
Die Vorratsdatenspeicherung darf nicht wieder eingeführt werden und die zugrunde liegende Richtlinie muss auf EU-Ebene aufgehoben werden. Das forderte Kai-Uwe Steffens heute im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Der Aktivist vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisierte die anlasslose Datenspeicherung stellvertretend für über 60.000 Mitzeichner seiner Petition.
Bereits im März letzten Jahres reichte Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Online-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Deutschen Bundestag ein. Über 60.000 Menschen unterzeichneten die Petition für eine Aufhebung der EU-Richtlinie sowie ein EU-weites Verbot der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Heute fand die Anhörung des Petenten im Petitionsausschusses statt.
In seinem Eingangsstatement verwies Kai-Uwe Steffens darauf, dass mittlerweile der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfen soll, ob die VDS-Richtlinie mit der Grundrechte-Charta sowie der Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Bis zu dieser Entscheidung sollten nationale Gesetzgebungsverfahren innehalten und den Ausgang des Verfahrens abwarten. Denn auch wenn der EuGH feststellt, dass die Richtlinie gegen die Grundrechte verstößt, hat das keinen Einfluss auf nationale Gesetze. Der Petent verwies außerdem auf die historische Verantwortung Deutschlands. Hätte es eine VDS bereits im Dritten Reich gegeben, würde das Grundgesetz heute eine Erhebung solcher Daten verbieten, so seine These.
Bevölkerung lehnt Vorratsdatenspeicherung ab
Steffens führte weiter aus, dass auch die deutsche Bevölkerung mehrheitlich eine anlasslose VDS ablehnt. Dabei berief er sich auf eine Umfrage der Unionsfraktion, in der sich zwei Drittel der deutschen Bevölkerung gegen eine Datenspeicherung ohne Verdacht ausgesprochen haben. Die Deutschen seien stolz auf ihr Grundgesetz und die Freiheitsrechte, daher sei es „beste konservative Politik, auf die VDS zu verzichten“. Auf dem CSU-Parteitag am Wochenende will auch die Junge Union Bayern beantragen, kein neues Gesetzgebungsverfahren zur VDS weiterzuverfolgen.
Der Petent führte aus, dass die VDS den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit, Übermaßverbot) widerspricht. Eine ganze Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen kommt zu dem Schluss, dass ein überzeugender Nutzwert der Datenspeicherung nicht nachweisbar ist. Eine kriminologisch signifikant wirksame VDS müsste viel mehr Datenarten für viel längere Zeiträume speichern. Das kann niemand wollen. Daher lehnen über 60.000 Unterzeichner seiner Petition die Wiedereinführung der VDS ab. Steffens und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zählen darunter auch die anlasslose Speicherung von IP-Adressen für eine Woche, wie es der FDP-Vorschlag für ein Quick Freeze vorsieht.
Aus diesen Gründen bat Steffen die Abgeordneten, sich zu fragen, an welchem Punkt sie eine rote Linie ziehen würden. Sollte es in diesem oder nächsten Bundestag doch zu einem neuen VDS-Gesetz kommen, plädierte er dafür, Fraktionszwang und Einzelgespräche unterlassen. Einzelnen Abgeordneten sollte ihre Entscheidung wirklich frei gestellt werden. Abschließend forderte Steffens die Regierung auf, diese Erkenntnisse auch in die EU zu tragen und die VDS in anderen Staaten zu unterlassen.
FDP und Justizministerium weiterhin dagegen
Nach diesen Ausführungen folgten Fragerunden der Abgeordneten. Vor allem Dr. Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium bekam breiten Raum. Er erinnerte daran, dass „vor vielen Jahren“, es war im Februar 2005, der Deutsche Bundestag eine anlasslose VDS einstimmig ablehnte. Die drei Fraktionen FDP, Grüne und Linke bei dieser Ablehnung geblieben, während die große Koalition aus CDU/CSU und SPD ihre Meinung änderte und im November 2007 das deutsche VDS-Gesetz beschloss, dass im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Mit dem Eckpunktepapier für anlassbezogenes Quick Freeze-Verfahren machte die FDP in seinen Augen einen grundrechtsschonenden Vorschlag. Darüber gäbe es weiterhin „Diskussionen“ innerhalb der Bundesregierung.
Eine Prognose über den Ausgang der Verfahrens vor dem EuGH wollte Stadler nicht abgeben. Sein Ministerium habe aber angeregt, dass das Gericht über ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erst urteile, nachdem es über die inhaltlichen Fragen der VDS entschieden hat. Bis dahin wird es für Deutschland keine Strafzahlungen für die Nichtumsetzung der Richtlinie geben. Den Nutzen einer VDS für die Strafverfolgung hatte auch das Justizministerium vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht untersuchen lassen. Aus der vom Chaos Computer Club veröffentlichten Studie geht hervor, dass die Aufklärungsquote von Straftaten in Deutschland zur Zeit der VDS nicht höher war als in der Zeit ohne VDS. Es gibt also keine „Schutzlücken“ ohne VDS. Zwar können die Daten im Einzelfall hilfreich sein, aber diese rechtfertigen nicht die „bisher nicht gekannte Streubreite“ der VDS.
Union und Innenministerium weiterhin dafür
Der Vertreter des Innenministeriums stimmte zu, dass es keine wissenschaftlichen Belege für die Erforderlichkeit einer VDS gibt. Trotzdem gäbe es „eine ganze Reihe“ an Beispielen, in denen Ermittlungen ohne VDS ins Leere gehen. Das sei vor allem bei der Internetkriminalität und Kinderpornografie der Fall. Aber auch bei den Ermittlungen zur rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wären die Daten sehr nützlich gewesen.
Stadler vom Justizministerium konterte, dass man diese Fragen zum NSU derzeit nicht abschließend bewerten könne. Auch mit herkömmlichen Verfahren gibt es eine Fülle an Ermittlungsergebnissen sowie mehrere Verhaftungen und Haftbefehle. Zudem betrug die Speicherdauer im deutschen Gesetz nur sechs Monate, damit hätte man nur einen begrenzten Zeitraum zurück blicken können. Bei Diskussionen zur Wiedereinführung der VDS würde daher garantiert auch die Frage nach der Speicherdauer aufkommen. Stadler ist wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Meinung, dass eine anlasslose VDS in Deutschland verfassungswidrig ist.
Keine neues Gesetz in dieser Legislaturperiode
Dieses Hin und Her der beiden Ministerien zeigt die Zerstrittenheit der Bundesregierung zum Thema. Die Union ist für die VDS, die FDP dagegen. Das ist kein schlechter Zustand, denn daher wird es aller Wahrscheinlichkeit nach vor der Bundestagswahl im September nächsten Jahres kein neues Umsetzungsgesetz in Deutschland geben. Auch auf EU-Ebene ist die Überarbeitung der Richtlinie derzeit ausgesetzt und wird wohl nicht vor der Europawahl 2014 passieren.
Außer dem Innenministerium hielten sich heute die Vertreter von Union und SPD jedoch auffallend zurück. Nur einmal führte der Abgeordnete Günter Baumann für die CDU/CSU aus, dass die VDS keine „Sammelwut“ des Staates sein, sondern vielmehr dazu diene, dass der Staat seine Bürger schützen kann. Auf weitere Stimmungsmache oder gar Forderungen einer raschen Wiedereinführung der VDS wurde jedoch verzichtet. Scheinbar hat man sich langsam damit arrangiert, dass es in dieser Legislaturperiode keine neue VDS mehr geben wird.
Einen echten Erkenntnisgewinn brachte die heutige Anhörung jedoch nicht. Schön, dass wir mal wieder drüber geredet haben. Nach der Bundestagswahl geht die Diskussion dann wieder von vorne los.
Update: Hier gibt’s den Mittschnitt als Audio und Video. (Danke, Stefan.)