Am Freitag hat sich im Bundesfamilienministerium die „Arbeitsgruppe Access Blocking“ getroffen, um Möglichkeiten der Internet-Zensur in Deutschland zu diskutieren. Alvar Freude hat von einem Teilnehmer ein Protokoll zugeschickt bekommen:
Am Freitag hat im Bundesfamilienministerium wieder die „Arbeitsgruppe ‚Access Blocking’ “ getagt. Auf der Agenda stand die Diskussion über den Entwurf einer „freiwilligen“ Vereinbarung, den das BMFSFJ am Mittwoch Abend verteilt hatte und der am Freitag vom CCC veröffentlicht wurde (und übrigens a) als Entwurf und b) nicht als vertraulich gekennzeichnet war).
Als Providervertreter zu Beginn des Termins den potenziellen Eingriff in das Grundrecht des Telekommunikationsheimnisses ansprachen, versuchte die in der AG federführende Vertreterin des BMFSFJ, Frau Dr. Annette Niederfranke, eine entsprechende Diskussion zu unterbinden, was die Provider ablehnten. Der Vertreter des Referats Grundsatzfragen des Bundesministeriums des Inneren vertrat die Rechtsauffassung, dass der Abruf von Webseiten generell nicht dem Grundrecht des Telekommunikationsheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes unterliege. Demzufolge sei auch § 88 TKG nicht einschlägig. Anwesende bezeichneten diese Ausführungen als „unterirdisch“.
Als Ergebnis erteilte die Arbeitsgruppe dem BMI den Auftrag, ein Gutachten zu erstellen, das sowohl einen möglichen Eingriff in das TK-Geheimnis durch entsprechende Maßnahmen als auch dessen Abdingabrkeit durch AGB-Änderungen evaluieren soll.
In der anschließenden Diskussion äußerten die Provider Kritik an nahezu allen Punkten des vorliegenden Vertragsentwurfs. Besonders kritisch wurde der Vorschlag angesehen, Mittels einer AGB-Änderung das Telekommunikationsgeheimnis einzuschränken (gleichzeitig wunderten sich Provider, warum denn eine solche Regelung notwendig sei, wenn doch laut BMI das Fernmeldegeheimnis nicht berührt sei…). Als weiteres Problem in diesem Zusammenhang wurde angesprochen, dass eine AGB-Änderung für Bestandskunden zustimmungspflichtig wäre. Im Falle eines Widerspruchs müssten die Provider entweder für beide Kundengruppen getrennte DNS-Infrastrukturen vorhalten, oder aber die „widerspenstigen“ Kunden kündigen – eine Variante, für die sich nur Vodafone klar aussprach.
Schließlich wurde heftig über den geplanten „Stopp-Server“ diskutiert. Auf diesen Web-Server sollen per DNS-Umleitung alle Anfragen umgeleitet werden, die auf Domains, die Bestandteil der „Sperrliste“ des BKA sind, zielen. Die Provider würden diesen Server am liebsten beim Bundeskriminalamt sehen, das in jedem Fall für die inhaltliche Gestaltung verantwortlich sein soll. Das BKA sieht hierbei jedoch ein „Akzeptanzproblem“: Das Amt möchte explizit keine Logfiles (und damit Referrer oder IP-Adressen von Nutzern) speichern (und gäbe damit natürlich eine Möglichkeit zur Täterermittlung und Strafverfolgung aus der Hand). Nun wird nach einem „vertrauenswürdigen Dritten“ gesucht, der eine solche Seite betreuen könnte. Vodafone beteiligte sich an der Diskussion nicht, wollte sich aber die Möglichkeit von „individuellen Zusatzvereinbarungen“ zu einem entsprechenden Vertrag offen halten.
Aufgrund der Vielzahl der geäußerten Bedenken bat das BMFSFJ die Provider, nun den Vertragsentwurf in einer eigenen Arbeitsgruppe bis kommenden Donnerstag zu überarbeiten und dann mit einem neuen Entwurf in das nächste Meeting der AG Access Blocking am kommenden Freitag, 20.02. zu gehen.
Alvar berichtet auch, dass von Providerseite nur Vodafone / Arcor ein Befürworter der Filter-Massnahmen ist:
Vodafone/Arcor ist (nach meinem Kenntnisstand) der einzige Provider, der die Pläne von Ursula von der Leyen offen unterstützt – nach entsprechenden Berichten hat sich deren Direktor Unternehmenskommunikation und Politik Thomas Ellerbeck für die Pläne aus dem Familienmonisterium eingesetzt. Dabei ist interessant, dass er durchaus mit der Politik verdrahtet ist – als ehemaliger Leiter der Pressestelle der Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern und stellvertrenender Sprecher von Roman Herzog gibt es hier sicherlich diverse Kontakte.
Vielleicht liegt der Einsatz für Filter bei Vodafone aber auch daran, dass man den in Großbritannien genutzten Filter weiterverkaufen möchte? In Tschechien ist er schon im Einsatz: dort filtert Vodafone das, was sie als Kinderpornografie ansehen. Wieso aber nicht nur vollkommen unverdächtige Technik-Webseiten und Tipps wie Studenten bei Vodafone Geld sparen können auf den Sperrlichen landet, das bleibt wohl das Geheimnis von Vodafone …