Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung zur Nutzung der Vorratsdatenspeicherung befragt. Herausgekommen ist die Zahl (fast) 2200. Soviel Ermittlungsverfahren wurden von Richtern in Deutschland von Mai bis einschließlich Juli 2008 angeordnet, um Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern zu erhalten.
Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.
Dafür, dass viele Provider immer noch keine Vorratsdatenspeicherung betreiben, ist das ganz schön viel. Und die Vorratsdatenspeicherung ist laut dem Bundesverfassungsgericht (momentan zumindest) nur bei schweren Straftaten und beim internationalen Terrorismus zugelassen.