Bundestags-Ausschuss: Abgeordnete erörtern EU-Forschungsprojekte INDECT und CleanIT in geheimer Sitzung

Gestern behandelte der „Unterausschuss Neue Medien“ des Deutschen Bundestages die Themen INDECT und CleanIT (auf Twitter: #UANM). Während ein „Expertengespräch“ zu Open Data-Projekten der Bundesregierung noch öffentlich war, sollten die Erörterungen zu den beiden EU-Forschungsprojekten hinter verschlossenen Türen stattfinden. Der Grund dafür erschließt sich nicht, denn weder zu INDECT zu CleanIT gibt es klassifizierte, also geheim gehaltene Informationen. Trotzdem darf über das Gesagte der 45 Minuten dauernden Sitzung nicht berichtet werden. Das macht eigentlich auch nichts, denn der eingeladene Staatssekretär Ole Schröder las in weiten Teilen aus den Antworten einschlägiger Kleiner Anfragen zu INDECT sowie CleanIT vor. Schröder, der damals für die Beantwortung zuständig war, zählte die Beteiligten, die Kosten und die Ziele der Projekte auf. Er wiederholt das Mantra, INDECT sei lediglich ein Forschungsprojekt, das keine Beschaffung beabsichtigt. Zudem seien für derartige Produkte zur automatisierten Gefahrenabwehr die 16 Bundesländer zuständig, weshalb die Nutzung etwaiger Ergebnisse in deren Zuständigkeit falle. Perfide wird behauptet, die Bundesregierung sei stets sensibel, wenn es um Bürgerrechte und Datenschutz gehe.

Ähnlich argumentiert die Bundesregierung zu CleanIT : Das Projekt wolle lediglich „Best practises“ zur Verhinderung „terroristischer Gefahren“ erarbeiten, deren Umsetzung freiwillig sei. Diese „Dialogplattform“ richte sich an öffentliche und private Beteiligte und habe keine Einführung umfassender Filtertechnologie im Internet zum Ziel. Dass der private Sektor die inhaltliche Federführung innehat, wird nicht bestritten. Die Mitarbeit eines Piraten aus der Schweiz, die dieser selbst mit einem Marsch durch die Institutionen begründet, gerät der Bundesregierung zum Feigenblatt. Verschwiegen wird, dass CleanIT laut Mitteilung auf der Projektwebseite die Veröffentlichung eines Vorschlags zum Ziel hat, wie die zunächst „freiwilligen“ Regelungen in eine Initiative zur Rechtssetzung münden können.

Viele der anwesenden Abgeordneten erleichterten Schröder seine Rolle als Repräsentant der Bundesregierung, indem nach ohnehin Bekanntem gefragt wurde. Also riet der Staatssekretär den Fragenden, in den entsprechenden Anfragen nachzulesen. Was INDECT betrifft, ist dies allerdings dreist: Denn die Bundesregierung gab dort in den meisten Fällen keine Antworten und verwies stattdessen auf die INDECT-Webseite. Die dort mitgeteilten Informationen stimmen aber nicht immer mit dem überein, was in der Öffentlichkeit oder entsprechenden Antworten der EU-Kommission behauptet wird: So heißt es aus Brüssel, vor jedem Test müsste das Einverständnis der dabei Aufgenommenen eingeholt werden. Gleichsam teilte INDECT bereits vor zwei Jahren mit, Anwendungen würden im öffentlichen Raum ausprobiert: In Warschau sei hierfür eine „Partnerschaft mit dem Polizeiüberwachungszentrum in Warschau“ abgeschlossen worden, auch die Polizeizentrale und der Flughafen Lech-Wałęsa in Danzig hätten Tests genehmigt. Konfusion herrschte überdies zum inmitten der heißen ACTA-Proteste vom polnischen Innenministerium mitgeteilten, angeblichen Ausstieg eigener Behörden: Alles heiße Luft, nach wie vor ist die polnische Polizei Partner von INDECT.

Bundespolizei und Bundeskriminalamt nutzen Bildersuche in polizeilichen Datenbanken

Vor dem Hintergrund der widersprüchlichen Auskünfte erscheint die Aufforderung, eine Kritik an INDECT und CleanIT müsse über das Europaparlament ausgetragen werden, wie ein Schlag ins Gesicht der damit befassten NetzaktivistInnen oder Bürgerrechtsgruppen. Denn die Bundesregierung hat zu Beginn beider Projekte nichts unternommen, deren Ansatz infrage zu stellen. Schröder windet sich aus der Kritik heraus, indem er kompetenzrechtliche Fragen der Zuständigkeit der Bundesländer zur Gefahrenabwehr vorschiebt. Denn auch die Bundespolizei ist durch den Paragraphen 12 Bundespolizeigesetz mit Gefahrenabwehr betraut.

Eine Anmerkung von Herbert Behrens hat Ole Schröder dann doch entwaffnet: Der Abgeordnete erkundigte sich nach eigenen Vorhaben, in denen deutsche Behörden zur automatisierten Überwachung von Personen und Sachen forschen. Hintergrund ist der Ansatz von INDECT, die Informationen aus verschiedenen Sensoren in einer Plattform zu bündeln. Zwar ist seitens der Bundesregierung keine Forschung an einem „System of systems“ wie INDECT bekannt. Zu einzelnen Verfahren der Mustererkennung, Bildersuche oder automatisierten Auswertung von Webseiten betreibt die Bundesregierung aber selbst Forschungsvorhaben.

Bundes- und Landespolizeien nutzen beispielsweise längst die Möglichkeit, in Datenbanken gespeicherte Personen über eine Bildersuche ausfindig zu machen. Dies hatte das Innenministerium kürzlich auf eine parlamentarische Anfrage mitgeteilt. Im Frühjahr wurde noch behauptet, die Bilderkennung in polizeilichen Datenbeständen nur „in ausgewählten Fällen einzusetzen“. Jetzt gestand die Regierung ein, dass die Zahl derartiger Suchanfragen in den letzten drei Jahren um den Faktor 30 zugenommen hat. Vor allem die Bundespolizei nutzt das neue Ermittlungswerkzeug immer öfter. Für den „Lichtbildvergleich“ wird eine Gesichtserkennungssoftware namens „FaceFacs“ der Firma Cognitech aus Dresden eingesetzt. Das BKA ist überdies im deutschen Forschungsprojekt „Multi-Biometrische Gesichtserkennung“ (GES-3D) beteiligt. Eine dort entwickelte Software soll Suchanfragen auf Basis eines schlechten, nicht vollständigen Gesichtsfotos ermöglichen. Die Bundespolizei arbeitet selbst am Projekt „Multi-Biometriebasierte Forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten“ (MisPel) mit, das vom Bundesforschungsministerium gefördert wird. Ein Projekt zur „Röntgenbild-Analyse“ soll sogar Bilder von Nacktscannern automatisch detektieren.

Etliche deutsche Projekte zur „Automatisierten Detektion interventionsbedürftiger Situationen“

Im „Unterausschuss Neue Medien“ versprach Ole Schröder, auch eine Liste deutscher Forschungsprojekte zur automatisierten Mustererkennung zu erstellen. Doch wird der Staatssekretär sich keine große Mühe machen, sondern lediglich eine Kopie der entsprechenden Webseite „Bewilligte Verbundprojekte aus dem Themenfeld ‚Mustererkennung'“ nachreichen. Die dort aufgeführten Forschungen zur „Automatisierten Detektion interventionsbedürftiger Situationen“ sind ähnlich problematisch wie INDECT. Die Anwendungen sollen Personenbewegungen an Flughäfen und Bahnhöfen ausforschen. Mittels „zeitlich rückwärts- und vorwärtsgerichteter Videodatenströme“ kann der Weg von Personen in die Vergangenheit zurückverfolgt werden.

Wie dieses „Auto video tracking“ funktioniert, illustrierte die Polizei in Dubai nach dem Mord an dem Hamas-Mitglied Mahmoud al Mabhouh Anfang 2010. Die Polizei war in der Lage, den Weg verdächtiger israelischer Geheimdienstler vom Tatort in einem Hotel bis zur Einreise am Flughafen aufzuspüren. Derartige beforschte Plattformen bezeichnet das Bundesforschungsministerium als „halb-automatisches System mit Situationseinschätzung“ oder „in situ-Erkennung personeninduzierter Gefahrensituationen“.

Ein ähnliches Projekt, gefördert von der Europäischen Union, firmiert unter dem Namen „Secured Urban Transportation – A European Demonstration“ (SECUR-ED). Dort mischt auch die Deutsche Bahn mit. SECUR-ED gibt einen Hinweis auf die Frage, wie der internationale Widerstand gegen derartige Forschungsprojekte aussehen könnte. Denn innerhalb des Vorhabens ist bald eine Vorführung von Projektergebnissen in zahlreichen europäischen Bahnhöfen geplant, darunter in Mailand, Paris, Madrid und Berlin.

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8 Ergänzungen

  1. Ich verstehe wohl, dass eine Partei in der Opposition wie „Die Linke“ solche Themen diskutieren möchte, aber es handelt sich bei beiden Projekten wirklich um „rote Heringe“.

    Die Linkspartei kann natürlich opportunistisch eine staatsparanoide Klientel bedienen (die ganz verdrängt hat, wer am besten „Stasi konnte“) und die übrigen Fraktionen ziehen ihre fetten Fische ungestört an Land.

    Wenn es blinkt und stinkt, dann ist es unwichtig. Wenn es dagegen so unglaublich „technisch“ kompliziert ist, dass man es nicht im Fahrstuhl erklären kann… Mal Ausschau halten, wovon INDECT und Clean-IT ablenken sollen.

    Bundes- und Landespolizeien nutzen beispielsweise längst die Möglichkeit, in Datenbanken gespeicherte Personen über eine Bildersuche ausfindig zu machen.

    Ungeachtet aller hochtrabenden Hightech-Visionen darf man solche Sätze immer in die LowTech-Realität unserer Polizei übersetzen: Ich kann mir gut vorstellen, dass es da eine Bilder-CD gibt, die der Ermittler im Windows Explorer durchforstet.

  2. Danke das ihr von dem Ausschuss berichet: Die http://www.indect-project.eu/ Projekt Seite ist ja auf nur auf Englisch zu lesen, dass ist auch so ein genereller Kritikpunkt von mir.

    Was auch zu INDECT gehört:
    Intelligence durch Profiling – „Intelligence“ bedeutet im Fall von INDECT sowohl Schnittstellen zu Datenbanken der Polizeibehörden, wie den Einsatz von „Profiling“-Software die – von Social Networks angefangen – Daten aus dem WWW, Tauschbörsen aber auch privaten PCs extrahiert und zu personenbezogenen Profilen verarbeitet. uvm. http://fm4.orf.at/stories/1698438/

  3. „Ein Projekt zur „Röntgenbild-Analyse” soll sogar Bilder von Nacktscannern automatisch detektieren.“

    ei, ei, ei, Nacktscanner-Bilder: ja wo kommen die denn her?
    Ich dachte die werden nicht gespeichert – und sollen auch in Zukunft niieeee gespeichert werden…


    btw, zuerst hatte ich mich vertippt – und Nacktbilder-Scanner geschrieben.
    War wohl ein Freud’scher….

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.