Bundesregierung

  • : Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren
    Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren

    Alvar Freude hat den Gesetzesentwurf (PDF) für Internet-Sperren zugeschickt bekommen und veröffentlicht: Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren: Europa oder alle Länder?

    Bei Heise gibt es dazu einen Artikel: Kinderporno-Sperren: Gesetzentwurf sieht nur Blockade außereuropäischer Webseiten vor.

    Dem Papier zufolge schlägt das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor, dem Telemediengesetz (TMG) einen Paragrafen 8a hinzuzufügen. Im ersten Absatz dieses 8a sollen Provider dazu verpflichtet werden, „durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen“, den Zugang zu Kinderpornographieangeboten auf der Sperrliste „zu erschweren“. Gemäß dem fünften Absatz sollen die Provider „dem BKA eine statistische Auswertung über die Anzahl der abgewehrten Zugriffe pro Tag unter Benennung der Zugriffsziele“ übermitteln. Das Bundeskriminalamtgesetz wird laut Entwurf um einen Paragrafen 4a ergänzt. Hier findet sich eine Überraschung: Dem Vorschlag des BMWi zufolge soll das BKA nur Webadressen auf die Liste setzen, die außerhalb der Europäischen Union gehostet werden. Das BKA soll außerdem jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass die Webseiten zum Zeitpunkt der Bewertung tatsächlich kinderpornografisches Material enthielten.

    30. März 2009 10
  • : Donnerstag: Bundestag diskutiert Netzsperren
    Donnerstag: Bundestag diskutiert Netzsperren

    Noch ein paar Minuten lang wird Ursula von der Leyen grade als Vertreterin der Bundesregierung befragt.

    Update: Am Donnerstag – vorraussichtlich irgendwann tagsüber – wird sich eine Aktuelle Stunde im Plenum des Bundestags dem Thema wieder annehmen. Einen Livestream gibt es denn vom WebTV des Bundestags.

    25. März 2009 8
  • : Kabinett beschließt Eckpunktepapier für Netz-Zensur
    Kabinett beschließt Eckpunktepapier für Netz-Zensur

    Das Bundeskabinett hat heute ein „Eckpunktepapier“ für die Netz-Zensur Bestrebungen beschlossen. Dies ist kein Gesetz und Eckpunktepapier klingt wie ein Letter of Interest (LOI). Mich würde ja das Papier im Ganzen interessieren. Gibt es das irgendwo online oder kann uns das jemand schicken? Danke für die Zusendung: Hier ist das Papier (In einer Version vom 23.3.)

    Das sind die Eckpunkte:

    Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

    • Ziel ist es, auf rechtsstaatlicher Grundlage alle deutschen Zugangsanbieter zur Erschwerung des Zugangs zu Inhalten im Internet zu verpflichten, die kinderpornographisches Material im Sinne des § 184 b StGB darstellen oder darauf verweisen.
    • Im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung sind auch Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte, insbesondere des Fernmeldegeheimnisses, der Berufsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu klären.
    • Die Liste der zu sperrenden Adressen wird durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei wird sichergestellt, dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist.
    • In Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben werden die Zugangsanbieter nicht verpflichtet, selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen.
    • Soweit die Zugangsanbieter sich bei der Durchführung der Maßnahmen an die rechtlichen Vorgaben halten, wird sichergestellt, dass Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind.
    • Aus präventiven Gründen wird den Nutzern gegenüber klargestellt, warum der Zugang zur Internetseite verwehrt wird. Gleichzeitig wird ein Informations- und Beschwerdeweg bei der staatlichen Stelle eröffnet, die für die Listenerstellung verantwortlich ist. Dies wird durch geeignete Maßnahmen wie etwa eine Verpflichtung der Zugangsanbieter, auf eine ggf. von ihnen betriebene Stopp-Seite umzuleiten, umgesetzt werden.
    • Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden die Eignung und Effizienz der unterschiedlichen technischen Sperrmaßnahmen zu erörtern sein.

    Hier gibts auch Fragen und Antworten des Familienministeriums zum Thema.

    Das Virtuelle Datenschutzzentrum berichtet darüber: Kabinett beschließt Eckpunktepapier für Netz-Zensur.

    Das Papier ist sehr dünn und legt nur Eckpunkte für eine geplante gesetzliche Regelung fest und ist noch kein Gesetzentwurf. „Die Bundesregierung betont mit diesen Eckpunkten ihre Entschlossenheit, zügig ein Gesetzgebungsverfahren zu initiieren“, heißt es dort. In den parallel laufenden Verhandlungen mit den Providern hatten diese angemahnt, dass eine gesetzliche Regelung notwendig sei. Familienministerin Ursula von der Leyen wollte die Sperren zunächst über eine Vereinbarung des Bundes mit den Providern einführen, eine Lösung, die von vielen Experten als rechtlich äußerst zweifelhaft angesehen wird. Nach dem Eckpunktepapier soll die Sperrung so laufen: Eine staatliche Stelle, im Gespräch ist das BKA, betreibt eine Liste mit gesperrten Seiten, die dann wiederum den Providern übermittelt wird, die dann Aufrufe entsprechender Seiten sperren; die Nutzer werden auf eine „Stopp-Seite“ weitergeleitet, die Gründe für die Sperrung nennen soll. Die Provider sollen gegen Klagen ihrer Kunden, wenn aus Versehen legale Seiten gesperrt werden, immun sein.

    Es gibt eine Pressemeldung des FITUG e.V. zu Internet-Sperren:

    Letztendlich geht es nicht um Kinderpornographie. Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsächliche) Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte sowie Verletzungen von Marken- und Persönlichkeitsrechten. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist sondern auch genutzt wird. Kinderpornographie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen. In Deutschland hat aus gutem Grund die Rezipientenfreiheit Verfassungsrang (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz). Dies bedeutet, dass sich jeder aus allen öffentlichen Quellen ungehindert unterrichten darf. Wir dürfen Grundrechte nicht aufgeben für ein bisschen Wahlkampfgetöse und unwirksame Sperren gegen Webseiten, die den Straftatbestand der Kinderpornografie in den meisten Fällen nicht erfüllen – wie die Erfahrung mit den Sperrlisten betroffener Länder zeigt.

    Heise berichtet, dass nun wohl mehr Provider umgefallen sind und bei der Netz-Zensur mitspielen wollen. Namentlich sind dies:

    So seien die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, O2 und Kabel Deutschland nun bereit, die Selbstverpflichtung abzugeben. Die aus den Verhandlungen ausgestiegenen Zugangsanbieter Freenet, Versatel und United Internet (1&1) würden im zweiten Schritt mit dem angestrebten Gesetz gezwungen, „Seiten, die Vergewaltigungen zeigen, zu sperren“.

    25. März 2009 34
  • : CSU: Lieber Bauern als Breitband fördern
    CSU: Lieber Bauern als Breitband fördern

    Man glaubt es ja kaum: Milch soll Vorrang vor Breitband-Internet haben.

    Der EU-Gipfel hatte ein Konjunkturprogramm im Umfang von fünf Milliarden Euro beschlossen. Eine Milliarde Euro davon soll in die Entwicklung des ländlichen Raums fließen, vor allem in den Ausbau schneller Datenverbindungen. Deutschland erhält auf diesem Weg 90 Millionen Euro. Aigner zufolge soll das für Deutschland vorgesehene Geld in erster Linie den Bauern zugute kommen statt dem Ausbau der Breitband-Internetverbindungen.

    Bundesagrarministerin Ilse Aigner ist Gesandte der CSU in der Bundesregierung. In einer früheren Zeit hieß ihr Job mal für kurze Zeit Verbraucherschutzministerin. Letzte Woche hieß es noch „Der Breitband-Flop: Bayern lahmt beim schnellen Internet“. Das wird sich jetzt wohl nicht ändern. Statt Breitbandinternet sollen jetzt neue Kuhställe gebaut werden.

    Bedankt Euch bei den Bauern und der CSU. Bei der kommenden Europawahl gibt es die historische Chance, die CSU aus dem Europaparlament zu wählen. Dazu ist es notwendig, in allen anderen Bundesländern die Wahlbeteiligung zu erhöhen (Grob gesagt, wenn die CSU nicht stärker mobilisieren kann). Geht einfach zur Wahl, und kickt die raus!

    24. März 2009 23
  • : Bundestrojaner soll auch für Strafverfolgung kommen. Zypries bereitet nächsten Verfassungsbruch vor
    Bundestrojaner soll auch für Strafverfolgung kommen. Zypries bereitet nächsten Verfassungsbruch vor

    Die Neue Osnabrücker Zeitung hat ein Interview mit dem Unionsfraktionsvize im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), geführt. Dabei ist ein interessantes, nicht unwichtiges Detail ans Licht gekommen: Die Große Koalition aus Union und SPD will den Bundestrojaner in Kürze auch zur nachträglichen Strafverfolgung zulassen. Justizministerin Brigitte Zypries hat bereits einen schriftlichen Entwurf dafür erstellt:

    „Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.“ Den Strafverfolgern soll zum einen zur
    Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte „Quellen-TKÜ“ erlaubt werden.

    Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) wird zwar in der Öffentlichkeit verkauft als etwas anderes als eine Online-Durchsuchung, da man angeblich nur die Kommunikationsdaten, etwa von VoIP-Gesprächen, vor der Verschlüsselung abgreifen will. Aber es setzt genauso ein heimliches Eindringen in einen Rechner voraus und Beinhaltet die Überachung der Sytemnutzung.

    Damit ist die nächste Verfassungsbeschwerde vorprogrammiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum NRW-Trojaner festgestellt, dass in das Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ nur eingegriffen werden darf, wenn eine konkret Gefahr für ein überragendes Rechtsgut besteht. Aus den Leitsätzen :

    2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. (…)

    Eine heimliche Infiltration ist damit meiner Meinung nach nicht mehr zulässig, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, also im Falle der nachträglichen Aufklärung und Strafverfolgung.

    Was sagen die Juristen?

    Und: Hat jemand schon den Entwurf des BMJ?

    Brigitte Zypries spielt hier mal wieder das übliche Doppelspiel der Sozialdemokratie: In der Netzfilter-Debatte gibt sie sich besonnen und weist öffentlich auf Verfassungsprobleme hin, während gleichzeitig intern und ohne öffentliche Debatte an weiteren verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahmen gebastelt wird. Man kann nur hoffen, dass die SPD auch dafür bei den kommenden Wahlen die Zeche bezahlen muss.

    Update, 22.3.2009: Das ging ja schnell: Die SPD rudert zurück, oder tut jedenfalls so als ob. Erstmal versuchen sie, eine große Differenz zwischen Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ aufzumachen, was rhetorisch geschickt ist, aber meiner Meinung nach in die Irre führt, da in beiden Fällen der Rechner erstmal korrumpiert werden muss (kritisch dazu der Blogfürst in Kommentar 9 unten). Bei der Online-Durchsuchung wollen sie erstmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum BKA-Gesetz abwarten, wo die ja für die Prävention schon drin ist. Aber bei der Quellen-TKÜ ist das Justizministerium weiterhin unklar:

    Weiter verfolgt wird in der Koalition laut Justizministerium eine Initiative, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verstärkt im Rahmen der Strafprozessordnung zuzulassen. (…) Einen Vorstoß der Bundesregierung wird es nach Angaben des Justizressorts aus Zeitgründen aber nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und SPD müssten hier einen eigenen Entwurf vorlegen.

    Ich fasse zusammen: Es gibt bereits einen Entwurf aus dem BMJ (das hat die SPD nicht dementiert), aber jetzt sagt das BMJ, dass die Zeit nicht reicht und die Koalitionsfraktionen eigene Entwürfe erstellen sollen? Warum bitte haben sie dann überhaupt erst dran gearbeitet? Das erinnert mich an an Kind, das man mit der Hand im Honigtopf erwischt hat und das jetzt versucht, die Schuld auf den kleinen Bruder zu schieben. Im Ergebnis zwar schön, weil das Vorhaben damit mindestens bis zur Bundestagswahl wohl gestorben sein dürfte, aber politisch ist das alles ganz schön erbärmlich. Wenn der Bosbach sich gegenüber der Neuen OZ nicht verplappert hätte, würde man im BMJ wahrscheinlich immer noch heimlich an dem Gesetzesentwurf arbeiten, während nach außen Leute wie die Generalbundesanwältin vorgeschickt werden .

    21. März 2009 28
  • : D: 4,9% der Viertklässler in einer rechten Kameradschaft?
    D: 4,9% der Viertklässler in einer rechten Kameradschaft?

    Gestern haben Wolfgang Schäuble und Prof. Dr. Christian Pfeiffer (Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. (KFN)) eine „eStudie“ über „Jugendliche in Deutschland als Täter und Opfer von Gewalt“ vorgestellt.

    Laut BMI-PM sind in diesem Forschungsprojekt in „61 zufällig ausgewählten Landkreisen und kreisfreien Städten rund 53.000 Schülerinnen und Schüler der vierten und neunten Jahrgangsstufen befragt worden“.

    Etwas verwundert bin ich über das Ergebnis der Studie:

    Mit großer Sorge sieht Prof. Dr. Pfeiffer die von den deutschen Jugendlichen berichteten ausländerfeindlichen Einstellungen und Verhaltensweisen. So seien rund 14,4 Prozent der befragten Jugendlichen als „sehr ausländerfeindlich“ einzustufen (19 Prozent der Jungen, 9,6 Prozent der Mädchen). Von den befragten Jungen und Mädchen gaben zudem 4,9 Prozent bzw. 2,6 Prozent an, Mitglieder einer rechtsextremen Gruppe oder Kameradschaft zu sein. Auf antisemitische Einstellungen lassen die Antworten von 6,4 Prozent der Jungen und 2,1 Prozent der Mädchen schließen.

    Ich glaube schon, dass es unter jungen Menschen viel ausländerfeindlichkeit gibt und das wir da ein großes gesellschaftliches Problem haben. Aber ich frage mich, ob die Zahlen überhaupt stimmen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass 4,9% der Jungen und 2,6 % der Mädchen in einer rechten Kameradschaft Mitglied sind. Zumal Viert- und Neuntklässler interviewt wurden. Die sind im Durchschnitt 10 oder 15 Jahre alt.

    17. März 2009 14
  • : Behördenkommunikation
    Behördenkommunikation

    Das Bundesjustizministerium veranstaltet Anfang Mai eine Konferenz über die Zukunft des Urheberrechts. Freundlicherweise habe ich dazu die Einladung bekommen mit einem PDF zur Anmeldung. Das soll man faxen oder ausfüllen und zurücksenden. Da ich viel unterwegs bin und seit Jahren zuhause keinen Drucker mehr habe und brauche, dachte, dass ich mich einfach per Mail anmelde und alle relevanten Informationen mitschicke.

    Etwas verwunderte mich zwar die Mailadresse copyrightconference@online.de (Kein Scherz – Wahrscheinlich sind dem BMJ die Mailadressen ausgegangen). Gerade bekam ich aber die Antwort: Ist nicht. Anmeldung geht nur, wenn ich das PDF bearbeite. Dazu soll ich den Adobe Reader verwenden. Diesen brauche ich aber in der Regel nicht, weil ich freie PDF-Reader nutze. (Abgesehen davon konnte ich hier auf einem anderen Linux-Rechner das Formular mit Adobe nicht bearbeiten).

    Soviel zum Stand der Behördenkommunikation in Deutschland im Jahre 2009. Die Logik hab ich immer noch nicht verstanden, warum ich mich nicht mit allen relevanten Informationen per Mail anmelden kann. Ich hab jetzt nochmal nachgefragt und auf das Ziel der Bundesregierung verwiesen, Offene Standards in der Behördenkommunikation einzusetzen. Mal schauen, was als Antwort kommt.

    16. März 2009 8
  • : Kann man nicht doch etwas tun?
    Kann man nicht doch etwas tun?

    Angela Merkel im Deutschlandfunk-Interview:

    […] Zweitens: Was den Zugang zu Gewaltvideos anbelangt, so ist es ja immer wieder eine permanente Diskussion. Die Jugendministerin hat ja vieles auch versucht – jetzt gerade in letzter Zeit in Blick auf Kinderpornografie, auf Sperrung von Seiten. Ich gehöre, ehrlich gesagt, zu denen – ich hab das auch mit dem französischen Staatspräsidenten besprochen, die immer wieder überlegen: Kann man nicht doch etwas tun? Einfach nur mit der Freiheit des Internets zu argumentieren, wird uns letztlich auch nicht weiterhelfen. Was Psychologen anbelangt: Sicherlich.

    Ein Ausblick darauf, dass die gewünschten Zensur-Infrastrukturen gegen Kinderpornographie nach Etablierung schnell ausgeweitet werden. Der Verweis auf Frankreich klingt nach dem „zivilisierten Internet“, was Sarcozy haben will.

    Die MP3 liefert wieder Remix-Material.

    Wurden die Sendezeiten fürs Internet eigentlich in den letzten Tagen wieder gefordert?

    16. März 2009 6
  • : BMI-Dokument zu Internet-Sperren
    BMI-Dokument zu Internet-Sperren

    Alvar FReude hat wieder ein internes Dokument des Bundesinnenministeriums zur Netzzensur bekommen und veröffentlicht: BMI-Interna zu Internet-Sperren.

    Hier ist das ganze Dokument, wo der Grundrechtsrahmen abgesteckt wird und analysiert wird, wie man das am Besten machen könnte:

    Aber zurück zur internen Stellungnahme des Innenministeriums:

    In einer internen Notiz weist der Autor auf die Probleme der angedachten Verträge der Provider mit dem BKA in Zusammenhang mit § 58 Verwaltungsverfahrensgesetz hin, um dann gleich die Frage zu stellen, ob man diese nicht „lieber verschweigen“ solle (Seite 7 unten im PDF). Der Grund dies zu verschweigen ist klar: jeder Internet-Nutzer müsste demnach schriftlich der Sperre zustimmen:

    “ § 58 VwVfG

    Zustimmung von Dritten und Behörden

    (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.“

    Es gibt also allen Grund, dies erstmal unter den Tisch kehren zu wollen …

    Ähnlich Aufschlussreich ist auch die Begründung, warum ein Grundrechtseingriff durch eine AGB-Änderung weggewischt werden würde: Wenn der Kunde einwilligt, gebe es ja gar keinen Grundrechtseingriff. Ach so! Hier ist dem Autor wohl entgangen, dass überraschende AGB-Klauseln unwirksam sind. Und es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass eine AGB-Klausel, die das Blockieren der Wikipedia, der W3C-Webseite, von Technik-Blogs oder von in Deutschland gehosteten Webseiten erlaubt, überraschend ist.

    Auch die Wegzauberei von Grundrechtseingriffen findet sich in dem Dokument.

    Gänzlich hanebüchen wird es aber, wenn der Mensch aus dem Innenministerium behauptet, die Weiterleitung aller gesperrten Zugriffe auf einen BKA-Server sei kein Grundrechtseingriff. Schließlich sei es ja Massenkommunikation und der Nutzer habe zugestimmt. Abgesehen von den juristischen Scharmützeln vergisst der Autor, dass es sich da um beliebige Zugriffe auf die betreffenden Webseiten handeln kann: Ob der Nutzer ein Formular abschickt, einen Text anruft oder nur die Startseite ganz normal aufruft, ist im Vorfeld nicht kontrollierbar.

    12. März 2009 10
  • : Internet-Zensur in Deutschland gestoppt?
    Internet-Zensur in Deutschland gestoppt?

    Nach Berichten von Focus.de scheint die Bundesregierung die Arbeitsgruppe im Familienministerium mit den Providern ergebnislos aufgelöst zu haben: Der Traum von der Internetsperrung. Vielleicht war man auch genervt, dass nach jeder Sitzung die Protokolle an die Öffentlichkeit kamen. Nun hat sich auch das Bundesjustizministerium eingeschaltet, was bisher immer von den CDU-geführten Gesprächen ausgeschlossen war. Das BMJ will das Vorhaben nun rechtlich prüfen lassen. Die Schnellpläne mit einer gewünschten AGB-Änderung könnten aber vom Tisch sein. Gesetzliche Veränderungen wird es vor der Bundestagwahl wohl nicht mehr geben.

    Unklar ist noch, welchen Erfolg die Strategie der CDU-Minister haben wird, die von der Leyen und Schäuble einzeln bei den Chefs von Providern anrufen zu lassen, wie mir zu Ohren kam. Vodafone / Arcor ist ja bisher der einzige Provider, der sich für Internetzensur-Infrastrukturen ausgesprochen hat.

    4. März 2009 5
  • : Netzzensur: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert
    Netzzensur: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert

    Vor einigen Tagen hatten wir über ein Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“ mit veröffenlticht. Dort war die Sprache von einem Gutachten, was das Bundesinnenministerium zur Machbarkeit vorlegen sollte. Das ist jetzt da („Grundrechtliche, telekommunikations- und telemedienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet“) und praktischerweise wieder geleakt. Alvar Freude hat es veröffentlicht: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert.

    Die passenden Kommentare zu dem Text, der den Namen Gutachten nicht wirklich verdient hat, könnt ihr bei Alvar lesen.

    21. Februar 2009 2
  • : Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“
    Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“

    Am Freitag hat sich im Bundesfamilienministerium die „Arbeitsgruppe Access Blocking“ getroffen, um Möglichkeiten der Internet-Zensur in Deutschland zu diskutieren. Alvar Freude hat von einem Teilnehmer ein Protokoll zugeschickt bekommen:

    Am Freitag hat im Bundesfamilienministerium wieder die „Arbeitsgruppe ‚Access Blocking’ “ getagt. Auf der Agenda stand die Diskussion über den Entwurf einer „freiwilligen“ Vereinbarung, den das BMFSFJ am Mittwoch Abend verteilt hatte und der am Freitag vom CCC veröffentlicht wurde (und übrigens a) als Entwurf und b) nicht als vertraulich gekennzeichnet war).

    Als Providervertreter zu Beginn des Termins den potenziellen Eingriff in das Grundrecht des Telekommunikationsheimnisses ansprachen, versuchte die in der AG federführende Vertreterin des BMFSFJ, Frau Dr. Annette Niederfranke, eine entsprechende Diskussion zu unterbinden, was die Provider ablehnten. Der Vertreter des Referats Grundsatzfragen des Bundesministeriums des Inneren vertrat die Rechtsauffassung, dass der Abruf von Webseiten generell nicht dem Grundrecht des Telekommunikationsheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes unterliege. Demzufolge sei auch § 88 TKG nicht einschlägig. Anwesende bezeichneten diese Ausführungen als „unterirdisch“.

    Als Ergebnis erteilte die Arbeitsgruppe dem BMI den Auftrag, ein Gutachten zu erstellen, das sowohl einen möglichen Eingriff in das TK-Geheimnis durch entsprechende Maßnahmen als auch dessen Abdingabrkeit durch AGB-Änderungen evaluieren soll.

    In der anschließenden Diskussion äußerten die Provider Kritik an nahezu allen Punkten des vorliegenden Vertragsentwurfs. Besonders kritisch wurde der Vorschlag angesehen, Mittels einer AGB-Änderung das Telekommunikationsgeheimnis einzuschränken (gleichzeitig wunderten sich Provider, warum denn eine solche Regelung notwendig sei, wenn doch laut BMI das Fernmeldegeheimnis nicht berührt sei…). Als weiteres Problem in diesem Zusammenhang wurde angesprochen, dass eine AGB-Änderung für Bestandskunden zustimmungspflichtig wäre. Im Falle eines Widerspruchs müssten die Provider entweder für beide Kundengruppen getrennte DNS-Infrastrukturen vorhalten, oder aber die „widerspenstigen“ Kunden kündigen – eine Variante, für die sich nur Vodafone klar aussprach.

    Schließlich wurde heftig über den geplanten „Stopp-Server“ diskutiert. Auf diesen Web-Server sollen per DNS-Umleitung alle Anfragen umgeleitet werden, die auf Domains, die Bestandteil der „Sperrliste“ des BKA sind, zielen. Die Provider würden diesen Server am liebsten beim Bundeskriminalamt sehen, das in jedem Fall für die inhaltliche Gestaltung verantwortlich sein soll. Das BKA sieht hierbei jedoch ein „Akzeptanzproblem“: Das Amt möchte explizit keine Logfiles (und damit Referrer oder IP-Adressen von Nutzern) speichern (und gäbe damit natürlich eine Möglichkeit zur Täterermittlung und Strafverfolgung aus der Hand). Nun wird nach einem „vertrauenswürdigen Dritten“ gesucht, der eine solche Seite betreuen könnte. Vodafone beteiligte sich an der Diskussion nicht, wollte sich aber die Möglichkeit von „individuellen Zusatzvereinbarungen“ zu einem entsprechenden Vertrag offen halten.

    Aufgrund der Vielzahl der geäußerten Bedenken bat das BMFSFJ die Provider, nun den Vertragsentwurf in einer eigenen Arbeitsgruppe bis kommenden Donnerstag zu überarbeiten und dann mit einem neuen Entwurf in das nächste Meeting der AG Access Blocking am kommenden Freitag, 20.02. zu gehen.

    Alvar berichtet auch, dass von Providerseite nur Vodafone / Arcor ein Befürworter der Filter-Massnahmen ist:

    Vodafone/Arcor ist (nach meinem Kenntnisstand) der einzige Provider, der die Pläne von Ursula von der Leyen offen unterstützt – nach entsprechenden Berichten hat sich deren Direktor Unternehmenskommunikation und Politik Thomas Ellerbeck für die Pläne aus dem Familienmonisterium eingesetzt. Dabei ist interessant, dass er durchaus mit der Politik verdrahtet ist – als ehemaliger Leiter der Pressestelle der Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern und stellvertrenender Sprecher von Roman Herzog gibt es hier sicherlich diverse Kontakte.

    Vielleicht liegt der Einsatz für Filter bei Vodafone aber auch daran, dass man den in Großbritannien genutzten Filter weiterverkaufen möchte? In Tschechien ist er schon im Einsatz: dort filtert Vodafone das, was sie als Kinderpornografie ansehen. Wieso aber nicht nur vollkommen unverdächtige Technik-Webseiten und Tipps wie Studenten bei Vodafone Geld sparen können auf den Sperrlichen landet, das bleibt wohl das Geheimnis von Vodafone …

    17. Februar 2009 24
  • : Die bequeme „Lösung“
    Die bequeme „Lösung“

    Wahljahre sind so eine Sache. Plötzlich tauchen Minister wieder auf und heischen um Aufmerksamkeit, die sich während der Legislaturperiode in die politische Bedeutungslosigkeit verabschiedet hatten. Doch mit der Absehbarkeit eines Wahltermins tauchen sie plötzlich wieder auf. So auch die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: sie fordert das Wegsperren von missliebigen Inhalten – im Namen des Jugendschutzes. Bevormundung aller zum Wohle der Jugend: das sehen die Gesetze der Bundesrepublik so vor.

    Verschiedene Akteure des Jugendschutzes befürworten Internetsperrungen, obwohl auch sie wissen, dass sie technischer Humbug sind. Es ist das Denken der piefigen Bundesrepublik der 50er Jahre, das hier durchschlägt: was nicht legal ist, kann nicht sein. Was nicht sein kann, ist auch nicht. Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes lässt sich viel subsumieren.Wenn alles nicht mehr hilft: sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein argumentatives Symbol – da kann man nicht dafür sein: Wer gegen „uns“ ist, ist für Sex mit Kindern.

    Die dahinterstehende Frage ist eine andere: wollen wir, dass in die Internetinfrastruktur zugunsten von spezifischen Schutzinteressen (Kinderpornographie, Urheberrecht, politisch unliebsame Inhalte) eingegriffen wird? Kein Kind weniger wird durch die Sperrung von Websites missbraucht werden. Es ist ein Detail am Rande: Vielleicht führen die Sperrungen im Endeffekt sogar dazu, dass man Kinderpornofans schlechter habhaft werden kann, da die Verfolgung der Nutzer hinter zugreifenden IP-Adressen nicht mehr zum Täter führt – ohne den Zugriff auf Kinderporno gibt es keine strafbare Handlung und somit auch keine Ermittlungsansätze. Das Zugreifen auf eine Sperre ist und kann nicht strafverfolgbar sein.

    Alle so gern zitierten internationalen Beispiele zeigen Kollateralschäden, während sich die Inhalte Wege jenseits der Sperrlisten suchen. Solche Katz- und Mausspiele sind im Internet seit jeher nicht zu gewinnen. Die von Ursula von der Leyen und ihrem Ministerium im Zuge der Wiederwahlwerbung vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht nur technisch, sondern auch gesellschaftlich untauglich: Wer Symbolpolitik dieser Art betreibt, stellt nur eines unter Beweis – bequemen Ministerialsessel-Aktionismus statt einem ernsthaften Willen zur Problemlösung.

    Wer als besten Schutz für Kinder und Jugendliche Zugriffsverbote für Alle erdenkt, ist bedauernswert. Eine Lösung ist dies nicht.

    16. Februar 2009 13
  • : Datenschutztreffen bei Schäuble
    Datenschutztreffen bei Schäuble

    Morgen gibt es ein „Datenschutztreffen“ bei Schäuble, wo es um den Arbeitnehmerdatenschutz gehen soll. Bekanntlich gab es da ein paar Fälle, die das öffentliche Bewusstsein etwas geschärft haben, und wo ein paar Politikern aufgefallen ist, dass man mal etwas tun sollte. Klingt etwas wie der Datenschutzgipfel, wo sich Anfang September (!) einige Minister im Scheinwerferlicht der Fernsehkameras sonnten und ganz schnell eine Verbesserung des Datenschutzrechtes versprachen. Passiert ist seitdem bekanntlich… Nichts! Wie in den vielen Jahren zuvor.

    Auf jeden Fall bringt dieses Datenschutztreffen den Nebeneffekt, dass Tagesschau.de prominent Constane Kurz zum Thema interviewt hat, was gerade Aufhänger auf tagesschau.de ist: „Der Innenminister hat über viele Jahre geschlafen“.

    tagesschau.de: Mit welchen Maßnahmen?

    Kurz: Wir müssen zunächst an die privaten „Schnüffelfirmen“ ran, die Detekteien. Der Bundesverband der Detekteien gibt selbst an, dass zwei Drittel der Aufträge das Ausspionieren von Mitarbeitern betreffen. Hier muss der Gesetzgeber Schranken errichten. Außerdem muss die Übermittlung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Daten geregelt werden.

    Arbeitnehmer und Bewerber werden mittlerweile in wachsendem Maße gezwungen, einer „fremdbestimmten Selbstauskunft“ zuzustimmen. Diese Selbstauskunft geht weit über das klar geregelte polizeiliche Führungszeugnis hinaus. Selbst Würstchenverkäufer werden inzwischen zu solchen Einverständniserklärungen gezwungen – wir halten das für ein großes Problem. Schließlich muss klar bestimmt werden, wo die Verantwortlichkeiten beim Arbeitgeber angesiedelt sind und wie mit den Personaldaten umgegangen werden muss.

    15. Februar 2009 6
  • : Karl-Theodor zu Guttenberg im Interview
    Karl-Theodor zu Guttenberg im Interview

    Hier kann man unseren neuen Wirtschaftsminister mal etwas genauer kennenlernen:

    Im Rahmen einer Video-Trilogie ‚Der Frankenwald im Jahreskreis’ hatten wir im Oktober 1999 unter anderem auch Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg in seinem Familienschloss besucht und interviewt. Heute, fast 10 Jahre später und nach seiner Ernennung zum Bundesminister für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland, ist es vielleicht für viele interessant und aufschlussreich, sich seine damaligen Aussagen zu den Grundüberzeugungen der zu Guttenbergs und seinen eigenen Zukunftspläne anzuhören. [Interview starts 1:14 min.]

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    13. Februar 2009 17
  • : Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz?
    Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz?

    Offenbar wollen die großen Access-Provider in Deutschland durch eine freiwillige Internet-Filterung ein gesellschaftliches Signal gegen Kinderpornografie setzen. Dies wurde in der heutigen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag deutlich. Dr. Guido Brinkel vom Branchenverband BITKOM hat zwar klare Zweifel, dass der kommerzielle Markt für Kinderpornografie damit beeinträchtigt werden kann. Dennoch wollen die großen deutschen Access-Provider mit 95% Marktdurchdringung eine freiwillige vertragliche Vereinbarung mit dem Familienministerium treffen, um Internet-Filter für Kinderpornografie einzuführen.

    Vor der Anhörung fand eine nicht öffentlich angekündigte Veranstaltung mit der Ministerin von der Leyen statt, von der Spiegel Online die Ministerin so zitiert:

    Die Vereinbarung mit den Providern soll laut der Ministerin in den nächsten vier Wochen abgeschlossen werden. Die erste Internet-Seite könne in einigen Monaten geblockt werden.

    Darüber hinaus wird trotzdem eine Änderung des Telemediengesetzes angestrebt. Stefan Krempl berichtet für Heise:

    Nötig sei die Gesetzesänderung, um alle Provider zu erfassen. Die inzwischen an den Gesprächen beteiligten acht Zugangsanbieter würden zwar 95 Prozent des Marktes abdecken, aber eben nicht 100 Prozent.

    Zum zweiten Branchenverband eco gehören 230 ISPs als Mitglieder. Darunter sind einiger der große Provider, die zu den 95% Marktanteil gehören, wie auch die überwiegende Mehrheit der Mitglieder, die zu den übrigen 5% des Marktes gehören. Deren Rechtsanwalt Oliver Süme kritisierte die Maßnahme und bezeichnete sie allenfalls als „ultima ratio“. Er machte deutlich, dass sich die Mitglieder des eco nicht an freiwilligen Sperren per Vertrag beteiligen, sondern auf eine gesetzliche Regelung warten, um Rechtssicherheit zu haben und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Am liebsten wäre ihm ein Spezialgesetz, dass über Kinderpornografie hinausgehende Filterungen verbietet.

    Auch Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey, Autor des Rechtsgutachtens für den Bundesverband Digitale Wirtschaft, betont, dass Sperren nur mit einer gesetzlichen Regelung möglich sind. Seiner Auffassung nach lässt das Telemediengesetz Sperren zwar grundsätzlich zu, diese müssten jedoch spezifiziert werden. DNS-Sperren sind für ihn ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, und diese Eingriffe gehen nur per Gesetz. Vor einem solchen wünscht sich der Anwalt jedoch einen umfassenden demokratischen Willensbildungsprozess. Da in einem Rechtsstaat die Judikative die Exekutive kontrolliert, schlug er eine richterliche Kontrolle der durch das BKA erstellten Liste vor.

    Dem Abteilungspräsident der „Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität“ beim Bundeskriminalamt, Jürgen Maurer, geht das nicht schnell genug. Seinen Ausführungen zufolge gibt es ein Überangebot an Kinderpornografie im Netz, womit Millionen verdient werden. Dazu gäbe es eine Vielzahl internationaler Staaten, die keinerlei Bereitschaft zeigen, dagegen vorzugehen. Laut Maurer wird Kinderpornografie im Netz per Botnet-Spam beworben, die Links zu entsprechenden Seiten beinhalten. Eine Sperrung der Seiten mittels Stopp-Seite könne User in einer solchen Situation auf die Unrechtsmäßigkeit hinweisen und Access-Versuche gleich noch protokollieren. Auch er schlägt eine freiwillige Vereinbarung von ISPs vor, etwa eine AGB-Anpassung „wir verpflichten uns nicht, Kinderpornografie anzuzeigen.“ Das diskutiert das BKA mit Technikern der Provider seit dem ersten nicht-öffentlichen Spitzengespräch Anfang Januar.

    Per Vertrag oder Gesetz, das BKA soll dann eine Filter-Liste mit Seiten erstellen, die den Providern übergeben wird. Als er nach widersprüchlichen Informationen direkt gefragt wurde, ob es eine solche Liste schon gibt, erteilte Maurer die Auskunft: Eine solche Liste gibt es nicht, aber sie kann innerhalb kürzester Zeit hergestellt werden. Er weiß auch schon, dass diese dann 5.000–10.000 Domains beinhaltet. Nach seinen Vorschlägen schickt schickt das BKA dann täglich 10 Uhr eine Liste mit Domains auf sicherem Weg an ISPs, welche diese dann innerhalb von 6 Stunden in ihr Filter-System pflügen, damit die Seiten spätestens 24 Stunden später für Endnutzer gesperrt sind.

    Die Diskussion ging in großen Teilen um die Sperrung per DNS. IP-Sperren wurden zwar erwähnt, aber immer mit dem Hinweis, dass damit viele unschuldige Seiten auch gesperrt werden können, was bereits geschehen ist. Als hybrides System per IP-Sperrung und Proxy wurde das Cleanfeed-System von British Telecom genannt.

    Prof. Dr. Hannes Federrath vom Lehrstuhl Management der Informationssicherheit der Uni Regensburg erklärte zunächst DNS und DNS-Sperren, aber dann auch praktisch die einfache Umgehung mittels einem anderen der ca. eine Million DNS-Server weltweit. Er ist der Auffassung, dass DNS-Sperren nicht schaden, aber auch nichts helfen. Notfalls werden einschlägige Links dann ohne Domainnamen und stattdessen mit IP in der URL getauscht. Kinderporno-URLs seien eh „so lang“ (er zeigte einen halben Meter Abstand mit den Händen), die werden sowieso nicht abgetippt. Jörg Tauss (SPD) berichtete, dass auch auf der BKA-Herbsttagung am Beispiel Norwegen deutlich wurde, dass DNS-Sperren allenfalls Symbolpolitik sind und niemanden von etwas abhalten. Den Bund Deutscher Kriminalbeamter zitierte er damit, dass „man sich mit Sperrung der Straßen begnügt, statt zum Täter zu fahren.“

    Statt DNS oder IP-Filtering plädiert der Informatiker Federrath für eine Content-Filterung per Hashes. Das BKA hat beispielsweise einen Rechner mit Kinderpornografie, der aus den Medien-Dateien Prüfsummen erstellt. Diese werden zur Zeit auf Live-CDs gebrannt, die dann bei Hausdurchsuchungen zum Einsatz kommen, um damit solche Dateien auf dem Zielrechner zu suchen. So funktionieren auch kommerzielle Produkte wie PERKEO zum Filtern in großen Netzen wie Universitäts-Netzen. Bereits vor zwei Jahren gab es laut Federrath ein Forschungsprojekt mit dem BKA für eine Internet-Filterung per Hash-Verfahren, dies sei aber im Sand verlaufen. Trotz Schwierigkeiten wie schlechter Performance und hohen Kosten plädierte der Informatiker für eine solche Sperrung, da dies die beste Content-Filterung derzeit sei. Er verdeutlichte dies damit, dass ein falscher Hash so unwahrscheinlich sei wie die Zerstörung des Universums durch Außerirdische :)

    Das Offensichtliche wurde auch angesprochen: Ekin Deligöz verwies auf die bereits geleakten Filterlisten von Schweden (von über 1.000 Einträgen sind 7 KiPo), Dänemark (3.600 Einträge, 9 KiPo) und Thailand, unter deren 1.200 Einträgen auch Charlie Chaplin-Filme sind. Eine solche ungewollte, aber schwer verhinderbare Veröffentlichung einer Zensur-Liste ist laut Oliver Süme ein GAU, da dies reinste Werbung für die betroffenen Seiten ist. Süme beklagte auch, dass es über die Jahre eine ganze Reihe an wertvollen Informationen zum Thema in Form von Forschung und Gutachten gibt, diese aber in der bisherigen Debatte leider wenig berücksichtigt wurde.

    Der Vertreter vom eco betonte auch, dass zwar bisher nur über Kinderpornografie geredet wird, aber klar ist, dass eine Reihe weiterer Interessengruppen ähnliche Anforderungen stellen werden. Die Erfahrung zeigt, dass einmal implementierte Filter-Technologie auch für weitere Filter-Interessen genutzt wird.

    Während der gesamten Anhörungen waren sich alle Anwesenden nicht nur einig darüber, dass alle etwas gegen Kinderpornografie im Internet unternehmen wollen, sondern auch, dass die Kosten dabei derzeit keine Rolle spielen. Die Finanzierung sei nach der Auswahl der besten Methode zur Filterung zu klären. Eine Schätzung des Familienministeriums, wonach DNS-Filter in Deutschland nur 40.000 Euro kosten, wurde jedoch vielfach kritisiert. BITKOM schätzt mehrere Hunderttausend bis Millionen für einen großen ISP, auch eco nennt eine Hausnummer von 800.000 Euro.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Debatte leider in großen Teilen nur um das „wie“ lief. Das Resümee von Stefan Krempl, dass die Sperren als „wirkungslos“ betrachtet wurden, teile ich nicht. Die einzelnen Sperr-Methoden wurden zwar jeweils kritisiert, aber nicht nur von den Abgeordneten der großen Koalition durchaus als ziel führend gesehen. Der zweite große Teil der Debatte drehte sich um den rechtlichen Rahmen der Sperren (freiwilliger Vertrag oder verpflichtendes Gesetz). Eine grundsätzliche Kritik an staatlichen Zensur-Maßnahmen fehlte stattdessen völlig, auch von der Opposition. Symptomatisch dafür war, dass das Wort „Zensur“ überhaupt nicht fiel, „Filter“ klingt eben viel besser. Mehr zu diesem Neusprech gibt es in der Ausgabe von Chaosradio zum Thema.

    Derzeit sieht es also so aus, dass Internet-Filter in Deutschland wohl kommen. Unklar ist lediglich noch, wie diese technisch aussehen werden. Sollten, wie angekündigt, wirklich schon bald die ersten ISPs mehr oder wenig freiwillig filtern, wird das den Prozess für ein entsprechendes Gesetz wohl noch beschleunigen. Es bleibt viel zu tun.

    13. Februar 2009 26
  • : Zypries zu Internetsperrungen
    Zypries zu Internetsperrungen

    Spreeblick hat einen Kommentar von unserer Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Thema Internetsperrungen bekommen:

    Ich glaube nicht, dass ‘Olivennes’ ein Modell für Deutschland oder gar für ganz Europa ist. Die Sperrung von Internetzugängen halte ich für eine völlig unzumutbare Sanktion. Sie wäre verfassungsrechtlich und politisch hoch problematisch. Ich bin sicher, dass wir den Aufschrei, den es in Frankreich geben wird, wenn die ersten Sperrungen erfolgen sollten, bis nach Berlin hören werden.

    Die Meinung ist erfreulich. Mal schauen, wie Deutschland das auf internationaler Ebene vertritt. Da hört man diese Meinung leider noch nicht.

    2. Februar 2009 4
  • : Nach dem nichtöffentlichen Spitzengespräch zum Urheberrecht
    Nach dem nichtöffentlichen Spitzengespräch zum Urheberrecht

    Diese Woche fand im Bundesjustizministerium das “nichtöffentliche Spitzengespräch” über «die Interessen der Content-Industrie» sowie über «die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld» statt. Davon ist noch wenig bekannt. Heise hat auch nur die Information, dass sich die Privider und das BMJ einig waren, „dass es für den Versand von Warnhinweisen durch die Provider und das Kappen des Netzzugangs in Wiederholungsfällen derzeit hierzulande keinen gesetzlichen Spielraum gibt.“ Soviel war auch vorher schon bekannt.

    Interessant wäre ja die Information, ob daran gedacht wird, den gesetzlichen Spielraum zu verändern. Oder ob man darauf wartet, dass dies über die EU-Ebene kommt und man dann den gesetzlichen Spielraum schaffen muss. Interessant ist auch, was die CDU/CSU dazu denkt. Das BMJ ist ja nur die SPD und unsere Kanzlerin wünscht sich, dass die Provider mit der Rechteindustrie die gewünschte Kooperation eingeht.

    31. Januar 2009 4
  • : Provider und Datenschützer weiterhin skeptisch bei Internet-Zensurlisten
    Provider und Datenschützer weiterhin skeptisch bei Internet-Zensurlisten

    Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Regulierung im Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco), hat in der neuen Ausgabe von Multimedia und Recht (MMR) einen lesenswerten Kommentar zu den von der Bundesregierung und vor allem von Familienministerin von der Leyen geforderten Zensurmaßnahmen gegen Kinderpornografie geschrieben:

    Gerade im Bereich der Kinderpornografie ist die politische Versuchung groß, nichts unversucht zu lassen und alles, was auf den ersten Blick möglich erscheint, zu fordern, um Lösungen anzubieten. Eine breite öffentliche Zustimmung ist dabei in der Regel garantiert. Wenig bekannt ist in der Öffentlichkeit jedoch z.B. der Umstand, dass sich nur ein Bruchteil dieser kriminellen Aktivitäten auf Websites abspielt und die Inhalte hauptsächlich in Peer-to-Peer-Netzen und Chat-Protokollen getauscht werden.

    Neben der Berücksichtigung solcher Erkenntnisse der Strafverfolger und der Einrichtungen der Internetwirtschaft ist jedoch eine technische, rechtliche und gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit der Forderung nach einer gesetzlichen Verpflichtung zu netzseitigen Sperrungen dringend geboten. Obwohl zahlreiche Fakten dazu auf dem Tisch liegen, haben diese bisher kaum Einzug in die politische Debatte gehalten.

    Maßgeblich sind hier insbesondere die Ergebnisse der von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegebenen Gutachten (…), die sich mit den technischen und rechtlichen Anforderungen an Sperrungsverfügungen auseinandersetzen. Darin wird unter anderem mit Blick auf die gern als Musterbeispiel zitierten Blockingmaßnahmen des größten Providers in Großbritannien klargestellt, dass es dort trotz aufwändigster technischer Administrierung immer wieder zu Fehlern und Einbrüchen kommt, aus denen sich ein erhebliches Risiko ergibt. Sperrungsmaßnahmen generell werden technisch hohe Hürden und Nebenwirkungen bei wenig Effizienz attestiert.

    Rechtlich müssen insbesondere der daraus resultierende Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sowie die Eingriffe in Art.12 und 14 GG problematisiert werden. Der Gesetzgeber müsste bei einer gesetzlichen Neuregelung das einfachgesetzliche wie auch das verfassungsrechtliche Zitiergebot einhalten und klarstellen, dass das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt werden und hinter die Eingriffsmöglichkeit des Staates zurücktreten soll. Darüber hinaus wird das Verbot von Überwachungspflichten zu berücksichtigen sein, das einen Eckpfeiler der E‑Commerce-Richtlinie und des TMG darstellt.

    Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat kürzlich darauf hingewiesen, dass eine solche Zensur-Infrastruktur eine Überwachung des Internet-Verkehrs der Nutzer bedeuten könnte:

    „Wenn etwa die Telekom auswertet, welche Internetadresse jemand aufruft, wäre das eine komplett neue Technologie. Damit müsste im Grund das gesamte Surfverhalten eines Nutzers durch solch einen Filter hindurch“, verwies Schaar auf mögliche tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Surfer. Damit würde eine Überwachungsstruktur geschaffen, die sich mühelos auf andere Inhalte ausweiten ließe.

    Oliver Süme diskutiert in seinem MMR-Beitrag weiterhin die Rechtmäßigkeit solcher Zensurlisten, die im Gegensatz zu den bisherigen vereinzelten Sperrverfügungen kaum noch eine intensive Einzelfallprüfung erlauben werden. Das Problem solcher großen Listen ist nämlich, dass dort auch alles mögliche andere drauf landen kann. In Tschechien kam zum Beispiel gerade heraus, dass auf einer opt-in-Filterliste von Vodaphone, die sich offiziell nur gegen Kinderpornografie und rassistische Inhalte richtete, auch Tech-Blogs, Firmenverzeichnisse und Spartipps für Vodaphone-Kunden standen.

    Sümes Fazit:

    Kein Opfer wird dadurch geschützt, keine Website entfernt, kein Täter gefasst. Ob dennoch die gesetzliche Einführung und Verankerung einer derartigen technischen Filter-Infrastruktur gewollt ist, muss Gegenstand einer breiten politischen Grundsatzdiskussion sein, die i.R.d. zu erwartenden Gesetzgebungsverfahrens sicher geführt werden wird.

    Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass es durchaus Alternativen gibt. Neben bereits vorhandenen technischen Lösungen auf der „Client“-Seite kann sicher auch der diplomatische Druck auf sog. „Schurkenstaaten“ deutlich erhöht und die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden weiter verbessert werden. Es wäre wünschenswert, dass die Politik auch in diese Richtung einfach einmal vorprescht.

    Ein bisher kaum diskutiertes Problem solcher Listen ist übrigens auch, dass sie immer an die Öffentlichkeit geraten können und dann eine wunderbare Bookmark-Liste für alle Perversen darstellen. Das ist zum Beispiel gerade in Dänemark, Thailand und Finnland passiert.

    (Hinweis: Die Artikel werden bei MMR nach kurzer Zeit wieder aus dem Netz genommen. Ich kann also nicht sagen, wie lange der Link auf den Original-Beitrag von Oliver Süme funktioniert.)

    Update, 26.1.2009: Auch der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, äußerte sich skeptisch zu den Sperrlisten. Er sagte, diese

    würden lediglich eine trügerische Sicherheit vorgaukeln. Wer im Internet Kinderpornos finden wolle, werde dies auch weiterhin schaffen.

    Statt dessen fordert er die Einstellung von spezialisierten „Cyber-Cops“, also Polizisten für die Online-Fahndung, die spezielle IT-Kenntnisse haben müssten.

    25. Januar 2009 2
  • : Internetzensur „noch in dieser Legislaturperiode“
    Internetzensur „noch in dieser Legislaturperiode“

    Beim nicht-öffentlichen Spitzengespräch mit Providern haben sich die Minister von der Leyen, Schäuble und Glos mit ihrer Forderung nach Internet-Filtern durchgesetzt. Aus der Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    In Zukunft wird das Bundeskriminalamt nach kinderpornografischen Internetseiten suchen und diese in eine ständig aktualisierte Liste aufnehmen, die den Internet-Anbietern zugeleitet wird. Diese sperren dann die entsprechenden Seiten. In Deutschland können so bis zu 300.000 Zugänge am Tag verhindert werden.

    Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesfamilienministeriums soll bis Ende Februar verbindliche Vereinbarungen erarbeiten, zusätzlich soll das Telemediengesetz entsprechend geändert werden. An der Arbeitsgruppe beteiligt sind das Bundesinnenministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, die sieben größten Zugangs-Provider in Deutschland, die 95 Prozent des Marktes abdecken sowie die drei Dachverbände der Branche.

    Heise, Spiegel Online und die Tagesschau haben auch was.

    Um die Begründung „Kinderpornografie“ zu verdeutlichen, wurden den Journalisten auch gleich Beispiele vorgeführt:

    Irgendwann im Laufe der Pressekonferenz im Familienministerium werden die Fernsehteams gebeten, ihre Kameras abzuschalten. Man werde nun, erklärt Pressesprecherin Iris Bethge, Material zeigen, das man nicht weiterverbreiten dürfe. Dann ruft Bjørn-Erik Ludvigsen von der norwegischen Kriminalpolizei einen Internet-Browser auf und zeigt ein paar Webseiten – live.

    Wie solche Filterlisten aussehen, kann man an den veröffentlichten schwedischen und thailändischen Listen sehen. In beiden Fällen sind Seiten mit kinderpornografischen Inhalten die Minderheit. Auf der schwedischen sind Gay-Pornos und auf der thailändischen Webseiten mit Majestätsbeleidigung stark vertreten. In Australien sollen auch Online Casinos gefiltert werden. In Grossbritannien ist gerade die Wayback Machine vom Internet Archive im Filter. Auch die deutsche Ministerin kennt diesen Kritikpunkt am Errichten von Zensur-Infrastruktur und gibt zu, nicht zu wissen, welche „Wünsche und Pläne“ „künftige Bundesregierungen“ dafür entwickeln.

    Immerhin weiss sie:

    Technisch versierte Internetnutzer werden immer Wege finden, die Sperren zu umgehen.

    Obendrein soll auch noch das BKA die Listen führen, was sogar Spiegel Online zur Feststellung veranlasst:

    Wird ausgerechnet das BKA, das auf dem besten Wege ist, zum deutschen FBI ausgebaut zu werden, auch zum obersten Web-Zensor?

    15. Januar 2009 31