Der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Norbert Geis, durfte im Deutschlandfunk zu gezielten Tötungen und Sicherheitsverwahrungen Stellung nehmen. Und redete sich irgendwie etwas wirr, als es zur Abgrenzung von Guantanoma ging. Zum Glück gibt es das Transcript und auch die MP3 könnte mal hilfreich für Mash-Ups sein: Geis hält Freiheitsentzug ohne Prozess für gerechtfertigt.
Hier ist mal der beste Teil:
Geis: Unsinn. Wir brauchen kein Guantanamo, sondern wir wollen ja nur die potenziellen Gefährder in so etwas wie Unterbindungsgewahrsam, den wir ja jetzt auch schon haben, natürlich unter engen rechtlichen Voraussetzungen. Wir können Hooligans abfangen und können zunächst einmal die Freiheit entziehen, wir können sie also unterbringen, so lange, bis beispielsweise ein Fußballspiel vorbei ist. Also diese Möglichkeit haben wir jetzt schon.
Heckmann: Aber das Fußballspiel, um da mal einzuhaken, Herr Geis, das ist im Antiterrorkampf eigentlich nie zu Ende.
Geis: Das ist richtig. Und deswegen ist dies ja auch rechtlich ein viel schwierigeres Problem, denn wir werden ja auf Dauer jemandem dann die Freiheit entziehen, indem wir ihn in ein Unterbindungsgewahrsam bringen. Aber ich glaube, dass dann, wenn der Gefährder wirklich erkannt ist, ich halte es für unverantwortlich, diesen Gefährder weiter unter uns ganz zwanglos leben zu lassen. Also da bin ich schon eher für die Sicherheit und würde sagen oder sage, dann muss der Gefährder auch hinter Schloss und Riegel, er muss also in Sicherungsverwahrung gebracht werden.
Heckmann: Ohne Prozess?
Geis: Bitte?
Heckmann: Ohne Prozess?
Geis: In diesem Fall ohne Prozess. Das geht schwer runter, das sage ich Ihnen, das fällt einem nicht leicht vor allen Dingen dann, wenn man, so wie ich auch, immer wieder sagt, dass wir die freiheitlichste Grundordnung haben, die wir je hatten. Aber es geht ja uns darum, diese freiheitliche Grundordnung zu schützen. Und deswegen wehren wir uns gegen die Gefährder. Und wir können nicht warten, bis die Gefährder zuschlagen.
Heckmann: Und der Unterschied zu Guantanamo ist?
Geis: Der Unterschied zu Guantanamo ist jedenfalls, natürlich so, wie ich das kenne, ist ein vernünftiges Verhalten, und dann muss man immer wieder auch prüfen, ist das noch ein Gefährder? Und da müssen schon rechtliche Möglichkeiten gegeben sein, diesen Staatsakt, der durch die Festnahme ja geschieht, rechtsstaatlich überprüfen zu lassen. Aber dazu brauchen wir zunächst einmal eine Änderung unserer Gesetzeslage.
Wir können ja froh sein, dass wir trotz Norbert Geis sowas wie die „freiheitlichste Grundordnung haben, die wir je hatten“. Bei Norbert Geis hab ich immer den Verdacht, dass er heimlich auch an Homosexuelle denkt, wenn er von „Gefährdern“ spricht.
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