Europäischer Gerichtshof erlaubt Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing (Updates)

Der Europäische Gerichtshof hat soeben ein Urteil verkündet, dass Vorratsdaten auch gegen Filesharing genutzt werden dürfen:

Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung ist dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf der Grundlage der Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum erlassen wurden und nach denen einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen Internetteilnehmer oder ‑nutzer identifizieren zu können, aufgegeben werden kann, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP(Internetprotokoll)-Adresse zugeteilt hat.

Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und die Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegenstehen, soweit es diese Rechtsvorschriften dem nationalen Gericht, bei dem eine klagebefugte Person beantragt hat, die Weitergabe personenbezogener Daten anzuordnen, ermöglichen, anhand der Umstände des Einzelfalls und unter gebührender Berücksichtigung der sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Erfordernisse eine Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen vorzunehmen.

Es ging um 27 MP3s auf einem FTP-Server. Ganz klar in einer Linie mit dem Terrorismus, mit dem die Richtlinie mal begründet wurde und den mantra-artig wiederholten wenigen, schweren Straftaten.

Bleibt von den Juristen noch zu klären, wie das mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Januar zusammen geht.

Update: Patrick Breyer vom Arbeitskreis widerspricht. In der Tat gibt das EU-Gericht keinen europaweiten Freibrief zur Verwendung der Daten. Aber es hat nichts dagegen, wenn nationale Gesetze genau das erlauben. Was sagen die anderen Juristen?

Update 2: Thomas Stadler:

Der EuGH hat heute entschieden, dass Auskunftsansprüche gegen Internet-Service-Provider, die in Mitgliedstaaten auf Grundlage der sog. Enforcement-Richtlinie geschaffen wurden […] sowohl mit der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung als auch mit der Datenschutzrichtlinie vereinbar sind.

Sebastian Dosch:

Gefragt war, ob Daten, die im Wege der Vorratsdatenspeicherung ermittelt wurden, in urheberrechtlichen Fällen verwendet werden dürfen. Der EuGH sagt grundsätzlich ja – aber es kommt darauf an, zu welchen Zwecken die Vorratsdaten erhoben worden sind.

Update 3: European Digital Rights:

The Court ruled that as long as the order of disclosure is based on evidence and that it is proportionate and necessary, nothing in the data retention directive and in the E-Privacy Directive precludes a Member State to adopt such a rule.

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59 Ergänzungen

  1. Das ist schlimm. Naja, mir geht das Internet ohnehin mehr und mehr auf die Nerven und bin am überlegen Offline zu gehen. Ich meine wenn es zum „Inventar“ einer Wohung gehört, dass dir ständig und bei allem ein Fremder über die Schulter schaut, dann will ich da auch nicht Wohnen bleiben und den Netzwerkstecker ziehen ist einfacher als Möbel zu transportieren.

    Ich schau mir vielleicht noch das eine oder andere „Darknet“ an, aber ich hab da nicht viel Hoffnung.

    Ich könnte zwar auch einen Internet-Rechner irgendwie stehen lassen und nur für unbedingt notwendwendiges Benutzen, was unbequemes… am besten im nicht geheitzten Flur, man kann ihn nur im stehen benutzen und dazu noch ein paar Sticker „Kamera Überwachung“ um das feeling richtig hin zu bekommen ABER das ist ja genau das wie sich sich die meisten Politiker das Internet wünschen und ich würde das Bild nicht aus dem Kopf bekommen wo die gesammelte CDU mit Merkel vorne dran im Chor singt „Looser, Looooooser, Looser HAHAHA“. Ich würde da wirklich lieber ganz offline gehen, ehrlich.

      1. Sorry, ich bin Hartz4. Du kannst jetzt Voruteile haben oder nicht, aber ich bin im gesellschaflichen System ganz unten. Ich erlebe jeden Tag Erniedrigung, Recht und Würde gilt für mich effektiv nicht.

        Ich habe schon versucht gegen Ungerechtigkeit, die mir wiederfahren ist vor zu gehen, doch ich habe die Methoden und kriminiellen Aktionen die im Auftrag unsere Regierung geschehen am eigenen Leib erfahren.

        Sorry, ich bin völlig hilflos. Standhaft bleiben? Wo stehen stehen und gegen was? Ich habe kaum was zu Essen und rechne damit das ich bald meine Wohnung verlieren werde und auf der Straße lande weil was auch immer nicht mehr als „angemessen“ angesehen wird. Offline zu gehen würde mir zumindest ermöglichen mal neben trochnem Brot auch einen Johgurt oder so zu essen. Für die Freiheit im Internet standhaft bleiben? Sorry, ich bin völlig überzeugt, das unsere Regierung und dessen ausführende Organe ohne Hoffnung auf Besserung kriminell, korrupt und egoistisch sind. Ich mag als Hartz4 Empfänger wohl nicht mehr Teil der Gesellschaft sein durch ausgrenzung und finanzieller Not aber bin Teil des Systems und sehe aus meiner Perspektive alles was schlecht daran ist und fürchte ehrlich gesagt um mein Leben bzw. um das scheintote Schattendasein das ich halt noch so als Leben bezeiche.

      2. @Schubidu
        WoW, genauso geht es mir, nur ich kann dies nicht so in Worte fassen wie du!
        Wenigstens weiss ich nun dass ich nicht alleine bin, nicht nur im „behandelt“ werden Sinn, sondern auch im menschlichem und emotionalen! Danke für deine Wortwahl! Das tut GUT!

    1. Ich hoffe euch beiden geht es soweit gut Schubidu und schubich. da Harz4-Kürzungen verfassungswidrig sind, und wir auf die Piraten hoffen müssen, damit der schwachsinn von Harz4 ein Ende hat, die ein bedinungsloses Grundeinkommen fordern.

      Falls ihr Probleme mit Sanktionen habt, ich habe mal hier einen Beitrag zusammen gestellt wie man dagegen vorgeht, und sich auch nicht drohen lassen braucht auf dem Amt, weil sie gar kein Recht hätten euch zu kürzen: http://www.facebook.com/Vertrauen.statt.Sicherheitswahn/posts/265793886847482

      leider Facebook, falls nicht einsehbar, dann nochmal bescheid geben, poste die einzelnen Links, liebe Grüße

      1. Gegen Überwachung und Mißbrauch sein und dann Facebook verwenden und andere durch FB-Links indirekt ebenso dazu zwingen? Das passt definitiv nicht zusammen.

  2. Terror = alles, was den Interessen des Kapitalismus/der Kapitalisten entgegen wirkt.

    Siehe Spanien wo Demonstranten als Terroristen behandelt werden sollen.

    Gute Nacht, die letzte Kuh machts Gatter zu!

  3. unglaublich. erst die weitergabe der fluggastdaten, jetzt das hier und nächste woche die generalspeicherung aller daten der bundesbürger. und das soll alles klaglos geschluckt werden?

  4. Das Urteil sagt überhaupt nichts darüber aus, ob Vorratsdaten, die (allein) aufgrund der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung nach der dafür einschlägigen Richtlinie 2006/24 gespeichert sind, für Filesharing-Fälle genutzt werden dürfen. In Schweden (von dort stammt der Fall) ist diese Vorratsdatenspeicherung auch bislang gar nicht umgesetzt. In dem Urteil geht es allein darum, ob die Richtlinie 2006/24 es verbietet, Verkehrsdaten für Filesharing-Fälle zu nutzen, die aus ganz anderen Gründen (hier: aufgrund schwedischen Rechts) gespeichert worden sind. Die Frage war also letztlich, ob die Vorratsspeicherungs-Richtlinie eine generelle Sperrwirkung entfaltet, so dass gespeicherte Verkehrsdaten generell nur noch zu den Zwecken dieser Richtlinie genutzt werden dürfen. Diese Frage hat der EuGH (zu Recht) verneint. Kein Grund, mit Schaum vor dem Mund herumzulaufen.

      1. Soweit ich das verstehe heißt es: WENN die Daten gespeichert werden (Im Zuge der Richtlinie 2006/24) DANN dürfen sie auch für andere Zwecke verwendet werden, die nicht mit Richtlinie 2006/24 abgedeckt sind.
        Ich finde das schon Grund genug mit Schaum vor dem Mund rumzulaufen, denn Speicherung nach Richtlinie 2006/24 bedeutet:
        „[…], um sicherzustellen, dass die Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, zur Verfügung stehen.“

        Es würde also auch bedeuten, dass man entweder davon absieht die Daten nur zur Ermittlung SCHWERER Straftaten heranzuziehen oder Filesharing (indirekt) als schwere Straftat benennt! Beides untragbar.

    1. Sehe ich auch so. Die EU-Richtline sagt ja nur, was wofür mindestens gespeichert werden soll. Wofür die einzelnen Ländern die Daten dann zusätzlich nach ihrer Rechtslage nutzen, ist ihre eigene Sache.

      Natürlich ich es nicht wünschenswert, dass die Vorratsdatenspeicherung auch zur Verfolgung von Filesharing gebraucht wird, allerdings wird man dagegen dann auf nationaler Ebene und nicht auf EU-Ebene kämpfen müssen.

      1. Es gibt in Schweden überhaupt keine Vorratsdatenspeicherung, wenn man darunter das versteht, worüber in Deutschland immer diskutiert wird (Speicherung in Umsetzung der RL 2006/24: umfassende Datensammlung über Umstände der TK, mindestens sechs Monate, zur Verfolgung schwerer Straftaten).

        Der EuGH sagt dementsprechend nichts darüber, ob dann, wenn es eine solche Vorratsdatenspeicherung gäbe, die Vorratsdaten auch für Filesharing-Auskünfte genutzt werden dürften.

        Der EuGH sagt nur, dass die RL 2006/24 nicht verbietet, gespeicherte Daten, deren Speicherung auf ganz anderen Gründen beruht, auch für Filesharing-Auskünfte zu verwenden.

        Jetzt verstanden?

  5. Wenn ich das hier richtig verstanden habe, geht es doch „nur“ um die Verknüpfung von Name und IP-Adresse. Die gehören zwar auch nicht ohne weiteres direkt an die Privatwirtschaft rausgegeben, aber hier werden wiedermal mehrere Begriffe durcheinander geworfen. Um mal einen der ungeliebten Autovergleiche zu bringen: Es mach doch einen Unterschied, ob gespeichert wird, welches Kennzeichen zu welcher Person gehört, oder welches Auto wann wohin gefahren ist.

    Diese Vermengug der Konzepte ist sicherlich nicht hilfreich im Kampf gegen die Vorratsspeicherung, weil eine reine Speicherung von Adresszuordnungen evt. noch verständlich ist; während eine komplette verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung für jeden klar denkenden Menschen ein absolutes Unding sein sollte.

    Die Diskussionen um Adressverknüpfungen und Vorratsspeicherung müssen dringend getrennt werden.

    1. @ Max Power :
      ****************
      Nein, es macht natürlich überhaupt keinen einzigen Unterschied diese beiden Sachen voneinander zu trennen: Weil die Speicherung der Daten in beiden Fällen ein und die selbe ist – und genau auch noch so die selbe ist, die sie vorher schon war: Nämlich eine anlasslose Speicherung von Daten auf Vorat.

      Nur die Art des Abrufs – also die entsprechende Auskunft – ändern sich bei zwischen diesen beiden Sachen, die Speicherung der Daten hingegen bleibt auch noch nach wie vor genau noch so: Die selbe.

  6. Es ist Krieg – ernsthaft – einfach nur Krieg. Ein Krieg gegen das weltweite Volk, die „99“ %. Wer noch nicht verstanden hat, dass dies nicht nur das „online-Volk“ betreffen wird, der hat einfach noch nicht verstanden wie weit wir bereits mit den modernen Kommunikationstechniken off- wie online verbunden sind (Stichwort Handys, Smartphones, eingebaute Autotelefone). All das wird überwacht, gespeichert, ausgewertet und selbst auf unterster krimineller Ebene (Urheberrechtsverletzungen) verwertet.

    Wer schließt aus, das diese Daten nicht in falsche Hände geraten, wer (Ungarn!) das sie nicht in Hände einer Regierung gelangen die totalitär regiert.

    Getrieben von rein kapitalistischen Interessen (um nichts anderes geht es im Kern, nicht um Terrorismus, nicht um Kipo, sondern nur um schnöde Dollars/Euros…) wird die Freiheit verkauft und die Zukunft unserer Kinder geopfert.

    Welch Ironie das einer der Treiber(innen) eine Dame ist, die in einem totalitären Überwachungsstaat aufgewachsen ist und es besser wissen müsste. Entweder sie ist zu doof um das zu begreifen oder es steckt Absicht dahinter. Beides finde ich mehr als beängstigend!

    Wer aufwachen will, auch wenn es weh tut, der sollte sich einfach nur 2 Bücher antun.
    Das eine ist von Kathrin Fischer „Generation Laminat“, das andere von Jens Berger „Streßtest Deutschland“. Beide sind recht flüssig geschrieben und beleuchten eigentlich alle Problempunkte die unsere modere Welt hat. Es sollte nicht schwer fallen, die Verknüpfung zwischen solchen Urteilen und der funktionsweise der derzeitigen Welt zu vollziehen. Gute Laune bekommt man davon allerdings nicht. Aber „verstehen“ war auch der erste Punkt der zur Zeit der Aufklärung die ersten Revolutionen und folgenden Reformen ausgelöst hat.

    PS: Wie kann ich mich und meine Familie technologisch vor dem Schnüffelstaat schützen – irgendwelche Ideen (Tunnelserver) – darf auch gerne was kosten.

    Ansonsten wird es Zeit für Internet 2.0. Lasst uns unsere W-lans zusammen tickern und das weltweite alte Netz eben den Kommerz und „ich hab doch nix zu verbergen“ Fraktion überlassen.

    1. Die nette Dame aus der Uckermark hatte es damals doch gut. Hat nie opponiert, im Gegenteil war sie ein FDJ-Apparatschik. Der ist die Freiheit der Menschen mit Sicherheit (haha!) völlig schnurz, zumal sie jetzt, wie ihre Altvorderen seinerzeit, gemütlich im Elfenbeimturm sitzt und von oben herab auf den Pöbel spuckt.

    2. Du kannst deine Familie befreien in dem du TOR nutzt und unterstützt. Unterstützen kannst du es in dem du (a) zu Hause einen Public Relay betreibst (das ist Risiko-Frei, im Gegensatz zu einem Exit Node) und (b) Torservers.net unterstützt.

  7. auch ich denke, dass die diskussionen um adressverknüpfungen und vorratsspeicherung getrennt werden sollten. es sind wirlich verschiedene themen.

    1. jup sehe ich auch so.
      Wer den Unterschied nicht ernstnimmt bietet den Pro-VDSlern eine wunderbare Angriffsfläche…das muss nicht sein.

      Allerdings finde ich die VDS allein schon schlimm genug, auch ohne Adressverknüpfung.

  8. Die Polit-Elite will das wohl echt soweit treiben, bis die Piraten an der Regierung sind und das Internet nur noch aus verschlüsselten P2P-Netzwerken wie Retroshare besteht. Könnense haben.

  9. Nehmt mir das jetzt nicht übel

    Wenn noch einmal einer von dieser Drecksregierung(en) irgendwas gegen die Stasi sagt, dann soll ihn der Blitz beim Schei…. treffen.

    Mielke hätte geträumt von so einem Überwachungstaat.
    Schubidu hat irgendwie Recht mit dem Offline gehen, aber eine Lösung ist das nicht.

    Greets
    Frau Honecker macht dann`s Licht aus.

  10. Interessant, wie sich hier einige aufregen, dabei ist doch gar nichts neues passiert. Der Europäische Gerichtshof hat lediglich gesagt, wir schreiben euch nicht vor, diese Daten gegen Filesharing zu verwenden, wenn ihr es trotzdem tut, ist das eure Sache, wir sind dafür nicht zuständig.

    1. Genau, es ist gar nichts passiert, es wurde nur eine Scheibe von der Salami abgeschnitten. In der nächsten Runde ind es dann ein paar EU-Mitgliedsländer mit entsprechend gepolten Regierungen und Politikern, die erkennen, daß die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene selbstverständlich auch zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen vorgesehen war und ist -siehe z.B. dieses Urteil-, aber eben die diesbezügliche Umsetzung aus technischen Gründen den Einzelstaaten überlassen blieb, blafaselblubb. Da ist dann auch wieder garnichts passiert, weil das nicht im eigenen sondern im übernächsten Land abläuft. Wenn dann zwei oder drei Mitgliedsstaaten entsprechende gesetzliche Regelungen haben, kann man das zu einer Angelegenheit des einheitlichen Binnenmarkts erklären, die auf EU-Ebene geregelt werden muß. Dann ist aber auch wieder nichts passiert, denn es wird ja nur etwas, das ohnehin schon praktiziert wird, auf eine solide Basis gestellt.

      1. Was nichts an der Tatsache ändert, dass dieses Gesetz zur Überwachung der Bürger genutzt wird. Die „zufällig“ aufkommenden und nur anhand von „Missbrauchspersonen“ stattfindenden Missbträuche dieser Technik wird innerhalb der Polizei weitgehend genutzt, auch wenn es nicht erlaubt ist. So lange es nicht publik wird, entsteht auch kein Skandal. Traurig ist, dass solche Gesetze, welche sicherlich von der Idee her (Im Sinne eines Schutztes geistigen Eigentums) nicht schlichtweg verwerfbar sind, tiefsinnigere Gründe besitzen. Wer nicht an den Polizeistaat denk, der sollte sich dazu noch „Indekt“ anschauen und sieht dort das Gesamtkonzept…

  11. hi ihr Poster,

    ich meine auch, dass wir hier endlich mal eine eiuropaweite Demo gegen dieses Urteil machen und es vor dem EMGR anfechten sollten!! Bis hierher und nicht weiter!! Es reicht. Die Österreicher machen dass schon ganz richtig. Lest mal hier:

    https://www.verfassungsklage.at/

    Dass sollten wir auf die europäische Ebene heben!!! Also: lasst uns aufstehen und laut werden!! Wir dürfen denen nicht nachgeben!! Wir sollten vor denen keinen Millimeter zurückweichen!!! Nein zu ACTA, SOPA, PIPA, IPRED und CISPA!!

    Stoppen wir diesen Wahnsinn jetzt und für Immer!!

    Mitmachen hier: http://avaaz.org/de/stop_cispa/?fp

    http://avaaz.org/de/stop_cispa_corporate_global/?fp

    https://www.accessnow.org/page/s/protect-our-privacy

    Lasst Sie uns am Schlawittchen nehmen und Sie für immer in die Wüste schicken!!!

    Gruß
    Mintkatze

    1. Am 9. Juni sind europaweite Proteste gegen ACTA geplant. Es wird in diesem Kontext evtl Action und Arbeit gegen VDS in Brüssel geben. Mehr dazu demnächst hier.

  12. hi ihr Poster,

    keine Panik, die Piraten wissen von mir darüber Bescheid!! Der Zorn dort kocht bereits!! Ich bin gespannt, wann die europäische Internet-Community zurückschlägt und den Zorn deutlich zeigt!!

    Es sieht so aus, als wird er Weg zum EMGR der nächste sein!!! Lasst uns laut werden und diesen Politversagern es mal richtig zeigen!! Die Gerichte scheinen von der Musik. und Filmindustrie gekauft zu sein!!

    Grüße
    Mintkatze

  13. Es stimmt: Der EuGH hat gerade nicht gesagt, dass die Vorratsdaten genutzt werden dürften – jedenfalls nicht diejenigen, die zur Terrorbekämpfung und zur Bekämpfung schwerer Straftaten gespeichert werden sollen. Die entsprechende Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung sei nämlich gar nicht auf diese Fälle anwendbar.

    Ich habe mal versucht, das ein wenig auseinanderzunehmen:

    EuGH zu Herausgabe von Adressdaten durch den Provider (Vorratsdatenspeicherung und Filesharing)

  14. Ich habe hier jetzt ein paar mal gelesen: “ … es geht doch nur um …“

    NUR? Internetsperren wurden uns mit Kinderpornographie verkauft. VDS wurde uns mit der allgegenwärtigen TERRORGEFAHR verkauft. Und hinterher: Ach das kann man ja auch dafür und dafür und dafür …

    Das Gericht hat es für zulässig erklärt, daß die Politik politische Ziele mit Extrembeispielen begründet darf, um dann damit anschließend etwas anderes zu machen: Das, was von Anfang an das Ziel war.

    Nachdem wir jetzt den Beweis geliefert bekommen haben: ACHTUNG, wenn Gesetze salon-fähig gemacht werden sollen, indem sie mit Extrem-Situationen begründet werden.

  15. Ist doch alles nur „Bla bla“…die EU hat nicht das geringste Interesse an den Bürgern dieser Union.
    Was die so alles im geheimen anzetteln und beschließen wird uns nur weiterhin Ungemach bereiten!
    Raus aus der EU…Schäuble lässt grüßen…:-(

    1. Die EU sind unter anderem wir. Vergiss das nicht. Immer wenn du was von einem EU Urteil oder einer Richtlinie liest dann vergiss nicht welches Land da das größte Gewicht drin hat.

      Unsere Politiker tragen das mit und geben oft genug die Initialzündung für solche Aktionen.

      1. Ja, das Volk ist der Staat Gelaber.
        Ich für meinen Teil habe nie in die EU gewollt, weil ich genau wusste, daß wir die Souveränität dann komplett verlieren werden.
        Genauso ist es ja auch nun gekommen.

  16. Wie wäre es mit einem plugin für die gängigsten Browser, welches zufallsgeneriert irgendwelche homepages ansurft?
    Unmengen an Daten, die keinen Sinn ergeben.
    Optimalerweise natürlich Seiten wie csu.de oder cdu.de

    1. Quasi wenn man auf Arbeit ist das dann so 8-10 h laufen lassen? Klingt ganz lustig aber ich glaube die Daten sind auch so recht umfangreich :-)

  17. Ich könnt echt heulen.
    Good bye, liebste Demokratie, das zwischen uns war wohl doch nur ein kurzes Techtel Mechtel.

  18. Sorry, aber das Zitat aus dem Urteil ist einfach fahrlässig verkürzt wiedergegeben. Wörtlich zitiert heißt es:

    „Die Richtlinie 2006/24 ist dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf der Grundlage von Art. 8 der Richtlinie 2004/48 erlassen wurden und nach denen einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen Internetteilnehmer oder ‑nutzer identifizieren zu können, aufgegeben werden kann, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP-Adresse zugeteilt hat, von der aus dieses Recht verletzt worden sein soll, da derartige Rechtsvorschriften nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/24 fallen.“

    Auf den letzten Halbsatz kommt es dann auch an.

  19. super!
    Das bedeutet dann in Zukunft, eine MP3 auf einem FTP ablegen oder kurz mal über HTTP eine MP3 herunterladen – 10 Jahre haft.
    Missbrauch – 1 Jahre Haft.
    Mord und Totschlag – 2 Jahre Haft.

    Wenns nicht eh schlimmer kommt….
    #fail #wtf #reboot

  20. Zur Abmahn Diskussion habe ich mal einen ganz Konkreten Vorschlag:
    Wieso die Adressen von den Providern Herrausfordern und damit Wirklich Abmahnungen verschicken?
    Man könnte auch Werbung verschicken oder eine nette Aufforderung das Werk das herruntergeladen wurde im Original zu kaufen, wenn es gefällt. Oder auf das Neue Werk Aufmerksam machen das gerade rauskommt und dies zu kaufen. Oder seinen Freunden Reicheren Freunden die sich das Leisten könne davon zu Erzählen! Es als Weihnachts oder Geburtstagsgeschenk zu verschenken. Tourdaten versendenversenden. Das neuer Projekt bei Kickstarter zu Promoten…. etc

    Falls ich wirklich der Urheber dieser Idee Bin stelle ich die Idee unter Copyleft für eine besser Welt! Eine Erwähnung meiner Person wäre nett.

    1. VPN-Dienste sind eine Möglichkeit aber nicht die beste, da sie auch zentralisiert sind und theoretisch eben doch loggen können. Daher bieten VPN-Dienste nur im Zusammenhang mit anonymen Zahlungsmitteln wirksamen Schutz vor dem Spionage-Staat. Wichtiger sind Dienste wir TOR und I2P, und die sollte man aktiv unterstützen, wie in meinem vorherigen Kommentar beschrieben.

  21. Allen bewürwortern der Datenspeicherung und Internetzensur möchte ich sagen:
    Erst kommt die Ausspähung dann die Selektion dann die Exekution.
    Das haben wir in Deutschland schon 2mal erlebt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.