Auf einmal muss es ganz schnell gehen: Während gestern noch die morgige Abstimmung zur Reform des Telekommunikationsgesetzes verschoben werden sollte, weil CSU und FDP sich um die Einführung eines Universaldienstes gestritten haben, wurde wohl ein Deal beschlossen und die Opposition heute Morgen mit 117 Seiten Papier (PDF) überrascht. Die fand das nicht lustig und reagiert in ihren Blogs dementsprechend. Befürchtet wird eine Art Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.
SPD-Fraktion: Eklat im Innenausschuss: Regierung versucht TKG-Novelle im Schweinsgalopp durchzubringen.
Nach heftigen Auseinandersetzungen über die Beratung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Innenausschuss haben die Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen und Die Linke geschlossen den Ausschuss verlassen, weil die Koalition versuchte, das Gesetz ohne die erforderliche Beratung abzustimmen. Die Bundesregierung versucht offensichtlich im Schweinsgalopp die seit längerem anstehende, dann aber doch immer wieder verschobene TKG-Novelle durch die Ausschüsse zu bringen. Nachdem es gestern Nachmittag hieß, die Beratungen für heute in den Ausschüssen sollten abgesetzt werden, wurde gestern Abend ein 117-Seiten starker Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingereicht.
Der Gesetzentwurf lässt nunmehr die unbegrenzte Speicherung von Daten zu, die für die Abrechnung eines Diensteanbieters mit anderen Diensteanbietern erforderlich sind. Das führt bei einer Vielzahl von Daten zu einer Quasi-Vorratsdatenspeicherung, auf die die Sicherheitsbehörden zugreifen können. Die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der Speicherung auf drei Monate wurde somit überraschend wieder ersatzlos gestrichen. Offensichtlich wollte man mit diesem fraglichen Vorgehen verbergen, dass bei den kurzfristig eingereichten Änderungen die Lobby-Verbände der Bundesregierung großenteils die Feder geführt haben und es zu weiteren Verschlechterungen kommen wird.
Gruen-digital.de: Telekommunikationsgesetz – Koalition verdealt Datenschutz gegen Recht auf Breitband.
Die schwarz-gelbe Koalition kassiert in ihrem erst am Dienstag Abend versandten Änderungsantrags zum Entwurf des Telekommunikationsgesetzes die datenschutzrechtlich dringend notwendige Begrenzung der Speicherfrist für Abrechnungen zwischen Diensteanbietern. Telekommunikationsanbieter können diese Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken gegenwärtig praktisch unbegrenzt speichern. Damit wird den Sicherheitsbehörden Tür und Tor geöffnet. Dass hier die Grundsätze des Datenschutzrechts fahrlässig über Bord geworfen werden, hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in der Debatte des Wirtschaftsausschusses am 26.10. deutlich gemacht.
Eigentlich hatte der Entwurf der Regierung für die sogenannte Intercarrier-Abrechung in § 97, Abs. 4 des TKG eine maximal dreimonatige Speicherfrist vorgesehen. Um diese sinnvolle Beschränkung wurde hinter den Kulissen hart gerungen, auch vor dem Hintergrund, dass sich die CSU für einen Breitband-Universaldienst ausgesprochen hat. Die FDP hat der Nicht-Begrenzung offenbar zugestimmt, weil im Gegenzug der von Grünen, Linken, SPD und Teilen der Union geforderte Breitband-Universaldienst aufgegeben wurde. Die Bürgerinnen und Bürger haben den doppelten Schaden: Weder gibt es schnelles Internet für alle, noch angemessenen Datenschutz.
Die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wazyniak bloggte „Placebo zur Beruhigung“:
Entgegen der Geschäftsordnung lagen heute im Rechtsausschuss des Bundestages diverse Tischvorlagen vor. Darunter 117 Seiten Synopse der Regierungsfraktionen zur TKG-Novelle, verbunden mit einigen Änderungsanträgen.
Unter diesen Änderungsanträgen befindet sich folgender:
§ 41a Netzneutralität
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern; sie berücksichtigt hierbei die europäischen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze des § 2.
(2) Die Bundesnetzagentur kann in einer Technischen Richtlinie Einzelheiten über die Mindestanforderungen an die Dienstequalität durch Verfügung festlegen. Bevor die Mindestanforderungen festgelegt werden, sind die Gründe für ein Tätigwerden, die geplanten Anforderungen und die vorgeschlagene Vorgehensweise zusammenfassend darzustellen; dieses Darstellung ist der Kommission und dem GEREK rechtzeitig zu übermitteln. Den Kommentaren und Empfehlungen der Kommission ist bei der Festlegung der Anforderungen weitestgehend Rechnung zu tragen.”
Also doch eine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität in der Novelle des TKG? Nein, muss hier ganz klar festgestellt werden. Es ist nichts weiter als ein Placebo, um Kritik an der fehlenden Festschreibung von Netzneutralität zu begegnen, vermutlich sogar noch mit der Idee, dass es niemandem auffällt.
Der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin erklärt in einer Pressemitteilung, dass es keine Vorratsdatenspeicherung light geben würde.
Der Vorwurf der Opposition ist an den Haaren herbeigezogen. Mit der FDP-Bundestagsfraktion gibt es keine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten. Diese Position haben die Liberalen auch bei den Verhandlungen zum Telekommunikationsgesetz erfolgreich vertreten. Die TKG-Novelle der christlich-liberalen Koalition enthält keine Hintertür für die Vorratsdatenspeicherung. Es gibt auch weiterhin keine staatliche Verpflichtung zur Speicherung von Verkehrsdaten für Telekommunikationsanbieter. Die jetzige Rechtslage bei § 97 Abs. 4 TKG entspricht dem Stand der letzten Novelle aus dem Jahr 2004 der rot-grünen Koalition.
Wichtiger als die Debatte um die vermeintliche Vorratsdatenspeicherung light finde ich das Versagen der Koalition, klare Regeln für eine Sicherung der Netzneutralität zu schaffen. Das geht jetzt leider etwas unter.