Dieser Artikel ist mehr als 17 Jahre alt.

Nach dem nichtöffentlichen Spitzengespräch zum Urheberrecht

Diese Woche fand im Bundesjustizministerium das “nichtöffentliche Spitzengespräch” über «die Interessen der Content-Industrie» sowie über «die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld» statt. Davon ist noch wenig bekannt. Heise hat auch nur die Information, dass sich die Privider und das BMJ einig waren, „dass es für den Versand von Warnhinweisen durch die Provider…

  • Markus Beckedahl

Diese Woche fand im Bundesjustizministerium das “nichtöffentliche Spitzengespräch” über «die Interessen der Content-Industrie» sowie über «die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld» statt. Davon ist noch wenig bekannt. Heise hat auch nur die Information, dass sich die Privider und das BMJ einig waren, „dass es für den Versand von Warnhinweisen durch die Provider und das Kappen des Netzzugangs in Wiederholungsfällen derzeit hierzulande keinen gesetzlichen Spielraum gibt.“ Soviel war auch vorher schon bekannt.

Interessant wäre ja die Information, ob daran gedacht wird, den gesetzlichen Spielraum zu verändern. Oder ob man darauf wartet, dass dies über die EU-Ebene kommt und man dann den gesetzlichen Spielraum schaffen muss. Interessant ist auch, was die CDU/CSU dazu denkt. Das BMJ ist ja nur die SPD und unsere Kanzlerin wünscht sich, dass die Provider mit der Rechteindustrie die gewünschte Kooperation eingeht.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

4 Kommentare zu „Nach dem nichtöffentlichen Spitzengespräch zum Urheberrecht“


  1. [..] dass es für den Versand von Warnhinweisen durch die Provider und das Kappen des Netzzugangs in Wiederholungsfällen derzeit hierzulande keinen gesetzlichen Spielraum gibt.

    Hervorhebung von mir. Allein die Tatsache, dass es eine zeitliche Wertung gibt impliziert, dass man zumindest daran denkt, eben das zu ändern.


  2. markus

    ,

    Ist mir auch aufgefallen. Aber mir ist nicht klar, ob das „derzeit“ redaktionell von Heise stammt oder aus dem Kreis der Runde kommt.


  3. Eilverlinkung…

    „Three Stikes-Regelung“ durch die Hintertür? Weitere Geheimverhandlungen im JustizministeriumIn China ist ein Sack Reis und in Hessen die FDP umgefallenund wieder machen sich Juristen Gedanken um ein „faireres Urheberrecht“ ‑inde…


  4. […] Ein solches Vorgehen würde eine Aufweichung von Datenschutz und Fernmeldegeheimnis bedeuten, wie auch das Justizministerium festgestellt hat. Es entbehrt also der rechtlichen Grundlage. So wie die Idee, einzelnen Industrien unter Umgehung […]

Dieser Artikel ist älter als 17 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.