AKV
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: Vorratsdatenspeicherung im Petitionsausschuss: 60.000 Menschen fordern Abschaffung der Datenspeicherung, auch auf EU-Ebene
Kai-Uwe Steffens : Vorratsdatenspeicherung im Petitionsausschuss: 60.000 Menschen fordern Abschaffung der Datenspeicherung, auch auf EU-Ebene Die Vorratsdatenspeicherung darf nicht wieder eingeführt werden und die zugrunde liegende Richtlinie muss auf EU-Ebene aufgehoben werden. Das forderte Kai-Uwe Steffens heute im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Der Aktivist vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisierte die anlasslose Datenspeicherung stellvertretend für über 60.
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: Aktionstag am Samstag: Rote Karte für die Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung ist illegal - nicht nur in Belgien : Aktionstag am Samstag: Rote Karte für die Vorratsdatenspeicherung Am Montag findet im Petitionsausschuss eine Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Mehr als 60.000 Menschen haben mit ihrem Namen gegen die Wiedereinführung der anlasslosen Massenüberwachung unterzeichnet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft für Samstag zu einem deutschlandweiten Aktionstag auf.
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: Gerichtsurteil erlaubt anonyme Nutzung offener WLANs
: Gerichtsurteil erlaubt anonyme Nutzung offener WLANs Ein bereits Mitte Januar gefälltes Urteil des Landgerichts München I, das heute veröffentlicht wurde, könnte eine kleine Revolution bei der umstrittenen Störerhaftung für offene WLANs darstellen: Die Richter stellten fest, dass Anbieter offener WLANs nicht verpflichtet sind, die Nutzerdaten ihrer Teilnehmern zu registrieren.
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: Kritik am AK Vorrat: Kriminalstatistik falsch ausgewertet
: Kritik am AK Vorrat: Kriminalstatistik falsch ausgewertet Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Kriminologe an der Universität Regensburg, wirft dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bei der Auswertung der Kriminalstatistik unsaubere Arbeit bis Verzerrung vor:
Man hätte seitens des AK VDS lieber die Finger davon gelassen, denn die Polizeiliche Kriminalstatistik ist erstens denkbar ungeeignet, Argumente für die eine oder andere Seite zu liefern und zweitens hat sich der AK VDS auch noch derart gravierende Fehler in seiner Untersuchung geleistet, dass er sich – wenn die fehlerhafte Darstellung nicht sogar Absicht gewesen ist – zumindest schämen sollte.