Der Termin für die 2./3. Lesung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der 8./9. November. Alle Aktionen sollten bis dahin gemacht werden. Eventuell passiert es auch in der Woche danach, was aber unwahrscheinlicher ist. Das Gesetz soll ja zum 1. Januar in Kraft treten und es muss dafür im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das dauert ein wenig und es gibt im November und Dezember nur wenige „Sitzungswochen“ im Bundestag.
Es ist also ein Monat Zeit, nochmal seine/n Abgeordnete/n zu kontaktieren. Dies kann per Post, e‑Mail, Fax oder Abgeordnetenwatch erfolgen.
Die Aktionen zum Endspurt werden im Wiki des AK-Vorratsdatenspeicherung koordiniert und geplant.