Bundestag
-
: Der Bundestag erklärt: Podcasting
: Der Bundestag erklärt: Podcasting Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute den Begriff „Podcasting“ (PDF) für die Abgeordneten.
-
: Sendung mit der Maus: Wie wird ein Gesetz gemacht?
: Sendung mit der Maus: Wie wird ein Gesetz gemacht? Die Sendung mit der Maus erklärt: „Wie wird ein Gesetz gemacht?“. Vielleicht gibt es die Story auch noch als Video irgendwo zu finden?
[via]
-
: Netzpolitik-Interview zur Verschärfung der Hackerparagraphen
: Netzpolitik-Interview zur Verschärfung der Hackerparagraphen Das Gesetz zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität wird wohl heute Nacht im Bundestag trotz grosser Kritik am sogenannten „Hackerparagraphen“ ohne Änderungen beschlossen. Ich hab dazu ein kurzes Interview mit Andreas Bogk vom Chaos Computer Club geführt, welche Auswirkungen dieses Gesetz haben könnte.
netzpolitik.org: Der Bundestag beschliesst heute Nacht einen Regierungsentwurf zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität. Worum geht es da?
Andreas Bogk: Es werden einige längst überfällige Lücken geschlossen, um strafrechtlich besser gegen Probleme wie Phishing und Denial-of-Service-Attacken vorgehen zu können. Dies geschieht in internationaler Koordination, nach den Vorgaben der Cybercrime Convention. Leider schießt jedoch die Gesetzesvorlage des Kabinetts weit über dieses Ziel hinaus, es werden auch legitime Sicherheitsinteressen von Bürgern und Organisationen durch eine zu breit gefaßte Strafrechtsverschärfung gefährdet.
netzpolitik.org: Wo liegt das konkrete Problem?
Andreas Bogk: Das Problem liegt darin, daß der neu vorgesehene §202c auch die Herstellung, die Verbreitung und das Sich-Verschaffen von IT-sicherheitsrelevanten Werkzeugen unter Strafe stellt. Problematisch ist hier, daß eine Abgrenzung zwischen legitimen Werkzeugen, die Administratoren zur Sicherung der eigenen Systeme verwenden, und solchen, die von Kriminellen zum Einbruch in Rechner verwendet werden, schwierig ist: diese sind nämlich schlichtweg identisch.
netzpolitik.org: Wieso brauchen denn Administratoren diese Werkzeuge?
Andreas Bogk: Sie benötigen sie, um die von ihnen eingesetzte Software auf Sicherheitslücken zu testen, oder auch ganz generell, um Probleme in ihren Systemen zu beheben. Ein Beispiel sind sogenannte Netzwerk-Sniffer: sie werden oft zur Problembehebung in Computernetzen eingesetzt, weil sie die übertragenen Datenpakete analysieren helfen. Auf der anderen Seite kann man mit genau demselben Werkzeug auch die Übertragung unverschlüsselter Paßwörter belauschen. Man kann das Problem vielleicht mit einer Analogie verdeutlichen: der §202c ist, als würde man die Herstellung, Verbreitung und das Sich-Verschaffen eines Hammers verbieten, wenn dieser überwiegend zu kriminellen Zwecken verwendet werden soll, wie beispielsweise, um bei einem Einbruch eine Tür einzuschlagen. Man sieht deutlich, daß da ein Abgrenzungsproblem existiert, und der Hersteller des hammers Gefahr läuft, sich vor Gericht rechtfertigen zu müssen, und eventuell sogar beweisen, daß er den Hammer zur zum Einschlagen von Nägeln gebaut hat.
netzpolitik.org: Nun argumentieren Politiker, „Für Juristen seien die Tatbestände klar umrissen und verständlich“. Warum schafft der Gesetzestext Deiner Meinung nach keine Rechtssicherheit?
Andreas Bogk: Nun, es gibt durchaus Juristen, wie den Würzburger Strafrechtsprofessor Erich Hilgendorf, die genau diese klare Abgrenzung in Zweifel ziehen. Und wenn sogar Juristen sich in diesem Punkt nicht einig sind, dann ist es mit der Rechtssicherheit für den einfachen Bürger nicht besonders gut bestellt.
netzpolitik.org: Es ist ja relativ ungewöhnlich, dass ein Regierungsentwurf im Bundestag ohne Änderungen durchkommt und zwei Oppositionsfraktionen auch noch zustimmen. Gab es nicht genug Kritik im Vorfeld?
Andreas Bogk: Das ist in der Tat sehr überraschend, da eine breite Front von Betroffenen, sowohl aus der Hacker-Szene, als auch aus der Wirtschaft, vor den Folgen einer solchen Rechtsprechung warnte. Ich halte es für ein ausgesprochenes Armutszeugnis der Demokratie, wenn die Legislative, wie in diesem Fall, von der Exekutive geschriebene Gesetze einfach ohne Änderungen durchwinkt, vorliegende Bedenken unter den Tisch kehrt, und sogar eine Debatte durch geschickte Terminwahl vermeidet.
netzpolitik.org: Welche Auswirkungen könnte dieses Gesetz für Freie Software haben?
Andreas Bogk: Gerade im Bereich von Sicherheitswerkzeugen wird dieses Gesetz drastische Folgen haben. Entwickler Freier Software können das Risiko eines Strafprozesses in der Regel nicht eingehen, selbst wenn die Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang besteht. Das bedeutet, daß die Entwicklung entsprechender Werkzeuge stark gehemmt wird, was wiederum Folgen auf die Verfügbarkeit solcher Werkzeuge hat. Letzten Endes werden also an IT-Sicherheit interessierte Einzelpersonen in den Untergrund gedrängt. Wo dann der Nachwuchs für die IT-Sicherheit hierzulande herkommen soll, bleibt fraglich. Besonders drastisch ist die Bedrohungslage für den Einzelnen aufgrund der Tatsache, daß der Wortlaut des neu zu errichtenden §202c auch in den Paragraphen §303b übernommen werden soll. Auf diesen verweist §129a, der bekannte Terrorismusparagraph. Und da die Wortwahl sehr umfassend ist, und nahezu jedes Programm, das Daten verändern kann, unter §303b fällt, muß also jeder Entwicker Freier Software befürchten, demnächst als Terrorist eingestuft und hausdurchsucht zu werden.
netzpolitik.org: Freie (Linux-) Distributionen wie Debian bieten ja normalerweise einen bunten Strauss an Sicherheitstools. Könnte das Gesetz Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von freien Distributionen in Deutschland haben?
Andreas Bogk: Auch die Freien Distributionen werden ja von Einzelpersonen erstellt und gewartet, und in der Regel von kleinen Firmen vertrieben. Beide können sich das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung nicht leisten, so daß schon von einem „chilling effect“ und einer Abnahme der Verfügbarkeit auszugehen ist. Alternativ könnten speziell für Deutschland Distributionen erstellt werden, denen es dann aber an den Werkzeugen zur ordnungsgemäßen Absicherung gegen Einbrüche fehlen würde.
netzpolitik.org: Der Bundestag beschliesst wohl heute Nacht (vermutlich ohne Debatte) das Gesetz. Ist es dann durch oder muss es noch in den Bundesrat?
Andreas Bogk: Das Gesetz muß noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dieser hat ja bereits in einer Stellungnahme erklärt, unsere Bedenken, insbesondere gegen §202c, zu teilen. Es ist zu hoffen, daß der Bundesrat das Gesetz in dieser Fassung ablehnt, und dann der Vermittlungsausschuß für die dringend notwendigen Korrekturen sorgt.
netzpolitik.org: Was kann jetzt noch getan werden, um negative Auswirkungen für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu verhindern?
Andreas Bogk: Vermutlich ist es bereits zu spät, um die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag zu verhindern, da ja nicht nur die Koalition, sondern mit der FDP und den Grünen die beiden großen Oppositionsparteien im Rechtsausschuß ihre Zustimmung erklärt haben. Ein übriges tut die unangemessene Eile, die es verhindert, bei den Abgeordneten noch über die Folgen des Gesetzes angemessen aufzuklären. So bleibt es uns nur, den Bundesrat zu ermutigen, zu seiner Stellungnahme zu stehen und diese umzusetzen.
netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview.
Weitere Infos und Links zu dem Gesetz finden sich hier: Hacker und Administratoren werden zu Terroristen?
-
: Grundrecht auf Internetfreiheit?
: Grundrecht auf Internetfreiheit? Der Tagesspiegel verkündete eben in einer Vorabmeldung, dass die grosse Koalition ein „Grundrecht auf Internetfreiheit“ plant: Der Tagesspiegel: Aufnahme eines Rechts auf Freiheit im Internet in den Grundrechtekatalog geplant.
„Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen“, begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. „Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit.“ In welcher Weise sich das im Grundgesetz wiederfinden soll – ob als eigenes neues Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses – ist nach Wiefelspütz noch offen. Darin stimmt auch Göbel zu. „Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt“, konstatiert der CDU-Mann, „wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie“.
So sehr ich ein solches Grundrecht befürworte, bin ich aber skeptisch. Und zwar, weil es von dieser grossen Koalition eingeführt werden soll, die bei (fast) allen internet-relavanten Gesetzgebungen die Grundrechte der Bürger abbaut. So klingt das fast wie ein Witz. Aber ich bin gespannt auf die Diskussion. Die wir gerne konstruktiv mitführen werden. Und was Wolfgang Schäuble dazu sagt, der wie kein anderer in dieser Koalition den Abbau der Internetfreiheiten forciert.
Der grösste Witz ist daher auch die Begründung, weshalb man das braucht: Damit man besser die Online-Durchsuchung legalisieren kann!
„Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der in der großen Koalition umstrittenen online-Durchsuchung – muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Damit liegt Göbel hier auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausgeweitet sehen will, um die online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern. Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. „Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt“, sagt er. Die Modernisierung sei über die online-Durchsuchung hinaus dringend nötig.
Update: Der Artikel ist online: Freiheit im Internet als Grundrecht.
„Kafkaesk“, wie Ralf es in den Kommentaren schrieb, trifft die Argumentation ziemlich gut.
-
: Bundestag erklärt: Was ist Open Access?
: Bundestag erklärt: Was ist Open Access? Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute den Begriff „Open Access“ (PDF):
Der Begriff Open Access (Abk.: OA) bezeichnet ein neuartiges Konzept für das wissenschaftliche Publikationswesen. Ziel ist es, den Zugang zu wissenschaftlicher Information zu erleichtern. Das Dokument stellt einen Überblick über die wissenschaftliche und politische Debatte um „Open Access“ dar.…
Allerdings wundere ich mich, dass Open Access ein neuartiges Konzept für das wissenschaftliche Publikationswesen sein soll. Ich kenn mich jetzt nicht so gut mit Wissenschaftsgeschichte aus, aber war nicht die Idee hinter Open Access die tradionelle wissenschaftliche Form? Und ist es nicht neuer, alles Wissen zu verschliessen und zu privatisieren?
-
: Killerspiele im Bundestag
: Killerspiele im Bundestag Golem berichtet über eine Anhörung des Unterausschuss Neue Medien im Bundestag zum Thema Jugendschutz: Killerspiele: Aktueller Jugendschutz einfach und genial?
Die Demonstration Pfeiffers kritisierte Prof. Hartmut Warkus, Leiter des Zentrums für Medien und Kommunikation an der Universität Leipzig: So kompakt und prägnant wie im Zusammmenschnitt von Pfeiffer seien Gewaltszenen in den entsprechenden Spiele gar nicht vorhanden. Hätte man ihn gefragt, hätte er die Szenen gern selbst vorgespielt, nur wäre dies wohl eher langweilig geworden.
Nicht die Spiele seien das Problem, so Warkus. Es seien die Erwachsenen, die das Medium nicht verstehen, da sie nicht selbst spielen. Daher sei es auch falsch Spiele zu verbieten, die aktuellen Regelungen dahingehend seien sehr weitreichend: „Wenn ein 12-Jähriger Counterstrike spielt, hat ein Erwachsener versagt.“. Er selbst habe mindesten 50 Partien Counterstrike hinter sich, das Blut dabei aber gar nicht wahrgenommen bis ihn ein Reporter auf der Games Convention fragte, wie er mit dem Blut im Spiel umgehe.
-
: Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“?
: Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“? Laut Gisela Plitz von der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung in einer heutigen Sitzung des Innenausschusses „die Katze aus dem Sack“ gelassen:
Auf Antrag der FDP musste die Bundesregierung in der heutigen Sitzung des Innenausschusses die Katze aus dem Sack lassen und einräumen, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“ stattfinden, die vom damaligen Innenminister Otto Schily abgezeichnet worden sei. Hierzu stelle ich fest: Eine Dienstanweisung ist eine unter keinem Gesichtspunkt geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend ist die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege schon gar nicht vor, jedenfalls nicht so lange der Computer „im Garten“ steht. Auch eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe man nicht.
Gibt es irgendwo weitere Quellen, die das mit dem „Garten“ näher verifizieren?
Update: Heute im Bundestag hat noch einige weitere Infos zu der Sitzung.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts. Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten.
Danke an Maritta für den Hinweis.
Update: Jetzt gibts auch bei Golem einen Artikel mit mehr Zitaten: Innenministerium: Online-Durchsuchungen längst Usus.
Auch von Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, gibt es scharfe Worte: „Die heute bekannt gewordenen gesetzlich nicht zulässigen Online-Durchsuchungen durch den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz zeigen erneut, wie es um die Bürgerrechte in der großen Koalition bestellt ist. Erst vor wenigen Taten rief der SPD-Vorsitzende Beck seine Partei zur Bürgerrechtspartei aus. Heute schon ist sie Teilhaberin eines rechtsstaatlichen Abbruchunternehmens.“
-
: Anhörung zu „Änderung des Passgesetzes“ im Bundestag
: Anhörung zu „Änderung des Passgesetzes“ im Bundestag Während gerade im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung über die „Änderung des Passgesetzes“ läuft, gibt es passend dazu auch einige Presseberichte. Spiegel-Online berichtet z.B. über „Experten warnen vor Biometrie-Pass“.
Ein knackbarer Kopierschutz, massenhaft Missbrauchs-Möglichkeiten – und eine Technik, die weit hinter den Versprechen zurückbleibt: Experten lassen wenig Gutes am neuen Biometrie-Pass. Bei der Anhörung heute im Bundestag warnen sie vor dem elektronischen Fingerabdruck.
Und die Taz hat den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar befragt: „Ich will keine Foto-Datei aller Bürger“.
Sie wollen also den technischen Fortschritt aufhalten?
Nein. Ich habe nichts dagegen, wenn die Meldebehörden heute Fotos per E‑Mail statt per Post verschicken. Das wird ja teilweise bereits gemacht. Ich will nur nicht, dass eine Infrastruktur entsteht, bei der die rund 5.300 Passregister so vernetzt sind, dass sie aus Sicht der abfragenden Polizei oder anderer Stellen wie eine zentrale Passfoto-Datei der ganzen Bevölkerung funktionieren. Denn genau so etwas wollte der Bundestag immer verhindern.
Sie sprechen von Infrastruktur. War der eigentliche Sündenfall nicht schon die Digitalisierung der Passbilder?
Wenn die Bilder erst mal eingescannt sind und als Datei vorliegen, dann ist klar, dass irgendwann ein Online-Zugriff gefordert wird. Aber wir Datenschützer können auch nicht die Verwaltung zwingen, weiter mit den Methoden des letzten Jahrhunderts zu arbeiten. Die Digitalisierung der Passbilder hat ja schon vor mehr als zwanzig Jahren begonnen.
-
: Linux-Verband kritisiert scharf die Vergabepraxis der Bundestagsverwaltung
: Linux-Verband kritisiert scharf die Vergabepraxis der Bundestagsverwaltung Im Bundestag sollen wohl neben der freien eMail-Infrastrukturen wieder Exchange-Server eingebaut werden. Ohne öffentliche Ausschreibung wie der Linux-Verband kritisiert: Linux-Verband kritisiert scharf die Vergabepraxis der Bundestagsverwaltung.
„Nach uns vorliegenden, sehr glaubwürdigen Informationen drängt sich der Verdacht auf, dass an den Fachabteilungen vorbei mit dem Gremium des Ältestenrates die IT-Strategie der Bundestagsverwaltung manipuliert wird. Durch die Beschlüsse dieses deutlich technologiefernen Gremiums soll beispielsweise die auf freier und kostengünstiger Basis bestehende E‑Mail Infrastruktur durch das Produkt „Microsoft Exchange“ ergänzt werden,“ so der Vorsitzende des Unternehmensverbandes, Elmar Geese. Es entstehe dabei der Eindruck, als würden klare und eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Aufträgen umgangen. Zu befürchten sei, dass dies ein erster Schritt sei, um die von der IuK Kommission getroffene Richtungsentscheidung zum Einsatz von Open Source Software wieder umzudrehen. Dies wäre ein großer Erfolg für die im öffentlichen Bereich zur Zeit besonders umtriebigen Microsoft Lobbyisten.
Ein anderer Pilotversuch nutzt Software, deren voller Funktionsumfang nur mit dem Internet Explorer genutzt werden kann. Wo doch bisher aus Sicherheitsgründen der Mozilla eingesetzt wird.…
-
: Microsoft-Lobby bei Computerspiele-Anhörung im Bundestag
: Microsoft-Lobby bei Computerspiele-Anhörung im Bundestag Das Engagement von Microsoft Deutschland in zahlreichen Industrie-Lobbyverbänden lässt sich nächste Woche mal im Bundestag plastisch anschauen. Dort findet am 26. April eine Anhörung zum Thema „Jugendmedienschutz und gewalthaltige Computerspiele“ statt. Und ganz verwundert war ich gerade, als ich zwei Microsoft-Lobbyisten unter insgesamt sechs Sachverständigen erblickte. Und das zum Thema Computerspiele: Bundestag beschäftigt sich mit Killerspielen.
Geladen sind Experten der Kontrollinstanzen, Vertreter der Spielehersteller und der Wissenschaft. So werden Mike Cosse, stellv. Vorsitzender Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, und Dr. Klaus Spieler, Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), ebenso dabei sein wie Stephan Brechtmann, der Vorstandssprecher des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und zudem Direktor der Home & Entertainment Division Microsoft Deutschland. Als Wissenschaftler sind Prof. Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V., und Prof. Dr. Hartmut Warkus, Leiter des Zentrums für Medien und Kommunikation an der Universität Leipzig, geladen.
Wundere mich gerade ob der Vielfalt an Sachverständigen… Ist ja anscheinend auch Netzpolitik-Marathon im Bundestag. Die Lesung zur Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums findet auch nächste Woche statt.
Ansonsten: Kulturrat begrüßt Bundestagsanhörung zu Computerspielen.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass sich die Kulturpolitiker des Bundestags am Donnerstag kommender Woche mit dem Thema „Jugendmedienschutz und gewalthaltige Computerspiele“ befassen wollen. Der Kulturrat hofft, dass mit der öffentlichen Anhörung im Unterausschuss Neue Medien „eine Versachlichung der Diskussion“ erreicht werden kann. Der Spitzenverband der Kulturorganisationen hatte zuvor bereits vor Übereifer beim Verbot von Computerspielen gewarnt. Die Spiele, auch die gewalttätigen, gehörten zum Kulturbereich, sagte Geschäftsführer Olaf Zimmermann heute laut dpa.
-
: Union will Schäuble-Katalog komplett umsetzen
: Union will Schäuble-Katalog komplett umsetzen Heise berichtet: Union will den „Schäuble-Katalog“ in allen Punkten durchsetzen.
Die Unions-Wunschliste im Sicherheitsbereich ist lang: Der Ausbau des Bundeskriminalamtes (BKA) zur präventiven Anti-Terrorpolizei mit der Lizenz zu Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen ist darauf genauso verzeichnet wie die polizeiliche Nutzung der Mautdaten und der automatisierte Online-Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung. Auch der große Lauschangriff soll mit Hilfe eines permanent mitlaufenden „Richterbandes“ wieder polizeifreundlich geregelt werden. Dies alles ist laut Bosbach erforderlich, „um die Rechtslage an die Bedrohungslage anzupassen“.
Was mir gestern wieder bewusst wurde, als ich die Tagesthemen schaute: Die Wunschliste ist ja nicht neu, bis auf wenige Punkte wie die Online-Durchsuchung. Der rest wurde fast alles schon von der Union in Oppositionszeiten gefordert, als Schily noch an der Macht war. Jetzt ziehen die halt ihre Punkte durch. Und alle sind verwundert, wo die Forderungen herkommen. In den Medien wurde auch verkündet, dass die SPD bei vielen Punkten kontra geben würde. Wenn ich mir den Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, anschaue, wundert mich diese Einschätzung. Die Fronten in der SPD sind nicht so klar. Es gibt zwar Stimmen wie von Jörg Tauss, die sich gegen eine Online-Durchsuchung wenden. Wenn Wiefelpütz aber öffentlich erklärt, die Online-Durchsuchung komme auf jeden Fall, so sollte man auch damit rechnen und sich nicht von Hinternbänkler-Meinungen ablenken lassen.
-
: Bundestag: Öffentliche Anhörung zur Änderung des Passgesetzes
: Bundestag: Öffentliche Anhörung zur Änderung des Passgesetzes Heute im Bundestag informiert über eine spannend klingende Anhörung im Innenausschuss am kommenden Montag: Öffentliche Anhörung zur Änderung des Passgesetzes.
Berlin: (hib/BOB) In einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am kommenden Montag, den 23. April, steht die Änderung des Passgesetzes für die neuen biometrischen Ausweise auf der Tagesordnung. Gegenstand der Beratungen ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/4138), der vorsieht, dass Pässe und Reisedokumente künftig neben Fotos auch Fingerabdrücke enthalten sollen. Zur Begründung heißt es, der Rat der Europäischen Union habe „die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in elektronischer Form“ im Dezember 2004 verbindlich festgeschrieben. Da die EG-Verordnung eine elektronische Speicherung dieser so genannten biometrischen Daten vorsehe, strebe der Gesetzentwurf auch ein „durchgängig elektronisches Verfahren der Passbeantragung“ an. Neben dem Gesetzentwurf sind auch zwei Anträge der FDP (16/3046, 16/854), ein Antrag der Grünen (16/4159) und ein Bericht aus der vergangenen Legislaturperiode des Büros für Technikfolgenabschätzung, der sich mit der Biometrie und den Ausweisdokumenten befasst, Gegenstand des Hearings.
Klingt erstmal stinklangweilig. Aber die eingeladenen Sachverständigen klingen nach spannender Unterhaltung:
Zu der Anhörung sind eingeladen: Professor Christoph Busch vom Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung aus Darmstadt; Lukas Grunwald von der DN-Systems Enterprise Internet Solutions GmbH aus Hildesheim; Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. aus Berlin; Professor Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden; Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte; Gerhard Schabhüser, Abteilungsleiter Kryptographie BSI aus Bonn und Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes aus Wiesbaden. Der Anhörung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 2 300, und wird bis ungefähr 17 Uhr dauern.
Anmelden muss man sich wahrscheinlich heute noch beim Sekretariat des Innenausschusses (Auf Budnestag-Homepage zu finden). Ich werd wohl leider keine Zeit haben um hinzugehen und mit zu bloggen.
-
: Was ist ein Kabinettsbeschluss?
: Was ist ein Kabinettsbeschluss? Da Nachfragen kamen und einige Blogs schon geschrieben haben, dass die Vorratsdatenspeicherung schon durch ist, wollte ich nochmal in einer Kurzfassung erklären, wie ein Gesetz zustande kommt. Die Entscheidung von gestern war ein Kabinettsbeschluss. Das Kabinett besteht aus den Ministern plus Kanzlerin und heisst auch Bundesregierung. Diese hat nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, die vom Bundesjustizministerium in Absprache mit einzelnen Ministerien erstellt worden ist. Das ist aber noch nicht das Ende des Gesetzesprozess. Der gestern beschlossene Gesetzestext geht jetzt in den Bundestag. Dort wird in verschiedenen Ausschüssen (hier vermutlich Innen- und/oder Rechtsausschuss) darüber diskutiert und Experten-Anhörungen durchgeführt. Dabei wird es noch etwas Diskussion geben, einzelne Hinterbänkler aus der grossen Koalition versuchen dann noch Änderungen zu kommunizieren, aber vermutlich wird es so gut wie keine Änderungen geben bis der Bundestag darüber abstimmt. Bis dahin muss man 1–3 Lesungen hinter sich gebracht haben, aber eine solche formelle Lesung kann man auch mit fünf Leuten nachts machen, und auch wenn die Hälfte entschuldigt zuhause bleibt.
Nun sind die Fraktionen der grossen Koalition (bzw. ihre Abgeordneten) ausserhalb der Talkshows bisher noch nicht wirklich als Souverän gegenüber der Bundesregierung aufgetreten. Diese wird ja auch aus ihren Reihen gebildet und die Minister sind Teil der Fraktionen. Daher kann man pessimistisch davon ausgehen, dass SPD und CDU/CSU den gestern abgestimmten Kabinettsbeschluss irgendwann nach den formellen Debatten und Proceduren im Bundestag auch so beschliessen werden. Theoretisch könnten SPD und Union aber auch Nein sagen. Das ist aber leider unrealistisch, da man sonst ein grosses Kommunikationsproblem hätte. Wenn ein Gesetz dann noch zustimmungspflichtig vom Bundesrat ist, wird dort verhandelt. Jedes Gesetz geht in jedem Fall im 2. Durchgang in den Bundesrat, ob es zustimmungspflichtig ist oder nicht (dieses ist nicht zustimmungspflichtig). Der Bundestag kann ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz auch dann verabschieden, wenn der Bundesrat mehrheitlich dagegen stimmt. Dann unterschreibt der Bundespräsident, der eigentlich nochmal checken soll, ob alles Verfassungsgemäss ist. Aber diese Funktion hat man mehr oder weniger bei der Inneren Sicherheit ans Bundesverfassungsgericht ausgelagert. Wenn damit dann alles ok ist, muss man noch abwarten, bis der Gesetzestext im Bundesanzeiger gedruckt ausgeliefert wird und das Gesetz tritt dann in Kraft. Der Prozess dauert noch mindestens ein halbes Jahr. Die Sommerpause ist ja bald da.
Wer sich trotzdem an Politiker wenden möchte, dem seien die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU empfohlen. Wer zukünftig bei Wahlen ein Zeichen gegen Überwachung setzen möchte, kann auch gerne auf die Wahl einer dieser Parteien verzichten.
Bei der Wikipedia gibts auch eine nette Erläuterung: Politisches System Deutschlands.
-
: Bundestag tritt für ein modernes Datenschutzrecht ein
: Bundestag tritt für ein modernes Datenschutzrecht ein Mal schauen, wieviel Eifer das Innenministerium und die Sicherheitspolitiker zulassen: Bundestag tritt für ein modernes Datenschutzrecht ein.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung (PDF-Datei) mit Stimmen aller Fraktionen eine Entschließung verabschiedet, in der ein modernes Datenschutzrecht gefordert wird. Auch tritt das Parlament für gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutzaudit, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zur Genomanalyse ein. Weitere Punkte sind der Datenschutz in der dritten Säule der EU, beim internationalen Zahlungsverkehr, bei der Fluggastdatenübermittlung, beim Einsatz von RFID-Chips, bei der Tätigkeit von Auskunfteien und der elektronischen Gesundheitskarte. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung (PDF-Datei) des Innenausschusses zurück, der sich vorgestern mit dem 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, befasst hat.
Der erste Reflex ist sicherlichbei einer solchen Meldung, zuerst auf alle Politiker einzuschlagen und sie als unglaubwürdig zu bezeichnen. Aber ich mag Verallgemeinerungen a la „Die Politiker„TM überhaupt nicht und für solche Initiativen kann man sie auch mal loben. Sicherlich gibt es viel mehr zu fordern, aber gleichzeitig gibt es auch die Front der Sicherheitspolitiker, die seit Jahren unsere Bürgerrechte beschneidet. Und jede politische Initative, die den Datenschutz und damit unsere Rechte wieder stärken will, und sei es erstmal durch nette Worte, ist in heutigen Zeiten zu begrüssen.
Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärte dazu auch in einer Meldung:
Die Unterstützung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages unterstreicht die Bedeutung, die dem Datenschutz in einer immer umfassenderen Informationsgesellschaft zukommt. Ich freue mich, dass es bei allen Meinungsverschiedenheiten im Einzelfall möglich war, eine so breite Übereinstimmung in vielen wichtigen Bereichen des Datenschutzes zu erzielen. Das stärkt das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung und macht Mut, weiter entschieden dafür einzutreten. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung die Forderungen des Parlaments aufgreift und bei ihrer Arbeit berücksichtigt.
-
: „Großer neuer Entwurf“ für Datenschutz diskutiert
: „Großer neuer Entwurf“ für Datenschutz diskutiert Die Grünen im Bundestag hatten heute ein Fachgespräch zum Thema Datenschutz organisiert. Heise berichtet:
Bei einem Fachgespräch der Grünen im Bundestag über „europäische und nationale Perspektiven für den Datenschutz“ haben sich Politiker und Verbandsvertreter für schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht ausgesprochen. Die innenpolitische Sprecherin der Oppositionspartei, Silke Stokar, sprach am heutigen Freitag in Berlin von einem „massenhaften nicht geahndeten Rechtsbruch“ in der Wirtschaft rund um Datenschutzbestimmungen. Den bestehenden Aufsichtsbehörden fehle es an Möglichkeiten und Ressourcen zur Kontrolle von Verstößen und die Staatsanwaltschaften würden ebenfalls nicht eingreifen.
Daran knüpfte sich offenbar eine interessante Debatte an, ob man das bestehende Bundesdatenschutgesetz nochmal novellieren sollte, oder ob ein großer neuer Wurf nötig sei. Ich konnte leider nicht hingehen. War sonst jemand da?
-
: Bundestag erklärt Second Life
: Bundestag erklärt Second Life Das musste ja kommen: Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt den Politikern Second Life (PDF). Wie wäre es mal mit World of Warcraft, das spielen ein paar Millionen Menschen mehr auf diesem Planeten und wurde noch nie im Bundestag erwähnt – also ausserhalb der Killerspiele-Debatte.
-
: Fachgespräch zu „Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“
: Fachgespräch zu „Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“ Die Grüne Bundestagsfraktion lädt zu einem Fachgespräch über „Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“ ein. Die Veranstaltung findet am 26. März 2007, von 12.30 – 17.00 Uhr, im Paul-Löbe-Haus (Bundestag) in Raum E 800 statt. Und ich frag mich ja immer noch, warum ich für sowas im Jahre 2007 immer noch Einladungen als doc-Dokument geschickt bekomme. Aber das Programm klingt interessant und ich werds mir wohl anschauen gehen. Man muss sich aber rechtzeitig anmelden.
„Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter“
Mit der heimlichen Online-Durchsuchung hat die große Koalition ein neues Kapitel der Bedrohung von Bürgerrechten aufgeschlagen. Das fein austarierte Verhältnis staatlicher Eingriffsrechte und grundrechtlich geschützter Abwehrbefugnisse der Bürgerinnen und Bürger steht vor einer Zerreißprobe. Der Staat greift auf die im PC oder Notebook gespeicherten Daten zu und erhält damit ein vollständiges Abbild der Privat- und Intimsphäre vieler Bürgerinnen und Bürger.
-
: Wanzen-Affäre im Bundestag aufgeklärt
: Wanzen-Affäre im Bundestag aufgeklärt Der „Wanzen-Skandal“ im Bundestagsbüro von Wolfgang Neskovic (Linkspartei) ist aufgeklärt. Das war alles nur sowas wie ein „Karnevalsscherz“ und niemand hat sauber gemacht: Die Mikros der Anderen.
Zwei ehemalige SPD-Mitarbeiter hätten Bundestagesvizepräsident Wolfgang Thierse gestanden, aus Jux eine „Abhör-Parodie“ installiert zu haben, berichtet die „Frankfurter Rundschau“. Zu diesem Zweck brachten sie 2004 eigens zwei kaputte Computermikrofone mit, legten sie über die Deckenlampen ihres Büros – und vergaßen sie dort. „Irgendeine abstruse Agentenstory in den Medien“ habe die Mitarbeiter auf die Idee gebracht“, wird Thierse zitiert.
[…]
In jedem Fall wirft die Affäre kein besonders gutes Licht auf den Ordnungssinn der linken Bundestagsparteien: Dass die Müllmikrofone mehrere Jahre unentdeckt herumliegen konnten, lässt darauf schließen, dass weder die SPD- noch die Linkspartei-Abgeordneten zu den routinierten Staubwischern gehören. -
: Öffentliche Anhörung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten
: Öffentliche Anhörung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten Eine öffentliche Anhörung mit dem Titel „Öffentliche Anhörung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten“ findet am kommenden Montag, den 29. Januar 2007 um 15.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3101, im Deutschen Bundestag statt.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ befasst sich am Montag, dem 29. Januar 2007, in einer öffentlichen Anhörung mit der kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und anderen Schutzrechten. In Deutschland vertreten so genannte Verwertungsgesellschaften die Rechte von Künstlern und Kulturschaffenden und ziehen in deren Namen Tantiemen ein. Die Verwertungsgesellschaften verfügen über das nötige rechtliche Hintergrundwissen, um die Interessen der Betroffenen wahrnehmen zu können.
Die EU-Kommission und bürgerschaftlich Engagierte – aber auch Künstler – beanstanden in einigen Punkten die Arbeit der Verwertungsgesellschaften. Sie fordern mehr Transparenz und hinterfragen gesetzliche Regelungen. Besonderes Interesse gilt den Regelungen im Online-Bereich – wie beispielsweise den Kopierrechten bei digital abrufbarer Musik.
Ich hab Montag keine Zeit zum anschauen, aber drüben wird eine Reisegruppe organisiert.
Man muss sich aber vermutlich vorher anmelden und kann da nicht so einfach reinlaufen.Update:
Es ist Freitag Mittag. Da wird in deutschen Behörden nicht mehr wirklich gearbeitet und Anmeldungen angenommen. Anscheinend ist es genau andersherum, wie Ronny in den Kommentaren erklärt:
Andersrum: Anmelden kann man sich nicht mehr, sondern kommt nur noch rein, wenn man einfach so hinläuft – ein paar Plätze werden dafür wohl vorgehalten.
-
: Wanzen im Bundestag?
: Wanzen im Bundestag? Aufruhr im Bundestag. Beim BND-Praktikanten und Linkspartei-Abgeordneten Wolfgang Neskovic sind irgendwelche „verdächtige Gegenstände gefunden worden, die zum Abhören des Büros gedient haben könnten“. So die Tagesschau: Sollte Abgeordneter bespitzelt werden? Allerdings ist die Sachlage etwas komplizierter. Der Linksfraktion-Pressesprecher erklärt, dass man davon ausgehen könnte, dass es sich um kleine Mikrophone handele. Auf jeden Fall sollen es Geräte sien, die nicht ins Büro gehören. Dann erklärt der Bundestagspräsident Norbert Lammert, dass es sich um Geräte handle, die „ein Abhören nicht ermöglichen“. AFP vermeldet, dass es sich möglicherweise um Mikrofone gehandelt, wie sie bei Fernseh-Interviews verwendet werden.
Vielleicht gibt es später mehr Informationen, die etwas konkreter werden. Es bleibt auf jeden Fall spannend.