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Datenschutz ins Grundgesetz?

Die Grüne Bundestagsfraktion hat eine FAQ mit acht Fragen und Antworten zu ihrer Forderung online gestellt, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. 1. Der Datenschutz steht „schon im Grundgesetz drin“. Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht heraus entwickelt. Es handelt sich um reines Richterrecht und einfache Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz. Dagegen wurde…

  • Markus Beckedahl

Die Grüne Bundestagsfraktion hat eine FAQ mit acht Fragen und Antworten zu ihrer Forderung online gestellt, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen.

1. Der Datenschutz steht „schon im Grundgesetz drin“.

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht heraus entwickelt. Es handelt sich um reines Richterrecht und einfache Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz. Dagegen wurde in den meisten Landesverfassungen eine gesetzliche Datenschutzregelung aufgenommen, etwa in Berlin (Art. 33), Brandenburg (Art. 11), Bremen (Art. 12), Mecklenburg-Vorpommern (Art. 6 Abs. 1 und 2), Nordrhein-Westfalen (Art, 4 Abs. 2 sowie die Verbürgung der Einrichtung des DSB in Art. 77a), Rheinland-Pfalz (Art. 4a), Saarland (Art. 2 Abs. 2), Sachsen (Art. 33), Sachsen-Anhalt (Art. 6 Abs. 1) und Thüringen (Art. 6). Der Datenschutz, so wie ihn die Bürgerinnen und Bürger kennen, ergibt sich bislang nur aus einem einfachen Gesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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