Bundestag
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: Bundestags-Ausschuss: Abgeordnete erörtern EU-Forschungsprojekte INDECT und CleanIT in geheimer Sitzung
: Bundestags-Ausschuss: Abgeordnete erörtern EU-Forschungsprojekte INDECT und CleanIT in geheimer Sitzung Gestern behandelte der „Unterausschuss Neue Medien“ des Deutschen Bundestages die Themen INDECT und CleanIT (auf Twitter: #UANM). Während ein „Expertengespräch“ zu Open Data-Projekten der Bundesregierung noch öffentlich war, sollten die Erörterungen zu den beiden EU-Forschungsprojekten hinter verschlossenen Türen stattfinden. Der Grund dafür erschließt sich nicht, denn weder zu INDECT zu CleanIT gibt es klassifizierte, also geheim gehaltene Informationen. Trotzdem darf über das Gesagte der 45 Minuten dauernden Sitzung nicht berichtet werden. Das macht eigentlich auch nichts, denn der eingeladene Staatssekretär Ole Schröder las in weiten Teilen aus den Antworten einschlägiger Kleiner Anfragen zu INDECT sowie CleanIT vor. Schröder, der damals für die Beantwortung zuständig war, zählte die Beteiligten, die Kosten und die Ziele der Projekte auf. Er wiederholt das Mantra, INDECT sei lediglich ein Forschungsprojekt, das keine Beschaffung beabsichtigt. Zudem seien für derartige Produkte zur automatisierten Gefahrenabwehr die 16 Bundesländer zuständig, weshalb die Nutzung etwaiger Ergebnisse in deren Zuständigkeit falle. Perfide wird behauptet, die Bundesregierung sei stets sensibel, wenn es um Bürgerrechte und Datenschutz gehe.
Ähnlich argumentiert die Bundesregierung zu CleanIT : Das Projekt wolle lediglich „Best practises“ zur Verhinderung „terroristischer Gefahren“ erarbeiten, deren Umsetzung freiwillig sei. Diese „Dialogplattform“ richte sich an öffentliche und private Beteiligte und habe keine Einführung umfassender Filtertechnologie im Internet zum Ziel. Dass der private Sektor die inhaltliche Federführung innehat, wird nicht bestritten. Die Mitarbeit eines Piraten aus der Schweiz, die dieser selbst mit einem Marsch durch die Institutionen begründet, gerät der Bundesregierung zum Feigenblatt. Verschwiegen wird, dass CleanIT laut Mitteilung auf der Projektwebseite die Veröffentlichung eines Vorschlags zum Ziel hat, wie die zunächst „freiwilligen“ Regelungen in eine Initiative zur Rechtssetzung münden können.
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: Zum Nachschauen: Debatte über Leistungsschutzrecht in erster Lesung im Bundestag
: Zum Nachschauen: Debatte über Leistungsschutzrecht in erster Lesung im Bundestag Letzte Nacht fand die erste Lesung zum geplanten Leistungsschutzrecht mit einer Debatte im Bundestag statt. Davon gibt es Videos von allen neun Reden (Hier als MP4 zum herunterladen). Während die CDU/CSU-Vertreter pro Leistungsschutzrecht argumentierten und die FDP gespalten war, sprach sich die komplette Opposition dagegen aus. Ich schreib später noch mehr, wenn ich das Protokoll mal gelesen habe.
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: Wissenschaftler gegen Leistungsschutzrecht: „Gefahr unabsehbarer negativer Folgen“
: Wissenschaftler gegen Leistungsschutzrecht: „Gefahr unabsehbarer negativer Folgen“ Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger lässt sich durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Zu diesem Fazit kommt ein Positionspapier einer ganze Reihe an Wissenschaftlern um das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Die Unterzeichner sehen unabsehbare negative Folgen für die Volkswirtschaft und die Informationsfreiheit in Deutschland.
Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie 16 Professoren haben heute eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger veröffentlicht. Das lässt kein gutes Haar am geplanten Gesetz.
Aus der Pressemitteilung:
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist sachlich nicht erforderlich. Es liegt weder Marktversagen noch eine wettbewerbswidrige Leistungsübernahme durch Dritte vor. Suchmaschinen substituieren nicht das Angebot der Verleger, sondern fördern im Gegenteil die Auffindbarkeit der entsprechenden Inhalte. Dabei erbringen Suchmaschinenbetreiber eine selbstständige und abgrenzbare Leistung, die nicht unerhebliche technische und finanzielle Aufwendungen erfordert.
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: Freie Software in der Internet-Enquete: Letzte Chance für Teilnahme
: Freie Software in der Internet-Enquete: Letzte Chance für Teilnahme Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ besteht seit Mai 2010. Ihr Ziel ist es, die Auswirkungen des Internets auf Politik und Gesellschaft zu untersuchen und später Empfehlungen an das Parlament auszusprechen. Ich selbst war bei fast allen Sitzungen der Projektgruppe „Interoperabilität, Offene Standards, Freie Software“ dabei. Ich kann nur allen, die sich für Freie Software interessieren und in Berlin wohnen empfehlen, sich so eine Sitzung selbst anzuschauen. Um Euch für diese Projektgruppe anzumelden, habt Ihr allerdings nur noch bis Montag, den 26. November, Zeit.
Jetzt Anmelden! In dieser Projektgruppe wird es nur noch zwei Sitzungen geben: Eine Klausurtagung am 30. November 2012, 12.00 bis 17.00 Uhr (Anmeldung per E‑Mail bis Montag 12 Uhr, wurde verlängert) und eine Sitzung am 10. Dezember 2012, von 15.00 bis 17.00 Uhr (Anmeldung per E‑Mail bis 4. Dezember 12 Uhr).
Außerdem könnt Ihr bis zur nächsten Sitzung noch als 18. Sachverständiger (das ist die Bezeichnung für alle, die über das Internet teilnehmen) Vorschläge dazu machen, was die Bundesregierung für Freie Software in Deutschland und der EU unternehmen soll. Das stellt Ihr auf der Beteiligungsplattform unter „Vorschläge“ ein; dort könnt Ihr auch andere Vorschläge bewerten. Alle eingereichten Vorschläge werden in den Sitzungen besprochen und dann in den Abschlussbericht der Projektgruppe aufgenommen.
Wenn ihr Euch auf die Sitzung am Freitag etwas vorbereiten wollt, dann bietet es sich an, meinen Erfahrungsbericht „Experte in der Internet-Enquete“ zu lesen. Falls Ihr darüber hinaus Fragen habt, könnt Ihr mich gerne kontaktieren. Und wenn Euch die Arbeit der FSFE in der Internet-Enquete gefällt, dann werdet Supporter der FSFE: Das kostet kein Geld und dauert nur vier Minuten. (Außerdem freuen wir uns natürlich immer über Spenden.)
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: Aktion erfolgreich: Bundestag debattiert „richtig“ in erster Lesung über Leistungsschutzrecht (Update)
: Aktion erfolgreich: Bundestag debattiert „richtig“ in erster Lesung über Leistungsschutzrecht (Update) Heute Vormittag haben wir dazu aufgerufen, die Parlamentarischen Geschäftsführern der Bundestagsfraktionen anzurufen und anzutwittern. Das Ziel der Aktion war, dass die erste Lesung zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht in der Nacht zum 30.11. als „Rede zu Protokoll“ auf Papier diskutiert wird, sondern offen im Plenum mit „richtigen“ Redebeiträgen. Der Aufruf war wohl erfolgreich, wenn man den Parlamentarischen Geschäftsführern der Bundestagsfraktionen auf Twitter glauben mag.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, M. Grosse-Brömer, twitterte gerade „Union hat sich gerade für Debatte zu #LSR eingesetzt.“ Sein Kollege FDP-Kollege Jörg van Essen ist noch etwas unerfahren auf Twitter und wollte wohl mit diesem Retweet von @Presseschauer auf diesen Antworten mit den Worten „Es gibt noch keine Vereinbarung TO beschließt ÄR nachm Ich bin für Debatte Die vielen Tweets zeigen doch das Interesse!“ Bereits zuvor erklärte SPD-Kollege Thomas Oppermann „Entwurf der Tagesordnung ist noch nicht abgestimmt. Bin für Debatte zu #LSR. Werde das in Ältestenrat beantragen. Und durchsetzen.“ Grüne und Linke hatten bereits vorher angekündigt, sich für eine Debatte einzusetzen.
Nachdem nun alle Parlamtarischen Geschäftsführer eine Debatte versprochen haben, sollte dieser nichts mehr im Wege stehen und die Abstimmung im Ältestenrat in unserem Sinne erfolgen. Das freut uns.
Update: Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, twitterte gerade: „#lsr wird debattiert, wahrscheinlich Freitag 14.12.2012“.
Nochmal Update: Thomas Oppermann erklärt auf Twitter, dass nun wieder der 29.11. als Datum gesetzt scheint und kündigt 22 Uhr an. Volker Beck bestätigt den 29.11., geht aber von 23:15 Uhr aus.
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: Mitmachen: Fordert eine richtige Bundestagsdebatte über das Leistungsschutzrecht (Update)
: Mitmachen: Fordert eine richtige Bundestagsdebatte über das Leistungsschutzrecht (Update) Am 29. November soll im Bundestag in einer ersten Lesung über das Leistungsschutzrecht diskutiert werden. Also theoretisch. Praktisch ist geplant, den Tagesordnungspunkt in die Nacht zu legen und alle Reden unausgesprochen zu Protokoll zu geben. Also ohne richtige Debatte, die findet dann nur im Protokoll statt. Das ist nicht so unüblich, aber dieses Instrument der „Rede zu Protokoll“ (RzP) wird auch gerne genutzt, um ungeliebte Themen oder Themen ohne großes Interesse einfach mal an den Rand zu schieben.
Wir glauben aber, dass das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger mit bisher unbekannten Auswirkungen für die digitale Welt eine richtige Debatte zu Beginn der parlamentarischen Verhandlungen verdient hat. Mündlich im Plenarsaal des Deutschen Bundestages und nicht vorgeschrieben und lediglich ins Protokoll eingeheftet. Heute wird die Tagesordnung für die Bundestagssitzung am 29. November festgezurrt. Mathias Schindler hatte auf Google+ die Idee, dass möglichst viele Menschen heute bis 14 Uhr bei den Parlamentarischen Geschäftsführern der Bundestagsfraktionen anrufen sollen, um eine richtige Debatte zu fordern. Wir sagen: Anrufen ist prima und sollte gemacht werden, aber man kann sie darüber hinaus auch bei Twitter kontaktieren.
Wenn dies so käme, wäre eine gute Gelegenheit verpasst, einmal im Bundestag tatsächlich über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu sprechen. Mit Argumenten dafür, mit Argumenten dagegen, mit dem, was ein Parlament und eine Aussprache zulässt. Hier meine Bitte: Fragt doch einfach mal die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen im Bundestag (idealerweise heute vor der Sitzung), ob sie nicht doch eine echte Debatte im Plenum in der 1. Lesung zulassen wollen.
Die Personen sind:
Jörg van Essen, FDP (Auf Twitter @joergvanessen)
[Will sich für Debatte einsetzen] Thomas Oppermann SPD (Auf Twitter @ThomasOppermann)
Michael Grosse-Brömer, CDU/CSU (Auf Twitter @MGrosseBroemer)
[Haben bereits Einspruch eingelegt] Dagmar Enkelmann, Die Linke
[Haben bereits Einspruch eingelegt] Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen (Auf Twitter @Volker_Beck)Linke und Grüne haben bereits Einspruch angekündigt. Das dürfte aber noch nicht ausreichen. Insofern konzentriert Euch bei der Kontaktaufnahme auf die drei anderen Fraktionen.
Update: War wohl erfolgreich.
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: EIDG: Gespräch mit Internet Governance-Experten
: EIDG: Gespräch mit Internet Governance-Experten Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat sich heute in einem Expertengespräch über Internet Governance informiert. Als Experten waren Prof. Dr. Kleinwächter, Martin Fleischer (Leiter Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik im Auswärtigem Amt), Peter Voß (Referatsleiter Internationale IKT- und Postpolitik, ITU, UPU im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) und Constanze Bürger (Referentin, IT-Infrastrukturen und IT-Sicherheitsmanagement des Bundes im Bundesministerium des Innern) geladen.
Von dem Gespräch gibt es eine 100 Minuten lange Video-Version zum Zeitsouveränen Nachschauen:
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: #nk12 – Recht auf Zugang, Netzneutralität, informationelle Selbstbestimmung
: #nk12 – Recht auf Zugang, Netzneutralität, informationelle Selbstbestimmung Das Verschwimmen der Rollen von Produzent und Konsument im Netz – von Netzpolitik über bürgerliche Freiheiten, Institutionen und Regulierung zum Digitalen Gesellschaftsvertrag
Von Netzpolitikaktivisten wird regelmäßig angenommen, sie wären strikt gegen Regulierung im Internet, denn es gilt die anarchistische Hackerkultur hochzuhalten. Als die grüne Bundestagsfraktion einlud, beim 12. Netzpolitischen Kongress der Grünen Beiträge zum angestrebten Digitalen Gesellschaftsvertrag einzubringen, habe ich daher die Gelegenheit ergriffen zu präsentieren, warum Netzpolitik notwendig Regulierung bedeutet, und weshalb es das gegenwärtige Rumgedoktore an Symptomen zu überwinden gilt. Naturgemäß ging es vorrangig um Freie Software, die Ökonomie des Internets, kreative Zerstörung und die digitale Gesellschaft. So ist hoffentlich für jeden was dabei. Der Beitrag ist zugegebenermassen etwas länglich, weil er sich am Inhalt des Workshops orientiert.
Das Internet bewirkt vor allem eine Veränderung im Umgang mit Informationen – sie sind jederzeit verfügbar, von zunehmend hoher Qualität, und es können wesentlich mehr Informationen in der gleicher Zeit verarbeitet werden. Was bedeuten diese technischen Offensichtlichkeiten für das Wirtschaften? Dazu ist es notwendig, sich Voraussetzungen für das Funktionieren des neoklassischen Marktmodells zu vergegenwärtigen – vollkommene Information, viele uniforme Marktteilnehmer und eine hohe Anzahl von Transaktionen. Diejenigen Märkte, für welche die im Internet verfügbaren Informationen relevant sind, werden also effizienter – Transaktionen können schneller und zu geringeren Kosten abgewickelt werden und es ist leichter, sich umfassend zu informieren und dadurch bessere Entscheidungen zu treffen. Diese durch das Internet induzierte verbesserte Effizienz der Märkte ist eine der Ursachen sowohl für das Gefühl des Agierens auf Augenhöhe des Netzbürgers untereinander als auch für das Wegbrechen von warmen Nischen, in denen sich Anbieter komfortabel breitgemacht hatten.
Das Internet ist das Medium, in dem sich Akteure und Informationen tummeln. Freie Software ist das Werkzeug, dass sie zusammenbringt. Ohne sowohl freie als auch kostenlos verfügbare Produktionsmittel würde das Internet nicht annähernd die Akzeptanz und insbesondere die wehrhafte Unterstützung erfahren, die gerade sichtbar wird (siehe ACTA). Durch diese einladende Ausgangssituation werden Internetnutzer gleichzeitig zu Produzenten und Konsumenten. Dieses Prinzip war zu Pionierzeiten noch deutlicher – einer der frühen Kritikpunkte an den heute üblichen asymmetrisch schnellen Internetzugängen war, dass dadurch die dezentrale Peer-to-Peer-Struktur des Internet untergraben wird. Obwohl weniger prominent, wirkt dieses Prinzip aber noch heute, und nicht nur bei Journalismus, Musik und Photographie, wo Nutzer originär an der Erstellung der Produkte beteiligt sind. Auch unterschwelliger sind wir alle Produzenten: in soziale Netzwerken dokumentieren wir die Beziehungen zwischen allen möglichen Aspekten des Lebens (und machen sie dadurch ökonomisch verwertbar, durch wen auch immer), und durch Bewertungen übernehmen wir die Filterung der verfügbaren Daten nach Relevanz und Qualität. Diese Metainformationen sind nicht weniger wichtig wie die ursprünglichen, auf die sie verweisen, was daran deutlich wird, dass die Geschäftsmodelle grosser Unternehmen wie Twitter darauf aufbauen diese zu sammeln. Insgesamt sind nicht nur ausgesprochen niedrige Barrieren zu überwinden, um selbst mit zu produzieren, es wird darüber hinaus aktiv darum geworben – nicht zuletzt, weil der Wert dieser riesigen Datenmengen nicht vorrangig dem Nutzer, sondern den dominanten Datensammlern im Netz zu Gute kommt. Jedenfalls ist das Read/Write Internet das Ergebnis, eine Gemeinschaft, in der die Unterscheidung von Produzent und Konsument schwerer wird und sich deshalb Regulierung nicht mehr so schön mit den jeweils Betroffenen einzeln verkungeln lässt.
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: Büro für Technologiefolgen-Abschätzung empfiehlt Stärkung der Netzpolitik
: Büro für Technologiefolgen-Abschätzung empfiehlt Stärkung der Netzpolitik Das Büro für Technologiefolgen-Abschätzung (TAB) beim deutschen Bundestag hat in einem aktuellen Bericht verschiedene Themenfelder Netzpolitik analysiert und Handlungsempfehlungen verfasst: „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ (PDF). Hier ist die Zusammenfassung der Handlungsfelder:
„In der Zusammenschau der Ergebnisse dieses Berichts ergeben sich folgende Handlungsfelder für die Breitband- sowie die Medien- und Netzpolitik:
Ziele der Breitbandstrategie
Es hat sich gezeigt, dass andere Länder ambitioniertere Ziele bei der Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandinternet formuliert haben. Aufbauend auf dem erreichten Versorgungsstand und den verfügbaren Übertragungsgeschwindigkeiten sollten in Deutschland die Ziele kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Ein umfangreiches Monitoring bildet dafür die Grundlage.
Fokussierung auf Glasfaser
In Deutschland befindet sich der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur bis in die Haushalte erst am Anfang. Open Access-Modelle stellen eine Möglichkeit dar, den Ausbau zu beschleunigen. Dafür sind Kooperationsvereinbarungen und regulatorisch begleitende Maßnahmen erforderlich. Eine genaue Beobachtung der Entwicklung ist hier notwendig, denn die eigentlichen Probleme bestehen bei der konkreten Netzzusammenschaltung und bei der Kooperation von Netzbetreibern und Diensteanbietern.
Stärkung der Netzpolitik
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: Störerhaftung im Bundestag
: Störerhaftung im Bundestag Gestern Abend hat zu später Stunde der Deutsche Bundestag theoretisch über das Problem der Störerhaftung diskutiert. Praktisch wurden die Reden kurz vor Ende des Plenartages vorab zu Protokoll (Top 42, Seite 276) gegeben, weil man sonst kurz vor Mitternacht darüber hätte diskutieren müssen. Das zeigt auch etwas den Stellenwert, den der Deutsche Bundestag dem Thema gibt.
Konkret ging es um einen Antrag und einen Gesetzesentwurf. Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ die Bundesregierung auf, endlich etwas zu unternehmen und verschiedene Wege zur Lösung der Störerhaftung-Frage zu evaluieren. Dieser Antrag lehnt sich stark an den von uns kritisierten Antrag des Bundesrats zum gleichen Thema an, lässt aber die kritisierten Punkte an entscheidenden Stellen fallen. Das freut uns!
Die Linksfraktion geht weiter und hat, mit teilweise veränderter Begründung, unseren Gesetzesvorschlag vom Digitiale Gesellschaft e.V. als konkreten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung eingebracht. Die Diskussion wird im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie fortgeführt, wohin sie überwiesen wurde.
Der erste Sprecher war Andreas G. Lämmel (CDU/CSU). Er sah für Gewerbetreibende kein Problem, denn für die sei das Problem ja schon gelöst, sie müssten einfach Nutzer identifizieren, sonst seien sie selbst schuld, wenn sie z.B. als Cafe das WLAN für die Gäste öffnen:
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: Störerhaftung im WLAN: Linksfraktion reicht Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e. V. im Bundestag ein
: Störerhaftung im WLAN: Linksfraktion reicht Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e. V. im Bundestag ein Betreiber von öffentlichen WLANs sollen von der Störerhaftung ausgenommen werden. Das fordert die Linkspartei in einem Gesetzentwurf, der morgen im Bundestag behandelt wird. Die Linksfraktion übernimmt damit den Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e. V., nur die Begründung wurde leicht verändert.
Im Juni präsentierte der Digitale Gesellschaft e. V. einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von öffentlichen WLANs. Provider haften nicht für die Inhalte ihrer Kunden, diesen Status sollten auch private Betreiber offener Funknetze erhalten.
Jetzt hat die Linksfraktion im Bundestag diesen Vorschlag übernommen. Im offiziellen Gesetzentwurf soll das Telemediengesetz geändert werden:
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: Nächsten Montag: Öffentliche Anhörung zur EU-Datenschutzreform
: Nächsten Montag: Öffentliche Anhörung zur EU-Datenschutzreform Nächsten Montag findet im Innenausschuss des Bundestages von 11 bis 16 Uhr (mit einer Stunde Mittagspause) eine „Öffentliche Anhörung zu Vorlagen für EU-Datenschutzreform“ statt. Insgesamt 14 Sachverständige erörtern in vier Stunden verschiedene Vorschläge, auf welcher Basis Datenschutzregelungen EU-weit vereinheitlicht werden können. Auch der „Schutz personenbezogener Daten […], die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und für damit verbundene justizielle Tätigkeiten verarbeitet werden“ soll behandelt werden. Gerade in diesem Feld besteht natürlich Handlungsbedarf. Interessierte können sich noch bis zum 18. Oktober (also morgen) via E‑Mail mit Angabe von Name und Geburtsdatum registrieren.
Und für alle, die von netzpolitischen Reden nicht genug bekommen können: Heute und morgen gibt es vom BMI einen Livestream zur Internationalen Konferenz „Datenschutz im 21. Jahrhundert“. [Programm als .pdf] Aber Achtung: Anschauen auf eigene Gefahr! Wer weiß, ob nicht auch diese Homepage gerastert wird…
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: Der Deutsche Bundestag fordert uns auf, das bisher geheim gehaltene Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren
: Der Deutsche Bundestag fordert uns auf, das bisher geheim gehaltene Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren Der Deutsche Bundestag bittet um die Rückgängigmachung der Veröffentlichung einer der Öffentlichkeit aus urheberrechtlichen Gründen nicht zugänglichen Sache.
Vor zwei Wochen haben wir hier über das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption berichtet, dass der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestag vor vier Jahren erstellt hatte. Da das Gutachten mit Verweis auf das Urheberrecht geheim gehalten und nicht vom Bundestag veröffentlicht wird, haben wir es hier veröffentlicht, um allen die Chance zu geben, sich aus der Originalquelle über das Thema zu informieren.
Heute habe ich bei der Post ein Schreiben des Deutschen Bundestages abgeholt, das per Einschreiben geschickt wurde. Darin steht u.a.:
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: Vorratsdatenspeicherung im Petitionsausschuss: 60.000 Menschen fordern Abschaffung der Datenspeicherung, auch auf EU-Ebene
Kai-Uwe Steffens : Vorratsdatenspeicherung im Petitionsausschuss: 60.000 Menschen fordern Abschaffung der Datenspeicherung, auch auf EU-Ebene Die Vorratsdatenspeicherung darf nicht wieder eingeführt werden und die zugrunde liegende Richtlinie muss auf EU-Ebene aufgehoben werden. Das forderte Kai-Uwe Steffens heute im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Der Aktivist vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisierte die anlasslose Datenspeicherung stellvertretend für über 60.000 Mitzeichner seiner Petition.
Bereits im März letzten Jahres reichte Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Online-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Deutschen Bundestag ein. Über 60.000 Menschen unterzeichneten die Petition für eine Aufhebung der EU-Richtlinie sowie ein EU-weites Verbot der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Heute fand die Anhörung des Petenten im Petitionsausschusses statt.
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: Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik: Netzpolitischer Kongress der grünen Bundestagsfraktion
: Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik: Netzpolitischer Kongress der grünen Bundestagsfraktion
Am 20. Oktober findet der zweite Netzpolitische Kongress der Grünen Bundestagsfraktion im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages statt. Unter dem Motto „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ soll einen Tag lang thematisiert werden, welche Aufgaben der Staat im digitalen Zeitaltern übernehmen muss und wie Netzpolitik die Gesamtgesellschaft beeinflussen kann und sollte. Im Programm finden sich u.a. Prof. Lawrence Lessig, der zu „Only the Net can save us, and save us it must“ sprechen wird, oder Ben Scott, dessen Keynote „Digital Disruption – Building a progressive Policy Agenda for the Internet“ lautet.
Anmelden kann man sich noch bis zum 17. Oktober hier.
Weitere Informationen zur Verantstaltung sowie das vollständige Programm finden sich hier. -
: Exklusiv: Wir veröffentlichen das geheime Gutachten, das strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung fordert
: Exklusiv: Wir veröffentlichen das geheime Gutachten, das strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung fordert
Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind „praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung“ und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung:
In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.
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: Heute: Enquete Anhörung zu Interoperabilität und Freie Software
: Heute: Enquete Anhörung zu Interoperabilität und Freie Software Heute gibt es mal etwas spannendes in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft im Deutschen Bundestag. Zwei Anhörungen zu den Themen Interoperabilität und Freie Software von der gleichnamigen Arbeitsgruppe: Expertengespräche zu Interoperabilität, Standards und Freier Software. Um 11 Uhr geht es los mit zwei Stunden Interoperabilität und um 14 Uhr starten zwei Stunden Anhörung zu Freier Software. Die Liste der eingeladenen Sachverständigen und ihre Stellungnahmen findet sich hier.
Die Sitzung wird gestreamt, der Stream ist unter bundestag.de zu finden.
Wer Fragen an die Sachverständigen hat, kann diese mir gerne in die Kommentare schreiben, sich über Twitter (@netzpolititik) melden oder per Mail. Ein paar Fragen darf ich jeweils stellen.
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: Jetzt neu: ePetitionen beim Bundestag mit Pseudonym
: Jetzt neu: ePetitionen beim Bundestag mit Pseudonym Der Deutsche Bundestag hat gestern offiziell sein ePetitionssystem neu gelauncht. Größte Revolution: Die Nutzung eines Pseudonyms ist endlich möglich und der eigene Name steht nicht für Ewigkeiten bei Suchmaschinen auffindbar unter jeder mitgezeichneten Petition.
Sonst erklärt bundestag.de die weiteren Neuerungen, die eher kosmetischen Charakter haben:
Neu hingegen ist die Umstellung der Forenlogik – weg von einem flachen Aufbau, hin zu einer so genannten Baumgliederung. Diese aus der Nutzersicht deutlichste Änderung hat mehrere Gründe:
In erster Linie soll stärker der Diskussionscharakter, also der Austausch von Meinungen, betont werden. Eine hierarchische Gliederung von Beiträgen kann besser einzelne Aspekte einer Diskussion darstellen und vor allem auch die Bezüge von Beiträgen und Antworten untereinander so visualisieren, dass sie intuitiv nachvollziehbar sind. Die klassische Anordnung des bisherigen Systems war eher auf das Darstellen von singulären Meinungsäußerungen ausgelegt und weniger auf einen echten Diskurs. So war die Bezugnahme bisher nur über Zitate möglich, was bei längeren Diskussionen schnell unübersichtlich wurde.
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: Gesetzentwurf: Bundesregierung beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger
: Gesetzentwurf: Bundesregierung beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger Wie angekündigt hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinetts-Sitzung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Neben Suchmaschinen sollen auch News-Aggregatoren wie Rivva betroffen sein. Jetzt kommt der Gesetzentwurf in den Bundestag.
Das Justizministerium hat den Text des Gesetzentwurfs veröffentlicht. Die wichtigsten Teile:
§ 87f (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
§ 87g (4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.
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: Bundestag schränkt Datensouveränität weiter ein – Bundesrat muss neues Meldegesetz verhindern!
: Bundestag schränkt Datensouveränität weiter ein – Bundesrat muss neues Meldegesetz verhindern! Geht es nach dem Bundestag, sollen die Daten von Einwohnermeldeämtern auch für Werbung und Adresshandel genutzt werden können, selbst wenn man dieser Herausgabe widersprochen hat. Jetzt regt sich Kritik von Datenschützern. Auch die Digitale Gesellschaft fordert den Bundesrat auf, das Gesetz zu verhindern.
Wie berichtet, hat der Bundestag letzte Woche mit der schwarz-gelben Mehrheit das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens angenommen. Jetzt muss der Bundesrat noch darüber abstimmen, was er voraussichtlich in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 21. September tun wird.
Der Digitale Gesellschaft e.V. fordert den Bundesrat nun zur Ablehnung des Gesetzes auf:
Die Datenschutzprobleme mit der von der Bundesregierung geplanten Meldegesetznovelle zeigen eindrucksvoll, wie unfähig diese Bundesregierung beim Schutz personenbezogener Daten agiert. So wie sie in Brüssel gerade dabei ist, bei der Debatte um die Datenschutzgrundverordnung eben nicht für mehr sondern im Ergebnis für eine weitgehende Aufweichung des Datenschutzes zu sorgen, so wie sie gerade eine konzeptionell untaugliche Stiftung Datenschutz, die nur dem Zweck der offiziellen Absegnung von Selbstdarstellungsinteressen in der Wirtschaft dient, aus der Taufe hebt, so wie sie bei Vorratsdatenspeicherung auf ganzer Linie versagt muss man feststellen: das Bundesministerium des Innern unter Hans-Peter Friedrich ist als Sicherheitsministerium nicht in der Lage, glaubwürdige und sinnvolle Datenschutzpolitik zu machen. Das bisherige Meldegesetz war schon schlecht genug, jetzt will die Bundesregierung offenbar dem Fass den Boden ausschlagen.
Wir setzen auf den Bundesrat, dieses datenschutzfeindliche Gesetz zu verhindern und sich dafür einzusetzen, dass Bürger wieder etwas mehr Datensouveränität erhalten.