Bundestag
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: Förderung der elektronischen Verwaltung: Bundestag erklärt De-Mail per Gesetz als sicher
: Förderung der elektronischen Verwaltung: Bundestag erklärt De-Mail per Gesetz als sicher Trotz grundlegender Sicherheitsmängel soll die De-Mail in der Kommunikation mit Behörden Rechtskraft erhalten. Das hat der Deutsche Bundestag gestern mit 14 Stimmen von Union und FDP beschlossen. Bedenken vom Chaos Computer Club, dass weder Vertraulichkeit noch Integrität der E‑Mail-Alternative gewährleistet sind, wischte die Regierung beiseite.
Wie wir wiederholt berichtet haben, ist die als „sichere E‑Mail-Alternative“ beworbene De-Mail ein De-Bakel. Durch eine mangelnde Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine De-Mail weniger vertrauensvoll als ein Brief, aber per Gesetz soll sie trotzdem als sicher genug für Kommunikation mit Behörden eingestuft werden. Noch dazu wird die Signatur nicht vom Absender, sondern vom De-Mail-Anbieter erstellt, was in etwa bedeutet, dass ein Brief rechtssicher unterschrieben ist, sobald ein Absender und ein Poststempel drauf sind, egal wer den Brief wirklich verfasst hat.
Trotz dieser schwerwiegenden Bedenken hat der Deutsche Bundestag gestern ab 21:30 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung beschlossen. Dafür gestimmt haben CDU/CSU und FDP, die Oppositionsfraktionen waren dagegen. Ganze 14 Abgeordnetenstimmen haben ausgereicht, um technische Unsicherheit per Gesetz als sicher zu stempeln. Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin dazu:
Wenn wir immer auf die Bedenkenträger Rücksicht nähmen, wären wir heute noch beim analogen Telefon!
Die Debatte im Plenum kann man im Prokoll ab Seite 29294 nachlesen oder in der Mediathek nachschauen, mit den folgenden Reden:
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: Bundestags-Ausschuss: Abgeordnete diskutieren über Exportkontrollen für Überwachungstechnologien
: Bundestags-Ausschuss: Abgeordnete diskutieren über Exportkontrollen für Überwachungstechnologien Westliche Überwachungstechnologien dürfen nicht in autoritäre Regime exportiert werden. Das forderte Reporter ohne Grenzen im Bundestagsausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ und präsentierte Möglichkeiten zur Exportkontrolle. Zum ersten Mal diskutierte damit auch ein Ausschuss über das Thema, vor der Wahl werden aber keine Konsequenzen folgen.
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: Unseriöse Geschäftspraktiken: Bundestag bringt Gesetz auf den Weg, das nichts an der Abmahn-Industrie ändert (Update)
: Unseriöse Geschäftspraktiken: Bundestag bringt Gesetz auf den Weg, das nichts an der Abmahn-Industrie ändert (Update) Die Abmahn-Industrie gegen Filesharing im Internet soll auch weiterhin nicht wirksam eingeschränkt werden. Das beschließt der Deutsche Bundestag gerade in erster Lesung. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich den zunehmenden Missbrauch von Abmahnungen bekämpfen – jetzt wurde ein ohnehin untauglicher Gesetzestext noch einmal verschlimmert.
Nach der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ diskutiert der Deutsche Bundestag in diesem Moment über „Unseriöse Geschäftspraktiken“. Gemeint ist unter anderem die Abmahn-Industrie gegen Filesharer. Die beschreibt die Bundesregierung so:
Diesen Praktiken ist gemeinsam, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, obwohl sie selbst entweder keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße begehen, erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen müssen oder zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt sind. Dies hat das Rechtsempfinden einiger Bürgerinnen und Bürger erheblich gestört.
Ursprünglich kündigte die schwarz-gelbe Regierung an, die „Abmahnabzocke“ wirksam zu deckeln. Doch schon den ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisierte der Digitale Gesellschaft e. V. als „völlig am Problem vorbei gehend“.
Diesen unzureichenden Entwurf wollte Kulturstaatsminister Bernd Neumann sogar nochmal verschlimmbessern, da „man gerne noch ein 2‑Strikes Warnmodell einbauen möchte.“ Damit hat sich Neumann in den Koalitionsabstmimungen glücklicherweise nicht durchsetzen können, die Abmahngrenze hat er aber endgültig unwirksam gemacht. So heißt es im Gesetzentwurf:
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: CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne sprechen sich gegen Softwarepatente aus
: CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne sprechen sich gegen Softwarepatente aus Tagensordnungspunkt 17 der heutigen Sitzung des Bundestages lautet „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“. In einem gemeinsamen Antrag (PDF) von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen fordern sie die Bundesregierung dazu auf, Softwarepatente effektiv zu begrenzen und zu gewährleisten, dass Computerprogramme urheberrechtlich geschützt bleiben und dieser Schutz nicht durch eine Erteilung von Patenten auf bestimmte Softwarekomponenten ausgehebelt werden darf. Die Linke durfte den Antrag nicht unterstützen. Aus dem Büro von Petra Sitte heißt es, er gehe zwar in die richtige Richtung, einige Änderungen wären jedoch notwenig.
Zu Beginn des Antrags wird festgestellt, dass innovative, leistungsfähige und sichere Informationssysteme die unverzichtbare Grundlage der Wissens- und Informationsgesellschaft darstellen. Die Leistungsträger bei der Entwicklung dieser Systeme seien vor allem kleine und mittelständische Softwareentwicklungsunternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich vom Urheberrecht abhänge. Und obwohl das deutsche Patentgesetz wie auch das Europäische Patentübereinkommen Computerprogramme „als solche“ eigentlich vom Patentschutz ausnehmen, wurde praktisch, vor allem vom Europäischen Patentamt, Patente mit Wirkung auf Computerprogramme erteilt:
Bei denen die Patentierung von Lehren zur reinen Datenverarbeitung in einer nur formalen Einkleidung als „technische Verfahren“ oder „technische Vorrichtungen“ erfolgte und Ansprüche auch explizit auf diese Verfahren bzw. Vorrichtungen realisierenden Computerprogramme erhoben werden. Die Anzahl der allein vom EPA erteilten softwarebezogenen Patente liegt nach Schätzungen im hohen fünfstelligen Bereich.
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: Bundestag erklärt in eBook „Parlamentsdeutsch“
: Bundestag erklärt in eBook „Parlamentsdeutsch“ Der Bundestag hat zwei eBooks veröffentlicht: „Fakten“ (3,5 MB / epub) und „Parlamentsdeutsch“ (3,8 MB / epub). Und darum gehts:
Geballtes Wissen auf 56 Seiten: Das Infobüchlein „Fakten“ fasst knapp und präzise, informativ und lebendig geschrieben alles Wesentliche über den Deutschen Bundestag zusammen. Hier erfährt der Leser alles Wichtige auf einen Blick über das Parlament. Als kleines Lexikon parlamentarischer Begriffe von A bis Z hat sich die Broschüre „Parlamentsdeutsch“ bewährt. Das parlamentarische Leben und seine Sprache wird in dieser lesenswerten Zusammnefassung auf nur 79 Seiten erläutert. Es werden häufig verwendete parlamentarische Begriffe und Prozesse verständlich erklärt und grafisch dargestellt.
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Geheimdienste: BND überwacht drei Millionen Telekommunikationsverkehre im Jahr, einmal täglich auch etwas Relevantes
Geheimdienste: BND überwacht drei Millionen Telekommunikationsverkehre im Jahr, einmal täglich auch etwas Relevantes Der Bundesnachrichtendienst hat im Jahr 2011 fast drei Millionen Telekommunikationsverkehre strategisch abgehört. Das geht aus einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums hervor. Auch Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst überwachen Verdächtige: bei Telekommunikations- und Finanzunternehmen, aber auch mit IMSI-Catchern.
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Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt Gesetz zur einfachen Identifizierung von Personen im Internet
<a href="https://netzpolitik.org/2013/bestandsdatenauskunft-bundestag-beschliest-gesetz-zur-einfachen-identifizierung-von-personen-im-internet/">Bundestag beschließt Bestandsdatenauskunft</a> 2013. Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt Gesetz zur einfachen Identifizierung von Personen im Internet Wie erwartet hat der Deutsche Bundestag gestern abend das Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft beschlossen. Dafür stimmten CDU/CDU, FDP und SPD, dagegen waren Grüne und Linke. Dazu ein paar Stimmen:
Gisela Piltz für die FDP:
Bei Bestandsdaten handle es sich um sensible Daten, erklärte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Piltz. Diese Daten beinhalten zum Beispiel, wem eine Telefonnummer gehört oder wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse zugeordnet war. „Deshalb ist es gut, dass für die Abfrage auf Drängen der FDP nun hohe rechtsstaatliche Hürden eingezogen werden.“
Konstantin von Notz für die Grünen:
Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus.
Jan Korte für die Linkspartei:
Der nun vorliegende Regierungsentwurf verfehlt dieses Ziel allerdings bei weitem. Nicht nur, weil er weiterhin verfassungswidrige Elemente enthält, sondern auch, weil er zum Teil deutlich über die bisherige Rechtslage hinausgeht und Schutzvorschriften weiter abbaut, lehnt die LINKE im Bundestag den Gesetzentwurf ab.
Michael Hartmann für die SPD:
Es ist ein Kompromiss, aber ein guter.
Katharina Nocun für die Piratenpartei:
Wir setzen all unsere Hoffnungen in den Bundesrat, um diese verfassungswidrige Überwachungsschnittstelle zu stoppen. Die Piraten haben bereits in drei Landesparlamenten dazu aufgerufen, dieses Überwachungsgesetz abzuschmettern. Falls der Bundesrat das Gesetz nicht stoppt, wird der Kieler Fraktionsvorsitzende Patrick Breyer, der bereits das alte rot-grüne Schnüffelgesetz per Verfassungsbeschwerde gekippt hat, auch gegen das neue Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Martin Wenning-Morgenthaler für die Neue Richtervereinigung:
Das geplante Bestandsdatengesetz ist auch in der geänderten Fassung unakzeptabel. Die Aufnahme des Richtervorbehalts und der Benachrichtigungspflicht ist derart lückenhaft und mit Ausnahmeregelungen versehen, dass ein ernsthaftes Bemühen um einen praktikablen Richtervorbehalt zur Wahrung eines hohen rechtsstaatlichen Niveaus erkennbar nicht gewollt ist. Der Gesetzentwurf bleibt für die Bürgerinnen und Bürger vollkommen intransparent. Nach wie vor gibt es keine sachliche Begründung für den weitgefassten Kreis der abrufberechtigten Behörden. Die in der staatlichen Datensammelwut manifestierte Paranoia geht auf Kosten einer unbefangen agierenden, freien Gesellschaft.
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: Innenausschuss des Bundestages: Sachverständige zum Entwurf des E‑Government-Gesetzes
: Innenausschuss des Bundestages: Sachverständige zum Entwurf des E‑Government-Gesetzes Bezüglich des geplanten E‑Government-Gesetzes wurde vor allem über De-Mail als Möglichkeit für die Behördenkommunikation diskutiert. Gestern fand eine Anhörung des Innenausschusses zu dem Gesetzesentwurf statt, mit folgenden Sachverständigen:
- Reinhard Dankert, Landesbeauftragter f. Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Linus Neumann, Chaos Computer Club
- Bernhard Rohleder, BITKOM
- Ralf Müller-Terpitz, Universität Passau
- Dirk Stocksmeier, init AG
Die vollständigen Stellungnahmen können auf bundestag.de runtergeladen werden, hier ein paar Auszüge:
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Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet
Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet Die Identifizierung von Personen anhand ihrer IP-Adresse im Internet soll zukünftig für deutsche Behörden per Knopfdruck möglich sein. Auch aktuelle Änderungen am Gesetzentwurf zu Bestandsdatenabfrage ändern nichts an diesen Befugnissen. Morgen soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden – mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD.
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: Neues Online-Archiv von Dokumenten des Bundestages ab 1949
: Neues Online-Archiv von Dokumenten des Bundestages ab 1949 Seit gestern gibt es ein Online-Archiv aller Dokumente des Deutschen Bundestages seit 1949. Ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei hat alle Drucksachen und Protokolle seit dem 7. September 1949 bis zur 15. Wahlperiode digitalisiert und bereits vorhandene Scans durch hochauflösende Scans ersetzt. Die Dokumente ab Wahlperiode 16 sind weiterhin im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP21) verfügbar. Bei heise online heißt es:
Zudem entwickelte die Bundesdruckerei nach eigenen Angaben eine Version für den barrierefreien Online-Zugang, bei der das Original-Layout der Dokumente erhalten blieb. „Ein freier und zentraler Zugang zu Informationen gehört zu einer funktionierenden und modernen Demokratie“, kommentierte Projektleiterin Sabine Heinemann von der IT-Abteilung des Bundestages das neue Angebot.
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: Live-Blog: Leistungsschutzrecht im Unterausschuss Neue Medien
: Live-Blog: Leistungsschutzrecht im Unterausschuss Neue Medien Heute findet ab 13:00 Uhr im Unterausschuss Neue Medien im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum Leistungsschutzrecht statt. Mathias Schindler sitzt für uns vor Ort und wird hier berichten. Das ist ein Love-Blog, Rechtschreibfehler können daher gerne behalten werden. Auf bundestag.de findet sich übrigens ein Live-Stream. Kurz vor Beginn hat sich ein Gerücht bestätigt: Die Koalition hat die 2. und 3. Lesung für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger für den kommenden Freitag, den 1. März auf die Tagesordnung setzen lassen. Daon kann der Punkt aber auch wieder verschwinden.
Liste der geladenen Sachverständigen
Dr. Arnd Haller, Google Germany GmbH
Dr. Thomas Höppner, Bundesverband der Zeitungsverleger
Prof. Dirk Lewandowski, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Michael Steidl, International Press Telecommunications Council, LondonHallo und herzlich willkommen an den zugeschalteten Empfangsgeräten. Dies ist ein Loveblog. (Wer das für einen Tippfehler hält, der sollte die Vorgeschichte auf netzpolitik.org nachlesen. Ihr solltet eh mehr Netzpolitik.org lesen)
Im Gegensatz zu der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss vor einigen Tagen ist diese Sitzung mit Livestream. Ihr könnt also die Experten und Abgeordneten selbst anhören und seid nicht auf die Fremdvermittlung des Vierten Standes angewiesen.
Sebastian Blumenthal eröffnet die Sitzung des #UANM. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Expertenanhörung zum LSR.
Blumenthal spricht korrekt von “Sachverständigenparteien”, zumindest drei der Sachverständigen sind ganz eindeutig mit einer eigenen Interessenlage. Google darf in doppelter Rolle sprechen, der Sachverständige von Google ist Wieland Holfelder, er darf sich aber sich bei Arnd Haller rückversichern.
Frage Heveling (CDU) an Höpper: ob es aus technischer Sicht zutreffe, ob das Leser-Zuführe-Argument zutreffe.
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: Phoenix präsentiert MdB 2.0
: Phoenix präsentiert MdB 2.0 Der Bundestagswahlkampf startet und der öffentlich-rechtliche Infosender Phoenix begleitet sechs mehr oder weniger junge Bundestagsabgeordnete der unterschiedlichen (im Bundestag vertretenen) Parteien bei ihrem Alltag zwischen Parlament, Bürger und demnächst immer mehr Wahlkampf. Mit dabei sind Dorothee Bär (CSU), Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen), Nadine Schön (CDU), Lars Klingbeil (SPD), Manuel Höferlin (FDP) und Michael Leutert (DIE LINKEN). Diese bloggen auch mehr oder weniger regelmäßig auf mdb20.de.
Der erste Teil startete gestern:
Das Projekt MdB 2.0 bietet dabei sechs unterschiedliche Blickwinkel von sechs unterschiedlichen Charakteren, die aus sechs ganz unterschiedlichen Lebensverhältnissen heraus bereits in jungen Jahren eine erstaunliche Karriere in ihren Parteien gemacht haben, auf ein für unsere Demokratie unverzichtbares staatliches Gestaltungsmittel: den Parlamentarismus. Dabei gibt PHOENIX zwar Schwerpunktthemen vor, die aber eigentlich durch die allgemeine politische Agenda bestimmt werden. PHOENIX begreift den User – und auch die Abgeordneten – als mündige Bürger in einem gegenseitigen Dialog. „Machen Sie sich Ihr eigenes Bild“ – dieser Grundsatz der Sender-Philosophie wird hier ergänzt um die Möglichkeit, mit dem Blick hinter die Kulissen das vorhandene Wissen zu ergänzen und sich in der Tat das GANZE Bild machen zu können.
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: Anhörung im Bundestag: Das Leistungsschutzrecht kommt, letzte Rettung Bundesrat
: Anhörung im Bundestag: Das Leistungsschutzrecht kommt, letzte Rettung Bundesrat Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bleibt umkämpft, ist aber auf dem Weg, vom Bundestag beschlossen zu werden. Die heutige Anhörung im Rechtsausschuss machte nur noch einmal die Fronten klar, falls sie jemand noch nicht kannte. Die einzige Chance, das Gesetz noch zu verhindern ist ein Einspruch im Bundesrat – doch der ist trotz rot-grüner Mehrheit nicht sicher.
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: Live-Bloggen von der Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag
: Live-Bloggen von der Leistungsschutzrechts-Anhörung im Bundestag Im Rechtsausschuss im Bundestag findet ab 16 Uhr die einzige Anhörung zum Leistungsschutzrechts für Presseverleger statt. Die Bundestagsverwaltung stellt keinen Livestream bereit, über die genauen Gründe kann man nur spekulieren. Vielleicht schadet zuviel Öffentlichkeit dem Interesse, das Gesetz so schnell wie möglich durch den Bundestag zu bekommen? Mathias Schindler bloggt für uns live aus der Anhörung. Andre Meister sitzt ebenfalls vor Ort im Bundestag und schreibt anschließend eine Zusammenfassung.
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. Und: Es ist ein Love-Blog, Rechtschreibfehler können enthalten sein.
15:55 Der Saal füllt sich so langsam, es stehen eine Reihe von Gästen noch vor dem Eingang, weil sie wegen Überbuchung erst den Raum betreten dürfen, wenn die Teilnehmer der A‑Liste gekommen sind. Nicht, dass dieses Problem nicht absehbar gewesen wäre. Die Sachverständigen (es sind allesamt Männer) sind inzwischen vollzählig erschienen, bei den Abgeordneten sind Rößner (Grüne) Wawzynak (Linke), und Siegfried Kauder (CDU) schon da, sowie diverse Staffer. Für Google’s Policy Team ist das hier ein Betriebsausflug mit vollständiger Anwesenheit.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass er pünktlich anfängt.
16:00 Die Sachverständigenanhörung beginnt. Kauder leitet die Sitzung und beginnt mit der Bemerkung, dass das Thema komplex sei. Und fragt, ob dies ein Männerthema sei. Die Sachverständigen schauen irritiert, die weiblichen Staffer und MdBs machen auf sich aufmerksam.
Eröffnungsstatement von Dewenter.
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: Heute ist die letzte Sitzung der Enquete-Kommission Internet & digitale Gesellschaft
: Heute ist die letzte Sitzung der Enquete-Kommission Internet & digitale Gesellschaft Seit fast drei Jahren tagt im Deutschen Bundestag die Enquete-Kommission Internet & Digitale Gesellschaft, für die ich als einer von 17 Sachverständigen berufen wurde. Heute ist die letzte Sitzung. Zeit für ein kleines Resumee.
Die letzten Tage wurde ich häufig gefragt: Hat sich die Arbeit gelohnt? Darauf eine Antwort zu finden, ist gar nicht so einfach. Durch die Einberufung und die Arbeit hat das Thema Netzpolitik im Bundestag einen höheren Stellenwert erhalten. In drei Jahren Debatte hat die Enquete sicher auch dazu beigetragen, dass in allen Fraktionen die Netzpolitik-Kompetenz gestiegen ist. In den drei Jahren habe ich eine Menge über die Arbeit und Prozesse im Bundestag gelernt und auch mitunter spannende Debatten geführt.
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: Gegendarstellung von Michael Fuchs (CDU-Vize-Fraktionsvorsitzender)
: Gegendarstellung von Michael Fuchs (CDU-Vize-Fraktionsvorsitzender) Über die Internetseiten von netzpolitk.org haben Sie in einem Artikel vom 16.01.2013 unter der Überschrift „CDU-Fraktionsvize Fuchs: Abgeordnetentransparenz scheitert leider an Excel“ in Bezug auf die Veröffentlichung meiner Nebeneinkünfte geschrieben:
„Michael Fuchs hatte allerdings gegenüber der Bundestagsverwaltung immer nur Hakluyt als Auftraggeber angegeben.“
Hierzu stelle ich wie folgt fest:
Ich habe meinen Auftraggeber gegenüber der Bundestagsverwaltung nicht immer nur mit „Hakluyt“ angegeben. Zu Beginn der 17. Wahlperiode habe ich meinen Auftraggeber mit ‚Hakluyt & Co, London“ angegeben.
Berlin, den 18.01.2013
Dr. Michael Fuchs -
: Leistungsschutzrecht im Bundestag: „Der Gesetzesentwurf wird einhellig von deutschen Urheberrechtlern zu Recht abgelehnt“
: Leistungsschutzrecht im Bundestag: „Der Gesetzesentwurf wird einhellig von deutschen Urheberrechtlern zu Recht abgelehnt“ Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist systemwidrig und erzeugt erhebliche Probleme. Das ist das Fazit eines Sachverständigen für den Rechtsausschuss des Bundestages. Damit das Gesetz schnell verabschiedet werden kann, soll das auch die einzige Anhörung bleiben. Die Begründung der Bundesregierung: Immerhin sitzen ja die Lobbyisten mit am Tisch.
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: Secret Government Document Reveals: German Federal Police Plans To Use Gamma FinFisher Spyware
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software : Secret Government Document Reveals: German Federal Police Plans To Use Gamma FinFisher Spyware The German Federal Police office has purchased the commercial Spyware toolkit FinFisher of Elaman/Gamma Group. This is revealed by a secret document of the Ministry of the Interior, which we are publishing exclusively. Instead of legitimizing products used by authoritarian regimes for the violation of human rights, the German state should restrict the export of such state malware.
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Geheimes Dokument: Bundeskriminalamt kauft international bekannten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy von Gamma
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software Geheimes Dokument: Bundeskriminalamt kauft international bekannten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy von Gamma Das Bundeskriminalamt hat sich den Staatstrojaner FinFisher der Firma Elaman/Gamma beschafft. Das geht aus einem geheimen Dokument des Innenministeriums hervor, das wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Ob die auch in autoritären Staaten eingesetze Software die rechtlichen Vorgaben in Deutschland einhalten kann, wird bezweifelt.
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: Steinbrück weiß, was Wähler wollen
: Steinbrück weiß, was Wähler wollen Das Portal Abgeordnetenwatch hilft dabei, eine Brücke zwischen Bürgern und Abgeordneten zu bauen, und Transparenz bei Bürgeranfragen und Politikerantworten zu schaffen. Allerdings sehen nicht alle Politiker die Chancen, einer transparenten Kommunikation. Viele verweigern sich dem offenen Dialog. Dazu gehört auch der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Dieser bekommt offensichtlich nicht ausreichend Personal vom SPD-Onlinewahlkampf. Sonst würde er wohl die Chance nutzen, seine Meinungen und Positionen auch noch auf Abgeordnetenwatch als weiteren Kanal zu kommunizieren.
Bisher verweigerte er sich einer Bürgerkommunikation auf Abgeordnetenwatch mit der durchaus üblichen Praxis bei einem Teil der Abgeordneten, dass man sich doch direkt mit Fragen an sein Büro wenden könne.
Nun als SPD-Kanzlerkandidat liest man im Profil von Peer Steinbrück:
Herr Steinbrück hat sich dagegen entschieden das Portal abgeordnetenwatch.de zu nutzen, da er der Überzeugung ist, dass es keinen Mehrwert für die Wählerinnen und Wähler schafft.
So kann man das auch sehen. Muss man aber nicht. Ich bin mir sicher, dass viele Wählerinnen und Wähler durchaus einen Mehrwert durch eine offene Kommunikation, vor allem in Wahlkampfzeiten sehen. Auch und gerade auf Abgeordnetenwatch. Vor allem hab ich immer noch nicht verstanden, was aus Sicht eines Politikers besser daran sein soll, wenn man Fragen direkt 1:1 beantworten möchte. Vielleicht einfach nur die Möglichkeit, dass kaum jemand mitbekommt, dass man viele Fragen einfach nicht beantwortet?
Man kann natürlich Abgeordnetenwatch auch so nutzen wie Angela Merkel. Bei ihr steht unter jeder Bürgeranfrage:
Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen.
Wenigstens spart sie sich in ihrer Verweigerung einen blöden Spruch.
Anders machen es zahlreiche Abgeordnete aller Parteien, die regelmäßig und transparent Bürgeranfragen auf ABgeordnetenwatch beantworten. Ich finde ja immer noch, einen solchen offenen Service müsste eigentlich der Deutsche Bundestag als Service anbieten. Oder Abgeordnetenwatch dafür finanzieren.
Update: Abgeordnetenwatch will kein Geld vom Bundestag. Wegen Geldhahn zudrehen können. Von mir aus können es auch Öffentlich-Rechtliche Gelder sein.