Bundestag

  • : FDP-Vorschlag für Reform des Telemediengesetz
    FDP-Vorschlag für Reform des Telemediengesetz

    Das Telemediengesetz ist einer der sonderbarsten Internetgesetzgebungen in Dreutschland und leider viel zu bedeutend dafür. Irgendwie waren alle Beteiligte bei der Inkrafttretung vor zwei Jahren schon der Meinung, das müsste man schnell noch verbessern. Passiert ist natürlich nichts. Dafür gab es viele Abmahnugen und Sperrungsverfügungen aufgrund des schlechten und nicht mehr zeitgemässen Gesetzestextes. (Relativ aktuell ist die Sperrungs-Aktion von Lutz Heilmann gegen die Wikipedia.)

    Nun hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Entwurf zur Änderung des umstrittenen Telemediengesetzes (TMG) in den Bundestag eingebracht, der in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in 1. Lesung beraten werden soll: FDP legt Gesetzesentwurf zur Klärung der Haftung von Telemedien vor.

    Konkret sollen gemäß den Korrekturen der entscheidenden Haftungsklauseln im TMG Diensteanbieter prinzipiell nicht verpflichtet sein, „die von ihnen übermittelten, gespeicherten oder vermittelten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen“. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn „sich Maßnahmen gegenüber dem verantwortlichen Nutzer als nicht durchführbar oder Erfolg versprechend erweisen und die Entfernung oder Sperrung technisch möglich und zumutbar ist“. Weiter sollen die Provider nur noch nach Vorlage eines vollstreckbaren Gerichtstitels verpflichtet werden, inkriminierte Inhalte zu blockieren oder aus dem Angebot zu nehmen. „Für Inhalteanbieter hat diese Regelung den Vorteil, dass die Gefahr einer voreiligen Sperrung von Angeboten ohne gerichtliche Prüfung eingedämmt wird“, schreibt die FDP zur Begründung. Auch „Abmahnwellen“ gegen Hoster könnten auf diese Weise unterbunden werden. Die Darlegungs- und Beweislast über die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Maßnahme, die einem Diensteanbieter im Zusammenhang mit zu erbringenden Sorgfaltspflichten auferlegt wird, obliegt dem Entwurf nach ferner dem Antragsteller.

    3. Dezember 2008 4
  • : Online-Befragung zum Petitionssystem
    Online-Befragung zum Petitionssystem

    Über das neue Petitionssystem des Deutschen Bundestages hatten wir schon berichtet. Im Allgemeinen war die Verwunderung groß, dass das neue Petitionssystem noch schlechter ist, als das alte Provisorium. Christian Heise verweist drüben bei e‑demokratie.org auf die Möglichkeit, an einer Online-Befragung teilzunehmen:

    Das Problem bei dieser dürftigen Umsetzung ist nicht nur, dass der Deutsche Bundestag damit seine angeblich “Vorreiterrolle” bei der Entwicklung und dem Einsatz elektronischer Beteiligungsverfahren vollständig verspielt, sondern das eine schlechte Umsetzung auch das Vertrauen der Bürger in zukünftige Verfahren schädigt. Das beeinflusst grundsätzlich alle zukünftigen Weiterentwicklungen und Projekte in diesem Bereich. Darüber hinaus stellen vor allem elektronische Petitionssysteme, neben dem public budgeting (Bürgerhaushalte), die älteste Form der elektronisch gestützten Beteiligung dar und sollte dementsprechend mit Erfahrung umgesetzt werden.

    Nutzt die Chance und teilt dem deutschen Bundestag Eure Meinung zu dem neuen System mit.

    1. Dezember 2008 2
  • : Kein Datenschutz mehr für Inter-Tauss
    Kein Datenschutz mehr für Inter-Tauss

    Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss wurde von Peter Struck vom Datenschutz-Thema in der SPD-Fraktion abgezogen: Jörg Tauss spricht in der SPD-Fraktion nicht mehr für Datenschutz.

    Jörg Tauss wird sich in der SPD-Bundestagsfraktion auf Geheiß von Fraktionschef Peter Struck nicht mehr der Koordination von Datenschutzfragen widmen. Ebenfalls niederlegen wird der baden-württembergische Abgeordnete seinen stellvertretenden Sitz im Innenausschuss des Bundestags. Dies erfuhr heise online aus SPD-Kreisen. Als Nachfolger für die Position des „Datenschutzmatadors“ soll demnach Michael Bürsch antreten. Der Abgeordnete aus Schleswig-Holstein führt das Stichwort Datenschutz bislang nicht in der Themenliste auf seiner Webseite. Er sprach aber bereits etwa in der Bundestagsdebatte über die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Einschränkung von Scoring zur Bonitätsprüfung für die SPD-Fraktion. Zudem machte er sich gemeinsam mit Tauss für die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes stark.

    28. November 2008 11
  • : Peter Schaar bleibt Bundesdatenschutzbeauftragter
    Peter Schaar bleibt Bundesdatenschutzbeauftragter

    Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ist heute vom Deutschen Bundestag für weitere fünf Jahre Amtszeit wiedergewählt worden. 554 Abgeordnete haben mit gewählt, davon stimmten 484 für Peter Schaar, 52 gegen ihn, 12 enthielten sich und 6 Stimmen waren ungültig. Herzlichen Glückwunsch.

    26. November 2008
  • : Phoenix: Projekt MdB 2.0
    Phoenix: Projekt MdB 2.0

    Unser öffentlich-rechtlicher TV-Sender PHOENIX hat das „Projekt MdB 2.0″ gestartet. Dahinter versteckt sich ein Blog, wo fünf Bundestagsabgeordnete unter 35 aus den verschiedenen Fraktionen bis zur nächsten Bundestagswahl „eine Art Tagebuch“ führen wollen. Dabei sollen sie „mehrmals wöchentlich“ einen Blick hinter die Kulissen der parlamentarischen Arbeit geben und auch versuchen „schwierige Themen verständlich zu erklären“. Man möchte dabei „nicht ein Streitforum“ schaffen, sondern die User und die Autoren in einen „gegenseitigen Dialog“ bringen.

    Das Projekt MdB 2.0 ist mehr: Es bietet fünf unterschiedliche Blickwinkel von fünf unterschiedlichen Charakteren, die aus fünf ganz unterschiedlichen Lebensverhältnissen heraus bereits in jungen Jahren eine erstaunliche Karriere in ihren Parteien gemacht haben, auf ein für unsere Demokratie unverzichtbares staatliches Gestaltungsmittel: den Parlamentarismus. […] “Machen Sie sich Ihr eigenes Bild” – dieser Grundsatz der Sender-Philosophie wird hier ergänzt um die Möglichkeit, mit dem Blick hinter die Kulissen das vorhandene Wissen zu ergänzen und sich in der Tat das GANZE Bild machen zu können.

    Mit dabei sind Andreas Scheuer (CDU/CSU), Carsten Schneider (SPD), Florian Toncar (FDP), Michael Leutert (Die LINKE) und Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen).

    Klingt interessant und ich bin gespannt, wie es sich entwickelt. Die Idee ist dabei nicht neu: Die „PolitikerWG“ vom Zeit-Online Jugendmagazin Zünder hatte schon mal ein Blog mit fünf jungen Bundestagsabgeordneten gestartet. Allerdings wurde dies nur eine Zeitlang gefüllt und irgendwann war tote Hose. (Mittlerweile ist es nur noch ein Hort von Spam-Kommentaren) Carsten Schneider war damals schon dabei. Aber vielleicht ist die Motivation in Wahlkampfzeiten auch etwas höher.

    25. November 2008 13
  • : Hans-Peter Uhl (CSU) zum BKA-Gesetz
    Hans-Peter Uhl (CSU) zum BKA-Gesetz

    Die TAZ hat den CSU-Abgeordneten Hans-Peter Uhl zur Entscheidung der SPD-Sachen bezüglich der Ablehnung des BKA-Gesetzes interviewt. Der Artikel ist noch nicht online, dafür wurden schon mal die besten Zitate aus dem Gespräch im CTRL-Blog veröffentlicht:

    “Mit diesem linken Gerülpse aus Sachsen lässt sich doch nichts anfangen.”

    “Da ist ein Klischee auf das andere gestapelt worden: Wir sind gut und wir sind frei. Damit lässt sich doch nichts anfangen. Mit den Verfassern solcher Pamphlete kann man nicht reden.”

    “Mit der bundes-SPD haben wir seit Jahren über jedes Komma verhandelt. Und dann kommt da dieses Papier auf Stammtischniveau aus Sachsen. Das lohnt nicht einmal das Lesen.”

    “Platter geht es nicht.”

    “Die Bundes-SPD hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Unsere Gesprächspartner waren ja nicht irgendwelche Wichtigtuer aus Sachsen, sondern Profis.”

    17. November 2008 14
  • : Wikipedia: 518.166 x Lutz Heilmann
    Wikipedia: 518.166 x Lutz Heilmann

    Die Öffentlichkeitskampgne von Lutz Heilmann war ein voller Erfolg. Knapp ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl dürfte er jetzt einer der prominentesten Bundestagsabgeordneten von der Linkspartei sein. Keine schlechte PR-Strategie für einen Hinterbänkler.

    Ich war gestern leicht verwundert, dass mehr als 1700 Menschen über Google auf der Suche nach Lutz Heilmann auf diesem Artikel landeten. Das erklärte auch die teilweise komischen Kommentare. Viel interessanter ist aber die Statistik, wie oft seine Wikipedia-Seite angeklickt wurde. 518.166 Besucher interessierten sich am Samstag und Sonntag für seine Biographie. Wenn das mal nicht ein Erfolg ist!

    Seit eben funktioniert auch Wikipedia.de wieder und der Wikimedia e.V. hat erfreulich viele Spenden bekommen, die jetzt sinnvoller genutzt werden können als für einen Rechtsstreit.

    Update: Hier ist die Anordnung des Landgericht Lübeck, was die von Heilmann beanstandeten Passagen enthält.

    17. November 2008 8
  • : Heute ist BKA-Gesetz Tag: Gesetz beschlossen
    Heute ist BKA-Gesetz Tag: Gesetz beschlossen

    Heute ist der BKA-Gesetz – Tag. Der Bundestag wird am Nachmittag das umstrittene Gesetzes-Paket mit den Stimmen der großen Koalition beschließen. Die Pro- und Kontra-Reden der einzelnen Fraktionsvertreter gibts auch zum anschauen: Phoenix überträgt den Nachmittag live aus dem Plenarsaal. Der Programmordnungspunkt „Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt“ ist für 14:35 Uhr geplant. Die Abstimmung soll etwas später sein.

    Update: Debatte ist auf 17 Uhr verschoben!
    Die Debatte begann um 16:10 Uhr.

    Das BKA-Gesetz ist mir 375 Stimmen im Bundestag beschlossen worden. CDU/CSU und SPD verfügen zusammen über 445 Sitze. Das bedeutet bis zu 70 Abweichler aus der großen Koalition. Laut dpa stimmten 168 dagegen. Da namentlich abgestimmt wurde, wird man bald sehen können, wer dafür gestimmt hat. Und wer nicht vor Ort war. Das müssen ja auch einige gewesen sein.

    Während der Rede von Wolfgang Schäuble packten drei Zuschauer auf den Rängen drei Plakate aus, die den Spruch“ BKA-Gesetz gefährdet die Demokratie“ zeigten. Mal schauen, ob davon noch Bilder auftauchten. Die drei Aktivisten wurden kurz in Gewahrsam genommen, sind mittlerweile aber wieder frei.

    Wir stellen hier mal über den Tag Reaktionen und Medienberichte rund um das BKA-Gesetz und die heimliche Online-Durchsuchung zusammen.

    Dieser Gesetzestext wird wohl beschlossen.

    Reaktionen aus Fraktionen und Parteien:

    Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit: Das deutsche FBI kommt.

    Nach langgezogener und unsachlicher Debatte im Ausschuss bleibt es dabei: Die große Koalition will das BKA zum deutschen FBI aufrüsten. Für uns ist klar: Eine Kriminalpolizei mit den Kompetenzen eines Geheimdienstes, ohne Kontrolle durch das Parlament und ohne Leitung durch die Bundesanwaltschaft darf es nicht geben. Die zahlreichen Überwachungsinstrumente, die weitgehende Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechts und das hemmungslose Herumschnüffeln in der Privatsphäre sind verfassungswidrig. Deshalb werden wir in Karlsruhe klagen.

    Einzelmeinung von Jörg Tauss, SPD-Fraktion: Tauss stimmt gegen BKA- Gesetz.

    Insbesondere wegen der Online- Durchsuchung, der Vermengung geheim- dienstlicher und polizeilicher Aufgaben und des mangelnden Schutzes von Journalistin- nen und Journalisten wird der SPD- Bundestagabgeordnete Jörg Tauss heute im Bundestag dem sogenannten BKA- Gesetz nicht zustimmen. „Immer mehr Überwachungsgesetze sind nicht akzeptabel.“

    Das Handelsblatt hat ein Interview mit dem FDP-Innenexperten Max Stadler: „Massives Ausspähen nicht gerechtfertigt“.

    Laut Gesetz dürfen Ermittler nur mit der Genehmigung eines Richters die Computer ausspähen, in „dringenden Fällen“ soll aber der BKA-Präsident Beweise auch ohne richterliche Erlaubnis sichern dürfen.

    Also diese Passage verstehe ich überhaupt nicht! Im Handyzeitalter ist es höchst unwahrscheinlich, dass kein Richter zu erreichen ist. Selbst abends oder am Wochenende sind Richter in der Regel ansprechbar. Es handelt sich also um ein lächerliches Argument, um Ausnahmen zu begründen. Die „dringenden Fälle“ machen es nun aber möglich, Kontrollmechanismen zu umgehen. Der Gesetzgeber sollte solche Hintertürchen nicht offen lassen. Die Formulierung müsste ersatzlos gestrichen werden.

    Wolfgang Neškovic, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag: SPD ist rechtsstaatlich unzuverlässig.

    „Es ist kein Wunder, dass das BKA-Gesetz nach monatelangem Dämmerschlaf ausgerechnet jetzt durchs Parlament gewunken wird. Die Aufmerksamkeit der meisten Bundesbürger wird von der Finanzkrise absorbiert, der Sozialstaatsabbau bedroht den Mittelstand. All dies erzeugt ein Unsicherheitsgefühl, dem die Befürworter des Gesetzes das Schlagwort vom „Grundrecht auf Sicherheit“ entgegenhalten. Doch das „Grundrecht auf Sicherheit“ ist nur eine zielgerichtete Erfindung, die die wahren Zielsetzungen des Gesetzes verschleiert: Die Aufwertung des BKA zu einer Superspitzelbehörde, die alles weiß und alles darf: Wohnungen heimlich mit Kameras überwachen, private E‑Mails mitlesen, Menschen verhaften. Treffen kann es jeden: Für die BKA-Ermittler reicht der bloße Verdacht, dass der Observierte mit einem Terrorverdächtigen Kontakt hatte. Diese totale Überwachung aber wird das Gegenteil von Sicherheit erzeugen: ein Klima von Repression und Angst. Ein gefährliches Klima für eine Demokratie.

    dpa zitiert Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble:

    «Die meisten Leute, die das kritisieren, haben gar nicht begriffen, dass das Bundeskriminalamt keine anderen Befugnisse im Prinzip bekommt als jede Landespolizei seit 50 Jahren hat.» Der Kernbereich des privaten Lebens werde bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen immer berührt. Dass die Polizei unter engen Voraussetzungen auch einmal ein Telefon abhören könne, sei nichts neues, sagte der Minister. Nach der Bundestagsentscheidung soll der Bundesrat voraussichtlich noch vor Weihnachten entscheiden.

    (Ist mir ja neu, dass die Landespolizeien die heimliche Onlinedurchsuchung seit 50 Jahren einsetzen)

    Verbände und Organisationen:

    Reporter ohne Grenzen: Das BKA-Gesetz im Bundestag: Pressefreiheit bedroht.

    „Der Entwurf des „Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ beschneidet das Recht von Journalistinnen und Journalisten, vertraulich zu recherchieren. Grundprinzipien der Pressefreiheit, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis, sind gefährdet“, sagt Elke Schäfter, ROG-Geschäftsführerin. Auf der Grundlage des Gesetzesentwurfs könnten die E‑Mail-Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten überwacht, Telefonate abgehört und Online-Durchsuchungen angeordnet werden. Zudem kann das BKA von Medienmitarbeitern verlangen, ihr Recherchematerial herauszugeben – notfalls unter Androhung von Zwangsgeld, Beugehaft und Durchsuchung der Redaktionsräume.

    Bundesärztekammer: Vertrauensschutz muss absolut bleiben.

    „Die Koalitionspläne für ein neues BKA-Gesetz sind ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis“, kritisiert Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe das Gesetzesvorhaben der Koalition. Der Entwurf zementiere den Zwei-Klassen-Status der Ärzte bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen des Staates. […] „Dieses Zwei-Klassen-System ist durch nichts zu rechtfertigen. Patienten müssen sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können. Es gibt zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter ist als das zwischen Ärzten und Patienten. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis.

    Deutsche Polizeigewerkschaft: DPolG: BKA-Gesetz hat keine Chance in Karlsruhe.

    „Zu den beiden BKA-Beamten, die die Ergebnisse von Online-Durchsuchungen sichten sollen, um die Frage nach dem Schutz privater Lebensgestaltung zu klären, soll nun noch der Datenschutzbeauftragte des BKA treten. Das ist alles andere als ausreichend, das haben wir bereits am ersten Entwurf kritisiert. Der Datenschutzbeauftragte hat im innerdienstlichen Bereich ganz andere Aufgaben, ihn aktiv in solche Verfahren einzubinden, ist sachlich völlig daneben.

    Bitkom: „Gummi-Paragraphen verunsichern Computer-Nutzer“.

    Der Hightech-Verband BITKOM hat das neue Gesetz zur staatlichen Online-Durchsuchung von Computern scharf kritisiert. „Wenn dadurch Terror verhindert und Leben gerettet werden können, sperren wir uns selbstverständlich nicht grundsätzlich dagegen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. „Aber das von den Regierungsparteien beschlossene Gesetz enthält Fehlentscheidungen und lässt wichtige Fragen offen.“ Das so genannte BKA-Gesetz, in dem es um die Befugnisse des Bundeskriminalamts geht, soll am heutigen Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden. „Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener Computer-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet“, sagte Scheer. Das sieht der BITKOM-Präsident nicht gewährleistet.

    Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: BKA darf nicht zur Super-Sicherheitsbehörde werden.

    Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, nach der Verfassungsrechtsprechung unantastbar, wird durchlöchert. Dass diese Löcher nun von drei BKA-Beamten nachträglich gestopft werden sollen, wovon einer der Beamten Vorkenntnisse im Bereich des Datenschutzes haben muss, ist kein wirklicher Trost. Dem BKA-Präsidenten werden Eilbefugnisse zugestanden, mit denen der Richtervorbehalt ausgehebelt werden kann. Damit folgt die Bundesrepublik dem schlechten Beispiel vieler westlicher Industriestaaten, die mit der Begründung der Terrorismusbekämpfung die Freiheitsrechte abgebaut haben und weiter abbauen. Dieser Weg ist fatal: Deutschland hatte bisher den Ruf, nicht nur einer der freiheitlichsten, sondern auch einer der sichersten Staaten der Welt zu sein. Mit dem BKA-Gesetz werden nun beide Errungenschaften gefährdet: Das neue BKA-Gesetz gefährdet die „innere Sicherheit“, weil es die Bevölkerung verunsichert und durch den Abbau rechtsstaatlicher Verfahren die Ausgrenzung von Minderheiten vorantreibt, was der wahre Treibsatz für Terrorismus ist. Die Vergeheimdienstlichung der Polizei untergräbt das Vertrauen der und die Unterstützung durch die Menschen. Die abschreckenden Beispiele von Großbritannien und den USA, die diesen Weg schon erheblich weiter gegangen sind, zeigen, dass das rechtliche und technische Aufrüsten des Sicherheitsapparats nicht mehr Sicherheit schafft.

    Medienberichterstattung:

    Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung: Die Allmächtigen.

    Der Schutz des Kernbereichs der Intim- und Privatsphäre, der dem höchsten Gericht so wichtig war, bleibt auf der Strecke. Dabei geht es um die Menschenwürde. Exemplarisch steht Paragraf 20k Absatz 7 BKA-Gesetz, der die Computer-Durchsuchung betrifft: Auf die Durchsuchung muss nur dann komplett verzichtet werden, wenn völlig klar ist, dass „allein“ der Kernbereich betroffen wäre. Auf einem Computer gibt es aber nun einmal nicht nur intime Dateien. Computerdurchsuchungen sind daher so gut wie nie unzulässig. Sehenden Auges verletzt der Gesetzgeber den Kernbereich.

    Hans Leyendecker argumentiert in der Süddeutschen Zeitung, dass es in den USA mit einem BKA-Gesetz damals keinen Informationenschutz bei der Watergate-Affäre gegeben hätte: Wenig Schutz für „Deep Throat“.

    Dieser Kernbereich ist gefährdet: Schon seit Anfang des Jahres gibt es in Deutschland ein Zeugnisverweigerungsrecht erster und zweiter Klasse. Danach dürfen Abgeordnete und Seelsorger nicht ausspioniert werden. Bei Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ hingegen erlaubt Paragraf 160 der Strafprozessordnung das Ausspionieren von Ärzten, einem Teil der Anwaltschaft und von Journalisten. Im BKA-Gesetz braucht es jetzt nicht mehr die schweren Straftaten; das häufig betroffene Bundeskriminalamt selbst soll künftig sachkundig zwischen dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung und dem Geheimhaltungsinteresse des Journalisten abwägen. Journalisten haben demnach nur noch ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht.

    Der Deutschlandfunk hatte vorgestern einen längeren Bericht im Politik-Hintergrund gesendet: Umstrittener Kompromiss. (Hier ist die MP3, da gibts einige interessante Politiker-Statements zum remixen)

    Egal welcher Politiker bisher im Chefsessel des Bundesinnenministeriums saß, die Themen Offenheit und Transparenz gehörten noch nie zu den Stärken dieses Ressorts. Und so arbeitete man im Innenministerium diskret an einem Referentenentwurf zum neuen BKA-Gesetz. Auskunft zum Stand der Dinge? Nein, leider nicht möglich. Nur häppchenweise drangen Details an die Öffentlichkeit. Bis im Sommer 2007 der Chaos Computer Club den Entwurf im Internet veröffentlicht. Die Reaktion des Bundesinnenministeriums: keine. Es sollte noch lange dauern, bis es von dieser Seite offizielle Stellungnahmen gibt. Ein bemerkenswerter Vorgang, für ein doch demokratisches und offenes Gesetzgebungsverfahren.

    Taz: Schäubles Hundertprozent-Polizei.

    Stimmt kurz vor Weihnachten auch der Bundesrat zu, wird ab Januar 2009 somit das wohl umstrittenste Sicherheitsgesetz der letzten Jahre in Kraft treten. Bislang war das BKA nur zur Verfolgung bereits begangener Straftaten zuständig. Durch das Gesetz mit seinen insgesamt 24 neuen Paragrafen erhält es erstmals präventive Befugnisse. Weit im Vorfeld einer konkreten Tat soll die Bundespolizei damit terroristische Gefahren abwehren. Kritiker fürchten, die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung der Arbeit von Polizeibehörden und Geheimdiensten werde dadurch verwischt. Sie war nach den Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Sicherheitsapparat in der Verfassung verankert worden.

    Don Dahlmann fragt in seinem Blog, warum die deutschen Medien nicht aktiver ihre Kritik geäussert haben:

    Aber wo waren da die Zeitungen? Warum erscheint so ein Artikel nicht auf der Titelseite der „Zeit“? Warum hat keine Zeitung in den letzten Wochen und Monaten nicht mal eine Titelseite frei geräumt, auf der sämtliche Chefredakteure und Verleger die gegen die schärfer werdenden Überwachungsgesetze sind, unterschreiben, und ihre Meinung klar äußern? Das Netz hat schon viel getan. Es hat aufgeklärt, es hat sich bemüht, die Fakten darzustellen, es hat zu friedlichen Protest aufgerufen. Aber wo waren die Zeitungen und Magazine? Wo war der Titel in Spiegel, Stern, Fokus, FAZ oder Zeit?

    Tagesschau: „Das ist die Verteidigung des Rechtsstaats“.

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der lange für die Ausweitung der Überwachung durch das BKA gekämpft hatte, verteidigte das Gesetz als notwendig. Der Staat müsse die Bürger schützen können. „Das ist kein Angriff auf den Rechtstaat, sondern die Verteidigung des Rechtstaats.“ Es seien ausreichende richterliche Kontrollen vorgesehen, so Schäuble.

    Große Preisfrage: Wer findet eigentlich außer BKA, Bundesregierung, CDU und SPD das BKA-Gesetz toll?

    Ergänzungen können gerne in den Kommentaren gepostet werden.

    12. November 2008 53
  • : Neues Bundestags Petitionssystem sieht ziemlich alt aus
    Neues Bundestags Petitionssystem sieht ziemlich alt aus

    Alvar Freude hat sich dem neuen Petitionssystem des Deutschen Bundestages angenommen und diverse grobe Schnitzer festgestellt, die wohl der Auswahl des billigsten Anbieters verschuldet sind. Das Fazit seiner längeren Analyse im Perl-Blog:

    Dass die Umsetzung der Online-Petitions-Webseite alles andere als optimal ist, ist deutlich zu sehen: Schlechte Bedienung, fehlende Funktionalität bzw. nicht eingehaltene Anforderungen, mangelnde Barrierefreiheit, sicherheitskritische Basis, altbackenes Design und rechtswidrige Datenabfrage.

    Es handelt sich um eine aufgebohrte Version des Forensystems „Simple Machines“, das in unsauberen und unsicherem PHP programmiert ist. Bei der Umsetzung der nocht-nicht-mal-Freien-Software wurde gleich zu Beginn von einem aufmerksamen Blogger ein Lizenzverstoß festgestellt. Bei der Umsetzung des Pflichtenheftes war man wohl besonders im Bereich „Usability“ recht schluderig.

    Eine schöne Maßnahme wäre es jetzt doch, wenn der Hersteller die Software in ein öffentliches Sourcecode-Repository legt, so dass jeder die ausgemachten Schwachstellen ausbessern kann.

    10. November 2008 3
  • : BKA-Gesetz soll nächste Woche durch den Bundestag gepeitscht werden
    BKA-Gesetz soll nächste Woche durch den Bundestag gepeitscht werden

    Achtung, es besteht dringender Handlungsbedarf: Obwohl der genaue Text des Koalitions-„Kompromisses“ zu den neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts noch nicht einmal bekannt ist, soll er bereits am Mittwoch nächster Woche (!) im Bundestag verabschiedet werden.

    Wenn der Bundesrat dann auch noch zustimmt, könnten wir zum ersten Januar ein deutsches FBI bekommen, mit allen Problemen, die damit verbunden sind – Vermischung von Polizei und Geheimdienstarbeit, fehlende richterliche und bundesanwaltliche Kontrollen, Kompetenzwirrwarr mit den Ländern, Auskunftspflicht für Journalisten, großem Spähangriff auf Privatwohnungen und natürlich der heimlichen Online-Durchsuchung.

    Die Einigung in der Koalitionsrunde auf den Entwurf für das neue BKA-Gesetz hat daher nicht unerwartet sehr viele kritische Reaktionen hervorgerufen – unten folgt eine kleine Auswahl mit den wichtigsten Argumenten. Mehr Hintergrund-Infos gibt es z.B. im Archiv der Artikel zum Thema bei heise, bei der Humanistischen Union, in der Petition des AK Vorrat, und in den Berichten zur Experten-Anhörung im Bundestag bei Fefe und Ravenhorst.

    Wichtig ist jetzt, dass bis nächste Woche die Abgeordneten von SPD und Union massiv zu hören kriegen, dass dieses Überwachungsmonster von der breiten Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird.

    Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern.

    Vor allem muss denen klar gemacht werden, dass die Großdemo gegen den Überwachungswahn im Oktober der Startschuss für weitere Aktionen der wachsenden Bürgerrechtsbewegung gerade im Wahlkampfjahr 2009 war. Wenn sie das nicht verstehen, wird es ihnen wie John McCain gehen, der ebenfalls nicht verstanden hat, auf die Internet-Generation einzugehen. Statt weiterhin auf eine Politik der Angst zu setzen, wollen wir nämlich mehr Freiheit, eine lebenswerte digitale Umwelt ohne ständige Überwachung, und daher eine neue Sicherheitspolitik.

    Zur heimlichen Online-Durchsuchung (Bundestrojaner): FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte die Befristung der heimlichen Online-Durchsuchung im Jahr 2020 eine „Farce“. Der fehlende Richtervorbehalt bei „Gefahr im Verzuge“ sei darüber hinaus sinnlos, denn Online-Razzien seien „technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind“. Das hat übrigens gerade auch der BKA-Chef Ziercke bestätigt, der sagte,

    „dass jede Online-Durchsuchung ein sorgfältig programmiertes Unikat sein werde, weil jeder Rechner andere Virenscanner, Firewalls oder Spyware-Sucher aufweisen würde, die überlistet werden müssten.“

    Wer unter solchen Umständen immer noch von „Gefahr im Verzug“ redet (wie Ziercke übrigens selber auch), dem geht es gar nicht um die Online-Durchsuchung, sondern um einen generellen Abbau rechtsstaatlicher Bremsen der Überwachungs- und Sicherheitsbehörden.

    Der ehemalige BND-Chef Hansjörg Geiger fordert für solche und andere heimliche Ermittlungsmaßnahmen: Hier „sollte der Staat einen Bürgeranwalt beauftragen, die Rechte der Betroffenen wahrzunehmen, auch wenn diese zunächst nichts davon erfahren.“ Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, verlangt dagegen weiterhin eine unabhängige Kontrolle durch einen Richter.

    Renate Künast von den Grünen und Gerhart Baum von der FDP haben bereits Verfassungsklage angekündigt.

    Zu den weiteren BKA-Kompetenzen: Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, kritisierte,

    dass das BKA von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht. „Mit diesem Gesetz werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schlicht ignoriert“, kritisierte Konken. Es entziehe Journalisten den Schutz, den sie bei Recherchen bräuchten.

    Annalist schreibt zum Spähangriff in Privatwohnungen:

    Ich kann nicht sagen, dass ich die Aufregung um die Nacktscanner an Flughäfen letzte Woche schlecht gefunden hätte, aber was ich nicht verstehe ist: Warum ist das so viel dramatischer als die sog. ‚Visuelle Wohnraumüberwachung’, also Kameras, die das BKA ab nächster Woche legal heimlich in Wohnungen einsetzen darf? Am Flughafen kann ich ihnen dabei wenigstens in die Augen gucken. Und es ist nur ein Moment.

    Ex-BND-Chef Geiger befürchtet eine Vermischung von Bundes- und Länderkompetenzen:

    Es ist nicht klar geregelt, wann nun das BKA und wann die Länder für die Abwehr internationalen Terrors zuständig sind. Deshalb droht eine doppelte Zuständigkeit, die die Bürger übermäßig belastet, zudem ineffizient ist und politische Verantwortlichkeit verwischt.

    Darüber hinaus weist er darauf hin, dass bei der Gefahrenabwehr das BKA nicht mehr der Kontrolle durch die Bundesanwaltschaft unterliegt. Zu dem Argument der Überwachungspolitiker, das BKA bekomme nur Kompetenzen, die die Landeskriminalämter auch schon haben, sagte Geiger:

    Das BKA ist personell und technisch ganz anders ausgestattet als ein Landeskriminalamt, das führt zu einem qualitativen Sprung. Denn das BKA kann und wird von diesen Befugnissen – Lausch- und Spähangriff, Computer- und Telefonüberwachung – viel mehr Gebrauch machen als die Länder. Da entsteht eine Art deutsches FBI.

    Allgemeines: Die Innenpolitiker der großen Koalition sind stolz auf die Einigung:

    Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter-Uhl, betonte, dass der Kompromiss Sicherheit und Freiheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringe. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lobte das Ergebnis als „qualifiziertestes Polizeigesetz Deutschlands“.

    Dazu der treffende Kommentar von Fefe:

    Wer hat uns verraten? Na klar, die Sozialdemokraten.

    Zur „Überprüfung“ im Jahr 2020 hat er ebenfalls die richtigen Worte gefunden:

    Boah ich kann mich gar nicht beruhigen, dass die das hier als Fortschritt zu verkaufen versuchen, dass sie das Gesetz nach ein paar Jahren nochmal angucken. Hallo? Das ist Standard! Die nächste Regierung kann euren ganzen Flurschaden wieder weg machen. Das nennt man Demokratie. Dass ausgerechnet IHR das jetzt UNS als Vorteil zu verkaufen versucht, das ist eine Schande.

    6. November 2008 59
  • : Wahlcomputer sind sicher! Äh, Wahlgeräte!
    Wahlcomputer sind sicher! Äh, Wahlgeräte!

    Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit von Wahlcomputern. Zumindest liegt darin unser Kritikpunkt: Es handelt sich um Geräte, die elektronisch arbeiten ‑nicht mechanisch. Bislang erlaubt das Gesetz den Einsatz von „Wahlgeräten“. Ein Wahlgerät kann beides sein; mechanisch wie elektronisch.

    Aber darin besteht ein großer Unterschied; habe ich beim „Sezieren“ eines mechanischen Wahlgerätes noch die Möglichkeit physisch nachzuvollziehen, was welcher Hebel bewirkt, so muss ich bei einem Wahlcomputer auf die Analyse virtueller Software vertrauen. Und ob beim Übertragen der Software (vielleicht auch nur wegen des kosmischen Rauschens) ein Bit kippt, ist für mich schlichtweg nicht überprüfbar.

    Nun hat gestern der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, Carl-Christian Dressel (SPD), über den Parlaments-eigenen Pressedienst HiB seine Stellungnahme verbreiten lassen. Ihre Überschrift lautet: Abstimmung mit Wahlgeräten ist sicher

    Nur wer die HiB-Melden via E‑Mail abonniert hat, kann nachvollziehen, dass 20 Minuten vorher der Titel noch lautete: Abstimmung mit Wahlcomputern ist sicher.

    Tja, kein einfaches Thema, oder Herr Dressel? Solang Sie noch wissen, worum’s geht.

    Ebenfalls wurde gestern ein ausführlicher Bericht des Chaos Computer Clubs zu Wahlcomputern (PDF) veröffentlicht.

    ps.: Inhaltlich will ich da garnicht groß drauf eingehen, beim Überfliegen les ich aber grad: „Von der einfachen Handhabung der elektronischen Wahlgeräte sind besonders ältere Wähler positiv überrascht.“ – vermutlich darüber positiv überrascht, dass man daran denkt ihnen eine Lupe für die viel zu kleine Beschriftung der Felder an den Computer zu hängen *scnr*.

    Als Hintergrund-Informationen passt der mittlerweile zwei Jahre alte Netzpolitik-Podcast mit Andreas Bogk vom Chaos Computer Club ganz gut: Wahlmaschinen hacken.

    28. Oktober 2008 8
  • : Datenschutz ins Grundgesetz?
    Datenschutz ins Grundgesetz?

    Die Grüne Bundestagsfraktion hat eine FAQ mit acht Fragen und Antworten zu ihrer Forderung online gestellt, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen.

    1. Der Datenschutz steht „schon im Grundgesetz drin“.

    Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht heraus entwickelt. Es handelt sich um reines Richterrecht und einfache Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz. Dagegen wurde in den meisten Landesverfassungen eine gesetzliche Datenschutzregelung aufgenommen, etwa in Berlin (Art. 33), Brandenburg (Art. 11), Bremen (Art. 12), Mecklenburg-Vorpommern (Art. 6 Abs. 1 und 2), Nordrhein-Westfalen (Art, 4 Abs. 2 sowie die Verbürgung der Einrichtung des DSB in Art. 77a), Rheinland-Pfalz (Art. 4a), Saarland (Art. 2 Abs. 2), Sachsen (Art. 33), Sachsen-Anhalt (Art. 6 Abs. 1) und Thüringen (Art. 6). Der Datenschutz, so wie ihn die Bürgerinnen und Bürger kennen, ergibt sich bislang nur aus einem einfachen Gesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz.

    30. September 2008
  • : Bundestags-Abstimmungen visualisieren mit dem Parlameter
    Bundestags-Abstimmungen visualisieren mit dem Parlameter

    Das ZDF hat in seiner Mediathek eine interessante Flash-Animation, das Parlameter. Die Anwendung visualisiert das Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag. Zur Auswahl stehen verschiedene Abstimmungen, wie z.B. die diversen Bundeswehreinsätze. Es wird angezeigt, welche Abgeordneten wie abgestimmt haben, oder gar nicht anwesend waren. Weitere Funktionen sind die Visualisierung des Abstimmungsverhaltens nach Bundesland, Geschlecht, Familienstand, Nebentätigkeiten und Alter. Dies kann auch beliebig kombiniert werden: Welche weiblichen hessischen Abgeordnete über 40 mit Kindern haben wie bei einem bestimmten Auslandseinsatz abgestimmt.

    Insgesamt eine sehr schöne und nützliche Transparenz-Anwendung. Leider hab ich keine Internet-relevante Abstimmung gefunden. Danke für den Hinweis, die Stimmung über die Vorratsdatenspeicherung ist dort auch zu finden. Toll wäre es jetzt noch, wenn das ZDF auch sein Datenmaterial als XML-Dateien zur Verfügung stellen würde.

    [Danke an Björn]

    23. September 2008 16
  • : Chrome für den Bundestag
    Chrome für den Bundestag

    Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute (PDF) den neuen Google-Browser Chrome. Bin aber etwas verwundert, dass der Bericht fast keinen Hinweis auf Kritik enthält und den Release eher vor dem Markthintergrund erklärt.

    23. September 2008 4
  • : Mitschnitt der Anhörung zum BKA-Gesetz
    Mitschnitt der Anhörung zum BKA-Gesetz

    Der Bundestag stellt einen Mitschnitt der sechsstündigen Anhörung zum BKA-Gesetz vom vergangenen Montag im RealVideo-Format für DSL und Modem zur Verfügung.

    Update: Chris hat den Stream mal als *.rm gecaptured und via BitTorrent verfügbar gemacht.

    Weiterlesen:

    Sonst meinte das Web-TV-Team des Bundestags übrigens noch, dass sie sich auch über Feedback hinsichtlich der präferierten elektronischen Darreichungsform ihrer Inhalte freuen. In welchen Formaten hätten wirs denn gern?

    Politisch korrekt wäre wohl OGG/Vorbis, massentauglich aber eher h264 in nem MP4-Container und nen Flash zum Embedden für die Webkiddies. Und die drei bitte sowohl für die Files danach als auch für die Livestreams. Ah – einzelne RSS-Feeds für jeden Ausschuss wärn auch schon.

    Was noch?

    18. September 2008 20
  • : BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden
    BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden

    Gestern fand im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ statt.

    Der debattierte Entwurf des neuen BKA-Gesetzes wurde im April von netzpolitik.org veröffentlicht und ist mittlerweile auch als offizielle Drucksache erhältlich. Nach der Verabschiedung durch das Kabinett im Juni war dies wahrscheinlich die letzte Hürde für das umstrittene Gesetz vor der Abstimmung im Bundestag.

    Bekannt ist das Gesetz vor allem für die Einführung der Online-Durchsuchung für das BKA, doch darüber hinaus beinhaltet es insgesamt 24 Spiegelstriche mit neuen Befugnissen für die Bundesbehörde, wie Rasterfahndung und visuelle Wohnraumüberwachung. Diese werden teils heftig kritisiert, es wird befürchtet, dass mit diesem Gesetz das BKA geheimdienstliche Befugnisse erhält und damit die Trennung von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland aufgelöst wird.

    Anhörung

    Die Anhörung selbst war eher juristisch und bot keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Die Sachverständigen, Vertreter von Polizei, NGOs und Juristen, referierten zu Beginn ihre vorher abgegebenen Stellungnahmen. Kai Raven hat eine detaillierte Zusammenfassung, die fast als Protokoll durchgehen könnte. (Das offizielle Protokoll lässt ebenso wie der Web-TV-Mitschnitt noch auf sich warten.)

    Eine verkürzte Zusammenfassung: Dem Gesetz positiv gestimmt sind naturgemäß die Präsidenten des Bayrischen LKA Peter Dathe und des BKA Jörg Ziercke sowie die bayrischen Professoren Dirk Heckmann und Markus Möstl. Die Professoren Christoph Gusy aus Bielefeld und Ralf Poscher aus Bochum versuchten sich neutral zu verhalten und juristische Korrekturen vorzunehmen. Gegen das Gesetz in dieser Form sprachen sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Fredrik Roggan von der Humanistischen Union, sowie die Professoren Hansjörg Geiger, Martin Kutscha und Christoph Möllers aus.

    Stefan Krempl hat für Heise schöne Zusammenfassungen geschrieben, in der sowohl eine Mehrheit von Bedenken als auch Uneinigkeit geschildert wird. Die Tagesschau hingegen sieht kaum Bedenken und nur Detail-Kritik, während der Stern keine Bedenken bemerkt hat. Auch „Heute im Bundestag“ fasst zusammen, dass das Gesetz verfassungskonform ausgestaltet sei und nur Korrekturen bedarf. Vom CCC war Felix von Leitner vor Ort und kommentierte die Veranstaltung.

    Die Berichterstattung über die Stellungnahmen der Sachverständigen und die Debatte mit den Parlamentariern ist damit recht umfangreich. Anzumerken bleibt, dass die öffentliche Förderung nach einer Online-Durchsuchung so artikuliert wurde, dass diese über das Internet durchgeführt werden soll. In diesem Sinne wurde dies auch in den Kabinettsentwurf eingearbeitet. Das Betreten der Wohung zur Installation dieser Software sei nicht Sinn des Gesetzes, sondern ein viel härterer Eingriff, so Geiger. Der als „butterweich“ beschriebene oberste Datenschützer Schaar äußerte im Vorfeld nur korrigierende Kritik und schlug vor, dass eine Benachrichtigung Dritter von einer Abhörmaßnahme unterbleiben kann, wenn der Rechercheaufwand dafür zu groß wäre.

    Weitere Positionen

    Etwas vernachlässigt in der Medienlandschaft wurden die weiteren Stellungnahmen von organisierten Verbänden. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert, dass der Begriff des „internationalen Terrorismus“ nicht definiert wird, Polizeibefugnisse „vernachrichtlicht“ werden und der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht ausreichend geschützt wird. Letzteres wird aber in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu Rasterfahndung und Online-Durchsuchung gefordert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hingegen stellt keine grundsätzlichen Überlegungen an und liefert Korrekturvorschläge.

    Trotz fraglicher Berichterstattung lehnen Journalistenverbände den Entwurf ab. Ein Bündnis von ARD, ZDF, ver.di, DJV, BDZV, VDZ, VPRT und Deutschem Presserat sieht einen „abermals und in gravierender Weise verschlechterten“ Informantenschutz, der „ungestörte Redaktionsarbeit nachhaltig beschädigt.“ Der DJV warnte in Pressemitteilungen vor einer Beugehaft für Journalisten und sieht diese Befürchtung im Nachhinein auch bestätigt.

    Auch die Evangelische Kirche in Deutschland und das Kommissariat der Deutschen Bischöfe fürchten um ihre Vertraulichkeit und fordern eine Ergänzung im Gesetz, die eine Auskunftspflicht für Geistliche ausschließt.

    Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag meint, dass sich mit dem Gesetz „niemand mehr sicher sein kann, ob er den geplanten geheimdienstlichen Maßnahmen ausgesetzt ist, egal wie gesetzestreu er sich verhält.“ Dies führe zu einer „sonst für demokratische Staaten untypischen … Angst vor Bespitzelung.“ Den Bundestrojaner sieht der DIHK als eine neue Dimension der Ausforschung, durch die „der Betroffene in einem Maß ausgeliefert ist, wie es bisher in unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar war.“ Missbrauchspotential sieht er nicht nur bei Dritten, sondern auch bei Behörden.

    Weitere Verbände kommentieren die Anhörung in Pressemitteilungen. Der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft beklagt, „dass die angehörten Experten zu wenig Internet-Sachkunde mitbringen“ und spricht sich erneut gegen die Online-Durchsuchung aus. Die Humanistische Union sieht einen „Neuen Putschversuch“, da das Gesetz den Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht nicht Rechnung trägt. Mit der Online-Durchsuchung sei der Schutz der Intimsphäre „de facto abgeschafft.“ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die Vielzahl neuer Befugnisse, die Aufhebung des Trennungsgebots und einen unzureichenden Schutz des Kernbereichs. Die Gewerkschaft der Polizei hingegen fordert einen Vertrauensvorschuss sowie eine bessere Ausstattung der Polizeien.

    Ausblick

    Wie erwartet sehen sich alle Fraktionen durch die Anhörung in ihrer Position bestätigt. Hans-Peter Uhl (Union) bezeichnet die Kritik am Entwurf als „überzogen“ und „haltlos“. Die Opposition hingegen fordert das Gesetz zurückzuziehen, da die vielen neuen Kompetenzen die Bürgerrechte massiv schädigten. Gisela Piltz (FDP) sieht die „generelle Erforderlichkeit“ nicht gegeben. Ulla Jelpke (Linke) kritisiert, dass Schwarz-Rot das Gesetz „noch in diesem Jahr durchs Parlament peitschen“ will. Auch Dieter Wiefelspütz (SPD) rechnet damit, dass das Gesetz schon Anfang 2009 in Kraft treten kann, spricht jedoch euphemistisch von einer „Punktlandung“.

    16. September 2008 10
  • : BKA-Gesetz: Anhörung live ausm Bundestag
    BKA-Gesetz: Anhörung live ausm Bundestag

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    15. September 2008 3
  • : Nächsten Montag im Bundestag: Anhörung zum BKA-Gesetz
    Nächsten Montag im Bundestag: Anhörung zum BKA-Gesetz

    Nächste Woche Montag findet im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine „Öffentliche Anhörung von Sachverständigen“ zum Thema „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ statt. Konkret geht es um das BKA-Gesetz und damit auch um die Online-Durchsuchung.

    Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind jetzt online zu finden:

    * Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld – Ausschussdrucksache 16(4)460 A
    * Dr. Fredrik Roggan, Rechtsanwalt, Berlin – Ausschussdrucksache 16(4)460 B
    * Prof. Dr. jur. Dirk Heckmann, Universität Passau – Ausschussdrucksache 16(4)460 C
    * Prof. Dr. Martin Kutscha, Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin – Ausschussdrucksache 16(4)460 D
    * Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit , Bonn – Ausschussdrucksache 16(4)460 E
    * Peter Dathe, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes, München – Ausschussdrucksache 16(4)460 F
    * Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, Wiesbaden – Ausschussdrucksache 16(4)460 G
    * Prof. Dr. Hansjörg Geiger, Staatssekretär a.D., Berlin – Ausschussdrucksache 16(4)460 H
    * Prof. Dr. Markus Möstl, Universität Bayreuth – Ausschussdrucksache 16(4)460 I
    * Prof. Dr. Ralf Poscher, Ruhr-Universität Bochum – Ausschussdrucksache 16(4)460 J

    Die Anhörung findet am Montag, den 15. September 2008 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.

    [via]

    8. September 2008 3
  • : 18.000 Terroristen in Deutschland?
    18.000 Terroristen in Deutschland?

    Es ist vollkommen unklar, ob wir 18.000 Terroristen in Deutschland haben. Was aber klar ist, dass 17.745 Einträge in der neuen Anti-Terror-Datei gespeichert sind und eine Menge Menschen von den Sicherheitsbehörden damit als potentielle Terroristen angesehen werden. Das verkündet die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Gegenüber dem Start der Anti-Terror-Datei im März 2007 ist dies sogar eine Steigerung von knapp 25%, bzw. sind einzelne Personen gleich mehrfach Terror-verdächtig, nämlich in einzelnen Dateien in verschiedenen Bundesländern. Eine genaue Aufschlüsselung der Datensätze ist der Bundesregierung leider nicht möglich, da sie dafür „unter Einbeziehung von Länderbehörden gespeicherte Daten öffentlich Auskunft“ geben müsste.

    Wie das immer so bei Listen ist: Wer einmal da rein kommt, auch wenn es nur ein dummer Zufall ist, kommt da dort so schnell nicht mehr raus.

    29. Juli 2008 12