Da Nachfragen kamen und einige Blogs schon geschrieben haben, dass die Vorratsdatenspeicherung schon durch ist, wollte ich nochmal in einer Kurzfassung erklären, wie ein Gesetz zustande kommt. Die Entscheidung von gestern war ein Kabinettsbeschluss. Das Kabinett besteht aus den Ministern plus Kanzlerin und heisst auch Bundesregierung. Diese hat nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, die vom Bundesjustizministerium in Absprache mit einzelnen Ministerien erstellt worden ist. Das ist aber noch nicht das Ende des Gesetzesprozess. Der gestern beschlossene Gesetzestext geht jetzt in den Bundestag. Dort wird in verschiedenen Ausschüssen (hier vermutlich Innen- und/oder Rechtsausschuss) darüber diskutiert und Experten-Anhörungen durchgeführt. Dabei wird es noch etwas Diskussion geben, einzelne Hinterbänkler aus der grossen Koalition versuchen dann noch Änderungen zu kommunizieren, aber vermutlich wird es so gut wie keine Änderungen geben bis der Bundestag darüber abstimmt. Bis dahin muss man 1–3 Lesungen hinter sich gebracht haben, aber eine solche formelle Lesung kann man auch mit fünf Leuten nachts machen, und auch wenn die Hälfte entschuldigt zuhause bleibt.
Nun sind die Fraktionen der grossen Koalition (bzw. ihre Abgeordneten) ausserhalb der Talkshows bisher noch nicht wirklich als Souverän gegenüber der Bundesregierung aufgetreten. Diese wird ja auch aus ihren Reihen gebildet und die Minister sind Teil der Fraktionen. Daher kann man pessimistisch davon ausgehen, dass SPD und CDU/CSU den gestern abgestimmten Kabinettsbeschluss irgendwann nach den formellen Debatten und Proceduren im Bundestag auch so beschliessen werden. Theoretisch könnten SPD und Union aber auch Nein sagen. Das ist aber leider unrealistisch, da man sonst ein grosses Kommunikationsproblem hätte. Wenn ein Gesetz dann noch zustimmungspflichtig vom Bundesrat ist, wird dort verhandelt. Jedes Gesetz geht in jedem Fall im 2. Durchgang in den Bundesrat, ob es zustimmungspflichtig ist oder nicht (dieses ist nicht zustimmungspflichtig). Der Bundestag kann ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz auch dann verabschieden, wenn der Bundesrat mehrheitlich dagegen stimmt. Dann unterschreibt der Bundespräsident, der eigentlich nochmal checken soll, ob alles Verfassungsgemäss ist. Aber diese Funktion hat man mehr oder weniger bei der Inneren Sicherheit ans Bundesverfassungsgericht ausgelagert. Wenn damit dann alles ok ist, muss man noch abwarten, bis der Gesetzestext im Bundesanzeiger gedruckt ausgeliefert wird und das Gesetz tritt dann in Kraft. Der Prozess dauert noch mindestens ein halbes Jahr. Die Sommerpause ist ja bald da.
Wer sich trotzdem an Politiker wenden möchte, dem seien die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU empfohlen. Wer zukünftig bei Wahlen ein Zeichen gegen Überwachung setzen möchte, kann auch gerne auf die Wahl einer dieser Parteien verzichten.
Bei der Wikipedia gibts auch eine nette Erläuterung: Politisches System Deutschlands.