten Auswirkungen auf das Netz auf nationaler Ebene und die Kritik der Datenschützer ist voll brechtigt. Ich empfehle mal jedem Nicht-Juristen, sich den Gesetzesentwurf durch zu lesen. Selbst Juristen sind etwas erschlagen von den komplizierten Formulierungen. Beim derzeitigen Stand hat man nicht gerade das Gefühl, dass damit mehr Rechtsicherheit geschaffen wird. Eher im Gegenteil.

    12. Dezember 2006
  • : Telekommunikationsgesetz verabschiedet
    Telekommunikationsgesetz verabschiedet

    Gestern hat der Bundestag eine Reform des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Mit dabei ist die „Lex-Telekom“, auch „Regulierungsferien“ genannt. Mal schauen, was die EU-Kommission dazu noch sagen wird. Aktuell hat sich das US-Wirtschaftsministerium darüber mit einem Brief beschwert.

    Heise: Bundestag verabschiedet Telekommunikationsgesetz.
    Golem: Viel Kritik für neues Telekommunikationsgesetz.
    Heise: Neues Telekommunikationsgesetz erhält viele schlechte Noten.
    Urheberrecht.org: Bundestag beschließt Änderungen zum Telekommunikationsgesetz.

    Verbraucherschutzzentrale: Bundestag: Regulierungsferien und unzureichender Schutz vor Telefonmissbrauch

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das am heutigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Telekommunikationsgesetz als Enttäuschung bezeichnet. „Das Gesetz schottet die Deutsche Telekom AG beim Ausbau der Glasfasernetze gegen Wettbewerber ab und bringt nicht die notwendige Verbesserung beim Verbraucherschutz,“ sagte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl. Intransparente Preise beim Telefonieren und bei der Nutzung von teuren Telefonmehrwertdiensten stellten für Verbraucher eine erhebliche Kostenfalle dar: „Eine ganze Branche ist darauf spezialisiert, den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen – diesem Treiben setzt die Regierungskoalition keine effektiven Schutzmechanismen entgegen.“

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    1. Dezember 2006 1
  • : Fachgespräch zu Computerspiele: Was wird hier gespielt?
    Fachgespräch zu Computerspiele: Was wird hier gespielt?

    Heute fand im Bundestag ein Fachgespräch der grünen Fraktion zum Thema „Computerspiele: Was wird hier gespielt?“ statt. Der Zeitpunkt war gut gewählt, vor allem, wo der Termin wohl schon seit dem Frühjahr feststand. Auf jeden Fall passte das Fachgespräch vom Timing her optimal in die aktuelle „Killerspiele“-Debatte. Ich wollte eigentlich die Statements der Sachverständigen auf Video aufnehmen, hatte dafür auch die Genehmigung bekommen, aber die Architektur wollte nicht so wirklich mitspielen. Der Ausschussraum bestand leider aus einem Tischkreis und es gab keinen beweglichen Tisch, um meine kleine Kamera aufzubauen.So hab ich nur das Interessante mitgeschrieben. Und ich fand einiges interessant, vor allem hörte man mal andere Töne als Verbote und die üblichen Pfeiffer-Argumentationen, wie gefährlich Computerspiele seien.

    Apropos: Wer sich für das interessiert, was ich nicht so interessant fand, findet bei Spiegel-Online auch noch einen Artikel zu dem Fachgespräch: „Media Markt“ im Kinderzimmer. Übereinstimmung gleich Null. Naja, der Titel des Fachgesprächs ist gleich.

    Im ersten Teil ging es um „Kompetenter Umgang mit Computerspielen“

    Sehr gut fand ich das Einstiegsstatement von Prof. Dr. Winfred Kaminski, der Leiter des Instituts für Medienforschung und Medienpädagogik an der Fachhochschule Köln ist.

    Die aktuelle Verbots-Debatten wären kurzsichtige, ja reflexartige Feststellungen, und würde keine Antwort auf drängende Fragen bringen. Betroffenheit würde als Ratgeber fungieren, diese sei aber kein guter Ratgeber und führe zu kurzschlüssigen Formeln, mit denen man nicht gewinnen könne. Die Debatte komme ihm vor, als „ob Blinde von den Farben reden wollen“. Dies in Bezug auf Politiker wie Beckstein, die gar nicht wissen, wovon sie reden. Als Beispiel brachte er eine Ministerin aus NRW, die letzte Woche in der Sendung „Hart, aber Fair“ im WDR erstmal erwähnte, dass sie nichts über Computerspielen wüsste, um dann zwei Minuten später ein Verbot zu fordern. O‑Ton Kaminiski: „Da fällt mir nichts mehr ein.“ Die Sendung scheint eh Christiansen von gestern beinahe getoppt zu haben, der Moderator hätte ständig Fragen gestellt, in denen er die Antworten schon vorweggenommen hätte. Killerspiele würde es auf dem deutschen Markt sowieso nicht geben, „auch wenn der Pfeiffer immer etwa anderes behauptet“.

    27. November 2006 14
  • : Kein Filmen bei Urheberrechts-Anhörungen möglich
    Kein Filmen bei Urheberrechts-Anhörungen möglich

    Letzte Woche hatte ich darüber geschrieben, dass ich gerne die Urheberrechts-Anhörungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auf Video aufzeichnen wollte. Nach mehreren Telefonaten und eMails habe ich heute morgen leider vom Sekretariat des Rechtsausschusses nur die Erlaubnis bekommen, in den ersten 5–10 Minuten der Sitzung aufnahmen zu machen.

    Für mich ist das aber uninteressant, da ich nicht die Tagesschau bin und ein paar atmosphärische Bilder wollte, sondern die inhaltlichen Aussagen der Sachverständigten dokumentieren wollte. In den verschiedenen Telefonaten wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass Ausschuss-Sitzungen etwas anderes seien als Plenarsitzungen. Es wurde auch damit argumentiert, dass Plenarsitzungen eine andere Art von Öffentlichkeit seien als öffentliche Ausschuss-Sitzungen.

    Am meisten Sorgen machte mans ich aber über die Sachverständigten und das Aufnahmen von deren Lobby-Statements für immer im Internet landen könnten. Aus meiner Sicht ist das nicht wirklich ein Argument, weil die Sachverständigten in einer öffentlichen Sitzungen als Vertreter unterschiedlicher Lobbies auftreten. Aber ich kann es leider nicht ändern, es ist eine politische Entscheidung gewesen, die wohl durch die Abgeordneten des Rechtsausschuss getroffen wurde. Schade, ich hatte gehofft, dass der Bundestag hätte etwas mehr Mut zur Transparenz zeigt.

    8. November 2006 11
  • : Urheberrechts-Anhörung im Bundestag filmen?
    Urheberrechts-Anhörung im Bundestag filmen?

    Gestern hatte ich schonmal über unsere Idee geschrieben, einfach mal die kommenden Urheberrechtsanhörungen im Bundestag zu filmen und die einzelnen Beiträge der Sachverständigen im Internet zur Verfügung zu stellen. Gründe dafür gibt es einige. Immerhin ist es eine öffentliche Sitzung, Plätze sind limitiert und man muss in Berlin vor Ort sein, technisch ist es problemlos möglich und es würde die Transparenz enorm fördern. Bürger könnten sich mit den unterschiedlichen Argumenten besser auseinandersetzen und die letztendliche Entscheidung durch das Parlament evt. besser verstehen. Zumindest dienen diese Anhörungen theoretisch der Meinungsbildung, auch wenn das Ergebnis vorher meist schon feststeht.

    Wie ich gestern schon schrieb, ist das aber nicht so einfach. Mitarbeiter von verschiedenen Bundestagabgeordneten haben mich immer wieder an das Sekretariat des Rechtsausschusses verwiesen. Dort hab ich gerade eine freundliche Verantwortliche erreicht und die Situation besprochen. Wie alle anderen war sie erstmal etwas verwirrt, was wir genau dort tun wollen. Sie erklärte mir das Prinzip des Bundestags-Fernsehen und dass die Aufzeichnungen ja Fernsehsendern zur Verfügung gestellt würden. Sie verstand aber auch schnell, dass ich damit nichts anfangen könnte, weil ich nach traditioneller Sichtweise nicht als Fernsehsender gelten würde (Obwohl es hier NetzpolitikTV gibt). Auf das Argument, dass man doch alles mitschreiben könne, konnte ich auch nur antworten, dass wir gerne modernerer Medienformen als die Schrift nutzen wollen würden und das ja mittlerweile auch problemlos gehen würde. Foto- und Videoaufnahmen sind im Bundestag übrigens generell nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.

    Kommen wir zu ihrem stärksten Argument: Man müsste erstmal die Sachverständigen fragen. Denn diese würden ja hauptsächlich gefilmt und ihre Stellungnahmen könnte man doch auch in schriftlicher Form im Netz finden. Ich erwiderte, dass die Frage- und Antwortrunde doch viel spannender sei, weil die Sachverständigen dort zumeist frei sprechen und nicht alles vom Blatt ablesen würden. Aber das scheint genau das Problem zu sein, dass man genau dies befürchte. Youtube-Politics lässt grüssen. Man könnte aber auch davon ausgehen, dass die Sachverständigen ein Interesse daran haben könnten, für ihre Meinungen ein grösseres Publikum zu erreichen.

    Weiterer Verlauf ist jetzt, dass ich eine offizielle Anfrage stelle, dieses Medium hier erkläre und eine Ausnahmegenehmigung erfrage. Das Sekretariat ist nur der Ansprechpartner in Verwaltungsfragen, hier gehts wohl um eine politsiche Frage, die der Ausschussvorsitz oder sonstwer entscheiden muss. Ich bleibe auf jeden Fall dran. Meiner Meinung nach sollte der Bundestag in seiner Arbeit transparenter werden und Foto- sowie Filmaufnahmen zulassen – auch bei Anhörungen, wo die Lobbyisten auflaufen. Alles andere ist nicht mehr wirklich zeitgemäss. Und wozu hat der Bundestag denn diese transparente Kuppel bekommen?

    3. November 2006 19
  • : Bundestag: Anhörungen zum Urheberrecht
    Bundestag: Anhörungen zum Urheberrecht

    Wie die Presse- und Kommunikationsstelle des Bundestages auf Anfrage mitteilt, sind folgende Termine für die nächsten Anhörungen zur Novellierung des Urheberrechts angesetzt:

      8. November 2006, 13 Uhr
      20. November 2006, 11 Uhr

    Wir wünschen allen Menschen, die sich am demokratischen Prozess beteiligen wollen, viel Spaß und Erfolg.

    14. Oktober 2006 1
  • : Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung
    Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute eine Online-Kampagne gegen die geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestartet. Auf einer speziellen Website können besorgte Bürger offene Protestbriefe verfassen, die automatisch an alle 448 Bundestagsabgeordneten der großen Koalition versandt werden. Es gibt keinen vorgefertigten Text, so dass die Sache auch nicht als Spam gewertet werden kann. Der AK gibt lediglich Argumentationshilfen. Mit der Aktion wollen wir erreichen, dass die Regierung das geplante Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zumindest solange auf Eis legt, bis der Europäische Gerichtshof über die Klagen der Irischen Regierung und von Digital Rights Ireland entscheiden hat. Die Sache scheint gut anzulaufen. Seit zwei Stunden ist die Meldung auf dem heise-Ticker, und schon sind drei Seiten voller guter Briefe abgeschickt worden. Weiter so!

    Das Portal für die offenen Briefe: http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu
    Die Pressemitteilung

    25. September 2006 2