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Fast 2200 Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung

Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung zur Nutzung der Vorratsdatenspeicherung befragt. Herausgekommen ist die Zahl (fast) 2200. Soviel Ermittlungsverfahren wurden von Richtern in Deutschland von Mai bis einschließlich Juli 2008 angeordnet, um Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern zu erhalten. Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann…

  • Markus Beckedahl

Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung zur Nutzung der Vorratsdatenspeicherung befragt. Herausgekommen ist die Zahl (fast) 2200. Soviel Ermittlungsverfahren wurden von Richtern in Deutschland von Mai bis einschließlich Juli 2008 angeordnet, um Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern zu erhalten.

Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.

Dafür, dass viele Provider immer noch keine Vorratsdatenspeicherung betreiben, ist das ganz schön viel. Und die Vorratsdatenspeicherung ist laut dem Bundesverfassungsgericht (momentan zumindest) nur bei schweren Straftaten und beim internationalen Terrorismus zugelassen.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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7 Kommentare zu „Fast 2200 Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung“


  1. Laut Berliner Zeitung – auf die sich auch der Spiegel bezieht – gelten die zahlen für ZWEI Monate und nicht für drei: „In 2 186 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni dieses Jahres den Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet.“

    Interessant, wie viele Schwere Straftaten in der BRD so geahndet werden, oder? 1100 im Monat. Schon krass, wie gefährlich es in unserem Lande zugeht.


  2. […] Fast 2200 Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung […]


  3. Schäubles 12.000 Ausnahmen im Jahr…

    Was man nicht so alles aus einem Interview von Wolfgang Schäuble rausholen kann.…


  4. hat hier wer den direkten link zur drucksache der antwort zur kleinen anfrage der fdp? die fragen sind online: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/109/1610952.pdf
    aber wo sind die antworten der bundesregierung?


    1. nur fürs protokoll – hier sind die antworten der bundesregierung:

      http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/111/1611139.pdf


  5. Bundestrojaner ist anscheinend durch…

    Bevor das Ergebnis des Vermittlungsausschusses bzgl. der BKA – Novelle fest stand, haben Medienvertreter aus Ihrer Sicht noch mal hart gegen die Gesetzesvorlage geschossen, genutzt hat es aber leider wenig. Ich selbst hatte damals bereits die Ver…


  6. […] Fast 2200 Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung. […]

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