Bundestag
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: Kinderpornographie: Die CDU-Propaganda schlägt zurück
: Kinderpornographie: Die CDU-Propaganda schlägt zurück Die CDU-Propaganda schlägt zurück: Gegner von Internetsperren fördern Kinderpornografie.
Die CDU/CSU-Fraktionsvizechefin Ilse Falk hat die Gegner von Internetsperren per Access Blocking beschuldigt, Kinderpornografie zu fördern. Kritiker handelten verantwortungslos und stellten „die Interessen skrupelloser Geschäftemacher über den Schutz der Kinder“, sagte Falk wörtlich. Wer mit „fadenscheinigen Argumenten“ und Störfeuern versuche, die Pläne von Bundesfamilienministerin von der Leyen (CDU) für Internetsperren gegen Kinderpornografie zu torpedieren, handele verantwortungslos und stelle die „Interessen skrupelloser Geschäftemacher über den Schutz der Kinder“. Das hat Ilse Falk (CDU), die Vizechefin der christsozialen Bundestagsfraktion, am 16. Februar 2009 in Berlin erklärt. „Ihre Blockade gefährdet auch nicht das Grundrecht auf Kommunikation“, sagte Falk.
Man kann es auch so formulieren: Wer bei den nächsten Wahlen mithilft, CDU/CSU mit seiner Stimme zu unterstützen, fördert Überwachung und den Abbau von Grundrechten im digitalen Zeitalter. Think before you vote!
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: Jörg Tauss zu den Netz-Zensur-Plänen
: Jörg Tauss zu den Netz-Zensur-Plänen Wolfgang Noelke hat nach der Anhörung über Netzsperrungen ein Video-Interview mit Jörg Tauss (SPD) dazu gemacht:
Am Tag der Anhoerung zur, von der Bundesfamilienministerin angestrebten „Sperrverfuegung gegen Internet Service Provider“ bat ich Joerg Tauss (SPD) um eine Stellungnahme, weil er ein wissenschaftliches Gutachten für diese Anhörung veranlasste, dessen Ergebnis die technische Internetzensur als ’sehr fragwuerdig’ erscheinen lässt.
Wie das immer so ist, sollte man nicht unbedingt die Meinung von Jörg Tauss mit der Position der SPD-Fraktion verbinden. Ich lass mich überraschen, ob der SPD-Flügel der Internet-Ausdrucker wieder schmutzige Deals mit der CDU auskaspert und alles ganz anders kommt.
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: Informationsfreiheitsgesetz: Gut 1.500 Anträge in 2008
: Informationsfreiheitsgesetz: Gut 1.500 Anträge in 2008 Heute im Bundestag verkündet: Informationsfreiheitsgesetz: Gut 1.500 Anträge im vergangenen Jahr.
Im vergangenen Jahr sind an die Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden insgesamt 1.548 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) gestellt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11851) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11709) hervor. In 618 Fällen sei 2008 vollständig und in 193 Fällen teilweise „Informationszugang gewährt“ worden, heißt es in der Antwort weiter. In 536 Fällen habe man den Antrag abgelehnt. In 85 Fällen wurde den Angaben zufolge gegen eine vollständige oder teilweise Ablehnung Widerspruch eingelegt. Insgesamt 62 IFG-Verfahren sind laut Bundesregierung derzeit vor den Verwaltungsgerichten anhängig.
1500 Anträge sind nicht viel. Das könnten viel mehr Anträge gewesen sein. Wenn wir ein Informationsfreiheitsgesetz hätten, was den Namen auch verdient. Aktuell sind die Antragshürden zu hoch: Zuviele Ausnahmen und zu hohe Antragsbeiträge. Das kann niedrigschwelliger sein. Noch besser ist es, wenn Informationsfreiheit richtig angewendet wird: Der Staat sollte besser soviel wie möglich online publizieren und in Ausnahmefällen argumentieren, warum bestimmte Sachen nicht publiziert werden. Im Internet ist noch viel Platz.
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: Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz?
: Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz? Offenbar wollen die großen Access-Provider in Deutschland durch eine freiwillige Internet-Filterung ein gesellschaftliches Signal gegen Kinderpornografie setzen. Dies wurde in der heutigen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag deutlich. Dr. Guido Brinkel vom Branchenverband BITKOM hat zwar klare Zweifel, dass der kommerzielle Markt für Kinderpornografie damit beeinträchtigt werden kann. Dennoch wollen die großen deutschen Access-Provider mit 95% Marktdurchdringung eine freiwillige vertragliche Vereinbarung mit dem Familienministerium treffen, um Internet-Filter für Kinderpornografie einzuführen.
Vor der Anhörung fand eine nicht öffentlich angekündigte Veranstaltung mit der Ministerin von der Leyen statt, von der Spiegel Online die Ministerin so zitiert:
Die Vereinbarung mit den Providern soll laut der Ministerin in den nächsten vier Wochen abgeschlossen werden. Die erste Internet-Seite könne in einigen Monaten geblockt werden.
Darüber hinaus wird trotzdem eine Änderung des Telemediengesetzes angestrebt. Stefan Krempl berichtet für Heise:
Nötig sei die Gesetzesänderung, um alle Provider zu erfassen. Die inzwischen an den Gesprächen beteiligten acht Zugangsanbieter würden zwar 95 Prozent des Marktes abdecken, aber eben nicht 100 Prozent.
Zum zweiten Branchenverband eco gehören 230 ISPs als Mitglieder. Darunter sind einiger der große Provider, die zu den 95% Marktanteil gehören, wie auch die überwiegende Mehrheit der Mitglieder, die zu den übrigen 5% des Marktes gehören. Deren Rechtsanwalt Oliver Süme kritisierte die Maßnahme und bezeichnete sie allenfalls als „ultima ratio“. Er machte deutlich, dass sich die Mitglieder des eco nicht an freiwilligen Sperren per Vertrag beteiligen, sondern auf eine gesetzliche Regelung warten, um Rechtssicherheit zu haben und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Am liebsten wäre ihm ein Spezialgesetz, dass über Kinderpornografie hinausgehende Filterungen verbietet.
Auch Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey, Autor des Rechtsgutachtens für den Bundesverband Digitale Wirtschaft, betont, dass Sperren nur mit einer gesetzlichen Regelung möglich sind. Seiner Auffassung nach lässt das Telemediengesetz Sperren zwar grundsätzlich zu, diese müssten jedoch spezifiziert werden. DNS-Sperren sind für ihn ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, und diese Eingriffe gehen nur per Gesetz. Vor einem solchen wünscht sich der Anwalt jedoch einen umfassenden demokratischen Willensbildungsprozess. Da in einem Rechtsstaat die Judikative die Exekutive kontrolliert, schlug er eine richterliche Kontrolle der durch das BKA erstellten Liste vor.
Dem Abteilungspräsident der „Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität“ beim Bundeskriminalamt, Jürgen Maurer, geht das nicht schnell genug. Seinen Ausführungen zufolge gibt es ein Überangebot an Kinderpornografie im Netz, womit Millionen verdient werden. Dazu gäbe es eine Vielzahl internationaler Staaten, die keinerlei Bereitschaft zeigen, dagegen vorzugehen. Laut Maurer wird Kinderpornografie im Netz per Botnet-Spam beworben, die Links zu entsprechenden Seiten beinhalten. Eine Sperrung der Seiten mittels Stopp-Seite könne User in einer solchen Situation auf die Unrechtsmäßigkeit hinweisen und Access-Versuche gleich noch protokollieren. Auch er schlägt eine freiwillige Vereinbarung von ISPs vor, etwa eine AGB-Anpassung „wir verpflichten uns nicht, Kinderpornografie anzuzeigen.“ Das diskutiert das BKA mit Technikern der Provider seit dem ersten nicht-öffentlichen Spitzengespräch Anfang Januar.
Per Vertrag oder Gesetz, das BKA soll dann eine Filter-Liste mit Seiten erstellen, die den Providern übergeben wird. Als er nach widersprüchlichen Informationen direkt gefragt wurde, ob es eine solche Liste schon gibt, erteilte Maurer die Auskunft: Eine solche Liste gibt es nicht, aber sie kann innerhalb kürzester Zeit hergestellt werden. Er weiß auch schon, dass diese dann 5.000–10.000 Domains beinhaltet. Nach seinen Vorschlägen schickt schickt das BKA dann täglich 10 Uhr eine Liste mit Domains auf sicherem Weg an ISPs, welche diese dann innerhalb von 6 Stunden in ihr Filter-System pflügen, damit die Seiten spätestens 24 Stunden später für Endnutzer gesperrt sind.
Die Diskussion ging in großen Teilen um die Sperrung per DNS. IP-Sperren wurden zwar erwähnt, aber immer mit dem Hinweis, dass damit viele unschuldige Seiten auch gesperrt werden können, was bereits geschehen ist. Als hybrides System per IP-Sperrung und Proxy wurde das Cleanfeed-System von British Telecom genannt.
Prof. Dr. Hannes Federrath vom Lehrstuhl Management der Informationssicherheit der Uni Regensburg erklärte zunächst DNS und DNS-Sperren, aber dann auch praktisch die einfache Umgehung mittels einem anderen der ca. eine Million DNS-Server weltweit. Er ist der Auffassung, dass DNS-Sperren nicht schaden, aber auch nichts helfen. Notfalls werden einschlägige Links dann ohne Domainnamen und stattdessen mit IP in der URL getauscht. Kinderporno-URLs seien eh „so lang“ (er zeigte einen halben Meter Abstand mit den Händen), die werden sowieso nicht abgetippt. Jörg Tauss (SPD) berichtete, dass auch auf der BKA-Herbsttagung am Beispiel Norwegen deutlich wurde, dass DNS-Sperren allenfalls Symbolpolitik sind und niemanden von etwas abhalten. Den Bund Deutscher Kriminalbeamter zitierte er damit, dass „man sich mit Sperrung der Straßen begnügt, statt zum Täter zu fahren.“
Statt DNS oder IP-Filtering plädiert der Informatiker Federrath für eine Content-Filterung per Hashes. Das BKA hat beispielsweise einen Rechner mit Kinderpornografie, der aus den Medien-Dateien Prüfsummen erstellt. Diese werden zur Zeit auf Live-CDs gebrannt, die dann bei Hausdurchsuchungen zum Einsatz kommen, um damit solche Dateien auf dem Zielrechner zu suchen. So funktionieren auch kommerzielle Produkte wie PERKEO zum Filtern in großen Netzen wie Universitäts-Netzen. Bereits vor zwei Jahren gab es laut Federrath ein Forschungsprojekt mit dem BKA für eine Internet-Filterung per Hash-Verfahren, dies sei aber im Sand verlaufen. Trotz Schwierigkeiten wie schlechter Performance und hohen Kosten plädierte der Informatiker für eine solche Sperrung, da dies die beste Content-Filterung derzeit sei. Er verdeutlichte dies damit, dass ein falscher Hash so unwahrscheinlich sei wie die Zerstörung des Universums durch Außerirdische :)
Das Offensichtliche wurde auch angesprochen: Ekin Deligöz verwies auf die bereits geleakten Filterlisten von Schweden (von über 1.000 Einträgen sind 7 KiPo), Dänemark (3.600 Einträge, 9 KiPo) und Thailand, unter deren 1.200 Einträgen auch Charlie Chaplin-Filme sind. Eine solche ungewollte, aber schwer verhinderbare Veröffentlichung einer Zensur-Liste ist laut Oliver Süme ein GAU, da dies reinste Werbung für die betroffenen Seiten ist. Süme beklagte auch, dass es über die Jahre eine ganze Reihe an wertvollen Informationen zum Thema in Form von Forschung und Gutachten gibt, diese aber in der bisherigen Debatte leider wenig berücksichtigt wurde.
Der Vertreter vom eco betonte auch, dass zwar bisher nur über Kinderpornografie geredet wird, aber klar ist, dass eine Reihe weiterer Interessengruppen ähnliche Anforderungen stellen werden. Die Erfahrung zeigt, dass einmal implementierte Filter-Technologie auch für weitere Filter-Interessen genutzt wird.
Während der gesamten Anhörungen waren sich alle Anwesenden nicht nur einig darüber, dass alle etwas gegen Kinderpornografie im Internet unternehmen wollen, sondern auch, dass die Kosten dabei derzeit keine Rolle spielen. Die Finanzierung sei nach der Auswahl der besten Methode zur Filterung zu klären. Eine Schätzung des Familienministeriums, wonach DNS-Filter in Deutschland nur 40.000 Euro kosten, wurde jedoch vielfach kritisiert. BITKOM schätzt mehrere Hunderttausend bis Millionen für einen großen ISP, auch eco nennt eine Hausnummer von 800.000 Euro.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Debatte leider in großen Teilen nur um das „wie“ lief. Das Resümee von Stefan Krempl, dass die Sperren als „wirkungslos“ betrachtet wurden, teile ich nicht. Die einzelnen Sperr-Methoden wurden zwar jeweils kritisiert, aber nicht nur von den Abgeordneten der großen Koalition durchaus als ziel führend gesehen. Der zweite große Teil der Debatte drehte sich um den rechtlichen Rahmen der Sperren (freiwilliger Vertrag oder verpflichtendes Gesetz). Eine grundsätzliche Kritik an staatlichen Zensur-Maßnahmen fehlte stattdessen völlig, auch von der Opposition. Symptomatisch dafür war, dass das Wort „Zensur“ überhaupt nicht fiel, „Filter“ klingt eben viel besser. Mehr zu diesem Neusprech gibt es in der Ausgabe von Chaosradio zum Thema.
Derzeit sieht es also so aus, dass Internet-Filter in Deutschland wohl kommen. Unklar ist lediglich noch, wie diese technisch aussehen werden. Sollten, wie angekündigt, wirklich schon bald die ersten ISPs mehr oder wenig freiwillig filtern, wird das den Prozess für ein entsprechendes Gesetz wohl noch beschleunigen. Es bleibt viel zu tun.
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: Bundestag: Von Kinderpornografie zum Urheberrecht in 12 Minuten
: Bundestag: Von Kinderpornografie zum Urheberrecht in 12 Minuten Matthias Schindler berichtet gerade per Twitter von der Bundestags-Anhörung zu den Kinderpornografie-Sperren, für die Familienministerin Ursula von der Leyen „an allen Fronten“ kämpfen will. Wie gefährlich es ist, einmal mit so einer Zensur-Infrastruktur anzufangen, weil dann alle möglichen Begehrlichkeiten entstehen, wurde dabei erstaunlich schnell klar:
„Nur 12 Minuten nach dem Beginn der Kinderpornoblockdebatte fällt das Wort Urheberrecht.“
Update: Fefe hat noch ein nettes Detail. Der CCC hat Andreas Bogk hingeschickt, und der
„hat da öffentlich das Detail angesprochen, dass ein Großteil der von den Skandinaviern gefilterten Domains in Deutschland liegen. Da war die von der Leyen plötzlich ganz klein mit Hut.“
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: 68 twitternde Bundestagsabgeordnete?
: 68 twitternde Bundestagsabgeordnete? Bei Twitter muss man einfach dabei sein. Wenn jetzt noch Wahlkampf ist, kann man das auch super als Meinungsforschungsinstitut kombinieren. Dachte sich wohl Nielsen Media und fertigte gleich eine Studie an: Nielsen präsentiert seine Studie der neuen Medien: Deutsche Politiker wandeln auf den (Online-)Spuren von Barack Obama.
Richtig an den Ergebnissen ist, dass Barack Obama auch Twitter als einen Kanal eingesetzt hat. Auch die Anzahl der untersuchten Bundestagsabgeordneten ist mit 612 richtig angegeben. Aber spätestens, wenn man auf 68 twitternde Bundestagsabgeordnete kommt und Franz Müntefering als Beispiel aufgeführt wird, fragt man nach dem Sinn der Untersuchung:
Die größte Anzahl an Followern* mit insgesamt 3594 Personen hat hingegen die SPD. Dabei erzielen vor allem die Botschaften von prominenten Politikern wie Hubertus Heil und Franz Müntefering breite Resonanz. Thematisch beschäftigen sich die Politiker in ihren Updates vor allem mit ihrem Arbeitsalltag, aber sie verraten auch einige private Dinge.
Ich hab die Studie mal kostenlos angefordert. Mal schauen, welche Fake-Accounts noch darunter sind. In der Twitter-Welt gibt es ja so einige, von Schäuble über Lafontaine bis Westerwelle.
Update:
Mittlerweile habe ich die „Studie“ vorliegen und bin etwas überrascht. Die FDP ist mit 50 twitternden Accounts vertreten. Ein Kurz-Test hat ergeben, dass davon zumindest die Abgeordneten Birgit Homburger, Ernst Burgbacher und Mechthild Dyckmans einen Twitter-Account angelegt bekommen haben. Nur ist der ungenutzt und wird nur blockiert.Bestenfalls findet sich bei zwei von dreien aus dem Sample ein Hinweis auf die FDP. Mehr nicht. Das kann man nicht unbedingt twittern nennen. Dafür hat es die Studie schon in 62 Medien laut Google-News gebracht. Das nennt man dann Qualitätsjournalismus.
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: Bürgerrechts-Vorschläge für Parteiprogramme
: Bürgerrechts-Vorschläge für Parteiprogramme Patrick Breyer hat den Parteien einige Vorschläge als Formulierungshilfe für Wahlprogramme geschickt: Sicherheit in Freiheit – Vorschläge aus Sicht der Bürgerrechte. Darin enthalten sind 15 Vorschläge für das Bundestagswahlprogramm und fünf für das Europawahlprogramm. Alle haben die Leitlinie: „Wie kann man die gefährliche Aufrüstung der Staatsmacht und die fortschreitende Zerstörung unserer Grundrechte stoppen und gleichzeitig unsere Sicherheit besser gewährleisten als gegenwärtig?“
Eine schöne Initiative.
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: Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur
: Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur Gestern haben wir über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zur geplanten Netzzensur geschrieben, was einigen Medien schon vorlag. Da der Deutsche Bundestag anscheinend noch nicht in der Lage war, es selber zu publizieren, helfen wir gerne bei der Veröffentlichung: Hier ist das PDF.
Das Gutachten ist wichtig für die öffentliche Debatte rund um die von der Bundesregierung geplanten Internet-Filter. Beschäftigt Euch damit, verbreitet es und bloggt darüber! Die Pläne der Bundesregierung sind ein Dammbruch für Internetzensur in Deutschland und gefährden die offene Infrastruktur des Netzes und unsere Kommunikationsfreiheiten.
Der Bundesverband Digitaler Wirtschaft hat vor kurzem ein ähnliches Gutachten veröffentlicht: Rechtsgutachten zum „Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien“. Das findet sich hier als PDF.
Mehr Hintergrund: Netzpolitik-Interview: Alvar Freude über Netzsperrungen.
Zur besseren Lesbarkeit und Zitieren gibt es das Dokument hier auch nochmal als Plaintext. Rechtschreibfehler haben wir drin gelassen, die interessanten Parts sind fett markiert.
Sperrverfügung gegen Internet-Provider
– Ausarbeitung .aktualisierte Fassung-
Günter Pursch und Verena Bär
© 2009 Deutscher Bundestag WD 10 – 3000 – 010.2009‑2-
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
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: Bundestags-Gutachten sieht Kommunikationsfreiheit in Gefahr
: Bundestags-Gutachten sieht Kommunikationsfreiheit in Gefahr Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat ein Gutachten zum Thema Internetzensur im Kampf gegen die Kinderpornographie erstellt. Das wandert gerade durch die Medien, ist aber leider noch nicht veröffentlicht worden. (Wer es schon hat, kann es uns gerne zur Veröffentlichung schicken!)
Keine Überraschung scheint das Ergebnis des Gutachtens zu sein, was wir hier schon seit Anfang der Debatte genauso sehen: Wirksam ist das nicht und es erinnert an das Vorbild China. Spiegel-Online brachte die Story gestern als erstes: Geplante Sperrung von Internet-Seiten laut Bundestags- Gutachten unwirksam.
Wollte man eine wirksame Sperre einrichten, müsse das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und der Grundgedanke der dezentralen Vernetzung von Computern aufgegeben werden. Vor allem aber zweifelt der Wissenschaftliche Dienst an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es bestehe die Gefahr, dass Provider aus Furcht vor Geldbußen auch Inhalte sperren, „die an sich unbedenklich sind“. Es gebe ein großes Missbrauchspotential bei zentralen technischen Filtersystemen. Dies sei eine Gefahr, die vor allem unter dem Aspekt einer freiheitlichen Demokratie „als besonders schwerwiegend angesehen werden“ müsse.
Heise liegt das Gutachten wohl auch schon vor: Gutachten: Rechtliche Bedenken gegen Internet-Sperren
Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags sieht die Kommunikationsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes für gefährdet. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die „Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können“, auch „Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind“. Damit würden „private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.“
Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hielt in seinem Gutachten nur „punktuelle und begrenzt wirksame Maßnahmen“ für rechtlich möglich – dies sei jedoch lediglich symbolische Politik. Eine wirkungsvollere nationale Abschottung erfordere hingegen gesetzliche Neuregelungen. Hierfür sei eine Grundsatzdiskussion über technische Konzepte und Möglichkeiten zur „Territorialisierung des Internet“ in freiheitlichen Gesellschaften notwendig. Außerdem müssten alternative Schutzstrategien wie eine „regulierte Selbstregulierung“ diskutiert werden. Eine effektive Sperrpolitik gegen illegale Inhalte im Internet, die über punktuelle Maßnahmen hinausgehe, sei jedenfalls „zum Scheitern verurteilt“.
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: Bundestag: Öffentliche Anhörung zu Internet-Filtern
: Bundestag: Öffentliche Anhörung zu Internet-Filtern In der 24. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien des deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 12.02.2009 findet ein „Öffentliches Gespräch mit Sachverständigen über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten sowie Grenzen von Sperrungsverfügungen von Internetzugängen im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz, insbesondere dem Schutz vor Kinderpornographie im Netz“ (PDF) statt.
Als Experten sind geladen:
- Dr. Guido Brinkel, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
- Prof. Dr.-Ing. Hannes Federrath, Lehrstuhl Management der Informationssicherheit, Universität Regensburg
- Dr. Dieter Frey, Frey Rechtsanwälte, Köln
- Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt, Wiesbaden
- Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Bonn
- Friedemann Schindler, Leiter Jugendschutz.net, Mainz
- Oliver J. Süme, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Köln/Hamburg
Wer sich anmelden will:
Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 10. Februar 2009 unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien anzumelden.
Tel.: 030/227–34006, Fax: 030/227–36502, E‑Mail: kulturausschuss@bundestag.de
Der Personalausweis ist bereitzuhalten.Hier nochmal die Daten:
Donnerstag, dem 12.02.2009, 15:30 Uhr,
10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1, Sitzungssaal: 4.400, Sitzungsort: Paul-Löbe-Haus -
: Etappensieg und weitere Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung
: Etappensieg und weitere Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung Das Verwaltungsgericht Berlin einen weiteren Internet-Provider von der Vorratsdatenspeicherung befreit, wie das Beck-Blog meldet:
Das Unternehmen dürfe nicht mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn es die Infrastruktur zum Datensammeln nicht bereithalte, entschied das VG Berlin bereits am 16.1.2009 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und weitete damit seine Rechtsprechung aus dem BT-Verfahren von Oktober 2008 aus, Az.: VG 27 A 321.08. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung sei verfassungswidrig, solange den Unternehmen keine angemessene Entschädigung für die Investitionskosten der notwendigen Infrastruktur gewährt werde (…) Anders als in dem BT-Verfahren von Oktober 2008 bietet die QSC AG nicht nur Geschäftskunden‑, sondern auch Endkundenanschlüsse an, so dass der Beschluss eine größere Auswirkung auf die Praxis der Vorratsdatenspeicherung haben dürfte.
Während heute in einer Woche der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die formale Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird, gilt es in Deutschland jetzt die freiwillige Vorratsdatenspeicherung von Web-Anbietern zu verhindern. Die im neuen BSI-Gesetz versteckte Klausel (Seite 10, Artikel 2, TKG-Änderung) würde es allen Web-Anbietern ermöglichen, das Verhalten ihrer Nutzer anlasslos aufzuzeichnen, auszuwerten und weiterzugeben, wenn die Daten irgendwann und irgendwie zur Sicherheit des Betriebes nützlich sein könnten – also immer. Es gibt hierbei auch keinen Richtervorbehalt zur Weitergabe der Daten an die Sicherheitsbehörden.
Das Bundesinnenministerium hatte auf die ersten Proteste des AK Vorratsdatenspeicherung geantwortet und dementiert, dass eine „unbegrenzte oder anlasslose Speicherung (…) durch die vorgeschlagene Regelung (…) gestattet“ werden soll. Patrick Breyer vom AK Vorrat hat nun eine ausführliche Erwiderung geschrieben, die die Bedenken nochmals unterstützt und auf die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens hinweist. Die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes teilen diese Auffassung nach den ersten Reaktionen und werden sich wohl noch auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen. Bereits im November 2008 hatten sie einstimmig gegen eine ähnliche Klausel im Telekom-Paket der EU protestiert.
Innenminister Wolfgang Schäuble hat trotz (oder gerade wegen?) dieser Widerstände nun den Gesetzesentwurf im Eilverfahren in den Bundesrat eingebracht. Damit wird verhindert, dass die Stellungnahmen der Länder abgewartet werden müssen. Bereits am 12. Februar soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.
Wenn es keinen massiven Protest aus der Bevölkerung und eine öffentliche Debatte darüber gibt, könnte es also in wenigen Wochen wieder ein neues Überwachungsgesetz geben. Protestieren kann man, indem man seinen Bundestags-Abgeordneten anruft oder anschreibt und die Mitglieder von Wirtschaftsausschuss, Rechtsausschuss, Kulturausschuss und Innenausschuss des Bundesrats kontaktiert. Der AK Vorrat hat dazu heute eine Pressemitteilung herausgegeben und eine eigene Kampagnenseite erstellt, die das alles vereinfacht. Dort werden auch Musterbriefe und Antworten gesammelt.
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: Radio: Von Agenten, Journalisten und Kumpanen
: Radio: Von Agenten, Journalisten und Kumpanen Der Deutschlandfunk-Hintergrund beleuchtete, wie sich ein Untersuchungsausschuss um Aufklärung der BND-Spitzelaffäre bemüht: Von Agenten, Journalisten und Kumpanen.
Immer wieder kam der Bundesnachrichtendienst in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit der Bespitzelung von Journalisten in Verruf. Medien und Öffentlichkeit sind alarmiert, von Stasi-Methoden ist die Rede. Rücktrittsforderungen gegen den verantwortlichen BND-Präsidenten Ernst Uhrlau werden laut. Nach der Affäre um die Bespitzelung einer „Spiegel“-Redakteurin sieht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel ihr Vertrauen zur Spitze des Bundesnachrichtendienstes gestört.
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: SZ: Per Mausklick zum Terrorist
: SZ: Per Mausklick zum Terrorist Lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl zum Terrorcamp-Gesetz: Per Mausklick zum Terrorist.
Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten. Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Lauschangriff, Hausdurchsuchung bei Kontaktpersonen, Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Die schwersten denkbaren Maßnahmen und Grundrechtseingriffe werden also auf allerdünnstes Eis gestellt.
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: Die besten Politiker-Websites von gestern
: Die besten Politiker-Websites von gestern Politik 2.0 ist in aller Munde. Aber es gibt sie noch: Die Politiker, die sich den Netz-Trends und den Dialog-Möglichkeiten verschließen und traditionsbewusst die 90er-Jahre leben. Wir haben alle Webseiten von Bundestagsabgeordneten durchgeforstet, um die besten MdB-Webseiten von gestern zu küren.
Dabei fanden wir Gemeinsamkeiten: Alle nominierten Kandidaten gehören der Großen Koalition an. Der Anteil an ehemaligen Ministern, die nur noch ihre Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode absetzen, ist überraschend hoch. Und in der Regel gehören sie der SPD an (Schily, Eichel und Struck). Die konsequente Verwendung von Frames und damit eine gewisse behindertenfeindlichkeit gehört auch in der Regel dazu. Dann sind da noch die eher unregelmässigen und wenigen Aktualisierungen, die für unbedarfte Beobachter aufgrund der Webseiten darauf schließen lassen, dass die Abgeordneten nicht soviel tun. Und dann ist da noch in der Regel das Fehlen jeglicher Dialogmöglichkeiten abseits von Mailadressen.
Zuerst wollten wir ein Ranking machen. Aber auch nach langem überlegen waren wir dazu nicht in der Lage, die schlechteste Webseite eines Bundestagsabgeordneten im Jahre 2009 zu küren. Wie Ihr vielleicht beim anschauen feststellen konntet, fällt es sehr schwer, den Gewinner oder die Gewinnerin zu wählen. Die Konkurrenz ist groß und ich bin mir auch unsicher, wie man z.B. Hans Eichel gegenüber einem Ernst Kranz bewerten sollte. Letzterer hat wneigstens eine Webseite, auch wenn sie komisch aussieht. Daher seid Ihr dran: In den Kommentaren kann eine Reihenfolge für die besten drei Webseiten abgegeben werden. Platz 1 ist der Gewinner des Wettbewerbes „Die beste Politiker-Website von gestern“. Wir rechnen alle Bewertungen aus und küren dann den Gewinner. Als Preis gibt es Ruhm für die herausragende Nutzung des Internets.
Eduard Lintner
Eduard Lintner sitzt seit 1976 für die CSU im Bundestag. Als ehemaliger Bundesdrogenbeauftragter (mit dem Spitznamen „Bier-Edi“) war er sogar einige Jahre Staatssekretär. Dass seine beste Zeit lange vorbei ist, zeigt seine Webseite. Die letzte Rede stammt aus 2007 und die letzte Meldung aus 2006. Die letzten Bilder in seiner Galerie sind aus 2005 und 2006 datiert.
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: Vermittlungsausschuss winkt BKA-Gesetz durch
: Vermittlungsausschuss winkt BKA-Gesetz durch Der Vermittlungsauschuss hat heute das BKA-Gesetz durchgewunken. Kai Biermann kommentiert das durchwinken bei Zeit Online und erklärt, warum das Gesetz mit den kosmetischen Korrekturen wichtige Grundrechte aushebelt: Kosmetische Korrekturen.
Der schon vor der Vermittlung geschlossene Kompromiss zeigt, dass es der Großen Koalition nicht ernsthaft darum ging, die von Juristen und Bürgerrechtlern geäußerte Kritik zu nutzen, um ein besseres Gesetz zu formulieren. Denn lediglich vier Punkte waren Gegenstand der Verhandlung. Dabei gibt es eine ganze Reihe mehr, an denen Änderungen notwendig gewesen wären. Verhandelt wurde über die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern, über die Eilfallregelung und den Richtervorbehalt bei der Onlinedurchsuchung sowie über das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Ärzten und ähnlichen Vertrauensberufen. Bei den ersten drei Punkten wurde man sich einig, etwas zu ändern, was die SPD anschließend als großen Erfolg verkaufte. Doch selbst diese Änderungen finden Kritiker „lächerlich“.
Die SPD-regierten Länder werden dem leider zustimmen und damit dürfte es durch sein.
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: Innenausschuss macht Weg frei für neue Personalausweise
: Innenausschuss macht Weg frei für neue Personalausweise Morgen soll das „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ (16/10489) im Plenum des Bundestages abschließend beraten werden. Schon heute macht der Innenausschuss mit den Stimmen der Großen Koalition den Weg frei. Die Oppositionsfraktionen stimmten geschlossen dagegen. Heute im Bundestag berichtet über die Diskussion: Innenausschuss macht Weg frei für neue Personalausweise.
Der Personalausweis wird laut der Gesetzesvorlage künftig drei Funktionen vereinen: Die hoheitliche Ausweisfunktion wird um Daten erweitert; der Personalausweis soll biometrische Daten des Gesichts und – wenn Bürger dies wünschen – auch deren Fingerabdrücke enthalten. Ein elektronischer Identitätsnachweis soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen in Online-Anwendungen und lokalen Verarbeitungsprozessen, etwa an Automaten, ermöglichen. Schließlich ist geplant, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz auf den Ausweis aufzubringen. Hierdurch soll der Personalausweis auch im elektronischen Rechtsverkehr als Identitätsnachweis verwendet werden können. Die Kritik der Opposition konzentrierte sich auf die vorgesehene Möglichkeit, den Fingerabdruck freiwillig auf dem Personalausweis speichern zu lassen.
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: Bundesregierung: Keine Einschüchterungseffekte durch Speicherungspflichten
: Bundesregierung: Keine Einschüchterungseffekte durch Speicherungspflichten Heute im Bundestag verweist auf eine Antwort der Bundesregierung (16/11139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10952) bezüglich den Speicherungspflichten von Daten. Konkret ging es um die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Speicherungspflichten von Daten keinen unzulässigen Einschüchterungseffekt erzeugen. Argumentiert wird damit, dass ein solcher Einschüchterungseffekt auch früher nicht wahrgenommen worden sei, obwohl bereits „vor der Einführung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert worden sind, für die gesetzliche Zugriffmöglichkeiten der Behörden bestanden.“
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: Next Generation Networks im Bundestag
: Next Generation Networks im Bundestag Der Bundestags – Unterausschuss Neue Medien hat in seiner 22. Sitzung am 4. Dezember 2008 das Thema „Netze der nächsten Generation (Next Generation Networks)“ behandelt. Dabei wurden die drei folgenden Experten befragt und ihre Stellungnahmen auf die Webseite gestellt:
* Rainer Fischbach [PDF]
* Dr. Iris Henseler-Unger [PDF]
* Prof. Dr. Bernd Holznagel [PDF] -
: ePetition: Fern von Innovation und neuen Wegen
: ePetition: Fern von Innovation und neuen Wegen Gestern fand in Berlin die Verleihung des Politikawards statt. Ich bin etwas später hingekommen und hab die Preisverleihung verpasst. Das hat mich nicht besonders gestört, denn die Reden sind in der Regel nicht spannend. Umso überraschter bin ich aber heute, an wen der Politikaward 2008 in der Kategorie „Innovation“ vergeben wurde: Das „Projekt Online-Petition“ des Deutschen Bundestags. (Kein Scherz!)
Die Kategorie wird so beschrieben:
Ohne Neuerung bleibt Stillstand. Internetportale, neue Medien, neue Techniken der Mobilisierung: Die Bereiche der politischen Kommunikation, in denen neue Ideen den entscheidenden Vorsprung garantieren, sind vielfältig. Der Politikaward ehrt die Instrumente und Methoden der politischen Kommunikation, die neue Wege beschritten haben, um Menschen von ihren Ideen zu überzeugen.
Die SPD-Bundestagsfraktion feiert den Preis auch gleich ganz überschwenglich:
Das Projekt Online-Petition des Bundestages siegt als Bestes unter den Besten in der Kategorie Innovation im Bereich der politischen Kommunikation. Wir freuen uns riesig, dass dieses junge hervorragende Projekt diesen Preis erhielt. Online-Petitionen beim Bundestag sind erst drei Jahre alt. Sie starteten im Jahr 2005 auf eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zunaechst als Modellversuch. Der Versuch erwies sich als ein Volltreffer. Im Oktober 2008 uebernahm der Bundestag das Projekt dauerhaft.
Nichts gegen die Idee der Online-Petitionen. Ich finde partizipative Elemente in der Politik notwendig und richtig. Aber wie hier und anderswo schon öfters in letzter Zeit geschrieben wurde, ist das neue Online-Petitionssystem des Deutschen Bundestages ein Krüppel-System, noch schlechter als das Provisorium vorher und weit weg von einer Innovation.
Andererseits ist so eine Preisverleihung auch ein Zeichen, wo die Internetnutzung in der deutschen Politik steht: Fern von Innovation und neuen Wegen.
Update: Clemens Lerche hat das auch kommentiert: politikkongress und award: Stillstand hat ein zu Hause.
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: Fast 2200 Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung
: Fast 2200 Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung zur Nutzung der Vorratsdatenspeicherung befragt. Herausgekommen ist die Zahl (fast) 2200. Soviel Ermittlungsverfahren wurden von Richtern in Deutschland von Mai bis einschließlich Juli 2008 angeordnet, um Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern zu erhalten.
Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.
Dafür, dass viele Provider immer noch keine Vorratsdatenspeicherung betreiben, ist das ganz schön viel. Und die Vorratsdatenspeicherung ist laut dem Bundesverfassungsgericht (momentan zumindest) nur bei schweren Straftaten und beim internationalen Terrorismus zugelassen.
