Bundestag
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: Dienstanordnung zur Online-Durchsuchung: Union stellt sich gegen SPD
: Dienstanordnung zur Online-Durchsuchung: Union stellt sich gegen SPD Heute im Bundestag berichtet über eine interessante Sitzung des Innenausschusses. Thema war die Dienstanordnung zur Online-Durchsuchung, die es unter Otto Schily gab. In der Ausschusssitzung hat nun die Union zusammen mit den Oppositionsfraktionen dafür gestimmt, den früheren Innenstaatssekretär Lutz Diwell (SPD) einzuladen, der aktuell Justizstaatssekretär ist: Union stellt sich gegen SPD. Die SPD findet das nicht lustig.
Berlin: (hib/SUK) Für sichtliche Verärgerung des Koalitionspartners hat am Mittwochvormittag die Entscheidung der Unionsfraktion gesorgt, gegen das Votum der SPD gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen dem Antrag der Liberalen zuzustimmen, dem früheren Innenstaatssekretär Lutz Diwell eine Einladung zu einer Sitzung des Innenausschusses zu schicken. Diwell hatte im Sommer 2005 die Dienstvorschrift unterzeichnet, auf deren Grundlage der Verfassungsschutz heimliche Online-Durchsuchungen durchgeführt hatte.
Weil Diwell im Frühjahr diesen Jahres in einem Interview behauptet hatte, er habe gar nicht gewusst, dass der Verfassungsschutz seine Verwaltungsanordnung als Grundlage zum Ausspähen privater Computer nutzen werde, fordert die FDP-Fraktion im Innenausschuss bereits seit Monaten, der Staatssekretär, der seit Ende 2005 für Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) tätig ist, solle vor dem Ausschuss Bericht erstatten, wie es damals zu der Dienstanweisung gekommen sei. Dieser Vorstoß wurde bislang nur von den Grünen und der Linksfraktion unterstützt, während sich zu Union „aufgrund der Koalitionsräson“ dazu entschied, „zu dem Thema zu schweigen“. In der heutigen Sitzung aber betonte die Union, es sei, anders als von der SPD behauptet, sehr wohl von Bedeutung, ob Diwell sich damals über die Auswirkungen der Anweisungen im Klaren gewesen sei. Nach Ansicht der Sozialdemokraten ist die Diskussion um sein subjektives Empfinden allerdings „gehobener Kaffeeklatsch“, da „es nicht darauf ankommt, was Diwell damals gedacht haben könnte“. Die Entscheidung der Union, dem Antrag der Opposition zuzustimmen, stieß in der Sitzung auf das Unverständnis der SPD.
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: SPD-Fachgespräch: „Man kommt sich vergackeiert vor“
: SPD-Fachgespräch: „Man kommt sich vergackeiert vor“ Die SPD-Bundestagsfraktion hatte heute ein Fachgespräch zu “Zivile Sicherheitsforschung und IT-Sicherheit. Heise berichtet darüber: Forscher fühlen sich in IT-Sicherheitsfragen vom Parlament „vergackeiert“. Ich bekomme ja irgendwie nur von den Oppositionsfraktionen ständig Einladungen und Pressemitteilungen geschickt. Da hier ja sicherlich jemand von SPD und der Union mitliest: Schickt mir ruhig auch Einladungen zu solchen Fachgesprächen.
Auf jeden Fall schien es ganz lustig gewesen zu sein. Das Statement bringt es fast auf den Punkt:
„Man kommt sich vergackeiert vor“, ärgerte sich Christoph Wegener vom Horst-Görtz-Institut der Uni Bochum bei der Veranstaltung zum Thema „Zivile Sicherheitsforschung und IT-Sicherheit“. Die Abgeordneten würden beim Vorbringen von Kritik in parlamentarischen Anhörungen „alle nicken“, aber dann komme doch nichts dabei heraus und entscheidende Korrekturen an den Gesetzesentwürfen würden unterbleiben. „Die Dinge werden schön geredet“, konstatierte Wegener. Doch es nütze nichts, „wenn Techniken in den Markt gedrückt werden, die hinterher von der Bevölkerung nicht akzeptiert werden“.
Constanze Kurz vom CCC war auch da:
Zaghafte Ansätze, den Sicherheitsexperten mehr Gehör bei der Politik zu verschaffen, kamen mit zur Sprache. Kurz sprach sich dafür aus, Berufsvereinigungen wie die Gesellschaft für Informatik (GI) neben Universitäten stärker als Beratungsinstanz und Lobby einzusetzen. Zudem müsse die Debatte um die innere Sicherheit „objektiviert“ werden. Nicht zu Unrecht sei bereits vor dem „Suchtcharakter der Sicherheitstechniken“ mit der Folge einer ständig nach oben getriebenen Überwachungsschraube gewarnt worden. Von Ermittlern und konservativen Politikern vorgebrachte Übertreibungen, wonach es sich etwa beim Internet trotz einer guten Aufklärung von Online-Straftaten um einen rechtsfreier Raum handle, seien als solche zu entlarven. Generell müsse die allgemeine Bevölkerung besser aufgeklärt werden und Datenschutz sowie IT-Sicherheit als eigene Aufgaben wahrnehmen.
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: Otto Schily: Noch ein Beraterjob – Diesmal für Siemens
: Otto Schily: Noch ein Beraterjob – Diesmal für Siemens Wer hätte das gedacht: Unser ehemaliger Bundesinnenminister Otto Schily hat mal wieder einen Beraterjob. Zwischen dem 1. März und dem 30. September 2007 kassierte er 140.000 Euro von Siemens. Der Bundestagspräsident Lammert findet es aber nicht lustig, dass Schily dies nicht gemeldet hat. Immerhin hat er ein Bundestagsmandat und man könnte schon annehmen, dass diese Berater-Dienste als veröffentlichungspflichtige Nebentätigkeit gewertet wird.
Dem Spiegel erklärte sich Schily:
„In meiner Eigenschaft as Bundestagsabgeordneter schliesse ich grundsätzlich keine Beratungsverträge ab.“ Allerdings sei „die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter“ nach seinem Verständnis auch „kein Beruf“. Über seine „Anwaltstätigkeit“ – die er „nicht als Nebentätigkeit betrachte“ – könne er „keinerlei Auskünfte“ erteilen.
Weiter heisst es:
„Angaben über Einzelheiten meiner Anwaltstätigkeit sind mir auf Grund meiner anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung auch gegenüber dem Bundestagspräsidenten nicht möglich.“
Prima. Nach zwei Beraterjobs bei Biometriefirmen nun noch Siemens. Was machen die nochmal…? Vielleicht sollte es mal Regelungen geben, Bundestagabgordnete zu entlassen, die das nicht als Beruf ansehen. Das würde sicherlich helfen, das Klischee zu entkräften, dass die da nichts tun. Andere, ohne Nebentätigkeiten als Anwalt wie Schily und Merz, arbeiten regelmässig 13–14h am Tag als Abgeordnete.
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: 2. und 3. Lesung zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag
: 2. und 3. Lesung zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag Der Termin für die 2./3. Lesung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der 8./9. November. Alle Aktionen sollten bis dahin gemacht werden. Eventuell passiert es auch in der Woche danach, was aber unwahrscheinlicher ist. Das Gesetz soll ja zum 1. Januar in Kraft treten und es muss dafür im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das dauert ein wenig und es gibt im November und Dezember nur wenige „Sitzungswochen“ im Bundestag.
Es ist also ein Monat Zeit, nochmal seine/n Abgeordnete/n zu kontaktieren. Dies kann per Post, e‑Mail, Fax oder Abgeordnetenwatch erfolgen.
Die Aktionen zum Endspurt werden im Wiki des AK-Vorratsdatenspeicherung koordiniert und geplant.
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: Anhörung im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung
: Anhörung im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung Heute fand im Bundestag die Anhörung des Rechtsauschuss zur Telekommunikationsüberwachung, Vorratsdatenspeicherung (Teil2) statt. Am Mittwoch wurde die Telekommunikationsüberwachung diskutiert (Siehe Heise), heute war die Vorratsdatenspeicherung dran. Innerhalb von drei Stunden wurden von den Mitgliedern des Rechtsauschuss acht eingeladene Sachverständige befragt. Das Procedere läuft immer so ab, dass jede Fraktion mindestens einen Sachverständigen bestimmen darf. Die grösseren dürfen mehr. Der Vorsitzender eines Auschusses moderiert die Anhörung. In diesem Fall war das Andreas Schmidt von der CDU. Zu Beginn gibt es eine jeweils fünf Minuten lange Einführungsrunde der Sachverständigen. Dazu haben diese in der Regel im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Der Umfang der Stellungnahmen reicht in diesem Fall von 1,5 Seiten (LKA Bayern) bis hin zu 50 Seiten von Dr. Patrick Breyer. Auf jeden Fall ein dicker Stappel Papier mit 165 Seiten, der sich als PDF auch im Netz findet. (Danke für den Link!)
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: Bundestag erklärt die Quantenkryptographie
: Bundestag erklärt die Quantenkryptographie Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute die Quantenkryptographie.
Fazit
Die Quantenkryptographie könnte eine Möglichkeit bieten, den zukünftigen Gefährdungen im Informations- und Datenaustausch entgegenzutreten. Damit könnte selbst dann, wenn Lauscher sich die Entwicklung immer leistungsfähigerer Rechner zunutze machen, die Vertraulichkeit und Integrität der Datenübertragung gewährleistet werden. -
: Fachgespräch zu „Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt“
: Fachgespräch zu „Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt“ Dei Grüne Fraktion veranstaltet am 12.9. zwischen 13–16 Uhr im Bundestag ein Fachgespräch zum Thema „Internet-Tauschbörsen – zwischen Spaß und Staatsanwalt“.
Anmelden kann man sich unter ak3@gruene-bundestag.de, wie immer muss das Geburtsdatum für den Einlass im Bundestag angegeben werden.
Tauschbörsen, P2P, Filesharing – worum geht’s?
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: Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung im Rechtsausschuss
: Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung im Rechtsausschuss Am Freitag, den 21.9. findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Als Besucher muss man sich vorher anmelden (rechtsausschuss@bundestag.de). Ich hab mal beim Sekretariat des Rechtsausschusses angefragt, ob ich die Anhörung auf Video aufzeichnen kann.
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: Bundestag mistet Freie Software aus
: Bundestag mistet Freie Software aus Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Bundestag, der statt auf Freie Software nun entgegen der eigenen Beschlüsse auf Microsoft Exchange wechselt: Aufs Altenteil.
Wie der Paradigmenwechsel zustande kam, bleibt nebulös. Denn Groupwares gibt es viele – auch für Linux. Hinter vorgehaltener Informatiker-Hand wird getuschelt, dass eine anfänglich installierte Open-Source-Software kleinere technische Probleme bereitete; später einigen Abgeordneten es nicht passte, dass Kollegen ihre mehr oder minder große Menge Termine überblicken konnten. Linux-Anhänger dagegen vermuten Microsofts intensive Lobbyarbeit für den Prestigekunden Deutscher Bundestag als wahre Ursache.
Peter Ganten vom Linux-Verband sieht in der Entwicklung einen herben Rückschlag für die Verbreitung freier Software. Vor allem kritisiert er aber die Vergabepraxis. „Andere Hersteller hatten keine Möglichkeit, sich für das Groupwaresystem des Bundestages zu bewerben. Es gab keine Ausschreibung, wie sie für jede Verwaltung Pflicht ist“, haderte er gegenüber sueddeutsche.de.
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: Bundestag erklärt Weblogs
: Bundestag erklärt Weblogs Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute mal im „Aktuellen Begriff“ das Themenfeld Weblogs in der Politik. Auf zwei Seiten gibt es ein wenig Erklärungen, falls Politiker und ihre Mitarbeiter mal von Kindern nach diesem Begriff gefragt werden. Allerdings viel Belangloses dabei und der immer währende Vorwurf der „Selbstbezüglichkeit“ von Blogs in Deutschland wird breit beschrieben. In Bezug auf „Weblogs in der Politik“ kann man da auch nur fragen: Mit welchem Politiker kann man denn als politisches Blog in Deutschland diskutieren? Klar ist das schöner in den USA, aber da werden soziale Medien auch von den Politikern und ihren Mitarbeitern aktiv genutzt.
Und bei solchen Formulierungen frage ich mich, wie man darauf kommt (Bzw. aus welcher alten Literatur man das abgeschrieben hat):
In Deutschland sind bisher – anders als in den USA – durch den Einsatz von Blogs weder Themen in der öffentlichen Debatte gesetzt (Agenda Setting) noch Ereignisse skandalisiert worden
Update: Danke für den Textvergleich in den Kommentaren. Der Einleitungsabsatz mit der Grunderklärung hat sich etwas bei der Wikipedia orientiert. An dem gibt es auch wenig auzusetzen.
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: Norbert Geis erklärt Guantanamo
: Norbert Geis erklärt Guantanamo Der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Norbert Geis, durfte im Deutschlandfunk zu gezielten Tötungen und Sicherheitsverwahrungen Stellung nehmen. Und redete sich irgendwie etwas wirr, als es zur Abgrenzung von Guantanoma ging. Zum Glück gibt es das Transcript und auch die MP3 könnte mal hilfreich für Mash-Ups sein: Geis hält Freiheitsentzug ohne Prozess für gerechtfertigt.
Hier ist mal der beste Teil:
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: Und zum Sommerloch ein Lesetip
: Und zum Sommerloch ein Lesetip Das wollte ich mir dann doch noch geben: Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause findet im mitlerweile zweitätigen Plenum mit nur noch etwa siebzig reisewilligen Abgeordneten noch schnell die erste Lesung des neuen Gesetzes zur Vorratsdatespeicherung und Telekommunikationüberwachung statt. Vereinzelt fahren im Hintergrund auf der Plenarebene die ersten Kofferkullis vor, als der knapp vorletzte Tagsordnungspunkt aufgerufen wird. Erst der Staatssekretär, dann hat jede Fraktion vier-fünf Minuten.
Weder Zypries noch Schäuble waren da. Die FDP gabs sich ähnlich kritisch wie später Ströbele von den Grünen, wenn auch Tauss manchmal dazwischen brabbelte. Der einzige Befürworter aus Parlamentsreihen, von der CDU/CSU-Fraktion, begann mit einer absurden, Blutdruck-steigernden Argumentation, verheddert sich dann aber in ein für ihn unschönes Zwiegespräche mit Ströbele und Jerzy Montag. Am Ende klatschte nicht mal wer aus den eigenen Reihen.
Ich weiss nicht mehr genau, welche rote Fraktion ihre Rede zu Protokoll gab, glaube aber überrascht darüber gewesen zu sein, dass der redende SPD-Mann (?) doch sehr gut Kontra redete.Der SPD Mann legte seine Pro-Erklärung schriftlich zu Protokoll.Die ganze Slapstick lässt sich im Protokoll nachlesen.
Aber auf dem langen Weg bis zum nächsten Verfassungsgerichtsurteil heissts erstmal; ab in die Ausschüsse und vorher in die Sommerpause. Schreibt doch mal eine kleine Karte, liebe BerichterstatterInnen, nachdem ihr vielleicht folgendes Buch gelesen oder Film gesehen habt …
ps.: Ja, das Bild ist zum Distributieren gedacht ;)
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: Bundestag beschliesst Lex Microsoft in Sachen Offener Standards
: Bundestag beschliesst Lex Microsoft in Sachen Offener Standards Wie angekündigt, hat die grosse Koalition eine Lex Microsoft in Sachen Offener Standards heute beschlossen. Heise berichtet darüber: Bundestag verabschiedet Empfehlung für „offene Standards“
Der Bundestag hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag mit den Stimmen der großen Koalition erwartungsgemäß einen heftig umstrittenen Antrag für „mehr Wettbewerb durch offene Dokumentenstandards“ verabschiedet, der Kritikern zufolge voll nach hinten los geht. Die Linken und die Grünen stimmten gegen das Papier, die FDP enthielt sich. Stein des Anstoßes: Gemäß der verabschiedeten Fassung soll die „Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen“ offener IT-Standards „den Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen entsprechen“. Gegner dieser Umschreibung wie der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), die Initiative patentfrei.de, der Linux-Verband oder die Free Software Foundation Europe (FSFE) monieren, dass damit letztlich eine so genannte „RAND“-Lizenzierung (Reasonable And Non-Discriminatory) nahegelegt werde. Laut diesen Bedingungen müssen Nutzer eines Standards üblicherweise dafür Geld bezahlen oder sonstige Leistungen erbringen. Solche Konditionen sind nach Ansicht der Gegner der eigenwilligen Definition der Koalition mit freier Software, wie sie der Bundestag etwa für seine Server einsetzt, nicht vereinbar.
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: Brand im Bundestag – IT fällt aus
: Brand im Bundestag – IT fällt aus Wie ich gerade per Telefon mitgeteilt bekommen habe, gab es im Bundestag wohl einen Brand. Die IT-Infrastruktur ist demnach ausgefallen. Keine eMails sind mehr möglich und die Büros haben keinen Zugriff mehr auf Inter- und Intranet. Mehr kommt demnächst.
Ich hab gerade erstmal bei der Bundestags-Pressestelle angerufen. Die verweist aber lediglich auf eine kurze Pressemeldung zum Vorfall: Schmorendes Kabel führt zur Abschaltung des Rechenzentrums des Bundestages.
Ein durchgeschmortes Kabel im Zwischenboden des Rechenzentrums des Deutschen Bundestages hat dazu geführt, dass die im Zwischenboden befindliche Sprinkleranlage ausgelöst worden ist. Dadurch ist Wasser in den Zwischenboden gekommen. Auf Grund der dadurch entstandenen hohen Feuchtigkeit im Raum wurden die Rechner vorsorglich abgestellt. Die Rechner sind nicht beschädigt worden. In der Bundestagsverwaltung funktionieren dadurch das Intranet und das E‑Mail-System nicht. Der Internet-Server des Bundestages ist davon nicht betroffen. Die Bundestagsverwaltung bemüht sich, das Rechenzentrum so schnell wie möglich trocken zu legen und wieder in Betrieb zu nehmen.
Es ist bishe runklar, wann wieder alles läuft.
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: Nebeneinkünfte: Amtlich Verfilzt
: Nebeneinkünfte: Amtlich Verfilzt Welche wirtschaftlichen oder auch zivilgesellschaftlichen Verpflichtungen, Mitgliedschaften und Vortrags-Ständchen die Bundestagsabgeordneten so treiben, die auch amtlich genannt werden müssen, kann man nun ab heute in den Biographien auf bundestag.de nachlesen.
Nebeneinkünfte – wie Schilys ohnehin bekannte Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten zweier Biometrie-Firmen unmittelbar nach seiner Amtszeit als Innenminister in der er biometrische Ausweise einführte ‑werden nun nach besten Gewissen festgehalten:
byometric systems AG, Mitterfelden,
Mitglied des Aufsichtsrates
(…)
SAFE ID Solutions AG, Unterhaching,
Mitglied des AufsichtsratesAuf das wir uns ein besseres Bild machen können, wie die Regierigen sich so verankern.
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: Bundestag verabschiedet 2. Korb der Urheberrechtsnovelle
: Bundestag verabschiedet 2. Korb der Urheberrechtsnovelle Heute ist der Tag der Entscheidung in Sachen zweiter Korb Urheberrecht. Zumindest das letzte Abnicken, die Entscheidungen sind in den letzten Tagen gefällt worden. Der Prozess heisst zweiter Korb, weil die Umsetzung der European Copyright Directive (EUCD) im ersten Versuch ein wenig fehlerhaft war. Um den „ersten Korb“ trotzdem zeitnah abzuschliessen, hat man einfach alles in den zweiten Korb ausgelagert. Und auch jetzt rufen die ersten wieder nach dem dritten Korb, weil vieles ungeklärt oder umstritten ist. Ein kurzer Blick auf die Anfänge des Gesetzesprozess zeigt den ersten Eintrag dieses Blogs zum zweiten Korb am 10. September 2004.
Was sind die Knackpunkte, die Reaktionen und was sagt die Berichterstattung? Dies wollen wir hier ausführlich aus Verbrauchersicht dokumentieren.
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: Bundestag kann transparenter werden
: Bundestag kann transparenter werden Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Politiker-Nebeneinkünfte entschieden. Mit jeweils vier Stimmen hab es ein Patt. In diesem Fall gilt die Klage von Friedrich Merz & Co als abgewiesen: Bundesverfassungsgericht lässt die neun Geheimniskrämer abblitzen.
Das freie Mandat der Abgeordneten sei nicht verletzt, entschied das Gericht. Demnach gehen von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten „besondere Gefahren für die Unabhängigkeit“ der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb „Anspruch darauf“ zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber „nachrangig“.
Mal schauen, wie lange es dauert, bis mal verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Transparenz der Nebeneinkünfte im Bundestag geschaffen werden. Der Weg ist ja jetzt verfassungsrechtlich frei.
Die Vorgeschichte und die Beteiligten: Friedrich Merz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagt Finanzfachmann Merz heute vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese neu auferlegten Pflichten. Die Beschwerdeführer kommen aus verschiedenen Fraktionen: Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sybille Laurischk und Hans-Heinrich Kolb (FDP) sowie Peter Danckert (SPD). Sie alle fühlen sich in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit verletzt und fürchten eine Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten.
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: Urheberrecht nächste Woche im Bundestag
: Urheberrecht nächste Woche im Bundestag Nächste Woche könnte der zweite Korb im Bundestag durchgewunken werden. Wie schon beim ersten Korb sollen alle weiteren strittigen Punkte in den dritten Korb ausgelagert werden. Urheberrecht 3.0 heisst das dann wahrscheinlich. Erstmal soll es wohl am Dienstag im Rechtsausschuss beschlossen werden. Die zweite und dritte Lesung könnte dann schon am Mittwoch oder Donnerstag erfolgen. Damit wäre das Gesetz durch. Die Zeit drängt also, falls man sich nochmal an die Abgeordneten wenden möchte. Bei denen besteht noch viel Beratungsbedarf.
Es soll ja mal ein ungeschriebens Gesetz gegeben haben, wonach Änderungen am Urheberrecht immer interfraktionell von allen Fraktionen beschlossen werden. Das würde mich bei diesem Gesetzentwurf mehr als wundern. Weiss jemand vielleicht, wie die aktuelle Praxis im Bundestag ist?
Ein klein wenig Hintergrund zum Nachlesen und informieren:
3. Oktober 2006: Digital Rights Management
31. August 2006: Kopierschutz entmündigt!
13. Juli 2006: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen (Mit Video-Interviews)
22. März 2006: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss.
26. Januar 2006: Live-Stream von Urheberrechtsanhörung.
12. Januar 2005: Keine Veränderung beim Urheberrecht -
: Spiegel-Online erklärt die Vorratsdatenspeicherung
: Spiegel-Online erklärt die Vorratsdatenspeicherung Spiegel-Online erklärt die Vorratsdatenspeicherung: Der Weg zum Spanner-Staat.
Große, vernetzte Datenbanken halten fest, wer im vergangenen halben Jahr mit wem telefoniert, gemailt, SMS geschrieben hat. Sie speichern, wann und auch wo jedermann sein Mobiltelefon benutzt hat. Und sie protokollieren, wer wann im Internet herumlungert. Im kommenden Jahr ist das Realität, wenn alle Gesetzesänderungen zur Überwachung der Telekommunikation durchkommen, die die Bundesregierung gerade vorantreibt.
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: Grosse Koalition: Neues Urheberrecht auf Linie der Rechteinhaber?
: Grosse Koalition: Neues Urheberrecht auf Linie der Rechteinhaber? Was macht eigentlich die SPD im Netzpolitik-Bereich in der grossen Koalition ausser dem bisschen Schaukampf um die Online-Durchsuchung? Viel sehe ich da nicht. Auch beim zwieten Korb der Urheberrechtsdebatte (Da war ja noch was) hat sich mal wieder die Union weitgehend durchgesetzt. Die vom Justizministerium ursprünglich vorgestellte Bagatellklausel ist mittlerweile auf Druck der Union komplett rausgefallen. Für Verbraucherrechte gibts in der grossen Koalition anscheinend keine Lobby. Eine durchsetzungsfähige Privatkopie war leider eh nie nahe einer Realisierung. Da hat die SPD schon zu Rot-Grün Zeiten geblockt.
Heise berichtet nun über die weiteren Fortschritte in der Debatte: Urheberrecht: DRM soll digitale Privatkopie weiter ausstechen.
Die große Koalition hat sich prinzipiell auf Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle verständigt. Die vom Bundesjustizministerium geplante, vom Bundeskabinett aber abgelehnte „P2P-Bagatellklausel“ für das straffreie Naschen an Tauschbörsen wird demnach nicht wieder in den so genannten 2. Korb der Reform eingeführt. Auch die insbesondere von Verbraucherschutzpolitikern und Nutzervertretern erhobene Forderung, die prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) jenseits der momentan verbliebenen rechtlichen Grauzone durchzusetzen, soll nicht aufgegriffen werden. Gestrichen werden sollen dagegen entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Neuregelung der Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren.
Unverständlich ist für mich, warum im Bereich Open Access die Linie des Bundesrates abglehnt wurde. Auch hier hat sich anscheinend wieder auf ganzer Linie die Verleger-Lobby durchgesetzt. Und nicht die Rechte der Urheber, wie der Name des Gesetzes implizieren könnte:
Nicht folgen will die Koalition dagegen einer anderen Anregung der Länder, bei der Ausgestaltung des Urheberrechts „den Besonderheiten von ‚Open Access’- und ‚Open Source’-Verwertungsmodellen Rechnung“ zu tragen. Autoren sollten daher nach dem Ansinnen des Bundesrates etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung „anderweitig öffentlich zugänglich zu machen“. Fachinformationsanbieter wie subito sollen ferner auch gemäß Schwarz-Rot nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen.
Können wir uns mal eine andere Regierung wünschen, die Verbraucherrechte respektiert und stärkt? Eine, die mal vernünftige und zukunftsfähige gesetzliche Rahmenbedingungen für eine digitale Gesellschaft schafft? Am Besten mal ohne SPD und Union? Wobei die FDP in dieser Debatte fast noch schlimmer ist…
Anfang Juli sollen die Änderungsanträge in den Ausschüssen schon verabschiedet werden und dann soll in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause alles schnell gehen.
Wir verfolgen die komplette Debatte rund um den zweiten Korb ja schon länger und ausführlich. Daher sei hier nochmal auf einige ausgewählte Beiträge verwiesen, die weitere Details und Positionen zeigen:
3. Oktober 2006: Digital Rights Management
31. August 2006: Kopierschutz entmündigt!
13. Juli 2006: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen (Mit Video-Interviews)
22. März 2006: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss.
26. Januar 2006: Live-Stream von Urheberrechtsanhörung.
12. Januar 2005: Keine Veränderung beim Urheberrecht
