Letzte Woche kündigte EU-Kommissarin Malmström an, dass die Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie dieses Jahr nicht mehr abgeschlossen wird. Wie wir jetzt erfahren haben, wird es wohl in der laufenden Legislaturperiode nichts mehr. Damit bleibt die alte Richtlinie noch mindestens zwei Jahre gültig – bis zur Europawahl.
Keine Richtlinie in den nächsten Jahren
In der F.A.Z. kündigte die EU-Kommissarin für Innenpolitik Cecilia Malmström an, dass die Richtlinie über die Vorratsspeicherung jetzt zusammen mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation überarbeitet werden soll. Die schon lange angekündigte Neuauflage verzögert sich damit weiter nach hinten. Wörtlich wurde sie zitiert, das „dauert … bis zum nächsten Jahr.“
Anscheinend war das nicht die ganze Wahrheit. Klar ist, dass das dieses Jahr nichts mehr wird. Aber Malmström meinte wohl auch nicht, dass es nächstes Jahr soweit sein wird, sondern in den nächsten Jahren. Nachdem wir diese Information aus verschiedenen Quellen in Brüssel gehört haben, haben wir jetzt die Bestätigung der Kommission. Derzeit ist nicht geplant, die neue Richtlinie im nächsten Jahr vorzulegen. Das genannte Datum 2013 „ist nicht wahr“, so der für die Überarbeitung der Richtlinie zuständige Mitarbeiter der Kommission gegenüber netzpolitik.org. Derzeit existiere noch nicht einmal ein Zeitplan. Theoretisch könne da zwar 2013 rauskommen, aber leicht auch 2014 oder 2015.
Damit ist recht sicher, dass von der Kommission in dieser Legislaturperiode nichts mehr kommt. Im Juni 2014 ist die nächste Europawahl. Anscheinend will Malmström danach wieder als Liberale zurück nach Schweden und sich nicht vorher noch einmal mit dem Internet anlegen. Das hat sie bereits mit den Netz-Sperren gegen Kinderpornografie erlebt, die ihr prompt den Spitznamen Censilia einbrachten. Mit ACTA haben wir gerade nochmal Zähne gezeigt.
Die EU und die Zukunft der Richtlinie
So viel Respekt schmeichelt, dennoch bleibt damit die alte Richtlinie in Kraft, die durch die Überarbeitung ein bisschen weniger schlecht gemacht werden sollte.
Die angekündigte Überarbeitung der beiden Richtlinien in einem Prozess könnte inhaltlich für uns Vorteile bringen. Bisher war Datenschutz nicht gerade eine Stärke der Vorratsdatenspeicherung. Es könnte aber auch einfach nur die offizielle Ausrede für die weitere Verschleppung sein, und die nächste Kommission behandelt das wieder getrennt.
In dieser Konstellation könnte es sinnvoll sein, unsere Ablehnung gegen jede Art der verdachtsunabhängigen Überwachung durch eine Europäischen Bürgerinitiative deutlich zu machen. Eine gute Gelegenheit, darüber zu beraten und entscheiden könnte das Freedom not Fear Wochenende in Brüssel sein, das vom 14. bis 16. September statt finden wird.
Keine Umsetzung bis zur Überarbeitung oder dem EuGH-Urteil
In der Zwischenzeit wird der Druck auf Deutschland steigen. Auch der deutsche Bundestag wird aller Wahrscheinlichkeit nach in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie mehr verabschieden. Da Deutschland aber mittlerweile leider der einzige EU-Staat ohne Umsetzungsgesetz ist, wird die EU auf eine Umsetzung pochen. Vor allem falls der Europäische Gerichtshof Deutschland zu Strafzahlungen verurteilt, besteht die Gefahr, dass der neu gewählte Bundestag im nächsten Jahr sehr schnell ein neues Gesetz auf den Weg bringt.
Damit das nicht passiert, ist es wichtig, dass sich die Parteien im kommenden Wahlkampf gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechen. Und ja, hier gucke ich vor allem auf die SPD.
Auch der Europäische Gerichtshof hat Entscheidungsspielraum. Neben der deutschen Nichtumsetzung muss das Gericht auch darüber entscheiden, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Bis dahin kann er auch mit Strafen warten.