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SZ: Per Mausklick zum Terrorist

Lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl zum Terrorcamp-Gesetz: Per Mausklick zum Terrorist. Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten. Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der…

  • Markus Beckedahl

Lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl zum Terrorcamp-Gesetz: Per Mausklick zum Terrorist.

Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten. Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Lauschangriff, Hausdurchsuchung bei Kontaktpersonen, Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Die schwersten denkbaren Maßnahmen und Grundrechtseingriffe werden also auf allerdünnstes Eis gestellt.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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2 Kommentare zu „SZ: Per Mausklick zum Terrorist“


  1. Gregor

    ,

    Lesenswert zu dem gesamten Thema ist http://www.feindstrafrecht.com: Jens twitterte gestern Abend noch eine Änderung wegen des Prantl-Kommentars. Absolut zu empfehlen.


  2. […] Lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl zum Terrorcamp-Gesetz: Per Mausklick zum Terrorist. […]

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